Richter am Bezirksgericht Zürich vorverurteilt politisch Angeklagte: Im Zürcher G20-Prozess von diesem Freitag steht das Urteil seit letztem Herbst fest! Das politisch motivierte Verfahren gegen Militante gerät so endgültig zur Farce. Unterstützen wir die Angeklagten – 8 Uhr BGZ (Badenerstrasse 90)!
Diesen Freitag, 16. April, soll vor dem Bezirksgericht Zürich ein Prozess gegen drei Menschen stattfinden. Es geht um die Proteste gegen den G20-Gipfel von 2017 in Hamburg. Der Prozess war ursprünglich auf vergangenen Dezember angesetzt, wurde damals aber kurzfristig wegen Covid verschoben. Nun soll der aufgeschobene Prozess nachgeholt werden.
Der Prozess soll stattfinden, doch das Urteil steht schon fest. In den Akten, die den Beschuldigten vor dem Prozess zur Einsicht vorlagen, befand sich unter anderem ein Dokument mit einem bereits fertig formulierten Urteilsspruch (schuldig!) inklusive Urteilsbegründung durch den Richter Vogel, datiert vom vergangenen Herbst. Lediglich das Strafmass steht vor dem Prozess noch offen. Im Klartext heisst das: Die Vorverurteilung steht fest und die Gerichtsverhandlung gerät endgültig zur Farce.
Wir gehen davon aus, dass ihnen mit dieser Vorabpublikation ein Fehler unterlaufen ist und sie dieses vorgefertigte Urteil nicht mit den Beschuldigten teilen wollten. Ein Antrag, den offenkundig vorbelasteten Richter aufgrund seiner Befangenheit auszutauschen – wodurch der Prozess erneut verschoben werden müsste – wurde abgelehnt, der Antrag ist nun vor dem Obergericht hängig. Die Behörden drücken darauf, das Verfahren möglichst bald abzuschliessen.
Das erstaunt uns wenig. Nach den massenhaften, militanten und erfolgreichen Protesten gegen den G20-Gipfel war die staatliche Reaktion in Deutschland massiv. Die deutschen Repressionsbehörden wurden dabei emsig von den Behörden anderer Länder unterstützt, etwa als es um die Auswertung von Fahndungsbildern ging oder – wie im vorliegenden Fall – um das aussergewöhnliche Abtreten eines Verfahrens wegen eines Delikts in Deutschland an die Staatsanwaltschaft in Zürich.
In diesem Sinne ist der Fakt, dass ein Richter ein Urteil bereits vor der Gerichtsverhandlung fällt und damit Beschuldigte vorverurteilt, lediglich die Kirsche auf der Torte der Klassenjustiz. Es ist für uns nicht prinzipiell überraschend. Die hiesigen Behörden (Staatsanwaltschaft wie Gericht) sind Teil der juristischen – und damit auch politischen – Aufarbeitung der G20-Proteste. Aufgrund ihrer Stellung im Staat nehmen sie eine parteiische Position gegen all jene ein, die gegen den Kapitalismus mit seiner Zerstörung, Ausbeutung und Unterdrückung kämpfen. Ihre Neutralität ist Schein, ihr Sein ist konterrevolutionär.
Unterstützen wir die Angeklagten vor Gericht: Freitag 16. April 8 Uhr BGZ (Badenerstrasse 90)!
Rote Hilfe Schweiz, 14.4.2021