Monthly Archives: May 2019

Die politische Verfolgung von Nekane Txapartegi geht weiter

Spanischer Staat droht mit neuem Auslieferungsantrag

Eineinhalb Jahre nach ihrer Freilassung drohen die spanischen Behörden mit einem neuen Haftbefehl gegen Nekane Txapartegi. Dabei hatten das Bundesgericht und das Bundesverwaltungsgericht als glaubhaft erachtet, dass die baskische Journalistin im spanischen Staat gefoltert wurde. Trotzdem blieb es den Schweizer Behörden bisher erspart, zu den Foltervorwürfen Stellung zu nehmen. Am Mittwoch, den 22. Mai 2019, war Nekane Txapartegi bei der Bundesanwaltschaft in Bern vorgeladen, um per Videokonferenz durch das spanische Sondergericht Audiencia Nacional befragt zu werden. Die Anschuldigungen gegen Nekane Txapartegi basieren erneut auf einem unter Folter erzwungenen Geständnis von 1999; dies war bereits beim Rechtshilfegesuch im Jahr 2016 der Fall. Nekane Txapartegi ging in Begleitung ihrer AnwältInnen und zweihundert solidarischer Menschen zur Bundestaatsanwaltschaft. Sie wies die Schweizer Behörden darauf hin, dass sich das Rechtshilfegesuch der Audiencia Nacional ausdrücklich auf den Inhalt des unter Folter abgegebenen Geständnisses bezieht. Da der spanische Antrag völkerrechtswidrig und daher nach Schweizer Recht unzulässig ist, lehnte Nekane Txapartegi die Anhörung per Videokonferenz ab. Die spanischen Behörden kündigten an, einen Haftbefehl zu erlassen und die Schweiz mit einem neuen Auslieferungsgesuch zu konfrontieren.

Folter im spanischen Staat, Haft in Zürich
1999 wurde Nekane Txapartegi, damals Stadträtin von Asteasu, durch die Guardia Civil festgenommen und während 5 Tagen schwer gefoltert und vergewaltigt. Nekane Txapartegi wurde unter Folter gezwungen, ein vorgefertigtes Geständnis zu unterzeichnen. Aufgrund dieses Geständnisses verurteilten sie die spanischen Behörden im Jahr 2007 zu 11 Jahren Haft. Nekane Txapartegi flüchtete vor drohender weiterer Folter und Verhaftung. Seit mehreren Jahren lebt sie mit ihrer Tochter in der Schweiz. Im Frühling 2016 wurde sie aufgrund eines Auslieferungsantrages durch den spanischen Staat in Zürich inhaftiert. Mit ihren Anwälten rekurrierte sie gegen die Auslieferung und stellte zugleich einen Asylantrag an die Schweiz. Nach 17 Monaten Haft kam Nekane Txapartegi 2017 frei, da die spanischen Behörden das Auslieferungsbegehren zurückgezogen haben. Dies weil das spanische Gericht die ursprüngliche Haftstrafe reduziert hatte und die Haftstrafe deshalb verjährt war.

Bundesgericht: Folter ist «glaubhaft»
Aufgrund der Reduktion der Haftstrafe musste die Schweiz letztlich keine Stellung zum Foltervorwurf beziehen. Die beiden obersten Gerichte der Schweiz sprachen jedoch eine unmissverständliche Ermahnung zum Thema Folter aus. So stufte das Bundesgericht die Foltervorwürfe am 31. Oktober 2017 als «glaubhaft» ein. Und auch das Bundesverwaltungsgericht kam in seinem Urteil anlässlich der Asylbeschwerde von Nekane Txapartegi am 27. November 2017 zum Schluss, dass ihre Verletzungen in Haft stetig zunahmen und es «angesichts der damaligen Umstände durchaus möglich ist, dass die Beschwerdeführerin während ihres Aufenthalts in Tres Cantos der Guardia Civil sowie im Gefängnis Soto del Real physischen wie auch psychischen Misshandlungen ausgesetzt war.»

Bundesverwaltungsgericht rügt SEM
Damit rügte das Bundesverwaltungsgericht den erstinstanzlichen Entscheid des Staatssekretariats für Migration (SEM), wies das Asylgesuch jedoch nicht an dieses zurück, womit eine Neubeurteilung ausblieb. Begründet wurde dieser Entscheid damit, dass das spanische Gericht die verhängte Haftstrafe offiziell für verjährt erklärt habe und die Betroffene daher keine Verfolgung mehr zu befürchten habe. Diese Einschätzung wird durch die erneute politische Verfolgung jetzt aber in Frage gestellt.

Mai 2019: UNO bestätigt Folter erneut
Sollte der spanische Staat nun tatsächlich einen erneuten Auslieferungsantrag stellen, hätte die Schweiz einige Schwierigkeiten, diesem stattzugeben. Stattdessen wäre die Schweiz gezwungen, dieFoltervorwürfe genau zu untersuchen. Denn erst im vergangenen Jahr – am 14. Februar 2018 – hatte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte den spanischen Staat wegen schwerer Misshandlung in Haft in zwei Fällen verurteilt. Zuvor war der spanische Staat in Strassburg schon acht Mal wegen nicht oder ungenügender Untersuchungen von Foltervorwürfen verurteilt worden. Und am 20. Mai 2019 – zwei Tage vor der erneuten Einvernahme Nekane Txapartegis – bestätigte der Menschenrechtsausschuss der UNO die Folter eines Verhafteten im Jahr 2007. Im gleichen Jahr also, in dem Nekane Txapartegi geflüchtet ist. Die erneute politische Verfolgung ist retraumatisierend. Die Schweiz ist aufgefordert, das absolute Folterverbot zu respektieren und der Überlebenden von sexualisierter Folter angemessenen Schutz zu bieten.

Freenekane Bündnis, 24.05.2019
Medienkontakt: freenekane.medien@gmail.com

Dimitris Koufontinas: Die Rote Fahne des Kampfes ergreifen

Am 15. Mai gab der oberste Gerichtshof Griechenlands dem Druck der Straße schließlich nach. Das Ausgangsverbot gegen den politischen Gefangenen DimitrisKoufontinas wurde aufgehoben und angeordnet, die endgültige Entscheidung an einen neu zusammengesetzten Verwaltungsrat zu übergeben.

Noch am selben Tag erklärte allerdings Kyriakos Mitsotakis, Präsident der konservativen Oppositionspartei Nea Dimokratia, dass, sollte seine Partei die anstehenden Parlamentswahlen gewinnen, das Gesetz, das solche Hafturlaube erlaubt, sofort geändert würde und die von der derzeit regierenden Syriza abgeschafften Kategorie-C Isolationszellen wieder eingeführt würden.

Dimitris Koufontinas ist ehemaliges Mitglied der griechischen Stadtguerrillagruppe Bewegung 17. November. Im Jahr 2002 tauchte er bewusst aus dem Untergrund auf, um die Geschichte seiner Organisation und deren revolutionäre Ziele zu verteidigen. Er wurde zu elfmal lebenslänglich verurteilt und sitzt zur Zeit im Kassavetia-Gefängnis in Volos. Kyriakos Mitsotakis ist der Schwager des 1989 von der Bewegung 17N erschossenen Politikers Pavlos Bakoyannis.

Seit dem Jahr 2010 steht Koufontinas – wie allen mehrfach lebenslänglich Verurteilten – ein mehrtägiger Hafturlaub alle paar Monate zu. Sein erster Freigang wurde ihm allerdings erst im November 2017 unter strengen Auflagen gewährt, begleitet von empörten Protesten aus den Reihen rechter Politiker*innen und Parteien sowie der bürgerlichen Presse. Die US-Botschaft monierte den Freigang eines „reuelosen Mörders“.

Die Reaktionen fielen auch deshalb so heftig aus, weil Koufontinas bis heute zu den Ideen und Aktionen der Bewegung 17N steht und sich weder distanziert, noch Aussagen gemacht hat. Diese aufrechte Haltung sorgt nicht nur in rechten Kreisen jedes mal, wenn er eine Fuß vor die Tür des Knastes setzt, für ängstliche Schnappatmung. Sie führt auch dazu, dass sich spektrenübergreifend rebellische Kräfte in Griechenland und außerhalb solidarisch auf ihn beziehen.

Nachdem ihm Anfang 2018 sein dritter Freigang schließlich unter vorgeschobenen Gründen verweigert wurde, trat Koufontinas in den Hungerstreik, begleitet von vielfältigen solidarischen Aktionen außerhalb der Knastmauern. Während dieses Hungerstreiks erklärte Koufontinas: „Weil uns nichts jemals geschenkt wird und all die sogenannten Rechte nichts anderes sind, als die Errungenschaften langer und langjähriger Kämpfe, ist die einzige Antwort, die wir geben können, die rote Fahne dieser Kämpfe wieder zu ergreifen.“ Nach etwas mehr als zwei Wochen gab die Justiz nach und Koufontinas konnte seinen Hafturlaub antreten.

Obwohl ihm seither drei weitere Hafturlaube gewährt wurden, nahm der zuständige Staatsanwalt die obige Erklärung Anfang 2019 zum Anlass, um gegen seinen siebten Freigang von seinem Vetorecht Gebrauch zu machen. Der Gefängnisdirektor, die Mehrheit des Disziplinarrates und sein Sozialarbeiter hatten dem Hafturlaub dagegen bereits zugestimmt. Aufgrund von Koufontinas‘ Erklärung darüber, die rote Fahne der Kämpfe wieder zu ergreifen, könne er, so der Staatsanwalt, es nicht mit seinem Gewissen vereinbaren, ihm einen weiteren Freigang zu gewähren. Eigentlich entscheiden Gefängnisdirektor, Sozialarbeiter und Disziplinarrat darüber, ob ein Gefangener die Voraussetzungen für einen Freigang erfüllt. Das Vetorecht der Staatsanwaltschaft macht diese Entscheidung im Grunde überflüssig.

Der Verwaltungsrat, die Instanz über der Staatsanwaltschaft, bestätigte das Veto mit der Begründung, dass Koufontinas weder bereit sei, seine bisherige Lebensart zu ändern, noch Reue zu zeigen. Er stelle weiterhin eine Gefahr für die Gesellschaft dar.

Um ein weiteres mal seine ihm zustehenden Rechte zu erkämpfen, trat Koufontinas am 2. Mai erneut in den Hungerstreik. Seine Forderungen waren neben der Ausgangserlaubnis die Abschaffung des staatsanwaltlichen Vetorechtes. Er erklärte: „Der Hungerstreik ist das äußerste Mittel, das einem Gefangenen zur Verfügung steht, um seine Rechte gegen die Willkür der Herrschenden zu verteidigen. Der Hungerstreik ist schon oftmals von politischen Gefangenen in Griechenland verwendet worden und ich wäre als Kommunist unwürdig, wenn ich diese kämpferische Tradition nicht fortsetzen würde.“

Schon nach wenigen Tagen wurde er wegen seiner kritischen gesundheitlichen Verfassung in ein Krankenhaus verlegt, wo er im zweiten Kellergeschoss neben der Leichenhalle unter Bedingungen festgehalten wurde, die er selbst als „unmenschliche Behandlung und Folter“ beschrieb. Er ließ mitteilen, dass er, sollte er das Bewusstsein verlieren, jegliche lebenserhaltenden Maßnahmen wie Zwangsernährung ablehnt.

Von Anfang an stand ihm dabei eine breite Solidaritätsbewegung zur Seite. Durch vielfältige Aktionen von Demos in Thessaloniki und Athen mit tausenden Teilnehmer*innen über tägliche Farbangriffe unter anderem auf das Parlament und die US-Botschaft bis hin zu Angriffen mit Molotow-Cocktails auf Polizeistationen in diversen Städten gelang es, massiven Druck auf die Herrschenden auszuüben.

Die Willkür mit der Koufontinas’ Hafturlaub mal genehmigt, mal verweigert wird, die Skrupellosigkeit mit der in Kauf genommen wird, dass er seinen Körper wieder und wieder der Hungerfolter aussetzen muss, um seine selbstverständlichen Rechte zu erkämpfen, zeigt, worum es den Herrschenden dabei eigentlich geht: darum, ihn zu zermürben und dazu zu bringen, sich von seinen politischen Positionen und Aktionen zu distanzieren. Es zeigt, wie wenig dem Staat seine eigenen Gesetze wert sind, wenn es darum geht, seine politische Gegner zu bekämpfen. Der Umgang mit Koufontinas sendet eine Nachricht an alle, die sich gegen die Barbarei von Staat und Kapital stellen. Die Nachricht, dass man sich entweder von den eigenen politischen Ideen distanziert und sie verleugnet, oder die physische und politische Auslöschung zu erwarten hat.

Deshalb geht Koufontinas‘ Kampf alle an, die für eine Welt in Würde und Solidarität kämpfen, unabhängig davon was man von den politischen Aktionen und Positionen der Bewegung 17N hält. Er selbst erklärte: „Die Sache betrifft nicht nur eine persönliche Erlaubnis, sondern den Angriff auf das Recht, frei zu sprechen, auf die Rechte der Gefangenen, auf die Rechte des Volkes“.

Angesichts der Welle der Solidarität und der Intensität der Angriffe hob der oberste Gerichtshof am 15. Mai, wie gesagt, die Bestätigung des Vetos durch den Verwaltungsrat auf.

Am selben Tag war Koufontinas wegen Herzrhytmusstörungen in die Intensivstation verlegt worden. Nach der Entscheidung des Gerichtshofes hat er seinen Hungerstreik am 23. Mai beendet. Er wies darauf hin, dass nun ein Präzedenzfall für alle Gefangenen geschaffen sei und dem neu zusammengesetzten Verwaltungsrat im Grunde nichts übrig bleibe, als den Hafturlaub zu gewähren. Bis er wieder normal gehen und Nahrung zu sich nehmen kann, bleibt Koufontinas im Krankenhaus.

# Katerina Savalas

Die Rote Fahne des Kampfes ergreifen

Solidarität mit den Gefangenen und den No G20 Aktivisten Loic Schneider!

Vor bald 2 Jahren fand im Juli 2017 der G 20-Gipfel in Hamburg statt, ein Treffen der 19 reichsten Länder der Welt.  Ziel der G 20 war die Absprache von Strategien zur Verteilung von Macht und Reichtum, um durch Ausbeutung, Enteignung, Krieg, Umweltzerstörung, Hungerkatastrophen und die Bekämpfung von Fluchtbewegungen den Reichtum der reichsten Länder auf Kosten des Großteils der ärmeren Weltbevölkerung zu sichern und auszubauen. 8 Milliardäre haben mehr Vermögen als 50 % der Weltbevölkerung.

Der Gipfel der Herrschenden traf auf den zigtausendfachen Widerstand der linken Bewegung gegen die Weltherrschaft der G20-Staaten.
Insgesamt waren ca. 200.000 Menschen an den verschiedenen Protesten beteiligt.

Rund um den Gipfel gab es dann den größten Polizeieinsatz in Deutschland nach dem 2. Weltkrieg mit 31.000 Bullen.

Trotzdem verlor der hochgerüstete Repressionsapparat häufig die Kontrolle über das Geschehen. Das staatliche Gewaltmonopol wurde massiv in Frage gestellt und war phasenweise über mehrere Stunden aufgehoben. Barrikaden und Aneignungsaktionen bestimmten das Bild. Polizeieinheiten wurden mehrfach in die Flucht geschlagen.

Unmittelbar nach dem Gipfel begann der staatliche Rachefeldzug. Die massive Repression des Staates nach den Aktionen während des G20-Gipfels hält bis heute an.

Es gab bisher 5 Öffentlichkeitsfahndungen in ganz Europa mit Lichtbildern von 400 Personen, von denen angeblich 110 Personen identifiziert worden sein sollen. Die Justiz kommt nicht hinterher, erst 149 Gerichtsverfahren waren abgeschlossen, davon 9 Haftstrafen ohne Bewährung. 

Ein Ende der Jagd durch die Klassenjustiz ist noch lange nicht in Sicht.
Seit dem 18.12.2018 läuft der sog. „Elbchausseeprozeß“ gegen 4 Aktivisten aus Süddeutschland und Loic aus Frankreich. 2 von ihnen waren nahezu 8 Monate in Untersuchungshaft.

Im August wurde Loic 2018 aufgrund eines von Deutschland erwirkten internationalen Haftbefehls in Frankreich festgenommen und im Oktober 2018 nach Deutschland ausgeliefert.

Am frühen Morgen des ersten Gipfeltages machten einige 100 AktivistInnen ihrer Wut über die herrschenden Verhältnisse Luft und verdeutlichten ihre Unversöhnlichkeit mit dem kapitalistischen System durch das Entglasen von Konsulaten, Banken, Geschäften und Ämtern und das Anzünden von Autos in der im Villenviertel gelegenen Elbchaussee.

Die 5 Beschuldigten werden als vermeintliche Täter präsentiert, konkrete Taten werden ihnen nicht vorgeworfen, sie sollen vor Ort gewesen sein. Auf diese Weise konstruiert die Staatsanwaltschaft, Bullen und Medien eine strafrechtliche Mithaftung für Alles!

Der Prozess ist bis in den September 2019 terminiert. Die ersten beiden Prozesstage fanden vor einem überfüllten Zuhörerraum statt, die Angeklagten wurden mit minutenlangen  Beifall, Victory-Zeichen und erhobenen Fäusten begrüßt und verabschiedet. Am 3. Prozesstag wurde auf Antrag der Staatsanwaltschaft die Öffentlichkeit für die gesamte Dauer der Beweisaufnahme ausgeschlossen.

Der beabsichtigte „Geisterprozess“ unter Ausschluss der Öffentlichkeit ist ein Angriff auf uns alle, also auf die solidarische Prozessbegleitung, auf uns als Solidaritätsbewegung insgesamt.
Schon zu Prozessbeginn gab es in mehreren Städten, auch in Frankreich, Aktionen, Kundgebungen und Demonstrationen,
Die Herrschenden fürchten unsere vielfältige Solidarität, die sich weder distanziert noch einschüchtern läßt und dies auch deutlich zum Ausdruck bringt. Die angeklagten Genossen wollen und brauchen weiterhin unsere volle Solidarität, insbesondere Loic, der immer noch im Knast ist.
Schreibt massenhaft Postkarten und Briefe an Loic Schneider, Holstenglacis 3, 20355 Hamburg!

Wir lassen uns nicht spalten in „Gut“ und „Böse“, der Widerstand gegen den G20-Gipfel in Hamburg war legitim.

Solidarisch kämpfen!
Wir stellen uns gegen Repression, wir verteidigen die Gefangenen!
Gegen imperialistische Unterdrückung und Rassismus, internationalistische Solidarität!
Loic muss raus aus dem Knast!
Liberte pour Loic!

Grussadresse der Roten Hilfe International (RHI)

Die RHI ist eine internationale klassenkämpferische Organisation aus Belgien, Deutschland,  Italien, Schweiz,Türkei und Kurdistan.


Solidarity with the prisoners and the No G20 activist Loic Schneider!

Almost 2 years ago in July 2017 the G20 summit took place in Hamburg, a meeting of the 19 richest countries in the world. The aim of the G 20 was to agree on strategies for the distribution of power and wealth in order to secure and expand the wealth of the richest countries through exploitation, expropriation, war, environmental destruction, famine catastrophes and the fight against flight movements at the expense of the majority of the world’s poorest population. 8 billionaires have more wealth than 50% of the world’s population.

The summit of the rulers met the tens of thousand times resistance of the left movement against the world domination of the G20 states.

A total of around 200,000 people took part in the various protests.

Around the summit there was then the largest police operation in Germany after the 2nd World War with 31,000 cops.

Nevertheless, the highly equipped repressive apparatus often lost control over the events. The state’s monopoly on the use of force was massively called into question and was temporarily lifted for several hours. Barricades and appropriation actions dominated the picture. Police units were repeatedly forced to flee.

Immediately after the summit, the state’s vendetta began. The massive repression of the state after the actions during the G20 summit continues to this day.

So far, there have been 5 public searches throughout Europe with photographs of 400 people, 110 of whom are said to have been identified. The judiciary did not follow, only 149 court cases were completed, 9 of which were prison sentences without probation.

An end to the hunt by class justice is far from in sight.

Since 18.12.2018 the so called “Elbchausseeprozeß” against 4 activists from southern Germany and Loic from France is going on. 2 of them were in custody for almost 8 months.

In August 2018 Loic was arrested in France on the basis of an international arrest warrant obtained by Germany and extradited to Germany in October 2018.

Early in the morning of the first day of the summit, some 100 activists expressed their anger at the prevailing conditions and demonstrated their irreconcilability with the capitalist system by devitrifying consulates, banks, shops and offices and lighting cars in the Elbchaussee in the villa district.

The 5 accused are presented as alleged perpetrators, they are not accused of concrete acts, they are said to have been there. In this way the public prosecutor’s office, cops and media constructs a criminal joint liability for everything!

The trial is scheduled for September 2019. The first two days of the trial took place in front of a crowded auditorium, the defendants were greeted and bid farewell with minutes of applause, Victory signs and raised fists.

On the 3rd day of the trial, at the request of the public prosecutor’s office, the public was excluded for the entire duration of the taking of evidence.

The intended “ghost trial” under exclusion of the public is an attack on all of us, i.e. on the solidarity of the trial, on us as a solidarity movement as a whole.

Already at the beginning of the trial there were actions, rallies and demonstrations in several cities, also in France.

The rulers fear our diverse solidarity, which neither does not distance itself nor won’t be intimidated and which expresses this clearly. The accused comrades want and need our full solidarity, especially Loic, who is still in prison.

Write masses of postcards and letters to Loic Schneider, Holstenglacis 3, 20355 Hamburg!

We do not let ourselves be divided into “good” and “evil”, the resistance against the G20 summit in Hamburg was legitimate.

Fight in solidarity!

We stand against repression, we defend the prisoners!

Against imperialist oppression and racism, internationalist solidarity!

Loic must get out of jail!

Liberte pour Loic!

Greeting address of the Red Help International (RHI)

RHI is an international class struggle organisation from Belgium, Germany, Italy, Switzerland, Turkey and Kurdistan.

Free Nekane Demo (22.5., Bern)

NEUE ZEIT FÜR DIE SOLI-AKTION AM 22. MAI

Der spanische Staat macht weiter mit der politischen Verfolgung gegen Nekane!
Das Sondergericht Audiencia Nacional hat ein neues Rechtshilfegesuch gestellt. Die Schweizer Bundesanwaltschaft zeigt sich kollaborationsbereit mit dem spanischen Folterapparat.
Deswegen zeigen wir uns stark – sexualisierte Folter ist ein Asylgrund! Keine von uns ist alleine!

Zeigen wir unsere Solidarität mit Nekane am Einvernahmezentrum.

22.5.2019 / genau 10 Uhr / Brückenstrasse 50

Eine von uns! Alle nach Bern!


(veraltet)

Sexualisierte Folter ist ein Asylgrund – keine Auslieferung an den Folterstaat Spanien

Spanien will Nekane wieder in den Knast sperren!
Setzen wir erneut ein starkes Zeichen für Nekane und für Betroffene sexualisierter Folter!
Kommt alle zur kleinen Schanze, Bern am Mittwoch 22.05. um 18h!

https://barrikade.info/article/2261

Griechenland: Brief von Dimitris Koufontinas

An den Direktor

Ich habe nach Druck akzeptiert, in Ihr Krankenhaus verlegt zu werden, um
eine angemessene Pflegeumgebung (Unterstützung durch das Pflegepersonal)
zu haben, da ich mich seit dem 5.2. im Hungerstreik befinde.

Meine Lebensbedingungen hier, im Lagerhaus des 2. Untergeschosses des
Krankenhausgebäudes, neben der Leichenhalle, sind unmenschliche
Behandlung und Folter.

Ferner bitte ich darum, dass ich sofort in eine geeignete
Krankenhausklinik überwiesen werde, damit die Pflegehelferinnen und
Pflegehelfer zur Deckung der individuellenGrundbedürfnisse anwesend sind.

ICH ERKLÄRE WEITER

Ich will nicht mehr in Ihrem Krankenhaus bleiben, und ich erkläre und
unterschreibe mit aller Verantwortung, dass ich in meinen Haftbereich in
die EACN-Kassavete zurückkehren möchte, wo ich den Hungerstreik
fortsetzen werde.

UND

bis dahin werde ich keinen Besuch und keine ärztliche Betreuung durch
einen Arzt oder eine Krankenschwester Ihres Krankenhauses akzeptieren,
was ich im Voraus für verfrüht und beleidigend halte, und ich erkläre,
dass es sich bei einer solchen Anstrengung um einen gewaltsamen und
erzwungenen Krankenhausaufenthalt handelt, der nicht ohne meinen Willen
durchgeführt werden kann, dem ich nicht zustimme.

Diese Aussage richtet sich in keiner Weise gegen Ärzte und
Pflegepersonal, die unter diesen widrigen Umständen gewissenhaft ihre
Arbeit verrichten.

9/5/2019
Dimitris Koufodinas
2. Untergeschoss
Achillopouleio Allgemeines Krankenhaus von Volos, Griechenland

Greece: Letter from Hunger Striking Political Prisoner Dimitris Koufontinas

To the Director

I accepted to be transferred to your hospital, after pressure, in order to have an appropriate nursing environment (support of nursing staff), as I am on hunger strike since 2/5.

My living conditions here, in the warehouse of the 2nd basement of the hospital building, next to the morgue, are inhuman treatment and torture.

For this I request that I immediately be transferred to an appropriate hospital clinic so that there is a presence of nursing assistants in meeting the basic individual needs.

I ALSO DECLARE

I do not want to stay in your hospital any more and I declare and sign with all responsibility that I want to go back to the EACN Cassavete in my detention area , where I will continue the hunger strike.

AND

Until then, I will not accept any visit and medical attention from any doctor or nurse of your hospital, which I consider to be premature and offensive in advance, and I declare that any such effort is a violent and forced hospitalization that can not be done without my will, at which I do not consent.

This statement is in no way directed against medical and nursing staff who are conscientiously doing their job in these adverse conditions.

9/5/2019
Dimitris Koufodinas
2nd Basement
Achillopouleio General Hospital of Volos, Greece

https://mpalothia.net/greece-letter-from-hunger-striking-political-prisoner-dimitris-koufontinas/