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Justizspektakel nähert sich dem Ende: Urteil im RAZ-/RL-Prozess am 1. Dezember

Am Mittwoch, 1. Dezember 2021 wird das Landgericht Berlin im RAZ-/RL-Prozess gegen Cem das Urteil verkünden. Damit findet ein jahrelanges staatliches Repressionsspektakel seinen Abschluss, bei dem die anfangs vollmundigen Vorwürfe immer weiter zurückgeschraubt werden mussten. Trotzdem forderte die Staatsanwaltschaft am 17. November eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und elf Monaten.

Von den laufenden Ermittlungen erfuhren die Betroffenen, als es am 22. Mai 2013 in Berlin, Magdeburg und Stuttgart zeitgleich 21 Hausdurchsuchungen in Privatwohnungen, an Arbeitsplätzen und in linken Vereinsräumen gab. Neun Beschuldigten wurde damals die Mitgliedschaft in einer „kriminellen Vereinigung“ nach § 129 StGB vorgeworfen, indem sie angeblich gemeinsam die Revolutionären Aktionszellen (RAZ) bzw. Radikale Linke (RL) gebildet hätten. Konkret zur Last gelegt wurden ihnen verschiedene militante Aktionen zwischen 2009 und 2012 sowie die Mitarbeit an der Untergrundzeitung „radikal“, die immer wieder mit Verfolgungsmaßnahmen überzogen wurde.

Das Konstrukt des Schnüffel- und Durchleuchtungsparagrafen 129 gab den Ermittlungsbehörden ein umfangreiches Instrumentarium an Überwachungsmöglichkeiten an die Hand, das sie vollständig ausschöpften: Über Jahre hinweg wurde jede Regung der Beschuldigten und ihres Umfelds, sämtliche Kommunikationsformen und Handlungen festgehalten und ausgewertet. Eine der Betroffenen wurde durch diesen enormen Repressionsdruck in den Tod getrieben.

Schon bald war offensichtlich, dass das Konstrukt der „kriminellen Vereinigung“ nicht zu halten war, weshalb die Verfahren voneinander getrennt und die meisten eingestellt wurden. Nur Cem erhielt 2018 eine Anklageschrift, wobei die Vorwürfe auf drei Aktionen – nämlich Brandanschläge auf das Berliner „Haus der Wirtschaft“, die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und das Amtsgericht Wedding – zusammengeschrumpft waren. Auch für diesen Vorwurf ließ sich im Prozess, der am 8. Juni 2021 begann, jedoch an den 21 Verhandlungstagen kein wirklich tragfähiger Beweis erbringen. Dafür half der Repressionsapparat dem Geschehen mit einigen rechtswidrigen Hilfestellungen auf die Sprünge, indem beispielsweise den Polizeizeug*innen vor ihrem Auftritt im Gerichtssaal Kopien ihrer damaligen Berichte zugeschickt wurden.

Doch Cem steht nicht alleine: Die Soligruppe gegen 129-Verfahren und die Rote Hilfe OG Berlin begleiten die Beschuldigten schon seit Jahren. Für Sonntag, den 28. November wird zu einer Demonstration unter dem Motto „Freispruch im RAZ-/RL-/radikal-Verfahren!“ aufgerufen, und für den Morgen der Urteilsverkündung am 1. Dezember 2021 ist ab 9 Uhr eine Kundgebung vor dem Landgericht Berlin angekündigt.

„Nach mehr als zehn Jahren systematischer Ausspähung und umfangreicher Verfolgungs- und Überwachungsmaßnahmen, die mit einer angeblichen kriminellen Vereinigung begründet wurden, fällt das ganze Konstrukt wieder einmal wie ein Kartenhaus in sich zusammen. Was übrig bleibt, ist nur eins: die Sicherheit, dass die Repressionsorgane in ihrem Verfolgungsdrang gegen jegliche linken Bestrebungen völlig außer Rand und Band sind“, kommentierte Anja Sommerfeld vom Bundesvorstand der Roten Hilfe e. V. das Verfahren. „Wenn die Staatsanwaltschaft eine Bewährungsstrafe fordert, so tut sie das nur, um das Gesicht zu wahren. Wir fordern Freispruch für Cem! Jedes andere Urteil wäre grotesk.“

https://www.rote-hilfe.de/news/bundesvorstand/1167-justizspektakel-naehert-sich-dem-ende-urteil-im-raz-rz-prozess-am-1-dezember

Smily: Illegalität statt Knast (Veranstaltung, 3.1. Zürich)

Eine Veranstaltung der Roten Hilfe Schweiz mit Smily (ehemaliger RASH Aktivist; Deutschland) über Repression, Widerstand, Haltung und Solidarität als Teil der Anti-WEF-Kampagne 2020

Europaweit wird staatlicherseits aufgebaut, um Protest und Widerstand von Links im Keim zu ersticken. Zugleich treten die Widersprüche dieser Ordnung immer offener zu Tage – und diese Gleichzeitigkeit ist alles andere als Zufall. Wenn wir Perspektiven jenseits des Kapitalismus aufmachen wollen, wenn wir die bestehenden Widersprüche im Sinne einer solidarischen und vernünftigen Gesellschaftsordnung lösen wollen, dann werden wir vermehrt mit den Angriffen dieses Staates konfrontiert sein. Wir brauchen Impulse für einen aktiven und politischen Umgang mit Repression, für eine lebendige Auseinandersetzung in der linken Bewegung.

Einer, der dafür steht, ist der ehemalige RASH-Aktivist Smily. In Folge einer Schlägerei mit Grossmäulern der rechtsoffenen Skinhead-Grauzone landete Smily im Jahr 2012 für 10 Monate in Untersuchungshaft in Stuttgart-Stammheim. In dieser Zeit zeigte er der Gefängnisverwaltung Zähne und veröffentlichte politische Briefe über die Zustände im Knast, über Protest und Solidarität. Auch im Anschluss blieb er weiter mit einem Fuss hinter Gittern. Weil er sich weigerte auf Deals mit der Staatsanwaltschaft einzugehen und sich weiterhin anantifaschistischer und revolutionärer Politik auf der Strasse beteiligte, sollte er weniger als ein Jahr später erneut in Haft gesteckt werden. Er entschied sich anders: Er tauchte ab und liess sein bisheriges Leben hinter sich. Damit entglitt er dem zermürbenden Räderwerk der Repressionsapparate auf der einen Seite, aber ebenso all den sozialen Bindungen, relativen Sicherheiten und Bequemlichkeiten, die ein Leben in der kapitalistischen Legalität zulässt.

In der Veranstaltung wird Smily von seinen Erfahrungen im Umgang mit Repression berichten. Wie kann der Knast zur politischen Bühne und zum Ort der Solidarität und Politisierung werden? Was bedeutet es, in die Illegalität zu verschwinden, was sind die alltäglichen Herausforderungen und Probleme? Was gibt die nötige Kraft, um durchzuhalten?

Freitag, 3. Januar 2020. Park-platz Zürich (https://www.park-platz.org/), 19.30.

Winterquartier Bern (3. – 5. Januar): Veranstaltungen zum Arbeitskampf in Genua, Rüstungsexport und vielem mehr. Details unter https://www.facebook.com/events/502395847040604/ Ort: Reitschule Bern.
Veranstaltung Basel (10. Januar): Einblicke in die Aufstände von Lateinamerika und Infos zu Mobilisierung rund ums WEF.
Winterquartier Zürich (10. – 12. Januar): Bruch – Solidarität – Aufstand: Veranstaltungen und Workshops zu laufenden Kämpfen in Lateinamerika, Rojava, Griechenland und hier. Ort: Feministisches Streikhaus Zürich, Sihlquai 115.
Alle auf die Strasse: 15.00 Bahnhofplatz Bern.

Mehr Informationen: aufbau.org // revolutionär.ch // revmob.ch // rotehilfech.noblogs.org/

Flyer als PDF

Deutschland: BRENNENDE HERZEN LASSEN SICH NICHT WEGSPERREN

FREIHEIT FÜR DIE 3 VON DER PARKBANK!

In der Nacht auf den 8. Juli 2019 wurden drei unserer Gefährt*innen und Freund*innen von einer Parkbank weg festgenommen. Noch in der selben Nacht gab es mehrere Hausdurchsuchungen in verschiedenen Hamburger Stadtteilen, bei denen Menschen zum Teil mit Waffen aus den Betten geholt wurden. Der Verdacht, laut Generalstaatsanwaltschaft, sei Vorbereitung einer Brandstiftung. Am 9. Juli wurden die drei dem Haftrichter vorgeführt. Für zwei von ihnen wurde U-Haft erlassen, der Haftbefehl der dritten Person wurde gegen Auflagen (sie muss sich einmal die Woche melden und darf das Land nicht verlassen) ausgesetzt und sie ist seitdem draußen. Eine weitere von der Verteidigung beantragte Haftprüfung zwei Wochen später wurde wieder zurückgezogen. Ein neuer Termin ist momentan nicht absehbar.

Aktuell wurde den beiden Gefangenen DNA zum Abgleich entnommen. Die Person draußen musste keine DNA abgeben, da es sich bei den vermeintlich gefundenen Spuren nur um männliche DNA handelt.

Den beiden in Haft geht es den Umständen entsprechend gut. Da die Beamt*innn vom LKA bei jedem Besuch dabei sind, hängen die zwei mal im Monat für eine Stunde stattfindenden Besuche von den Kalendern des LKA‘s ab. Auch Telefonate (1 Std. pro Monat) und Briefe werden vom LKA, vom Knast und von der Generalstaatsanwaltschaft überwacht, mitgehört, mitgelesen. Dementsprechend gibt es nie einen Moment privater Kommunikation zwischen den beiden und Freund*innen oder Familie. Es ist den beiden klar, was dieser Ort mit ihnen machen soll – doch sie halten den Kopf oben und haben solidarischen Kontakt zu Mitgefangenen.

Auch der dritten Person geht es den Umständen entsprechend gut. Die ganzen Soli-Bekundungen von nah und fern geben ihr Kraft und Stärke, die ganze Scheiße durchzustehen.

Zwar ist sie nicht im Knast, doch unter Auflagen draußen zu sein ist auch eine Form der Freiheitsberaubung. Insbesondere Meldeauflagen sind eine Art der Verfügung über den Körper einer Person. Alle Zwangsmaßnahmen, egal ob Fußfessel, Hausarrest oder Meldeauflagen sind Instrumente des Staates um klarzustellen, dass man sich diesem System nicht entziehen kann und ihm scheinbar ausgeliefert ist.

Seitens der Presse und den Bullen wird immer wieder ein Bezug zwischen dem Vorwurf gegen die drei und dem G20-Gipfel hergestellt. Hierbei muss klar und deutlich benannt werden, dass es sich dabei um ein Konstrukt der Repressionsorgane handelt. Und trotzdem kann die Festnahme und die U-Haft der Gefährt*innen nicht ohne die spezielle Situation nach G20 in Hamburg und die derzeitige Stimmung in der Stadt betrachtet werden. Nach der praktischen Niederlage auf der Straße in den Tagen des Juli 2017 folgte ein medialer und offizieller Gegenschlag von Seiten der Politik und Polizei in Form von mehreren Öffentlichkeitsfahndungen, der Einrichtung der Soko Schwarzer Block etc., der die politische und juristische Hetze vorbereitete. Um die von der Politik geforderten „harten Urteile“ für die Gerichte zu ermöglichen und umzusetzen, wurde gezielt ein Klima der Spaltung, Entpolitisierung und Denunziation geschaffen.

Staatsschutz und Ermittlungsbehörden bekommen sowohl weitere Mittel als auch weitgehend freie Hand, um die radikalen Strukturen in der Stadt anzugreifen und zu durchleuchten. Observationen, Video-Überwachung, Gesichtserkennungssoftware… diese Liste ließe sich sehr weit fortführen. Und wir müssen davon ausgehen, dass sich auch gerade jetzt wieder dieser Methoden bedient wird.

Diese Situationsbeschreibung soll nicht als Klage missverstanden werden. Wenn wir erfolgreiche Kämpfe und Mobilisierungen führen, wird es immer eine Reaktion des Staates geben. Trotzdem: das Rachebedürfnis des Staates ist weiterhin aktuell und es geht eben nicht nur um angebliche Taten an und für sich, sondern um die Ausforschung und Zerschlagung jeglicher antagonistischer Bewegung, sowie die Kriminalisierung freiheitlicher Ideen geht. So gibt es weiterhin laufende Prozesse und andere Gefangene – wie den „Elbchaussee-Prozess“, sowie den für Ende des Jahres angekündigten Großprozess gegen die Genoss*innen des Rondenbarg-Komplexes. Zeigt euch solidarisch und lasst die Beschuldigten auch hier nicht alleine!

Eingefasst wird diese post-G20-Situation von einer autoritären Formierung und einem Rechtsruck in Europa. Abschottung nach außen und Repression nach Innen, der immer lauter werdende Ruf nach law and order, Sondergesetze wie die neuen Polizeigesetze der Länder und Lager für die Internierung von geflüchteten Menschen, die Militarisierung der Gesellschaft… all dies lässt unsere Kämpfe immer dringlicher erscheinen. Lasst uns also nicht den Mut verlieren! Wir werden uns finden an den Orten des Widerstands und die herrschende Ordnung herausfordern!

Der Kampf gegen Knäste und das Knastsystem kann nicht losgelöst von der sozialen Frage betrachtet werden. Nicht losgelöst von der gesellschaftlichen Logik, die auf Herrschaft und Autorität, auf Diskriminierung, Konkurrenz, Ausbeutung und Ungerechtigkeit basiert. Knäste sind eines von vielen, jeweils mehr oder weniger klaren und spürbaren Elementen einer Gesamtheit von Herrschaftsstrukturen, die sich gegenseitig stützen, bedingen und legitimieren. Und so folgt es ebenfalls einer Logik, dass die Mehrheit der Gefangenen Arme, PoC und/oder Schwarze Menschen sind.

Gesetze und Regeln, die von einigen Wenigen auf dieser Welt für den Rest beschlossen werden, geben vor, was falsch und was richtig ist, wer und was beschützt und wer bestraft werden soll. Diesen Normen, so die staatliche Logik, gilt es sich zu unterwerfen.

Uns ist dabei egal, ob die drei Gefährt*innen oder andere Gefangene von den Schergen des Staates als „schuldig“ angesehen werden. Was wir wissen ist, dass die Herrschenden seit jeher überall auf der Welt Menschen für ihre Ideen in Knäste sperren. Menschen, die ihnen unliebsam, unangepasst oder antagonistisch gegenüberstehen, die sich diesem System widersetzen und ihre Machtgeilheit anprangern.

Knäste fungieren dabei auf mehreren Ebenen. Sie sollen einerseits als abschreckendes Mahnmal nach Außen dienen und zugleich die „Erfolge“ des Staates im Kampf gegen seine Feind*innen präsentieren. Auf der anderen Seite (der Mauern) soll Knast Individuen brechen, sie gehohrsam und fügsam machen oder sie zur Not einfach lebendig begraben. Dabei bekommt alles den Anstrich der Normalität, die Zelle heißt dann Haftraum und der Hofgang Freistunde. Hier soll verschleiert werden, dass dies eine direkte Ausübung von Herrschaft ist, diese 23 Stunden Zelle, das Gehen im Kreis. Neben diesen herrschaftssichernden Funktionen dienen Knäste jedoch in gleichem Maße kapitalistischen Profitinteressen. So wird in Knästen bspw. unter Ausnutzung der Gefangenen billig produziert und das auch noch als „Resozialisierung“ verkauft. Aber auch die rapide ansteigende Zahl neuer Einschließungsinstitutionen, sei es um lokal zu bleiben der Ausbau des sog. „Abschiebegewahrsams“ am Hamburger Flughafen, der geplante Abschiebeknast in Glücksstadt, oder der neue Jugendknast als Anbau an die bestehende JVA Billwerder, legitimiert immer mehr Gefangene. Dies dient nicht zuletzt der Maximierung von Profit und Herrschaft und geht Hand in Hand mit dem Ausbau sozialer Kontrolle, welcher vor allem durch die Entwicklung von Technologie vorangetrieben wird.

Dabei ist klar: Knäste machen Menschen nicht besser. Sie tragen nicht zur Lösung von Konflikten und gesellschaftlichen Problemen bei. Wir sind uns sehr wohl bewusst, dass eine Zerstörung und ein nicht mehr Existieren eben jener nicht automatisch ein Ausbleiben sozialer Konflikte bedeutet. Wir werden gezwungen sein, uns miteinander auseinanderzusetzen – auch mit den schweren und harten Thematiken. Aber eben dieses Auseinandersetzen und sich Begegnen ist Teil eines Lebens und einer Welt, die auf Freiheit und Solidarität statt auf Geld und Profit basiert.

Dafür braucht es die Selbstorganisation an Stelle der Grenzsystemen und parlamentarischen Wege. Für den Versuch, ein Leben ohne Herrschaft, sondern in Selbstbestimmung zu führen, mit dem Ziel der Freiheit für alle. Dazu brauchen wir neue, andere Beziehungen, die frei von Zwängen und der Logik von Herrschenden und Beherrschten sind. Und klar machen wir dabei Fehler und nein, wir haben keinen Masterplan. Aber es geht uns dabei vor allem um die gemeinsame Entfaltung unserer Ideen – und dass dies kein einfacher Prozess ist, davon gehen wir aus. Trotzdem müssen wir uns doch fragen, welchen Erwartungen wir eigentlich entsprechen wollen und uns dann einen Raum erkämpfen. Dieser Weg ist schwierig und erfordert Mut, bringt aber vielleicht auch die Entdeckung neuer Gemeinsamkeiten mit sich.

Was uns dabei hilft, sind Solidarität und gegenseitige Hilfe statt Konkurrenz und Ausgrenzung. Das Ziel ist eine Welt, in der es keine Rolle mehr spielt, welche Hautfarbe wir haben, welches Geschlecht wir haben, wo wir herkommen oder was wir besitzen. Ja, wir träumen von und kämpfen für eine andere Welt, denn wir sehen keinen anderen Weg und merken schon jetzt, im Kleinen, welche Stärke wir entfalten können mit unseren Herzen und unserer Leidenschaft für Freiheit, die stärker sind als ihre Repression.

Repression soll immer Angst machen, isolieren, lähmen und vereinzeln. Wir wollen nicht so tun, als hätten wir keine Angst, als würde unser Leben nicht davon beeinflusst werden. Aber eben nicht nur. Denn was all der Scheiße gegenübersteht, sind eben die Momente von Zusammenhalt und Unterstützung, aus denen eine Stärke resultiert wie wir sie, und das ist die andere Seite, so auch noch nie erlebt haben. Wir stehen enger zusammen, wir stützen uns, wenn wir Angst haben, wir lachen zusammen, wir erhalten Support von tausend Orten und wir lassen uns nicht ohnmächtig machen. Wir bleiben wütend und kämpferisch. Und auch, wenn uns zwei Menschen an unserer Seite manchmal unglaublich fehlen, sind sie doch immer bei uns. In den Entscheidungen, die wir treffen und den Kämpfen, die wir weiter führen. Sie nicht bei uns zu haben, reißt ein großes Loch in unsere Herzen, sie im Knast zu wissen macht uns unglaublich wütend. Wütend machen uns auch die Bullenfressen, die Menschen wie Schmeißfliegen am Arsch hängen und versuchen ihre armseligen, langweiligen und hörigen Leben spannender zu machen, indem sie uns observieren. Was sie wohl dabei sehen? Vielleicht die unglaubliche Solidarität, die uns zu Teil wird, und eine Menschlichkeit, die denen längst abhanden gekommen ist. Seien es die geschenkten Briefmarken am Kiosk, wenn der*die Verkäufer*in sieht, wohin der Brief geschickt wird oder die vielen Menschen, die auf so viele verschiedene Weisen Unterstützung anbieten und ausdrücken.

Die Nachrichten, Grüße und Akte der Solidarität, die uns auf verschiedensten Wegen erreicht haben, haben uns oft überwältigt und immer gestützt. Diese Solidarität hat uns über die ersten, oft chaotischen Wochen geholfen und uns gezeigt, dass wir auch weiterhin nicht alleine kämpfen. Solidarität heißt Vieles, aber immer auch den Angriff auf das Bestehende und das Weiterführen der eigenen Kämpfe und Projekte.

Wir grüßen die Gefährt*innen, die gerade nicht an unserer Seite stehen können und versichern ihnen, dass sie immer bei uns sind. Wir sind nicht alleine. Ihr drei seid nicht alleine.

Ein weiterer Gruß gilt all denen, die sich in ähnlicher Situation befinden, überall auf der Welt, wo immer ihr auch seid!

Sie können uns unsere Freund*innen wegnehmen, nicht aber unsere Ideen.

Feuer allen Knästen – Freiheit für die 3 von der Parkbank und alle anderen Gefangenen!

Soli-Zusammenhang „Die 3 von der Parkbank“

parkbanksolidarity.blackblogs.org

Bericht zur G20-Fahndung in der Schweiz

Neun Monate nach dem G20-Gipfel in Hamburg 2017 schlug die Polizei gleichzeitig an drei verschiedenen Orten in der Schweiz zu: Am 29. Mai 2018, um 6 Uhr morgens, wurde eine zur Fahndung ausgeschriebene Person in der Nähe von Winterthur verhaftet und vorübergehend festgenommen. An zwei weiteren Orten gab es zeitgleich Razzien, wobei diverse Speichermedien, Telefone und andere Gegenstände beschlagnahmt wurden. Doch wie ist diese ganze Operation namens «Alster» eigentlich abgelaufen?

Wir hatten Einblick in einen Teil der Akten von der Kantonspolizei Aargau und uns entschieden Informationen daraus zu veröffentlichen – um das Ausmass der polizeilichen Überwachung aufzuzeigen, um Informationen zu teilen, wie seitens der Repressionsbehörden in solchen Fällen gearbeitet wird, und um zukünftigen Observationen etwas entgegen zu halten. Doch wie schon erwähnt – wir gehen davon aus, dass wir lediglich einen Bruchteil der Akten sichten konnten.

Die Operation Alster

Im Dezember 2017 veröffentlichten die Hamburger Ermittlungsbehörden Fahndungsfotos von Personen, denen sie vorwerfen sich an den Protesten gegen den G20-Gipfel beteiligt zu haben – und baten diverse europäische Staaten um Mithilfe bei der Identifizierung der gesuchten Personen.

Die Kantonspolizei Aargau reagierte im Januar 2018 auf diese Anfrage, man habe scheinbar einen Treffer bezüglich der Fahndung. Daraufhin stellte die Staatsanwaltschaft Hamburg am 16. März 2018 ein Rechtshilfegesuch. Sie bat darin das Schweizer Bundesamt für Justiz um Unterstützung beim sogenannten «Tatkomplex Elbchaussee». Das Rechtshilfegesuch stützt sich auf Gesetzesartikel zum Tatvorwurf – schwerer Landfriedensbruch in Tateinheit mit Brandstiftung.

Im Rechtshilfegesuch forderte die Hamburger Staatsanwaltschaft folgende Überwachungsmassnahmen an:

  • TKÜ-Beschluss: Überwachung und Aufzeichnung der Telekommunikation, Telefonnummer inklusive Internetanschluss
  • Auswertung der Verkehrsdaten des Handys über den Zeitraum der letzten sechs Monate
  • IMSI-Catcher für die Ermittlung der Mobilfunknummern, der Sim-Karte, sowie den Standort des Handys
  • Observation der beschuldigten Person, wobei explizit um die Erlaubnis gebeten wurde, dabei GPS-Sender benutzen zu dürfen. Die Observationserkenntnisse sollten zudem mit Lichtbildern (Fotos), Personen- und Fahrzeugdaten dokumentiert werden.
  • Hausdurchsuchung. Darunter: Wohnräume, Neben- und Betriebsräume und Auto
  • Nach den erfolgten Massnahmen soll die beschuldigte Person zum Tatvorwurf befragt werden. Ein «geeigneter Fragekatalog kann zur gegebenen Zeit übersandt werden», schreibt die Staatsanwaltschaft Hamburg.

Die Überwachung wurde für ein bisschen mehr als zwei Monate angelegt. Ausser die Auswertung der Mobilfunkdaten, die nach Schweizer Gesetz ohnehin sechs Monate rückwirkend gespeichert werden.

Der bürokratische Salat

Fünf Tage später, am 21. März, prüfte die Staatsanwaltschaft (StaWa) Aargau das Gesuch und erachtet es als zulässig. Die Argumentation: Aufgrund der «besonders schweren» Vorwürfe und weil Brandstiftung auch in der Schweiz strafbar sei, würden die Überwachungsmassnahmen angeordnet und durchgeführt. Somit musste das Rechtshilfegesuch nur noch vom Aargauer Zwangsmassnahmengericht (ZMG) bewilligt werden.

Doch das ZMG lehnte am 10. April 2018 das Gesuch in erster Instanz ab. «Der dringende Tatverdacht hat sich bis an hin weder bestätigt noch erhärtet», schreibt das ZMG. Die Aargauer Staatsanwaltschaft müsse genauer begründen, warum die angeforderten Überwachungsmassnahmen nötig seien. In Bezug auf die rückwirkenden Handydaten schreibt das ZMG etwa, dass die Vorratsdatenspeicherung ja lediglich sechs Monate dauere und eine Auswertung somit erst drei Monate nach der «tatrelevanten Zeit» beginnen würde. Den vorgeworfenen Tatzeitpunkt habe man also ohnehin verpasst.

Die Staatsanwaltschaft antwortet noch am selben Tag mit dem gleichen Gesuch – mit dem Hinweis, dass die Ermittlungen anderer Länder nicht in Frage gestellt werden sollten. Neun Tage nachdem das erste Gesuch abgelehnt worden war, segnete das Zwangsmassnahmengericht die gewünschten Massnahmen dann auch ab.

Damit begannen die Ermittlungen der Operation «Alster». Jedoch erst stockend: Die Auswertung der Mobilfunkdaten – sechs Monate rückwirkend – gab keine Aufschlüsse bezüglich dem Tatvorwurf, der sich Anfang Juli 2017 ereignet haben soll. Auch die Handynummer, die auf die beschuldigte Person registriert ist, gab wenig Aufschluss, da sie wohl schon seit Längerem nicht mehr in Betrieb war. Trotzdem werden sämtlich Anrufversuche polizeilich ausgewertet.

Um die aktuelle Handynummer der beschuldigen Person ausfindig zu machen, ermittelte die Kripo Aargau daraufhin anhand der Fahrzeugversicherung der beschuldigten Person weiter. Die Versicherungsgesellschaft (Die Mobiliar) händigte der Polizei umgehend die Telefonnummer aus, die beim Abschluss der Versicherung angegeben worden ist – und weist zusätzlich noch explizit auf eine Panne des Fahrzeuges hin. Der Pannendienst bestätigte schliesslich dieselbe Nummer wie diejenige, die die Versicherung angegeben hatte. Diese Nummer ist auf eine vermeidlich nicht existierende Person an einer nicht existierenden Adresse registriert.

Echtzeitüberwachung der beschuldigten Person

Die Spezialfahndungseinheit der KriPo Aargau ordnete Mitte Mai – also rund zwei Wochen vor den europaweiten Razzien – eine Observation der beschuldigten Person sowie eine Mobiltelefonüberwachung in Echtzeit bei der StaWa Aargau an.

Aus den Akten ist ersichtlich, dass an mindestens zwei Tagen eine personelle Observation erfolgte, wobei unter anderem die Handynummer mittels IMSI-Catcher bestätigt wurde. Dabei wurde die Person während einer längeren Reise mit dem öffentlichen Verkehr über mehrere Stunden hinweg beschattet und fotografiert. Zudem wurden alle Personen, die in aktivem Kontakt mit der Person standen, namentlich dokumentiert. Nachdem die Mobiltelefonnummer auf diesem Weg abermals verifiziert worden war, fanden die Observationen nur noch punktuell statt.

Die Handydaten der ermittelten Nummer wurden ebenfalls rückwirkend auf sechs Monate ausgewertet. Bei der Echtzeitüberwachung wurden sämtliche Telefongespräche sowie SMS Wort für Wort aufgezeichnet. «Hey check mal deine Mail», dieser Inhalt eines Anruf, den die beschuldigte Person am 23. Mai erhielt, löste bei der StaWa Aargau eine dringende Anfrage bei «Microsoft» aus. Der E-Mail-Anbieter soll sofort die Registrierungs- und Verbindungsdaten vom 1.April 2018 bis 23.Mai 2018 herausgeben. Mit der Anmerkung: «Bitte stellen Sie sicher, dass der Account-Inhaber nicht über diese Massnahme in Kenntniss gesetzt wird.»

Reizpunkte setzen

Mehr als neun Monate nach dem vermeintlichen Tatzeitpunkt forderte also die StaWa Hamburg die Kommunikationsdaten vom Mobilfunktelefon an – rückwirkend auf sechs Monate. Doch was wollten sie daraus ermitteln? Der Fokus der Ermittlungen lag dabei wohl auf den von der StaWa Hamburg gesetzten Reizpunkte. Ein erster solcher Reizpunkt war der G20-Onlinepranger im Dezember 2017. Menschen, die an diesem Tag die Nummer der beschuldigte Person angerufen hatten, wurden markiert und in einem weiteren Schritt überprüft. Bei registrierten Anrufer*innen wurden alle bestehenden Daten vom Strafregisterauszug, den Datenbanken «Polaris», «Janus»und «KIS», sowie Facebook und Google gesammelt. Was damit weiter geschah, ist den Akten nicht zu entnehmen.

Ein zweiter Reizpunkt wurde Mitte Mai – rund zwei Wochen vor den Hausdurchsuchungen – gesetzt, als die Observation bereits in vollem Gange war. Als Reizpunkt galt diesmal die Entfernung eines Fahndungsfotos auf dem G20-Onlinepranger, um zu sehen, wie die observierte Person darauf reagiert, mit wem sie Kontakt aufnimmt oder ob andere Auffälligkeiten registriert werden können. Auch hier geht aus den Akten nichts weiter hervor.

Europaweiter Zugriff

Am 29. Mai erfolgte daraufhin in mehreren Ländern gleichzeitig ein Zugriff auf mehrere beschuldigte Personen im «Tatkomplex Elbchaussee». In der Schweiz wurde das Zuhause der beschuldigten Person von der Aargauer Spezialeinheit «Argus» gestürmt. Alle anwesenden Personen wurden aus dem Bett geholt, mit Waffen bedroht und über mehrere Stunden in Handschellen und mit Augenbinden festgehalten. Auch das Kulturzentrum KuZeB in Bremgarten wurde gerazzt, Türen wurden aufgebrochen und Sachen beschlagnahmt. Alleine im Aargau waren an die 120 Bullen an den Razzien beteiligt – inklusive einer mobiler Einsatzzentrale vor Ort.

Der Fokus der Hausdurchsuchung:

  • Tatkleidung des Beschuldigten (zum Abgleich mit Videoaufnahmen vom Tatgeschehen)
  • Mobiltelefone
  • Tablet
  • Computer und weitere Speichermedien, auf denen allfällige Videoaufzeichnungen, Fotos vom Tatgeschehen gespeichert sein könnten, die zur Ermittlung von Mittäter*innen, Tatbeteiligten, Hinterleuten führen könnten
  • Schriftstücke
  • Zufallsfunde

Die gesuchte Person wurde jedoch weder im Kulturzentrum noch am Wohnort aufgegriffen, da sie sich zu diesem Zeitpunkt an einem anderen Ort im Kanton Zürich aufhielt. Es ist aber davon auszugehen, dass dies den Ermittlungsbehörden bereits im Vorfeld bekannt war, denn der Zugriff am Aufenthaltsort in der Nähe von Winterthur fand exakt zeitgleich wie die Razzien an den beiden anderen Orten statt.

Zuständig war dort die KaPo Zürich. Zahlreiche Bullen, alle in zivil, umstellten die Liegenschaft. Anwesende Personen wurden aus dem Bett gerissen und mussten ihren Personalausweis vorweisen. Hierbei landen sie drei weitere Zufallstreffer und verhaften zwei in der Schweiz zur Fahndung ausgeschriebene Personen und eine sich in der Schweiz illegal befindende Person.

Die bei der Aktion Alster gesuchte Person wurde jedoch nicht im Haus aufgegriffen, sondern kurz darauf aus einem in der Nähe geparkten Fahrzeug verhaftet. Da sich auch noch ein Hund im Fahrzeug befand, musste zuerst ein von Kopf bis Fuss dick gepolsterter Spezialbulle zum Einsatz kommen. Die vier verhafteten Personen wurden in zivilen Bullenautos abtransportiert und die von der StaWa Hamburg gesuchte Person wurde an der Kantonsgrenze der KaPo Aargau übergeben.

Die beschuldigte Person wurde zuerst zum Wohnort gebracht, wo unter anderem bereits zwei Bullen von der Hamburger Sonderkommission «Schwarzer Block» warteten. Der Person wurden die dort beschlagnahmten Gegenstände vorgezeigt. Anschliessend wurde sie auf dem Polizeiposten von einer Aargauer Staatsanwältin befragt – in Vertretung für die Hamburger Staatsanwaltschaft und gemäss dem von Hamburg erstellten Fragebogen.

Bereits nach der zweiten Frage wurde die Befragung jedoch abgebrochen, da die beschuldigte Person jegliche Aussage verweigerte. Da in der Schweiz kein Strafverfahren gegen die Person läuft und die Behörden keine Schweizer Staatsbürger*innen ausliefert, wurde die beschuldigte Person trotz deutschem Haftbefehl wieder laufen gelassen.

Es ist davon auszugehen, dass vermutlich nach wie vor ein europaweiter, wenn nicht internationaler Haftbefehl besteht – wir wünschen der beschuldigten Person ganz viel Kraft und Solidarität!

Quelle: https://barrikade.info/article/2491

P.S.

Weiterführende Links und Infos:
- «United We Stand»: Informationen rund um die G20-Prozesse https://unitedwestand.blackblogs.org/

Artikel zu den Razzien Ende Mai 2018
- https://barrikade.info/article/1148
- https://barrikade.info/article/1151
- https://barrikade.info/article/1147

Solidarität mit den Gefangenen und den No G20 Aktivisten Loic Schneider!

Vor bald 2 Jahren fand im Juli 2017 der G 20-Gipfel in Hamburg statt, ein Treffen der 19 reichsten Länder der Welt.  Ziel der G 20 war die Absprache von Strategien zur Verteilung von Macht und Reichtum, um durch Ausbeutung, Enteignung, Krieg, Umweltzerstörung, Hungerkatastrophen und die Bekämpfung von Fluchtbewegungen den Reichtum der reichsten Länder auf Kosten des Großteils der ärmeren Weltbevölkerung zu sichern und auszubauen. 8 Milliardäre haben mehr Vermögen als 50 % der Weltbevölkerung.

Der Gipfel der Herrschenden traf auf den zigtausendfachen Widerstand der linken Bewegung gegen die Weltherrschaft der G20-Staaten.
Insgesamt waren ca. 200.000 Menschen an den verschiedenen Protesten beteiligt.

Rund um den Gipfel gab es dann den größten Polizeieinsatz in Deutschland nach dem 2. Weltkrieg mit 31.000 Bullen.

Trotzdem verlor der hochgerüstete Repressionsapparat häufig die Kontrolle über das Geschehen. Das staatliche Gewaltmonopol wurde massiv in Frage gestellt und war phasenweise über mehrere Stunden aufgehoben. Barrikaden und Aneignungsaktionen bestimmten das Bild. Polizeieinheiten wurden mehrfach in die Flucht geschlagen.

Unmittelbar nach dem Gipfel begann der staatliche Rachefeldzug. Die massive Repression des Staates nach den Aktionen während des G20-Gipfels hält bis heute an.

Es gab bisher 5 Öffentlichkeitsfahndungen in ganz Europa mit Lichtbildern von 400 Personen, von denen angeblich 110 Personen identifiziert worden sein sollen. Die Justiz kommt nicht hinterher, erst 149 Gerichtsverfahren waren abgeschlossen, davon 9 Haftstrafen ohne Bewährung. 

Ein Ende der Jagd durch die Klassenjustiz ist noch lange nicht in Sicht.
Seit dem 18.12.2018 läuft der sog. „Elbchausseeprozeß“ gegen 4 Aktivisten aus Süddeutschland und Loic aus Frankreich. 2 von ihnen waren nahezu 8 Monate in Untersuchungshaft.

Im August wurde Loic 2018 aufgrund eines von Deutschland erwirkten internationalen Haftbefehls in Frankreich festgenommen und im Oktober 2018 nach Deutschland ausgeliefert.

Am frühen Morgen des ersten Gipfeltages machten einige 100 AktivistInnen ihrer Wut über die herrschenden Verhältnisse Luft und verdeutlichten ihre Unversöhnlichkeit mit dem kapitalistischen System durch das Entglasen von Konsulaten, Banken, Geschäften und Ämtern und das Anzünden von Autos in der im Villenviertel gelegenen Elbchaussee.

Die 5 Beschuldigten werden als vermeintliche Täter präsentiert, konkrete Taten werden ihnen nicht vorgeworfen, sie sollen vor Ort gewesen sein. Auf diese Weise konstruiert die Staatsanwaltschaft, Bullen und Medien eine strafrechtliche Mithaftung für Alles!

Der Prozess ist bis in den September 2019 terminiert. Die ersten beiden Prozesstage fanden vor einem überfüllten Zuhörerraum statt, die Angeklagten wurden mit minutenlangen  Beifall, Victory-Zeichen und erhobenen Fäusten begrüßt und verabschiedet. Am 3. Prozesstag wurde auf Antrag der Staatsanwaltschaft die Öffentlichkeit für die gesamte Dauer der Beweisaufnahme ausgeschlossen.

Der beabsichtigte „Geisterprozess“ unter Ausschluss der Öffentlichkeit ist ein Angriff auf uns alle, also auf die solidarische Prozessbegleitung, auf uns als Solidaritätsbewegung insgesamt.
Schon zu Prozessbeginn gab es in mehreren Städten, auch in Frankreich, Aktionen, Kundgebungen und Demonstrationen,
Die Herrschenden fürchten unsere vielfältige Solidarität, die sich weder distanziert noch einschüchtern läßt und dies auch deutlich zum Ausdruck bringt. Die angeklagten Genossen wollen und brauchen weiterhin unsere volle Solidarität, insbesondere Loic, der immer noch im Knast ist.
Schreibt massenhaft Postkarten und Briefe an Loic Schneider, Holstenglacis 3, 20355 Hamburg!

Wir lassen uns nicht spalten in „Gut“ und „Böse“, der Widerstand gegen den G20-Gipfel in Hamburg war legitim.

Solidarisch kämpfen!
Wir stellen uns gegen Repression, wir verteidigen die Gefangenen!
Gegen imperialistische Unterdrückung und Rassismus, internationalistische Solidarität!
Loic muss raus aus dem Knast!
Liberte pour Loic!

Grussadresse der Roten Hilfe International (RHI)

Die RHI ist eine internationale klassenkämpferische Organisation aus Belgien, Deutschland,  Italien, Schweiz,Türkei und Kurdistan.


Solidarity with the prisoners and the No G20 activist Loic Schneider!

Almost 2 years ago in July 2017 the G20 summit took place in Hamburg, a meeting of the 19 richest countries in the world. The aim of the G 20 was to agree on strategies for the distribution of power and wealth in order to secure and expand the wealth of the richest countries through exploitation, expropriation, war, environmental destruction, famine catastrophes and the fight against flight movements at the expense of the majority of the world’s poorest population. 8 billionaires have more wealth than 50% of the world’s population.

The summit of the rulers met the tens of thousand times resistance of the left movement against the world domination of the G20 states.

A total of around 200,000 people took part in the various protests.

Around the summit there was then the largest police operation in Germany after the 2nd World War with 31,000 cops.

Nevertheless, the highly equipped repressive apparatus often lost control over the events. The state’s monopoly on the use of force was massively called into question and was temporarily lifted for several hours. Barricades and appropriation actions dominated the picture. Police units were repeatedly forced to flee.

Immediately after the summit, the state’s vendetta began. The massive repression of the state after the actions during the G20 summit continues to this day.

So far, there have been 5 public searches throughout Europe with photographs of 400 people, 110 of whom are said to have been identified. The judiciary did not follow, only 149 court cases were completed, 9 of which were prison sentences without probation.

An end to the hunt by class justice is far from in sight.

Since 18.12.2018 the so called “Elbchausseeprozeß” against 4 activists from southern Germany and Loic from France is going on. 2 of them were in custody for almost 8 months.

In August 2018 Loic was arrested in France on the basis of an international arrest warrant obtained by Germany and extradited to Germany in October 2018.

Early in the morning of the first day of the summit, some 100 activists expressed their anger at the prevailing conditions and demonstrated their irreconcilability with the capitalist system by devitrifying consulates, banks, shops and offices and lighting cars in the Elbchaussee in the villa district.

The 5 accused are presented as alleged perpetrators, they are not accused of concrete acts, they are said to have been there. In this way the public prosecutor’s office, cops and media constructs a criminal joint liability for everything!

The trial is scheduled for September 2019. The first two days of the trial took place in front of a crowded auditorium, the defendants were greeted and bid farewell with minutes of applause, Victory signs and raised fists.

On the 3rd day of the trial, at the request of the public prosecutor’s office, the public was excluded for the entire duration of the taking of evidence.

The intended “ghost trial” under exclusion of the public is an attack on all of us, i.e. on the solidarity of the trial, on us as a solidarity movement as a whole.

Already at the beginning of the trial there were actions, rallies and demonstrations in several cities, also in France.

The rulers fear our diverse solidarity, which neither does not distance itself nor won’t be intimidated and which expresses this clearly. The accused comrades want and need our full solidarity, especially Loic, who is still in prison.

Write masses of postcards and letters to Loic Schneider, Holstenglacis 3, 20355 Hamburg!

We do not let ourselves be divided into “good” and “evil”, the resistance against the G20 summit in Hamburg was legitimate.

Fight in solidarity!

We stand against repression, we defend the prisoners!

Against imperialist oppression and racism, internationalist solidarity!

Loic must get out of jail!

Liberte pour Loic!

Greeting address of the Red Help International (RHI)

RHI is an international class struggle organisation from Belgium, Germany, Italy, Switzerland, Turkey and Kurdistan.

Deutschland: Besuchsverbot für Marco Camenisch in JVA Freiburg

Am 12.3.2019 eröffnete mir der zuständige Jurist der Justizvollzugsanstalt Freiburg, Dr. K. mündlich, dass meinem Antrag von Januar 2019 auf Zulassung von Marco Camenisch als Besucher nicht stattgegeben werde.

Die Gründe

Zur Begründung verwies der „Staatsanwalt“ (so seine offizielle Amtsbezeichnung) darauf dass Besuche meine Resozialisierung gefährden, sowie die Sicherheit der Anstalt tangieren. Über Wikipedia habe man recherchiert, dass Marco Camenisch ein Ökoterrorist sei, der auch schon Gewalt gegen Gefängnisbeamte ausgeübt habe und ausgebrochen Sei. Zudem sei zu befürchten, dass er mir sicherheitsrelevante Informationen über eine Schleusenanlage der Justizvollzugsanstalt Freiburg übermitteln könne, was hilfreich für einen eventuellen Ausbruch sein könne. Hintergrund hierfür ist, dass ich bei SIEMENS im Rahmen einer Recherche nach Details zu einem Auftrag hier in der Haftanstalt fragte. Denn Siemens baut hier auf den vier SV-Stationen ein Schleusensystem ein durch das die Verwahrten künftig (eines Tages) selbstständig in den Knasthof gelangen können sollen, also ohne, dass Beamte sie in den Hof schließen müssen. Meine Anfrage hat Siemens der Justizvollzugsanstalt zugeleitet und stuft einige Fragen als sicherheitstechnisch als sehr bedenklich ein.

Die weiteren Schritte

Das Besuchsverbot ist nun Gegenstand eines Verfahrens beim Landgericht Freiburg. Was meine Anfrage bei Siemens mit Marco Camenisch zu tun haben soll, das ist mir nicht erklärlich. Jedenfalls scheint sich die bundesdeutsche Justiz als verlängerter Arm der Schweizer Justiz zu begreifen. Marco soll auch hier gebrandmarkt werden, dafür spricht auch die Wortwahl des Dr. K. wenn er Marco Camenisch als „Ökoterroristen“ bezeichnet.

Über den Fortgang des Verfahrens werde ich berichten.

Thomas Meyer—Falk, z.Zt. Justizvollzugsanstalt (SV), Hermann-Herder-Str. 8, 79104 Freiburg

https://freedomforthomaswordpress.com

P.S.

Gefunden auf de.indymedia.org

Deutschland: Revolte in der JVA Tegel

 

Ein Gefangener aus der JVA Tegel schrieb uns am 12.10.18:

Heute kurz vor 12 Uhr gab es einen ernsten Zwischenfall in der SothA (Sozialtherapeutische Anstalt der JVA Tegel) : Auf der Station 2 wurden mehrere Glasscheiben durch Insassen zerstört, an Türen und Fenstern. Außerdem wurde ein Müllbehälter in Brand gesetzt.  In das Stationsbüro der Station 2 wurde mittels Glasbruch eingedrungen, einer Bediensteten die Jacke entfernt und diese dann zerstört. Dies sind Reaktionen auf die eh schon schlechten Vollzugsbedingungen, nicht so sehr wegen der Unterbringung sondern wegen Ausübung des Psychoterrors hinsichtlich vollzuglicher Weiterentwicklung, die eben gar nicht oder stark schleppend stattfindet. Es wurde eine Kollektivstrafe für die gesamte Station 2 ausgesprochen: Stationsschluss fürs ganze Wochenende. Bedienstete aus anderen Teilanstalten wurden angefordert…

Einen solchen Aufstand gab es selten – spätestens jetzt ist Solidarität und Unterstützung nötig!

Schreibt an berlin@ggbo.de oder postalisch an:

GG/BO I c/o Haus der Demokratie und Menschenrechte I Greifwalderstraße 4 I 10405 Berlin

Wir werden den Gefangenen eure Briefe übermitteln.

Revolte in der JVA Tegel

Deutschland: Startschuss im RAZ/Radikal-Verfahren

Kurz vor Redaktionsschluss erhielten wir die Info, dass nach mehrjähriger Ungewissheit nun ein Prozess beginnen soll. Diesbezüglich erhielt unser Redaktionsmitarbeiter Cem Kara, einer der neun ursprünglichen Beschuldigten, eine Anklageschrift.

Die Verfahren gegen die übrigen Beschuldigten wurden eingestellt. Im Mai des Jahres 2013 hatte es in verschiedenen Städten Razzien gegeben,
wobei insbesondere digitale Speichermedien sowie Computer beschlagnahmt worden waren und der sich im offenen Vollzug befindende mg-Gefangene (miliante gruppe) Oliver Rast in die geschlossene Anstalt Tegel verlegt wurde, wo er seine restliche Haftzeit verbringen musste. Die Vorwürfe gegen die ursprünglich neun Beschuldigten beinhalteten in erster Linie diverse militante Aktionen der RAZ (Revolutionäre Aktions
zellen) und die Herausgabe der radikal. Am 2. Juni 2014 entschied sich unsere Mitstreiterin Alexandra Kiss, die in der Vergangenheit ebenfalls für das Gefangenen Info gearbeitet hatte und eine der Beschuldigten des Verfahrens war, ihrem Leben ein Ende zu setzen.
Weitere Infos werden folgen.
Redaktion Gefangenen Info

http://political-prisoners.net/item/6460-startschuss-im-razradikal-verfahren.html

Broschüre zum Münchner TKP/ML Prozess erschienen

Dieser Prozess wird nicht im Gerichtssaal, sondern auf der Straße entschieden”

Seit dem Juni 2016 findet vor dem Oberlandesgericht München einer der größten politischen Schauprozesse seit Jahrzehnten statt. Angeklagt sind zehn Genoss*innen, die laut Bundesanwaltschaft (BAW) der Kommunistischen Partei der Türkei/Marxistisch/Leninistisch (TKP/ML) angehören sollen. Die TKP/ML wurde 1972 gegründet und ist zeit ihres Bestehens in der Türkei verboten. Im Zuge des Militärputsches vom 12. September 1980 mussten zahlreiche Mitglieder und Sympathisant*innen ins europäische Ausland fliehen, um ihrer Ermordung oder Verhaftung durch die Junta zu entgehen.

Obwohl die Partei auf keiner internationalen Terrorliste auftaucht und in der BRD nicht verboten ist, erteilte das Bundesjustizministerium eine Verfolgungsermächtigung nach §129b (Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung). Es folgte am 15. April 2015 eine mit mehreren europäischen Ländern koordinierte Razzia, um die Beschuldigten festzunehmen und drei von ihnen nach Deutschland auszuliefern.

Den zehn Aktivist*innen wird nun der Prozess gemacht, ohne dass es nennenswerte Ergebnisse oder ein absehbares Ende gäbe.

Die Broschüre wird von der Roten Hilfe e.V. und ATIK gemeinsam herausgegeben. Sie will einen Überblick über das laufende Verfahren bieten, die Hintergründe beleuchten und dazu aufrufen, sich solidarisch im Sinne der Angeklagten einzumischen.

Der TKP/ML-Prozess in München

Rote Hilfe e.V. und ATIK (Hg.)

2018. Brosch. A4. 31 S.

2,- Euro

zu beziehen über: literaturvertrieb@rote-hilfe.de

Quelle: https://www.rote-hilfe.de/77-news/903-broschuere-zum-muenchner-tkp-ml-prozess-erschienen

Der Feind steht links

Repression gegen G-20-Gegner: “Soko Schwarzer Block” verhaftet sechs Personen

Vorwurf: Bildung einer kriminellen Vereinigung

Die so berühmt-berüchtigte wie bislang chronisch erfolglose »Soko Schwarzer Block« schlug am Mittwoch erneut in mehreren Bundesländern zu. Wie einer Pressemitteilung der eigens zur Verfolgung von G-20-Gegnern gebildeten Sonderkommission der Hamburger Polizei zu entnehmen war, habe man in Hessen, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Hamburg »insgesamt 13 Objekte durchsucht und sechs Haftbefehle vollstreckt«.

Im Fokus der Ermittlungen stehen vier Jugendliche und junge Männer aus Frankfurt und Offenbach, die während der Gegenveranstaltungen zum G-20-Gipfel Anfang Juli 2017 in Hamburg schwere Straftaten begangen haben sollen. Am frühen Morgen drangen Beamte in die Wohnung der Beschuldigten ein, berichtet ein Angehöriger eines Festgenommen gegenüber junge Welt. »Sie haben Kleidung mitgenommen. Und alle elektronischen Geräte: USB-Sticks, Festplatten, Laptops«, so Hüseyin D. Die Familie seines Cousins habe sich gerade auf dem Weg in die Türkei befunden, musste den Urlaub abbrechen. »Natürlich sind sie sehr besorgt. Ich habe auch mit Angehörigen der anderen Beschuldigten geredet. Sie sind eingeschüchtert, auch schockiert, mit welchem Aufwand der Staat gegen diese Kids vorgeht. Ich meine, die sind alle zwischen 18 und Anfang 20«, berichtet D.

Die »Soko Schwarzer Block« dagegen jubelt. Die Verhaftung der vier jungen Männer sei »herausragend«, heißt es in der Pressemitteilung. Tatsächlich hängt die Hamburger Polizei den Fall hoch. In einem der Haftbefehle, der dieser Zeitung vorliegt, ist nicht nur – wie bislang in Verfahren zu den G-20-Protesten – die Rede von »Landfriedensbruch«, sondern auch von der »Bildung einer kriminellen Vereinigung«. Das Dokument weist zudem eine lange Reihe militanter Aktionen aus, die während einer unangemeldeten Demonstration am frühen Morgen des 7. Juli 2017 in der Hamburger Elbchaussee stattgefunden haben sollen. Allerdings: Bislang basiert der Vorwurf allein auf der angeblichen Teilnahme an dieser Demo, konkrete Straftaten werden zumindest im Haftbefehl den Beschuldigten nicht zugeordnet.

Dennoch könnte damit die öffentlich betriebene Hetze gegen Anti-G-20-Aktivisten in die nächste Runde gehen. Die Aktionen an der Elbchaussee seien »in der Hamburger Debatte das Böseste, was es gegeben hat«, kommentierte der mit den G-20-Fällen vertraute Anwalt Matthias Wisbar am Mittwoch gegenüber junge Welt. Weder der Rondenbarg noch die Randale an der Schanze seien so gut geeignet, Erfolge zu inszenieren, wie die Elbchaussee. »Bei der Schanze ist es ja so: Alles, was sie bisher gesagt haben, warum die Polizei nicht eingegriffen hat, hat sich als unrichtig herausgestellt«, so der Hamburger Strafverteidiger. Und am Rondenbarg verletzten Beamte Dutzende Demonstranten zum Teil schwer. »Der Schwarze Mob, der die Elbchaussee verwüstet hat, das ist das für die Polizei am leichtesten Skandalisierbare.« Auch dass nun mit dem Vorwurf der »Bildung einer kriminellen Vereinigung« operiert werde, sei eine »ganz neue Qualität«, meint Matthias Wisbar.

Die Ermittlungsarbeit der Hamburger Sonderkommission war in der Vergangenheit häufig Gegenstand öffentlicher Kritik. Die Beamten operierten mit fragwürdigen Methoden. Die umfangreiche Veröffentlichung von Fahndungsbildern angeblicher Straftäter wurde zur Basis einer von rechten Medien betriebenen regelrechten Hetzjagd auf die polizeilich zum Abschuss freigegebenen »Chaoten«. Gleichwohl blieben Erfolge aus. Verfahren platzten, die Beweisgrundlage für Anklagen blieb meist dürftig. Zahlreiche gut dokumentierte Straftaten von Polizisten gegen Demonstranten während des G-20-Gipfels verfolgten die Behörden nicht.

Als Ablenkungsmanöver bewertet die innenpolitische Sprecherin der Linksfraktion, Ulla Jelpke, am Freitag gegenüber junge Welt die aktuellen Verhaftungen: »Immer mehr Rechtsbrüche durch die Polizei kommen ans Tageslicht: Einsatz vermummter Agents Provocateurs, abgesprochene Falschaussagen vor Gericht und rechtswidrige Ingewahrsamnahmen. Aber anstatt endlich einmal gegen die eigenen Kollegen vorzugehen, tritt die Polizei mit dem völlig maßlosen Vorwurf der Bildung einer kriminellen Vereinigung die Flucht nach vorne an.«

 

 

Quelle: https://www.jungewelt.de/artikel/334948.der-feind-steht-links.html