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Winterthur: Kleisterprozess – Wir lassen uns nicht unterkriegen!

Im Januar 2021, inmitten des zweiten Lockdowns, wurden im Zuge der Corona-Kampagne des Revolutionären Jugendbündnisses Winterthur Plakate gekleistert, die scharfe Kritik an der kapitalistischen Krisenverwaltung üben. Am 8. Januar wurden sechs Personen durch die Stapo Winterthur verhaftet. Ihnen wird vorgeworfen, am Abend der Verhaftung, Plakate in Winterthur angebracht zu haben. Der ganze Fall wird jedoch nicht in Winterthur verhandelt, sondern wurde nach einem langwierigen Gerichtsstandsverfahren an die Staatsanwaltschaft Basel übergeben. Der Prozess findet nun, nach mehr als eineinhalb Jahren am 18. und 19. August in Basel statt.

Hier wollen wir die Hintergründe einerseits der Plakat-Kampagne des RJBWs und andererseits der Verhaftungen und Prozesse erläutern. Denn es ist wichtig, Repression im gesellschaftlichen Kontext zu betrachten und einzuordnen.

Im Zuge der Corona-Pandemie haben sich die Zustände im Kapitalismus verschärft. Dies weil die Pandemie und ihre gesellschaftlichen Auswirkungen die globale Verwertung beschneidet und die Produktion lahmzulegen drohte. Das Kapital fürchtet die Krise, ein Einbrechen der Profitrate, eine Verlangsamung des Wachstums. Der kapitalistische Staat steht, in seiner Funktion als Erhalter der Gesellschaftsverhältnisse, im Widerspruch zwischen kurzfristigen Kapitalinteressen (also der Steigerung der Profitrate) und der Erhaltung der gesellschaftlichen Reproduktion, welche für ein weiterbestehen der kapitalistischen Verwertungsmaschinerie notwendig ist. Dieser Widerspruch ist in der Pandemie offensichtlich zu Tage getreten. Es lässt sich also beobachten, wie der bürgerliche Staat einerseits die Gesundheit der Bevölkerung schützt und dabei auch vor ökonomischen Einschränkungen nicht zurückschreckt, damit der Kapitalismus längerfristig weiterfunktionieren kann. Andererseits werden pandemisch sinnvolle Massnahmen so schnell wie möglich wieder aufgehoben, um dem Druck der Wirtschaftsverbände nachzugeben. Auch wenn das für viele Menschen Krankheit oder Tod bedeutet. Wieder einmal sind marginalisierte Gruppen von dieser globalen Krise besonders stark betroffen.

Dass Profit in diesem System wichtiger ist, als die Gesundheit und das Wohlergehen der Menschen, zeigt sich auch an der Überlastung des Gesundheitssystems während der Pandemie. Der schon lang andauernde Trend der Privatisierung und somit Verwertung des Gesundheitssektors führt genau zu dieser nach wie vor anhaltenden Überlastung. Zu viele Sparmassnahmen und zu wenig, zu schlecht bezahltes Personal. Anstelle von wirklich sinnvollen Massnahmen hat der Staat lediglich dazu aufgerufen, für das Gesundheitspersonal zu klatschen, um dieses gleichzeitig weiterhin unter unglaublich stressigen, gefährlichen und belastenden Bedingungen arbeiten zu lassen.

Auch die staatlichen Unterstützungsgelder, die locker gemacht wurden, verdeutlichen, auf welcher Seite der Staat steht. Während sich Lohnabhängige mit 80% ihres Lohns zufrieden geben mussten, was viele in massive finanzielle Not trieb, wurden Milliarden an „Rettungs“geldern an Unternehmen vergeben, die diese als Dividenden an ihre Aktionär:innen ausschütten.

Da der Staat, gerade in Zeiten der Krise, die Aufgabe hat, Aufstände zu unterdrücken und die bestehende Eigentumsordnung zu sichern, ist in den letzten Jahren und insbesondere seit Beginn der Pandemie die Repression massiv gestiegen. Als Beispiele lassen sich die gewaltsamen Polizeieinsätze gegen den 8.März, die Wir-tragen-eure-Krise-nicht-Demo und den ersten Mai in Zürich oder auch die Repression gegen die Jugendunruhen in St.Gallen aufführen.

Gerade auch in dem hier behandelten Fall ist es klar, dass der Staat aus dem oben genannten Grund so hart gegen die Aktivist:innen vorgeht. Denn eine revolutionäre Kritik an den bestehenden Verhältnissen, wie sie auch auf den Plakaten geübt wurde, trifft den Staat empfindlich. Die Aneignung des öffentlichen Raumes zur Verbreitung dieser Kritik, sei dies mit Plakaten oder Demos, will der Staat möglichst verhindern. Die Angeklagten werden stellvertretend für alle, die gegen dieses System und seine Auswüchse ankämpfen, angeklagt. Die Stawa und die Bullen benutzen sie, um ein Exempel zu statuieren.

Jedoch steht hinter diesem Vorgehen noch ein weiterer Faktor: Die Bullen haben das erste mal das Gefühl, Aktivist:innen des RJBWs erwischt zu haben. Die massive Repression – die Staatsanwaltschaft fordert eine auf zwei Jahre bedingte Strafe von einem Jahr Knast – diente und dient immernoch dazu, junge Revolutionär:innen vom Kampf abzubringen, einzuschüchtern und zu vereinzeln.

Diese Einschüchterungstaktik – massive Repression gegen junge Revolutionär:innen – ist kein Einzelfall. Zum Beispiel fährt die Polizei in St.Gallen die gleiche Schiene. (https://barrikade.info/article/4353)

Genau deshalb dürfen und werden wir uns nicht einschüchtern lassen. Sie machen ihre Rechnung ohne uns, ohne unsere Solidarität mit den Angeklagten und unsere Bereitschaft den Kampf weiterzuführen, wenn es sein muss auch in den Gerichtssälen. Wir lassen uns nicht in einen Streit um Verhältnismässigkeit drängen – denn für uns ist klar: Egal, welches Strafmass, die bürgerliche Polizei und Justiz dient immer dazu, diese Klassengesellschaft aufrecht zu halten. Weg mit Knästen, Polizei und Gerichten!

Die Maschinerie des Basler Repressionsapparats trägt ebenfalls ihren Teil dazu bei. Wie wir es schon bei den Prozessen zu Basel Nazifrei beobachten konnten, hält sich die Repression in Basel nicht einmal an die eigenen Regeln der Rechtstaatlichkeit, sondern führt ihrerseits einen klar politisch motivierten Prozess.

Das überrascht keineswegs. Zwar hält sich der Repressionsapparat in vielen Fällen an die eigenen Gesetze, um den Schein demokratischer Integrität zu wahren, doch wenn es für die Aufrechterhaltung der Herrschaftsverhältnisse notwendig scheint, wird das Legalitätsprinzip ohne weiteres gebrochen. Diese Klassenjustiz dient letztlich einzig und allein der Aufrechterhaltung der Eigentumslogik und somit dem Erhalt des warenproduzierenden Systems. Die Justiz arbeitet im Interesse des Kapitals.

Auch die parlamentarischen Politiker:innen haben ein Interesse, hart gegen eine ausserparlamentarische Linke vorzugehen. Denn sie profitieren davon, wenn die Menschen Politik als etwas wahrnehmen, das nur im Parlament passiert. Sie profitieren davon, wenn die Menschen ihre eigene Handlungsfähigkeit nicht erkennen. Doch Politik passiert auf der Strasse und in unserem Leben, eine Abspaltung in eine „politische Sphäre“ stützt den Status quo.

Die Repression, die Einzelne erfahren, betrifft uns alle! Und genau deshalb ist es wichtig, einen politischen Prozess zu führen. Denn dieser bietet die Möglichkeit, der Repression geschlossen entgegenzutreten und anstelle von Resignation, unsere Position ins Zentrum der Aufmerksamkeit zu rücken. Anstelle von Vereinzelung, Solidarität treten zu lassen. Und anstelle von Angst eine Stärkung der Bewegung zu erreichen.

Wenn wir gegen die Angriffe des Staates zusammenstehen und die damit verbundenen Arbeiten und Kosten kollektivieren, gehen wir alle gestärkt daraus hervor.

Deshalb: Tragt euch die Prozesstermine, also den 18. und 19. August, in eure Agenden ein und kommt mit uns zum Gericht. Solidarisiert und beteiligt euch, schickt uns Bilder von Soliaktionen. Bis bald, an einem Konzi, im Gerichtssaal, auf der Strasse.

Kämpferische Grüsse, ihr hört wieder von uns,

die Soli-Gruppe – kleisterprozess@immerda.ch

(https://barrikade.info/article/5189)

Bullenstress und Verhaftungen im Raum Winterthur

Heute, Dienstag 29.5.18, um 6:00 Uhr stürmte die Polizei aufgrund eines Vorführbefehls gegen eine Person ein Haus in der Nähe von Winterthur.

Heute, Dienstag 29.5.18, um 6:00 Uhr stürmte die Polizei aufgrund eines Vorführbefehls gegen eine Person ein Haus in der Nähe von Winterthur. Die gesuchte Person wurde von der Polizei festgenommen. Im Verlauf der Hausdurchsuchung wurden 3 weitere Menschen verhaftet. Zwei Gefährten waren polizeilich ausgeschrieben und ein weiterer Gefährte wurde wegen fehlender schweizer Aufenthaltsberechtigung mitgenommen. Die 4 Mitstreiter wurden von der Polizei abgeführt und weitere Informationen liegen uns zum jetzigen Zeitpunkt nicht vor.

Lassen wir die Verhafteten nicht alleine!

Für eine Welt ohne Knäste!

Schiiss Bulle

*Quelle: barrikade.info

Hausdurchsuchungen am 5. Oktober 2017

Heute morgen gab es an mehreren Orten Hausdurchsuchungen. Uns sind Orte in Basel, Zürich und Winterthur bekannt. Zu den genauen Hintergründen können wir noch nichts sagen. Möglich ist, dass es noch weitere Durchsuchungen geben wird. Wir werden euch auf dem Laufenden halten. Falls bei euch auch Durchsuchungen durchgeführt wurden oder ihr von solchen wisst, meldet euch auch bei AntirepBasel unter antirep-basel(at)riseup.net, pgp-Schlüssel ist auf der Webseite.

https://barrikade.info/BREAKING-NEWS-Hausdurchsuchungen-am-5-Oktober-2017-449

Medienmitteilung “StandortFUCKtor” Winterthur

Hier sind zwei Medienmitteilungen einiger Betroffener und Antirep Winterthur zu aktuellen Gerichtsurteilen, die wir Euch nicht vorenthalten möchten.

Die Urteile betreffen zwei Verfahren im Zusammenhang mit der “StandortFUCKtor”-Demo vom 21.09.2013 in Winterthur, die sich gegen Stadtaufwertung und Vertreibung richtete.

An dieser durch ein Grossaufgebot der Polizei verhinderten Demo wurde unter anderem eine Frau im Polizeikessel durch ein Gummigeschoss schwer am Auge verletzt. Sie hat gegen die Stadtpolizei Winterthur und die Kantonspolizei Zürich geklagt. Das Obergericht Zürich hat mit der Abweisung der Beschwerde nun verhindert, dass es zu einem Strafverfahren gegen die Polizei kommen kann.

Das andere Verfahren, welches vom Bundesgericht abgewiesen wurde, drehte sich um die kurz darauf im Oktober 2013 folgenden “Bring your noise”-Demo gegen die Polizeigewalt am 21.09.2013. Diese Demo wurde von der Polizei nicht eingemacht, sondern geduldet, aber dafür heimlich überwacht. 20 Personen erhielten aufgrund der Videoaufnahmen einen Strafbefehl zugeschickt. Gegen diese Praxis haben sich die Betroffenen mit Einsprachen gegen die Strafbefehle und dem Weiterzug des Bezirks- und Obergerichtsurteils in einem Pilotprozess – leider erfolglos – gewehrt.

Auch wenn die Justiz einmal mehr die Polizei schützt, haben uns das Zusammenkommen der Betroffenen, die überwältigende Solidarität und die vielen Spenden sehr bestärtkt darin, dass wir uns gemeinsam gegen ihre Repression wehren können. Herzlichen Dank an Alle!

Antirep Winterthur — Antirep Winterthur c/o Infoladen Rabia Bachtelstr. 70 8400 Winterthur — Spenden-Konto: 90-192016-2 — Verein Soli-Fonds 8400 Winterthur — Zahlungszweck: Standortfucktor/Bring Your Noise

Communiqué zum Bundesgerichtsentscheid zu “Bring Your Noise”

Communiqué zum Bundesgerichtsentscheid vom 22. April 2016 zum Pilotfall im Zusammenhang mit der Bring Your Noise-Kundgebung in Winterthur 2013

Am 19. Oktober 2013 wurde in der Winterthurer Altstadt die Protestkundgebung Bring Your Noise gegen den brutalen Polizeieinsatz an der Tanzdemonstration StandortFUCKtor vom 21. September 2013 abgehalten. Gleichzeitig wurde dabei auch nochmals die Kritik an der Stadtaufwertung thematisiert.

Rund 300 Personen versammelten sich am Oberen Graben: Transparente wurden angebracht, Flyers verteilt und Musik gespielt. Später kam es zu einer spontanen Demonstration durch die Innenstadt.

An diesem Tag war kein/e einzige/r PolizistIn –zumindest nicht in Uniform- vor Ort. Weder wurden Personenkontrollen durchgeführt noch die Auflösung der Kundgebung gefordert. Doch zwei Monate nach dem Anlass wurden mehr als 20 Personen wegen Teilnahme an einer unbewilligten Demonstration polizeilich vorgeladen und verhört. Im Frühling 2014 folgten dann Strafbefehle durch das Stadtrichteramt: 630.- Franken Busse pro Person.

Alle will die Polizei aufgrund verdeckt aufgenommenem Foto- und Filmmaterial identifiziert haben. Die vordergründige Duldung des Anlasses erwies sich lediglich als eine andere Repressionstaktik als das gewalttätige Polizeispektakel am StandortFUCKtor. Nach dem massiven Polizeiaufgebot und der brutalen Verhinderung der Tanzdemonstration hat die Polizei ihre Strategie geändert: Die sichtbare Gewalt, die Wasserwerfer und das Gummischrot, sind der „unsichtbaren“ Verfolgung durch Überwachung und nachträgliche Vorladungen gewichen. So versuchen die Behörden, zu verhindern, dass sich die TeilnehmerInnen zusätzlich empören und stärker mobilisiert werden. Gleichzeitig zielt diese Strategie auch auf eine Vereinzelung ab, da die Repression zu einem Moment eintrifft, von dem die Behörden hoffen, dass die Betroffenen ihm alleine ausgeliefert sind.

Wir als von den Strafbefehlen zur Bring Your Noise –Kundgebung betroffene Personen schlossen uns zusammen, um uns gemeinsam zu wehren. Wir gingen juristisch und politisch gegen die Bussen und Gerichtsurteile vor, trugen die Kritik an der Stadtaufwertung weiter und kümmerten uns nicht zuletzt gemeinsam um die finanziellen Konsequenzen. Zunächst erhoben wir Einsprache gegen die Strafbefehle. Die Staatsanwaltschaft führte im August 2014 einen ersten Prozess als Pilotprozess durch. Die weiteren hängigen Verfahren galten bis zu dessen Abschluss als sistiert.

Wir riefen dazu auf, unter der Parole Demos-Fotos-Strafbefehle: Den öffentlichen Raum als Ort der politischen Auseinandersetzung verteidigen, sich solidarisch mit dem Angeklagten und den weiteren Betroffenen zu zeigen. Das Urteil bestätigte den Strafbefehl.

Wir beschlossen, das Urteil weiter an das Obergericht des Kantons Zürich weiterzuziehen, welches den Strafbefehl ebenfalls bestätigte.

Anfangs Februar 2016 informierten wir an einer Pressekonferenz im öffentlichen Raum zusammen mit dem Rechtsanwalt V. Györffy über die weitreichendeBedeutung und den politischen Charakter des Urteils. Ebenso kommunizierten wir den Weiterzug des Pilotfalles ans Bundesgericht.

Der Inhalt des Urteils des Bundesgerichtes vom 22. April 2016 lässt sich kurz zusammenfassen. Das Gericht bestätigt die Urteile des Bezirksgerichtes und des Obergerichtes, ohne sich allzu viel Mühe beim Argumentieren zu geben.

Es findet, die gesetzliche Grundlage in Winterthurer Verordnungen genüge, um Menschen wegen der Teilnahme an unbewilligter Demonstration zu verfolgen. Es genüge, dass das neue Polizeigesetz des Kantons Zürich der Polizei die Überwachung durch geheime Film- und Tonaufnahme bei Grossveranstaltungen erlaube. Dies unter der Voraussetzung, dass diese Überwachung notwendig sei, um die Polizei zu unterstützen oder wenn konkrete Anhaltspunkte bestehen würden, dass es zu strafbaren Handlungen kommen könnte. Dann wiederholt es das Mantra der Winterthurer Justiz, dass es bei der StandortFUCKtor-Demonstration zu „massiven Ausschreitungen“ gekommen sei und deshalb jegliche Massnahme der Polizei in diesem Zusammenhang gerechtfertigt sei.

Ein zentrales Argument des Betroffenen war, dass die geheime Videoaufnahmen gar keinem anderen Zweck gedient haben können, als möglichst viele TeilnehmerInnen der Kundgebung nachträglich zu identifizieren und zu verurteilen, weil ja eben kein Polizeiaufgebot weder erkennbar noch im Hintergrund vor Ort war, um eine angeblich drohende Eskalation zu verhindern. Darauf erwidert das Bundesgericht nicht mit Argumenten, sondern wischt den Einwand schlicht vom Tisch: Davon könne keine Rede sein.

Das Urteil besagt, dass das Interesse an der Verfolgung von eventuellen (auch nicht stattfindenden) Straftaten höher zu gewichten sei, als die Interessen des Betroffenen, nicht im Geheimen verfolgt und kriminalisiert zu werden. Dieses Urteil hat über den Einzelfall hinausgehend eine weitreichende Bedeutung für jede Form von Bewegung oder Aufenthalt im öffentlichen Raum. Es stellt die richterliche Legitimierung von heimlicher Überwachung und nachträglicher Identifikation von willkürlich ausgesuchten, missliebigen Personengruppen dar. Dies bedeutet die potentielle, jederzeit mögliche und unsichtbare Kriminalisierung von Menschen im öffentliche Raum.

Das Bundesgericht (unter Vorsitz eines Grünen) belässt es nicht dabei, Machtworte zu sprechen, sondern bestrafte den Betroffenen zudem dadurch, dass die Gerichtskosten im Vergleich zu ähnlichen Fällen verdoppelt wurde: Die dürftige 10-seitige Null-Argumentation kostete rund 4000.- Franken.

Wie bisher in all den verschiedenen Verfahren werden wir auch diese Kosten durch solidarische Spenden und kollektiv organisierte Anlässe zu tragen versuchen.

Aufgrund der besonderen Dimension dieses Urteiles überlegen wir uns, es an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg weiterzuziehen.

Betroffene der Strafbefehle der Bring Your Noise Kundgebung

Kontoangaben: Verein Soli-Fonds, 8400 Winterthur

PC 90-192016-2, CH62 0900 0000 9019 2016 2

Marco Camenisch: Internationale Aktionstage – Übersicht

Die Rote Hilfe International und die Rote Hilfe Schweiz haben zu internationalen Aktionstagen in Solidarität mit Marco Camenisch aufgerufen. An dieser Stelle dokumentieren wir Aktionen, die stattfanden. Wir sind – wie immer – froh um Hinweise, gerne an rotehilfe@aufbau.org oder info@rhi-sri.org.

Santiago: Brandanschlag gegen Autofirma (15.6.)

Rothrist: Sprays gegen AXPO und AEW (16.6.)
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Santiago de Compostela: Filmvorführung (17.6.)

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Hamburg: Filmvorstellung zu Marco Camenisch (19.6.)

Frankreich: Plakate mit Marco (19.6.)

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Zürich: Transparente beim Ausschaffungsknast Zürich-Flughafen (20.6.)

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Italien: Flugblatt und Plakate zu Marco (20.6.)

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Tessin: Flugblatt in Solidarität mit Marco (20.6.)

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Magdeburg: Transparente und Plakate (20.6.)

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Buenos Aires: Wandbild für Marco (21.6)

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Bern: Spray an der Autobahn (21.6.)

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Tessin: Verteilung einer gefälschten 20-Minuten-Beilage (22.6.)

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Bern: “BKW Hauptsitz in Bern angegriffen” (22.6.)

“In den frühen Morgenstunden des 22.06.2015 haben wir die geparkten Autos vor dem Hauptsitz des Energiekonzerns BKW in Bern entglast. Wir wollen damit auf die Rücksichtslosigkeit der von der BKW betriebenen Energiepolitik aufmerksam machen. Der Konzern wirtschaftet mit einer enormen Profitgier, ohne sich dabei in geringster Weise um den Lebensraum von etlichen Millionen Menschen, Tieren und Pflanzen zu scheren.

Mit der Aktion solidarisieren wir uns ausserdem mit Marco Camenisch, welcher sich seit 1991 im Gefängnis befindet. Marco setzte sich mit millitanten Mitteln gegen die Zerstörung der Umwelt, unter anderem durch Energiekonzerne, ein.”

Türkei: Stand und Flugblätter zu Marco (22.6.)

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Schweiz: Grussbotschaft des “Solidaritätskomitee der Freiheitsgefangenen Schweiz” (22.6.)

“Lieber Marco Camenisch,

Den Weg, die Mühe, den du für die Brüderlichkeit der Menschen, damit die Menschen glücklich zusammenleben können, antreibst, schätzen wir sehr. Du solltest wissen, dass wir bei dir sind.

Als anerkannte, weltberühmte Demokratisch im mittelpunktstehendes, „Menschenrechte“ berücksichtigendes Land (Schweiz), kann an Hand dein Beispiel ihr wahres Gesicht zeigen. Dass sie dir eine psychische Therapie aufzwingen, wegen deiner Gedanken, ist schon ein Eingriff. Das kann man nicht akzeptieren.
Das imperialistische System hat die Revolutionäre im Schussziel, sie wollen solche psychische Therapien einsetzen, um die Revolutionäre durchdrehen zu lassen. Sie spielen uns das Kranke vor, um uns wirklich krank zu machen.
Das ist eine unakzeptable und Menschenrechte schreitende Intervention. Dass die schweizerische Bund sich den eigenen Regeln und Gesetzen hintergeht, spricht gegen die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte.

Bekannte interessierte Institutionen rufen wir sofort auf um dagegen etwas zu unternehmen.

Als Solidaritätskomitee der Freiheitsgefangenen Schweiz, rügen wir die gezwungenen Therapien jegliche Arten und unterstützen deinen Widerstand!

Der Sieg wird denen gehören die Wiederstand zeigen, ohne Zweifel! Auch wenn es unser Leben koste, wir werden unseren Kampf nicht aufgeben!

Auf diesem Wege bist du nicht alleine, Revolutionäre Grüsse…

Solidaritätskomitee der Freiheitsgefangenen Schweiz”

Winterthur: Film und Veranstaltung zu Marco (22.6.)

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Brüssel: Spray gegen Sitz von Areva und Asea Brown Boveri (22.6.)

“Ce 22 juin, nous avons tagué l’immeuble du 15 rue Guimard, à 1040 Bruxelles, d’un MARCO LIBERO!
Cet immeuble est le siège bruxellois des sociétés AREVA et ASEA BROWN BOVERI.

Solidarité avec Marco Camenisch!
Solidarité avec tous les prisonniers révolutionnaires!”

Zürich: Angriff gegen forensisch-psychiatrischen Dienst von Urbaniok (22.6.)

“Wir haben in der Nacht auf den 23.06.2015 das Büro des forensisch-psychiatrischen Dienstes von Frank Urbaniok am Helvetiaplatz in Zürich mit Farbe markiert und dessen Türen verklebt.

Wir werden nicht zulassen, dass Marcos politische Positionen als psychische Störung entpolitisiert werden! Marco steht als ungebrochener Langzeitgefangener für den erfolgreichen Kampf, seine Würde und seine politischen Positionen auch im Knast aktiv zu verteidigen und zu bewahren. Die feigen Schergen des Repressionsapparates welche versuchen, seine politische Identität anzugreifen, sollten sich dabei nicht allzu sicher fühlen. Wir werden sie weiterhin benennen, markieren und angreifen.”

Dresden: Transparente und Sprays (22.6.)

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Melbourne: Transparent (23.6.)

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Belgien: Video zu Marco Camenisch neu mit spanischen Untertiteln!

Stuttgart: Filmvorführung und Diskussion (3.7.)

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Erklärung zu den Strafbefehlen wegen der Anti-AUNS/UKIP-Demo

Die Winterthurer Stadtpolizei kann es einfach nicht lassen: Bereits zum zweiten Mal hat sie rund ein Dutzend TeilnehmerInnen einer unbewilligten, aber von der Polizei auf der Strasse geduldeten Demo im Nachhinein deswegen gebüsst. Die OrdnungshüterInnen stützen sich dabei auf heimlich erstellte Foto- und Videoaufnahmen – und warten damit nicht einmal ein zweitinstanzliches Gerichtsurteil zu deren Legalität ab.

Nichts deutete am 4. Oktober 2014 darauf hin, dass die „Demonstration gegen rechte Hetze“ von der Polizei kriminalisiert werden könnte. Die Demo in und um die Winterthurer Altstadt richtete sich gegen die ausserordentliche Generalversammlung der rechtsnationalistischen Aktion für eine unabhängige und neutrale Schweiz (AUNS) in Winterthur-Hegi und ihren ebenso reaktionären wie rassistischen Redner Nigel Farage von der englischen Unabhängigkeitspartei UKIP. PolizistInnen in Demouniform waren rund um die Demo ebensowenig zu sehen wie Kastenwagen oder Wasserwerfer, stattdessen regelten einige PolizistInnen den Verkehr entlang der Demoroute. Auch eine Videoüberwachung des öffentlichen Grundes, wie sie mittlerweile fast inflationär bei Demos, Fussballspielen oder grösseren Festanlässen in der Stadt angewendet wird, war zuvor nicht angekündigt worden.

Trotz dieser scheinbaren Duldung der „Demo gegen Rassismus und reaktionäre Hetze“ mit rund 300 TeilnehmerInnen erhielten einige Mitte Februar 2015 eine Vorladung und wurden aufgrund der Auswertung von heimlich von der Polizei erstelltem Foto- und Videomaterial mit dem Vorwurf der „Teilnahme an einer unbewilligten Demonstration“ konfrontiert. Mitte Mai 2015 folgte dafür dann eine Busse des Stadtrichteramts von total 450.- Franken (200 Franken Busse plus 250 Franken Verfahrensgebühr).

Die Winterthurer Stadtpolizei hatte bereits zuvor dieses juristische und politische Neuland des Büssens aufgrund von heimlichen Foto- und Videoaufnahmen betreten: Schon im März 2014 erhielten einige TeilnehmerInnen der Kundgebung „Bring Your Noise“ vom Oktober 2013 Strafbefehle, obwohl auch diese Kundgebung von der Polizei geduldet worden war. Eine Einsprache in einem Pilotprozess dagegen wurde erstinstanzlich vom Bezirksgericht Winterthur abgewiesen und die Legalität der Auswertung der Aufnahmen bestätigt. Der Fall liegt nun allerdings zur zweitinstanzlichen Beurteilung beim Zürcher Obergericht, das nach eigenen Angaben erst „im zweiten Quartal 2015“ darüber entscheiden wird. Sollte auch das Obergericht am Strafbefehl festhalten, wird sich wohl auch noch das Bundesgericht damit zu beschäftigen haben.

Dass die städtischen Repressionsorgane nicht einmal die zweitinstanzliche Beurteilung des Pilotprozesses zu „Bring Your Noise“ abwarten, sondern übereifrig schon wieder diese Art polizeilicher Repression anwenden zeigt, welche Bedeutung sie dem öffentlichen Raum als Ort politischer Auseinandersetzung tatsächlich beimessen. Zudem wird man den Verdacht nicht los, dass die Stadt mit ihrer Repressionsstrategie einen Angriff auf die Grundrechte zementieren will. Während FDP-Stadträtin und Polizeivorsteherin Barbara Günthard-Maier als Mitglied der evangelikalen Sekte „Gemeinde von Christen“ (GvC) den Reaktionären Raum für ihre Hetze zur Verfügung stellt (die GV der AUNS fand in der „Parkarena“ der GvC statt), sollen alle, die sich gegen die Rechtsentwicklung zur Wehr setzen mit hohen Bussen und Verfahren davor abgeschreckt werden, auch weiterhin Widerstand zu leisten und auf die Strasse zu gehen.

Die Einschüchterungs-, Vereinzelungs- und Spaltungsversuche der Herrschenden lassen wir aber ins Leere laufen: Wie schon nach „StandortFUCKtor“ und „Bring Your Noise“ organisieren sich die Betroffenen der Repression gemeinsam und werden sich kollektiv gegen die Bussen zur Wehr setzen: auf juristischem Weg, aber natürlich auch weiterhin auf der Strasse, mit Aktionen und Demos.
Antirassismus braucht keine Bewilligung!

Soli-Gruppe gegen rechte Hetze und Repression

Winti: Antirep-Treffen wg Strafbefehle Demo gegen AUNS/UKIP

Diese Woche wurden die ersten Strafbefehle wegen „Teilnahme an einer unbewilligten Demonstration“ im Zusammenhang mit der Demo gegen UKIP/AUNS vom 4. Okt. 2014 verschickt.

Am Montag, 1. Juni, 19 Uhr, findet ein Treffen für alle Betroffenen statt.
(Infoladen Rabia, Bachtelstr 70, Winterthur)
Wenn du schon Gelegenheit zur Akteneinsicht hattest, nimm eine Kopie mit.
Es kann alles Weitere, wie juristische Fragen, Fragen zum Verfahrensablauf, eventuell nötige Anwaltskontakte etc. besprochen werden können. Ebenso kann auch ein gemeinsames juristisches und politisches Vorgehen diskutiert werden.

Es ist sehr wichtig, dass alle, die einen Strafbefehl erhalten, dagegen Einsprache erheben und gleichzeitig Akteneinsicht verlangen. Dies muss zwingend innert 10 Tagen nach Erhalt geschehen. Ohne Einsprache wird der Strafbefehl zum rechtskräftigen Urteil, die Möglichkeit juristisch dagegen vorzugehen, besteht danach nicht mehr.
Du hast nach einer Einsprache immer noch die Möglichkeit, diese wieder zurückzuziehen, ohne dass dir dafür Mehrkosten anfallen.
Wichtig: Ein nicht entgegengenommener resp. nicht abgeholter eingeschriebener Brief gilt trotzdem nach 7 Tagen nach der ersten versuchten Zustellung als rechtskräftig zugestellt. Das heisst, die zehntägige Frist beginnt dann.

Bei allfälligen Fragen melde Dich bei der Antirepressions-Gruppe Winterthur, unter: antirepwinterthur(at)riseup.net
MUSTER EINSPRACHE/AKTENEINSICHT
Franziska Muster
Beispielstrasse 1
1000 Einspruchshausen

EINSCHREIBEN

Adresse Absender des Strafbefehls

(Ort, aktuelles Datum)

Strafverfügung Nr XY/ vom (Datum), Franziska Muster

Sehr geehrte Damen und Herren

Hiermit stelle ich das Begehren um gerichtliche Beurteilung bezüglich der Strafverfügung Nr XY vom (Datum). Gerne nehme ich Informationen zur Möglichkeit der Akteneinsicht und zu weiteren Verfahren entgegen. Für Ihre Kenntnisnahme danke ich Ihnen.

Mit freundlichen Grüssen

(Unterschrift nicht vergessen!)

Franziska Muster

(Kopie behalten und Quittung der Post vom Einschreiben!)

Antireptreffen zu Vorladungen wg Demo gegen AUNS/UKIP

Antirepressionstreffen im Infoladen Rabia, 2.3.15 um 18:30

Alle, die Vorladungen wegen „Teilnahme an einer unbewilligten Demonstration“ im Zusammenhang mit der Demo gegen die Veranstaltung der AUNS & UKIP vom 4.10.14 erhalten haben, sind eingeladen, am 2. März um 18:30 ans Antirepressionstreffen im Infoladen Rabia zu kommen. Wir können uns da über euere Fragen, über die Einvernahme & die Fragen der Polizei (schreibt diese unbedingt auf!) austauschen sowie das Wie-Weiter diskutieren.
Diejenigen, die am 2.3 nicht kommen können/wollen, bitten wir, uns das Erhalten des Strafbefehles mitzuteilen sowie wenn möglich ein Gedächtnisprotokoll der Einvernahme per Mail oder Post zukommen zu lassen.

Antirepressionsgruppe Winterthur, 24.2.15
antirepwinterthur(ät)riseup.net

Antirep Winti c/o Infoladen Rabia
Bachtelstrasse 70
8400 Winterthur


Nochmals…

Solltest du eine Vorladung durch die Polizei (oder Staatsanwaltschaft) erhalten, oder andersweitig durch diese kontaktiert werden, melde dich unbedingt bei der Antirepressionsgruppe Winterthur (auch mit Angabe des Datums der Vorladung):
antirepwinterthur(ät)riseup.net

WICHTIG:
>Falls du vorgeladen wirst, mach unbedingt Aussageverweigerung! Die einzigen Angaben, die du machen MUSST, sind: NAME, VORNAME, MELDEADRESSE, HEIMATORT, GEBURTSDATUM.
Aussageverweigerung ist dein Recht & bewahrt dich davor, dich selber oder Andere zu belasten. Dies gilt insbesondere auch, sollte die Polizei dir Fotos oder Filmmaterial vorlegen: Egal, ob -du dich oder Andere darauf erkennst oder -du dir sicher bist dass nicht du abgebildet bist oder -sie behaupten, das wärst doch eindeutig du, SAGE NICHTS DAZU.
(Doch auch wenn du bereits Aussagen gemacht hast, melde dich!)

>Solltest du zu einem späteren Zeitpunkt einen Strafbefehl/Busse erhalten, reiche unbedingt innerhalb der angegebenen Frist schriftlich & per Einschreiben Einsprache dagegen ein. Dann ist es möglich, die Akten anzuschauen & verschafft uns Zeit, zusammen zu schauen, wie du dich dagegen wehren kannst. Nach einer verpassten Frist sind juristische Schritte nicht mehr möglich!

>Erzähl in deinem Umfeld weiter, dass sich alle melden sollen, die etwas von Polizei/Staatsanwaltschaft hören.

Zusammen können wir uns gegen ihre Repression wehren, auch dieses Mal!

Winterthur: Vorladungen wegen Demo gegen AUNS/UKIP (4.10.14)

Die Winterthurer Polizei begann in den letzten Tagen damit, Vorladungen wegen „Teilnahme an einer unbewilligten Demonstration“ zu verschicken. Dies im Zusammenhang mit der Demo vom 4. Oktober 2014 („Auf die Strasse gegen Nationalismus! Gegen Rassismus & reaktionäre Hetze!“) gegen die Veranstaltung der AUNS & UKIP in der Freikirche GVC Chile Hegi.
Solltest du eine Vorladung durch die Polizei (oder Staatsanwaltschaft) erhalten, oder andersweitig durch diese kontaktiert werden, melde dich unbedingt bei der Antirepressionsgruppe Winterthur (auch mit Angabe des Datums der Vorladung):
antirepwinterthur(ät)riseup.net

WICHTIG:

>Falls du vorgeladen wirst, mach unbedingt Aussageverweigerung! Die einzigen Angaben, die du machen MUSST, sind: NAME, VORNAME, MELDEADRESSE, HEIMATORT, GEBURTSDATUM.
Aussageverweigerung ist dein Recht & bewahrt dich davor, dich selber oder Andere zu belasten. Dies gilt insbesondere auch, sollte die Polizei dir Fotos oder Filmmaterial vorlegen: Egal, ob -du dich oder Andere darauf erkennst oder -du dir sicher bist dass nicht du abgebildet bist oder -sie behaupten, das wärst doch eindeutig du, SAGE NICHTS DAZU.
(Doch auch wenn du bereits Aussagen gemacht hast, melde dich!)

>Solltest du zu einem späteren Zeitpunkt einen Strafbefehl/Busse erhalten, reiche unbedingt innerhalb der angegebenen Frist schriftlich & per Einschreiben Einsprache dagegen ein. Dann ist es möglich, die Akten anzuschauen & verschafft uns Zeit, zusammen zu schauen, wie du dich dagegen wehren kannst. Nach einer verpassten Frist sind juristische Schritte nicht mehr möglich!

>Erzähl in deinem Umfeld weiter, dass sich alle melden sollen, die etwas von Polizei/Staatsanwaltschaft hören.

Zusammen können wir uns gegen ihre Repression wehren, auch dieses Mal!

5. Februar 2015, Antirep Winterthur

Quelle: http://ch.indymedia.org/de/2015/02/94355.shtml