Erklärung zu den Strafbefehlen wegen der Anti-AUNS/UKIP-Demo

Die Winterthurer Stadtpolizei kann es einfach nicht lassen: Bereits zum zweiten Mal hat sie rund ein Dutzend TeilnehmerInnen einer unbewilligten, aber von der Polizei auf der Strasse geduldeten Demo im Nachhinein deswegen gebüsst. Die OrdnungshüterInnen stützen sich dabei auf heimlich erstellte Foto- und Videoaufnahmen – und warten damit nicht einmal ein zweitinstanzliches Gerichtsurteil zu deren Legalität ab.

Nichts deutete am 4. Oktober 2014 darauf hin, dass die „Demonstration gegen rechte Hetze“ von der Polizei kriminalisiert werden könnte. Die Demo in und um die Winterthurer Altstadt richtete sich gegen die ausserordentliche Generalversammlung der rechtsnationalistischen Aktion für eine unabhängige und neutrale Schweiz (AUNS) in Winterthur-Hegi und ihren ebenso reaktionären wie rassistischen Redner Nigel Farage von der englischen Unabhängigkeitspartei UKIP. PolizistInnen in Demouniform waren rund um die Demo ebensowenig zu sehen wie Kastenwagen oder Wasserwerfer, stattdessen regelten einige PolizistInnen den Verkehr entlang der Demoroute. Auch eine Videoüberwachung des öffentlichen Grundes, wie sie mittlerweile fast inflationär bei Demos, Fussballspielen oder grösseren Festanlässen in der Stadt angewendet wird, war zuvor nicht angekündigt worden.

Trotz dieser scheinbaren Duldung der „Demo gegen Rassismus und reaktionäre Hetze“ mit rund 300 TeilnehmerInnen erhielten einige Mitte Februar 2015 eine Vorladung und wurden aufgrund der Auswertung von heimlich von der Polizei erstelltem Foto- und Videomaterial mit dem Vorwurf der „Teilnahme an einer unbewilligten Demonstration“ konfrontiert. Mitte Mai 2015 folgte dafür dann eine Busse des Stadtrichteramts von total 450.- Franken (200 Franken Busse plus 250 Franken Verfahrensgebühr).

Die Winterthurer Stadtpolizei hatte bereits zuvor dieses juristische und politische Neuland des Büssens aufgrund von heimlichen Foto- und Videoaufnahmen betreten: Schon im März 2014 erhielten einige TeilnehmerInnen der Kundgebung „Bring Your Noise“ vom Oktober 2013 Strafbefehle, obwohl auch diese Kundgebung von der Polizei geduldet worden war. Eine Einsprache in einem Pilotprozess dagegen wurde erstinstanzlich vom Bezirksgericht Winterthur abgewiesen und die Legalität der Auswertung der Aufnahmen bestätigt. Der Fall liegt nun allerdings zur zweitinstanzlichen Beurteilung beim Zürcher Obergericht, das nach eigenen Angaben erst „im zweiten Quartal 2015“ darüber entscheiden wird. Sollte auch das Obergericht am Strafbefehl festhalten, wird sich wohl auch noch das Bundesgericht damit zu beschäftigen haben.

Dass die städtischen Repressionsorgane nicht einmal die zweitinstanzliche Beurteilung des Pilotprozesses zu „Bring Your Noise“ abwarten, sondern übereifrig schon wieder diese Art polizeilicher Repression anwenden zeigt, welche Bedeutung sie dem öffentlichen Raum als Ort politischer Auseinandersetzung tatsächlich beimessen. Zudem wird man den Verdacht nicht los, dass die Stadt mit ihrer Repressionsstrategie einen Angriff auf die Grundrechte zementieren will. Während FDP-Stadträtin und Polizeivorsteherin Barbara Günthard-Maier als Mitglied der evangelikalen Sekte „Gemeinde von Christen“ (GvC) den Reaktionären Raum für ihre Hetze zur Verfügung stellt (die GV der AUNS fand in der „Parkarena“ der GvC statt), sollen alle, die sich gegen die Rechtsentwicklung zur Wehr setzen mit hohen Bussen und Verfahren davor abgeschreckt werden, auch weiterhin Widerstand zu leisten und auf die Strasse zu gehen.

Die Einschüchterungs-, Vereinzelungs- und Spaltungsversuche der Herrschenden lassen wir aber ins Leere laufen: Wie schon nach „StandortFUCKtor“ und „Bring Your Noise“ organisieren sich die Betroffenen der Repression gemeinsam und werden sich kollektiv gegen die Bussen zur Wehr setzen: auf juristischem Weg, aber natürlich auch weiterhin auf der Strasse, mit Aktionen und Demos.
Antirassismus braucht keine Bewilligung!

Soli-Gruppe gegen rechte Hetze und Repression