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Medienmitteilung “StandortFUCKtor” Winterthur

Hier sind zwei Medienmitteilungen einiger Betroffener und Antirep Winterthur zu aktuellen Gerichtsurteilen, die wir Euch nicht vorenthalten möchten.

Die Urteile betreffen zwei Verfahren im Zusammenhang mit der “StandortFUCKtor”-Demo vom 21.09.2013 in Winterthur, die sich gegen Stadtaufwertung und Vertreibung richtete.

An dieser durch ein Grossaufgebot der Polizei verhinderten Demo wurde unter anderem eine Frau im Polizeikessel durch ein Gummigeschoss schwer am Auge verletzt. Sie hat gegen die Stadtpolizei Winterthur und die Kantonspolizei Zürich geklagt. Das Obergericht Zürich hat mit der Abweisung der Beschwerde nun verhindert, dass es zu einem Strafverfahren gegen die Polizei kommen kann.

Das andere Verfahren, welches vom Bundesgericht abgewiesen wurde, drehte sich um die kurz darauf im Oktober 2013 folgenden “Bring your noise”-Demo gegen die Polizeigewalt am 21.09.2013. Diese Demo wurde von der Polizei nicht eingemacht, sondern geduldet, aber dafür heimlich überwacht. 20 Personen erhielten aufgrund der Videoaufnahmen einen Strafbefehl zugeschickt. Gegen diese Praxis haben sich die Betroffenen mit Einsprachen gegen die Strafbefehle und dem Weiterzug des Bezirks- und Obergerichtsurteils in einem Pilotprozess – leider erfolglos – gewehrt.

Auch wenn die Justiz einmal mehr die Polizei schützt, haben uns das Zusammenkommen der Betroffenen, die überwältigende Solidarität und die vielen Spenden sehr bestärtkt darin, dass wir uns gemeinsam gegen ihre Repression wehren können. Herzlichen Dank an Alle!

Antirep Winterthur — Antirep Winterthur c/o Infoladen Rabia Bachtelstr. 70 8400 Winterthur — Spenden-Konto: 90-192016-2 — Verein Soli-Fonds 8400 Winterthur — Zahlungszweck: Standortfucktor/Bring Your Noise

Communiqué zum Bundesgerichtsentscheid zu “Bring Your Noise”

Communiqué zum Bundesgerichtsentscheid vom 22. April 2016 zum Pilotfall im Zusammenhang mit der Bring Your Noise-Kundgebung in Winterthur 2013

Am 19. Oktober 2013 wurde in der Winterthurer Altstadt die Protestkundgebung Bring Your Noise gegen den brutalen Polizeieinsatz an der Tanzdemonstration StandortFUCKtor vom 21. September 2013 abgehalten. Gleichzeitig wurde dabei auch nochmals die Kritik an der Stadtaufwertung thematisiert.

Rund 300 Personen versammelten sich am Oberen Graben: Transparente wurden angebracht, Flyers verteilt und Musik gespielt. Später kam es zu einer spontanen Demonstration durch die Innenstadt.

An diesem Tag war kein/e einzige/r PolizistIn –zumindest nicht in Uniform- vor Ort. Weder wurden Personenkontrollen durchgeführt noch die Auflösung der Kundgebung gefordert. Doch zwei Monate nach dem Anlass wurden mehr als 20 Personen wegen Teilnahme an einer unbewilligten Demonstration polizeilich vorgeladen und verhört. Im Frühling 2014 folgten dann Strafbefehle durch das Stadtrichteramt: 630.- Franken Busse pro Person.

Alle will die Polizei aufgrund verdeckt aufgenommenem Foto- und Filmmaterial identifiziert haben. Die vordergründige Duldung des Anlasses erwies sich lediglich als eine andere Repressionstaktik als das gewalttätige Polizeispektakel am StandortFUCKtor. Nach dem massiven Polizeiaufgebot und der brutalen Verhinderung der Tanzdemonstration hat die Polizei ihre Strategie geändert: Die sichtbare Gewalt, die Wasserwerfer und das Gummischrot, sind der „unsichtbaren“ Verfolgung durch Überwachung und nachträgliche Vorladungen gewichen. So versuchen die Behörden, zu verhindern, dass sich die TeilnehmerInnen zusätzlich empören und stärker mobilisiert werden. Gleichzeitig zielt diese Strategie auch auf eine Vereinzelung ab, da die Repression zu einem Moment eintrifft, von dem die Behörden hoffen, dass die Betroffenen ihm alleine ausgeliefert sind.

Wir als von den Strafbefehlen zur Bring Your Noise –Kundgebung betroffene Personen schlossen uns zusammen, um uns gemeinsam zu wehren. Wir gingen juristisch und politisch gegen die Bussen und Gerichtsurteile vor, trugen die Kritik an der Stadtaufwertung weiter und kümmerten uns nicht zuletzt gemeinsam um die finanziellen Konsequenzen. Zunächst erhoben wir Einsprache gegen die Strafbefehle. Die Staatsanwaltschaft führte im August 2014 einen ersten Prozess als Pilotprozess durch. Die weiteren hängigen Verfahren galten bis zu dessen Abschluss als sistiert.

Wir riefen dazu auf, unter der Parole Demos-Fotos-Strafbefehle: Den öffentlichen Raum als Ort der politischen Auseinandersetzung verteidigen, sich solidarisch mit dem Angeklagten und den weiteren Betroffenen zu zeigen. Das Urteil bestätigte den Strafbefehl.

Wir beschlossen, das Urteil weiter an das Obergericht des Kantons Zürich weiterzuziehen, welches den Strafbefehl ebenfalls bestätigte.

Anfangs Februar 2016 informierten wir an einer Pressekonferenz im öffentlichen Raum zusammen mit dem Rechtsanwalt V. Györffy über die weitreichendeBedeutung und den politischen Charakter des Urteils. Ebenso kommunizierten wir den Weiterzug des Pilotfalles ans Bundesgericht.

Der Inhalt des Urteils des Bundesgerichtes vom 22. April 2016 lässt sich kurz zusammenfassen. Das Gericht bestätigt die Urteile des Bezirksgerichtes und des Obergerichtes, ohne sich allzu viel Mühe beim Argumentieren zu geben.

Es findet, die gesetzliche Grundlage in Winterthurer Verordnungen genüge, um Menschen wegen der Teilnahme an unbewilligter Demonstration zu verfolgen. Es genüge, dass das neue Polizeigesetz des Kantons Zürich der Polizei die Überwachung durch geheime Film- und Tonaufnahme bei Grossveranstaltungen erlaube. Dies unter der Voraussetzung, dass diese Überwachung notwendig sei, um die Polizei zu unterstützen oder wenn konkrete Anhaltspunkte bestehen würden, dass es zu strafbaren Handlungen kommen könnte. Dann wiederholt es das Mantra der Winterthurer Justiz, dass es bei der StandortFUCKtor-Demonstration zu „massiven Ausschreitungen“ gekommen sei und deshalb jegliche Massnahme der Polizei in diesem Zusammenhang gerechtfertigt sei.

Ein zentrales Argument des Betroffenen war, dass die geheime Videoaufnahmen gar keinem anderen Zweck gedient haben können, als möglichst viele TeilnehmerInnen der Kundgebung nachträglich zu identifizieren und zu verurteilen, weil ja eben kein Polizeiaufgebot weder erkennbar noch im Hintergrund vor Ort war, um eine angeblich drohende Eskalation zu verhindern. Darauf erwidert das Bundesgericht nicht mit Argumenten, sondern wischt den Einwand schlicht vom Tisch: Davon könne keine Rede sein.

Das Urteil besagt, dass das Interesse an der Verfolgung von eventuellen (auch nicht stattfindenden) Straftaten höher zu gewichten sei, als die Interessen des Betroffenen, nicht im Geheimen verfolgt und kriminalisiert zu werden. Dieses Urteil hat über den Einzelfall hinausgehend eine weitreichende Bedeutung für jede Form von Bewegung oder Aufenthalt im öffentlichen Raum. Es stellt die richterliche Legitimierung von heimlicher Überwachung und nachträglicher Identifikation von willkürlich ausgesuchten, missliebigen Personengruppen dar. Dies bedeutet die potentielle, jederzeit mögliche und unsichtbare Kriminalisierung von Menschen im öffentliche Raum.

Das Bundesgericht (unter Vorsitz eines Grünen) belässt es nicht dabei, Machtworte zu sprechen, sondern bestrafte den Betroffenen zudem dadurch, dass die Gerichtskosten im Vergleich zu ähnlichen Fällen verdoppelt wurde: Die dürftige 10-seitige Null-Argumentation kostete rund 4000.- Franken.

Wie bisher in all den verschiedenen Verfahren werden wir auch diese Kosten durch solidarische Spenden und kollektiv organisierte Anlässe zu tragen versuchen.

Aufgrund der besonderen Dimension dieses Urteiles überlegen wir uns, es an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg weiterzuziehen.

Betroffene der Strafbefehle der Bring Your Noise Kundgebung

Kontoangaben: Verein Soli-Fonds, 8400 Winterthur

PC 90-192016-2, CH62 0900 0000 9019 2016 2

Erklärung zu den Strafbefehlen wegen der Anti-AUNS/UKIP-Demo

Die Winterthurer Stadtpolizei kann es einfach nicht lassen: Bereits zum zweiten Mal hat sie rund ein Dutzend TeilnehmerInnen einer unbewilligten, aber von der Polizei auf der Strasse geduldeten Demo im Nachhinein deswegen gebüsst. Die OrdnungshüterInnen stützen sich dabei auf heimlich erstellte Foto- und Videoaufnahmen – und warten damit nicht einmal ein zweitinstanzliches Gerichtsurteil zu deren Legalität ab.

Nichts deutete am 4. Oktober 2014 darauf hin, dass die „Demonstration gegen rechte Hetze“ von der Polizei kriminalisiert werden könnte. Die Demo in und um die Winterthurer Altstadt richtete sich gegen die ausserordentliche Generalversammlung der rechtsnationalistischen Aktion für eine unabhängige und neutrale Schweiz (AUNS) in Winterthur-Hegi und ihren ebenso reaktionären wie rassistischen Redner Nigel Farage von der englischen Unabhängigkeitspartei UKIP. PolizistInnen in Demouniform waren rund um die Demo ebensowenig zu sehen wie Kastenwagen oder Wasserwerfer, stattdessen regelten einige PolizistInnen den Verkehr entlang der Demoroute. Auch eine Videoüberwachung des öffentlichen Grundes, wie sie mittlerweile fast inflationär bei Demos, Fussballspielen oder grösseren Festanlässen in der Stadt angewendet wird, war zuvor nicht angekündigt worden.

Trotz dieser scheinbaren Duldung der „Demo gegen Rassismus und reaktionäre Hetze“ mit rund 300 TeilnehmerInnen erhielten einige Mitte Februar 2015 eine Vorladung und wurden aufgrund der Auswertung von heimlich von der Polizei erstelltem Foto- und Videomaterial mit dem Vorwurf der „Teilnahme an einer unbewilligten Demonstration“ konfrontiert. Mitte Mai 2015 folgte dafür dann eine Busse des Stadtrichteramts von total 450.- Franken (200 Franken Busse plus 250 Franken Verfahrensgebühr).

Die Winterthurer Stadtpolizei hatte bereits zuvor dieses juristische und politische Neuland des Büssens aufgrund von heimlichen Foto- und Videoaufnahmen betreten: Schon im März 2014 erhielten einige TeilnehmerInnen der Kundgebung „Bring Your Noise“ vom Oktober 2013 Strafbefehle, obwohl auch diese Kundgebung von der Polizei geduldet worden war. Eine Einsprache in einem Pilotprozess dagegen wurde erstinstanzlich vom Bezirksgericht Winterthur abgewiesen und die Legalität der Auswertung der Aufnahmen bestätigt. Der Fall liegt nun allerdings zur zweitinstanzlichen Beurteilung beim Zürcher Obergericht, das nach eigenen Angaben erst „im zweiten Quartal 2015“ darüber entscheiden wird. Sollte auch das Obergericht am Strafbefehl festhalten, wird sich wohl auch noch das Bundesgericht damit zu beschäftigen haben.

Dass die städtischen Repressionsorgane nicht einmal die zweitinstanzliche Beurteilung des Pilotprozesses zu „Bring Your Noise“ abwarten, sondern übereifrig schon wieder diese Art polizeilicher Repression anwenden zeigt, welche Bedeutung sie dem öffentlichen Raum als Ort politischer Auseinandersetzung tatsächlich beimessen. Zudem wird man den Verdacht nicht los, dass die Stadt mit ihrer Repressionsstrategie einen Angriff auf die Grundrechte zementieren will. Während FDP-Stadträtin und Polizeivorsteherin Barbara Günthard-Maier als Mitglied der evangelikalen Sekte „Gemeinde von Christen“ (GvC) den Reaktionären Raum für ihre Hetze zur Verfügung stellt (die GV der AUNS fand in der „Parkarena“ der GvC statt), sollen alle, die sich gegen die Rechtsentwicklung zur Wehr setzen mit hohen Bussen und Verfahren davor abgeschreckt werden, auch weiterhin Widerstand zu leisten und auf die Strasse zu gehen.

Die Einschüchterungs-, Vereinzelungs- und Spaltungsversuche der Herrschenden lassen wir aber ins Leere laufen: Wie schon nach „StandortFUCKtor“ und „Bring Your Noise“ organisieren sich die Betroffenen der Repression gemeinsam und werden sich kollektiv gegen die Bussen zur Wehr setzen: auf juristischem Weg, aber natürlich auch weiterhin auf der Strasse, mit Aktionen und Demos.
Antirassismus braucht keine Bewilligung!

Soli-Gruppe gegen rechte Hetze und Repression