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Communiqué zum Bundesgerichtsentscheid zu “Bring Your Noise”

Communiqué zum Bundesgerichtsentscheid vom 22. April 2016 zum Pilotfall im Zusammenhang mit der Bring Your Noise-Kundgebung in Winterthur 2013

Am 19. Oktober 2013 wurde in der Winterthurer Altstadt die Protestkundgebung Bring Your Noise gegen den brutalen Polizeieinsatz an der Tanzdemonstration StandortFUCKtor vom 21. September 2013 abgehalten. Gleichzeitig wurde dabei auch nochmals die Kritik an der Stadtaufwertung thematisiert.

Rund 300 Personen versammelten sich am Oberen Graben: Transparente wurden angebracht, Flyers verteilt und Musik gespielt. Später kam es zu einer spontanen Demonstration durch die Innenstadt.

An diesem Tag war kein/e einzige/r PolizistIn –zumindest nicht in Uniform- vor Ort. Weder wurden Personenkontrollen durchgeführt noch die Auflösung der Kundgebung gefordert. Doch zwei Monate nach dem Anlass wurden mehr als 20 Personen wegen Teilnahme an einer unbewilligten Demonstration polizeilich vorgeladen und verhört. Im Frühling 2014 folgten dann Strafbefehle durch das Stadtrichteramt: 630.- Franken Busse pro Person.

Alle will die Polizei aufgrund verdeckt aufgenommenem Foto- und Filmmaterial identifiziert haben. Die vordergründige Duldung des Anlasses erwies sich lediglich als eine andere Repressionstaktik als das gewalttätige Polizeispektakel am StandortFUCKtor. Nach dem massiven Polizeiaufgebot und der brutalen Verhinderung der Tanzdemonstration hat die Polizei ihre Strategie geändert: Die sichtbare Gewalt, die Wasserwerfer und das Gummischrot, sind der „unsichtbaren“ Verfolgung durch Überwachung und nachträgliche Vorladungen gewichen. So versuchen die Behörden, zu verhindern, dass sich die TeilnehmerInnen zusätzlich empören und stärker mobilisiert werden. Gleichzeitig zielt diese Strategie auch auf eine Vereinzelung ab, da die Repression zu einem Moment eintrifft, von dem die Behörden hoffen, dass die Betroffenen ihm alleine ausgeliefert sind.

Wir als von den Strafbefehlen zur Bring Your Noise –Kundgebung betroffene Personen schlossen uns zusammen, um uns gemeinsam zu wehren. Wir gingen juristisch und politisch gegen die Bussen und Gerichtsurteile vor, trugen die Kritik an der Stadtaufwertung weiter und kümmerten uns nicht zuletzt gemeinsam um die finanziellen Konsequenzen. Zunächst erhoben wir Einsprache gegen die Strafbefehle. Die Staatsanwaltschaft führte im August 2014 einen ersten Prozess als Pilotprozess durch. Die weiteren hängigen Verfahren galten bis zu dessen Abschluss als sistiert.

Wir riefen dazu auf, unter der Parole Demos-Fotos-Strafbefehle: Den öffentlichen Raum als Ort der politischen Auseinandersetzung verteidigen, sich solidarisch mit dem Angeklagten und den weiteren Betroffenen zu zeigen. Das Urteil bestätigte den Strafbefehl.

Wir beschlossen, das Urteil weiter an das Obergericht des Kantons Zürich weiterzuziehen, welches den Strafbefehl ebenfalls bestätigte.

Anfangs Februar 2016 informierten wir an einer Pressekonferenz im öffentlichen Raum zusammen mit dem Rechtsanwalt V. Györffy über die weitreichendeBedeutung und den politischen Charakter des Urteils. Ebenso kommunizierten wir den Weiterzug des Pilotfalles ans Bundesgericht.

Der Inhalt des Urteils des Bundesgerichtes vom 22. April 2016 lässt sich kurz zusammenfassen. Das Gericht bestätigt die Urteile des Bezirksgerichtes und des Obergerichtes, ohne sich allzu viel Mühe beim Argumentieren zu geben.

Es findet, die gesetzliche Grundlage in Winterthurer Verordnungen genüge, um Menschen wegen der Teilnahme an unbewilligter Demonstration zu verfolgen. Es genüge, dass das neue Polizeigesetz des Kantons Zürich der Polizei die Überwachung durch geheime Film- und Tonaufnahme bei Grossveranstaltungen erlaube. Dies unter der Voraussetzung, dass diese Überwachung notwendig sei, um die Polizei zu unterstützen oder wenn konkrete Anhaltspunkte bestehen würden, dass es zu strafbaren Handlungen kommen könnte. Dann wiederholt es das Mantra der Winterthurer Justiz, dass es bei der StandortFUCKtor-Demonstration zu „massiven Ausschreitungen“ gekommen sei und deshalb jegliche Massnahme der Polizei in diesem Zusammenhang gerechtfertigt sei.

Ein zentrales Argument des Betroffenen war, dass die geheime Videoaufnahmen gar keinem anderen Zweck gedient haben können, als möglichst viele TeilnehmerInnen der Kundgebung nachträglich zu identifizieren und zu verurteilen, weil ja eben kein Polizeiaufgebot weder erkennbar noch im Hintergrund vor Ort war, um eine angeblich drohende Eskalation zu verhindern. Darauf erwidert das Bundesgericht nicht mit Argumenten, sondern wischt den Einwand schlicht vom Tisch: Davon könne keine Rede sein.

Das Urteil besagt, dass das Interesse an der Verfolgung von eventuellen (auch nicht stattfindenden) Straftaten höher zu gewichten sei, als die Interessen des Betroffenen, nicht im Geheimen verfolgt und kriminalisiert zu werden. Dieses Urteil hat über den Einzelfall hinausgehend eine weitreichende Bedeutung für jede Form von Bewegung oder Aufenthalt im öffentlichen Raum. Es stellt die richterliche Legitimierung von heimlicher Überwachung und nachträglicher Identifikation von willkürlich ausgesuchten, missliebigen Personengruppen dar. Dies bedeutet die potentielle, jederzeit mögliche und unsichtbare Kriminalisierung von Menschen im öffentliche Raum.

Das Bundesgericht (unter Vorsitz eines Grünen) belässt es nicht dabei, Machtworte zu sprechen, sondern bestrafte den Betroffenen zudem dadurch, dass die Gerichtskosten im Vergleich zu ähnlichen Fällen verdoppelt wurde: Die dürftige 10-seitige Null-Argumentation kostete rund 4000.- Franken.

Wie bisher in all den verschiedenen Verfahren werden wir auch diese Kosten durch solidarische Spenden und kollektiv organisierte Anlässe zu tragen versuchen.

Aufgrund der besonderen Dimension dieses Urteiles überlegen wir uns, es an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg weiterzuziehen.

Betroffene der Strafbefehle der Bring Your Noise Kundgebung

Kontoangaben: Verein Soli-Fonds, 8400 Winterthur

PC 90-192016-2, CH62 0900 0000 9019 2016 2

Erklärung zu den Strafbefehlen wegen der Anti-AUNS/UKIP-Demo

Die Winterthurer Stadtpolizei kann es einfach nicht lassen: Bereits zum zweiten Mal hat sie rund ein Dutzend TeilnehmerInnen einer unbewilligten, aber von der Polizei auf der Strasse geduldeten Demo im Nachhinein deswegen gebüsst. Die OrdnungshüterInnen stützen sich dabei auf heimlich erstellte Foto- und Videoaufnahmen – und warten damit nicht einmal ein zweitinstanzliches Gerichtsurteil zu deren Legalität ab.

Nichts deutete am 4. Oktober 2014 darauf hin, dass die „Demonstration gegen rechte Hetze“ von der Polizei kriminalisiert werden könnte. Die Demo in und um die Winterthurer Altstadt richtete sich gegen die ausserordentliche Generalversammlung der rechtsnationalistischen Aktion für eine unabhängige und neutrale Schweiz (AUNS) in Winterthur-Hegi und ihren ebenso reaktionären wie rassistischen Redner Nigel Farage von der englischen Unabhängigkeitspartei UKIP. PolizistInnen in Demouniform waren rund um die Demo ebensowenig zu sehen wie Kastenwagen oder Wasserwerfer, stattdessen regelten einige PolizistInnen den Verkehr entlang der Demoroute. Auch eine Videoüberwachung des öffentlichen Grundes, wie sie mittlerweile fast inflationär bei Demos, Fussballspielen oder grösseren Festanlässen in der Stadt angewendet wird, war zuvor nicht angekündigt worden.

Trotz dieser scheinbaren Duldung der „Demo gegen Rassismus und reaktionäre Hetze“ mit rund 300 TeilnehmerInnen erhielten einige Mitte Februar 2015 eine Vorladung und wurden aufgrund der Auswertung von heimlich von der Polizei erstelltem Foto- und Videomaterial mit dem Vorwurf der „Teilnahme an einer unbewilligten Demonstration“ konfrontiert. Mitte Mai 2015 folgte dafür dann eine Busse des Stadtrichteramts von total 450.- Franken (200 Franken Busse plus 250 Franken Verfahrensgebühr).

Die Winterthurer Stadtpolizei hatte bereits zuvor dieses juristische und politische Neuland des Büssens aufgrund von heimlichen Foto- und Videoaufnahmen betreten: Schon im März 2014 erhielten einige TeilnehmerInnen der Kundgebung „Bring Your Noise“ vom Oktober 2013 Strafbefehle, obwohl auch diese Kundgebung von der Polizei geduldet worden war. Eine Einsprache in einem Pilotprozess dagegen wurde erstinstanzlich vom Bezirksgericht Winterthur abgewiesen und die Legalität der Auswertung der Aufnahmen bestätigt. Der Fall liegt nun allerdings zur zweitinstanzlichen Beurteilung beim Zürcher Obergericht, das nach eigenen Angaben erst „im zweiten Quartal 2015“ darüber entscheiden wird. Sollte auch das Obergericht am Strafbefehl festhalten, wird sich wohl auch noch das Bundesgericht damit zu beschäftigen haben.

Dass die städtischen Repressionsorgane nicht einmal die zweitinstanzliche Beurteilung des Pilotprozesses zu „Bring Your Noise“ abwarten, sondern übereifrig schon wieder diese Art polizeilicher Repression anwenden zeigt, welche Bedeutung sie dem öffentlichen Raum als Ort politischer Auseinandersetzung tatsächlich beimessen. Zudem wird man den Verdacht nicht los, dass die Stadt mit ihrer Repressionsstrategie einen Angriff auf die Grundrechte zementieren will. Während FDP-Stadträtin und Polizeivorsteherin Barbara Günthard-Maier als Mitglied der evangelikalen Sekte „Gemeinde von Christen“ (GvC) den Reaktionären Raum für ihre Hetze zur Verfügung stellt (die GV der AUNS fand in der „Parkarena“ der GvC statt), sollen alle, die sich gegen die Rechtsentwicklung zur Wehr setzen mit hohen Bussen und Verfahren davor abgeschreckt werden, auch weiterhin Widerstand zu leisten und auf die Strasse zu gehen.

Die Einschüchterungs-, Vereinzelungs- und Spaltungsversuche der Herrschenden lassen wir aber ins Leere laufen: Wie schon nach „StandortFUCKtor“ und „Bring Your Noise“ organisieren sich die Betroffenen der Repression gemeinsam und werden sich kollektiv gegen die Bussen zur Wehr setzen: auf juristischem Weg, aber natürlich auch weiterhin auf der Strasse, mit Aktionen und Demos.
Antirassismus braucht keine Bewilligung!

Soli-Gruppe gegen rechte Hetze und Repression

Politischer Prozess wegen StandortFUCKtor (9.1.)

In Winterthur werden Leute, die sich auf der Strasse für bezahlbares Wohnen und eine Stadt für alle einsetzen mit teuren Bussen und Verfahren eingedeckt. Wir drehen den Spiess um: Der Prozess gehört denen gemacht, die von der Stadtaufwertung und Verdrängung, von Sparmassnahmen und Repression profitieren!
Am 9. Januar 2015 kommt es vor dem Bezirksgericht Winterthur zu einem politischen Prozess wegen der verhinderten Tanzdemo „StandortFUCKtor“.

Stellvertretend für alle von der Repression Betroffenen haben wir eine Einsprache gegen die Busse wegen „Teilnahme an einer unbewilligten Demonstration“ weitergezogen. Deshalb kommt es am 9. Januar 2015 zu einem Prozess vor Bezirksgericht. Es geht uns an dieser Gerichtsverhandlung nicht darum, ein „gerechtes“ Urteil der Klassenjustiz über den Abend des 21. Septembers 2013 zu erwarten, sondern darum diesen Prozess als Bühne für unsere Inhalte zu nutzen. Der Prozess gehört all jenen gemacht, die von der Stadtaufwertung und Verdrängung und von Sparmassnahmen und Privatisierungen profitieren und diese Entwicklungen vorantreiben.

Der überaus brutale Polizeieinsatz am 21.9.13 und die nachfolgende Strafverfolgung zeigen auf, dass Stadtentwicklungspolitik von oben und Repression zwei Seiten der gleichen Medaille sind. Die alltägliche Verdrängung von „Unerwünschten“ aus dem öffentlichen Raum findet eine ihrer Konsequenzen in der Verhinderung von jeglichem Protest dagegen. So absurd es auch ist: die Polizei schoss am 21.9.13 stundenlang aus nächster Nähe mit Gummischrot in die eingekesselte Demo und verletzte dabei mindestens zwei Personen schwer an den Augen. Im Nachhinein wurden Leute wegen Landfriedensbruch, Gewalt und Drohung gegen Beamte und Körperverletzung angezeigt, die beschuldigt werden ein Gummigeschoss oder eine leere Bierdose zurückgeworfen zu haben. Zusätzlich zu den am Abend Verhafteten wurden etliche Leute im Nachhinein aufgrund von Auswertungen des Videomaterials von der Polizei vorgeladen und verzeigt. Damit sollen alle, die ihre Kritik an der Verwertungslogik auf die Strasse tragen, abgeschreckt, eingeschüchtert und vereinzelt werden.

Diese Taktik von Stadt, Polizei und Justiz lassen wir aber ins Leere laufen. Wir lassen uns weder von Gummischrot noch von Bussen davon abhalten, unserer Kritik auch weiterhin lautstark, selbstbestimmt und ungefragt Ausdruck zu verleihen. Der Prozess am 9. Januar 2015 steht für alle von der Repression Betroffenen, für alle die mit den Ereignissen vom 21.9.13 nicht einverstanden sind und für alle die sich gegen die Sparmassnahmen und den Ausverkauf der Stadt stellen. An diesem Tag stellen wir erneut unsere Kritik an der Stadtaufwertung, an Sparpaketen und Privatisierungen ins Zentrum.
Der Prozess gehört jenen gemacht, die mit der Luxussanierung von Wohnungen und dem Bau von Lofts gute SteuerzahlerInnen anlocken wollen und damit die bisherigen MieterInnen vertreiben.
Der Prozess gehört jenen gemacht, welche für die verstärkte Präsenz von Polizei und Sicherheitsdiensten, Zunahme von Polizeikontrollen, Videoüberwachung, Festnahmen und Wegweisungen einstehen.
Der Prozess gehört jenen gemacht, die zwar die „Kulturstadt Winterthur“ vermarkten, gleichzeitig aber Kultur die mal aneckt, mal laut ist und die für die Stadt nicht profitabel ist mit immer verschärften Reglementierungen das Leben schwer macht.
Der Prozess gehört jenen gemacht, die mit Sparpaketen und Privatisierungen den Ausverkauf der Stadt vorantreiben.

Werdet aktiv, beteiligt euch an der Kampagne unter der Parole “Der Stadtaufwertung den Prozess machen!” und kommt alle an den Prozess am 9. Januar 2015!

Der Stadtaufwertung den Prozess machen!

 

Soli-Track: https://www.youtube.com/watch?v=NOI86goc3uQ

Material: Flyer (jpg) | Kampagnen-Logo farbig (jpg) | Kampagnen-Logo (jpg)

Quelle: http://aufbau.org/index.php/widerstand-mainmenu-2/allgemein-mainmenu-3/1828-9-1-15-politischer-prozess-wegen-standortfucktor

9.1.15 – Politischer Prozess wegen “StandortFUCKtor”

In Winterthur werden Leute, die sich auf der Strasse für bezahlbares Wohnen und eine Stadt für alle einsetzen mit teuren Bussen und Verfahren eingedeckt. Wir drehen den Spiess um: Der Prozess gehört denen gemacht, die von der Stadtaufwertung und Verdrängung, von Sparmassnahmen und Repression profitieren!
Am 9. Januar 2015 kommt es vor dem Bezirksgericht Winterthur zu einem politischen Prozess wegen der verhinderten Tanzdemo „StandortFUCKtor“.

Stellvertretend für alle von der Repression Betroffenen haben wir eine Einsprache gegen die Busse wegen „Teilnahme an einer unbewilligten Demonstration“ weitergezogen. Deshalb kommt es am 9. Januar 2015 zu einem Prozess vor Bezirksgericht. Es geht uns an dieser Gerichtsverhandlung nicht darum, ein „gerechtes“ Urteil der Klassenjustiz über den Abend des 21. Septembers 2013 zu erwarten, sondern darum diesen Prozess als Bühne für unsere Inhalte zu nutzen. Der Prozess gehört all jenen gemacht, die von der Stadtaufwertung und Verdrängung und von Sparmassnahmen und Privatisierungen profitieren und diese Entwicklungen vorantreiben.

Der überaus brutale Polizeieinsatz am 21.9.13 und die nachfolgende Strafverfolgung zeigen auf, dass Stadtentwicklungspolitik von oben und Repression zwei Seiten der gleichen Medaille sind. Die alltägliche Verdrängung von „Unerwünschten“ aus dem öffentlichen Raum findet eine ihrer Konsequenzen in der Verhinderung von jeglichem Protest dagegen. So absurd es auch ist: die Polizei schoss am 21.9.13 stundenlang aus nächster Nähe mit Gummischrot in die eingekesselte Demo und verletzte dabei mindestens zwei Personen schwer an den Augen. Im Nachhinein wurden Leute wegen Landfriedensbruch, Gewalt und Drohung gegen Beamte und Körperverletzung angezeigt, die beschuldigt werden ein Gummigeschoss oder eine leere Bierdose zurückgeworfen zu haben. Zusätzlich zu den am Abend Verhafteten wurden etliche Leute im Nachhinein aufgrund von Auswertungen des Videomaterials von der Polizei vorgeladen und verzeigt. Damit sollen alle, die ihre Kritik an der Verwertungslogik auf die Strasse tragen, abgeschreckt, eingeschüchtert und vereinzelt werden.

Diese Taktik von Stadt, Polizei und Justiz lassen wir aber ins Leere laufen. Wir lassen uns weder von Gummischrot noch von Bussen davon abhalten, unserer Kritik auch weiterhin lautstark, selbstbestimmt und ungefragt Ausdruck zu verleihen. Der Prozess am 9. Januar 2015 steht für alle von der Repression Betroffenen, für alle die mit den Ereignissen vom 21.9.13 nicht einverstanden sind und für alle die sich gegen die Sparmassnahmen und den Ausverkauf der Stadt stellen. An diesem Tag stellen wir erneut unsere Kritik an der Stadtaufwertung, an Sparpaketen und Privatisierungen ins Zentrum.
Der Prozess gehört jenen gemacht, die mit der Luxussanierung von Wohnungen und dem Bau von Lofts gute SteuerzahlerInnen anlocken wollen und damit die bisherigen MieterInnen vertreiben.
Der Prozess gehört jenen gemacht, welche für die verstärkte Präsenz von Polizei und Sicherheitsdiensten, Zunahme von Polizeikontrollen, Videoüberwachung, Festnahmen und Wegweisungen einstehen.
Der Prozess gehört jenen gemacht, die zwar die „Kulturstadt Winterthur“ vermarkten, gleichzeitig aber Kultur die mal aneckt, mal laut ist und die für die Stadt nicht profitabel ist mit immer verschärften Reglementierungen das Leben schwer macht.
Der Prozess gehört jenen gemacht, die mit Sparpaketen und Privatisierungen den Ausverkauf der Stadt vorantreiben.

Werdet aktiv, beteiligt euch an der Kampagne unter der Parole “Der Stadtaufwertung den Prozess machen!” und kommt alle an den Prozess am 9. Januar 2015!

Der Stadtaufwertung den Prozess machen!

Winti: Überblick zur Repression

Dieser Text soll einen Überblick zur Repression gegen die Tanzdemo „StandortFUCKtor“ und die Kundgebung „Bring your Noise“ vermitteln. Mehr als 100 Leute sind verzeigt, die Summe der Busse würde sich geschätzt auf ungefähr 80’000.- belaufen, wobei Verfahrens- und Anwaltskosten noch nicht einberechnet sind. Mit dieser Repressionsstrategie will Stadt & Polizei versuchen, selbstbestimmte Kritik an der Stadtaufwertung und Verdrängung schon im Keim zu ersticken.

StandortFUCKtor

Am 21. September 2013 sollte in Winterthur die Tanzdemo Standortfucktor gegen die kapitalistische Stadtaufwertung und den gesellschaftlichen Kontrollwahn stattfinden. Gegen Tausend Personen wollten sich am Bahnhofplatz versammeln, doch wurde dieser pünktlich um 21Uhr von einem Aufgebot mit 280 PolizistInnen der Kantonspolizei Zürich und der Stadtpolizei umstellt. Etwa eine Stunde später gelang es einem Teil der Leute sich zusammen mit den Soundmobilen beim Bermudadreieck auf der Vogelsangstrasse zu besammeln. Es tönte bereits Musik von zwei Mobilen als die Polizei begann, mit zwei Wasserwerfern von zwei Seiten in die Menge und auf die Soundmobile sowie die darauf spielenden Bands zu schiessen, um die Leute zwischen Zimmer 31 und Salzhaus einzukesseln. Während Stunden wurde immer wieder mit Gummischrot aus kurzer Distanz von beiden Seiten gleichzeitig in den immer enger werdenden Kessel geschossen. Es kam zu mehreren Platzwunden an Kopf und Körper,Hirnerschütterungen, Prellungen und zu mindestens zwei Augenverletzungen. Eine Person verlor dabei fast die ganze Sehkraft auf einem Auge. Wer sich bei den Polizei beschwerte oder darum bat rausgelassen zu werden, wurde mit Pfefferspray und Gummischrot von der Polizeilinie vertrieben. Dabei schlug die Polizei mindestens in einem Fall eine Person mit dem Griff des Gummischrotgewehrs. Auch Verletzte wurden nicht aus dem Polizeikessel rausgelassen. Die Polizei zwang Journalisten, aufgenommene Fotos oder Videomaterial des Polizeieinsatzes zu löschen. 

Nachdem der Polizeiapparat installiert worden war, konnte man sich in einer Ecke, auf der Rampe beim Zimmer 31 anstellen, um sich kontrollieren zu lassen. Pikanterweise übernahmen dabei die Sicherheitsleute des Zimmer 31 für die Polizei die Aufgabe, die Leute vorzuselektionieren. Sie entschieden, wer in den Kessel zurückgeschickt oder zur Polizeikontrolle vorgelassen wurde. In mindestens einem Fall wurden diese dabei handgreiflich. Einem Teil der Leute wurde durch die Polizei die ID’s abgefilmt, teils die Taschen durchsucht und teilweise wurde mensch einfach weggeschickt. Ebenso willkürlich wurden Verhaftungen vorgenommen: Wer einen Schal in der Tasche hatte, nicht überfreundlich war oder wer der Polizei aus sonstigen nicht ersichtlichen Gründen nicht passte, wurde verhaftet. Nach Polizeiangaben waren es an diesem Abend 93 Personen. Diese wurden fortlaufend in Kastenwägen nach Zürich gefahren, wo sie abgefilmt, in Sammelzellen gesperrt, verhört und mit einer Wegweisung für die Winterthurer Altstadt bis 9 Uhr am nächsten Morgen belegt wurden. Dies dauerte ca. 3-4 Stunden, danach wurden die meisten in die Zürcher Nacht entlassen. Drei Leute wurden jedoch in Untersuchungshaft gesteckt, die letze der 93 Personen wurde nach drei Tagen rausgelassen. 

Nachgang zu StandortFUCKtor 

Die politisch Verantwortlichen starteten schon am nächsten Tag eine mediale Hetze, bei welcher die Ereignisse massiv verdreht, gelogen und erfunden wurden. Es sei nicht klar, wie es zu der genannten Augenverletzung kam, es gäbe einen verletzten Beamten, Dekomaterial und Material einer Baustelle wurden zum Beweis der allgemeinen Gefährlichkeit präsentiert. Nachdem die regionale Presse über einen längeren Zeitraum kritisch über den Polizeieinsatz berichtete, wurden diese durch die Polizei dazu aufgefordert, davon abzulassen. 

Einige Zeit später brachte die Polizei ein Mitteilung heraus, dass gegen 35 Personen wegen „Landfriedensbruch“, „Körperverletzung“, „Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte“, „Teilnahme an einer unbewilligten Demonstration“ etc. ermittelt wird. Im Dezember 2013 wurden in diesen Fällen die ersten Personen vorgeladen, weitere Vorladungen folgten bis im Februar 2014. Bei einem Teil der Vorgeladenen wurde später der Vorwurf des Landfriedensbruches fallengelassen, doch die Anzeige wegen „Teilnahme an einer unbewilligten Demo“ mit einer Busse von je 930.- belegt. Gegen ungefähr 10 Personen sind jedoch die Ermittlungen u.a. wegen „Landfriedensbruch“, „Gewalt und Drohung gegen Beamte und Behörden“ und „versuchter Körperverletzung“ noch am laufen. Dabei handelt es sich beispielsweise um Personen, denen vorgeworfen wird, eine Bierdose oder ein aufgelesenes Gummischrot Richtung Polizei geworfen zu haben. Es ist jedoch davon auszugehen, dass Personen auch wegen diesen Delikten bereits verurteilt und mit sehr hohen Bussen belegt wurden. 

Ende März verschickte das Stadtrichteramt Winterthur Strafbefehle an über 50 weiteren Personen, die bis dahin noch nichts von der Polizei gehört hatten. Dabei handelt es sich um die am 21.9.13 Vehafteteten und um Personen, welche die Polizei erst im Nachhinein aufgrund des Videomaterials identifiziert haben wollte. Die Strafbefehle beinhalten Bussen wegen „Teilnahme an einer unbewilligten Demonstration“ und „Nichtbefolgen einer amtlichen Anweisung“. Mit Schreibgebühren beläuft sich die Busse auf 730.-. Einige wurden zudem wegen „Verstoss gegen das Vermummungsverbot“ verzeigt, oftmals begründet wegen des Tragens oder Dabeihabens einer Schutzbrille. 

„Bring Your Noise“ 

Am 19. Oktober 2013, knapp einen Monat nach StandortFUCKtor, fand eine Protestkundgebung gegen den Polizeieinsatz statt. Gleichzeitig wurde dabei nochmals die Kritik an der Stadtaufwertung und Verdrängung auf die Strasse getragen. Rund 300 Personen versammelten sich am Oberen Graben, es wurden Transparente aufgehängt, Flyers verteilt und Musik gespielt. Später kam es zu einer spontanen Demonstration durch die Innenstadt. 

An diesem Tag war kein/e einzige/r PolizistIn (zumindest nicht in Uniform) vor Ort, es wurden weder Personenkontrollen durchgeführt noch die Auflösung der Demo gefordert. Doch zwei Monate nach dem Anlass wurden mehr als 20 Personen wegen „Teilnahme an einer unbewilligten Demonstration“ polizeilich vorgeladen und verhört. Ende März folgten dann die Strafbefehle durch das Stadtrichteramt: 630.- Busse pro Person. Alle will die Polizei aufgrund von Videomaterial und Fotos identifiziert haben. Was vorderhand nach einer Duldung des Anlasses aussah, war lediglich eine andere Repressionstaktik als ein gewalttätiges Polizeispektakel so wie am 21.9.13. Die Einsprachen gegen die Strafbefehle sind noch hängig. 

Zeigen wir alle, dass wir mit den von der Repression Betroffenen solidarisch sind! Lassen wir die Strategie von Stadt und Polizei nicht aufgehen!

Quelle: http://ch.indymedia.org/de/2014/07/92684.shtml

Demos – Fotos – Strafbefehle / Prozess in Winterthur

Den öffentlichen Raum als Ort der politischen Auseinandersetzung verteidigen 

20. August 2014, 08:00, Bezirksgericht Winterthur – Erster Prozess

Am 19. Oktober 2013 wurde in der Winterthurer Altstadt die Protestkundgebung Bring Your Noise gegen den brutalen Polizeieinsatz an der Tanzdemonstration StandortFUCKtor abgehalten. Die Kundgebung wurde von der Polizei geduldet, dennoch erhielten diverse Teilnehmer im Nachhinein, aufgrund von Foto- und Filmmaterial, Strafbefehle mit Bussen über CHF 630.-. Der Vorwurf lautete auf Teilnahme an einer unbewilligten Demo. Viele der Betroffenen erhoben daraufhin Einsprache gegen die Strafbefehle. 
Am 20. August um 08:00 Uhr findet nun im Bezirksgericht in Winterthur der erste Prozess gegen einen Teilnehmer der Demo statt. Es werden weitere Prozesse folgen, auch gegen die im Nachgang der StandortFUCKtor-Demo verzeigten Personen, die Termine sind zur Zeit aber noch nicht bekannt. Wir erklären uns solidarisch mit allen, die im Zuge dieser Aktion von Repression betroffen sind. 

Wir rufen alle auf, ihre Solidarität am Prozesstermin im Gerichtsgebäude und rundherum zu zeigen! Unsere Solidarität ist nicht auf einzelne Betroffene beschränkt, wir stehen hinter allen von Repression betroffenen Menschen! Die im Zusammenhang mit diesen Aktionen und Demos verzeigten Demonstrant_innen stehen für uns alle vor Gericht, sie sind auf unsere Unterstützung angewiesen. Wehren wir uns gegen die Repression und die von oben verordnete Stadtaufwertung, organisieren wir weiterhin Aktionen, Soli-Parties, Demos und mehr und lassen wir sie wissen:

Wir bleiben die Stadt! 

Der Prozess im August wird von der Staatsanwaltschaft als Pilotprozess für alle hängigen Verfahren im Zusammenhang mit dem 19. Oktober verstanden, bis dieser abgeschlossen ist, sind die weiteren Fälle sistiert. 
Es handelt sich um einen Prozess, dessen Auswirkungen nicht nur jene betreffen, welche ihren Protest auf die Strasse tragen, sondern alle die sich im öffentlichen Raum bewegen. Sollte es dem Justizapparat erlaubt werden, Versammlungen ohne vorherige Verwarnungen oder jegliche Polizeipräsenz zu strafbaren Handlungen zu erklären, wird der Repression Tür und Tor geöffnet. 
Nach dem massiven Polizeiaufgebot und der brutalen Verhinderung der Demo vom 21. September hat die Polizei ihre Strategie geändert. Die sichtbare Gewalt, die Wasserwerfer und das Gummischrot, sind der „unsichtbaren“ Verfolgung durch Überwachung und nachträgliche Vorladungen gewichen. So versuchen die Behörden zu verhindern, dass sich die Teilnehmer_innen zusätzlich empören und stärker mobilisiert werden. Dies ist in der Schweiz noch juristisches und politisches Neuland, passt aber hervorragend in die weltweit zu beobachtenden Versuche, den Widerstand auf der Strasse zu schwächen und die Protestierenden zu vereinzeln. 
Sie versuchen uns einzuschüchtern, indem uns vermittelt wird, dass fast jede Versammlung auf öffentlichem Boden kriminalisiert werden kann. Wir dürfen das nicht zulassen; wir weigern uns auch weiterhin, für unseren Protest um Erlaubnis zu fragen! 


Um die Betroffenen zu unterstützen und die AntiRep-Arbeit zu ermöglichen, sind wir auch auf finanzielle Unterstützung angewiesen. Gerne nehmen wir über folgendes Konto Spenden an: 

Verein Soli-Fonds 
8400 Winterthur 
Postkonto: 90-192016-2 
Vermerk: StandortFUCKtor

Quelle: http://ch.indymedia.org/de/2014/07/92679.shtml