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Soziale Frage hinter Gittern

Die 2014 gegründete Gefangenen-Gewerkschaft / Bundesweite Organisation kämpft für Mindestlohn, Sozialversicherung und Koalitionsfreiheit für Inhaftierte

Von Oliver Rast

Die Gründung erfolgte per Handschlag zwischen zwei Inhaftierten der Justizvollzugsanstalt (JVA) Tegel im Berliner Stadtteil Reinickendorf: von Mehmet-Sadik Aykol und mir. Kurz nach dem Bekanntwerden der Gründung der »Gefangenen-Gewerkschaft/Bundesweite Organisation« (GG /BO) gab es Zellenrazzien in der Tegeler Anstalt. Der Beißreflex der Vollzugsbehörde war einkalkuliert – und von da ab waren wir in der Haftanstalt und über die Knastmauern hinweg ein Thema. Bis zum heutigen Tag. Seit beinahe drei Jahren. Nicht schlecht für eine kleine soziale Bewegung, die unterhalb des Nullpunktes beginnen musste.

Die im Mai 2014 gegründete GG/BO ist angetreten, Schritt für Schritt die volle Gewerkschaftsfreiheit hinter Gittern im solidarischen Verbund mit anderen (Basis-)Gewerkschaften durchzusetzen. Zu diesen Schritten gehört auch, die Einbeziehung der Inhaftierten in die komplette Sozialversicherungspflicht und in den Geltungsbereich des allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns zu erwirken.

Profitable Knastindustrie

Gefängnisse sind in den letzten Jahrzehnten auch in der Bundesrepublik zunehmend zu Produktionsstätten und Fabrikanlagen geworden. Von Tütenkleben und Kugelschreiber-Zusammendrehen kann keine Rede mehr sein. Knäste sind Sonderwirtschaftszonen, in denen sozial- und arbeitsrechtliche Standards nicht oder nur in Ansätzen existieren. Die Produktion in den Haftanstalten wird nach Verlautbarungen verschiedener JVA-Verwaltungen in den Bundesländern betriebswirtschaftlich organisiert.1 Die Fertigungsstätten auf den Arealen der Jus­tizvollzugsanstalten sind insbesondere für Landesbehörden und externe Unternehmen profitabel. Hierbei erfüllen die Knastbetriebe in erster Linie die Funktion einer verlängerten Werkbank für das ortsnahe Gewerbe und die regionale Industrie, die die sozialabgabenfreien Billiglohn­inseln als bevorzugten Standort betrachten.2 Inhaftierte stehen auf Abruf bereit, um bei ausgelasteten Kapazitäten der Unternehmen einzuspringen. Der in zwölf von 16 Bundesländern geltende Arbeitszwang nach den Bestimmungen des 1977 in Kraft getretenen Strafvollzugsgesetzes (StVollzG) führt dazu, dass die Inhaftierten zu einer jederzeit verfügbaren »industriellen Reservearmee« degradiert werden.

Der Trend zur Ökonomisierung des Knastes wird durch die Teilprivatisierung vor allem neu errichteter Gefängnisanlagen, wie in Rostock-Waldeck (Mecklenburg-Vorpommern), Burg (Sachsen-Anhalt) oder Bremervörde (Nieder­sachsen) verstärkt. Dies sind die Vorboten eines Systems, welches in den USA seit Jahrzehnten unter dem Stichwort des »gefängnisindustriellen Komplexes« bekannt ist. Dieses System ist vor allem für die privaten Betreiber lukrativ, denn der Staatshaushalt wird dadurch nicht entlastet, wie eine Studie des Rechercheteams »Correktiv« belegt. Tatsächlich steigen die Kosten.3

Bereits im Jahre 2007 verwies das Handelsblatt darauf, dass sich die Haftanstalten »zu umsatzstarken Wirtschaftsunternehmen« entwickelt hätten – »dank billiger Gefangenenarbeit« (Handelsblatt, 13.4.2007). Aus der Arbeitskraft der Inhaftierten wurden allein im Jahr 2013 in den Werkshallen der Knäste bundesweit etwa 150 Millionen Euro herausgeholt (Süddeutsche Zeitung, 28.1.2015). Die »Dunkelziffer« dürfte indes wesentlich höher liegen. Denn bei diesem Zahlenwerk handelt es sich lediglich um die offiziellen Angaben. Unberücksichtigt bleibt der eigentliche »Marktwert« der verrichteten Arbeiten für die Landesbehörden, da diese haushaltsintern zwischen einzelnen Ressorts verrechnet und nicht zu »marktüblichen Preisen« geordert werden. Außerdem unberücksichtigt bleiben die sogenannten reproduktiven Tätigkeiten der Inhaftierten (Anstaltsküche, Wäscherei, Hausarbeiten etc.), durch die der Betrieb des Gefängnisses gesichert wird. Es ist makaber, aber durch den Arbeitseinsatz der Häftlinge wird das perfide System des Wegschließens und Einsperrens von Menschen nicht nur aufrechterhalten, sondern subventioniert, da diese »Dienstleistungen« gleichfalls nicht auf dem »freien Markt« nachgefragt werden.

Ein zentraler Schwerpunkt in der Wertschöpfungskette der JVA sind die sogenannten Unternehmerbetriebe. In diesen wird für externe Firmen oftmals im Akkord zertifiziert produziert. Der Staat tritt hier mittels der JVA-Leitungen als Verleiher der Arbeitskraft Inhaftierter auf. Im Grunde handelt es sich um ein Szenario aus längst vergangenen Zeiten: Der Staat stellt ein kaserniertes und weitgehend rechtloses Arbeitskräftereservoir zur Verfügung, das Konzerne oder deren Subunternehmer knapp oberhalb der Gratismarke »einkaufen«. Gefangenenarbeit wird verramscht.

Sozial- und Lohndumping

Mit dem staatlich geförderten Sozial- und Lohndumping hinter den Gefängnismauern wird offensiv geworben, um den »Wirtschaftsstandort Knast« besonders attraktiv erscheinen zu lassen. Unsere inhaftierten Kolleginnen und Kollegen sind von Mindest- oder gar Tariflöhnen ebenso ausgenommen, wie von der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, vom Kündigungsschutz oder der Rentenversicherungspflicht. Insbesondere die Nichteinzahlung in die Rentenkasse führt nach einer mehrjährigen Haftzeit geradewegs in die Altersarmut. Der sogenannte Resozialisierungsgedanke, der im StVollzG niedergelegt ist, wird so völlig pervertiert.

Die prekäre Arbeitssituation in den Betriebsanlagen der Haftanstalten und die systematische Entwertung der Arbeitsleistung Inhaftierter bilden demnach die Voraussetzungen, um auf dem Rücken der gefangenen Arbeiterinnen und Arbeiter für die Auftraggeber eine »Verringerung des Ressourceneinsatzes« zu ermöglichen und »Kosteneinsparpotentiale« zu nutzen. So die Formulierungen in offiziellen Verlautbarungen.4

Von den ca. 63.000 Inhaftierten der Bundesrepublik befinden sich ca. 42.000 in Beschäftigungsverhältnissen. Wiederholt wird die Behauptung aufgestellt, die zur Arbeit verpflichteten Gefangenen würden keiner »richtigen Arbeit« nachgehen. Ihnen fehle der »Arbeitnehmerstatus«, sie würden lediglich quasitherapeutische Hilfsarbeiten ausführen und an einer Art beruflicher Wiedereingliederungsmaßnahme im Rahmen des »Resozialisierungskonzepts« teilnehmen. Richtig ist, dass Gefangene aufgrund der Zuweisung von Beschäftigung kein »normales« Arbeitsverhältnis eingehen (können). Die Aberkennung des »Arbeiternehmerstatus« ist der administrative Trick, um Zehntausende inhaftierte Beschäftigte fortgesetzt zu entrechten und deren Arbeitsleistung zu entwerten. Aber auch inhaftierte Menschen haben, da sie keine Produktionsmittel besitzen, nichts anderes einzubringen, als ihre menschliche Arbeitskraft, die sie als Ware zum Verkauf anbieten. Das ist ein wesentliches Kennzeichen eines wirtschaftlichen Abhängigkeitsverhältnisses. Die Arbeitsverhältnisse in den Knastbetrieben erinnern aufgrund des im StVollzG verankerten Arbeitszwangs eher an vorkapitalistische Gesellschaftsformen als an einen modernen Sozial- und Rechtsstaat des 21. Jahrhunderts.

Justizvertreter operieren mit dem »Argument«, dass die Knastarbeit ein pures »Zuschussgeschäft« sei. Auch das führt in die Irre. In den JVA-Betrieben wird von den gefangenen Arbeiterinnen und Arbeitern Mehrwert produziert. Es ist absurd, hinsichtlich des »Kostenfaktors Knast« eine Eins-zu-eins-Umrechnung anzustellen. Hoheitliche Aufgaben werden insgesamt anteilig von den Staatsbürgern über das Steueraufkommen finanziert. Zudem existiert kein Passus in einem Gesetzeswerk, wonach Gefangene für ihre Inhaftierung finanziell selbst aufzukommen hätten.

Eine Sozialversicherung für gefangene Beschäftigte wurde ausdrücklich in das StVollzG aufgenommen. Bis auf die Einzahlung in die Arbeitslosenversicherung, auch wenn der Anrechnungszeitraum zuungunsten der arbeitenden Gefangenen bemessen wird (z. B. fallen arbeitsfreie Sonn- und Feiertag nicht in den Berechnungszeitraum), erfolgte diesbezüglich jedoch nichts. Die Einbeziehung von Gefangenen in die Sozialversicherung wurde unter den Vorbehalt eines zu verabschiedenden Bundesgesetzes gestellt. Aber seit fast 40 Jahren kommt keine parlamentarische Mehrheit im Deutschen Bundestag zustande, um diese sozialen Mindeststandards auch für Häftlinge per Gesetz zu beschließen.

Gefängnis als Ort des Kampfes

Der Knast ist fürwahr bislang kein Ort des sozialpolitischen Engagements gewesen. Der Verwahrvollzug ist sprichwörtlich zu verstehen. Fügung, nicht Regung war und ist die Devise. Mit der GG/BO haben sich Gefangene eine selbst organisierte Plattform geschaffen. Als »soziale Randgruppe« verfügen sie nun über eine eigene Lobby, über die sie sich in gesellschaftliche Debatten einbringen sowie Forderungen formulieren und durchsetzen können. Gefängnisse sind seitens der Gefangenen keine gewerkschaftsfreie Zone mehr!

Wir nehmen als gefangene Arbeiterinnen und Arbeiter unser Recht der Vereinigungs- und Koalitionsfreiheit nach Artikel 9, Absatz 3 des Grundgesetzes in Anspruch und unsere Interessen in die eigenen Hände. Wir nehmen das Sozialstaatsprinzip ernst und fordern in diesem Zusammenhang eine Gleichbehandlung von inhaftierten und nicht inhaftierten Menschen. Denn es ist völlig inakzeptabel, dass der Freiheitsentzug für die Gefangenen durch eine sozial- und arbeitsrechtlichen Diskriminierung zusätzlich verschärft wird. Eine solche Doppel- und Dreifachbestrafung ist schlicht und ergreifend rechtswidrig.

Unsere Aufgabe als GG/BO ist es, die ökonomische Klassensituation der gefangenen Kolleginnen und Kollegen über die Realisierung unserer Kernforderungen nach Sozialversicherung und Mindestlohn zu verbessern. Es muss ein Ende haben, dass der Einsatz der Arbeitskraft inhaftierter Menschen faktisch zum Nulltarif erfolgen kann. Die Zielsetzung ist, dass man mit einem Einkommen auch ein Auskommen hat – sowohl innerhalb als auch außerhalb des Gefängnisses.

Der Kampf um die Arbeitsbedingungen im Allgemeinen und die Lohnhöhe sowie die Ausgestaltung der Arbeitszeit im Besonderen waren stets Konfliktpunkte zwischen jenen, die die Arbeitskraft abschöpfen und jenen, die sie anbieten. Das ist im Knast nicht anders, zumal die prekäre Arbeits- und Lebenssituation nicht nur Gesprächsstoff liefert, sondern auch eine Menge an Zündstoff bereit hält. Einer unserer zentralen Ansätze ist es, keine Konkurrenz zwischen einzelnen Beschäftigtengruppen aufkommen zu lassen, sondern als Einheit unabhängig von ethnischer Herkunft oder beruflichem Hintergrund aufzutreten. Wir erheben als GG/BO aber nicht nur für arbeitende Gefangene und gefangene Auszubildende unsere Stimme, damit bei letzteren z. B. eine Angleichung der Ausbildungsvergütung erfolgt wie bei nicht inhaftierten Menschen in einem Ausbildungsverhältnis. Wir fordern gleichfalls eine deutliche Erhöhung des sogenannten Sozialgeldes für die Gefangenen, die sich aufgrund einer chronischen Erkrankung oder Arbeitsunfähigkeit in keinem Beschäftigungsverhältnis befinden. Des weiteren unterstützen wir jene Inhaftierten, die sich bewusst gegen den staatlichen Arbeitszwang hinter Gittern positionieren und diese Form der unfreiwilligen Tätigkeit teilweise oder ausnahmslos verweigern.

Die Liste der Aktivitäten in der kurzen Geschichte der GG/BO ist bereits jetzt lang. Die folgende Aufzählung ist unvollständig, vermittelt aber einen Eindruck von dem, was die Gefangenen-Gewerkschaft/Bundesweite Organisation praktisch ausmacht.

Die GG/BO ist wahrlich kein »Männerverein«. In der größten Haftanstalt für Frauen in Nordrhein-Westfalen, in Willich bei Köln, bildete sich die erste Frauensektion. In einem längeren Artikel in der tageszeitung (29.11.2015) berichteten die beiden Sprecherinnen Anja und Stephanie Meyer über ihre Tätigkeit hinter Gittern. Zwischenzeitlich waren mehr als 40 Frauen, etwa ein Fünftel der Insassinnen, in der Gewerkschaft organisiert. Aktuell finden sich inhaftierte Frauen in der JVA Chemnitz im Rahmen der GG/BO zusammen.

Von der Kita bis zum Ministerium

Mit einer »Aktivierenden Untersuchung« war es uns 2015 gelungen, genaueres über die verschiedenen Knastbetriebe zu erfahren. Mit einem Fragenkatalog baten wir Inhaftierte um Auskunft, welche externen Unternehmen und Landesbehörden in welchen JVA-Betrieben welche Produkte unter welchen Konditionen herstellen lassen. Die Ergebnisse haben wir beispielhaft für das Bundesland Niedersachsen zusammengetragen. Ein wesentlicher Lieferant von Informationen war unser GG/BO-Sprecher in der JVA Sehnde, Kai Rollenhagen. Erstes Ergebnis: Faktisch alle Landesbehörden von der Kindertagesstätte bis zu Ministerien lassen in den JVA-Betrieben produzieren. Zweites Ergebnis: Namhafte Unternehmen aus der Automobilbranche und der Elektroindustrie nutzen die Arbeitskraft Inhaftierter sozialabgabenfrei. Zum Beispiel lässt einer der weltweit größten Windkraftanlagenbauer, Enercon, über Subunternehmen in westniedersächsischen Haftanstalten elektronische Bauteile fertigen.

In der mittelhessischen JVA Butzbach sorgte Ende 2015 ein Hunger- und Bummelstreik für regionales Aufsehen. Jürgen Rössner organisierte unermüdlich die Streikfront hinter Gittern. Ein Dokument aus der JVA-Schlosserei lieferte den Zündstoff. Der darin enthaltenen offiziellen Statistik war zu entnehmen, dass der Lohnanteil der arbeitenden Gefangenen am jährlichen Reingewinn von drei Millionen Euro bei unter 0,4 Prozent lag. In Berlin und Frankfurt a. M. bildete sich ein »Netzwerk für die Rechte inhaftierter Arbeiterinnen und Arbeiter«, das Kontakte vor allem auch in den akademischen Bereich herstellen konnte. Auch wenn unter dem Strich die Forderungen nicht durchgesetzt werden konnten, so zeigte dieser öffentlich ausgetragene Konflikt doch, dass eine gewerkschaftspolitische Mobilisierung vor und hinter den Gefängnismauern möglich ist.

Ein weiteres Beispiel für die erfolgreiche Tätigkeit der GG/BO ist die Aufdeckung der mutmaßlichen »Klau- und Schmuggelwirtschaft« seitens Bediensteter in der JVA Tegel in Berlin, die Mitte September 2016 ein bundesweites Medienecho fand. Ein Netzwerk von 20 bis 30 Beamten und Angestellten der JVA ließ nach Angaben der beiden Whistleblower Timo F. und Benjamin L. Dienstleistungen und Waren von unter Billiglohnbedingungen arbeitenden Gefangenen für den Eigenbedarf oder Weiterverkauf aus den JVA-Betrieben herausschaffen. Besonders beliebt: Mobiliar aus der JVA-eigenen Tischlerei und Schreinerei sowie Materialien aus der Knastschlosserei wie etwa Edelstahlgrills.5 Diese »Tegel-Connection« kam mit Unterstützung der GG/BO an die Öffentlichkeit. Die Berliner Staatsanwaltschaft ermittelt mittlerweile gegen zwei Beamte.

Aber auch lokale Auseinandersetzungen um die Durchsetzung einer schikanefreien Gewerkschaftstätigkeit von unseren inhaftierten Mitgliedern waren immer wieder Thema. So in der JVA Untermaßfeld südwestlich von Erfurt im von Bodo Ramelow (Die Linke) regierten Thüringen. Postzensur und Zellenrazzien gegen engagierte Gewerkschafter hinter Gittern wie den örtlichen GG/BO-Sprecher David Hahn waren und sind im »Musterland« von »Rot-Rot-Grün« leider keine Ausnahme. Aber auch gegen die Verweigerung von nährstoffhaltigen Nahrungsmitteln oder erforderliche Sonderkost richtet sich der Widerspruch der GG/BO in den Thüringer Knästen.

Bereits vor etwas mehr als einem Jahr begab sich die Organisation auf einen »Expansionskurs«: »GG/BO goes Austria« lautete das Motto. Nach dem ersten Anstoß wurde es für einige Monate recht ruhig um den österreichischen Ableger der GG/BO, bis sich ein Kreis von Gefangenen in der Justizanstalt Graz-Karlau in der Steiermark gefunden hatte, der die Initiative ergriff. Georg Huß, Oliver Riepan und andere organisierten die erste Kampagne für Gewerkschaftsrechte in den Justizanstalten Österreichs. In Wien hat sich zwischenzeitlich ein personell erweiterter Solikreis für die österreichische GG/BO gebildet, der über seinen Blog die gewerkschaftspolitischen und menschenrechtlichen Aktivitäten dokumentiert.6

Die Geschichte von sozialen Bewegungen, die um Solidarität, Autonomie, Emanzipation und (tiefgreifende) Sozialreformen gerungen haben, ist gleichzeitig eine von staatlicher Verfolgung und behördlicher Kriminalisierung. Die Gewerkschaftsbewegungen waren hiervon »an vorderster Front« betroffen. Eine von ihnen geforderte Gesellschaftsveränderung löste bei den Machthabern nicht nur Argwohn aus, sondern zog eine verdeckte oder offene Bekämpfung von (Basis-)Gewerkschaftern nach sich.

Die GG/BO befindet sich in einer organisatorischen Schieflage. Drinnen Hunderte Mitglieder, und noch weit mehr Sympathisanten. Draußen ein, zwei, drei Handvoll Aktvistinnen und Aktivisten, die die Arbeit koordinieren. Die GG/BO hat sich in Teilen bereits regionalisiert, zum Teil lokalisiert. Dieser Prozess muss fortgesetzt werden. Denn es hat sich gezeigt, umso näher Soligruppen an den Haftanstalten sind, umso intensiver und kontinuierlicher fallen die Kampagnen hinter Gittern aus.

Es ist unerheblich, ob prekäre Arbeitsverhältnisse vor oder hinter den Knasttoren existieren – sie gehören generell abgeschafft. Gewerkschaftliche Solidarität ist an diesem wie an anderen Punkten unteilbar!

Rechtliche Anerkennung

Deshalb setzen wir auf einen intensiven Austausch von inhaftierten und nicht inhaftierten Kolleginnen und Kollegen aus den Einzelgewerkschaften des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) sowie den Basisgewerkschaften der Freien Arbeiterinnen- und Arbeiter-Union (FAU) und den Industrial Workers of the World (IWW). Wir wissen, dass unser Erfolg wesentlich davon abhängt, ob die legitimen Kernforderungen der GG/BO Eingang in das breite Gewerkschaftsspektrum finden werden. Nur so lässt sich der erforderliche soziale Druck aufbauen, um letztlich mehrheitsfähig werden zu können.

Wenn wir über die Sozialversicherungspflicht und den Mindestlohn eine tendenzielle Angleichung der Arbeitsverhältnisse drinnen und draußen erzielen wollen, so ist das nur ein Schritt auf dem Weg zur vollen Gewerkschaftsfreiheit hinter Schloß und Riegel. Wir orientieren darauf, sowohl die Versammlungsfreiheit für GG/BO-Mitglieder im Knast als auch die Tariffähigkeit der GG/BO durchzusetzen. Damit ist unsere Forderung verbunden, dass auch für Gefangene das Betriebsverfassungsgesetz gilt, da sich die GG/BO nicht in den Rahmen der sogenannten Gefangenenmitverantwortung nach Paragraph 160 StVollzG pressen lässt. Damit dokumentieren wir nicht nur einen emanzipatorischen Akt, in der Unfreiheit des Knasts Freiheit zu reklamieren. Wir erlangen hierüber einen Gestaltungsraum und eine Beweglichkeit, die im Falle potentieller Arbeitskampfmaßnahmen von gefangenen Arbeiterinnen und Arbeiter nur von Vorteil sein werden. Die im Grundgesetz verankerte Koalitionsfreiheit steht uns zu, ohne jede substantielle Einschränkung!

Zwei Momente kennzeichnen eine gewerkschaftspolitische und -rechtliche Aktivität von Gefangenen im Knastalltag, die Verbindungslinien zur weiten Arbeitswelt vor den Toren der Haftanstalten schaffen können: Zum einen finden Methoden des »Union Busting« gegenüber der GG/BO und ihren Aktivistinnen und Aktivisten eine breite Anwendung. Damit ist nicht nur eine massive Behinderung der Gewerkschaftsarbeit gemeint, sondern der Versuch der JVA-Leitungen, eine weitere Ausdehnung der GG/BO mit Hilfe einer Vielzahl von Schikanen zu verhindern. Im Extremfall kann das bis zum gezielten Zerschlagungsversuch der gewerkschaftlichen Selbsthilfe reichen. Zum anderen haben wir es bei der Billigarbeit in den Knästen mit einem besonders eklatanten Fall im Niedriglohnsektor zu tun. In beiden Fällen ergeben sich jeweils Handlungsspielräume und Schnittstellen einer gegenseitigen Solidarisierung von beschäftigten und nicht beschäftigten Gewerkschafterinnen und Gewerkschaftern vor und hinter den Knastmauern. Und genau dieses Band der Solidarität wollen wir Knoten für Knoten enger knüpfen.

Anmerkungen:

1 www.jva-shop-business.de/frontpage-style1/die-arbeitsbetriebe-der-niedersaechsischen-justiz-partner-der-wirtschaft.html

2 Siehe beispielsweise: www.vaw.de/unternehmen/niederlassungen/ravensburg.html

3 Jonas Mueller-Töwe: Geheime Verträge, versteckte Kosten. Warum private Dienstleister Deutschlands Gefängnisse nicht billiger, sondern teurer machen, https://kurzlink.de/E66DvEJQw

4 www.jva-shop-business.de/frontpage-style1/die-arbeitsbetriebe-der-niedersaechsischen-justiz-partner-der-wirtschaft.html

5 www.stern.de/wirtschaft/news/jva-tegel–die-unfassbaren-schmuggeleien-im-maennerknast-7109860.html

6 http://ggraus.blogsport.at

https://www.jungewelt.de/2017/02-27/057.php

ak 612: Ein starker Aufschwung der Organisierung

Wirtschaft & Soziales – Seit eineinhalb Jahren kämpft die Gefangenengewerkschaft für die Rechte Inhaftierter

Von Christof Mackinger

Er wurde 2009 wegen seiner Beteiligung an militanten Aktionen der militanten gruppe (mg) gegen Polizei, Arbeitsämter und zuletzt Militärinfrastruktur zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt. »Ich wurde in den späten 1980er Jahren politisiert. Das war eine Zeit, in der es noch relativ agile Gefangenenkollektive politischer Aktivisten gab.« Doch das hat sich geändert. Oliver Rast war schon vor seiner Inhaftierung als Basisgewerkschafter aktiv – bei den Wobblies (Industrial Workers of the World) und der syndikalistischen Freien Arbeiterinnen- und Arbeiter-Union. »Aufgrund meiner Isoliertheit in Haft als politischer Gefangener musste ich gucken, ob es da nicht eine Möglichkeit gibt, Inhaftierte unter einem ganz anderen Label zusammenkommen zu lassen.« Und die gibt es: Im Mai 2014 hat Rast mit dem seit 20 Jahren inhaftierten Juristen Mehmet Aykol in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Berlin Tegel die Gefangenengewerkschaft gegründet, aus der die Gefangenengewerkschaft/Bundesweite Organisation (GG/BO) entstanden ist. »Wir hatten damals keine Vorstellung, dass aus zwei Menschen innerhalb von eineinhalb Jahren knapp 850 Inhaftierte in über 70 Haftanstalten werden könnten.« Mit einer Unterstützungsstruktur außerhalb der Gefängnisse wird »das solidarische Band zwischen Drinnen und Draußen« nochmal gestärkt. Diesem Kreis gehört Oliver Rast nach seiner Entlassung auch weiterhin an.

Ein Freiraum für Unternehmer …

Warum die Idee einer Gewerkschaft hinter Gittern bei so vielen Inhaftierten auf Zuspruch stößt? In Deutschland sind derzeit rund 63.000 Menschen inhaftiert, in Österreich etwa 8.800. Während für Strafgefangene in ganz Österreich Arbeitspflicht herrscht, ist der Justizvollzug Deutschlands aufgrund der Föderalisierung seit 2006 Ländersache und dementsprechend zerfasert. In nur mehr zwölf Bundesländern existiert eine Arbeitspflicht in Haft, wobei Gefangene der übrigen Bundesländer aufgrund des ökonomischen Drucks meist ohnehin auch arbeiten müssen. Die gesetzliche Regelung zur Arbeitspflicht lautet etwa in Hamburg: »Die Gefangenen sind verpflichtet, eine ihnen zugewiesene, ihren körperlichen Fähigkeiten angemessene Arbeit oder arbeitstherapeutische Beschäftigung auszuüben«. Was sie arbeiten, können sich die Betroffenen in der Regel nicht aussuchen.

Viele der Inhaftierten sind in »Systemerhaltungsbetrieben«, wie Anstaltsküchen, Wäschereien etc. beschäftigt. Daneben lassen die meisten größeren Haftanstalten für den behördlichen Eigenbedarf produzieren, so Oliver Rast. »Faktisch jede Landesbehörde, von der Kindertagesstätte bis zum Ministerium lässt in den Haftanstalten produzieren. Die gesamte Bestuhlung des Berliner Abgeordnetenhauses wurde in der Polsterei der Haftanstalt Berlin Tegel gefertigt. Da wir den Eindruck haben, dass die Berliner Abgeordneten auch bequem sitzen, werten wir das als Hinweis, dass kein Ausschuss produziert wird – im Knast da wird Qualitätsarbeit geschaffen!« Darauf deutet auch der §34 Abs. 5 im Hamburger Strafvollzugsgesetz hin: »Sind Gefangene zu wirtschaftlich ergiebiger Arbeit nicht fähig, sollen sie arbeitstherapeutisch beschäftigt werden.« Eine wirtschaftliche Verwertung ist also durchaus eingeplant; jeden Zweifel daran räumt die moderne Ausstattung mit Arbeitsgerätschaften so mancher JVA-Werkstätten aus; genauso die umfangreichen, an Ikea erinnernden Kataloge, in denen die hinter Gittern gefertigten Waren feilgeboten werden. (1)

Dass es um Gewinne geht, lässt auch die Umwerbung der Privatwirtschaft vermuten, Aufträge an Haftanstalten zu vergeben: »Ein kluges Konzept für wirtschaftliches Produzieren. Freiraum für Unternehmer!«, so die Website der Arbeitsbetriebe bayerischer Justizvollzugsanstalten. Sachsens Gefängniswerkstätten werden als »verlängerte Werkbank des Handwerks und der Industrie« angepriesen, die »Auftragsspitzen schnell und kompetent abfangen« können. Eine aktivierende Befragung der GG/BO-Mitglieder zeigte, dass dies auch gerne in Anspruch genommen wird: So produziert der weltgrößte Hersteller von Windkraftanlagen, Enercon, über Subunternehmen in niedersächsischen JVA-Betrieben elektrische Bauteile, und international agierende Automobilzulieferer lassen Kunststoffkomponenten hinter Gitter fertigen.

So unterschiedlich die Auftraggeber_innen auch sein mögen, so einheitlich ist die Entlohnung weit unter jedem gesetzlichen Mindestlohn. Der Verdienst in Haft ist gesetzlich in fünf Vergütungsstufen geregelt. »Die meisten liegen mit ihrem Lohn zwischen acht und 15 Euro pro voll geleistetem Arbeitstag. In der Stunde sind das durchschnittlich 1,50 Euro«, so der Sprecher der GG/BO Oliver Rast. »Ich selbst hatte in der Buchbinderei der JVA Berlin Tegel zuerst die Vergütungsstufe zwei, später die drei. Das machte etwa 11 Euro Tagessold aus.«

Die Arbeitsbedingungen in deutschen Haftanstalten sind überaus flexibel. In gleich mehreren Landesstrafvollzugsgesetzen heißt es: »Es gelten die von der Anstalt festgelegten Arbeitsbedingungen.« Dies und die Tatsache, dass Auftraggeber_innen auf Lohnnebenkosten, wie Sozialabgaben etc. verzichten können, macht Gefängnisse tatsächlich zu »Freiräumen für Unternehmer«. Weder wird in die Pensionsvorsorge inhaftierter Arbeiter_innen eingezahlt noch werden sie im Fall einer Erkrankung entlohnt. So droht ihnen, vor allem nach langjährigen Haftaufenthalten, die Altersarmut – trotz geleisteter Arbeit. Eine miserable finanzielle Situation im Alter trägt nicht gerade zum positiven und abgesicherten Neuanfang nach einer Haftentlassung bei, ist doch Armut noch immer einer der Hauptfaktoren, der Menschen hinter Gitter bringt.

… nur beschränkt durch Arbeitskampf

Genau hier setzen die Forderungen der GG/BO an: Sie fordert neben dem Recht auf gewerkschaftliche Organisierung die Einbeziehung in den allgemein gesetzlichen Mindestlohn und in das komplette Sozialversicherungssystem, insbesondere die Einzahlung in die Rentenkasse. Doch wie können Gefangene von grundsätzlichen Arbeitsrechten ausgenommen sein? »Den Inhaftierten wird der Arbeitnehmerstatus mit dem administrativen Trick verweigert, dass die Arbeit hinter Gittern keine richtige Arbeit sei, sondern einem behandlungstherapeutischen Konzept folge«, so Rast. »Dazu kommt der Punkt, dass es eine Arbeitspflicht gibt, also laut dem Staat kein privatrechtliches Arbeitsverhältnis eingegangen wurde.« Die Durchsetzung der GG/BO-Forderungen hätte weitreichende Folgen: »Dann würde das deutsche Betriebsverfassungsgesetz gelten, und es würden auch Mitbestimmungsbefugnisse der Beschäftigten greifen. Deswegen hat ganz sicher der gesamte Justizapparat Bedenken, weil dies hieße, dass der deutsche Strafvollzug ein ziemlich anderes Gesicht bekäme.«

Momentan sind die inhaftierten Kolleg_innen noch weit von einer Umsetzung ihrer Forderungen entfernt, sie organisieren sich aber zunehmend. Erst im November 2015 wurde die Gründung einer ersten österreichischen Sektion der GG/BO in der Justizanstalt Graz-Karlau bekannt.

Arbeitskampf hinter Gitter …

In Hessen haben sich Ende 2015 Inhaftierte entschlossen zu handeln: In der JVA Butzbach verfügt die Gefangenengewerkschaft mittlerweile über eine breite Basis. Inhaftierte hatten mitbekommen, dass die von ihnen gefertigten Waren, wie etwa Trampolinmatten für Spielplätze, hochpreisig verkauft werden – demgegenüber steht der sprichwörtliche Hungerlohn der Arbeiter mit nur knapp elf Euro pro Tag. Dies hat die Inhaftierten dazu veranlasst, einen Forderungskatalog auszuarbeiten, der von rund 60 Gefangenen unterzeichnet wurde. Sie forderten unter anderem die Einbeziehung in den Mindestlohn, den Erwerb von Rentenversicherungsansprüchen und die Gewerkschaftsfreiheit hinter Gittern und unterbreiteten der Landesjustizministerin Eva Kühne-Hörmann (CDU) ein Gesprächsangebot. Nachdem alle Anfragen ignoriert wurden, traten mehrere Gefangene in einen angekündigten Hunger- und Bummelstreik.

Aufgrund der gesetzlichen Arbeitspflicht gibt es in Haft keine legale Möglichkeit der Arbeitsniederlegung. »Der Hungerstreik ist nun aber die Möglichkeit, dass man aus medizinischen Gründen von der Arbeitspflicht befreit wird. Deshalb ist er für die Inhaftierten die einzige legale Möglichkeit in den Arbeitsstreik zu treten,« erklärt eine Sprecherin des im Herbst 2015 gegründeten Netzwerks für die Rechte inhaftierter Arbeiter_innen, in einem Interview im Freien Radiosender radio flora. Das Netzwerk unterstützte die Inhaftierten tatkräftig von außerhalb der Mauern mit einer Kundgebung und setzte eine Solidaritätserklärung auf, für die über 150 Wissenschaftler_innen, Gewerkschafter_innen und Aktivist_innen gewonnen werden konnten. Unter großem medialen Interesse wurde der Streik nach zehn Tagen beendet. Jörg Nowak, ein Aktivist des Netzwerks für die Rechte inhaftierter Arbeiter_innen, resümiert: »Die Forderungen der Inhaftierten konnten zwar nicht durchgesetzt werden, doch das Medienecho war ziemlich gut und der Widerhall in der Öffentlichkeit besser als gedacht.« Das erste Mal seit Langem wurden Gefangene wieder als soziale Akteure mit Rechten wahrgenommen.

… und seine Schwierigkeiten

Neben den ersten konkreten Arbeitskämpfen hat die GG/BO aber auch mit einer Vielzahl von Problemen zu kämpfen. An erster Stelle stehen die Unionbusting-Maßnahmen der Haftanstalten: »Es gibt kaum einen GG/BOler, der nicht mit verstärkter Postkontrolle, Zellenrazzien, der Ablösung von der Arbeit oder mit Zwangsverlegungen konfrontiert ist. Wir haben hier die gesamte Palette der knastinternen Schikanen und Repressalien, die an unseren Mitgliedern durchexerziert werden.« Um dem zu begegnen versucht die Gefangenengewerkschaft Bündnispartner_innen im traditionellen Gewerkschaftsspektrum zu finden, das sich aber bisher recht zögerlich zur Selbstorganisierung der Inhaftierten verhält.

Daneben behindern die nur sehr beschränkten Kommunikationsmittel der Inhaftierten eine effiziente Organisierung und infolge dessen eine Demokratisierung der Gewerkschaftsstruktur: Gefangene haben keinen Zugang zum Internet und nur eingeschränkte Möglichkeiten für Telefonate. Organisatorisches hängt sehr stark von der Initiative der Unterstützer_innen in Freiheit ab. Daneben hat die GG/BO mit einer Fluktuation zu kämpfen, welche auf der aktuellen Lebenssituation vieler ihrer Kolleg_innen fußt. »In manchen Haftanstalten, wo sehr engagierte GG/BO-Kolleginnen und Kollegen am Werk sind, ist ein sehr starker Aufschwung der Organisierung zu erkennen. Mit deren Enthaftung geht jedoch oft auch ein struktureller Einbruch einher. Wir versuchen dies durch Unterstützungsstrukturen außerhalb der JVAs abzufedern« so Oliver Rast. Unterstützungsstrukturen, die noch viel Verstärkung brauchen können.

Christof Mackinger ist Politikwissenschaftler und politischer Aktivist. Im Unrast-Verlag veröffentlichte er 2015 das Buch »Radikale Ökologie«.

Informationen unter www.gefangenengewerkschaft.de.

Anmerkung:

1) Einen kleinen Einblick bietet zum Beispiel die JVA Butzbach auf ihrer Website (jva-butzbach-justiz.hessen.de) unter dem Menüpunkt »Werkhof/Eigenbetriebe«.

http://www.akweb.de/ak_s/ak612/14.htm

Grussbotschaft der Gefangenen-Gewerkschaft zu den Sylvester-Demos

Gefangene, ob in Beschäftigungsverhältnisse oder nicht, bewegen sich. Die seit dem Mai 2014 bestehende Gefangenen-Gewerkschaft/Bundesweite Organisation (GG/BO), die in etwa 70 Haftanstalten mit vielen Hundert Mitgliedern und noch mehr Sympathisierenden präsent ist, ist ein Ausdruck hiervon. Aktuell vermutlich der bedeutendste hierzulande.

Wir nehmen als GG/BO die u.a. in Berlin, Hamburg, Köln, Stuttgart und Freiburg stattfindenden Sylvester-Demonstrationen vor den Haftanlagen dieser Republik zum Anlass, um uns direkt hier und heute an Euch hinter Gittern zu wenden: Ihr habt Euch mit der GG/BO ein eigenes Sprachrohr geschaffen. Und die mediale Resonanz ist Euch seit mehr als anderthalb Jahren gewiss. Ihr seit schon längst keine “Häftlinge” oder “Insassen” mehr – nein, ihr seid inhaftierte Gewerkschafter_innen und engagierte Gefangene, die im solidarischen Verbund mit Kolleg_innen vor den Anstaltstoren um sozial- und arbeitsrechtliche Mindeststandards ringen. Mindestlohn, komplette Sozialversicherung und die volle Gewerkschaftsfreiheit hinter Gittern sind zu einem Thema geworden – durch Euch!

Trotz der nicht unwesentlichen Teil-Erfolge stehen wir als GG/BO vor großen Hürden: unser rasanter Mitgliederzuwachs stellt uns vor enorme strukturelle Probleme. Wir haben mitunter große Mühe, um´s salopp zu sagen, den Laden zusammenzuhalten. Zu viel bleibt unterwegs liegen und kann mangels Zeit und Kraft nicht so absolviert werden wie es eigentlich erforderlich wäre. Wir sind zu häufig nicht nur am Rande unserer Kapazitäten, sondern zu oft weit darüber hinaus.
Aber wir wollen nicht lamentieren. Dafür besteht unter´m Strich auch keine Veranlassung, denn der GG/BO-Aufbauprozess zeigt nicht nur das Potential drinnen und draußen, sondern schafft die sprichwörtliche Bewegung, die wir alle als Basisgewerkschafter_innen und Aktivst_innen in sozialen Kämpfen suchen.

Unser Ziel muss es sein, die GG/BO innerhalb, aber auch außerhalb der Knäste, personell und organisatorisch zu stärken. Ansätze liegen reichlich vor. Zu Beginn des neuen Jahres wird es darauf ankommen, den Strukturaufbau voranzutreiben und die GG/BO zu festigen. Und vor allem zu dezentralisieren und zu regionalisieren. Ganz oben auf unserer Agenda steht, weitere Spiel- und Gestaltungsräume zu öffnen, damit sich inhaftierte Kolleg_innen bewegen können.
Zudem wollen wir unsere Kontakte zu den Basisgewerkschaften FAU und IWW, aber auch zu Sektoren in den Einzelgewerkschaften des DGB erweitern und vertiefen.

Wir wissen, wir liegen richtig: wir haben nicht nur die richtigen Themenstränge aufgemacht, sondern es gelingt zum Teil bereits, die soziale Frage hinter Gittern in ihrer ganzen Dimension – wie jüngst durch den Butzbacher Gefangenenprotest – konkret und praktisch aufzuwerfen. Und genau an diesen Punkten wollen wir direkt anknüpfen – mit EUCH!

Gewerkschaftliche Solidarität ist unteilbar – drinnen und draußen!
Kein Knast ohne GG/BO!
Volle Gewerkschaftsfreiheit hinter Gittern!

Quelle: http://aufbau.org/index.php/rote-hilfe-international-2/2139-grussbotschaft-der-gefangenen-gewerkschaft-zu-den-sylvester-demos

Deutschland: HS Beendet

Hunger- und Bummelstreik seitens der Inhaftierten in der JVA Butzbach wird zum 11.12. 2015 beendet – die Auseinandersetzung um die soziale Frage hinter Gittern setzt sich indes fort!
Berlin, 10. Dezember 2015

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen,

der am 1. Dezember 2015 begonnene Hunger- und Bummelstreik von Inhaftierten in der hessischen JVA Butzbach wird in wenigen Stunden beendet. Auf einer außerordentlichen Sitzung der Interessenvertretung der Gefangenen (IVdG) und der Butzbacher Sektion der Gefangenen-Gewerkschaft/Bundesweite Organisation (GG/BO) mit Angehörigen der Linksfraktion im hessischen Landtag haben die engagierten Gefangenen beschlossen, ihren Protest in der Form eines Hunger- und Bummelstreiks mit Beginn des morgigen Tages zum Abschluss zu bringen. Nachdem die hessische Justizministerin Frau Kühne-Hörmann sich dem Dialog mit den Gefangenen verweigert hatte, hatten mehrere Inhaftierte diese Form des Protestes gewählt, um sich und ihren Anliegen endlich Gehör zu verschaffen. Dies ist durch das hohe Maß der öffentlichen Aufmerksamkeit für den Fall sowie durch den fulminanten Solidarisierungsgrad erreicht worden. Fast vier Wochen hindurch hat die medial weitergetragene Debatte über die Situation des Sozial- und Lohndumpings hinter Gittern angehalten. Mindestlohn, Sozialversicherung und Gewerkschaftsfreiheit für inhaftierte Menschen sind dadurch für eine viel breitere Öffentlichkeit zu einem Thema geworden, als es vorher der Fall war. Nicht zuletzt durch das Engagement des “Netzwerks für die Rechte inhaftierter Arbeiter_innen” konnten die Butzbacher Gefangenen wichtige neue Bündnispartner_innen für ihre legitimen Interessen gewinnen. Eine Unterstützungserklärung des Netzwerks wurde von über 150 großteils namhaften Wissenschaftler_innen, Menschenrechtsaktivist_innen und Gewerkschafter_innen und Menschen aus unterschiedlichen sozialen Bewegungen unterzeichnet. Die Gefangenen bedanken sich in diesem Zusammenhang ausdrücklich für die Vielzahl solidarischer Bekundungen, die sie erhalten haben. Nach dem Ende des Hunger- und Bummelstreiks wird die Auseinandersetzung um die Erfüllung der sozial- und vollzugspolitischen Zielsetzungen der inhaftierten Gewerkschafter und engagierten Inhaftierten auf anderen Ebenen weitergeführt werden. Die GG/BO wird daran arbeiten, ihre Mitgliederbasis in der JVA Butzbach, die sich während es
Gefangenenprotests deutlich erhöht hat, weiter zu stärken. Sie wird sich außerdem dafür einsetzen, dass verschiedene Punkte auf parlamentarischer Ebene untersucht werden. Die Inhaftierten setzen
außerdem darauf, dass sich die Solidaritätsstrukturen, die sich vor den Anstaltstoren gebildet haben, weiter festigen. Ziel ist, dass der begonnene Austausch um die Verwirklichung der Koalitionsfreiheit für Gefangene fortgesetzt und intensiviert wird. „Die Sensibilisierung der Öffentlichkeit für die soziale Frage hinter Gittern und die breit getragene Kampagne, die sich um den Gefangenenprotest in der JVA Butzbach entfaltet hat, sind aus der Sicht der GG/BO ein deutliches Signal, dass eine praktische Solidarität zwischen inhaftierten und nicht inhaftierten Kolleg_innen möglich ist“, so der GG/BO-Sprecher, Oliver Rast.

Deutschland: »Gefängnisse sind extralegale Billiglohninseln«

Hessen: Inhaftierte fordern Mindestlohn und Gewerkschaftsfreiheit. Sie sind in Streik getreten. Ein Gespräch mit Oliver Rast

Interview: John Lütten

Am Montag lief ein Ultimatum aus, dass Inhaftierte der JVA Butzbach dem Justizministerium gestellt hatten. Sie fordern u. a. den Mindestlohn für Arbeit in der hauseigenen Werkstätte, eine Rentenversicherung und das Recht auf gewerkschaftliche Betätigung. Seit Dienstag befinden sich Gefangene im Hunger- und im Bummelstreik. Wie kam es dazu?

Etwa 50 Inhaftierte der JVA sind Mitglieder der »Gefangenen-Gewerkschaft«, und es kam dort schon häufiger zur Einschränkung ihrer Arbeit durch die Anstaltsleitung. Auslöser der jetzigen Situation war, dass Inhaftierte interne Dokumente einsehen konnten, in denen die Verkaufspreise der Waren – u. a. Trampolinmatten – standen. Den zum Teil vierstelligen Summen steht ein Tageslohn der Inhaftierten von nur knapp 11 Euro gegenüber. Sie haben daraufhin eine Petition aufgesetzt, die u.a. unsere Kernforderungen – Mindestlohn, Sozialversicherung und Gewerkschaftsfreiheit – enthält und die aktuell von 62 Gefangenen unterzeichnet wurde. Seit Ende September haben die Inhaftierten sowohl die JVA als auch das Ministerium zu einem Dialog aufgefordert. Da ihr Anliegen jedoch ignoriert wird, hatten sie Justizministerin Eva Kühne-Hörmann, CDU, schlussendlich ein Ultimatum gestellt.

René Brosius, Sprecher des Justizministeriums, hält Ihnen entgegen, dass Gefangene keine regulären Beschäftigten seien und darum auch keine entsprechenden Ansprüche hätten.

Das ist ein administrativer Trick. Tatsächlich unterliegt die Arbeit der Gefangenen keinem privatrechtlichen Verhältnis, sondern einem öffentlich-rechtlichen Gewaltverhältnis, weshalb sie nicht als Arbeitnehmer definiert werden. Allerdings unterliegen ja auch Beamte einem öffentlich-rechtlichen Verhältnis, woraus niemand ein Verbot der Koalitionsfreiheit ableiten würde. Gefangene verkaufen ihre Arbeitskraft gegen Entgelt, daher ist es auch Lohnarbeit. Inhaftierte produzieren keinen Ausschuss, sondern Mehrwert, und die Produktion hinter Gittern ist betriebswirtschaftlich organisiert. Diese und weitere Dinge zeigen: Gefangene sind abhängig Beschäftigte, darum muss auch ihnen die im Grundgesetz garantierte Koalitionsfreiheit zustehen, die laut Gesetzestext für »jedermann« gilt.

Wenn es sich um eine gewerkschaftliche Auseinandersetzung handelt, warum drohen die Insassen mit einem Hungerstreik statt mit einer klassischen Arbeitsniederlegung?

Weil in Hessen eine Arbeitspflicht besteht. Würden die Gefangenen zu einem Ausstand aufrufen, wäre das eine Aufforderung zur Meuterei, die Disziplinarmaßnahmen zur Folge hätte. Wer in den Hungerstreik tritt, unterliegt allerdings aus medizinischen Gründen nicht der Arbeitspflicht. Er ist daher die einzige Möglichkeit, sich dem Zwang zu entziehen.

Sie kritisieren das »vollzugliche Arbeitswesen« generell als »Sonderwirtschaftszone«, in der keinerlei arbeitsrechtliche Regulierung besteht, obwohl für die Privatwirtschaft produziert wird …

Die »Gefängniswirtschaft« ist ein fester Bestandteil regionaler Produktionsnetze, sie fungiert als »verlängerte Werkbank«. Eine Befragung unserer Mitglieder hat gezeigt, dass Gefängnisse u. a. für Zulieferer der Automobilbranche oder für die Elektronikindustrie produzieren – auch die Sitzpolster im Berliner Abgeordnetenhaus sind von Inhaftierten der JVA Tegel hergestellt worden. Hier findet de facto staatlich geschütztes Sozial- und Lohndumping statt. Den arbeitenden Gefangenen erwartet nach der Haft aufgrund der fehlenden Rentenversicherung die Altersarmut.

Welche Unterstützung erfahren Sie von seiten der DGB-Gewerkschaften?

Wir stellen eine zunehmende Aufgeschlossenheit für unsere Arbeit fest. Vielen Hauptamtlichen wird deutlich, dass Gefängnisse eine extralegale Billiglohninsel sind, derer die DGB-Gewerkschaften sich annehmen müssen. Wir sehen zwar, dass gewisse Berührungsängste gegenüber inhaftierten Beschäftigten existieren. Man muss sich aber vergegenwärtigen, dass wir hier von mehreren zehntausend Menschen sprechen, die faktisch im Niedriglohnsektor arbeiten – ein nicht unerhebliches Mobilisierungspotential also. Die Auseinandersetzung um den Niedriglohnsektor sehen wir als eine von mehreren Schnittmengen zwischen unserer Arbeit und der der DGB-Gewerkschaften.

Solidarität mit dem Hungerstreik in der JVA Butzbach

Widerstand lässt sich nicht einsperren!GGBO

Auch hinter den Gittern der Knäste regt sich Widerstand. Bereits seit einigen Jahren, schliessen sich immer mehr Gefangene in Deutschland und mittlerweile auch in Österreich der Gefangenengewerkschaft GG/BO an und kämpfen gegen die schamlose Ausbeutung der Gefangenen als billige Arbeitskräfte. Bundesweit haben sich mehr als 850 Häftlinge in über 70 Justizvollzugsanstalten gewerkschaftlich organisiert.
In Knästen müssen die meisten Gefangenen einer Arbeit nachgehen. Mehr als 1,87 Euro pro Stunde können sie dabei nicht verdienen. Eine Altersvorsorge existiert nicht. Besonders perfide ist hierbei, dass Gefangenen nicht nur für interne Arbeiten als BilligarbeiterInnen missbraucht werden, sondern sogar private Unternehmen, günstig für den Markt produzieren können. Gefängnisse kommen somit modernen Sonderwirtschaftszonen gleich, welche es Unternehmen, beispielsweise aus der Automobilindustrie, ermöglichen, Profite auf dem Buckel der Eingesperrten zu erwirtschaften.
Auf Verhandlungen wollen die Behörden nicht eingehen. So erklärte ein Sprecher des Hessischen Justizministeriums der TAZ, den Gefangenen „fehle die Eigenschaft als Arbeitnehmer“.

Dieser menschenfeindlichen Politik stellen sich nun Gefangene der JVA Butzbach mit einem der wenigen, aber wohl stärksten Mittel, die im Knast möglich sind, entgegen. Heute, dem 1. Dezember, traten mehrere Häftlinge in den Hungerstreik. Der Arbeitskampf gegen die Ausbeutung und für einen Mindestlohn, sowie eine Altersvorsorge macht auch vor Zäunen und Stacheldraht keinen Halt.
So wie der Kampf für ein würdevolleres Leben und gegen Ausbeutung und Unterdrückung keinen Halt vor Knastmauern macht, kann auch unsere Solidarität die Mauern, Stacheldraht und Zäune überwinden.

Solidarität mit den Hungerstreikenden in der JVA Butzbach!
Solidarität mit den Arbeitskämpfen in- und ausserhalb der Knäste!
Revolutionäre Grüsse an die GG/BO!

Revolutionäre Jugend Gruppe (Bern)

Deutschland: Hungerstreik für Mindestlohn

In der hessischen JVA Butzbach kündigen Gefangene unbefristete Proteste ab 1. Dezember an
Deutsche Gefängnisse seien längst zu »Sonderwirtschaftszonen« mit Billiglöhnen geworden, kritisiert die Gewerkschaft GG/BO. In der JVA Butzbach könnte Protest in dieser Sache zum Hungerstreik werden.

Einst wurde die JVA Butzbach wegen ihrer Trainerausbildung für Häftlinge gelobt. Nun droht ein Hungerstreik.

In der hessischen Justizvollzugsanstalt (JVA) Butzbach droht ab 1. Dezember ein unbefristeter Hungerstreik von Gefangenen. Die im Haftalltag für reguläre Lohnarbeit eingesetzten Gefangenen kritisieren ihre Arbeitsbedingungen und fordern »Minimalstandards« für Löhne und soziale Absicherung, bestätigte Oliver Rast, Sprecher der neuen Gefangenen-Gewerkschaft/Bundesweite Organisation (GG/BO), auf »nd«-Anfrage.

»Mit unserem ›Hungerschrei‹ wollen wir ein Zeichen setzen«, so Jürgen Rößner, Sprecher der GG/BO-Sektion Butzbach. »Wir fordern Mindestlohn und Rentenversicherung für alle gefangenen Arbeiter(innen), Tariffähigkeit, Abschaffung der Arbeitspflicht, volle Gewerkschaftsfreiheit hinter Gittern und Solidarität drinnen und draußen.« Eine Petition mit diesen Forderungen, die »nd« in Kopie vorliegt, haben »nd«-Recherchen zufolge bereits weit über 100 Gefangene unterzeichnet. Grundgesetz, Resozialisierungsgrundsatz und Urteile des Bundesverfassungsgerichts, argumentiert Rößner, sicherten auch Gefangenen das Recht auf ungehinderte gewerkschaftliche Betätigung zu.

Ein Auslöser des Konflikts in der JVA Butzbach mit ihren rund 500 Gefangenen war dem Vernehmen nach ein Dokument im Zusammenhang mit der Produktion von Klettergerüsten für Spielplätze durch die gefängniseigene Schlosserei. Die Häftlinge, sagt GG/BO-Sprecher Rast, hätten die Preise für die Produkte mit ihren Stundenlöhnen in Höhe von maximal 1,50 Euro abgeglichen und seien zu der Schlussfolgerung gekommen, dass sie mit ihrer Arbeit der JVA traumhafte Gewinnmargen bescherten. Entgegen der politischen Zielsetzung einer Resozialisierung von Gefangenen »produziert dieses zur Zeit perfide Strafvollzugssystem den Rückfall von Gefangenen und entlässt sie in die resozialisierte Altersarmut, weil es sich nicht an seine ureigene Gesetzgebung und Verordnung hält«, beklagt Rößner.

Butzbach ist kein Einzelfall. Deutsche Gefängnisse, sagt Rast, seien längst zu »Sonderwirtschaftszonen« mit Billiglöhnen geworden, in denen teilweise auch private Unternehmen ohne Sozialabgaben produzieren und ausbeuten ließen.

Für Unmut unter den Gefangenen sorgen auch die Folgen des Personalabbaus im Strafvollzug. So sind laut Rast vielfach sportliche Aktivitäten und Ausgänge gestrichen worden. Dies komme einer Verschärfung der Freiheitsstrafe gleich. Der Bund der Strafvollzugsbediensteten (BSBD), ein Ableger des Deutschen Beamtenbunds (DBB), beklagt »Arbeitsunzufriedenheit, Demotivation und zunehmenden Krankenstand« des vorwiegend beim BSBD organisierten Gefängnispersonals. »Die Arbeitssituation ist gefährlich und befindet sich in einer totalen Schräglage«, so die hessische BSBD-Landeschefin Birgit Kannegießer.

Die Butzbacher Gefangenen sind auch deshalb sauer, weil Hessens Justizministerin Eva Kühne-Hörmann (CDU) bislang nicht auf ein Schreiben reagierte, das Ende September von der gewählten Interessenvertretung der Gefangenen verfasst wurde. Die Unterzeichner des Briefes hatten darin ihre Probleme geschildert, um ein Gespräch gebeten und sich für Lösungen offen gezeigt. »Es kann nicht sein, dass die Ministerin nicht auf die Sorgen der Gefangenen reagiert hat und diese nun keine andere Möglichkeit mehr sehen, als in einen Hungerstreik zu treten«, so die SPD-Landtagsabgeordneten Heike Hofmann und Lisa Gnadl. Beide forderten von der Justizministerin Aufklärung über Zustände in Butzbach.

»Nach jahrelanger Arbeit in der JVA muss man am Ende auch Rentenansprüche haben«, betont auch die LINKE-Abgeordnete Marjana Schott. »Wenn die Ministerin den Gedanken der Resozialisierung und die Anliegen der Gefangenen ernst nehmen würde, hätte sie auf den Gesprächswunsch reagiert.« Dass die Gefangenen nun mit einem Hungerstreik auf ihre prekäre Lage aufmerksam machen wollten, sei »erwartbar gewesen«, so Schott.

Von Hans-Gerd Öfinger, Wiesbaden, nd 23.11.2015

Gegen jede Blockade der Vereinigungsfreiheit und Koalitionsfreiheit in der JVA Untermaßfeld (Thüringen)

PRESSE-MITTEILUNG DER GEFANGENEN-GEWERKSCHAFT/BUNDESWEITE ORGANISATION (GG/BO)

Gegen jede Blockade der Vereinigungsfreiheit und Koalitionsfreiheit in der JVA Untermaßfeld (Thüringen)
Berlin, 30. August 2015

Liebe Kolleg_innen und Kollegen,
nachdem die „Thüringer Allgemeine“ in ihrer Print-Ausgabe vom 27. August 2015 einen Artikel zu den anstaltsinternen Schikanen in der JVA Untermaßfeld gegen unseren dortigen Sektionssprecher David Hahn unter dem Titel „Gefangenen-Gewerkschaft kritisiert Postzensur und Zellenrazzia“ veröffentlichte, haben wir verschiedene positive Reaktionen innerhalb als auch außerhalb von Haftanstalten erhalten.

Es stehen indes weiterhin mehrere Vorwürfe unsererseits gegen die JVA-Leitung in Untermaßfeld und letztlich das Justizministerium des Freistaats Thüringen im Raum, die längst nicht ausgeräumt sind. Im Gegenteil.

Grundsätzlich bleibt festzuhalten, dass die Gefangenen-Gewerkschaft/Bundesweite Organisation (GG/BO) in den bundesrepublikanischen Haftanstalten eine legitime selbstorganisierte Gewerkschaftsinitiative von inhaftierten Gewerkschafter_innen ist, die durch die grundgesetzlich verankerte Vereinigungs- und Koalitionsfreiheit nach Art. 9 Abs. 1 und 3 GG gedeckt ist. D.h., dass die von dem Thüringen Justizministerium angeführte Gefangenenmitverantwortung in den JVA’s keine abschließende Interessenvertretung von Inhaftierten darstellt, sondern eine von mehreren Optionen ist. Die GG/BO ist eine dieser Optionen.

Ungeklärt ist, warum es in der JVA Untermaßfeld in den vergangenen Monaten wiederholt zur Postzensur gekommen ist. Bestimmte Passagen in Briefen mussten von unserem Sektionssprecher unkenntlich und geschwärzt werden, bevor sie die Anstaltstore verlassen konnten. Es handelt sich hierbei nicht nur um eine Verzögerung der Aushändigung oder Verschickung von Gewerkschaftspost, sondern um eindeutige Fälle von Zensur. Hierdurch wurde eine wesentliche Initiative der GG/BO in der Südthüringer Haftanstalt, die „Aktivierende Untersuchung“ zur Betriebslandschaft hinter Gittern, blockiert. Mit dieser „Aktivierenden Untersuchung“ wollen wir als GG/BO die sprichwörtlich unter Verschluss gehaltene Arbeitswelt in den JVA’s in das öffentliche Blickfeld rücken. U.a. geht es in diesem Fragenkatalog um den Arbeitsschutz in den JVA-Betrieben. Wir fragen: Auf welcher rechtlichen Grundlage oder mit welcher sonstigen Motivation werden Ausführungen unseres Sektionssprechers zur Einhaltung oder Nicht-Einhaltung von Arbeitsschutzrichtlinien im Rahmen der JVA-Postkontrolle zensiert?

Und eine weitere zitierte Aussage des Ministeriumssprechers lässt aufmerken, wonach persönliche und Gewerkschaftsunterlagen des Kollegen Hahn „nicht [sic!] durchwühlt und zerrissen wurden.“ Hier liegt unserer Ansicht nach eine reflexhafte Entgegnung ohne Prüfung des Sachverhalts der Ministerialbürokratie vor. Erstens ist uns nicht bekannt, dass sich Offizielle aus dem Ministerium selbst ein Bild von der Lage gemacht haben. Zweitens irritiert die Aussage, dass im Zusammenhang von Zellenrazzien bei Inhaftierten „etwas kaputt gehe[n]“ könne. Unseren Informationen zufolge, führte der am 19.8.2015 diensthabene Beamte die Durchsuchung bei David Hahn allein durch. Es sollte anhand der Dienstpläne in der JVA ein Leichtes sein, zu ermitteln, welcher Beamte hiermit nur gemeint sein kann.

Unsere Fragen: Werden beschädigte persönliche Gegenstände oder (Gewerkschafts-)Unterlagen durch die Bediensteten, die den Schaden verursacht haben, dokumentiert? Wie verhält es sich mit einem Schadensersatz durch die Vollzugsbehörde? Oder haben Inhaftierte etwaige „Verluste“ einfach wortlos hinzunehmen?

Des Weiteren erwarten wir eine Aufklärung darüber, weshalb der Kollege Hahn von seiner Arbeit in der JVA Untermaßfeld abgelöst wurde. Die von der JVA-Arbeitsverwaltung ins Feld geführten Krankmeldungen Hahns beurteilen wir als Scheinargument, um einen aktiven Gewerkschafter aus seiner Kollegenschaft herauszureißen und in den Stand eines Taschengeldbeziehers zu drücken.
Engagierte Inhaftierte der GG/BO sind in verschiedenen Haftanstalten der Bundesrepublik mit der subtilen und informellen Disziplinarstrafe konfrontiert, in die knastinterne Arbeitslosigkeit geschickt zu werden. Auch das ist aus unserer Sicht eine Methode des „Union Busting“, der Bekämpfung von Gewerkschaftsinitiativen und Gewerkschafter_innen in der Haft.

Wir haben die Ernennung Dieter Lauingers (Grüne) zum Justizminister der Landesregierung unter Bodo Ramelow (Linke) mit einem Reformprojekt des Thüringer Strafvollzugs in Verbindung gebracht. Allerdings kommen angesichts der sich wiederholenden Vorfälle gegen GG/BO-Aktivisten in den Haftanstalten begründete Zweifel auf. Dennoch: Jede Verbesserung der Situation der inhaftierten Beschäftigten und Beschäftigungslosen ist aus unserer Sicht zu begrüßen. „Wir sind gleichfalls offen für einen Dialog mit der JVA-Leitung in Untermaßfeld und dem Justizministerium im Freistaat Thüringen, um die Vereinigungs- und Koalitionsfreiheit für inhaftierte Gewerkschafter_innen gewahrt zu sehen,“ betont unser Bundessprecher, Oliver Rast. Und er fügt an: „Die JVA-Leitung in Untermaßfeld wird sich an den Umstand gewöhnen müssen, dass auch ‘ihre’ Haftanstalt seitens der Gefangenen keine gewerkschaftsfreie Zone mehr ist.“

Gefangenen-Gewerkschaft/Bundesweite Organisation (GG/BO)

http://political-prisoners.net/item/3732-gegen-jede-blockade-der-vereinigungsfreiheit-und-koalitionsfreiheit-in-der-jva-untermassfeld-thueringen.html

Gefangenen-Gewerkschaft im Frauenknast!

Kurz-Meldung des GG/BO-BuVo vom 7. Juli 2015

In der Frauenhaftanstalt Willich II in NRW haben sich aktuell etwa 25 inhaftierte Frauen der Gefangenen-Gewerkschaft/Bundesweite Organisation (GG/BO) angeschlossen, um für vorenthaltene Rechte zu streiten. Der GG/BO-Organisierungsgrad liegt innerhalb der JVA bei etwa 15% der einsitzenden Frauen – Tendenz steigend.

Im Willicher Frauenknast existiert seit einigen Tagen die erste Sektion der GG/BO in einer JVA für Frauen. Unsere Sektionssprecherin in Willich II, die Kollegin Anja Meyer, hat sich mit ihren Kolleginnen auf den Weg gemacht, um für die legitimen Kernforderungen der GG/BO nach einer Einbeziehung der inhaftierten Beschäftigten in den allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn und in die Sozialversicherungen unter den gefangenen Arbeiterinnen zu mobilisieren. Somit wird die spezifische Frauenarbeit und soziale Lage hinter dem Mauerwerk dieser Haftanstalt sichtbar…

Die volle Gewerkschaftsfreiheit hinter Gittern, d.h. die Realisierung der grundgesetzlich garantierten Koalitionsfreiheit nach Art. 9 Abs. 3 durchzusetzen, ist das erklärte Ziel der GG/BO – auch in Willich II und allen anderen JVA´en für Frauen.

Die aktiven Kolleginnen in Willich II setzen auf die konkrete Unterstützung von (Basis-)Gewerkschafter_innen sowie Engagierten in Gefangenenhilfs- und Menschenrechtsorganisationen, damit die soziale Frage hinter Gittern im Allgemeinen und die unter Verschluss gehaltene prekäre Arbeitswelt in den JVA-Betrieben im Besonderen zu einem breiten öffentlichen Thema werden.

Wenn ihr als Kolleg_innen unsere Kolleg_innen in der JVA Willich II unterstützen wollt, dann nehmt Kontakt mit ihnen auf, fragt, was sie sich als Unterstützung vorstellen und überlegt, was ihr – drinnen und draußen – realistischerweise umsetzen könnt:

Anja Meyer

– GG-Sprecherin der JVA Willich II –
Gartenstr. 2
47877 Willich

http://www.gefangenengewerkschaft.de/

GEWERKSCHAFT HINTER GITTERN

Erfahrungen aus einem Jahr Gewerkschaftsarbeit – vier Fragen an Oliver Rast (GG/BO)

Wer oder was ist die Gefangenengewerkschaft? Wofür steht sie und was sind ihre Ziele?

Wir haben uns im Mai letzten Jahres als selbstorganisierte Gewerkschaftsinitiative von Gefangenen in der JVA Tegel gegründet. Die Gefangenen kommen Tag für Tag an der Werkbank zusammen und werden dort mit ihrer hochgradig prekären Arbeitssituation konfrontiert: Billiglohn, Akkordhetze und keine Rentenversicherung, was für viele nach der Entlassung das direkte Ticket in die Altersarmut bedeutet. Dabei konzentrieren wir uns aktuell auf zwei Kernforderungen: Sozialversicherungspflicht für inhaftierte Beschäftigte und die Einbeziehung der arbeitenden Gefangenen in den allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn. Über diese Etappen streben wir die volle Gewerkschaftsfreiheit hinter Gittern an. Begriffe wie Solidarität, Autonomie, Emanzipation und Sozialreform sollen innerhalb der Gefangenenpopulation keine Fremdwörter mehr sein – wir wissen, dass das ein hoher Anspruch ist.

Die Gefangenengewerkschaft gibt es nun seit einem Jahr. Was habt ihr bisher erreicht?

Zunächst einmal ist es uns gelungen, dass sich Gefangene im Verbund mit solidarischen nicht inhaftierten KollegInnen vor den Knasttoren eine eigenständige und selbstbestimmte Lobby in Sachen Gewerkschaftsfragen geschaffen haben. Die bislang unter Verschluss gehaltene Arbeitswelt hinter Gittern konnte ans Licht der Öffentlichkeit gezerrt werden. Wir sind aktuell in 45 Knästen der BRD mit knapp 600 Mitgliedern präsent. Wir fahren seit Monaten ein Pensum, das uns an den Rand unserer eigenen Kapazitäten bringt – oft auch darüber hinaus!

Welche Möglichkeiten politischer Gewerkschaftsarbeit gibt es innerhalb der Gefängnismauern?

Hier sind den AktivistInnen in den Haftanstalten sprichwörtlich enge Grenzen gesetzt. Dennoch versuchen wir verschiedene Initiativen anzuleiern. Wir haben z.B. eine „Aktivierende Untersuchung“ unter den gefangenen GG/BO-Mitgliedern gestartet, um anhand einer kleinen statistischen Erhebung die „Sonderwirtschaftszone Knast“ unter die Lupe zu nehmen. Mit der anschließenden Auswertung des Datenmaterials wollen wir unseren bundesweit geplanten Aktionstag gegen die staatlich sanktionierte Billiglöhnerei hinter Gittern offensiv thematisieren. Des Weiteren haben wir ein Antragsschreiben aufgesetzt, damit die inhaftierten KollegInnen gegenüber der JVA-Arbeitsverwaltung ihren Mindestlohn einfordern können, da gefangene ArbeiterInnen weder explizit aus dem Mindestlohngesetz ausgenommen, noch einer Übergangsregelung unterworfen sind. Ein konkretes Ziel ist gleichfalls, dass wir ein Versammlungsrecht in den einzelnen JVAs durchsetzen wollen, damit sich die GG/BOlerInnen mit nicht inhaftierten AktivistInnen treffen und austauschen können.

Mit welchen Problemen und Widerständen seitens der Institutionen habt ihr zu kämpfen?

Die Schikanen nehmen in einzelnen Knästen massiv zu; der Gegenwind wird spürbar rauer: Gewerkschaftspost wird angehalten oder geht „verloren“, Zellenrazzien bei GG/BO-Sprechern, es wird mitunter ein Klima in einzelnen Hafthäusern und Betrieben erzeugt, um interessierte Inhaftierte davon abzuhalten, der GG/BO beizutreten. „Union Busting“ pur! In den JVAs Tegel, Willich, Würzburg, Frankenthal und Landsberg/Lech laufen zum Teil seit Monaten mehrere Verfahren vor Strafvollstreckungskammern, um die rechtswidrigen Attacken seitens der Vollzugsbehörden gegen die GG/BO-Aktivität hinter den Knastmauern abzuwehren. Um diesen gewerkschaftsfeindlichen Übergriffen begegnen zu können, brauchen wir als GG/BO die aktive Solidarisierung von (Basis-)Gewerkschaften und engagierten (Basis-)GewerkschafterInnen, damit sich das Modell „Kein Knast ohne GG/BO“ weiter und breiter verankern kann.

Interview: Claudia Froböse

Quelle: https://www.direkteaktion.org/229/gewerkschaft-hinter-gittern