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Deutschland: »Gefängnisse sind extralegale Billiglohninseln«

Hessen: Inhaftierte fordern Mindestlohn und Gewerkschaftsfreiheit. Sie sind in Streik getreten. Ein Gespräch mit Oliver Rast

Interview: John Lütten

Am Montag lief ein Ultimatum aus, dass Inhaftierte der JVA Butzbach dem Justizministerium gestellt hatten. Sie fordern u. a. den Mindestlohn für Arbeit in der hauseigenen Werkstätte, eine Rentenversicherung und das Recht auf gewerkschaftliche Betätigung. Seit Dienstag befinden sich Gefangene im Hunger- und im Bummelstreik. Wie kam es dazu?

Etwa 50 Inhaftierte der JVA sind Mitglieder der »Gefangenen-Gewerkschaft«, und es kam dort schon häufiger zur Einschränkung ihrer Arbeit durch die Anstaltsleitung. Auslöser der jetzigen Situation war, dass Inhaftierte interne Dokumente einsehen konnten, in denen die Verkaufspreise der Waren – u. a. Trampolinmatten – standen. Den zum Teil vierstelligen Summen steht ein Tageslohn der Inhaftierten von nur knapp 11 Euro gegenüber. Sie haben daraufhin eine Petition aufgesetzt, die u.a. unsere Kernforderungen – Mindestlohn, Sozialversicherung und Gewerkschaftsfreiheit – enthält und die aktuell von 62 Gefangenen unterzeichnet wurde. Seit Ende September haben die Inhaftierten sowohl die JVA als auch das Ministerium zu einem Dialog aufgefordert. Da ihr Anliegen jedoch ignoriert wird, hatten sie Justizministerin Eva Kühne-Hörmann, CDU, schlussendlich ein Ultimatum gestellt.

René Brosius, Sprecher des Justizministeriums, hält Ihnen entgegen, dass Gefangene keine regulären Beschäftigten seien und darum auch keine entsprechenden Ansprüche hätten.

Das ist ein administrativer Trick. Tatsächlich unterliegt die Arbeit der Gefangenen keinem privatrechtlichen Verhältnis, sondern einem öffentlich-rechtlichen Gewaltverhältnis, weshalb sie nicht als Arbeitnehmer definiert werden. Allerdings unterliegen ja auch Beamte einem öffentlich-rechtlichen Verhältnis, woraus niemand ein Verbot der Koalitionsfreiheit ableiten würde. Gefangene verkaufen ihre Arbeitskraft gegen Entgelt, daher ist es auch Lohnarbeit. Inhaftierte produzieren keinen Ausschuss, sondern Mehrwert, und die Produktion hinter Gittern ist betriebswirtschaftlich organisiert. Diese und weitere Dinge zeigen: Gefangene sind abhängig Beschäftigte, darum muss auch ihnen die im Grundgesetz garantierte Koalitionsfreiheit zustehen, die laut Gesetzestext für »jedermann« gilt.

Wenn es sich um eine gewerkschaftliche Auseinandersetzung handelt, warum drohen die Insassen mit einem Hungerstreik statt mit einer klassischen Arbeitsniederlegung?

Weil in Hessen eine Arbeitspflicht besteht. Würden die Gefangenen zu einem Ausstand aufrufen, wäre das eine Aufforderung zur Meuterei, die Disziplinarmaßnahmen zur Folge hätte. Wer in den Hungerstreik tritt, unterliegt allerdings aus medizinischen Gründen nicht der Arbeitspflicht. Er ist daher die einzige Möglichkeit, sich dem Zwang zu entziehen.

Sie kritisieren das »vollzugliche Arbeitswesen« generell als »Sonderwirtschaftszone«, in der keinerlei arbeitsrechtliche Regulierung besteht, obwohl für die Privatwirtschaft produziert wird …

Die »Gefängniswirtschaft« ist ein fester Bestandteil regionaler Produktionsnetze, sie fungiert als »verlängerte Werkbank«. Eine Befragung unserer Mitglieder hat gezeigt, dass Gefängnisse u. a. für Zulieferer der Automobilbranche oder für die Elektronikindustrie produzieren – auch die Sitzpolster im Berliner Abgeordnetenhaus sind von Inhaftierten der JVA Tegel hergestellt worden. Hier findet de facto staatlich geschütztes Sozial- und Lohndumping statt. Den arbeitenden Gefangenen erwartet nach der Haft aufgrund der fehlenden Rentenversicherung die Altersarmut.

Welche Unterstützung erfahren Sie von seiten der DGB-Gewerkschaften?

Wir stellen eine zunehmende Aufgeschlossenheit für unsere Arbeit fest. Vielen Hauptamtlichen wird deutlich, dass Gefängnisse eine extralegale Billiglohninsel sind, derer die DGB-Gewerkschaften sich annehmen müssen. Wir sehen zwar, dass gewisse Berührungsängste gegenüber inhaftierten Beschäftigten existieren. Man muss sich aber vergegenwärtigen, dass wir hier von mehreren zehntausend Menschen sprechen, die faktisch im Niedriglohnsektor arbeiten – ein nicht unerhebliches Mobilisierungspotential also. Die Auseinandersetzung um den Niedriglohnsektor sehen wir als eine von mehreren Schnittmengen zwischen unserer Arbeit und der der DGB-Gewerkschaften.