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Urteile im Stuttgarter §129b Prozess:

Am Dienstag, den 28. Juli 2015 wurde im Stuttgarter §129b Prozess das Urteil gegen Özgür Aslan, Sonnur Demiray, Muzaffer Dogan und Yusuf Tas gefällt. Nachdem die Bundesanwaltschaft (BAW) im Prozess bereits Haftstrafen von 4 bis zu 6 ½ Jahren gefordert hatte kam der Vorsitzende des 5. Senats H. Wieland dem beinahe komplett nach und verurteilte die 4 Angeklagten zu langjährige Haftstrafen: 4 Jahre und 9 Monate für Özgür Aslan, 5 Jahre 6 Monate für Sonnur Demiray und jeweils 6 Jahre für Yusuf Tas und Muzaffer Dogan.

Die Aktivitäten für die die vier nun zu langjährigen Haftstrafen verurteilt wurden sind bspw. Informationsarbeit, Spendensammlungen und die Organisierung von Musikveranstaltungen, darunter vor allem ein Großkonzert mit der türkischen revolutionären Band „Grup Yorum“.

Im Laufe des Verfahrens, das im September 2014 begann und dessen Akten sich auf 60 000 Seiten erstreckte, versuchte die BAW und auch der Senat mehrmals eine direkte Verbindung von der DHKP-C zu Grup Yorum herzustellen und führte auch die bereits in anderen Prozessen begonnene Strategie des „Alles ist die DHKP-C“ fort, in dem auch die Räumlichkeiten der Anatolischen Föderation wieder und wieder als DHKP-C Räumlichkeiten betitelt wurden. Das kann auch als Marschrichtung seitens des Senats verstanden werden, wohin die Kriminalisierung führen soll.

Im Zuge des Verfahrens kam es darüber hinaus zur Festnahme eines 61jährigen Aktivisten, der im Winter letzten Jahres den Prozess besuchen wollte und dabei für einige Wochen weggesperrt wurde. Ihm wird nun vorgeworfen als Teil der DHKP-C an einem „politisch motivierten Mord in der Türkei“ (Stuttgarter Zeitung) beteiligt gewesen zu sein. Der Prozess wird ebenfalls in Stuttgart stattfinden.

Solidarität

Zur Urteilsverkündung fanden sich 50 Personen ein, die den Gefangenen ihre Solidarität ausdrücken wollten. Bereits eine Woche zuvor, am 23. Juli fand ebenfalls eine Prozessbeobachtung zu der Verlesung von politischen Erklärungen der Gefangenen statt, bei der sich knapp 70 Personen beteiligt hatten. Im Zuge dessen kam es zur Verhängung von Ordnungsgelder in Höhe von jeweils 200 Euro gegen 3 AktivistInnen, die dem Gericht nicht den – ihrer Meinung nach – nötigen Respekt zu kommen ließ und ein Aktivist wurde wegen Rufen von Parolen zu einer Ordnungshaft von 2 Tagen weggesperrt.

Hintergrund

Die vier waren im Zuge einer Großrazzia am 23. Juni 2013 mit dem Vorwurf der Mitgliedschaft in der DHKP-C (Revolutionäre Volksbefreiungspartei-Front) mit Hilfe des §129b verhaftet worden. Yusuf Tas und Özgur Aslan wurden im Zuge dessen von Österreich nach Deutschland ausgeliefert. Gegen die Auslieferung gingen die beiden in einen 48 bzw. 50 Tage andauernden Hungerstreik, was im Falle von Özgür Aslan auch gesundheitliche Konsequenzen hatte.

Mittlerweile wurden über 20 Personen mit Vorwurf der Mitgliedschaft in der DHKP-C und mit Hilfe des §129b auf die Anklagebank gezerrt und abgeurteilt. Ebenfalls im Visier sind kurdische AktivistInnen, denen die Mitgliedschaft in der PKK (Arbeiterpartei Kurdistans) vorgeworfen werden. Im April wurden nun auch 11 ATIK Mitglieder mit Hilfe des §129b weggesperrt. Sie sollen Mitglieder der TKP/ML (Kommunistische Partei der Türkei/Marxistisch-Leninistisch) sein.

Terrorist ist…

Mit der Brandmarkung als Terrorist, mit der Diffamierung von politischen AktivistInnen als Gefahr für die Gesellschaft wird die Realität von den Füßen auf den Kopf gestellt: Diejenigen, die für eine klassenlose Gesellschaft kämpfen und zielgerichtet und bewusst sich gegen die herrschenden Verhältnisse richten, werden als angebliche Gefahr für die Bevölkerung stilisiert, während diejenigen, die tatsächlich die Menschen durch Bomben, Verhaftungen, Hunger und der alltäglichen Ausbeutung – die täglich mehrere tausend Menschen das Leben kostet – terrorisieren, als Menschenrechtler und Friedensbringer gefeiert werden.

So wird der Steinwurf oder das Verteilen einer Zeitung zur terroristischen Tat während der Panzer der Herrschenden zum Friedensbringer verklärt wird.

Umso notwendiger ist es Tag für Tag dieser Repression unsere Solidarität entgegenzusetzen. Denn wenn Repression in der kapitalistischen Logik auf Widerstand folgt, so muss in einer revolutionären Logik Solidarität auf Repression folgen.

Terrorist ist der, der verhungern lässt, bombardiert und verhaftet!
Wir grüßen euch, Özgür, Sonnur, Muzaffer und Yusuf, mit all unserer Kraft!

Schreibt den Gefangenen:

Özgür Aslan, Muzaffer Dogan, Yusuf Tas
Asperger Str. 60
70439 Stuttgart

Sonnur Demiray
Herlikofer Straße 19
73527 Schwäbisch Gmünd

Anmerkung: Vermutlich werden die Gefangenen demnächst verlegt. Achtet auf Ankündigungen!

Quelle: http://political-prisoners.net/item/3665-urteile-im-stuttgarter-s129b-prozess.html

Urteilsverkündung im Stuttgarter 129b-Prozess wegen DHKP-C steht bevor

Bis zu sechseinhalb Jahre für legale Vereinstätigkeit gefordert

Göttingen, 25. 07.2015

Am kommenden Dienstag, 28. Juli 2015 geht in Stuttgart der Prozess gegen vier Angehörige der Anatolischen Föderation zu Ende, denen Mitgliedschaft in der linken türkischen Gruppierung ‘DHKP-C’ vorgeworfen wird. Muzaffer Dogan, Yusuf Tas, Sonnur Demiray und Özgür Aslan waren am 26. Juni 2013 im Zuge einer internationalen Großrazzia gegen linke türkische Vereinsstrukturen verhaftet worden und befinden sich seitdem in Isolationshaft. Bei den Aktivitäten, die den Angeklagten vorgeworfen werden, handelt es sich um vollkommen legale Tätigkeiten im politischen und kulturellen Bereich wie Informationsarbeit, Spendensammlungen und die Organisierung von Musikveranstaltungen, darunter vor allem ein Großkonzert mit der beliebten türkischen Band ‘Grup Yorum’.

Die Bundesanwaltschaft fordert Haftstrafen von bis zu sechseinhalb Jahren.
Dass derartige linke Arbeit kriminalisiert werden kann, ist einzig dem Gummiparagrafen 129b zu verdanken, der sich hier erneut als staatliche Allzweckwaffe gegen die migrantische Linke zeigt.

Das Gesetz, das die Betätigung für “terroristische Organisationen im Ausland” unter Strafe stellt, wurde nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 unter dem Vorwand eingeführt, islamistische Gruppen bekämpfen zu wollen. Tatsächlich kommt der neue Paragraf aber in erster Linie gegen linke Bewegungen zum Einsatz und dient der umfassenden Kriminalisierung politischer Basisarbeit, indem ein Bezug zu Organisationen konstruiert wird, die in anderen Ländern militant agieren. Welche fortschrittlichen Gruppierungen als “terroristisch” eingestuft werden, entscheidet die Exekutive in Form des Bundesjustizministeriums. Diese Einstufung unterliegt den Interessen der Bundesregierung und ihrer Verbündeten, und bei wechselnden Allianzen können sich “Terrorgruppen” in Windeseile zu legitimen Freiheitsbewegungen wandeln – oder umgekehrt. Im Fall des NATO-Partners Türkei ist die Beurteilung klar: terroristisch ist, wer vom repressiven Regime unter Erdogan verfolgt wird, weshalb in den letzten Jahren zahlreiche 129b-Prozesse gegen vermeintliche Mitglieder der linken türkischen DHKP-C und der kurdischen PKK mit langjährigen Haftstrafen endeten.

Im Fall des aktuellen Verfahrens in Stuttgart steht zu befürchten, dass das Gericht ein weiteres Gefälligkeitsurteil gegenüber der türkischen Regierung folgen lässt.

Die Rote Hilfe e. V. fordert erneut die Einstellung sämtlicher 129b-Verfahren. Wir werden uns auch weiterhin für die Abschaffung der Gesinnungsparagraphen 129a und 129b einsetzen.

H. Lange für den Bundesvorstand der Roten Hilfe e. V.

Quelle: http://political-prisoners.net/item/3664-urteilsverkuendung-im-stuttgarter-129b-prozess-wegen-dhkp-c-steht-bevor.html

Marco Camenisch: Internationale Aktionstage – Übersicht

Die Rote Hilfe International und die Rote Hilfe Schweiz haben zu internationalen Aktionstagen in Solidarität mit Marco Camenisch aufgerufen. An dieser Stelle dokumentieren wir Aktionen, die stattfanden. Wir sind – wie immer – froh um Hinweise, gerne an rotehilfe@aufbau.org oder info@rhi-sri.org.

Santiago: Brandanschlag gegen Autofirma (15.6.)

Rothrist: Sprays gegen AXPO und AEW (16.6.)
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Santiago de Compostela: Filmvorführung (17.6.)

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Hamburg: Filmvorstellung zu Marco Camenisch (19.6.)

Frankreich: Plakate mit Marco (19.6.)

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Zürich: Transparente beim Ausschaffungsknast Zürich-Flughafen (20.6.)

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Italien: Flugblatt und Plakate zu Marco (20.6.)

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Tessin: Flugblatt in Solidarität mit Marco (20.6.)

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Magdeburg: Transparente und Plakate (20.6.)

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Buenos Aires: Wandbild für Marco (21.6)

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Bern: Spray an der Autobahn (21.6.)

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Tessin: Verteilung einer gefälschten 20-Minuten-Beilage (22.6.)

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Bern: “BKW Hauptsitz in Bern angegriffen” (22.6.)

“In den frühen Morgenstunden des 22.06.2015 haben wir die geparkten Autos vor dem Hauptsitz des Energiekonzerns BKW in Bern entglast. Wir wollen damit auf die Rücksichtslosigkeit der von der BKW betriebenen Energiepolitik aufmerksam machen. Der Konzern wirtschaftet mit einer enormen Profitgier, ohne sich dabei in geringster Weise um den Lebensraum von etlichen Millionen Menschen, Tieren und Pflanzen zu scheren.

Mit der Aktion solidarisieren wir uns ausserdem mit Marco Camenisch, welcher sich seit 1991 im Gefängnis befindet. Marco setzte sich mit millitanten Mitteln gegen die Zerstörung der Umwelt, unter anderem durch Energiekonzerne, ein.”

Türkei: Stand und Flugblätter zu Marco (22.6.)

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Schweiz: Grussbotschaft des “Solidaritätskomitee der Freiheitsgefangenen Schweiz” (22.6.)

“Lieber Marco Camenisch,

Den Weg, die Mühe, den du für die Brüderlichkeit der Menschen, damit die Menschen glücklich zusammenleben können, antreibst, schätzen wir sehr. Du solltest wissen, dass wir bei dir sind.

Als anerkannte, weltberühmte Demokratisch im mittelpunktstehendes, „Menschenrechte“ berücksichtigendes Land (Schweiz), kann an Hand dein Beispiel ihr wahres Gesicht zeigen. Dass sie dir eine psychische Therapie aufzwingen, wegen deiner Gedanken, ist schon ein Eingriff. Das kann man nicht akzeptieren.
Das imperialistische System hat die Revolutionäre im Schussziel, sie wollen solche psychische Therapien einsetzen, um die Revolutionäre durchdrehen zu lassen. Sie spielen uns das Kranke vor, um uns wirklich krank zu machen.
Das ist eine unakzeptable und Menschenrechte schreitende Intervention. Dass die schweizerische Bund sich den eigenen Regeln und Gesetzen hintergeht, spricht gegen die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte.

Bekannte interessierte Institutionen rufen wir sofort auf um dagegen etwas zu unternehmen.

Als Solidaritätskomitee der Freiheitsgefangenen Schweiz, rügen wir die gezwungenen Therapien jegliche Arten und unterstützen deinen Widerstand!

Der Sieg wird denen gehören die Wiederstand zeigen, ohne Zweifel! Auch wenn es unser Leben koste, wir werden unseren Kampf nicht aufgeben!

Auf diesem Wege bist du nicht alleine, Revolutionäre Grüsse…

Solidaritätskomitee der Freiheitsgefangenen Schweiz”

Winterthur: Film und Veranstaltung zu Marco (22.6.)

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Brüssel: Spray gegen Sitz von Areva und Asea Brown Boveri (22.6.)

“Ce 22 juin, nous avons tagué l’immeuble du 15 rue Guimard, à 1040 Bruxelles, d’un MARCO LIBERO!
Cet immeuble est le siège bruxellois des sociétés AREVA et ASEA BROWN BOVERI.

Solidarité avec Marco Camenisch!
Solidarité avec tous les prisonniers révolutionnaires!”

Zürich: Angriff gegen forensisch-psychiatrischen Dienst von Urbaniok (22.6.)

“Wir haben in der Nacht auf den 23.06.2015 das Büro des forensisch-psychiatrischen Dienstes von Frank Urbaniok am Helvetiaplatz in Zürich mit Farbe markiert und dessen Türen verklebt.

Wir werden nicht zulassen, dass Marcos politische Positionen als psychische Störung entpolitisiert werden! Marco steht als ungebrochener Langzeitgefangener für den erfolgreichen Kampf, seine Würde und seine politischen Positionen auch im Knast aktiv zu verteidigen und zu bewahren. Die feigen Schergen des Repressionsapparates welche versuchen, seine politische Identität anzugreifen, sollten sich dabei nicht allzu sicher fühlen. Wir werden sie weiterhin benennen, markieren und angreifen.”

Dresden: Transparente und Sprays (22.6.)

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Melbourne: Transparent (23.6.)

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Belgien: Video zu Marco Camenisch neu mit spanischen Untertiteln!

Stuttgart: Filmvorführung und Diskussion (3.7.)

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§129b Prozess in Stuttgart beginnt am 02.September

Am 02. September beginnt in Stuttgart ein weiterer §129b-Prozess mit
dem Vorwurf der Mitgliedschaft in der DHKP-C (Revolutionäre
Volksbefreiungspartei-Front). Angeklagt sind Muzaffer Dogan, Özgür
Aslan, Sonnur Demiray und Yusuf Tas.

Die vier wurden im Rahmen der letzten großen Razzien gegen mutmaßliche
Mitglieder der DHKP-C im Juni 2013, die in vier europäischen Ländern
durchgeführt wurden, festgenommen und befinden sich seitdem in
Untersuchungshaft. Özgür Aslan und Yusuf Tas wurden in Österreich
festgenommen und trotz eines 50tägigen Hungerstreiks der beiden und
vielfältigen Solidaritätsaktivitäten im August bzw. Oktober 2013 nach
Stuttgart-Stammheim ausgeliefert. Özgür hat bis heute mit den
gesundheitlichen Folgen seines Hungerstreiks zu kämpfen.

Der Prozess ist mittlerweile das siebte Verfahren gegen angebliche
Mitglieder der DHKP-C mit Hilfe des §129b. Bislang wurden bereits knapp
20 Linke aus der Türkei mit dem §129b angeklagt, verurteilt. Die
Angeklagten wurden mit Haftstrafen zwischen knapp 3 Jahren und über 6
Jahren hinter Gittern gesperrt.

Klar ist: Das Verfahren ist ein weiterer Schritt in der Etablierung des
§129b und in der Verfolgung von linker Politik. Umso notwendiger unsere
Solidarität auch praktisch werden zu lassen.

Kommt zum Prozessauftakt am 02. September:

Dienstag, 02. September 2014 | 9:30 Uhr
OLG Stuttgart
Olgastraße 2, 70182 Stuttgart
(NICHT in Stammheim)

 

Was wird hier kriminalisiert?

Die DHKP-C ist eine revolutionäre Organisation aus der Türkei, die vor
allem in den Armenvierteln / Gecekondus, stark vertreten ist. Gegründet
wurde die Partei 1994, ihre direkte Geschichte reicht aber zurück bis
in die 68er Bewegung und ihren Vorgängerorganisationen THKP-C
(Türkische Volksbefreiungspartei-Front) und der Devrimci Sol
(Revolutionäre Linke). Die DHKP-C kämpft für Sozialismus und verfügt
über einen bewaffneten Arm, der zuletzt mit einer Vergeltungsaktion an
einem Polizisten, als Rache wegen des Tods von Berkin Elvan, in
Erscheinung getreten ist

Die Organisation ist trotz eines verlautbarten Gewaltverzicht auch in
Deutschland verboten und steht sowohl auf der Antiterrorliste der EU,
als auch der USA.

In den Prozessen, die hier in der BRD stattgefunden haben und weiterhin
stattfinden geht es aber in erster Linie um den Vorwurf der Rückfront.
Das heißt den Angeklagten wird vorgeworfen durch Vereinsarbeit, dem
Organisieren von Konzerten, Picknicks oder ähnlichen Aktivitäten Gelder
und Unterstützung für den Kampf in der Türkei zu sammeln. Konkret wird
ihnen nicht die Beteiligung an „illegalen“ Aktivitäten vorgeworfen,
sondern die Beteiligung an einer Organisation, die als terroristisch
eingestuft wird.
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Der §129b

In der BRD wurde 2002 – in Folge des „Kampfes gegen den Terrorismus“ –
der §129b eingeführt, der die „Mitgliedschaft und/oder Unterstützung in
einer ausländischen terroristischen Vereinigung“ unter Strafe stellt
und dafür grundlegende Menschenrechte, wie auch die Unschuldsvermutung
ausser Kraft setzt. Dafür genügt schon, wenn man einer Gruppe
zugerechnet wird, die von einem geheimen Ausschuß als „terroristisch“
definiert wird. Der §129b dient dazu breitflächig MigrantInnen, die für
einen gerechten Kampf einstehen, zu kriminalisieren, wegzusperren und
abzuschieben.

Neben der DHKP-C sind vor allem auch die PKK (Arbeiterpartei
Kurdistans) und die LTTE (Liberation Tigers of Tamil Eelam) im
Fadenkreuz des §129b.
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Ein kurzer Blick auf die bisherigen Prozesse

Stuttgart-Stammheim
Der erste Prozess mit diesem Vorwurf fand von 2008-2011 im
Prozessbunker von Stuttgart-Stammheim statt. Angeklagt waren Mustafa
Atalay, Ilhan Demirtas, Devrim Güler, Hasan Subasi und Ahmet Düzgün
Yüksel, der sich nach der Auslieferung aus Griechenland wieder in Haft
befindet. Der Rest der Angeklagten befindet sich auf freiem Fuß.

Die Strafen beliefen sich zwischen 2 Jahren und 11 Monaten bis über 5
Jahre. In diesem Verfahren ging es auch um einen angeblichen
Waffenschmuggel in die Türkei.

Faruk Ereren
Vor dem OLG Düsseldorf fand von Januar 2009 bis Ende September 2011 der
Prozess gegen Faruk Ereren statt. Im Laufe des Verfahrens wurde der
Vorwurf von §129b in Mord umgewandelt, da Faruk laut Gericht 1993 die
Anweisung zur Liquidation von zwei Polizisten gegeben haben soll. Er
wurde daraufhin zu einer lebenslänglichen Haftstrafe verurteilt.
Allerdings wurde der Revision stattgegeben und Faruk befindet sich auf
freiem Fuß. Der Revisionsprozess läuft momentan weiterhin.

Düsseldorf 3
Gegen Nurhan Erdem, Ahmet Istanbullu und Cengiz Oban fand ebenfalls vor
dem OLG Düsseldorf ein weiterer §129b Prozess statt. Die Urteile fielen
erwartungsgemäß hoch aus: Nurhan Erdem wurde als “Rädelsführerin in der
DHKP-C” zu 7 Jahren und 9 Monaten, Cengiz Oban zu 5 1/2 Jahren und
Ahmet Istanbullu zu 3 Jahren verurteilt. In der Revision wurde das
Urteil gegen Nurhan Erdem gesenkt. Mittlerweile befindet sich Ahmet
Istanbullu, Nurhan Erdem wieder auf freiem Fuß und Cengiz Oban ist im
Offenen Vollzug.

Sadi Özpolat
In der Türkei war Sadi Özpolat insgesamt 17 Jahre im Knast. Er nahm am
Todesfasten 1996 teil und war Anfang des Jahrhunderts Sprecher der
hungerstreikenden Gefangenen. Sadi wurde am 19. Mai 2010 im
französischen Colmar aufgrund eines Festnahmeersuchens der
Bundesanwaltschaft festgenommen und im Juli 2010 nach Deutschland
ausgewiesen und in den Knast gesteckt. In dem §129b Prozess, das vor
dem OLG Düsseldorf stattgefunden hat wurde er zu 6 Jahren Haft
verurteilt. Momentan ist er in der JVA Bochum weggesperrt.

Gülaferit Ünsal
… wurde im Mai 2013 in Berlin zu einer Haftstrafe von 6 ½ Jahren als
„Rädelsführerin der DHKP-C“ verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen
an, dass Gülaferit von August 2002 bis November 2003 Europachefin der
in der Türkei auch bewaffnet gegen den Staat kämpfenden Revolutionären
Volksbefreiungsfront-Partei (DHKP-C) war.

Özkan Güzel
Aktuell läuft wieder einmal vor dem OLG Düsseldorf der Prozess gegen
Özkan Güzel. Özkan wurde im Juni 2013 bei der gleichen Razzia wie die
Angeklagten in Stuttgart verhaftet worden. Ihm wird der Prozess gemacht
und ihm vorgeworfen im Rahmen der Organisation der jährlichen Grup
Yorum Konzerte Gelder für die Organisation in der Türkei gesammelt zu
haben. Özkan selbst war in der Türkei am Todesfasten beteiligt und
leider unter dem Wernicke-Korsakow-Syndrom. Die Verhandlung findet vor
dem OLG Düsseldorf statt.

Verfahren gegen kurdische Aktivisten
Neben der DHKP-C steht auch die PKK (Arbeiterpartei Kurdistan) im
Fadenkreuz des §129b. Auch gegen mutmaßliche Mitglieder der PKK wurden
in den letzten Jahren einige Verfahren mit hilfe des §129b geführt.
Darunter z.B. gegen Ali Ihsan Kitay in Hamburg, der zu einer Haftstrafe
von 2 Jahren und 6 Monaten verurteilt worden ist, genauso wie Ridvan Ö.
und Mehmet A., die vom OLG Stuttgart 2013 zu einer Haftstrafe von
jeweils 3 Jahren und 6 Monaten verurteilt wurden. weitere Infos:
www.political-prisoners.net