§129b Prozess in Stuttgart beginnt am 02.September

Am 02. September beginnt in Stuttgart ein weiterer §129b-Prozess mit
dem Vorwurf der Mitgliedschaft in der DHKP-C (Revolutionäre
Volksbefreiungspartei-Front). Angeklagt sind Muzaffer Dogan, Özgür
Aslan, Sonnur Demiray und Yusuf Tas.

Die vier wurden im Rahmen der letzten großen Razzien gegen mutmaßliche
Mitglieder der DHKP-C im Juni 2013, die in vier europäischen Ländern
durchgeführt wurden, festgenommen und befinden sich seitdem in
Untersuchungshaft. Özgür Aslan und Yusuf Tas wurden in Österreich
festgenommen und trotz eines 50tägigen Hungerstreiks der beiden und
vielfältigen Solidaritätsaktivitäten im August bzw. Oktober 2013 nach
Stuttgart-Stammheim ausgeliefert. Özgür hat bis heute mit den
gesundheitlichen Folgen seines Hungerstreiks zu kämpfen.

Der Prozess ist mittlerweile das siebte Verfahren gegen angebliche
Mitglieder der DHKP-C mit Hilfe des §129b. Bislang wurden bereits knapp
20 Linke aus der Türkei mit dem §129b angeklagt, verurteilt. Die
Angeklagten wurden mit Haftstrafen zwischen knapp 3 Jahren und über 6
Jahren hinter Gittern gesperrt.

Klar ist: Das Verfahren ist ein weiterer Schritt in der Etablierung des
§129b und in der Verfolgung von linker Politik. Umso notwendiger unsere
Solidarität auch praktisch werden zu lassen.

Kommt zum Prozessauftakt am 02. September:

Dienstag, 02. September 2014 | 9:30 Uhr
OLG Stuttgart
Olgastraße 2, 70182 Stuttgart
(NICHT in Stammheim)

 

Was wird hier kriminalisiert?

Die DHKP-C ist eine revolutionäre Organisation aus der Türkei, die vor
allem in den Armenvierteln / Gecekondus, stark vertreten ist. Gegründet
wurde die Partei 1994, ihre direkte Geschichte reicht aber zurück bis
in die 68er Bewegung und ihren Vorgängerorganisationen THKP-C
(Türkische Volksbefreiungspartei-Front) und der Devrimci Sol
(Revolutionäre Linke). Die DHKP-C kämpft für Sozialismus und verfügt
über einen bewaffneten Arm, der zuletzt mit einer Vergeltungsaktion an
einem Polizisten, als Rache wegen des Tods von Berkin Elvan, in
Erscheinung getreten ist

Die Organisation ist trotz eines verlautbarten Gewaltverzicht auch in
Deutschland verboten und steht sowohl auf der Antiterrorliste der EU,
als auch der USA.

In den Prozessen, die hier in der BRD stattgefunden haben und weiterhin
stattfinden geht es aber in erster Linie um den Vorwurf der Rückfront.
Das heißt den Angeklagten wird vorgeworfen durch Vereinsarbeit, dem
Organisieren von Konzerten, Picknicks oder ähnlichen Aktivitäten Gelder
und Unterstützung für den Kampf in der Türkei zu sammeln. Konkret wird
ihnen nicht die Beteiligung an „illegalen“ Aktivitäten vorgeworfen,
sondern die Beteiligung an einer Organisation, die als terroristisch
eingestuft wird.
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Der §129b

In der BRD wurde 2002 – in Folge des „Kampfes gegen den Terrorismus“ –
der §129b eingeführt, der die „Mitgliedschaft und/oder Unterstützung in
einer ausländischen terroristischen Vereinigung“ unter Strafe stellt
und dafür grundlegende Menschenrechte, wie auch die Unschuldsvermutung
ausser Kraft setzt. Dafür genügt schon, wenn man einer Gruppe
zugerechnet wird, die von einem geheimen Ausschuß als „terroristisch“
definiert wird. Der §129b dient dazu breitflächig MigrantInnen, die für
einen gerechten Kampf einstehen, zu kriminalisieren, wegzusperren und
abzuschieben.

Neben der DHKP-C sind vor allem auch die PKK (Arbeiterpartei
Kurdistans) und die LTTE (Liberation Tigers of Tamil Eelam) im
Fadenkreuz des §129b.
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Ein kurzer Blick auf die bisherigen Prozesse

Stuttgart-Stammheim
Der erste Prozess mit diesem Vorwurf fand von 2008-2011 im
Prozessbunker von Stuttgart-Stammheim statt. Angeklagt waren Mustafa
Atalay, Ilhan Demirtas, Devrim Güler, Hasan Subasi und Ahmet Düzgün
Yüksel, der sich nach der Auslieferung aus Griechenland wieder in Haft
befindet. Der Rest der Angeklagten befindet sich auf freiem Fuß.

Die Strafen beliefen sich zwischen 2 Jahren und 11 Monaten bis über 5
Jahre. In diesem Verfahren ging es auch um einen angeblichen
Waffenschmuggel in die Türkei.

Faruk Ereren
Vor dem OLG Düsseldorf fand von Januar 2009 bis Ende September 2011 der
Prozess gegen Faruk Ereren statt. Im Laufe des Verfahrens wurde der
Vorwurf von §129b in Mord umgewandelt, da Faruk laut Gericht 1993 die
Anweisung zur Liquidation von zwei Polizisten gegeben haben soll. Er
wurde daraufhin zu einer lebenslänglichen Haftstrafe verurteilt.
Allerdings wurde der Revision stattgegeben und Faruk befindet sich auf
freiem Fuß. Der Revisionsprozess läuft momentan weiterhin.

Düsseldorf 3
Gegen Nurhan Erdem, Ahmet Istanbullu und Cengiz Oban fand ebenfalls vor
dem OLG Düsseldorf ein weiterer §129b Prozess statt. Die Urteile fielen
erwartungsgemäß hoch aus: Nurhan Erdem wurde als “Rädelsführerin in der
DHKP-C” zu 7 Jahren und 9 Monaten, Cengiz Oban zu 5 1/2 Jahren und
Ahmet Istanbullu zu 3 Jahren verurteilt. In der Revision wurde das
Urteil gegen Nurhan Erdem gesenkt. Mittlerweile befindet sich Ahmet
Istanbullu, Nurhan Erdem wieder auf freiem Fuß und Cengiz Oban ist im
Offenen Vollzug.

Sadi Özpolat
In der Türkei war Sadi Özpolat insgesamt 17 Jahre im Knast. Er nahm am
Todesfasten 1996 teil und war Anfang des Jahrhunderts Sprecher der
hungerstreikenden Gefangenen. Sadi wurde am 19. Mai 2010 im
französischen Colmar aufgrund eines Festnahmeersuchens der
Bundesanwaltschaft festgenommen und im Juli 2010 nach Deutschland
ausgewiesen und in den Knast gesteckt. In dem §129b Prozess, das vor
dem OLG Düsseldorf stattgefunden hat wurde er zu 6 Jahren Haft
verurteilt. Momentan ist er in der JVA Bochum weggesperrt.

Gülaferit Ünsal
… wurde im Mai 2013 in Berlin zu einer Haftstrafe von 6 ½ Jahren als
„Rädelsführerin der DHKP-C“ verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen
an, dass Gülaferit von August 2002 bis November 2003 Europachefin der
in der Türkei auch bewaffnet gegen den Staat kämpfenden Revolutionären
Volksbefreiungsfront-Partei (DHKP-C) war.

Özkan Güzel
Aktuell läuft wieder einmal vor dem OLG Düsseldorf der Prozess gegen
Özkan Güzel. Özkan wurde im Juni 2013 bei der gleichen Razzia wie die
Angeklagten in Stuttgart verhaftet worden. Ihm wird der Prozess gemacht
und ihm vorgeworfen im Rahmen der Organisation der jährlichen Grup
Yorum Konzerte Gelder für die Organisation in der Türkei gesammelt zu
haben. Özkan selbst war in der Türkei am Todesfasten beteiligt und
leider unter dem Wernicke-Korsakow-Syndrom. Die Verhandlung findet vor
dem OLG Düsseldorf statt.

Verfahren gegen kurdische Aktivisten
Neben der DHKP-C steht auch die PKK (Arbeiterpartei Kurdistan) im
Fadenkreuz des §129b. Auch gegen mutmaßliche Mitglieder der PKK wurden
in den letzten Jahren einige Verfahren mit hilfe des §129b geführt.
Darunter z.B. gegen Ali Ihsan Kitay in Hamburg, der zu einer Haftstrafe
von 2 Jahren und 6 Monaten verurteilt worden ist, genauso wie Ridvan Ö.
und Mehmet A., die vom OLG Stuttgart 2013 zu einer Haftstrafe von
jeweils 3 Jahren und 6 Monaten verurteilt wurden. weitere Infos:
www.political-prisoners.net