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Justizspektakel nähert sich dem Ende: Urteil im RAZ-/RL-Prozess am 1. Dezember

Am Mittwoch, 1. Dezember 2021 wird das Landgericht Berlin im RAZ-/RL-Prozess gegen Cem das Urteil verkünden. Damit findet ein jahrelanges staatliches Repressionsspektakel seinen Abschluss, bei dem die anfangs vollmundigen Vorwürfe immer weiter zurückgeschraubt werden mussten. Trotzdem forderte die Staatsanwaltschaft am 17. November eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und elf Monaten.

Von den laufenden Ermittlungen erfuhren die Betroffenen, als es am 22. Mai 2013 in Berlin, Magdeburg und Stuttgart zeitgleich 21 Hausdurchsuchungen in Privatwohnungen, an Arbeitsplätzen und in linken Vereinsräumen gab. Neun Beschuldigten wurde damals die Mitgliedschaft in einer „kriminellen Vereinigung“ nach § 129 StGB vorgeworfen, indem sie angeblich gemeinsam die Revolutionären Aktionszellen (RAZ) bzw. Radikale Linke (RL) gebildet hätten. Konkret zur Last gelegt wurden ihnen verschiedene militante Aktionen zwischen 2009 und 2012 sowie die Mitarbeit an der Untergrundzeitung „radikal“, die immer wieder mit Verfolgungsmaßnahmen überzogen wurde.

Das Konstrukt des Schnüffel- und Durchleuchtungsparagrafen 129 gab den Ermittlungsbehörden ein umfangreiches Instrumentarium an Überwachungsmöglichkeiten an die Hand, das sie vollständig ausschöpften: Über Jahre hinweg wurde jede Regung der Beschuldigten und ihres Umfelds, sämtliche Kommunikationsformen und Handlungen festgehalten und ausgewertet. Eine der Betroffenen wurde durch diesen enormen Repressionsdruck in den Tod getrieben.

Schon bald war offensichtlich, dass das Konstrukt der „kriminellen Vereinigung“ nicht zu halten war, weshalb die Verfahren voneinander getrennt und die meisten eingestellt wurden. Nur Cem erhielt 2018 eine Anklageschrift, wobei die Vorwürfe auf drei Aktionen – nämlich Brandanschläge auf das Berliner „Haus der Wirtschaft“, die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und das Amtsgericht Wedding – zusammengeschrumpft waren. Auch für diesen Vorwurf ließ sich im Prozess, der am 8. Juni 2021 begann, jedoch an den 21 Verhandlungstagen kein wirklich tragfähiger Beweis erbringen. Dafür half der Repressionsapparat dem Geschehen mit einigen rechtswidrigen Hilfestellungen auf die Sprünge, indem beispielsweise den Polizeizeug*innen vor ihrem Auftritt im Gerichtssaal Kopien ihrer damaligen Berichte zugeschickt wurden.

Doch Cem steht nicht alleine: Die Soligruppe gegen 129-Verfahren und die Rote Hilfe OG Berlin begleiten die Beschuldigten schon seit Jahren. Für Sonntag, den 28. November wird zu einer Demonstration unter dem Motto „Freispruch im RAZ-/RL-/radikal-Verfahren!“ aufgerufen, und für den Morgen der Urteilsverkündung am 1. Dezember 2021 ist ab 9 Uhr eine Kundgebung vor dem Landgericht Berlin angekündigt.

„Nach mehr als zehn Jahren systematischer Ausspähung und umfangreicher Verfolgungs- und Überwachungsmaßnahmen, die mit einer angeblichen kriminellen Vereinigung begründet wurden, fällt das ganze Konstrukt wieder einmal wie ein Kartenhaus in sich zusammen. Was übrig bleibt, ist nur eins: die Sicherheit, dass die Repressionsorgane in ihrem Verfolgungsdrang gegen jegliche linken Bestrebungen völlig außer Rand und Band sind“, kommentierte Anja Sommerfeld vom Bundesvorstand der Roten Hilfe e. V. das Verfahren. „Wenn die Staatsanwaltschaft eine Bewährungsstrafe fordert, so tut sie das nur, um das Gesicht zu wahren. Wir fordern Freispruch für Cem! Jedes andere Urteil wäre grotesk.“

https://www.rote-hilfe.de/news/bundesvorstand/1167-justizspektakel-naehert-sich-dem-ende-urteil-im-raz-rz-prozess-am-1-dezember

Deutschland: Startschuss im RAZ/Radikal-Verfahren

Kurz vor Redaktionsschluss erhielten wir die Info, dass nach mehrjähriger Ungewissheit nun ein Prozess beginnen soll. Diesbezüglich erhielt unser Redaktionsmitarbeiter Cem Kara, einer der neun ursprünglichen Beschuldigten, eine Anklageschrift.

Die Verfahren gegen die übrigen Beschuldigten wurden eingestellt. Im Mai des Jahres 2013 hatte es in verschiedenen Städten Razzien gegeben,
wobei insbesondere digitale Speichermedien sowie Computer beschlagnahmt worden waren und der sich im offenen Vollzug befindende mg-Gefangene (miliante gruppe) Oliver Rast in die geschlossene Anstalt Tegel verlegt wurde, wo er seine restliche Haftzeit verbringen musste. Die Vorwürfe gegen die ursprünglich neun Beschuldigten beinhalteten in erster Linie diverse militante Aktionen der RAZ (Revolutionäre Aktions
zellen) und die Herausgabe der radikal. Am 2. Juni 2014 entschied sich unsere Mitstreiterin Alexandra Kiss, die in der Vergangenheit ebenfalls für das Gefangenen Info gearbeitet hatte und eine der Beschuldigten des Verfahrens war, ihrem Leben ein Ende zu setzen.
Weitere Infos werden folgen.
Redaktion Gefangenen Info

http://political-prisoners.net/item/6460-startschuss-im-razradikal-verfahren.html

Knastgewerkschaftssprecher wieder frei

Oliver Rast war wegen Mitgliedschaft in der »Militanten Gruppe« inhaftiert und wurde nun entlassen
Von Florian Osuch junge Welt 11.9.
Am Mittwoch morgen wurde in Berlin der linke Aktivist Oliver Rast nach einem Jahr Knast aus der Justizvollzugsanstalt Tegel entlassen. Knapp 20 Freunde und Genossen empfingen den Antimilitaristen. Er war wegen eines versuchten Anschlages und wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung – gemeint war die »Militante Gruppe« (mg) – zu einer dreieinhalbjährigen Gefängnisstrafe verurteilt worden. Zusammen mit zwei Begleitern soll er im Juni 2007 in Brandenburg/Havel versucht haben, drei Fahrzeuge der Bundeswehr anzuzünden. Auch der Berliner Soziologe Andrej Holm war damals wegen angeblicher Zugehörigkeit zur mg zeitweise inhaftiert worden. Die Gruppierung bekannte sich zu 30 Anschlägen in Berlin und Umland zwischen Juni 2001 und Februar 2009. Betroffen waren zumeist staatliche Einrichtungen wie Polizei, Justiz und Arbeitsämter und Niederlassungen internationaler Konzerne.

Nach längerer Zeit in Untersuchungshaft verbüßte Oliver Rast seine Reststrafe im offenen Vollzug. An Werktagen konnte er tagsüber die Zelle verlassen. Im Mai vorigen Jahres wurde er erneut verhaftet, im Zusammenhang mit Ermittlungen gegen eine angebliche Nachfolgegruppe der mg, die »Revolutionären Aktionszellen« (RAZ). Mindestens neun Personen wurden der RAZ zugeordnet, unter ihnen auch Rast. Vorgeworfen wurde ihnen auch die Herausgabe der konspirativ publizierten Zeitschrift radikal. Rast wurde damals aus dem offenen in den geschlossenen Vollzug zurückgebracht. Die Razzien vom 22.5.2013 fanden auf Anordnung des Bundesgerichtshofes in Magdeburg, Stuttgart und Berlin statt. Durchsucht wurden damals insgesamt 21 Objekte, darunter Wohnräume der neun Beschuldigten und ihrer Angehörigen, zwei Infoläden und Arbeitsplätze. Eine der von den Razzien Betroffenen, die junge Aktivistin Alexandra Kiss, nahm sich am 2.6.2014 das Leben (siehe jW vom 18.6.).

Während der Haftzeit gründete Oliver Rast gemeinsam mit anderen Gefangenen eine Knastgewerkschaft (jW berichtete). Die Inhaftierten fordern für ihre Tätigkeit hinter den Mauern – sowohl im Auftrag staatlicher Behörden und Ämter als auch für Firmen der Privatwirtschaft – einen entsprechenden Lohn gemäß den Regelungen zum flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn. Neben der minimalen Bezahlung bemängelte die Gefangenengewerkschaft, daß inhaftierte Beschäftigte von der Rentenversicherungspflicht ausgeschlossen seien, was insbesondere bei Langzeitgefangenen das Risiko der Altersarmut enorm erhöht. In einem Kommuniqué der Interessenvertretung hieß es, Knäste dürften »keine gewerkschaftsfreien Zonen« mehr sein

www.gefangenen-gewerkschaft.de

Quelle: http://www.jungewelt.de/2014/09-11/045.php

Abtrennung eines Verfahrens im RAZ-Ermittlungsverfahren

Im Ermittlungsverfahren gegen Beschuldigte des RL/RAZ/Radikal-Konstruktes wurde Mitte August ein Ermittlungsverfahren gegen sechs von insgesamt acht Beschuldigten abgetrennt.

Es gibt nun also zwei §129 Verfahren (Bildung einer kriminellen Vereinigung). Weswegen es dazu kam und was sich daraus im Konkreten ergeben wird, können wir noch nicht sagen. Der Kampf für eine befreite Gesellschaft hat als ständige Begleiterin die Repression der Herrschenden. Unsere Antwort muss Solidarität lauten.

Das bedeutet, dass wir uns auch weiterhin geschlossen gegen staatliche Repression zur Wehr setzen werden. Sei es
– gegen das RL/RAZ/Radikal Verfahren, von dem unsere Zusammenhänge, wie das Netzwerk Freiheit für alle politische Gefangenen und Zusammen
Kämpfen, betroffen sind
– gegen die anderen §129 Verfahren, insbesondere gegen die Verfahren, die sich gegen Linke aus der Türkei und Kurdistan richten,
– oder gegen die Repression wegen sogenannter Straßendelikte.

Solidarität ist unsere Waffe. Nutzen wir sie.

Gefangenen Info
Netzwerk Freiheit für alle politischen Gefangenen
Soligruppe
Zusammen Kämpfen

Hintergrund des Verfahrens:

8 Beschuldigten aus Berlin, Magdeburg und Stuttgart wird mit Hilfe des §129 vorgeworfen die Revolutionären Aktionszellen bzw. die Revolutionäre Linke gebildet und an der Untergrundzeitschrift Radikal mitgearbeitet zu haben. Laut Durchsuchungsbeschluss soll es sich bei dem RAZ/RL/radikal Konstrukt um eine Nachfolgeorganisation der
„militanten gruppe“ handeln, die von 2009 bis 2011 verschiedene Aktionen, u.a. einer Aktion gegen das Haus der Wirtschaft und eine Patronenverschickung an Innenminister Friedrich und die „Extremismusforscher“ Jesse und Backes, durchgeführt haben. Mit diesen Vorwürfen haben am 22. Mai 2013 in Berlin, Magdeburg und Stuttgart
insgesamt 21 Hausdurchsuchungen stattgefunden. Im Rahmen der Hausdurchsuchungen wurde Oliver Rast, einer der Beschuldigten, der sich aufgrund der Verurteilung im mg-Prozess im offenen Vollzug befand in den geschlossenen Vollzug in die JVA Tegel verlegt. Am 10. September wurde Oliver aus der Haft entlassen. Zu Beginn des Verfahren richtete sich das Verfahren gegen 9 Beschuldigte. Eine der Beschuldigten war Alexandra Kiss, die sich nach langen Versuchen, den Ansprüchen dieser Gesellschaft gerecht zu werden, sich dazu entschieden hat, ihrem Leben am 02. Juni 2014 ein Ende zu setzen.

weitere Infos unter www.soligruppe.blogsport.eu

Quelle: Political-Prisoners