Seit 2005 sitzen drei Militante der BR-PCC (Rote Brigaden – Kämpfende Kommunistische Partei) ununterbrochen in Isolationshaft, gemäss dem Art. 41-bis des italienischen Strafvollzugsgesetzes.
Der Artikel sieht folgende verschärfte Haftbedingungen vor:
– Isolationshaft für 23 Stunden am Tag. Die GenossInnen werden in unterirdischen Tunnel in sehr kleinen Zellen eingesperrt. Den einstündigen Freigang müssen sie in einem kleinen Hinterhof mit Zementboden und sehr Hohen Mauern verbringen. Es dürfen höchsten drei Häftlinge getroffen werden, und diese werden von der Gefängnisdirektion ausgewählt. Es ist dann verboten Bücher, Essen, Kleidung, Briefe usw. untereinander auszutauschen.
– Seit 2011 haben die verschiedenen italienischen Regierungen weitere Verschärfungen angeordnet. Es ist verboten ausserhalb des Gefängnisses Tageszeitungen zu kaufen. Familienmitglieder dürfen keine Zeitschriften und Bücher mehr schicken. In der Zelle sind höchsten drei Bücher, zwei Zeitschriften und drei Tageszeitungen erlaubt. Die Häftlinge dürfen keine Bücher oder Zeitschriften mehr untereinander tauschen. Man darf ausschliesslich den eigenen Besuchern Briefe schreiben.
– Eine weitere Form der Bestrafung ist das Verbot Mithäftlinge zu grüssen oder sich mit ihnen zu unterhalten.
– Besucher dürfen nur noch direkte Angehörige sein. Die Besuchszeit beträgt 1h im Monat. Man sitzt getrennt durch eine Scheibe, Überwachungskameras, Mikrofone und es ist kein direkter Körperkontakt möglich. Verpasste Besuchsstunden können nicht nachgeholt werden, stattdessen werden sie durch 10min Telefongespräch ersetzt.
– Der Prozess wird dann per Liveschaltung aus dem Gefängnis geführt. Der Staat kann die GenossInnen dadurch erpressen: den Prozess über einen Monitor im Gefängnis verfolgen oder verweigern.
– In den Gefängnistrakten in denen der Artikel 41-bis angewendet wird hat es spezielle ausgewählte Polizeieinheiten die für Ordnung sorgen: Gruppo Operativo Mobile – GOM (Mobile Operative Gruppe)
– Obschon die Anwendung des Artikel 41-bis sehr harte Haftbedingungen zur Folge hat, gibt es innerhalb des abgeschirmten Gefängnistraktes nochmals getrennte Räume. Darin befinden sich die GenossInnen. Der Zweck ist es die Isolationshaft noch weiter zu verschärfen.
Die Anwendung des Artikel 41-bis ist ein Versuch die politische Identität der Gefangenen zu zerstören. Der Staat will mit diesem Artikel die Kommunikation der Häftlinge und der Aussenwelt abbrechen, sowie die Kommunikation zwischen den Gefangenen selbst. Es ist eine Strategie der Abschreckung gegen alle die draussen für eine revolutionäre Perspektive kämpfen. Die Anwendung des Artikel 41-bis ist von Seiten des Staates ein permanenter Zustand. Die Bedingung um da raus zu kommen ist heimtückisch: die Zusammenarbeit mit dem Staat selbst.
Dieser Ausmerzungsversuch ist fehlgeschlagen. Die drei Militante der BR-PCC stehen und vertreten weiterhin ihre revolutionäre Identität und halten den harten Haftbedingungen stand. Vor 2005 wurden noch nie Revolutionäre unter den Bedingungen des Artikel 41-bis inhaftiert. Einer der Hauptgründe für die Anwendung, ist wofür die drei GenossInnen stehen:
Die Wiederaufnahme – in Theorie und Praxis – eines revolutionären Projekts, das heute immer noch eine revolutionäre Option darstellt, welche die Bourgeoisie mit allen Mitteln ausradieren will.
Gegen den Artikel und für die Unterstützung der GenossInnen müssen wir breit und auf internationaler Ebene mobilisieren. Diese Mobilisierung soll keinen humanitären, sondern einen politischen Charakter besitzen. Wir müssen den politischen Werdegang der GenossInnen vermitteln und um sie herum eine militante Solidarität aufbauen. An dieser Stelle möchten wir noch der Genossin Diana Blefari Melazzi gedenken. Sie starb an „Knast“ infolge der Anwendung des Artikels 41-bis.
Solidarität aufbauen! Den Kapitalismus zerschlagen!
Collettivo Contro la Repressione per und Soccorso Rosso Internazionale //
Kollektiv gegen die Repression und für eine Internationale Rote Hilfe