Monthly Archives: August 2015

Erklärung der RHI zum internationalen Aktionstag für die Freilassung der indischen politischen Gefangenen

Die RHI (Rote Hilfe International) betreibt seit einigen Monaten eine internationale Kampagne zur Freilassung der Gefangenen der Kommunistischen Partei Indiens (Maoisten) sowie aller Kämpfer im Volkskrieg eines Landes, das von drei Feinden bedrängt wird: Imperialismus, Feudalismus und lokale Bourgeoisie.

In ihrem Programm erklärt die CPI(Maoist) den Kampf für die grundlegenden Rechte der Indigenen sowie der Opfer der Politik von Kapitalisten und der ultraliberalen indischen Regierung zur obersten Priorität ihres Kampfes.

Am 15. August ist der indische Unabhängigkeitstag. An eben diesem Tag ruft die RHI auf zur Mobilisation zu einem internationalen Tag der Gefangenen mit der Forderung zu deren Freilassung und zur Respektierung ihrer grundlegenden humanitären Rechte sowie zur Anerkennung ihres Status als politische Gefangene.

Außer 60 Parteimitgliedern hat die Modi-Regierung (BJP – Nationalistische Hindupartei) mehr als 10.000 Leute ins Gefängnis geworfen, denen vorgeworfen wird Verbindung zur maoistischen Guerilla zu haben sowie „Aufruhr“ oder „staatsfeindliche Handlungen“. Die Politik der Zentralregierung hat die legalen Möglichkeiten zur Unterdrückung jeder Bewegung des Volkes und jeder Art von Widerstand verstärkt.

Der internationale Tag der Solidarität ist eine Gelegenheit diese Politik anzuklagen und die Freilassung der Gefangenen zu verlangen, die für den Volkskrieg in Indien kämpfen.

Solidarität ist unsere Waffe!

Hoch die internationale Solidarität!

Terrorkeule gegen Freiheitskämpfer

Nick Brauns | Linke Migrantenverbände aus der Türkei geraten immer öfter ins Fadenkreuz deutscher Ermittler

Die für zahlreiche Morde und Massaker in der Türkei verantwortlichen faschistischen Grauen Wölfe konnten seit den 70er Jahren mit Hilfe des Bundesnachrichtendienstes (BND) in Deutschland Fuß fassen. Der damalige CSU-Vorsitzende und bayerische Ministerpräsident Franz Josef Strauß entdeckte 1978 im Gespräch mit dem Führer der Grauen Wölfe, Alparslan Türkes, viele Gemeinsamkeiten im Kampf gegen die »kommunistische Gefahr«. Entsprechend versprach Strauß, dass die Grauen Wölfe, die auch in Deutschland gewaltsam gegen linke Arbeitsmigranten aus der Türkei vorgingen, stets ein günstiges Klima vorfinden sollen. Das Versprechen gilt auch heute noch: Ende April kamen wieder 10.000 türkische Nationalisten ungestört in der Oberhausener König-Pilsener-Arena zusammen.

Dagegen stehen linke Migrantenvereinigungen aus der Türkei seit Jahrzehnten im Fadenkreuz deutscher Sicherheitsbehörden. Tausende Kurden wurden und werden mit Strafverfahren überzogen, weil sie die 1993 verbotene Arbeiterpartei Kurdistans PKK unterstützt haben sollen. Ab dem 20. Mai dieses Jahres muss sich zum Beispiel der kurdische Aktivist Mehmet D. vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht wegen angeblicher Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland nach Paragraph 129b Strafgesetzbuch verantworten. Gewalttaten in Deutschland werden dem seit Sommer vorigen Jahres in Untersuchungshaft sitzenden Kurden nicht vorgeworfen. Vielmehr soll er als hauptamtlicher Kader Spenden und Mitgliedsbeiträge gesammelt und PKK-Anhänger zu Veranstaltungen und Schulungen mobilisiert haben. Geschehen sein soll all dies zwischen Januar 2013 und Juli 2014. Zu diesem Zeitpunkt ließ die PKK im Zuge von Friedensgesprächen ihres gefangenen Vorsitzenden Abdullah Öcalan mit Regierungsvertretern in der Türkei die Waffen ruhen, führte aber im Irak und Syrien einen erbitterten Widerstandskampf gegen das Vordringen der IS-Terroristen. Zwar rüstet die Bundesregierung derzeit selbst die im Kampf gegen den IS nur mäßig erfolgreichen Peschmerga der allerdings über gewaltige Ölfelder gebietenden Barsani-Regierung im kurdischen Nordirak mit Bundeswehrwaffen aus. Doch von Kurden aus Deutschland, die sich dem Kampf der PKK gegen den IS anschließen, gehe eine mit den Dschihadisten qualitativ vergleichbare Gefährdung aus, behauptete das Bundesinnenministerium vergangenen Oktober. Entsprechend prüft die Bundesanwaltschaft, ob nicht auch gegen die in Deutschland legale Marxistisch-Leninistisch-Kommunistische Partei (MLKP) aus der Türkei wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland ermittelt werden müsse. Grund dafür ist, dass sich mehrere Mitglieder dieser Partei – darunter die im März 2015 bei der Verteidigung eines aramäischen Dorfes gefallene Duisburger Internationalistin Ivana Hoffmann – dem Kampf gegen den IS in Rojava angeschlossen haben.

Ebenfalls in Rojava kämpfen Mitglieder der Kommunistischen Partei der Türkei/Marxisten-Leninisten (TKP/ML). Sieben mutmaßliche Mitglieder dieser in Deutschland weder verbotenen noch auf der EU-Terrorliste genannten maoistischen Partei wurden am 15. April 2015 bei Razzien in vier Bundesländern aufgrund von Haftbefehlen der Bundesanwaltschaft unter dem Vorwurf der Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung verhaftet. Die TKP/ML habe das Ziel, in der Türkei ein »kommunistisches Regime« zu errichten und dafür zahlreiche Anschläge begangen, heißt es in der Anklageschrift. Seit 2007 habe sie dabei auch gemeinsam mit der PKK-Guerilla agiert, wird der vor allem in der rebellischen Bergregion Dersim im Osten der Türkei verankerten Partei strafverschärfend angerechnet. Die Verhafteten – allesamt Mitglieder der seit den 80er Jahren bestehenden, für die Rechte von Arbeitsmigranten eintretenden Föderation der Arbeiter aus der Türkei (ATIF) – sollen Finanzmittel beschafft sowie Propaganda- und Schulungsveranstaltungen durchgeführt und neue Mitglieder für die Partei rekrutiert haben. Zu von der deutschen Bundesanwaltschaft im Zuge von Amtshilfe veranlassten Verhaftungen von türkeistämmigen Kommunisten kam es auch in Frankreich, der Schweiz sowie der griechischen Hauptstadt Athen. Für die dortige Syriza-Regierung dürfte es zu einem Test werden, ob sie tatsächlich der Auslieferung von drei türkeistämmigen Linken an die Bundesrepublik zustimmt.

An den Ermittlungen gegen die mutmaßlichen TKP/ML-Kader mitgewirkt hatte auch der V-Mann des Bundesnachrichtendienstes Alaattin A. Dieser war 2010 zum Deutschland-Verantwortlichen der in der Bundesrepublik verbotenen und auf der EU-Terrorliste genannten Revolutionären Volksbefreiungspartei-Front (DHKP-C) aufgestiegen. Aus A.s junge Welt vorliegender Ermittlungsakte geht hervor, dass der V-Mann nicht nur Aussagen über angebliche DHKP-C-Mitglieder gemacht hatte, die zur Verurteilung von drei Funktionären der legal in Deutschland bestehenden Anatolischen Föderation zu zum Teil langjährigen Haftstrafen beitrugen. Auf Fotos, die ihm Beamte des Bundeskriminalamtes vorlegten, denunzierte A. zudem einen in Duisburg lebenden ehemaligen Mitgefangenen aus der Türkei als »einer höheren Ebene der TKP/ML« angehörend und einen Kölner Restaurantbesitzer als einen »alten Kader der TKP/ML«. Der 2010 selbst wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung verhaftete V-Mann A. erhielt aufgrund seiner zuvor gut entlohnten Spitzeltätigkeit eine milde Haftstrafe von lediglich zwei Jahren auf Bewährung. Ein von der Generalbundesanwaltschaft gegen A.s V-Mann-Führer beim BND eingeleitetes Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Unterstützung einer ausländischen terroristischen Vereinigung wurde nach Paragraph153d »Absehen von Strafverfolgung bei politischen Straftaten« eingestellt.

Quelle: Staat & Gewalt, Beilage der jW vom 20.05.2015