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Bericht zur G20-Fahndung in der Schweiz

Neun Monate nach dem G20-Gipfel in Hamburg 2017 schlug die Polizei gleichzeitig an drei verschiedenen Orten in der Schweiz zu: Am 29. Mai 2018, um 6 Uhr morgens, wurde eine zur Fahndung ausgeschriebene Person in der Nähe von Winterthur verhaftet und vorübergehend festgenommen. An zwei weiteren Orten gab es zeitgleich Razzien, wobei diverse Speichermedien, Telefone und andere Gegenstände beschlagnahmt wurden. Doch wie ist diese ganze Operation namens «Alster» eigentlich abgelaufen?

Wir hatten Einblick in einen Teil der Akten von der Kantonspolizei Aargau und uns entschieden Informationen daraus zu veröffentlichen – um das Ausmass der polizeilichen Überwachung aufzuzeigen, um Informationen zu teilen, wie seitens der Repressionsbehörden in solchen Fällen gearbeitet wird, und um zukünftigen Observationen etwas entgegen zu halten. Doch wie schon erwähnt – wir gehen davon aus, dass wir lediglich einen Bruchteil der Akten sichten konnten.

Die Operation Alster

Im Dezember 2017 veröffentlichten die Hamburger Ermittlungsbehörden Fahndungsfotos von Personen, denen sie vorwerfen sich an den Protesten gegen den G20-Gipfel beteiligt zu haben – und baten diverse europäische Staaten um Mithilfe bei der Identifizierung der gesuchten Personen.

Die Kantonspolizei Aargau reagierte im Januar 2018 auf diese Anfrage, man habe scheinbar einen Treffer bezüglich der Fahndung. Daraufhin stellte die Staatsanwaltschaft Hamburg am 16. März 2018 ein Rechtshilfegesuch. Sie bat darin das Schweizer Bundesamt für Justiz um Unterstützung beim sogenannten «Tatkomplex Elbchaussee». Das Rechtshilfegesuch stützt sich auf Gesetzesartikel zum Tatvorwurf – schwerer Landfriedensbruch in Tateinheit mit Brandstiftung.

Im Rechtshilfegesuch forderte die Hamburger Staatsanwaltschaft folgende Überwachungsmassnahmen an:

  • TKÜ-Beschluss: Überwachung und Aufzeichnung der Telekommunikation, Telefonnummer inklusive Internetanschluss
  • Auswertung der Verkehrsdaten des Handys über den Zeitraum der letzten sechs Monate
  • IMSI-Catcher für die Ermittlung der Mobilfunknummern, der Sim-Karte, sowie den Standort des Handys
  • Observation der beschuldigten Person, wobei explizit um die Erlaubnis gebeten wurde, dabei GPS-Sender benutzen zu dürfen. Die Observationserkenntnisse sollten zudem mit Lichtbildern (Fotos), Personen- und Fahrzeugdaten dokumentiert werden.
  • Hausdurchsuchung. Darunter: Wohnräume, Neben- und Betriebsräume und Auto
  • Nach den erfolgten Massnahmen soll die beschuldigte Person zum Tatvorwurf befragt werden. Ein «geeigneter Fragekatalog kann zur gegebenen Zeit übersandt werden», schreibt die Staatsanwaltschaft Hamburg.

Die Überwachung wurde für ein bisschen mehr als zwei Monate angelegt. Ausser die Auswertung der Mobilfunkdaten, die nach Schweizer Gesetz ohnehin sechs Monate rückwirkend gespeichert werden.

Der bürokratische Salat

Fünf Tage später, am 21. März, prüfte die Staatsanwaltschaft (StaWa) Aargau das Gesuch und erachtet es als zulässig. Die Argumentation: Aufgrund der «besonders schweren» Vorwürfe und weil Brandstiftung auch in der Schweiz strafbar sei, würden die Überwachungsmassnahmen angeordnet und durchgeführt. Somit musste das Rechtshilfegesuch nur noch vom Aargauer Zwangsmassnahmengericht (ZMG) bewilligt werden.

Doch das ZMG lehnte am 10. April 2018 das Gesuch in erster Instanz ab. «Der dringende Tatverdacht hat sich bis an hin weder bestätigt noch erhärtet», schreibt das ZMG. Die Aargauer Staatsanwaltschaft müsse genauer begründen, warum die angeforderten Überwachungsmassnahmen nötig seien. In Bezug auf die rückwirkenden Handydaten schreibt das ZMG etwa, dass die Vorratsdatenspeicherung ja lediglich sechs Monate dauere und eine Auswertung somit erst drei Monate nach der «tatrelevanten Zeit» beginnen würde. Den vorgeworfenen Tatzeitpunkt habe man also ohnehin verpasst.

Die Staatsanwaltschaft antwortet noch am selben Tag mit dem gleichen Gesuch – mit dem Hinweis, dass die Ermittlungen anderer Länder nicht in Frage gestellt werden sollten. Neun Tage nachdem das erste Gesuch abgelehnt worden war, segnete das Zwangsmassnahmengericht die gewünschten Massnahmen dann auch ab.

Damit begannen die Ermittlungen der Operation «Alster». Jedoch erst stockend: Die Auswertung der Mobilfunkdaten – sechs Monate rückwirkend – gab keine Aufschlüsse bezüglich dem Tatvorwurf, der sich Anfang Juli 2017 ereignet haben soll. Auch die Handynummer, die auf die beschuldigte Person registriert ist, gab wenig Aufschluss, da sie wohl schon seit Längerem nicht mehr in Betrieb war. Trotzdem werden sämtlich Anrufversuche polizeilich ausgewertet.

Um die aktuelle Handynummer der beschuldigen Person ausfindig zu machen, ermittelte die Kripo Aargau daraufhin anhand der Fahrzeugversicherung der beschuldigten Person weiter. Die Versicherungsgesellschaft (Die Mobiliar) händigte der Polizei umgehend die Telefonnummer aus, die beim Abschluss der Versicherung angegeben worden ist – und weist zusätzlich noch explizit auf eine Panne des Fahrzeuges hin. Der Pannendienst bestätigte schliesslich dieselbe Nummer wie diejenige, die die Versicherung angegeben hatte. Diese Nummer ist auf eine vermeidlich nicht existierende Person an einer nicht existierenden Adresse registriert.

Echtzeitüberwachung der beschuldigten Person

Die Spezialfahndungseinheit der KriPo Aargau ordnete Mitte Mai – also rund zwei Wochen vor den europaweiten Razzien – eine Observation der beschuldigten Person sowie eine Mobiltelefonüberwachung in Echtzeit bei der StaWa Aargau an.

Aus den Akten ist ersichtlich, dass an mindestens zwei Tagen eine personelle Observation erfolgte, wobei unter anderem die Handynummer mittels IMSI-Catcher bestätigt wurde. Dabei wurde die Person während einer längeren Reise mit dem öffentlichen Verkehr über mehrere Stunden hinweg beschattet und fotografiert. Zudem wurden alle Personen, die in aktivem Kontakt mit der Person standen, namentlich dokumentiert. Nachdem die Mobiltelefonnummer auf diesem Weg abermals verifiziert worden war, fanden die Observationen nur noch punktuell statt.

Die Handydaten der ermittelten Nummer wurden ebenfalls rückwirkend auf sechs Monate ausgewertet. Bei der Echtzeitüberwachung wurden sämtliche Telefongespräche sowie SMS Wort für Wort aufgezeichnet. «Hey check mal deine Mail», dieser Inhalt eines Anruf, den die beschuldigte Person am 23. Mai erhielt, löste bei der StaWa Aargau eine dringende Anfrage bei «Microsoft» aus. Der E-Mail-Anbieter soll sofort die Registrierungs- und Verbindungsdaten vom 1.April 2018 bis 23.Mai 2018 herausgeben. Mit der Anmerkung: «Bitte stellen Sie sicher, dass der Account-Inhaber nicht über diese Massnahme in Kenntniss gesetzt wird.»

Reizpunkte setzen

Mehr als neun Monate nach dem vermeintlichen Tatzeitpunkt forderte also die StaWa Hamburg die Kommunikationsdaten vom Mobilfunktelefon an – rückwirkend auf sechs Monate. Doch was wollten sie daraus ermitteln? Der Fokus der Ermittlungen lag dabei wohl auf den von der StaWa Hamburg gesetzten Reizpunkte. Ein erster solcher Reizpunkt war der G20-Onlinepranger im Dezember 2017. Menschen, die an diesem Tag die Nummer der beschuldigte Person angerufen hatten, wurden markiert und in einem weiteren Schritt überprüft. Bei registrierten Anrufer*innen wurden alle bestehenden Daten vom Strafregisterauszug, den Datenbanken «Polaris», «Janus»und «KIS», sowie Facebook und Google gesammelt. Was damit weiter geschah, ist den Akten nicht zu entnehmen.

Ein zweiter Reizpunkt wurde Mitte Mai – rund zwei Wochen vor den Hausdurchsuchungen – gesetzt, als die Observation bereits in vollem Gange war. Als Reizpunkt galt diesmal die Entfernung eines Fahndungsfotos auf dem G20-Onlinepranger, um zu sehen, wie die observierte Person darauf reagiert, mit wem sie Kontakt aufnimmt oder ob andere Auffälligkeiten registriert werden können. Auch hier geht aus den Akten nichts weiter hervor.

Europaweiter Zugriff

Am 29. Mai erfolgte daraufhin in mehreren Ländern gleichzeitig ein Zugriff auf mehrere beschuldigte Personen im «Tatkomplex Elbchaussee». In der Schweiz wurde das Zuhause der beschuldigten Person von der Aargauer Spezialeinheit «Argus» gestürmt. Alle anwesenden Personen wurden aus dem Bett geholt, mit Waffen bedroht und über mehrere Stunden in Handschellen und mit Augenbinden festgehalten. Auch das Kulturzentrum KuZeB in Bremgarten wurde gerazzt, Türen wurden aufgebrochen und Sachen beschlagnahmt. Alleine im Aargau waren an die 120 Bullen an den Razzien beteiligt – inklusive einer mobiler Einsatzzentrale vor Ort.

Der Fokus der Hausdurchsuchung:

  • Tatkleidung des Beschuldigten (zum Abgleich mit Videoaufnahmen vom Tatgeschehen)
  • Mobiltelefone
  • Tablet
  • Computer und weitere Speichermedien, auf denen allfällige Videoaufzeichnungen, Fotos vom Tatgeschehen gespeichert sein könnten, die zur Ermittlung von Mittäter*innen, Tatbeteiligten, Hinterleuten führen könnten
  • Schriftstücke
  • Zufallsfunde

Die gesuchte Person wurde jedoch weder im Kulturzentrum noch am Wohnort aufgegriffen, da sie sich zu diesem Zeitpunkt an einem anderen Ort im Kanton Zürich aufhielt. Es ist aber davon auszugehen, dass dies den Ermittlungsbehörden bereits im Vorfeld bekannt war, denn der Zugriff am Aufenthaltsort in der Nähe von Winterthur fand exakt zeitgleich wie die Razzien an den beiden anderen Orten statt.

Zuständig war dort die KaPo Zürich. Zahlreiche Bullen, alle in zivil, umstellten die Liegenschaft. Anwesende Personen wurden aus dem Bett gerissen und mussten ihren Personalausweis vorweisen. Hierbei landen sie drei weitere Zufallstreffer und verhaften zwei in der Schweiz zur Fahndung ausgeschriebene Personen und eine sich in der Schweiz illegal befindende Person.

Die bei der Aktion Alster gesuchte Person wurde jedoch nicht im Haus aufgegriffen, sondern kurz darauf aus einem in der Nähe geparkten Fahrzeug verhaftet. Da sich auch noch ein Hund im Fahrzeug befand, musste zuerst ein von Kopf bis Fuss dick gepolsterter Spezialbulle zum Einsatz kommen. Die vier verhafteten Personen wurden in zivilen Bullenautos abtransportiert und die von der StaWa Hamburg gesuchte Person wurde an der Kantonsgrenze der KaPo Aargau übergeben.

Die beschuldigte Person wurde zuerst zum Wohnort gebracht, wo unter anderem bereits zwei Bullen von der Hamburger Sonderkommission «Schwarzer Block» warteten. Der Person wurden die dort beschlagnahmten Gegenstände vorgezeigt. Anschliessend wurde sie auf dem Polizeiposten von einer Aargauer Staatsanwältin befragt – in Vertretung für die Hamburger Staatsanwaltschaft und gemäss dem von Hamburg erstellten Fragebogen.

Bereits nach der zweiten Frage wurde die Befragung jedoch abgebrochen, da die beschuldigte Person jegliche Aussage verweigerte. Da in der Schweiz kein Strafverfahren gegen die Person läuft und die Behörden keine Schweizer Staatsbürger*innen ausliefert, wurde die beschuldigte Person trotz deutschem Haftbefehl wieder laufen gelassen.

Es ist davon auszugehen, dass vermutlich nach wie vor ein europaweiter, wenn nicht internationaler Haftbefehl besteht – wir wünschen der beschuldigten Person ganz viel Kraft und Solidarität!

Quelle: https://barrikade.info/article/2491

P.S.

Weiterführende Links und Infos:
- «United We Stand»: Informationen rund um die G20-Prozesse https://unitedwestand.blackblogs.org/

Artikel zu den Razzien Ende Mai 2018
- https://barrikade.info/article/1148
- https://barrikade.info/article/1151
- https://barrikade.info/article/1147

Frankreich: Erklärung von Georges Abdallah anlässlich der Veranstaltung vom 22. Juni 2019 in Paris

veröffentlicht am 23. Juni 2019 in liberonsgeorges.samizdat.net

Liebe GenossInnen, liebe FreundInnen,

In jüngster Zeit sind die Volksmassen in die politische Szene eingetreten und behaupten sich mehr denn je mit Begeisterung und Entschlossenheit.

Von einem Land zum anderen, und vor allem in den Ländern am südlichen Rand des Mittelmeers, breitet sich der Protest weiter aus und führt zu fast rebellischen Aufständen der besonderen Art. In Wellen gehen Zehntausende oder sogar Hunderttausende von Frauen, Männern, Jugendliche und ältere Menschen unterschiedlicher Ausrichtung auf die Straße und dringen in öffentliche Plätze ein…..

Sie können gegenüber der Verschlechterung ihrer prekären existentiellen Bedingungen nicht mehr gleichgültig bleiben, kommen wie von Geisterhand aus ihrer Erstarrung heraus und bitten diejenigen, die sich für unantastbar hielten, zur Rechenschaft gezogen zu werden. Und plötzlich formt und strukturiert sich vor unseren Augen eine neue Ära, und viele Hoffnungen beginnen am Horizont aufzutauchen.

Natürlich können uns die verschiedenen Ausdrucksformen, die den einheitlichen Kampf charakterisieren, sowie die offensichtliche Begeisterung und Entschlossenheit der Volksmassen nicht verbieten, die wahren Widersprüche in der Bewegung zu vergessen. Die Schichtung der Klasse und ihre strukturelle Schwäche, die Verallgemeinerung der existentiellen Prekarität und vor allem die Einheit der informellen Arbeit auf weltweiter Ebene, insbesondere in den südlichen Ländern, geben der Kleinbourgeoisie und ihre verschiedenen Vorschläge auf allen Ebenen erhebliches Gewicht, nicht nur im Hinblick auf die politische Führung der Bewegung.

Dies lässt uns annehmen, dass der bereits seit mehr oder weniger langer Zeit andauernde Übergang immer auf der Fähigkeit der Massen und der revolutionären Subjekte beruht, die sich für den Erfolg des Kampfes gegen die Hegemonie der bürgerlichen Vorschläge und für die Stärkung der Einheit der Volksbewegung einsetzen.

Offensichtlich ist es keine leichte Aufgabe….

Natürlich ist diese Situation Teil der Fortsetzung und Entwicklung all dieser Proteste und anderen Aufständen (“Hirak”), die die arabische Welt seit einem Jahrzehnt betreffen.

Die Situation fügt sich auch vor allem in einen internationalen Kontext ein, in dem sich die innerimperialistischen Widersprüche in einer Situation der globalen Krise des sterbenden globalisierten kapitalistischen Systems verschärfen. Der Verlust der Hegemonie seitens des US-Imperialismus auf Weltebene treibt diesen auf seiner Flucht zu größerer Aggression gegen andere imperialistische Pole und insbesondere zu größerer krimineller Feindseligkeit gegenüber unabhängigen Staaten, die nach seiner Logik zu widerständisch sind.

Was wir in diesen Tagen sowohl im Golf in Bezug auf den Iran und seinen Rückzug aus dem Atomabkommen als auch in Palästina mit zionistischer Kolonialisierung sehen, ist nur Ausdruck dieses Hegemonieverlustes einer imperialistischen Supermacht.

Letzterer ist fortan nicht mehr in der Lage, die Vermittlung zwischen den verschiedenen regionalen Komponenten im Nahen Osten zu managen. Es wird behauptet, dass sie gezwungen ist, sich als Feind aller Völker dieser Region zu behaupten.

In dieser Hinsicht ist das Leiden, das es verursachen kann, von geringer Bedeutung; die Massen der Bevölkerung werden am Ende all diese Marionetten und anderen Machthaber unter seinen Befehlen im Golf und anderswo in der arabischen Welt verdrängen.

Genossen, wie ihr heute sehen können, bekräftigen die Massen in Algerien und im Sudan ohne zu zögern, dass es sicherlich Raum für andere Zukunft gibt, als die Unterwerfung der Imperialisten und ihrer Wachhunde an die Macht.

GenossInnen, wir können nicht gleichgültig sein gegenüber den palästinensischen Volksmassen und Widerstandskämpfern, die mutig unter besonders widrigen Bedingungen, gegen die Barbarei der zionistischen Soldaten und die Horden von Siedlern kämpfen.

Wir können unseren kommunistischen und kurdischen GenossInnen, welche sich dem faschistischen Regime in der Türkei stellen, nicht gleichgültig gegenüber sein….

Wir können nicht gleichgültig sein gegenüber den Massakern, die von den ImperialistInnen durch die Machthaber von Saudi-Arabien und dem Golf im Jemen inszeniert wurden….

Solidarität, volle Solidarität mit Algerien und seinen kämpfenden Volksmassen!

Solidarität, volle Solidarität mit dem Sudan und seinen kämpfenden Volksmassen!

Solidarität,volle Solidarität mit den Widerständlern in zionistischen Gefängnissen und Isolationszellen in Marokko, der Türkei, Griechenland, den Philippinen und anderswo in der Welt!

Solidarität, volle Solidarität mit den jungen ProletarierInnen in den Arbeitervierteln!

Ehre den Märtyrern und den kämpfenden Massen des Volkes!

Nieder mit dem Imperialismus, seinen zionistischen Wachhunden und anderen arabischen Reaktionären!

Der Kapitalismus ist nur Barbarei, Ehre für all jene, die sich ihm widersetzen, in der Vielfalt ihrer Ausdrucksformen!

Gemeinsam, GenossInnen, und nur gemeinsam, werden wir gewinnen!

An alle GenossInnen und FreundInnen, meine herzlichsten revolutionären Grüße.

Euer Genosse Georges Abdallah

Griechenland: Urteil im fünten Revolutionary Struggle Prozess

Betrifft den Fluchtversuch von Pola Roupa mit dem Hubschrauber am
21.2.2016, die Enteignung von Banken (Piraeus im Sotiria Krankenhaus und
die Nationalbank von Malesina), den Besitz von Waffen und Sprengstoff:

Die aktuelle Entscheidung des fünften Prozesses gegen den Revolutionary
Struggle stimmte komplett mit den Forderungen der Staatsanwaltschaft
überein. Die Mitglieder*innen des Revolutionary Struggle, Pola Roupa und
Nikos Maziotis, wurden in allen Anklagepunkten (versuchte
Flugzeugentführung, Entführung, Drohungen und Gewalt gegen den Piloten,
Störung des Luftverkehrs, Enteignung von Banken, Besitz von Waffen und
Sprengstoff, Fälschung usw.) verurteilt – Pola zu 120 Jahren Haft mit
einer Zusammenlegung der Haftstrafen zu 65 Jahren und der Gefährte
Maziotis zu 37 Jahren Haft mit einer Zusammenlegung der Haftstrafen zu
24 Jahren wegen des Vorwurfs der versuchten Flucht.

Kostantina Athanasopoulou und Charalambidis wurden wegen Teilnahme am
revolutionären Kampf, der Enteignung der Nationalbank von Malesina und
anderer Handlungen (Diebstahl, Fälschung, Waffen und Waffen) verurteilt
– Konstantina zu 60 Jahren, zusammengelegt zu 35,5 Jahren Haft und
Charalambidis zu 58 Jahren, zusammengelegt zu 34,5 Jahren Haft.

Die anderen Angeklagten wurden, wie ebenfalls von der Staatsanwaltschaft
gefordert, von allen Anklagepunkten freigesprochen

Quelle: act for freedom, übersetzt von abc wien

[Griechenland] Urteil im fünten Revolutionary Struggle Prozess