Diverse Personen haben mittlerweile Vorladungen zur polizeilichen Einvernahme und teilweise auch zu einer sogenannten erkennungsdienstlichen Behandlung erhalten.
Dieses Vorgehen des bürgerlichen Staates kommt nicht überraschend. Wenn wir gegen die herrschenden Verhältnisse und für eine bessere Zukunft kämpfen, sind wir immer wieder mit Repression konfrontiert. Sie wollen uns abschrecken und unsere fortschrittlichen Bewegungen schwächen. Umso wichtiger ist es, sich von der Repression nicht vereinzeln zu lassen, ihr kollektiv zu begegnen und sich darüber auszutauschen.
Die Palästinabewegung hat an Grösse und Dynamik gewonnen, neue Formen ausprobiert und erste Schritte weg vom Protest und hin zum Widerstand gemacht. Eine Entwicklung, die den Herrschenden, den Profiteur:innen und Kompliz:innen des zionistischen Siedlerkolonialismus und des laufenden Genozids am palästinensischen Volk, nicht gefällt. Sie schicken ihre Bullen, Staatsanwält:innen und Richter:innen, um gegen uns vorzugehen.
Ziehen wir eine klare Trennungslinie: Keine Aussagen bei Bullen und Staatsanwaltschaft! Helfen wir ihnen nicht dabei, Informationen über uns zu sammeln. Helfen wir ihnen nicht bei ihrer Arbeit, die gegen uns gerichtet ist.
Du musst keine Aussagen machen. Du musst nichts unterschreiben. Sag also nichts, ausser den Angaben zu deiner Person (was auf deiner ID steht plus Meldeadresse). Aus dem Gebrauch deines Rechts auf Aussageverweigerung darf dir juristisch kein Nachteil entstehen.
Wir raten dir, nicht an die Einvernahme zu gehen oder bei Bedarf vorgängig telefonisch mitzuteilen, dass du nicht auftauchen wirst und sowieso keine Aussagen machen würdest. So kannst du dich ihren Machenschaften entziehen. Bei einer Befragung werden sie versuchen, dir Aussagen zu entlocken. Bei der Nichtbeachtung der Vorladung zur polizeilichen Einvernahme besteht aber ein Risiko, dass sie dich allenfalls bei einer künftigen Personenkontrolle o.ä. auf den Posten mitnehmen, um die Einvernahme dann durchzuführen. In Anbetracht des vorliegenden Vorwurfs schätzen wir dieses Risiko aber als gering ein. Noch unwahrscheinlicher ist eine polizeiliche Vorführung, d.h. dass die Bullen dich zuhause abholen und zum Verhör bringen.
Wir haben die beste Erfahrung damit gemacht, den Bullen von Anfang an klar zu zeigen, dass wir zu keiner Aussage bereit sind. Wenn sie gleich merken, dass bei dir nichts zu holen ist, werden sie weniger investieren.
Verweigere die erkennungsdienstliche Behandlung. Die Bullen können eine DNA-Entnahme nicht selbst anordnen, das muss die Staatsanwaltschaft. Bei der vorliegenden Sachlage gibt es zudem keinerlei Grund, dass die Staatsanwaltschaft eine erkennungsdienstliche Behandlung anordnen würde. D.h. du bist nicht verpflichtet, der Vorladung zur erkennungsdienstlichen Behandlung nachzukommen und wie dort geschrieben innert 14 Tagen vorstellig zu werden. Geben wir ihnen keine Daten freiwillig, denn wenn sie unsere Daten mal haben, ist die Löschung nur mühsam zu erreichen.
Lassen wir uns nicht einschüchtern. Wir wissen, dass wir auf der richtigen Seite der Barrikade, auf der richtigen Seite der Geschichte stehen. Ob an der Uni oder auf der Strasse, nehmen wir die Geschichte in die eigenen Hände. Handeln wir kollektiv und entschlossen. Damit es nicht bleibt, wie es ist.
Bei Fragen kannst du dich auf rotehilfe@aufbau.org melden.
Solidarische und kämpferische Grüsse
Rote Hilfe Schweiz