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Terrorkeule gegen Freiheitskämpfer

Nick Brauns | Linke Migrantenverbände aus der Türkei geraten immer öfter ins Fadenkreuz deutscher Ermittler

Die für zahlreiche Morde und Massaker in der Türkei verantwortlichen faschistischen Grauen Wölfe konnten seit den 70er Jahren mit Hilfe des Bundesnachrichtendienstes (BND) in Deutschland Fuß fassen. Der damalige CSU-Vorsitzende und bayerische Ministerpräsident Franz Josef Strauß entdeckte 1978 im Gespräch mit dem Führer der Grauen Wölfe, Alparslan Türkes, viele Gemeinsamkeiten im Kampf gegen die »kommunistische Gefahr«. Entsprechend versprach Strauß, dass die Grauen Wölfe, die auch in Deutschland gewaltsam gegen linke Arbeitsmigranten aus der Türkei vorgingen, stets ein günstiges Klima vorfinden sollen. Das Versprechen gilt auch heute noch: Ende April kamen wieder 10.000 türkische Nationalisten ungestört in der Oberhausener König-Pilsener-Arena zusammen.

Dagegen stehen linke Migrantenvereinigungen aus der Türkei seit Jahrzehnten im Fadenkreuz deutscher Sicherheitsbehörden. Tausende Kurden wurden und werden mit Strafverfahren überzogen, weil sie die 1993 verbotene Arbeiterpartei Kurdistans PKK unterstützt haben sollen. Ab dem 20. Mai dieses Jahres muss sich zum Beispiel der kurdische Aktivist Mehmet D. vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht wegen angeblicher Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland nach Paragraph 129b Strafgesetzbuch verantworten. Gewalttaten in Deutschland werden dem seit Sommer vorigen Jahres in Untersuchungshaft sitzenden Kurden nicht vorgeworfen. Vielmehr soll er als hauptamtlicher Kader Spenden und Mitgliedsbeiträge gesammelt und PKK-Anhänger zu Veranstaltungen und Schulungen mobilisiert haben. Geschehen sein soll all dies zwischen Januar 2013 und Juli 2014. Zu diesem Zeitpunkt ließ die PKK im Zuge von Friedensgesprächen ihres gefangenen Vorsitzenden Abdullah Öcalan mit Regierungsvertretern in der Türkei die Waffen ruhen, führte aber im Irak und Syrien einen erbitterten Widerstandskampf gegen das Vordringen der IS-Terroristen. Zwar rüstet die Bundesregierung derzeit selbst die im Kampf gegen den IS nur mäßig erfolgreichen Peschmerga der allerdings über gewaltige Ölfelder gebietenden Barsani-Regierung im kurdischen Nordirak mit Bundeswehrwaffen aus. Doch von Kurden aus Deutschland, die sich dem Kampf der PKK gegen den IS anschließen, gehe eine mit den Dschihadisten qualitativ vergleichbare Gefährdung aus, behauptete das Bundesinnenministerium vergangenen Oktober. Entsprechend prüft die Bundesanwaltschaft, ob nicht auch gegen die in Deutschland legale Marxistisch-Leninistisch-Kommunistische Partei (MLKP) aus der Türkei wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland ermittelt werden müsse. Grund dafür ist, dass sich mehrere Mitglieder dieser Partei – darunter die im März 2015 bei der Verteidigung eines aramäischen Dorfes gefallene Duisburger Internationalistin Ivana Hoffmann – dem Kampf gegen den IS in Rojava angeschlossen haben.

Ebenfalls in Rojava kämpfen Mitglieder der Kommunistischen Partei der Türkei/Marxisten-Leninisten (TKP/ML). Sieben mutmaßliche Mitglieder dieser in Deutschland weder verbotenen noch auf der EU-Terrorliste genannten maoistischen Partei wurden am 15. April 2015 bei Razzien in vier Bundesländern aufgrund von Haftbefehlen der Bundesanwaltschaft unter dem Vorwurf der Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung verhaftet. Die TKP/ML habe das Ziel, in der Türkei ein »kommunistisches Regime« zu errichten und dafür zahlreiche Anschläge begangen, heißt es in der Anklageschrift. Seit 2007 habe sie dabei auch gemeinsam mit der PKK-Guerilla agiert, wird der vor allem in der rebellischen Bergregion Dersim im Osten der Türkei verankerten Partei strafverschärfend angerechnet. Die Verhafteten – allesamt Mitglieder der seit den 80er Jahren bestehenden, für die Rechte von Arbeitsmigranten eintretenden Föderation der Arbeiter aus der Türkei (ATIF) – sollen Finanzmittel beschafft sowie Propaganda- und Schulungsveranstaltungen durchgeführt und neue Mitglieder für die Partei rekrutiert haben. Zu von der deutschen Bundesanwaltschaft im Zuge von Amtshilfe veranlassten Verhaftungen von türkeistämmigen Kommunisten kam es auch in Frankreich, der Schweiz sowie der griechischen Hauptstadt Athen. Für die dortige Syriza-Regierung dürfte es zu einem Test werden, ob sie tatsächlich der Auslieferung von drei türkeistämmigen Linken an die Bundesrepublik zustimmt.

An den Ermittlungen gegen die mutmaßlichen TKP/ML-Kader mitgewirkt hatte auch der V-Mann des Bundesnachrichtendienstes Alaattin A. Dieser war 2010 zum Deutschland-Verantwortlichen der in der Bundesrepublik verbotenen und auf der EU-Terrorliste genannten Revolutionären Volksbefreiungspartei-Front (DHKP-C) aufgestiegen. Aus A.s junge Welt vorliegender Ermittlungsakte geht hervor, dass der V-Mann nicht nur Aussagen über angebliche DHKP-C-Mitglieder gemacht hatte, die zur Verurteilung von drei Funktionären der legal in Deutschland bestehenden Anatolischen Föderation zu zum Teil langjährigen Haftstrafen beitrugen. Auf Fotos, die ihm Beamte des Bundeskriminalamtes vorlegten, denunzierte A. zudem einen in Duisburg lebenden ehemaligen Mitgefangenen aus der Türkei als »einer höheren Ebene der TKP/ML« angehörend und einen Kölner Restaurantbesitzer als einen »alten Kader der TKP/ML«. Der 2010 selbst wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung verhaftete V-Mann A. erhielt aufgrund seiner zuvor gut entlohnten Spitzeltätigkeit eine milde Haftstrafe von lediglich zwei Jahren auf Bewährung. Ein von der Generalbundesanwaltschaft gegen A.s V-Mann-Führer beim BND eingeleitetes Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Unterstützung einer ausländischen terroristischen Vereinigung wurde nach Paragraph153d »Absehen von Strafverfolgung bei politischen Straftaten« eingestellt.

Quelle: Staat & Gewalt, Beilage der jW vom 20.05.2015

Die Operation des Deutschen Staates vom 15.April 2015 gegen unsere ParteiaktivistInnen war politisch und unsere Antwort wird ebenfalls politisch werden!

Am 15. April 2015 wurde auf Anordnung des deutschen Justizministeriums gegen  TKP/ML AktivistInnen die größte und unrechtmäßigste Operation der vergangenen Jahre durchgeführt. Bei der Operation wurden aufgrund deutscher Haftbefehle zeitgleich in der Schweiz 1, in Frankreich 1, in Griechenland 2, in Deutschland 7,  insgesamt 11 RevolutionärInnen festgenommen. Durch den Auslieferungsantrag Deutschlands sollen die inhaftierten Revolutinäre in Frankreich, in der Schweiz und in Griechenland nach Deutschland überstellt und gemäß der 129 a-b “Anti Terror” Paragraphen angeklagt werden.

Die Schizophrenie des Deutschen Staates!

Unsere von der deutschen Polizei festgenommenen ParteiaktivistInnen leben seit vielen Jahren in Deutschland. Sie sind Werktätige oder Rentner, manche von ihnen politisch anerkannte Flüchtlinge und sind bekannte Persönlichkeiten. Sie haben ihren politischen Hintergrund nie verheimlicht. In ihren Asylanträgen und -verfahren haben sie offen dargelegt, dass sie in der Türkei wegen TKP/ML-Aktivität festgenommen, gefoltert, angeklagt, inhaftiert gewesen sind, gesucht werden und immer noch die selben politischen Einstellungen haben. Anhand dieser Begründungen wurden ihre politischen Asylanträge von deutschen Gerichten anerkannt. Die deutsche Polizei aber nimmt diese Menschen mit den selben Begründungen fest. Wohn- und Arbeitsadressen der Inhaftierten sind bekannt. Die Polizei hätte sie jederzeit zu einer Befragung laden können. Es fand im Gegenteil Polizeiterror statt, die Türen der Wohnungen wurden eingeschlagen. Der deutsche Staat hat mit dieser Herangehensweise versucht, unsere Partei und die aus der Türkei kommenden politischen Flüchtlinge zu bedrohen.

 Unsere Partei TKP/ML ist keine “terroristische Gruppe”, wie es der deutsche Staat hinstellen will. Außerdem sind die deutschen Gesetze und Gerichte auch nicht der gegenteiligen Überzeugung, es gibt bislang kein entsprechendes Uteil, trotz Jahrzehnte langer politischen Aktvität in Deutschland. Unsere heutigen politischen Aktivitäten haben keine anderen Eigenschaften als die Gestrigen.

Unsere Partei ist eine Marxistisch-Leninistische, Maoistische Partei, die in der Türkei eine demokratische Volksrevolution und anschließend eine sozialistische Gesellschaft erzielt. Unsere Identität ist klar. Unsere Partei hat niemals ihr Programm und ihre Ziele vor der Öffentlichkeit verheimlicht. Wir sind keine unbekannte Partei. Wer meint, dass  unsere Partei, die über eine 43-jährige, tadellose Vergangenheit verfügt, mit derartigen Druckmitteln und Komplotten zurückgedrängt und isoliert wird,  ist im großen Irrtum.

Ja, wir haben niemals unsere Ziele und politischen Überzeugungen verheimlicht. Die Tatsache, dass wir in der Türkei illegal aktiv sind, hat nur etwas mit den Umständen in unserem Land zu tun. Die Türkei ist ein faschistisch regiertes Land mit kemalistischer Grundideologie. Der türkische Staat, der sich seit seiner Gründung 1923 Repression und Massaker zum Prinzip gemacht hat, räumt Vielfalt keine Lebenschance ein. Es ist kein Geheimnis, dass der türkische Staat, der eine Sprache, ein Volk, ein Vaterland und eine Religion als Staatsräson hat, auf einer Dauerjagd auf RevolutionärInnen und KommunistInnen ist. Nachdem unsere Partei am 24. April 1972 gegründet wurde, wurde noch vor dem ersten Jahrestag unser Pareigründer und Genosse Ibrahim Kaypakkaya durch den kemalistischen, faschisten türkischen Staat am 18. Mai im Gefängnis von Diyarbakir ermordet. Die Türkei tötet nicht nur die AktivistInnen, die in der Türkei identifiziert werden. Patriotische RevlutionärInnen, die notgedrungen ins Ausland gegangen sind, wurden seitens des türkischen Staates ebenfalls ermordet, wenn sie in Europa identifiziert wurden.

So wurden unsere Parteiaktivisten Katip Saltan 1981 in Aachen und Nubar Yalim 1982 in Amsterdam/Holland durch den türkischen Geheimdienst MIT getötet. Des Weiteren weiß die deutsche Polizei auch genau, dass Sakine Cansiz, eine der Gründerinnen der PKK, Fidan Dogan und Leyla Saylemez am 9.Januar 2013 in Paris vom MIT erschossen wurden. Aus diesen Gründen ist unsere illegale Aktivität die einzige Garantie, dass wir in der Türkei und im Ausland überleben können.

Der türkische Staat ist faschistisch! Der Kampf gegen Faschismus kann nicht alleine mit friedlichen Mitteln geführt werden!

Der türksiche Staat hat das kurdische Volk, das auf seinem Staatsgebiet lebt, seit 90 Jahren ständig geleugnet. Jede Bestrebung der Kurden für ihre Rechte wurde mit Massakern beantwortet. Zehntausende KurdInnen wurden vor den Augen der Weltöffentlichkeit ermordet. Sie wurden ignoriert, assimiliert, ihrer politischen Rechte beraubt, ihre Dörfer wurden in Brand gesetzt, sie wurden vertrieben und systematisch vernichtet.

Der türkische Staat begrenzte seine faschisisch-politische Repression nicht alleine auf KurdInnen. Alle gesellschaftlichen Gruppierungen, Schichten und Glaubensrichtungen, die für ihre Rechte und die Freiheit eingetreten sind, wurden demselben Druck ausgesetzt. Demokratische und revolutionäre Menschen, die Rechte und Freiheit forderten, wurden gefoltert, weggesperrt, in der Haft verschollen und tagtäglich ermordert. Diese Praxis ist in Deutschland und in ganz Europa durch Berichte unterschiedlicher politischer und auf  dem Gebiet der Menschenrechte aktiver Organisationen bekannt. Somit ist die faschistische Eigenschaft des türkischen Staates eine bekannte Tatsache.

Der türkische Staat, der jeden gesellschaftlichen Fortschritt mit Gewalt und Repression  unterdrückt, hat dieses Verhalten auch in der Phase fortgeführt, als er für die EU-Mitgliedschaft höchst engagiert war. Als die Sitzblockade einer Handvoll verantwortungsbewußter Menschen gegen die Privatisierung des Geziparks für ein Bauprojekt 2013 vom Staat gewaltsam aufgelöst wurde, verwandelte sich der Protest mit angestauter Unzufriedenheit zu einer gesellschaftlichen Explosion. Es fanden landesweite Massenproteste statt, die von Millionen begleitet wurden. Der türkische Staat ging wieder einmal vor den Augen der ganzen Welt rabiat gegen die Proteste vor; Durch die gewaltvollen Übergriffe der Polizei kamen acht Personen zum Tode, über zehn Personen erblindeten, über 2500 Personen wurden verletzt, über 100 wurden sogar schwerverletzt. Mehrere Hundert wurden festgenommen und unter Folter inhaftiert.

Der türkische Staat zeigte in der letzten Zeit sein faschistisches Gesicht durch Kindesermordungen noch deutlicher. Dass während Unruhen im Türkisch-Kurdistan kurdische Kinder ermordet werden, wurde zum Alltag.

Während er Ministerpräsident war, ordnete der heutige Staatspräsident Tayyip Erdogan 2006 anlässlich von Demonstrationen im T.Kurdistan an: “Egal ob Kind oder Frau, wir werden das Notwendige unternehmen”. Das Notwendige wurde auch unternommen. Viele Kinder wie Enis Ata, Nihat Kazanhan wurden ermordet. Zuletzt wurde bei den Gezi-Protesten Berkin Elvan umgebracht. Der türkische Staat stempelte diese Kinder sowohl durch die Regierung als auch mit Gerichtsurteilen als Terroristen ab.

Der türkische Staat duldet nicht einmal Parteien, die auf einem legalen Fundament arbeiten. Es ist der Öffentlichkeit hinreichend bekannt, was der HDP widerfuhr, die am 07. Juni 2015 an den Parlamentswahlen teilnahm. Die HDP wurde in der Wahlkampfphase mit Waffen angegriffen und unter Polizei-Kontrolle gelyncht. Bomben gingen während ihrer Kundgebungen hoch, ihre Wahlpropaganda-Arbeit wurde ständig unterbunden. In dieser Zeit wurden acht HDP-Mitglieder getötet, während sie friedliche Wahlpropaganda machten; Die HDP erlebte in dieser Zeit 2000 kleinere und größere Übergriffe.

Der türkische Staat ist gegenüber friedlich-demokratischen Aktivitäten jeglicher Art feindlich gesinnt. Dass die revolutionären legalen Zeitschriften oft angegriffen werden, dass  VerkäuferInnen und VerteilerInnen revolutionärer Zeitungen unter Polizeidruck stehen und dass  Verkaufsstellen der Zeitungen unterdrückt werden, führt vor Augen, wie schwierig ein legaler Kampf in der Türkei ist.

Der türkische Staat nimmt seit 90 Jahren die sunnitische Islam-Religion als Basis und handelt gegenüber allen anderen Religionen und Glaubensrichtungen feindlich. Das Christentum, die Orthodoxie wurden seitens des islamistischen türkischen Staates immer als feindliche Religonen angesehen. Ihre Anhänger wurden “ungläubig” genannt und die Tötung ihrer Mitglieder war somit gerechtfertigt. Armenier, Griechen und Assyrer waren Genoziden ausgesetzt und wurden durch Zwangsumsiedlungen aus ihrem Land vertrieben. Man braucht nicht lange zurück gehen: Der Journalist Hrant Dink wurde per staatlichem Plan ermordet, nur weil er Armenier ist und die Rechte der Armenier und die historischen Ungerechtigkeiten, die Armenier erlebt haben, offen dargelegt hat. In Malatya im Zirve Verlag wurden drei Menschen brutal ermordet, indem ihre Kehlen aufgeschnitten wurden, weil sie christliche Missionare waren. In Trabzon und in Hatay wurden christliche Priester erstochen.

Die Aleviten, die einer anderen Glaubensrichtung angehören, werden als Feinde des türkischen Staates beschrieben und unterdrückt. Bis vor kurzem mussten die Aleviten ihre Religion heimlich ausüben, sie wurden in Maras, Sivas und Corum durch Massaker getötet. Die Gebetshäuser der Aleviten werden immer noch nicht als offizielle Gebetsräumlichkeiten anerkannt. Es wurde versucht, sie durch eine systematische Assimilation von ihrem Glauben abzubringen. Die alevitischen Kinder werden mit obligatorischem Religionsunterricht sunnitisch erzogen. Sogar die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte  “Cem Evis sind die Gebetsräume der Aleviten”  vom April 2015 wurde seitens des türkischen Staates abgelehnt und nicht anerkannt.

Der türkische Staat ist gegen die Meinungsfreiheit. Es war schon immer verboten, Meinungen in schriftlicher und mündlicher Fom zu äußern. Dutzende JournalistInnen sind immer noch inhaftiert. Leser bestimmter Zeitungen wurden schon immer verfolgt, bedroht, festgenommen und gepeinigt und werden immer noch gefoltert.

Die Gefängnisse in der Türkei sind ein Symbol der Tyrannei und Blutlachen. Heute noch bfinden sich 10.000 revolutionäre und patriotische KurdInnen aus politischen Gründen im Gefängnis. Der türkische Staat hat in den Gefängnissen mehrere Massaker begangen. Am 19. Dezember 2000 wurden bei zeitgleichen Übergriffen auf 22 Gefängnisse 28 RevolutionärInnen ermordet, hunderte wurden verletzt. RevolutionärInnen leisteten Widerstand gegen die Gefängnisse des Typ-F, die eine totale Isolation bedeuten, und protestierten mit Hungerstreiks. Der türkische Staat hat gegenüber dieser legitimen Art des Protests  eine faschistische und ignorierende Haltung eingenommen und dafür gesorgt, dass 122 Menschen den Hungertod fanden. In der offiziellen Erklärung des türkischen Justizministeriums sind zwischen 2002 und 2014 2847 Personen in den Gefängnissen gestorben. Laut weiteren offiziellen Erklärungen stehen 547  RevolutionärInnen in U-Haft und Verurteilte durch ihre Krankheiten heute am Rande des Todes. Der türkische Staat setzt die Haft nicht außer Vollzug, sondern wartet auf den Tod der RevolutionärInnen.

1980 bis 2014 kamen 17.000 Personen ums Leben, entweder in der U-Hft verschollen oder durch sogenannte Täter unbekannte Morde durch den Staat umgebracht. Wie und wo diese Menschen gestorben sind, wurde bis heute ofiziell nicht geklärt. Diese Verstorbenen haben noch nicht einmal ein Grab. Obwohl das türkische Innen- und Justizministerium diese  extralegalen Hinrichtungen einräumten, wurden die Leichname bis heute nicht an Hinterbliebenen rausgegeben.

Die Liste könnte noch beliebig lange fortgesetzt werden. Unserer Meinung nach genügt es aber, aufzuzeigen, was für ein Staat der türkische Staat ist…

KommunistInnen haben in der Türkei kein Recht auf ein legales Leben, keine Möglichkeiten, ihre Meinung zu verbreiten und die Massen zu organisieren. Die einzige Alternative dafür ist, sich in der Illegalität zu organisieren. Der Hauptgrund, warum unsere Partei sich als eine illegale Partei organisiert, ist, dass der türkische Staat mit Faschismus regiert wird.

Nicht unsere Partei, sondern das imperialistisch-kapitalistische Regime ist der Terrorist!

Der bewaffnete Kampf ist die Ausübung des rechtsmäßigen Widerstandsrechts unserer Partei. Es ist vollkommen gerechtfertigt, dass wir gegenüber dem türkischen Staat  das Recht des bewaffneten Widerstandes geltend machen, da die Existenz unserer Partei ignoriert, ihr die Vereinigungsfreiheit entzogen, ihre Mitglieder und Befürworter nicht am Leben gelassen, festgenommene Mitglieder und Sympathisanten mit schwersten Gefängnisstrafen bestraft werden. Gleichzeitig ist es auch eine historische Notwendigkeit des Klassenkampfes. Es ist nicht möglich, ohne Zwang und Gewalt die ausbeutenden und grausamen Herrscherklassen zu beseitigen. “Terror”, “Terrorist” und “Terrorgruppe” sind Begrifflichkeiten, die davon abhängen, welche Gesellschaftsklasse sie wie wahrnimmt. Auch der deutsche Staat bewertet unsere Partei im Sinne seiner eigenen Interessen. Unsere Partei ist der türkische Repräsentant des internationalen Proletariats. Sie tritt für eine demokratische Volksrevolution, den Sozialismus und Kommunismus, welche die Interessen des Volkes vertreten, ein. Eine  diesen  Zwecken dienende Organisation als “terroristisch” einzustufen, wird weltweit von den unterschiedlichsten Ländern und Glaubensrichtungen nicht ernst genommen werden. Für die Interessen des Volkes zu kämpfen ist nicht Terrorismus, sondern ehrenhafter Kampf für die Revolution. Und die 43 jährige Tradition unserer Partei ist zu einem Symbol für den ehrenvollen Kampf für die Revlution geworden.

Die Herrscher, die in jedem imperialistisch-kapitalistischen, faschistischen und reaktionären System regiert, hat viele Wege und Methoden entwickelt, um über die Gesellschaft zu regieren. Die Terrorangst, die in der Gesellschaft geschürt wird, ist auch ein solches Mittel. Die Bezeichnung “Terror”, die der deutsche Staat versucht, unserer Partei anzuhaften, akzeptieren wir nicht, wir lehnen sie ab. Deutsche RevolutionärInnen und fortschrittliche Menschen kennen unsere Partei sehr gut. Unsere Partei war schon immer gegen eine blinde Gewalt und hat sich große Mühe gegeben, dem zivilen Volk während des bewaffneten Kampfes keinen Schaden zuzufügen. Wenn es mal doch ungewollt dazu kam und das Volk und die Zivilisten Schaden davon getragen haben, hat unsere Partei Selbstkritik geübt und derartige Praktiken verurteilt. Außerdem hatte sie keine Scheu davor, diese Haltung der Öffentlichkeit gegenüber bekannt zu geben.

Der deutsche Staat soll sich erst einmal dafür verantworten, dass er seit 2001 bis heute unter US-amerikanischer Leitung den Massenmord von Millionen in Afghanistan und Irak für Erdöl und hohe Gewinne unterstützt. Er soll sich für seine Rolle bei der Ermordung von hunderttausenden Menschen in Ägypten, Lybien und Syrien verantworten. Er trägt das Blut von Millionen von Toten an den Händen. Der eigentliche Terrorismus ist, dass für die Interessen des globalen Großkapitals Millionen von Menschen ermordet werden. Der deutsche Staat ist dessen Zentrum, ein Hauptbestandteil dieses Systems.

Der eigentliche Grund, unsere Partei durch die deutsche Polizei und das  Justizministerium in der Öffentlichkeit als eine “terroristische” Struktur darzustellen, ist, dass Deutschland mit dem türkischen Staat wirtschaftliche und politische Beziehungen pflegt. Das deutet auf eine heimliche Abmachung hin. Die Zukunft wird das besser sichtbar machen.

Der deutsche Staat greift die türkischen RevolutionärInnen an, damit er bei seinen Plänen bezüglich des Mittleren Ostens mit dem türkischen Staat gemeinsame Sache machen kann. Er will seine reaktionär-imperialistische Politik gemeinsam mit dem türkischen Staat im Mittleren Osten organisiert realisieren. Alle Mächte, die sich dem entgegen stellen oder einen Schatten darauf werfen, werden als eine Gefahr eingestuft. Die Angriffe auf unsere Partei sind nur ein Ergebnis dieser schmutzigen Berechnungnen.

Was ist der Inhalt des 129 a-b Anti-Terror-Gesetzes?

Nach dem Anschlag auf die Zwillingstürme im Jahr 2001 erweiterte die USA das “Anti-Terror”-Gesetz, das weltweit gültig sein sollte, reorganisierte bereits bestehende Gesetze  und übte großen Druck auf andere Länder aus, damit auch sie diese Gesetze einführen. Viele Länder beugten sich diesem Druck, schoben ihre Souveränität beiseite und erließen neue Gesetze, wie die USA sie verlangte.

Auch die EU-Länder verloren keine Zeit, um die neuen Regulierungen, die die USA verlangte, umzusetzen. Deutschland gehört ebenfalls dazu.

Der Umfang des früheren § 129 wurde 2002 mit zusätzlichen Regelungen  erheblich  erweitert. § 129 ist eigentlich nicht neu. Dieses Gesetz hat einen historischen Hintergrund, der von Bismarck bis Hitler reicht. Zum Beispiel wurden im Jahr 1951 die Aktivitäten der Freien Deutschen Jugend anhand dieses Gestzes verboten.

Mit dem Aufwärtstrend des revolutionären Kampfes nach 1970 in Deutschland und der Vermehrung von revolutionären Gruppierungen mit kritischer Haltung gegen den deutschen Staat, wurde diesem Paragraph ein Paragraph “a” hinzugefügt. Dadurch solte die Festnahme und Verfolgung dieser Gruppen vereinfacht werden.

Nach 2001 wurde an den Paragraphen 129 a noch eine 129 b Erweiterung angehängt und der Umfang wurde erweitert. “Internationaler Terrorismus” wurde als Gefahr dargestellt und mit diesem Paragraphen, der im Jahre 2002 in Kraft trat, wurde die Liste der Organisationen, die “zu verfolgen” seien, erheblich verlängert. Entsprechend dieses Paragraphes können auch Personen verhaftet und nach Deutschland gebracht werden, die in Deutschland nicht aktiv waren, aber mit einer “Gruppierung sympathisieren”. Zum Beispiel wurden am 05.November 2008 festgenommene Mitglieder der Anatolischen Föderation nicht wegen “Straffälligkeiten in Deutschland”, sondern wegen ihrer “Mitgliedschaft in einer illegalen Gruppe in der Türkei” verurteilt. Ein anderes Beispiel ist die PKK. In Deutschland wurden viele PKK-Sympathisanten angeklagt. Die Begründungen waren “bei den Demonstrationen mitgemacht, PKK-Vereine besucht, an PKK-Meetings und Veranstaltungen teilgenommen”. Deutsche Gerichte urteilten jedes Mal ungerecht. Deutschland änderte 2009 fünf Punkte des Paragraphen 129, um “nicht begangene Straftaten” ebenfalls zu bestrafen und durch diese Erweiterung wurden Tausende von Menschen in Deutschland verfolgt, angeklagt, verurteilt und schwer bestraft.

Wenn wir hinter die Kulissen schauen und sehen, wie am 15. April 2015 gegen die AktivistInnen unserer Partei Operationen und Verhaftungen vorgenommen wurden, sehen wir gleichzeitig die türkisch-deutschen wirtschaftlichen und politisch reaktionären Beziehungen. Wenn man sich die historische Vergangenheit der türkisch-deutschen Beziehungen, die Investitionen und die politischen und militärischen Interessen Deutschlands vor Augen hält, sieht man, dass Deutschland niemals die Wünsche der Türkei bezüglich Auslieferung, Verhaftung und Verurteilung der KommunistInnen und RevolutionärInnen ignoriert hat.

Mit dem Besuch der Bundeskanzlerin Angela Merkel am 3.-4. Februar 2013 in der Türkei wurde es durch die Nachrichten in der Presse deutlich, dass Deutschland gegenüber RevolutionärInnen und KommunistInnen, die hier leben müssen, eine strengere Haltung einnehmen wird. Dies war ein Indiz für eine heimliche Abmachung. Die vor kurzem vollzogenen Operationen und Verhaftungen beweisen das ebenfalls.

Fazit:

Es ist offensichtlich, dass die festgenommenen TKP/ML AktivistInnen nicht aus rechtlichen, sondern aus politischen Gründen angeklagt werden.

Das Gesetz hat sehr willkürliche Anwendungen, was die Angeklagte betrifft, die wegen 129 a-b vor Gericht gezerrt werden. Die Gerichte und die Verwaltungsstellen der Justizvollzugsanstalten haben schwere Sanktionen für sie. Bekannte Maßnahmen sind, dass die Ermittlungsakten Akten nicht an die Anwälte weitergegeben werden, deren Verteidigungsrecht reduziert wird, die Materialien, die für die Verteidigung notwendig sind, nicht an die Häftlinge ausgehändigt werden, die Kommunikationsrechte im Gefängnis eingeschränkt werden, Angehörigenbesuche begrenzt sind, z.T. Bücher und Zeitschriften nicht zugelassen sind und, dass die Häftlinge weitgehend isoliert werden. Die Öffentlichkeit hat mehrmals erlebt, dass diese Sanktionen bei den Verurteilungen der PKK, DHKP-C Mitgliedern und bei palästinensischen und deutschen RevolutionärInnen mehrmals und massiv angewandt worden sind.

Wir fordern als Partei, dass unsere festgenommenen AktivistInnen sofort frei gelassen werden und die Repression ein Ende findet. Wir rufen die deutsche Öffentlichkeit dazu auf, Stellung gegen diese Ungerechtigkeit zu beziehen. Diese Ungerechtigkeit und die schmutzigen politischen Berechnungen und Repressionen werden nicht auf unsere Partei und auf die anderen revolutionären und patriotischen Organisationen und Parteien mit Migrationshintergrund begrenzt bleiben.

Es ist offensichtlich, dass dieser Druck und die Verbote gegen alle revolutionären und  oppositionelle Kräfte in Deutschland angewendet wird, sobald der oppositionelle Kampf in der Gesellschaft an mehr Zustimmung gewinnt. Wir rufen alle RevolutionärInnen und die fortschrittliche Öffentlichkeit erneut dazu auf, gegen das Komplott vom 15. April protestieren.

Juni 2015 

Kommunistische Partei der Türkei/Marxisten-Leninisten (Türkiye Komünist Partisi/Marksist Leninist)

TKP/ML – Zentralkomitee

Quelle: http://www.atik-online.net/deutsch/2015/07/14/die-operation-des-deutschen-staates-vom-15-april-2015-gegen-unsere-parteiaktivistinnen-war-politisch-und-unsere-antwort-wird-ebenfalls-politisch-werden

10 ATIK Mitglieder verhaftet

Am Mittwoch, den 15. April wurden in Deutschland und der Schweiz 10 ATIK Mitglieder (Konföderation der Arbeiter aus der Türkei) verhaftet. Hintergrund ist laut Webseite der Generalbundesanwaltschaft (GBA) eine §129b Verfahren, das sich gegen angebliche “Rädelsführer” der TKP/ML richten soll. Laut GBA richtet sich das Verfahren gegen 7 Beschuldigte.

Die Hausdurchsuchungen sind die ersten öffentlich gewordenen Ermittlungen gegen die TKP/ML mit Hilfe des §129b. Bislang richtete sich die Verfolung mit Hilfe dieses Paragraphen gegen die PKK und die DHKP-C, in deren Folge mehr als 20 Beschuldigte verurteilt wurden.

Im Folgenden dokumentieren wir die Veröffentlichung von ATIK dazu

Polizei Terror und Festnahmen von Mitgliedern der ATİK!

Die Konföderation der Arbeiter aus der Türkei (ATIK) protestiert gegen Festnahme ihrer Mitglieder. Am Nachmittag des 15. April wurden in Deutschland und in der der Schweiz 10 Mitglieder ( 7 aus Deutschland, 1 aus Österreich, 2 aus der Schweiz) der ATIK, die Frauenorganisation Neue Frau (Yeni Kadin) und die Jugendorganisation YDG (Neue Demokratische Jugend) durch Spezialeinheiten der Polizei inhaftiert. In Deutschland wurden im Zuge der Razzia unter Leitung des Bundeskriminalamtes (BKA) Fenster zerschlagen, Türen aufgebrochen, Privatwohnungen durchsucht und verwüstet. Ebenso wurden zahlreiche Datenträger beschlagnahmt. Den Verhafteten sind nach unserem Kenntnisstand bisher die ihnen zur Last gelegten Vorwürfe nicht bekannt. Sie sollen einem Haftrichter der Generalbundesanwaltschaft (GBA) vorgeführt werden, der über ihre weitere Inhaftierung oder Freilassung entscheiden soll.

Hierzu erklärt ein Sprecher der ATIK: „Die Repression gegen unsere Mitglieder erfolgt willkürlich und ist ein weiterer Beweis der direkten Komplizenschaft der Bundesregierung mit dem autoritären Folterregime der AKP in Ankara. Aufgrund unserer linken oppositionellen Haltung gegen die türkische Regierung und die Forderung nach gleichen sozialen und politischen Rechten für MigrantInnen in der BRD werden wir erneut zur Zielscheibe der Repressionsbehörden. Weder unser Dachverband, noch unsere Frauen- oder Jugendabteilung werden sich durch diesen Angriff einschüchtern lassen.“

ATIK ruft alle revolutionären, demokratischen und sozialistischen Organisationen auf, sich gegen diesen Akt der politischen Justiz zu positionieren und sich für die Freilassung unserer Mitglieder einzusetzen. Seit den 1970 er Jahren engagiert sich ATIK europaweit für die Rechte von MigrantInnen, tritt Rassismus und Fremdenfeindlichkeit ein entgegen und ist im Sinne der Völkerfreundschaft aktiv gegen die autoritär-militaristische Politik des türkischen Regimes. Für weitere Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.

ATIK – Konföderation der Arbeiter aus der Türkei in Europa