Turkey: Indefinite-irreversible hunger strike of PAJK/PKK prisoners on day 20

The indefinite-irreversible hunger strike of PAJK/PKK prisoners in İzmir’s Şakran Prison is on its 20th day.

Political prisoners of PAJK (Kurdistan Women’s Liberation Party) and PKK (Kurdistan Workers’ Party) in İzmir’s Aliağa Campus of Prisons started an indefinite-irreversible hunger strike on February 15 to protest the isolation imposed upon Kurdish People’s Leader Abdullah Öcalan and the continued rights violations and physical and psychological torture in prisons.

The hunger strike is on its 20th day, with 8 prisoners from T2, 5 from T3 and 5 from the women’s department.

The Şakran Prison has turned into a systemic torture center and every day new incidences of rights violations and torture come to light. Families going for visitations are subjected to mistreatment and physical torture in the prison and healthy communication with the arrestees is impossible due to communication penalties issued to prisoners.

The prisoners on hunger strike sent a message through their lawyers, which is as follows;

“We as PAJK and PKK prisoners in Şakran, 8 men and 5 women, started an indefinite-irreversible hunger strike on February 15 to protest the aggravated isolation of our Leader, the ongoing State of Emergency (OHAL) process, and to demand a return to the process of resolution and negotiations. More inmates from other prisons in Şakran are joining the hunger strike every day.

The practices put into effect during the recent process of OHAL and statuary decrees are at an unacceptable level. We call on our our people and public opinion to show sensitivity.

PKK and PAJK prisoners.”

http://www.anfenglish.com/human-rights/indefinite-irreversible-hunger-strike-of-pajk-pkk-prisoners-on-day-20

Celox: ​Revolutionäre Solidarität mit Rojava

Im Herzen des Nahen Ostens hat sich 2012 die Bevölkerung von Rojava (syrischer Teil Kurdistans) gegen die reaktionären Kräfte erhoben, welche die Region seit Jahrzehnten unterdrückten. Rojava ist seitdem eine selbstverwaltete Region, in der die gesamte Bevölkerung inklusive aller Minderheiten in die Gestaltung der Gesellschaft durch Rätestrukturen miteinbezogen ist. Rojava wurde von Beginn an vom Islamischen Staat und anderen reaktionären Kräften angegriffen.
Heute ist Rojava größtenteils vom Daesh (IS) befreit, wird jedoch weiterhin von reaktionären und faschistischen Mächten bedroht.

Die Präsenz der imperialistischen Mächte beunruhigt zunehmend die lokale Bevölkerung. Auf der einen Seite die USA und die NATO und auf der anderen Russland als Unterstützer des Assad-Regimes, versuchen in der Region ihre Interessen durchzusetzen. Hinzu kommen die umliegenden reaktionären Regime: Die Türkei, Saudi-Arabien, Irak sowie der Iran.

Weder durch mörderische Attentate, Bombardements der Zivilbevölkerung, Massenverhaftungen von Revolutionären, permanente Angriffen auf die Guerillas noch durch den kapitalistischen Handel kann der Befreiungskampf der Völker von Rojava, von Kurdistan und vom ganzen Nahen Osten aufgehalten werden. Gerade die bewaffnet kämpfenden Frauen in Rojava sind der grösste Albtraum der Islamisten.

Helfen wir den FreiheitskämpferInnen der YPG, der YPJ, des Internationalen Freiheitsbataillons (IFB), das verschiedene kommunistische, anarchistische und antifaschistische Kämpfer vereint, oder des neu gegründeten Antifascist Internationalist Tabur (AIT), die zusammen mit anderen Rojava verteidigen.

Unterstützen wir sie sowohl politisch als auch materiell, indem wir ihnen blutstillende Wundauflagen des Typs „Celox“ besorgen. 60 % der Schusswunden-Verletzten sterben durch Blutungen während sie auf ihre Behandlung warten. Diese Auflagen stoppen die Blutungen schnell und kosten pro Stück 80 Euro. Die Celox Verbände werden an die KämpferInnen an der Front durch die zuständigen medizinischen Einheiten verteilt.

Unterstützt die Kampagne und Rojava, indem ihr Geld auf das Konto der Roten Hilfe Schweiz CH82 0900 0000 8555 9939 2 mit dem Vermerk: „Celox“ überweist.

Solidarität mit Rojava! Unterstützt den Kampf für die Revolution der Völker in Rojava und anderswo, gegen die Islamisten und die imperialistischen Staaten!

http://rhisri.secoursrouge.org/%E2%80%8Brevolutionare-solidaritat-mit-rojava/

Celox in Rojava angekommen

Eine neue Lieferung der blutstillenden CELOX-Pflaster, die von der Kampagne zur Unterstützung des internationalen Freiheitsbataillons in Rojava gesammelt wurde, ist vor Ort angekommen. Ein am Bauch verletzter Genosse konnte sich gleich davon bedienen.

Die internationalistischen GenossInnen des International Freedom Bataillon bedanken sich wärmstens bei allen SpenderInnen! Die Kampagne geht weiter, die Bedürfnisse sind immens!

Um zu spenden:
IBAN : BE09 0016 1210 6957 – BIC : GEBA BE BB – Mitteilung: « Rojava ».

IBAN : CH82 0900 0000 8555 9939 2 – Mitteilung: « Celox ».

https://www.facebook.com/SoutienBataillonInternational/

Deutschland: »Straftaten werden nicht zur Last gelegt«

Staatsschutzverfahren wegen mutmaßlicher Mitgliedschaft in der PKK vor deutschen Gerichten laufen weiter. Gespräch mit Britta Eder

Interview: Martin Dolzer

Derzeit findet in Hamburg ein Verfahren nach Paragraph 129 b Strafgesetzbuch, also mit dem Vorwurf der Bildung oder Unterstützung einer »kriminellen und terroristischen Vereinigungen im Ausland«, gegen den kurdischen Politiker Zeki Eroglu statt. Am heutigen Donnerstag ist der vierte Prozesstag. Worum geht es?

Unserem Mandanten wird vorgeworfen, dass er führender Kader der PKK sei. Konkrete Straftaten werden ihm nicht zur Last gelegt. Das Justizministerium hat im Oktober 2010 eine »Verfolgungsermächtigung« gegen die PKK gemäß Paragraph 129 gegeben. Durch eine solche Ermächtigung wird die Gewaltenteilung aufgehoben und Außenpolitik mittels Strafrecht gemacht.

Ob Handlungen der PKK-Guerilla, also der HPG-Volksverteidigungskräfte, gegen Angehörige türkischer Sicherheitsorgane gerechtfertigt sind, wurde in bisherigen Verfahren auf der völkerrechtlichen Ebene erörtert.

Mit Beschluss des Bundesgerichtshofs im Mai 2014 hat dieser entschieden, dass für durch die HPG verübten Angriffe auf militärische, paramilitärische oder polizeiliche Einrichtungen kein Rechtfertigungsgrund bestehe und ihr Ziel deshalb »Mord und Totschlag« sei. Dabei kommt es auf die Frage an, wer sich auf das Kombattantenprivileg, also das Recht, unmittelbar an Feindseligkeiten teilzunehmen und dabei auch militärische Gegner zu töten, berufen darf. Nach den Genfer Konventionen können dies grundsätzlich die Angehörigen der Streitkräfte einer an einem internationalen bewaffneten Konflikt beteiligten Partei, also in der Regel die Angehörigen staatlicher Armeen.

Hierzu haben Gerichte in den bisherigen Verfahren zum Paragraphen 129 lediglich festgestellt, dass es sich beim türkisch-kurdischen Konflikt um keinen internationalen bewaffneten Konflikt handele.

Als Ergebnis des Herausbildens von Befreiungsbewegungen und antikolonialer Bewegungen, insbesondere auch in Afrika, wurde jedoch 1977 mit dem I. Zusatzprotokoll zu den Genfer Konventionen festgelegt, dass das Kombattantenprivileg auch nichtstaatlichen bewaffneten Kräften zukommen soll, wenn Völker gegen Kolonialherrschaft und fremde Besetzung sowie gegen rassistische Regimes in Ausübung ihres Rechts auf Selbstbestimmung kämpfen. In der Begründung, dass die PKK sich nicht darauf berufen kann, verweist der BGH darauf, das Zusatzprotokoll gelte nicht, weil die Türkei es nicht unterzeichnet habe. Im übrigen handele es sich bei der Türkei weder um ein Apartheid- noch um ein rassistisches Regime, da Kurden zwar diskriminiert, aber nicht grundsätzlich vom politischen Prozess ausgeschlossen seien. Außerdem sei Kurdistan keine Kolonie, sondern ein Ergebnis der Vereinbarung der Siegermächte des Ersten Weltkrieges, insbesondere des Vertrages von Lausanne.

Ist das nicht zynisch und eine Fehleinschätzung der Situa­tion in der Türkei?

Das ist offensichtlich. Menschenrechtsverletzungen und Kriegsverbrechen sind dort seit Jahrzehnten an der Tagesordnung und nehmen in letzter Zeit erneut zu.

Sie fordern vom Gericht nun eine Auseinandersetzung mit dem Recht auf Widerstand.

Das Recht auf Widerstand ist, auch als Erfahrung aus dem »Dritten Reich«, sowohl in Artikel 20 Absatz 4 des Grundgesetzes als auch in zahlreichen Landesverfassungen definiert. Es ist vom Gesetzgeber gewollt. Das zeigt sich auch daran, dass der Paragraph 129 b des Strafgesetzbuches bereits bei der politischen Entscheidung, die dem gerichtlichen Verfahren vorgeschaltet ist, dem Justizministerium ermöglicht, die Ermächtigung zur Strafverfolgung nicht zu erteilen. Nämlich dann, wenn die Organisation sich im Ausland gegen Verhältnisse zur Wehr setzt, die im Widerspruch zum inländischen Leitbild einer freiheitlich-demokratisch verfassten Staatsordnung stehen. Diesem Selbstverständnis folgend und in Anbetracht der Geschichte und der aktuellen Situation der Türkei muss das Gericht auch auf juristischer Ebene das Recht auf Widerstand als Rechtfertigungsgrund berücksichtigen und das Verfahren einstellen.

Ihr Mandant hat am zweiten Prozesstag zu dieser aktuellen Situation eine Erklärung abgegeben.

Er verdeutlichte die Geschichte der Assimilations- und Vernichtungspolitik des türkischen Staates gegenüber den Kurden anhand der Geschichte seiner Heimatstadt Dersim. Und er erklärte seinen Stolz, Teil eines Volkes zu sein, das sich seit Jahrzehnten gegen diese Unterdrückung zur Wehr und für einen demokratischen Prozess einsetzt.

https://www.jungewelt.de/m/artikel/306355.straftaten-werden-nicht-zur-last-gelegt.html

Soziale Frage hinter Gittern

Die 2014 gegründete Gefangenen-Gewerkschaft / Bundesweite Organisation kämpft für Mindestlohn, Sozialversicherung und Koalitionsfreiheit für Inhaftierte

Von Oliver Rast

Die Gründung erfolgte per Handschlag zwischen zwei Inhaftierten der Justizvollzugsanstalt (JVA) Tegel im Berliner Stadtteil Reinickendorf: von Mehmet-Sadik Aykol und mir. Kurz nach dem Bekanntwerden der Gründung der »Gefangenen-Gewerkschaft/Bundesweite Organisation« (GG /BO) gab es Zellenrazzien in der Tegeler Anstalt. Der Beißreflex der Vollzugsbehörde war einkalkuliert – und von da ab waren wir in der Haftanstalt und über die Knastmauern hinweg ein Thema. Bis zum heutigen Tag. Seit beinahe drei Jahren. Nicht schlecht für eine kleine soziale Bewegung, die unterhalb des Nullpunktes beginnen musste.

Die im Mai 2014 gegründete GG/BO ist angetreten, Schritt für Schritt die volle Gewerkschaftsfreiheit hinter Gittern im solidarischen Verbund mit anderen (Basis-)Gewerkschaften durchzusetzen. Zu diesen Schritten gehört auch, die Einbeziehung der Inhaftierten in die komplette Sozialversicherungspflicht und in den Geltungsbereich des allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns zu erwirken.

Profitable Knastindustrie

Gefängnisse sind in den letzten Jahrzehnten auch in der Bundesrepublik zunehmend zu Produktionsstätten und Fabrikanlagen geworden. Von Tütenkleben und Kugelschreiber-Zusammendrehen kann keine Rede mehr sein. Knäste sind Sonderwirtschaftszonen, in denen sozial- und arbeitsrechtliche Standards nicht oder nur in Ansätzen existieren. Die Produktion in den Haftanstalten wird nach Verlautbarungen verschiedener JVA-Verwaltungen in den Bundesländern betriebswirtschaftlich organisiert.1 Die Fertigungsstätten auf den Arealen der Jus­tizvollzugsanstalten sind insbesondere für Landesbehörden und externe Unternehmen profitabel. Hierbei erfüllen die Knastbetriebe in erster Linie die Funktion einer verlängerten Werkbank für das ortsnahe Gewerbe und die regionale Industrie, die die sozialabgabenfreien Billiglohn­inseln als bevorzugten Standort betrachten.2 Inhaftierte stehen auf Abruf bereit, um bei ausgelasteten Kapazitäten der Unternehmen einzuspringen. Der in zwölf von 16 Bundesländern geltende Arbeitszwang nach den Bestimmungen des 1977 in Kraft getretenen Strafvollzugsgesetzes (StVollzG) führt dazu, dass die Inhaftierten zu einer jederzeit verfügbaren »industriellen Reservearmee« degradiert werden.

Der Trend zur Ökonomisierung des Knastes wird durch die Teilprivatisierung vor allem neu errichteter Gefängnisanlagen, wie in Rostock-Waldeck (Mecklenburg-Vorpommern), Burg (Sachsen-Anhalt) oder Bremervörde (Nieder­sachsen) verstärkt. Dies sind die Vorboten eines Systems, welches in den USA seit Jahrzehnten unter dem Stichwort des »gefängnisindustriellen Komplexes« bekannt ist. Dieses System ist vor allem für die privaten Betreiber lukrativ, denn der Staatshaushalt wird dadurch nicht entlastet, wie eine Studie des Rechercheteams »Correktiv« belegt. Tatsächlich steigen die Kosten.3

Bereits im Jahre 2007 verwies das Handelsblatt darauf, dass sich die Haftanstalten »zu umsatzstarken Wirtschaftsunternehmen« entwickelt hätten – »dank billiger Gefangenenarbeit« (Handelsblatt, 13.4.2007). Aus der Arbeitskraft der Inhaftierten wurden allein im Jahr 2013 in den Werkshallen der Knäste bundesweit etwa 150 Millionen Euro herausgeholt (Süddeutsche Zeitung, 28.1.2015). Die »Dunkelziffer« dürfte indes wesentlich höher liegen. Denn bei diesem Zahlenwerk handelt es sich lediglich um die offiziellen Angaben. Unberücksichtigt bleibt der eigentliche »Marktwert« der verrichteten Arbeiten für die Landesbehörden, da diese haushaltsintern zwischen einzelnen Ressorts verrechnet und nicht zu »marktüblichen Preisen« geordert werden. Außerdem unberücksichtigt bleiben die sogenannten reproduktiven Tätigkeiten der Inhaftierten (Anstaltsküche, Wäscherei, Hausarbeiten etc.), durch die der Betrieb des Gefängnisses gesichert wird. Es ist makaber, aber durch den Arbeitseinsatz der Häftlinge wird das perfide System des Wegschließens und Einsperrens von Menschen nicht nur aufrechterhalten, sondern subventioniert, da diese »Dienstleistungen« gleichfalls nicht auf dem »freien Markt« nachgefragt werden.

Ein zentraler Schwerpunkt in der Wertschöpfungskette der JVA sind die sogenannten Unternehmerbetriebe. In diesen wird für externe Firmen oftmals im Akkord zertifiziert produziert. Der Staat tritt hier mittels der JVA-Leitungen als Verleiher der Arbeitskraft Inhaftierter auf. Im Grunde handelt es sich um ein Szenario aus längst vergangenen Zeiten: Der Staat stellt ein kaserniertes und weitgehend rechtloses Arbeitskräftereservoir zur Verfügung, das Konzerne oder deren Subunternehmer knapp oberhalb der Gratismarke »einkaufen«. Gefangenenarbeit wird verramscht.

Sozial- und Lohndumping

Mit dem staatlich geförderten Sozial- und Lohndumping hinter den Gefängnismauern wird offensiv geworben, um den »Wirtschaftsstandort Knast« besonders attraktiv erscheinen zu lassen. Unsere inhaftierten Kolleginnen und Kollegen sind von Mindest- oder gar Tariflöhnen ebenso ausgenommen, wie von der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, vom Kündigungsschutz oder der Rentenversicherungspflicht. Insbesondere die Nichteinzahlung in die Rentenkasse führt nach einer mehrjährigen Haftzeit geradewegs in die Altersarmut. Der sogenannte Resozialisierungsgedanke, der im StVollzG niedergelegt ist, wird so völlig pervertiert.

Die prekäre Arbeitssituation in den Betriebsanlagen der Haftanstalten und die systematische Entwertung der Arbeitsleistung Inhaftierter bilden demnach die Voraussetzungen, um auf dem Rücken der gefangenen Arbeiterinnen und Arbeiter für die Auftraggeber eine »Verringerung des Ressourceneinsatzes« zu ermöglichen und »Kosteneinsparpotentiale« zu nutzen. So die Formulierungen in offiziellen Verlautbarungen.4

Von den ca. 63.000 Inhaftierten der Bundesrepublik befinden sich ca. 42.000 in Beschäftigungsverhältnissen. Wiederholt wird die Behauptung aufgestellt, die zur Arbeit verpflichteten Gefangenen würden keiner »richtigen Arbeit« nachgehen. Ihnen fehle der »Arbeitnehmerstatus«, sie würden lediglich quasitherapeutische Hilfsarbeiten ausführen und an einer Art beruflicher Wiedereingliederungsmaßnahme im Rahmen des »Resozialisierungskonzepts« teilnehmen. Richtig ist, dass Gefangene aufgrund der Zuweisung von Beschäftigung kein »normales« Arbeitsverhältnis eingehen (können). Die Aberkennung des »Arbeiternehmerstatus« ist der administrative Trick, um Zehntausende inhaftierte Beschäftigte fortgesetzt zu entrechten und deren Arbeitsleistung zu entwerten. Aber auch inhaftierte Menschen haben, da sie keine Produktionsmittel besitzen, nichts anderes einzubringen, als ihre menschliche Arbeitskraft, die sie als Ware zum Verkauf anbieten. Das ist ein wesentliches Kennzeichen eines wirtschaftlichen Abhängigkeitsverhältnisses. Die Arbeitsverhältnisse in den Knastbetrieben erinnern aufgrund des im StVollzG verankerten Arbeitszwangs eher an vorkapitalistische Gesellschaftsformen als an einen modernen Sozial- und Rechtsstaat des 21. Jahrhunderts.

Justizvertreter operieren mit dem »Argument«, dass die Knastarbeit ein pures »Zuschussgeschäft« sei. Auch das führt in die Irre. In den JVA-Betrieben wird von den gefangenen Arbeiterinnen und Arbeitern Mehrwert produziert. Es ist absurd, hinsichtlich des »Kostenfaktors Knast« eine Eins-zu-eins-Umrechnung anzustellen. Hoheitliche Aufgaben werden insgesamt anteilig von den Staatsbürgern über das Steueraufkommen finanziert. Zudem existiert kein Passus in einem Gesetzeswerk, wonach Gefangene für ihre Inhaftierung finanziell selbst aufzukommen hätten.

Eine Sozialversicherung für gefangene Beschäftigte wurde ausdrücklich in das StVollzG aufgenommen. Bis auf die Einzahlung in die Arbeitslosenversicherung, auch wenn der Anrechnungszeitraum zuungunsten der arbeitenden Gefangenen bemessen wird (z. B. fallen arbeitsfreie Sonn- und Feiertag nicht in den Berechnungszeitraum), erfolgte diesbezüglich jedoch nichts. Die Einbeziehung von Gefangenen in die Sozialversicherung wurde unter den Vorbehalt eines zu verabschiedenden Bundesgesetzes gestellt. Aber seit fast 40 Jahren kommt keine parlamentarische Mehrheit im Deutschen Bundestag zustande, um diese sozialen Mindeststandards auch für Häftlinge per Gesetz zu beschließen.

Gefängnis als Ort des Kampfes

Der Knast ist fürwahr bislang kein Ort des sozialpolitischen Engagements gewesen. Der Verwahrvollzug ist sprichwörtlich zu verstehen. Fügung, nicht Regung war und ist die Devise. Mit der GG/BO haben sich Gefangene eine selbst organisierte Plattform geschaffen. Als »soziale Randgruppe« verfügen sie nun über eine eigene Lobby, über die sie sich in gesellschaftliche Debatten einbringen sowie Forderungen formulieren und durchsetzen können. Gefängnisse sind seitens der Gefangenen keine gewerkschaftsfreie Zone mehr!

Wir nehmen als gefangene Arbeiterinnen und Arbeiter unser Recht der Vereinigungs- und Koalitionsfreiheit nach Artikel 9, Absatz 3 des Grundgesetzes in Anspruch und unsere Interessen in die eigenen Hände. Wir nehmen das Sozialstaatsprinzip ernst und fordern in diesem Zusammenhang eine Gleichbehandlung von inhaftierten und nicht inhaftierten Menschen. Denn es ist völlig inakzeptabel, dass der Freiheitsentzug für die Gefangenen durch eine sozial- und arbeitsrechtlichen Diskriminierung zusätzlich verschärft wird. Eine solche Doppel- und Dreifachbestrafung ist schlicht und ergreifend rechtswidrig.

Unsere Aufgabe als GG/BO ist es, die ökonomische Klassensituation der gefangenen Kolleginnen und Kollegen über die Realisierung unserer Kernforderungen nach Sozialversicherung und Mindestlohn zu verbessern. Es muss ein Ende haben, dass der Einsatz der Arbeitskraft inhaftierter Menschen faktisch zum Nulltarif erfolgen kann. Die Zielsetzung ist, dass man mit einem Einkommen auch ein Auskommen hat – sowohl innerhalb als auch außerhalb des Gefängnisses.

Der Kampf um die Arbeitsbedingungen im Allgemeinen und die Lohnhöhe sowie die Ausgestaltung der Arbeitszeit im Besonderen waren stets Konfliktpunkte zwischen jenen, die die Arbeitskraft abschöpfen und jenen, die sie anbieten. Das ist im Knast nicht anders, zumal die prekäre Arbeits- und Lebenssituation nicht nur Gesprächsstoff liefert, sondern auch eine Menge an Zündstoff bereit hält. Einer unserer zentralen Ansätze ist es, keine Konkurrenz zwischen einzelnen Beschäftigtengruppen aufkommen zu lassen, sondern als Einheit unabhängig von ethnischer Herkunft oder beruflichem Hintergrund aufzutreten. Wir erheben als GG/BO aber nicht nur für arbeitende Gefangene und gefangene Auszubildende unsere Stimme, damit bei letzteren z. B. eine Angleichung der Ausbildungsvergütung erfolgt wie bei nicht inhaftierten Menschen in einem Ausbildungsverhältnis. Wir fordern gleichfalls eine deutliche Erhöhung des sogenannten Sozialgeldes für die Gefangenen, die sich aufgrund einer chronischen Erkrankung oder Arbeitsunfähigkeit in keinem Beschäftigungsverhältnis befinden. Des weiteren unterstützen wir jene Inhaftierten, die sich bewusst gegen den staatlichen Arbeitszwang hinter Gittern positionieren und diese Form der unfreiwilligen Tätigkeit teilweise oder ausnahmslos verweigern.

Die Liste der Aktivitäten in der kurzen Geschichte der GG/BO ist bereits jetzt lang. Die folgende Aufzählung ist unvollständig, vermittelt aber einen Eindruck von dem, was die Gefangenen-Gewerkschaft/Bundesweite Organisation praktisch ausmacht.

Die GG/BO ist wahrlich kein »Männerverein«. In der größten Haftanstalt für Frauen in Nordrhein-Westfalen, in Willich bei Köln, bildete sich die erste Frauensektion. In einem längeren Artikel in der tageszeitung (29.11.2015) berichteten die beiden Sprecherinnen Anja und Stephanie Meyer über ihre Tätigkeit hinter Gittern. Zwischenzeitlich waren mehr als 40 Frauen, etwa ein Fünftel der Insassinnen, in der Gewerkschaft organisiert. Aktuell finden sich inhaftierte Frauen in der JVA Chemnitz im Rahmen der GG/BO zusammen.

Von der Kita bis zum Ministerium

Mit einer »Aktivierenden Untersuchung« war es uns 2015 gelungen, genaueres über die verschiedenen Knastbetriebe zu erfahren. Mit einem Fragenkatalog baten wir Inhaftierte um Auskunft, welche externen Unternehmen und Landesbehörden in welchen JVA-Betrieben welche Produkte unter welchen Konditionen herstellen lassen. Die Ergebnisse haben wir beispielhaft für das Bundesland Niedersachsen zusammengetragen. Ein wesentlicher Lieferant von Informationen war unser GG/BO-Sprecher in der JVA Sehnde, Kai Rollenhagen. Erstes Ergebnis: Faktisch alle Landesbehörden von der Kindertagesstätte bis zu Ministerien lassen in den JVA-Betrieben produzieren. Zweites Ergebnis: Namhafte Unternehmen aus der Automobilbranche und der Elektroindustrie nutzen die Arbeitskraft Inhaftierter sozialabgabenfrei. Zum Beispiel lässt einer der weltweit größten Windkraftanlagenbauer, Enercon, über Subunternehmen in westniedersächsischen Haftanstalten elektronische Bauteile fertigen.

In der mittelhessischen JVA Butzbach sorgte Ende 2015 ein Hunger- und Bummelstreik für regionales Aufsehen. Jürgen Rössner organisierte unermüdlich die Streikfront hinter Gittern. Ein Dokument aus der JVA-Schlosserei lieferte den Zündstoff. Der darin enthaltenen offiziellen Statistik war zu entnehmen, dass der Lohnanteil der arbeitenden Gefangenen am jährlichen Reingewinn von drei Millionen Euro bei unter 0,4 Prozent lag. In Berlin und Frankfurt a. M. bildete sich ein »Netzwerk für die Rechte inhaftierter Arbeiterinnen und Arbeiter«, das Kontakte vor allem auch in den akademischen Bereich herstellen konnte. Auch wenn unter dem Strich die Forderungen nicht durchgesetzt werden konnten, so zeigte dieser öffentlich ausgetragene Konflikt doch, dass eine gewerkschaftspolitische Mobilisierung vor und hinter den Gefängnismauern möglich ist.

Ein weiteres Beispiel für die erfolgreiche Tätigkeit der GG/BO ist die Aufdeckung der mutmaßlichen »Klau- und Schmuggelwirtschaft« seitens Bediensteter in der JVA Tegel in Berlin, die Mitte September 2016 ein bundesweites Medienecho fand. Ein Netzwerk von 20 bis 30 Beamten und Angestellten der JVA ließ nach Angaben der beiden Whistleblower Timo F. und Benjamin L. Dienstleistungen und Waren von unter Billiglohnbedingungen arbeitenden Gefangenen für den Eigenbedarf oder Weiterverkauf aus den JVA-Betrieben herausschaffen. Besonders beliebt: Mobiliar aus der JVA-eigenen Tischlerei und Schreinerei sowie Materialien aus der Knastschlosserei wie etwa Edelstahlgrills.5 Diese »Tegel-Connection« kam mit Unterstützung der GG/BO an die Öffentlichkeit. Die Berliner Staatsanwaltschaft ermittelt mittlerweile gegen zwei Beamte.

Aber auch lokale Auseinandersetzungen um die Durchsetzung einer schikanefreien Gewerkschaftstätigkeit von unseren inhaftierten Mitgliedern waren immer wieder Thema. So in der JVA Untermaßfeld südwestlich von Erfurt im von Bodo Ramelow (Die Linke) regierten Thüringen. Postzensur und Zellenrazzien gegen engagierte Gewerkschafter hinter Gittern wie den örtlichen GG/BO-Sprecher David Hahn waren und sind im »Musterland« von »Rot-Rot-Grün« leider keine Ausnahme. Aber auch gegen die Verweigerung von nährstoffhaltigen Nahrungsmitteln oder erforderliche Sonderkost richtet sich der Widerspruch der GG/BO in den Thüringer Knästen.

Bereits vor etwas mehr als einem Jahr begab sich die Organisation auf einen »Expansionskurs«: »GG/BO goes Austria« lautete das Motto. Nach dem ersten Anstoß wurde es für einige Monate recht ruhig um den österreichischen Ableger der GG/BO, bis sich ein Kreis von Gefangenen in der Justizanstalt Graz-Karlau in der Steiermark gefunden hatte, der die Initiative ergriff. Georg Huß, Oliver Riepan und andere organisierten die erste Kampagne für Gewerkschaftsrechte in den Justizanstalten Österreichs. In Wien hat sich zwischenzeitlich ein personell erweiterter Solikreis für die österreichische GG/BO gebildet, der über seinen Blog die gewerkschaftspolitischen und menschenrechtlichen Aktivitäten dokumentiert.6

Die Geschichte von sozialen Bewegungen, die um Solidarität, Autonomie, Emanzipation und (tiefgreifende) Sozialreformen gerungen haben, ist gleichzeitig eine von staatlicher Verfolgung und behördlicher Kriminalisierung. Die Gewerkschaftsbewegungen waren hiervon »an vorderster Front« betroffen. Eine von ihnen geforderte Gesellschaftsveränderung löste bei den Machthabern nicht nur Argwohn aus, sondern zog eine verdeckte oder offene Bekämpfung von (Basis-)Gewerkschaftern nach sich.

Die GG/BO befindet sich in einer organisatorischen Schieflage. Drinnen Hunderte Mitglieder, und noch weit mehr Sympathisanten. Draußen ein, zwei, drei Handvoll Aktvistinnen und Aktivisten, die die Arbeit koordinieren. Die GG/BO hat sich in Teilen bereits regionalisiert, zum Teil lokalisiert. Dieser Prozess muss fortgesetzt werden. Denn es hat sich gezeigt, umso näher Soligruppen an den Haftanstalten sind, umso intensiver und kontinuierlicher fallen die Kampagnen hinter Gittern aus.

Es ist unerheblich, ob prekäre Arbeitsverhältnisse vor oder hinter den Knasttoren existieren – sie gehören generell abgeschafft. Gewerkschaftliche Solidarität ist an diesem wie an anderen Punkten unteilbar!

Rechtliche Anerkennung

Deshalb setzen wir auf einen intensiven Austausch von inhaftierten und nicht inhaftierten Kolleginnen und Kollegen aus den Einzelgewerkschaften des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) sowie den Basisgewerkschaften der Freien Arbeiterinnen- und Arbeiter-Union (FAU) und den Industrial Workers of the World (IWW). Wir wissen, dass unser Erfolg wesentlich davon abhängt, ob die legitimen Kernforderungen der GG/BO Eingang in das breite Gewerkschaftsspektrum finden werden. Nur so lässt sich der erforderliche soziale Druck aufbauen, um letztlich mehrheitsfähig werden zu können.

Wenn wir über die Sozialversicherungspflicht und den Mindestlohn eine tendenzielle Angleichung der Arbeitsverhältnisse drinnen und draußen erzielen wollen, so ist das nur ein Schritt auf dem Weg zur vollen Gewerkschaftsfreiheit hinter Schloß und Riegel. Wir orientieren darauf, sowohl die Versammlungsfreiheit für GG/BO-Mitglieder im Knast als auch die Tariffähigkeit der GG/BO durchzusetzen. Damit ist unsere Forderung verbunden, dass auch für Gefangene das Betriebsverfassungsgesetz gilt, da sich die GG/BO nicht in den Rahmen der sogenannten Gefangenenmitverantwortung nach Paragraph 160 StVollzG pressen lässt. Damit dokumentieren wir nicht nur einen emanzipatorischen Akt, in der Unfreiheit des Knasts Freiheit zu reklamieren. Wir erlangen hierüber einen Gestaltungsraum und eine Beweglichkeit, die im Falle potentieller Arbeitskampfmaßnahmen von gefangenen Arbeiterinnen und Arbeiter nur von Vorteil sein werden. Die im Grundgesetz verankerte Koalitionsfreiheit steht uns zu, ohne jede substantielle Einschränkung!

Zwei Momente kennzeichnen eine gewerkschaftspolitische und -rechtliche Aktivität von Gefangenen im Knastalltag, die Verbindungslinien zur weiten Arbeitswelt vor den Toren der Haftanstalten schaffen können: Zum einen finden Methoden des »Union Busting« gegenüber der GG/BO und ihren Aktivistinnen und Aktivisten eine breite Anwendung. Damit ist nicht nur eine massive Behinderung der Gewerkschaftsarbeit gemeint, sondern der Versuch der JVA-Leitungen, eine weitere Ausdehnung der GG/BO mit Hilfe einer Vielzahl von Schikanen zu verhindern. Im Extremfall kann das bis zum gezielten Zerschlagungsversuch der gewerkschaftlichen Selbsthilfe reichen. Zum anderen haben wir es bei der Billigarbeit in den Knästen mit einem besonders eklatanten Fall im Niedriglohnsektor zu tun. In beiden Fällen ergeben sich jeweils Handlungsspielräume und Schnittstellen einer gegenseitigen Solidarisierung von beschäftigten und nicht beschäftigten Gewerkschafterinnen und Gewerkschaftern vor und hinter den Knastmauern. Und genau dieses Band der Solidarität wollen wir Knoten für Knoten enger knüpfen.

Anmerkungen:

1 www.jva-shop-business.de/frontpage-style1/die-arbeitsbetriebe-der-niedersaechsischen-justiz-partner-der-wirtschaft.html

2 Siehe beispielsweise: www.vaw.de/unternehmen/niederlassungen/ravensburg.html

3 Jonas Mueller-Töwe: Geheime Verträge, versteckte Kosten. Warum private Dienstleister Deutschlands Gefängnisse nicht billiger, sondern teurer machen, https://kurzlink.de/E66DvEJQw

4 www.jva-shop-business.de/frontpage-style1/die-arbeitsbetriebe-der-niedersaechsischen-justiz-partner-der-wirtschaft.html

5 www.stern.de/wirtschaft/news/jva-tegel–die-unfassbaren-schmuggeleien-im-maennerknast-7109860.html

6 http://ggraus.blogsport.at

https://www.jungewelt.de/2017/02-27/057.php

Deutschland: »Justiz wird zum langen Arm Erdogans«

Türkische Kommunisten stehen wegen Aktivitäten für eine Gruppe vor Gericht, die hierzulande nicht verboten ist. Gespräch mit Süleyman Gürcan

Interview: Pit Beuttel
Seit Juni 2016 läuft in München ein großangelegter Staatsschutzprozess gegen insgesamt zehn Aktivistinnen und Aktivisten des Vereins ATIF im Rahmen des Paragraphen 129 b StGB. Was wird den Kommunisten vorgeworfen?

Nicht jeder Angeklagte ist ATIF-Mitglied. Drei Angeklagte wohnten in Österreich, der Schweiz und Frankreich. Aber die meisten sind Mitglieder von ATIK (Konföderation der Arbeiter und Arbeiterinnen aus der Türkei in Europa, jW). Den Aktivisten wird aber die Mitgliedschaft in der Kommunistischen Partei der Türkei – Marxisten-Leninisten, der TKP/ML, vorgeworfen. Sie ist nur in der Türkei verboten. Laut Bundesanwaltschaft soll die Organisation für den türkischen Staat »gefährlich« sein; die Angeklagten sollen Mittel und Gelder für die Organisation beschafft haben. Obwohl die TKP/ML hier nicht verboten ist, gilt sie in den Augen des deutschen Staates als »gefährliche Vereinigung«.

Wie erklären Sie sich den ausgeprägten Verfolgungswillen des deutschen Staates?

Es gibt verschiedene Gründe dafür. Ein wichtiger ist sicherlich, dass die Angeklagten sich als Kommunisten verstehen. Der deutsche Staat hat ja in Sachen Antikommunismus einige Erfahrungen. Die KPD ist beispielsweise in diesem Lande ja bis heute verboten. Zweitens ist die Beziehung zwischen Deutschland und der Türkei in historischer, wirtschaftlicher und politischer Hinsicht sehr eng. Auch in der heutigen Zeit hat die Bundesrepublik ein Interesse am Nahen Osten und damit an der Türkei. Es seien hier nur genannt: der deutsche Militärstützpunkt in Incirlik, das Abkommen über Flüchtlinge mit Erdogan und natürlich wirtschaftliche Beziehungen. Drittens kann man sagen, dass Kommunisten und Revolutionäre, unter ihnen auch die TKP/ML, sich aktiv mit dem kurdischen Volk während des Kobani-Aufstands (die Befreiung Kobanis und ganz Rojavas, dem syrischen Teil Kurdistans, jW) solidarisiert haben. Es ist sicherlich eines der Ziele der Türkei, dass diese Solidarität zwischen Kurden und Revolutionären gestört und möglichst unterbunden werden soll.

Welche Rolle spielen die aktuellen Entwicklungen in der Türkei, etwa die Errichtung eines Präsidialsystems, im Prozess?

Für uns spielen sie eine große Rolle. Für die Richter dagegen offenbar gar nicht. Beim Übersetzungsskandal im vergangenen Jahr wurde bekannt, dass interne Briefe zwischen Anwälten und Mandanten ohne Verschlüsselung und Datenschutzgarantien in der Türkei übersetzt wurden! Das gleiche gilt für Dokumente. Darüber hinaus werden auch weiterhin Beweismittel aus der Türkei, die unter Folter »gewonnen« wurden, von der Bundesanwaltschaft genutzt. Das jetzige Verfahren ist daher ein Skandal.

In einer Ende Januar verbreiteten Erklärung vom Gefangenen Seyit Ali Ugur wird von Folter im Knast gesprochen. Können Sie mehr dazu sagen?

Seyit Ali Ugur hat in seiner Erklärung auf die Folter am Gefangenen Mehmet Yesilcali hingewiesen. An einem Prozesstag, bei dem Mehmet Yesilcali gesagt hatte, dass er krank sei, wurde der Prozess früh beendet. An genau diesem Tag wurde er im Knast komplett ausgezogen. Das soll mit Gewalt geschehen sein. Er soll dann bis zum nächsten Tag nackt in seiner Zelle auf den Arzt gewartet haben.

Was erwarten Sie vom Prozess und von der deutschen Justiz?

In Verfahren nach den Paragraphen 129 a und b funktioniert die Gewaltenteilung nicht. Die Regierung sagt, gegen wen solche Verfahren eröffnet werden sollen. Die Interessen der Staaten untereinander spielen hier die bei weitem größte Rolle. Wenn Erdogan einen harten Schlag gegen Revolutionäre oder Kurden sehen will, setzt das die deutsche Regierung um. Vergessen wir nicht: Aktuell sind in der BRD mehr als zehn kurdische Politiker im Knast. Die deutsche Regierung und damit die Justiz sind letztendlich zum langen Arm von Erdogan geworden.

https://www.jungewelt.de/2017/02-14/093.php

Spanien: »Verbot war eindeutig rechtswidrig«

Vor einem Jahr ging spanische Justiz gegen Internationalisten vor. Prozess hat bis heute nicht begonnen. Gespräch mit Manuel Sánchez

Interview: Kevin Hoffmann

Ihre Plattform wurde kurz nach der Verhaftung von mehreren Internationalisten am 27. Januar 2016 gebildet. Was war der Grund für diese Verhaftungen?

Die Operation wurde durchgeführt, um die Solidarität von Kommunisten aus Spanien mit Rojava und Kurdistan zu unterdrücken, sowie jede Aktivität gegen das türkische Regime im spanischen Staat anzugreifen. Das Innenministerium arbeitete dabei mit der Nationalen Polizei (Cuerpo Nacional de Policía, jW) zusammen. Die Razzia, die zu den Festnahmen führte, war eine gemeinsame Operation. Der spanische Staat hat dafür die Beteiligung zweier Kommunisten an dem Internationalen Freiheitsbataillon in Rojava als Anlass genommen. Die beiden Brigadisten haben in Rojava gegen den »Islamischen Staat« gekämpft, so wie in den 1930er Jahren Zehntausende uns im Kampf gegen den faschistischen Putsch in Spanien unterstützt haben.

Was wirft die spanische Justiz den Betroffenen vor?

Die beiden Brigadisten und ihre Organisation, die PML-RC (Marxistisch-Leninistische Partei – Kommunistischer Wiederaufbau, jW) werden wegen ihrer angeblichen Zusammenarbeit mit der Arbeiterpartei Kurdistans, PKK, angeklagt. Tatsächlich haben die Brigadisten in Rojava mit den Volksverteidigungseinheiten, YPG, und den Einheiten der Marxistisch-Leninistischen Kommunistischen Partei der Türkei und Kurdistans, MLKP, zusammen gekämpft. Im Unterschied zur PKK sind die YPG und auch die MLKP im spanischen Staat nicht verboten, ebensowenig wie deren Unterstützung oder die Zusammenarbeit mit ihnen. Insofern ist das daraufhin verhängte Verbot der PML-RC für uns eindeutig rechtswidrig.

Warum konnte trotzdem eine derart schwerwiegende Anklage vorgebracht werden?

 

Während der Durchsuchung der Räume, die die Polizei der PML-RC zuordnete, wurde ein kleines Gefäß mit Pflanzendünger gefunden. Die Polizei schlussfolgerte daraus, dass die Organisation »explosives Material« zum möglichen Bombenbau besitze.

Wie ist der aktuelle Stand des Verfahrens?

Das Gerichtsverfahren befindet sich derzeit immer noch in der Vorbereitung. In einem ganzen Jahr hat die Staatsanwaltschaft es nicht geschafft, die Untersuchung gegen die Angeklagten abzuschließen. Doch zwischen dem 27. und 30. Januar muss ein Richter über das weitere Verbot der Organisation PML-RC und ihrer Aktivitäten entscheiden, da das verhängte auf ein Jahr befristet war. Um es jetzt zu verlängern, müsste die Staatsanwaltschaft neue Argumente vorbringen.

Was erwartet die Angeklagten?

Das ist natürlich schwer zu sagen, wenn man darauf wartet, dass der Prozess überhaupt beginnt. Im Raum steht die Strafandrohung von bis zu 20 Jahren Gefängnis für 14 Personen. Der vorgeworfene Besitz explosiven Materials reichte bereits als Rechtfertigung dafür, den Generalsekretär der PML-RC zwei Monate in Isolationshaft zu halten. Aber eins ist ganz klar, sollte es ein wirklich faires Gerichtsverfahren geben, dann werden die Angeklagten von allen Anklagepunkten freigesprochen werden.

Gibt es Solidarität mit den Betroffenen?

Es gibt zahlreiche Aktionen von Gruppen aus Spanien, Parteien halten sich an der Stelle eher zurück. Auch aus anderen Ländern erreichten uns Erklärungen. Momentan befinden wir uns mitten in einer Aktionswoche zum Thema, bei der zahlreiche Gruppen aus dem In- und Ausland sich unserer Forderung nach einer Freilassung der Internationalisten angeschlossen haben.

https://www.jungewelt.de/2017/01-26/040.php

Bern: Farbe gegen Knast und Bullen

Am Samstag, den 21. Januar 2017 haben wir in voller Ablehnung mit allen Knästen das Regionalgefängnis in Bern mit Farbe markiert. Als auf dem Rückweg unserer Aktion ein Kastenwagen der Bullen den Fehler beging die Verfolgung aufzunehmen, musste sich dieser nach einer entschlossenen Intervention zurückziehen. Unsere Aktion stellen wir in Solidarität mit dem globalen Aktionstag für Trans*- Gefangene und dem Aufruf zur Unterstützung der Gruppe Revolutionärer Kampf in Griechenland.

Trans* Prisoner Action Days
Am 22. Januar wird zum zweiten Mal zum globalen Aktionstag in Solidarität mit Trans*-Gefangenen aufgerufen. Prüfende Blicke, Abscheu, Isolation, Belästigungen und sexualisierte Gewalt verdoppeln sich für trans*-Personen in Gefängnissen durch die physischen und emotionalen Einschränkungen des buchstäblichen Käfigs, der keinen Ausweg lässt.  Dieses Event wird von trans*-Gefangenen und ihren Unterstützer*innen weltweit organisiert. Es ist eine Möglichkeit für die draußen, sich an die hinter Gittern zu erinnern, Solidarität zu zeigen und das Bewusstsein über die Fragen, mit denen trans*-Gefangene konfrontiert sind, zu erhöhen. Zudem es ist für die, die drinnen sind eine Möglichkeit, ihre Stimme zu erheben und sich gemeinsam zu organisieren.

Action Day in Solidarity with Revolutionary Struggle
Für den 21. Januar wurde zu einem globalen Aktionstag in Solidarität mit den Gefangenen des Revolutionären Kampfes aufgerufen. So stark die Autoritäten auch glauben mögen, dass sie durch die Inhaftierungen von Anarchist*innen den (bewaffneten) Kampf beseitigen könnten, sie liegen falsch. In vollständiger Kompliz*innenschaft stehen wir, ob inner- oder ausserhalb der Knäste, für eine herrschaftsfreie Welt. Dabei hoffen wir nicht auf linke Parteien, wie die Syriza, welche nur an der sozialen Befriedung interessiert ist und ihr wahres Gesicht bei der Verhaftung von Pola Roupa und ihrem Sohn, sowie bei der Behandlung von anarchistischen Gefangenen zum wiederholten Mal offenbart hat.

Solidarität mit allen Anarchist*innen und anderen politischen Gefangenen, die verschleppt und eingesperrt wurden.

https://linksunten.indymedia.org/de/node/201796

Bern: Soli-Transpi für “Revolutionärer Kampf”

Zum gestrigen Aufruf zur Solidarität mit dem «Revolutionären Kampf» haben wir in Bern ein Soli-Transparent gesprayt und aufgehängt.

Der Revolutionäre Kampf ist nebst der «Verschwörung der Feuerzellen» einer von zwei noch aktiven anarchistischen und bewaffneten Gruppen in Griechenland. Am fünften Januar dieses Jahres wurde Pola Roupa, ihr Sohn und die Anarchistin Konstantina Athanasopoulou in Athen verhaftet. Auf Pola war zuvor ein Kopfgeld von einer Million Euro ausgesetzt worden.

2011 waren Pola Roupa, Nikos Maziotis und Costas Gournas nach der Entlassung aus der maximalen U-Haft Dauer von 18 Monaten untergetaucht. Im Juli 2014 wurde der Ehemann von Pola Roupa, Nikos Maziotis, in Athen verhaftet. Er wurde für einen Sprengstoffanschlag auf die Baustelle der Nationalbank zu lebenslanger Haft verurteilt. Dies ist bemerkenswert, da bei dem Anschlag eine Warnung vorausgegangen war und es weder Tote noch Verletzte gab. Zur Lebenslagen Haft kamen weitere 129 Jahre für Schüsse auf PolizistInnen und diverse Banküberfälle.

Pola Roupa versuchte im letzten Jahr Nikos Maziotis auf spektakuläre Art und Weise zu befreien. Sie kaperte dazu einen Touristen-Helikopter mit dem Plan, diese zum Gefängnis von Nikos zu fliegen. Der Pilot, ein ehemaliger Polizist, lies den Hubschrauber jedoch abstürzen und Pola konnte fliehen.

Nach der Verhaftung wurde ihr Sohn in ein Krankenhaus eingesperrt und durfte keinen Besuch erhalten. Daraufhin traten die Mitglieder des Revolutionären Kampfes in einen Hunger- und Durchstreik. In dieser Zeit kam es in ganz Griechenland zu verschiedenen Solidaritätsaktionen. So versuchten beispielsweise Anarchist*innen mit einer Demo in das Krankenhaus zu gelangen, um den Sohn von Pola und Nikos ein paar Spielzeuge zu bringen. Im Gefängnis, wo die Mitglieder des Revolutionären Kampfes inhaftiert sind, verweigerten die Insassen den Einschluss.

Wir möchten uns den Solidaritätsaktionen anschliessen und senden den Gefangenen solidarische Grüsse aus Bern.

Mehr zur Geschichte des Revolutionären Kampfes, den Zielen und Strategien der Gruppe gibt es im diesem Video: https://www.youtube.com/watch?v=x_fPr787H4Y 

Zürich: Briefe schreiben für Nekane

Do., 19. Januar, 19.00 Kasama.

Während sich die politische und wirtschaftliche Elite am WEF trifft, sitzt Nekane noch immer im Knast. Unterstützen wir sie und tragen wir ihren Kampf gegen Folter, Patriarchat und Kapitalismus mit! Am Donnerstag, 19. Januar treffen wir uns ab 19 Uhr in der Kasama-Vokü, um Briefe an Nekane zu schreiben und Soundfiles fürs Radio LoRa 97,5 MHz aufzunehmen. Fürs leibliche Wohl ist gesorgt und Couverts, Papier sowie Etiketten sind vorhanden. Bring Mal- und Bastelmaterial, Fotos, Kleber und deine Freund_innen mit!
Free Nekane!

Weitere Infos zu Nekane findest du unter www.freenekane.ch