Hier sind zwei Medienmitteilungen einiger Betroffener und Antirep Winterthur zu aktuellen Gerichtsurteilen, die wir Euch nicht vorenthalten möchten.
Die Urteile betreffen zwei Verfahren im Zusammenhang mit der “StandortFUCKtor”-Demo vom 21.09.2013 in Winterthur, die sich gegen Stadtaufwertung und Vertreibung richtete.
An dieser durch ein Grossaufgebot der Polizei verhinderten Demo wurde unter anderem eine Frau im Polizeikessel durch ein Gummigeschoss schwer am Auge verletzt. Sie hat gegen die Stadtpolizei Winterthur und die Kantonspolizei Zürich geklagt. Das Obergericht Zürich hat mit der Abweisung der Beschwerde nun verhindert, dass es zu einem Strafverfahren gegen die Polizei kommen kann.
Das andere Verfahren, welches vom Bundesgericht abgewiesen wurde, drehte sich um die kurz darauf im Oktober 2013 folgenden “Bring your noise”-Demo gegen die Polizeigewalt am 21.09.2013. Diese Demo wurde von der Polizei nicht eingemacht, sondern geduldet, aber dafür heimlich überwacht. 20 Personen erhielten aufgrund der Videoaufnahmen einen Strafbefehl zugeschickt. Gegen diese Praxis haben sich die Betroffenen mit Einsprachen gegen die Strafbefehle und dem Weiterzug des Bezirks- und Obergerichtsurteils in einem Pilotprozess – leider erfolglos – gewehrt.
Auch wenn die Justiz einmal mehr die Polizei schützt, haben uns das Zusammenkommen der Betroffenen, die überwältigende Solidarität und die vielen Spenden sehr bestärtkt darin, dass wir uns gemeinsam gegen ihre Repression wehren können. Herzlichen Dank an Alle!
Antirep Winterthur — Antirep Winterthur c/o Infoladen Rabia Bachtelstr. 70 8400 Winterthur — Spenden-Konto: 90-192016-2 — Verein Soli-Fonds 8400 Winterthur — Zahlungszweck: Standortfucktor/Bring Your Noise