Monthly Archives: March 2017

Hungerstreik in türkischen Knästen

Kurdish hunger strikes ‘for return to solution process’ spread across Turkish prisons

Hunger strikes by political prisoners in Turkish prisons are spreading as more members of the Kurdistan Workers’ Party (PKK) continue joining the 26 prisoners in Izmir whose indefinite hunger strike began on 15 February.

PKK and PAJK (Kurdistan Free Women’s Party) convicts in many prisons across Turkey began a month long rotational hunger strike on 15 March, according to Kurdish news agencies.

Participating in the hunger strike for five days each, prisoners are demanding an end to the isolation of PKK leader Abdullah Ocalan and other inmates in Imrali Prison, the end of human rights abuses in prisons and the end of the destruction of Kurdish cities and villages in southeastern Turkey.

The hunger strikers are also demanding the reestablishment of necessary conditions for “the restart of the negotiations for a peaceful and political solution to the war in Kurdistan,” according to lawyer Deniz Kaya, speaking to ANF news agency.

The general hunger strike will continue until 15 April, however the 26 prisoners in Izmir’s Sakran Prison will continue the strike indefinitely until their demands are met by the government, Mesut Kaya, the brother of Necdet Kaya, one of the 26 convicts whose protest has began 30 days ago, said.

70 political prisoners from Van prison, including 10 inmates who joined the hunger strike on 8 March, were transferred to an unknown prison on 16 March to break the hunger strike, reported ANF.

A 67 day hunger strike by hundreds of prisoners in 2012 was brought to an end after Turkish authorities lifted the isolation on Abdullah Ocalan, who then called for an end to teh strike. The protest paved the way for negotiations and a 2-year ceasefire and solution process between the Turkish government and PKK.

Quelle: https://komnews.com/kurdish-hunger-strikes-for-return-to-solution-process-spread-across-turkish-prisons/

Abattre le capitalisme, construire la solidarité!

Solidarité depuis la conférence élargie du Secours Rouge International ces 25 et 26 mars à Zurich! Abattre le capitalisme, construire la solidarité !

La photo comprend les groupes participants à la construction d’un Secours Rouge International, ainsi que des invités politiques et des participants à la campagne de soutien aux internationalistes au Rojava.

Avec comme participants: la section belge Secours Rouge, le Collettivo Contro la Repressione pour la construction d’un SRI, les Proletari Torinesi Per Il Soccorso Rosso Internazionale Pt-Sri, le Rote Hilfe Schweiz, Tutsakların Sesi Platformu, Arbeitskreis Solidarität, le Netzwerk Freiheit für alle politischen Gefangenen, Riscossa Proletaria per il Comunismo, le Réseau d’Agitation Genève.

Comme invités dans le cadre de la campagne de soutien aux internationalistes au Rojava: Revolutionäre Jugend Zürich – RJZ, OCML VP, YDG – İsviçre/Schweiz/Suisse, RJG Bern, le Revolutionärer Aufbau Schweiz (ses sections présentes sur Facebook Revolutionärer Aufbau Winterthur, Revolutionärer Aufbau Basel).

Solidarité avec Nekane, les prisonniers d’ATIK, Georges Abdallah, les internationalistes au Rojava, et tous les prisonniers politiques !
Freiheit für Nekane, Free Georges Abdallah, Soutien au Bataillon International de Libération au Rojava

Ex-RAF-Angehörige zum Tod von Wienke Zitzlaff

Am 4. März starb Wienke Zitzlaff, die ältere Schwester Ulrike Meinhofs, in ihrem Wohnort Hannover. Ihr Tod bewegte Menschen, die ihr nahestanden, zu einem Nachruf, den sie jW übermittelten:
Wienke wollte 100 Jahre alt werden! Aber ihre fortschreitende Erblindung hat ihr zuletzt zu viel Kraft weggefressen – sie starb mit 85 Jahren.

Kennengelernt haben wir sie über ihre Schwester Ulrike, als sie sich mit anderen in der Angehörigengruppe engagierte, zum Schutz gegen die Zerstörung in der Isolation. Die Gruppe war überall präsent, tauchte in Pressekonferenzen und bei Justizministern auf, knüpfte europaweit und in die USA Kontakte.

Internationalistisch war Wienke schon geprägt aus der Zeit des Widerstands gegen die Wiederbewaffnung der Bundesrepublik in den 50er Jahren.

Wesentlich initiativ war sie auch bei der Schaffung einer internationalen Untersuchungskommission, um die Todesumstände Ulrikes zu klären. Jahre später hat sie mitgearbeitet an einer Dokumentation über »Todesschüsse, Isolation«, die beim UNO-Menschenrechtsausschuss eingereicht wurde.
Diese Aktivitäten waren konkreter Schutz für die Gefangenen und haben zu der Zeit nicht wenig polarisiert gegen die Vorherrschaft der BRD in Westeuropa.

Wienke hatte ein reiches Leben. Sie war vielseitig engagiert, als Lehrerin wegweisend für eine emanzipative Sonderpädagogik, als Feministin, in der Lesbenbewegung und hat konkret neue Lebensformen im Alter angepackt.

Sie reiste gern, ob nach Vietnam oder Kuba, sie brachte neue Erfahrungen mit, und in ihrer Wohnung vergingen kaum mehrere Tage, ohne dass Besucher bei ihr auftauchten und aufgenommen wurden. Sie hat lange und tiefe Freundschaften geschaffen. War wissbegierig, auch mal widerborstig.

Zuletzt musste sie erfahren, dass sie nachts vor ihren Augen Bilder sah, die sie bei Licht so sehr vermisste.
Wir werden sie in unserer Erinnerung behalten.

Ehemalige Mitglieder der RAF, ­Angehörige, Freundinnen und Freunde
22. März 2017

junge Welt 27.3.17

http://political-prisoners.net/item/4994-ex-raf-angehoerige-zum-tod-von-wienke-zitzlaff.html

Internationaler FreeNekane-Aktionstag am 6. April 2017

Am 6. April 2016 wurde Nekane Txapartegi in Zürich verhaftet. Seither sitzt sie in Auslieferungshaft. Die Behörden zögern ihren erstinstanzlichen Entscheid bezüglich des Auslieferungsgesuches des Spanischen Staates und Nekanes Asylgesuchs hinaus. Dennoch bleibt sie stark und kämpft! Am Jahrestag der Verhaftung sagen wir: Es reicht!

Wir rufen dazu auf, den Jahrestag der Verhaftung von Nekane, den 6. April 2017, zu einem internationalen Aktionstag zu machen.Werdet kreativ und aktiv und organisiert etwas für Nekane! Sei es nur etwas kleines oder eine grosse Aktion.

Wir sammeln hier die geplanten Aktionen vom 6. April, die an verschiedensten Orten stattfinden. Solltet ihr etwas organisieren, oder von einer Aktion wissen, schickt uns die Info dazu auf: aktionstag@freenekane.ch

www.freenekane.ch

Ciao Claude.

In der Nacht auf Sonntag, 12. März 2017, ist Claude Hentz gestorben. Claude Hentz war ein Rechtsanwalt in Zürich, der stets enorm solidarisch verschiedenste GenossInnen tatkräftig unterstützte. Claude war ein Genosse, dessen Politisierung mit der Zürcher Bewegung 1980 begann. Von Anfang an war er in verschiedenen Zusammenhängen aktiv, in denen es jeweils um das Verhältnis zwischen kämpfender Bewegung und der Klassenjustiz ging. Er prägte Strukturen wie das Anwaltskollektiv, baute das Pikett “Strafverteidigung” in Zürich auf und war ein Garant für eine klare politische Position in jeder juristischen Konfrontation. Wir werden ihn vermissen. Ciao Claude.


Gegen die Mühlen des Apparats

Interview: Heinz Nigg

Claude Hentz.
Geboren 1956 in St. Paul, Minnesota.
Arbeitete als Sekretär im Anwaltskollektiv Zürich und in dessen Rechtsauskunftsstelle.
Heute Rechtsanwalt in der Advokatur Gartenhof.

Mein Vater war Österreicher und stammte aus einer Familie von Berufsmilitärs. Er studierte Ingenieur. Im Krieg wurde er verletzt und verlor einen Arm. Dank seiner Sprachkenntnisse wurde er während des Kriegs von den Amis als Dolmetscher beschäftigt. Dann arbeitete er ein Leben lang als Manager für die amerikanische Firma 3M. Meine Mutter kommt aus einer streng katholischen Familie aus dem Wallis und wuchs im Tessin auf. Sie lernte meinen Vater in Zürich kennen, wo sie als kaufmännische Angestellte auf einer Bank arbeitete. Sie heirateten, zogen nach St. Paul, Minnesota, wo sich der Hauptsitz von 3M befindet, und hatten drei Kinder. Mit 27 erkrankte meine Mutter an Krebs, und wir kehrten mit ihr in die Schweiz zurück. Als sie starb, war ich gerade vier Jahre alt. Mein Vater heiratete wieder, und durch ein Entgegenkommen seiner Firma wurde er nach Europa versetzt, zuerst nach Basel, dann nach Lausanne, Wien und zuletzt nach Zürich.

Wie hattest du dich in Zürich eingelebt?
Wir wohnten zuerst in Seebach in einem modernen Wohnblock, umgeben von vielen Genossenschaftshäusern. Das war ein raueres soziales Umfeld als in Wien, wo ich die amerikanische Schule besuchte und ein von Jesuiten geführtes Knabeninternat. Nun musste ich mich wehren, mich prügeln und den Mädchen imponieren. Mit meinem österreichischen Akzent wurde ich als Ausländer angeschaut. Ich machte die fünfte und sechste Primarklasse in Seebach und ging ins Gymnasium Freudenberg. Das war im Jahr 1969 – während einer sehr aufmüpfigen Zeit! Ein Maturand wurde gerade von der Schule geschmissen. Es ging darum, dass sich die Schüler nicht politisch äussern durften – auf Wandzeitungen und in der Schülerzeitung. Auch wenn ich ein scheuer Erstklässler war, spürte ich diesen Nimbus von Frechheit und vom Sich-nicht-Einordnen. Bei den Lehrern hatte es rebellische Geister. Mein Spanischlehrer war zum Beispiel Fritz Zorn, der mit seinem Buch «Mars», einer schonungslosen Abrechnung mit dem Grossbürgertum, berühmt wurde.

Wie war das Klima in deiner Familie?
Die Frau hielt die Familie zusammen, und mein Vater brachte das Geld nach Hause. Meinem Vater waren Leistung und Karriere sehr wichtig. Was er von uns im Hause abverlangte, hat er auch selbst erbracht, obwohl ihm ein Arm fehlte. Er machte alles. Es war aber gegenüber uns Kindern nicht fordernd, sondern eher liebevoll. Während der Pubertät wurde es schwierig. Mein zwei Jahre älterer Bruder hatte überall Lämpen und war von zu Hause ausgerissen. Auch ich zog mit sechzehn von zu Hause aus, weil es immer wieder zu Auseinandersetzungen gekommen war. Meine Eltern fanden für mich ein Zimmer bei einer Schlummermutter mitten in der Stadt. Von dort aus ging ich weiter zur Schule.

Wie war das, so auf dich selbst angewiesen zu sein?
Weil mein Sackgeld nicht reichte, ging ich heimlich auf die Sihlpost als Expressbote arbeiten. Mit dem Velo fuhr ich in der ganzen Stadt herum und verteilte Expressbriefe und Telegramme. Damals bekam man noch einiges Trinkgeld. In die Telegramm-Couverts konntest du hineinblasen und so den Text lesen. Handelte es sich um eine freudige Nachricht, bist du besonders freundlich gewesen. Bei etwas Dramatischem hast du eher eine ernste Miene aufgesetzt. Auf der Sihlpost lernte ich ein lustiges Konglomerat von Leuten kennen. Da hatte es Hippies, Freaks, Studenten und Mittelschüler wie ich. Meine erste grosse Liebe war eine Arbeitskollegin. Sie stand kurz vor der Matur, war also etwas älter als ich. Schon bald lernte ich das Kommuneleben in Zürich kennen. Zusammen mit meiner Freundin und sechs anderen Leuten gründeten wir eine eigene Wohngemeinschaft an der Selnaustrasse. Ich war damals an allem interessiert, was mit neuen Wohnformen zu tun hatte.

Was machtest du nach der Matura?
Ich wollte nicht studieren und fand einen Job als Hauslehrer in der Familie eines Rechtsanwalts. Ich gab den Kindern Nachhilfeunterricht und hütete sie, wenn die Eltern weg waren. Auch machte ich Putzarbeiten. Ich befreundete mich mit dieser Familie, und im Hause dieses Anwalts roch ich zum ersten Mal an der Juristerei. Über gemeinsame Wohn- und Arbeitsprojekte lernte ich später die Leute vom linken Anwaltskollektiv in Zürich kennen und begann dort Anfang 1980 als Sekretär zu arbeiten. Das heisst, ich erledigte anfänglich Schreibarbeiten für die Anwälte. Das Anwaltskollektiv wurde 1975 gegründet und kam mit seiner täglichen Rechtsauskunft einem grossen Bedürfnis entgegen: Für zwanzig Franken konntest du eine Beratung erhalten, häufig haben sie für dich noch einen Brief geschrieben oder ein Telefon gemacht. Das war gegen alle Tarifstrukturen und Konventionen, so dass du möglichst niederschwellig zu deinem Recht kommen konntest.

Wie hast du auf den Ausbruch der Unruhen im Frühjahr 1980 reagiert?
Schon nach der ersten Krawallnacht wurden wir im Anwaltskollektiv damit konfrontiert, dass unzählige Leute verhaftet worden waren. Wir begannen einen Anwaltspool zu organisieren und Anleitungen herauszugeben, wie man sich verhalten soll, wenn man verhaftet wird: Was sind deine Rechte, und wann soll man Aussagen verweigern. Mein Kontakt zur 80er-Bewegung war intensiv. Im Anwaltskollektiv hatten wir noch einen zweiten Stock. Den stellten wir der spontan gebildeten Knastgruppe zur Verfügung. Da war ich von Anfang an dabei. Das war eine spannende und konspirative Tätigkeit. Die Knastgruppe war eine Anlaufstelle für alle, die in die Fänge der Justiz gerieten. Wir bereiteten Strafanzeigen gegen Polizisten vor, die wir bei Übergriffen gegen DemonstrantInnen ertappt hatten.

Welches war die Taktik der Verteidigung, wenn DemonstrantInnen vor dem Richter standen?
Wenn jemand die Aussage verweigerte, hatte die Anklage die Beweislast. Sie musste nachweisen, dass der Angeklagte an einem bestimmten Ort gewesen war. Zeugen mussten aufgeboten werden, um bei einer Gegenüberstellung mit dem Angeklagten und einer Gruppe von ähnlich aussehenden Personen richtig zu tippen. Wenn sie danebentippten, wurde das Verfahren eingestellt. Der Justizapparat investierte allerdings viel, um die Leute verurteilen zu können.

Wurden bei den Veurteilungen auch mildernde Umstände berücksichtigt?
Wesentlicher war, dass Exponenten der Bewegung und solche, die sich den Strafverfahren verweigerten, härter bestraft wurden. Es gab etliche, die keine mildernden Umstände für sich geltend machen liessen oder sich den Prozessen gänzlich verweigerten wie der durch seinen Fernsehauftritt als «Herr Müller» bekannt gewordene Aktivist. An ihm wurde ein Exempel statuiert. Als eine der Symbolfiguren der Bewegung deckten sie ihn mit einer Strafe von vierzehn Monaten unbedingt ein.

Welche psychischen Auswirkungen hatten die Strafverfahren auf die Verurteilten?
Es kam ganz drauf an, wie gut jemand in eine Szene eingebettet war. Wenn einer verhaftet wurde, der zum Beispiel in einer Kommune oder in einer Wohngemeinschaft lebte, kümmerten sich die MitbewohnerInnen natürlich um ihn und holten Rechtshilfe. Wenn dann eine wegen eines Vergehens drei oder vier Wochen Gefängnis erhielt, war dies für jemanden aus einer solchen Szene einigermassen verkraftbar. Ganz anders war das zum Beispiel für einen Lehrling, der bei einer Demonstration mitmachte und verhaftet wurde. Natürlich war er vielleicht auch mit Kollegen dort. Aber den ganzen Konflikt, den er nachher hatte – mit den Eltern, dem Lehrmeister und mit der Frage, wie es für ihn weiterginge -, musste er alleine austragen. Viele, die nicht gut vernetzt waren, sind abgestürzt und aus der Bewegung wieder herausgespült worden. Die haben wirklich einen Schuh voll herausgezogen. Etliche Drogenkarrieren nahmen damals ihren Anfang.
Auch darf man nicht die Wirkung der Untersuchungshaft unterschätzen. Am Anfang der Unruhen, als ich einmal verhaftet wurde, war ich nach zwanzig Stunden wieder draussen. Aber manche sassen viel länger in U-Haft, zwei Wochen und mehr. Das war ein Instrument, um Druck auf die Bewegung zu machen und uns zu verstehen zu geben: Jetzt lassen wir nichts mehr durch.

Wie ging es für dich und das Anwaltskollektiv nach dem Ende der Bewegung weiter?
Gegen tausend Leute wurden allein in Zürich in Strafverfahren verwickelt, kamen also in die Mühlen des Apparats hinein. Viele wurden verurteilt, auch wenn es kleinere Strafen waren. Auch das zeigte seine Wirkung. Charakteristisch für die 80er-Bewegung war ja die Vielfalt der Ausdrucksformen – von militant bis dadaistisch witzig. Jetzt blieben die Fronten verhärtet, und die Militanz durch einzelne Gruppen nahm zu. Es kamen die Winterthurer Prozesse. Da ging es um militante Jugendliche, die durch einen Sprengstoffanschlag auf den Fensterladen von alt Bundesrat Friedrich sowie durch eine Reihe von Brandanschlägen und Sprayereien in der Stadt Winterthur aufgefallen waren. Das ganze Umfeld des harten Kerns wurde eingesackt. Meine Aufgabe war es, Anwälte für diese dreissig Leute aufzubieten und eine Gruppe von betroffenen Eltern zu koordinieren. Mit der Knastgruppe wurde eine Demo organisiert. Das war dringend notwendig, weil in Winterthur die Repression unerbittlich zugeschlagen hatte, ungeachtet des Alters der Verhafteten, ihrer Lebensumstände und ihrer Rolle in dieser Szene. Das Umfeld und die Freundinnen wurden zum Beispiel in Untersuchungshaft gesetzt, um mit Druck Informationen über den harten Kern, die «bösen Buben», zu kriegen In dieser Situation änderten wir im Anwaltskollektiv unsere Taktik. Es war eine Abkehr vom Klandestinen. Mit Witz stellten wir uns öffentlich hinter die Jugendlichen. Während zehn Tagen kochten wir in einer Szenenbeiz von Winterthur. Das machte Spass und zeigte allen, wie wichtig die Solidarität mit den Anliegen der Jugendlichen war, auch wenn man mit ihrer Politik und ihrem Vorgehen nicht immer einverstanden war. Auch später, bei den Häuserbesetzungen am Stauffacher in Zürich, setzte sich die Abkehr vom Klandestinen zum öffentlich-witzigen Agieren durch.

Wie konntet ihr den Andrang in eurer Rechtsberatung bewältigen?
Wir konnten das alles nicht mehr alleine machen. Wir schufen ein neues Gebilde: den Verein Rechtsauskunftsstelle Anwaltskollektiv. Diese Beratungsstelle gliederten wir aus unserem Kollektiv aus. Sie blieb zwar am gleichen Ort, aber die Arbeit wurde auf mehr Anwältinnen und Anwälte verteilt. Heute sind es etwa siebzig AnwältInnen, die die Rechtsauskunft mit einem monatlichen Beitrag unterstützen und im Turnus Beratungen erteilen. Zehn Jahre war ich Generalsekretär dieses Vereins, baute ihn auf und aus. Ich machte das sehr gerne, und nebenbei war ich und die Rechtsauskunftsstelle an mehreren politischen Kampagnen beteiligt: gegen den Neubau von Gefängnissen, gegen das Polizeigesetz oder für die Initiative «Rechtsschutz in Strafsachen». Auch initiierten wir das Pikett «Strafverteidigung». Das ist ein Pikettdienst, der im Falle von Verhaftungen Anwälte organisiert. Nach zehn Jahren machte ich einen Unterbruch von einem halben Jahr, fuhr nach Südamerika und lebte auf einem Segelboot, um mir den Kopf zu verlüften. Dann entschloss ich mich, nach so vielen Erfahrungen mit der Justiz neben meiner Arbeit das Jus-Studium nachzuholen und das Anwaltspatent zu erwerben. Seither praktiziere ich als Anwalt im gleichen Umfeld, wo ich nun seit zwanzig Jahren tätig bin, allerdings mit einer neuen Crew. Unser Büro ist vor allem im Strafbereich engagiert. Wir organisieren jährlich einen Strafverteidigerkongress, um dem gegenwärtigen Rollback im Strafrecht und im Strafvollzugsrecht etwas entgegenzusetzen. Wir sind dagegen, dass gesellschaftliche Probleme primär mit strafrechtlichen Mitteln angegangen werden oder mit dem Mittel der Psychiatrisierung.

Lohnt es sich, gegen Unrecht einzustehen?
Ich komme aus der linken Tradition der siebziger Jahre, angefangen vom Gefängniskritiker Foucault bis hin zur Auseinandersetzung um Baader/Meinhof und RAF. Aus dieser Tradition der radikalen Staatskritik heraus stellt das Strafen im Grunde einen Unsinn dar. Der Repressionsapparat wird immer dann eingesetzt, wenn eigentlich gesellschaftliche Konflikte gelöst werden müssten. Gerade die Achtziger setzten demgegenüber alles auf die Autonomie, das heisst auf das eigene Lösen von Problemen. Der Staat hätte die hohen Kosten der Repression im Drogenbereich durchaus sparen können, wenn dem Experiment der kontrollierten Drogenabgabe im AJZ mehr Beachtung geschenkt worden wäre. Die Idealvorstellungen einer repressionsfreien Gesellschaft liegen heute am Boden. Bis weit in linke und feministische Kreise hat sich das Primat der Strafverfolgung durchgesetzt. Beim Umweltschutz, bei den Sexualstraftätern – überall wird auf Bestrafung gepocht. Mit diesem Selbstverständnis werden wichtige Instrumente der Prävention, des gesellschaftlichen Diskurses und der Selbsthilfe geopfert: in Zürich die Gassenarbeit der ZAGJP, das Frauenhaus, ein Treffpunkt für Kosovo-Albaner usw. Das hat einen grossen Flurschaden verursacht. Die Gesellschaft muss fähig sein, sich zu verändern und neue Ansätze der Konfliktlösung zu finden, ohne auf die repressiven Instrumente zurückzugreifen und im Strafen zu verharren.

http://www.av-produktionen.ch/80/port/hentz.html

Turkey: Indefinite-irreversible hunger strike of PAJK/PKK prisoners on day 20

The indefinite-irreversible hunger strike of PAJK/PKK prisoners in İzmir’s Şakran Prison is on its 20th day.

Political prisoners of PAJK (Kurdistan Women’s Liberation Party) and PKK (Kurdistan Workers’ Party) in İzmir’s Aliağa Campus of Prisons started an indefinite-irreversible hunger strike on February 15 to protest the isolation imposed upon Kurdish People’s Leader Abdullah Öcalan and the continued rights violations and physical and psychological torture in prisons.

The hunger strike is on its 20th day, with 8 prisoners from T2, 5 from T3 and 5 from the women’s department.

The Şakran Prison has turned into a systemic torture center and every day new incidences of rights violations and torture come to light. Families going for visitations are subjected to mistreatment and physical torture in the prison and healthy communication with the arrestees is impossible due to communication penalties issued to prisoners.

The prisoners on hunger strike sent a message through their lawyers, which is as follows;

“We as PAJK and PKK prisoners in Şakran, 8 men and 5 women, started an indefinite-irreversible hunger strike on February 15 to protest the aggravated isolation of our Leader, the ongoing State of Emergency (OHAL) process, and to demand a return to the process of resolution and negotiations. More inmates from other prisons in Şakran are joining the hunger strike every day.

The practices put into effect during the recent process of OHAL and statuary decrees are at an unacceptable level. We call on our our people and public opinion to show sensitivity.

PKK and PAJK prisoners.”

http://www.anfenglish.com/human-rights/indefinite-irreversible-hunger-strike-of-pajk-pkk-prisoners-on-day-20

Celox: ​Revolutionäre Solidarität mit Rojava

Im Herzen des Nahen Ostens hat sich 2012 die Bevölkerung von Rojava (syrischer Teil Kurdistans) gegen die reaktionären Kräfte erhoben, welche die Region seit Jahrzehnten unterdrückten. Rojava ist seitdem eine selbstverwaltete Region, in der die gesamte Bevölkerung inklusive aller Minderheiten in die Gestaltung der Gesellschaft durch Rätestrukturen miteinbezogen ist. Rojava wurde von Beginn an vom Islamischen Staat und anderen reaktionären Kräften angegriffen.
Heute ist Rojava größtenteils vom Daesh (IS) befreit, wird jedoch weiterhin von reaktionären und faschistischen Mächten bedroht.

Die Präsenz der imperialistischen Mächte beunruhigt zunehmend die lokale Bevölkerung. Auf der einen Seite die USA und die NATO und auf der anderen Russland als Unterstützer des Assad-Regimes, versuchen in der Region ihre Interessen durchzusetzen. Hinzu kommen die umliegenden reaktionären Regime: Die Türkei, Saudi-Arabien, Irak sowie der Iran.

Weder durch mörderische Attentate, Bombardements der Zivilbevölkerung, Massenverhaftungen von Revolutionären, permanente Angriffen auf die Guerillas noch durch den kapitalistischen Handel kann der Befreiungskampf der Völker von Rojava, von Kurdistan und vom ganzen Nahen Osten aufgehalten werden. Gerade die bewaffnet kämpfenden Frauen in Rojava sind der grösste Albtraum der Islamisten.

Helfen wir den FreiheitskämpferInnen der YPG, der YPJ, des Internationalen Freiheitsbataillons (IFB), das verschiedene kommunistische, anarchistische und antifaschistische Kämpfer vereint, oder des neu gegründeten Antifascist Internationalist Tabur (AIT), die zusammen mit anderen Rojava verteidigen.

Unterstützen wir sie sowohl politisch als auch materiell, indem wir ihnen blutstillende Wundauflagen des Typs „Celox“ besorgen. 60 % der Schusswunden-Verletzten sterben durch Blutungen während sie auf ihre Behandlung warten. Diese Auflagen stoppen die Blutungen schnell und kosten pro Stück 80 Euro. Die Celox Verbände werden an die KämpferInnen an der Front durch die zuständigen medizinischen Einheiten verteilt.

Unterstützt die Kampagne und Rojava, indem ihr Geld auf das Konto der Roten Hilfe Schweiz CH82 0900 0000 8555 9939 2 mit dem Vermerk: „Celox“ überweist.

Solidarität mit Rojava! Unterstützt den Kampf für die Revolution der Völker in Rojava und anderswo, gegen die Islamisten und die imperialistischen Staaten!

http://rhisri.secoursrouge.org/%E2%80%8Brevolutionare-solidaritat-mit-rojava/

Celox in Rojava angekommen

Eine neue Lieferung der blutstillenden CELOX-Pflaster, die von der Kampagne zur Unterstützung des internationalen Freiheitsbataillons in Rojava gesammelt wurde, ist vor Ort angekommen. Ein am Bauch verletzter Genosse konnte sich gleich davon bedienen.

Die internationalistischen GenossInnen des International Freedom Bataillon bedanken sich wärmstens bei allen SpenderInnen! Die Kampagne geht weiter, die Bedürfnisse sind immens!

Um zu spenden:
IBAN : BE09 0016 1210 6957 – BIC : GEBA BE BB – Mitteilung: « Rojava ».

IBAN : CH82 0900 0000 8555 9939 2 – Mitteilung: « Celox ».

https://www.facebook.com/SoutienBataillonInternational/

Deutschland: »Straftaten werden nicht zur Last gelegt«

Staatsschutzverfahren wegen mutmaßlicher Mitgliedschaft in der PKK vor deutschen Gerichten laufen weiter. Gespräch mit Britta Eder

Interview: Martin Dolzer

Derzeit findet in Hamburg ein Verfahren nach Paragraph 129 b Strafgesetzbuch, also mit dem Vorwurf der Bildung oder Unterstützung einer »kriminellen und terroristischen Vereinigungen im Ausland«, gegen den kurdischen Politiker Zeki Eroglu statt. Am heutigen Donnerstag ist der vierte Prozesstag. Worum geht es?

Unserem Mandanten wird vorgeworfen, dass er führender Kader der PKK sei. Konkrete Straftaten werden ihm nicht zur Last gelegt. Das Justizministerium hat im Oktober 2010 eine »Verfolgungsermächtigung« gegen die PKK gemäß Paragraph 129 gegeben. Durch eine solche Ermächtigung wird die Gewaltenteilung aufgehoben und Außenpolitik mittels Strafrecht gemacht.

Ob Handlungen der PKK-Guerilla, also der HPG-Volksverteidigungskräfte, gegen Angehörige türkischer Sicherheitsorgane gerechtfertigt sind, wurde in bisherigen Verfahren auf der völkerrechtlichen Ebene erörtert.

Mit Beschluss des Bundesgerichtshofs im Mai 2014 hat dieser entschieden, dass für durch die HPG verübten Angriffe auf militärische, paramilitärische oder polizeiliche Einrichtungen kein Rechtfertigungsgrund bestehe und ihr Ziel deshalb »Mord und Totschlag« sei. Dabei kommt es auf die Frage an, wer sich auf das Kombattantenprivileg, also das Recht, unmittelbar an Feindseligkeiten teilzunehmen und dabei auch militärische Gegner zu töten, berufen darf. Nach den Genfer Konventionen können dies grundsätzlich die Angehörigen der Streitkräfte einer an einem internationalen bewaffneten Konflikt beteiligten Partei, also in der Regel die Angehörigen staatlicher Armeen.

Hierzu haben Gerichte in den bisherigen Verfahren zum Paragraphen 129 lediglich festgestellt, dass es sich beim türkisch-kurdischen Konflikt um keinen internationalen bewaffneten Konflikt handele.

Als Ergebnis des Herausbildens von Befreiungsbewegungen und antikolonialer Bewegungen, insbesondere auch in Afrika, wurde jedoch 1977 mit dem I. Zusatzprotokoll zu den Genfer Konventionen festgelegt, dass das Kombattantenprivileg auch nichtstaatlichen bewaffneten Kräften zukommen soll, wenn Völker gegen Kolonialherrschaft und fremde Besetzung sowie gegen rassistische Regimes in Ausübung ihres Rechts auf Selbstbestimmung kämpfen. In der Begründung, dass die PKK sich nicht darauf berufen kann, verweist der BGH darauf, das Zusatzprotokoll gelte nicht, weil die Türkei es nicht unterzeichnet habe. Im übrigen handele es sich bei der Türkei weder um ein Apartheid- noch um ein rassistisches Regime, da Kurden zwar diskriminiert, aber nicht grundsätzlich vom politischen Prozess ausgeschlossen seien. Außerdem sei Kurdistan keine Kolonie, sondern ein Ergebnis der Vereinbarung der Siegermächte des Ersten Weltkrieges, insbesondere des Vertrages von Lausanne.

Ist das nicht zynisch und eine Fehleinschätzung der Situa­tion in der Türkei?

Das ist offensichtlich. Menschenrechtsverletzungen und Kriegsverbrechen sind dort seit Jahrzehnten an der Tagesordnung und nehmen in letzter Zeit erneut zu.

Sie fordern vom Gericht nun eine Auseinandersetzung mit dem Recht auf Widerstand.

Das Recht auf Widerstand ist, auch als Erfahrung aus dem »Dritten Reich«, sowohl in Artikel 20 Absatz 4 des Grundgesetzes als auch in zahlreichen Landesverfassungen definiert. Es ist vom Gesetzgeber gewollt. Das zeigt sich auch daran, dass der Paragraph 129 b des Strafgesetzbuches bereits bei der politischen Entscheidung, die dem gerichtlichen Verfahren vorgeschaltet ist, dem Justizministerium ermöglicht, die Ermächtigung zur Strafverfolgung nicht zu erteilen. Nämlich dann, wenn die Organisation sich im Ausland gegen Verhältnisse zur Wehr setzt, die im Widerspruch zum inländischen Leitbild einer freiheitlich-demokratisch verfassten Staatsordnung stehen. Diesem Selbstverständnis folgend und in Anbetracht der Geschichte und der aktuellen Situation der Türkei muss das Gericht auch auf juristischer Ebene das Recht auf Widerstand als Rechtfertigungsgrund berücksichtigen und das Verfahren einstellen.

Ihr Mandant hat am zweiten Prozesstag zu dieser aktuellen Situation eine Erklärung abgegeben.

Er verdeutlichte die Geschichte der Assimilations- und Vernichtungspolitik des türkischen Staates gegenüber den Kurden anhand der Geschichte seiner Heimatstadt Dersim. Und er erklärte seinen Stolz, Teil eines Volkes zu sein, das sich seit Jahrzehnten gegen diese Unterdrückung zur Wehr und für einen demokratischen Prozess einsetzt.

https://www.jungewelt.de/m/artikel/306355.straftaten-werden-nicht-zur-last-gelegt.html