Urteil im Zürcher G20-Prozess

Gestern Mittwoch (21. April) ist das schriftliche Urteil des befangenen Richters Vogel zum Zürcher G20-Prozess eingetroffen: Zwei Genoss_innen wurden schuldig gesprochen, ein Genosse nicht. Die zwei verurteilten Genoss_innen werden wegen Gewalt und Drohung gegen Beamte sowie Landfriedensbruch mit Geldstrafen bestraft. Wir verweisen an dieser Stelle auf die Vorgeschichte zu diesem Prozess, das Vorurteil des Richters Vogel, sowie den Prozessboykott und die Prozesserklärung der Angeklagten.

Weiterhin gilt unsere Solidarität allen, die in irgendeinem der verschiedenen G20-Verfahren betroffen sind – ob Rondenbarg, Elbchaussee, Parkbank, 129-Verfahren oder sonstwie! Damals wie heute war und ist der Kampf gegen jene, die Zerstörung, Ausbeutung und Unterdrückung zu verantworten haben, so berechtigt wie notwendig.

Solidarität ist unsere Waffe – dem Kapitalismus den Prozess machen!