Category Archives: Repression

Deutschland: Internationales Solidaritätstreffen und Diskussion

Am 14. Novem­ber wird in der Ober­hausener Arena ein großes Konz­ert stat­tfinden, bei dem bekan­nte Musik­erIn­nen aus der Türkei, aus Irland, Kat­alonien und Deutsch­land auftreten wer­den, um ein Zeichen gegen Ras­sis­mus zu set­zen.

Wir wer­den am 15. Novem­ber ein Aus­tauschtr­e­f­fen und eine Diskus­sionsver­anstal­tung in Ober­hausen abhal­ten. Gerne dür­fen Eure kon­struk­tiven Ideen in die Diskus­sion miteinfließen.
Wir freuen uns auf Deine/Eure Teilnahme

15. NOVEM­BER 2015
Ort: Linkes Zen­trum Ober­hausen
Elsässer Str. 19
46045 Oberhausen

PRO­GRAMM:

13.00 Uhr: Eröffnung

13.15 bis 14.30 Uhr: Krim­i­nal­isierung rev­o­lu­tionärer, linker Pro­jekte und inter­na­tionale Sol­i­dar­ität
— Erfahrungs­berichte und Perspektiven

15.00 bis 18.00 Uhr: Klassenkämpfe Inter­na­tional — ein Blick auf Gegen­wart und Zukunft
— über selb­stver­wal­tete Pro­jekte, Kul­tur und Kunst im Kampf, antifaschistischen/antikapitalistischen Wider­stand und die Ursachen human­itärer Katastrophen

18.00 Uhr Gemein­sames Essen

19.00 bis 21.00 Uhr: Wie kön­nen wir uns ver­net­zen und welche gemein­samen Kam­pag­nen kön­nen inter­na­tional geführt werden?

Bish­erige Teil­nehmerIn­nen:
Rote Hilfe (NRW), Lower Class Mag­a­zine, Linke Zeitung, Ana­tolis­che Föder­a­tion, Net­zw­erk Poli­tis­che Gefan­gene (Wup­per­tal), Verein für poli­tis­che Flüchtlinge, sowie inter­na­tionale Gäste aus der Türkei (Anwalt­skan­zlei des Volkes), Irland (Pol Mac Adaim), Ital­ien (Area Glob­ale), Ukraine (Union Borotba), Schweiz (On y va-Kolumbien, BDS-Boykottkampagne), und aus Katalonien..

Kon­takt:
E-Mail: anadolunewsblog@gmail.com

Einreiseverbot für Grup Yorum

Istanbul. Mitglieder der linken türkischen Musikgruppe Grup Yorum dürfen nicht in den Schengen-Raum einreisen. Entsprechende Visaanträge beim deutschen Konsulat in der Türkei wurden abgelehnt.

Außerdem wurde den Künstlern angedroht, ihnen würde auch zukünftig die Einreise verwehrt. Am 14. November ist anlässlich des 30jährigen Bandbestehens in Oberhausen ein Konzert geplant. In einer Erklärung verurteilen die Musiker die Zusammenarbeit Deutschlands mit der AKP-Regierung in Ankara. Immer wieder werden Konzerte von Grup Yorum in der Türkei verboten.

Von Effenberger

junge Welt 2.11.15

DÄNKMAL – Binzareal

Wie den Medien entnommen werden kann, stehen in den kommenden Wochen wohl von Seiten der Polizei nächste Schritte in Bezug auf das DÄNKMAL-Wochenende an. Nach wie vor gilt, dass die Rote Hilfe alle, die juristische Fragen rund um dieses Wochenende haben, gerne berät. Meldet euch bei   rotehilfe@aufbau.org oder unter der Antirep.-Nr. 079 626 84 21.Wir würden dann ein zweites Info-Treffen organisieren, wo es wichtig ist, dass alle möglichst alle Unterlagen mitbringen, die sie bis dahin erhalten haben.

Bis dahin gilt weiterhin: Keine Aussage bei Polizei oder Staatsanwaltschaft!
(Nur Name, Meldeadresse, Geburtsdatum, Bürgerort angeben.)

Einladung zum vergangenen Infotreffen vom 7.8.15 hier.

Antifa Demo Hombrechtikon – Aufruf der Roten Hilfe

95766

Anfang September hat in Hombrechtikon eine kämpferische Antifademo stattgefunden. Diese war eine direkte Antwort auf den Naziübergriff auf einen Jüdischen Menschen am 4.Juli in Zürich-Wiedikon. Wissentlich waren daran Neonazis aus Hombrechtikon und Umgebung beteiligt. Das Motto der Demo war sinngemäss: „Kommt ihr zu uns in die Stadt Zürich – kommen wir zu euch aufs Land. Wir behalten das braune Pack im Auge. Es gibt kein ruhiges Hinterland!“

Grossmundig hat nun die Kantonspolizei via Medien verkündet, dass sie einige TeilnehmerInnen der Demo nachträglich identifiziert habe. Diese hätten nun mit einer Anzeige wegen „Teilnahme an einer unbewilligten Demo“ und „Sachbeschädigung“ zu rechnen.

Falls ihr also eine Vorladung oder ein Strafbefehl oder sonstige Post der Repressionsorgane erhaltet – meldet euch bei uns per Mail! Gemeinsam können wir uns austauschen und uns eine Strategie bereitlegen, wie wir mit diesen Kriminalisierungsversuchen umgehen wollen. Bei Bedarf werden wir alle Betroffenen zu einem Antirep-Treffen einladen.

Gemeinsam sind wir stark. Antifaschismus lässt sich nicht kriminalisieren!

Meldet euch unter rotehilfe@aufbau.org

MLKP: IHR SEID VERANTWORTLICH FÜR DIESE FLUCHT

Musste das Kind Aylan aus Kobene im ägäischen Meer ertrinken und seine Leiche an die Küste getragen werden, damit die “westlichen Werte” an die Gewissen appellieren? Das seit Jahren andauernde in den Weltmedien behandelte Drama der Migranten aus Nordafrika und Mittleren Osten, besonders aus dem Irak und Syrien wurde skrupellos ausgenutzt für die Propaganda “im Vergleich zu ihnen geht es uns gut, seien wir dankbar für unserer Situation”.

Die Zahl der im Wasser des Mittelmeers und des ägäischen Meeres ertrunkenen Migranten beziffert man mit aber Tausenden. Die EU hat die gesperrten Grenzen ihrer „Wertegemeinschaft“ wieder öffnen müssen, um sich von dieser Flut von Anklagen gegen sie zu befreien, sie suchen aber gleichzeitig nach Möglichkeiten, die Migration zu stoppen. Die demütigende, erniedrigende, abstoßende, spaltende Propaganda, die gemacht wurde, damit die “erhabenen Werte” der westlichen Kultur nicht beschmutzt werden und ihre Reinheit bewahren, ist das Resultat der Politik derjenigen, die immer von diesen “Werten” gesprochen haben. Verteidiger der “westlichen Werte”, die Politiker, Staats- und Regierungschefs, die wegen der ans Ufer gespülten Leiche von Aylan, scheinbar in tiefe Trauer stürzten, zeigten somit wie heuchlerisch sie sind. Diejenigen, die über Aylans Leichnam Krokodiltränen vergossen haben, hatten eine Gelegenheit gefunden, sich “menschlich und verständnisvoll” zu zeigen und trotzdem die Gründe der Migration zu vertuschen.Auch die türkische Bourgeoisie, T. Erdoğan und die Regierung vergießen Krokodiltränen und Aylan ausnutzend versuchen sie den schmutzigen Krieg in Kurdistan zu maskieren. Schon vorher, in Suruç haben sie das Massaker an 33 sozialistischen Jugendliche als Vorwand für ihren kolonialistischen, schmutzigen Krieg ausgenutzt.

Wenn es um die Migrantenfrage geht, ist die “westliche Wertegemeinschaft” immer heuchlerisch. Erst wollten sie die Frage nicht wahrnehmen. Und danach haben sie angefangen die Türkei zu loben, weil sie die Migration absorbierte. Als die Flüchtlingsströme aus Nordafrika und der ägäischer Region anfingen, bis in die Festung EU zu gelangen, wurden sie wählerisch; sie kündigten an, Ärzte, Ingenieure und Lehrer zuakzeptieren. Sie sind sogar soweit abgesunken, die Menschen nach Ethnie und Religionszugehörigkeit zu trennen und erklärten, aus welchen ethnischen und religiösen Gruppen Menschen akzeptiert werden würden. Und jetzt streiten sie sich, wer wie viel Migranten haben soll. “Die Glücksinsel” EU, ist nicht in der Lage, eine Migrationspolitik zu entwickeln, während sie im Mittleren Osten und in Nordafrika eine Kriegspolitik entwickelt hat.

Warum haben so viele Menschen ihre Heimat, ihre Wohnungen verlassen müssen? Diese Frage stellen die Verteidiger “der westlichen Werte” sich selbst nicht. Der Grund dafür ist der Krieg, Hunger, Armut; Perspektivlosigkeit. In vielen Ländern Afrikas stagnierte die einheimische Produktion auf Grund der billigen Produkte der EU; Produzenten wurden in Hunger und Elend getrieben, die Arbeitslosigkeit steigerte sich in die undenkbare Größen. Der Hegemoniekampf zwischen den imperialistischen Ländern in Afrika und daraus resultierenden Stellvertreterkriege zwangen die Menschen unvermeidlich zu flüchten.

Das gilt auch für den Mittleren Osten. Syrien wurde beinahe menschenlos gemacht; Menschen, die vom Krieg weglaufen, arbeitslos wurden, keine Zukunft sahen, flüchteten in Nachbarländer (Türkei, Libanon, Jordanien), und von dort aus drängen sie in die EU, allen Verhinderungsversuchen zum Trotz.

Die Wertegemeinschaft des Westens” steht heute vor dem Migrationsfluss als Resultat des Krieges und des Terrors, die sie finanziert, organisiert, und gefördert hat. Der Grund dieser Migration muss nicht woanders, sondern genau hier in der Auseinandersetzung und in der Hegemoniekonkurrenz der imperialistischen Interessen gesucht werden.

Die Migrationsfrage ist die direkte Widerspiegelung des geopolitischen Hegemonieverständnisses oder der geopolitischen Strategie. Der amerikanische Imperialismus und seine Verbündeten waren nicht in der Lage, Demokratie zu „importieren“ – weder nach Afghanistan noch in den Irak. Für ihre hegemonialen imperialistischen Interessen haben sie diese Länder dem Erdboden gleich gemacht, sie sind dafür verantwortlich, dass Hundert Tausende Menschen getötet wurden und Millionenmenschen flüchten mussten. Seit vier Jahren wird Syrien zerstört, verbrannt; über 200 Tausend Menschen wurden in diesem Land getötet und die Zahl der geflüchteten Menschen übersteigt die vier Millionengrenze.

Die materiellen Reichtümer (Öl und Erdgas) des Mittleren Ostens und seine unverzichtbare strategische Bedeutung für die Welthegemonie sind Gründe für die imperialistischen Länder wie die USA, Russland, China, Deutschland, Frankreich, England, die Anspruch auf Hegemonie haben, dass sie über ihre lokale Kollaborateure Stellvertreterkriege führen oder selbst direkt bombardieren. Diese Kriege und die damit zusammenhängende Arbeitslosigkeit, Elend, Hoffnungslosigkeit auf Zukunft führten dazu, dass Millionen Menschen flüchten mussten. Der Krieg und der Terror der Verteidiger der “Werte des Westens” kehren jetzt zu ihnen als Migranten zurück; sie stehen vor den Toren der EU; sie sind jetzt überall in der EU.

Die heutige Migrationsfrage ist die größte und umfangreichste Migrationsfrage seit dem II. Weltkrieg. Hier geht es nicht um die Migration, die aufgrund des Arbeitskraftbedarfs entstanden ist. Das, was wir heute erleben, ist keine Migration aus Polen oder aus den Osteuropäischen Länder in die Westeuropäischen Länder wie Deutschland, nach Nordamerika (USA und Kanada) oder seit den 1950er Jahren wegen des Arbeitskraftbedarfs insbesondere in Deutschland stattgefundene Migration aus Ländern wie der Türkei, Jugoslawien, Portugal, Spanien, Griechenland, Italien; bei dieser Migration waren ökonomische Gründe entscheidend. Aber bei der jetzigen Migration ist die Hoffnungslosigkeit auf die Zukunft der bestimmende Grund; bei der Hoffnungslosigkeit auf die Zukunft spielen die Stellvertreterkriege die entscheidende Rolle.

Solange diese Kriege und Gründe fortdauern, werden in aufsteigender Tendenz Migranten in die EU fließen; die jetzige Migrantenzahl an Tausenden wird auf Hunderttausende und Millionen steigen.

Die Migrationsfrage wird immer auf der Tagesordnung bleiben, solange dieses Ausbeutungs-, Aussonderungs-, Unterdrückungssystem; dieses kapitalistische Systems existiert. Es ist nur möglich, dass diese Frage gelöst werden kann, die Menschen in Frieden leben können, und Menschen nach ihrer Ethnizität und Religion nicht getrennt werden, wenn dieses globale kapitalistische System zerstört und die sozialistische Weltordnung gegründet wird.

Auch die Migrationsfrage, die eine Widerspiegelung der Taktik des Imperialismus – teile und herrsche – ist, ist globalisiert.

Quelle: http://mlkp.info/index.php?icerik_id=9878&kategori=1042&IHR_SEID_VERANTWORTLICH_F%C3%9CR_DIESE_FLUCHT

Terrorkeule gegen Freiheitskämpfer

Nick Brauns | Linke Migrantenverbände aus der Türkei geraten immer öfter ins Fadenkreuz deutscher Ermittler

Die für zahlreiche Morde und Massaker in der Türkei verantwortlichen faschistischen Grauen Wölfe konnten seit den 70er Jahren mit Hilfe des Bundesnachrichtendienstes (BND) in Deutschland Fuß fassen. Der damalige CSU-Vorsitzende und bayerische Ministerpräsident Franz Josef Strauß entdeckte 1978 im Gespräch mit dem Führer der Grauen Wölfe, Alparslan Türkes, viele Gemeinsamkeiten im Kampf gegen die »kommunistische Gefahr«. Entsprechend versprach Strauß, dass die Grauen Wölfe, die auch in Deutschland gewaltsam gegen linke Arbeitsmigranten aus der Türkei vorgingen, stets ein günstiges Klima vorfinden sollen. Das Versprechen gilt auch heute noch: Ende April kamen wieder 10.000 türkische Nationalisten ungestört in der Oberhausener König-Pilsener-Arena zusammen.

Dagegen stehen linke Migrantenvereinigungen aus der Türkei seit Jahrzehnten im Fadenkreuz deutscher Sicherheitsbehörden. Tausende Kurden wurden und werden mit Strafverfahren überzogen, weil sie die 1993 verbotene Arbeiterpartei Kurdistans PKK unterstützt haben sollen. Ab dem 20. Mai dieses Jahres muss sich zum Beispiel der kurdische Aktivist Mehmet D. vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht wegen angeblicher Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland nach Paragraph 129b Strafgesetzbuch verantworten. Gewalttaten in Deutschland werden dem seit Sommer vorigen Jahres in Untersuchungshaft sitzenden Kurden nicht vorgeworfen. Vielmehr soll er als hauptamtlicher Kader Spenden und Mitgliedsbeiträge gesammelt und PKK-Anhänger zu Veranstaltungen und Schulungen mobilisiert haben. Geschehen sein soll all dies zwischen Januar 2013 und Juli 2014. Zu diesem Zeitpunkt ließ die PKK im Zuge von Friedensgesprächen ihres gefangenen Vorsitzenden Abdullah Öcalan mit Regierungsvertretern in der Türkei die Waffen ruhen, führte aber im Irak und Syrien einen erbitterten Widerstandskampf gegen das Vordringen der IS-Terroristen. Zwar rüstet die Bundesregierung derzeit selbst die im Kampf gegen den IS nur mäßig erfolgreichen Peschmerga der allerdings über gewaltige Ölfelder gebietenden Barsani-Regierung im kurdischen Nordirak mit Bundeswehrwaffen aus. Doch von Kurden aus Deutschland, die sich dem Kampf der PKK gegen den IS anschließen, gehe eine mit den Dschihadisten qualitativ vergleichbare Gefährdung aus, behauptete das Bundesinnenministerium vergangenen Oktober. Entsprechend prüft die Bundesanwaltschaft, ob nicht auch gegen die in Deutschland legale Marxistisch-Leninistisch-Kommunistische Partei (MLKP) aus der Türkei wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland ermittelt werden müsse. Grund dafür ist, dass sich mehrere Mitglieder dieser Partei – darunter die im März 2015 bei der Verteidigung eines aramäischen Dorfes gefallene Duisburger Internationalistin Ivana Hoffmann – dem Kampf gegen den IS in Rojava angeschlossen haben.

Ebenfalls in Rojava kämpfen Mitglieder der Kommunistischen Partei der Türkei/Marxisten-Leninisten (TKP/ML). Sieben mutmaßliche Mitglieder dieser in Deutschland weder verbotenen noch auf der EU-Terrorliste genannten maoistischen Partei wurden am 15. April 2015 bei Razzien in vier Bundesländern aufgrund von Haftbefehlen der Bundesanwaltschaft unter dem Vorwurf der Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung verhaftet. Die TKP/ML habe das Ziel, in der Türkei ein »kommunistisches Regime« zu errichten und dafür zahlreiche Anschläge begangen, heißt es in der Anklageschrift. Seit 2007 habe sie dabei auch gemeinsam mit der PKK-Guerilla agiert, wird der vor allem in der rebellischen Bergregion Dersim im Osten der Türkei verankerten Partei strafverschärfend angerechnet. Die Verhafteten – allesamt Mitglieder der seit den 80er Jahren bestehenden, für die Rechte von Arbeitsmigranten eintretenden Föderation der Arbeiter aus der Türkei (ATIF) – sollen Finanzmittel beschafft sowie Propaganda- und Schulungsveranstaltungen durchgeführt und neue Mitglieder für die Partei rekrutiert haben. Zu von der deutschen Bundesanwaltschaft im Zuge von Amtshilfe veranlassten Verhaftungen von türkeistämmigen Kommunisten kam es auch in Frankreich, der Schweiz sowie der griechischen Hauptstadt Athen. Für die dortige Syriza-Regierung dürfte es zu einem Test werden, ob sie tatsächlich der Auslieferung von drei türkeistämmigen Linken an die Bundesrepublik zustimmt.

An den Ermittlungen gegen die mutmaßlichen TKP/ML-Kader mitgewirkt hatte auch der V-Mann des Bundesnachrichtendienstes Alaattin A. Dieser war 2010 zum Deutschland-Verantwortlichen der in der Bundesrepublik verbotenen und auf der EU-Terrorliste genannten Revolutionären Volksbefreiungspartei-Front (DHKP-C) aufgestiegen. Aus A.s junge Welt vorliegender Ermittlungsakte geht hervor, dass der V-Mann nicht nur Aussagen über angebliche DHKP-C-Mitglieder gemacht hatte, die zur Verurteilung von drei Funktionären der legal in Deutschland bestehenden Anatolischen Föderation zu zum Teil langjährigen Haftstrafen beitrugen. Auf Fotos, die ihm Beamte des Bundeskriminalamtes vorlegten, denunzierte A. zudem einen in Duisburg lebenden ehemaligen Mitgefangenen aus der Türkei als »einer höheren Ebene der TKP/ML« angehörend und einen Kölner Restaurantbesitzer als einen »alten Kader der TKP/ML«. Der 2010 selbst wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung verhaftete V-Mann A. erhielt aufgrund seiner zuvor gut entlohnten Spitzeltätigkeit eine milde Haftstrafe von lediglich zwei Jahren auf Bewährung. Ein von der Generalbundesanwaltschaft gegen A.s V-Mann-Führer beim BND eingeleitetes Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Unterstützung einer ausländischen terroristischen Vereinigung wurde nach Paragraph153d »Absehen von Strafverfolgung bei politischen Straftaten« eingestellt.

Quelle: Staat & Gewalt, Beilage der jW vom 20.05.2015

Urteile im Stuttgarter §129b Prozess:

Am Dienstag, den 28. Juli 2015 wurde im Stuttgarter §129b Prozess das Urteil gegen Özgür Aslan, Sonnur Demiray, Muzaffer Dogan und Yusuf Tas gefällt. Nachdem die Bundesanwaltschaft (BAW) im Prozess bereits Haftstrafen von 4 bis zu 6 ½ Jahren gefordert hatte kam der Vorsitzende des 5. Senats H. Wieland dem beinahe komplett nach und verurteilte die 4 Angeklagten zu langjährige Haftstrafen: 4 Jahre und 9 Monate für Özgür Aslan, 5 Jahre 6 Monate für Sonnur Demiray und jeweils 6 Jahre für Yusuf Tas und Muzaffer Dogan.

Die Aktivitäten für die die vier nun zu langjährigen Haftstrafen verurteilt wurden sind bspw. Informationsarbeit, Spendensammlungen und die Organisierung von Musikveranstaltungen, darunter vor allem ein Großkonzert mit der türkischen revolutionären Band „Grup Yorum“.

Im Laufe des Verfahrens, das im September 2014 begann und dessen Akten sich auf 60 000 Seiten erstreckte, versuchte die BAW und auch der Senat mehrmals eine direkte Verbindung von der DHKP-C zu Grup Yorum herzustellen und führte auch die bereits in anderen Prozessen begonnene Strategie des „Alles ist die DHKP-C“ fort, in dem auch die Räumlichkeiten der Anatolischen Föderation wieder und wieder als DHKP-C Räumlichkeiten betitelt wurden. Das kann auch als Marschrichtung seitens des Senats verstanden werden, wohin die Kriminalisierung führen soll.

Im Zuge des Verfahrens kam es darüber hinaus zur Festnahme eines 61jährigen Aktivisten, der im Winter letzten Jahres den Prozess besuchen wollte und dabei für einige Wochen weggesperrt wurde. Ihm wird nun vorgeworfen als Teil der DHKP-C an einem „politisch motivierten Mord in der Türkei“ (Stuttgarter Zeitung) beteiligt gewesen zu sein. Der Prozess wird ebenfalls in Stuttgart stattfinden.

Solidarität

Zur Urteilsverkündung fanden sich 50 Personen ein, die den Gefangenen ihre Solidarität ausdrücken wollten. Bereits eine Woche zuvor, am 23. Juli fand ebenfalls eine Prozessbeobachtung zu der Verlesung von politischen Erklärungen der Gefangenen statt, bei der sich knapp 70 Personen beteiligt hatten. Im Zuge dessen kam es zur Verhängung von Ordnungsgelder in Höhe von jeweils 200 Euro gegen 3 AktivistInnen, die dem Gericht nicht den – ihrer Meinung nach – nötigen Respekt zu kommen ließ und ein Aktivist wurde wegen Rufen von Parolen zu einer Ordnungshaft von 2 Tagen weggesperrt.

Hintergrund

Die vier waren im Zuge einer Großrazzia am 23. Juni 2013 mit dem Vorwurf der Mitgliedschaft in der DHKP-C (Revolutionäre Volksbefreiungspartei-Front) mit Hilfe des §129b verhaftet worden. Yusuf Tas und Özgur Aslan wurden im Zuge dessen von Österreich nach Deutschland ausgeliefert. Gegen die Auslieferung gingen die beiden in einen 48 bzw. 50 Tage andauernden Hungerstreik, was im Falle von Özgür Aslan auch gesundheitliche Konsequenzen hatte.

Mittlerweile wurden über 20 Personen mit Vorwurf der Mitgliedschaft in der DHKP-C und mit Hilfe des §129b auf die Anklagebank gezerrt und abgeurteilt. Ebenfalls im Visier sind kurdische AktivistInnen, denen die Mitgliedschaft in der PKK (Arbeiterpartei Kurdistans) vorgeworfen werden. Im April wurden nun auch 11 ATIK Mitglieder mit Hilfe des §129b weggesperrt. Sie sollen Mitglieder der TKP/ML (Kommunistische Partei der Türkei/Marxistisch-Leninistisch) sein.

Terrorist ist…

Mit der Brandmarkung als Terrorist, mit der Diffamierung von politischen AktivistInnen als Gefahr für die Gesellschaft wird die Realität von den Füßen auf den Kopf gestellt: Diejenigen, die für eine klassenlose Gesellschaft kämpfen und zielgerichtet und bewusst sich gegen die herrschenden Verhältnisse richten, werden als angebliche Gefahr für die Bevölkerung stilisiert, während diejenigen, die tatsächlich die Menschen durch Bomben, Verhaftungen, Hunger und der alltäglichen Ausbeutung – die täglich mehrere tausend Menschen das Leben kostet – terrorisieren, als Menschenrechtler und Friedensbringer gefeiert werden.

So wird der Steinwurf oder das Verteilen einer Zeitung zur terroristischen Tat während der Panzer der Herrschenden zum Friedensbringer verklärt wird.

Umso notwendiger ist es Tag für Tag dieser Repression unsere Solidarität entgegenzusetzen. Denn wenn Repression in der kapitalistischen Logik auf Widerstand folgt, so muss in einer revolutionären Logik Solidarität auf Repression folgen.

Terrorist ist der, der verhungern lässt, bombardiert und verhaftet!
Wir grüßen euch, Özgür, Sonnur, Muzaffer und Yusuf, mit all unserer Kraft!

Schreibt den Gefangenen:

Özgür Aslan, Muzaffer Dogan, Yusuf Tas
Asperger Str. 60
70439 Stuttgart

Sonnur Demiray
Herlikofer Straße 19
73527 Schwäbisch Gmünd

Anmerkung: Vermutlich werden die Gefangenen demnächst verlegt. Achtet auf Ankündigungen!

Quelle: http://political-prisoners.net/item/3665-urteile-im-stuttgarter-s129b-prozess.html

Urteilsverkündung im Stuttgarter 129b-Prozess wegen DHKP-C steht bevor

Bis zu sechseinhalb Jahre für legale Vereinstätigkeit gefordert

Göttingen, 25. 07.2015

Am kommenden Dienstag, 28. Juli 2015 geht in Stuttgart der Prozess gegen vier Angehörige der Anatolischen Föderation zu Ende, denen Mitgliedschaft in der linken türkischen Gruppierung ‘DHKP-C’ vorgeworfen wird. Muzaffer Dogan, Yusuf Tas, Sonnur Demiray und Özgür Aslan waren am 26. Juni 2013 im Zuge einer internationalen Großrazzia gegen linke türkische Vereinsstrukturen verhaftet worden und befinden sich seitdem in Isolationshaft. Bei den Aktivitäten, die den Angeklagten vorgeworfen werden, handelt es sich um vollkommen legale Tätigkeiten im politischen und kulturellen Bereich wie Informationsarbeit, Spendensammlungen und die Organisierung von Musikveranstaltungen, darunter vor allem ein Großkonzert mit der beliebten türkischen Band ‘Grup Yorum’.

Die Bundesanwaltschaft fordert Haftstrafen von bis zu sechseinhalb Jahren.
Dass derartige linke Arbeit kriminalisiert werden kann, ist einzig dem Gummiparagrafen 129b zu verdanken, der sich hier erneut als staatliche Allzweckwaffe gegen die migrantische Linke zeigt.

Das Gesetz, das die Betätigung für “terroristische Organisationen im Ausland” unter Strafe stellt, wurde nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 unter dem Vorwand eingeführt, islamistische Gruppen bekämpfen zu wollen. Tatsächlich kommt der neue Paragraf aber in erster Linie gegen linke Bewegungen zum Einsatz und dient der umfassenden Kriminalisierung politischer Basisarbeit, indem ein Bezug zu Organisationen konstruiert wird, die in anderen Ländern militant agieren. Welche fortschrittlichen Gruppierungen als “terroristisch” eingestuft werden, entscheidet die Exekutive in Form des Bundesjustizministeriums. Diese Einstufung unterliegt den Interessen der Bundesregierung und ihrer Verbündeten, und bei wechselnden Allianzen können sich “Terrorgruppen” in Windeseile zu legitimen Freiheitsbewegungen wandeln – oder umgekehrt. Im Fall des NATO-Partners Türkei ist die Beurteilung klar: terroristisch ist, wer vom repressiven Regime unter Erdogan verfolgt wird, weshalb in den letzten Jahren zahlreiche 129b-Prozesse gegen vermeintliche Mitglieder der linken türkischen DHKP-C und der kurdischen PKK mit langjährigen Haftstrafen endeten.

Im Fall des aktuellen Verfahrens in Stuttgart steht zu befürchten, dass das Gericht ein weiteres Gefälligkeitsurteil gegenüber der türkischen Regierung folgen lässt.

Die Rote Hilfe e. V. fordert erneut die Einstellung sämtlicher 129b-Verfahren. Wir werden uns auch weiterhin für die Abschaffung der Gesinnungsparagraphen 129a und 129b einsetzen.

H. Lange für den Bundesvorstand der Roten Hilfe e. V.

Quelle: http://political-prisoners.net/item/3664-urteilsverkuendung-im-stuttgarter-129b-prozess-wegen-dhkp-c-steht-bevor.html

UPDATE: DÄNKMAL – Binzareal – Treffen 7. August

Wenn du Fragen hast im Zusammenhang mit dem Polizeieinsatz beim DÄNKMAL, wenn du fichiert oder fotografiert wurdest und dagegen etwas unternehmen willst, wird es am 7. August um 19:30 an der Meinrad-Lienert-Strasse 15 in Zürich (gleich beim Lochergut) ein Infotreffen geben, um allgemeine Fragen zu besprechen. Bringt möglichst alle Unterlagen mit, die ihr in Zusammenhang mit eurem Kontakt mit der Justiz habt (sofern ihr überhaupt Unterlagen habt).

Man kann sich auch bei  rotehilfe@aufbau.org oder unter der Antirep.-Nr. 079 626 84 21 melden. Du solltest dir bewusst sein, dass die Justiz mitlesen oder –hören kann. Es ist auf alle Fälle besser, an das offene Infotreffen zu kommen.

Es kann sein, dass du in den kommenden Monaten nochmals Post wegen dem DÄNKMAL erhältst (bspw. wegen Hausfriedensbruch). Melde dich bei der Roten Hilfe Schweiz, damit ein zweites Treffen organisiert werden kann, wo es um allfällige Verfahren gehen würde.

Bis dahin gilt weiterhin: Keine Aussage bei Polizei oder Staatsanwaltschaft!
(Nur Name, Meldeadresse, Geburtsdatum, Bürgerort angeben.)

Die Operation des Deutschen Staates vom 15.April 2015 gegen unsere ParteiaktivistInnen war politisch und unsere Antwort wird ebenfalls politisch werden!

Am 15. April 2015 wurde auf Anordnung des deutschen Justizministeriums gegen  TKP/ML AktivistInnen die größte und unrechtmäßigste Operation der vergangenen Jahre durchgeführt. Bei der Operation wurden aufgrund deutscher Haftbefehle zeitgleich in der Schweiz 1, in Frankreich 1, in Griechenland 2, in Deutschland 7,  insgesamt 11 RevolutionärInnen festgenommen. Durch den Auslieferungsantrag Deutschlands sollen die inhaftierten Revolutinäre in Frankreich, in der Schweiz und in Griechenland nach Deutschland überstellt und gemäß der 129 a-b “Anti Terror” Paragraphen angeklagt werden.

Die Schizophrenie des Deutschen Staates!

Unsere von der deutschen Polizei festgenommenen ParteiaktivistInnen leben seit vielen Jahren in Deutschland. Sie sind Werktätige oder Rentner, manche von ihnen politisch anerkannte Flüchtlinge und sind bekannte Persönlichkeiten. Sie haben ihren politischen Hintergrund nie verheimlicht. In ihren Asylanträgen und -verfahren haben sie offen dargelegt, dass sie in der Türkei wegen TKP/ML-Aktivität festgenommen, gefoltert, angeklagt, inhaftiert gewesen sind, gesucht werden und immer noch die selben politischen Einstellungen haben. Anhand dieser Begründungen wurden ihre politischen Asylanträge von deutschen Gerichten anerkannt. Die deutsche Polizei aber nimmt diese Menschen mit den selben Begründungen fest. Wohn- und Arbeitsadressen der Inhaftierten sind bekannt. Die Polizei hätte sie jederzeit zu einer Befragung laden können. Es fand im Gegenteil Polizeiterror statt, die Türen der Wohnungen wurden eingeschlagen. Der deutsche Staat hat mit dieser Herangehensweise versucht, unsere Partei und die aus der Türkei kommenden politischen Flüchtlinge zu bedrohen.

 Unsere Partei TKP/ML ist keine “terroristische Gruppe”, wie es der deutsche Staat hinstellen will. Außerdem sind die deutschen Gesetze und Gerichte auch nicht der gegenteiligen Überzeugung, es gibt bislang kein entsprechendes Uteil, trotz Jahrzehnte langer politischen Aktvität in Deutschland. Unsere heutigen politischen Aktivitäten haben keine anderen Eigenschaften als die Gestrigen.

Unsere Partei ist eine Marxistisch-Leninistische, Maoistische Partei, die in der Türkei eine demokratische Volksrevolution und anschließend eine sozialistische Gesellschaft erzielt. Unsere Identität ist klar. Unsere Partei hat niemals ihr Programm und ihre Ziele vor der Öffentlichkeit verheimlicht. Wir sind keine unbekannte Partei. Wer meint, dass  unsere Partei, die über eine 43-jährige, tadellose Vergangenheit verfügt, mit derartigen Druckmitteln und Komplotten zurückgedrängt und isoliert wird,  ist im großen Irrtum.

Ja, wir haben niemals unsere Ziele und politischen Überzeugungen verheimlicht. Die Tatsache, dass wir in der Türkei illegal aktiv sind, hat nur etwas mit den Umständen in unserem Land zu tun. Die Türkei ist ein faschistisch regiertes Land mit kemalistischer Grundideologie. Der türkische Staat, der sich seit seiner Gründung 1923 Repression und Massaker zum Prinzip gemacht hat, räumt Vielfalt keine Lebenschance ein. Es ist kein Geheimnis, dass der türkische Staat, der eine Sprache, ein Volk, ein Vaterland und eine Religion als Staatsräson hat, auf einer Dauerjagd auf RevolutionärInnen und KommunistInnen ist. Nachdem unsere Partei am 24. April 1972 gegründet wurde, wurde noch vor dem ersten Jahrestag unser Pareigründer und Genosse Ibrahim Kaypakkaya durch den kemalistischen, faschisten türkischen Staat am 18. Mai im Gefängnis von Diyarbakir ermordet. Die Türkei tötet nicht nur die AktivistInnen, die in der Türkei identifiziert werden. Patriotische RevlutionärInnen, die notgedrungen ins Ausland gegangen sind, wurden seitens des türkischen Staates ebenfalls ermordet, wenn sie in Europa identifiziert wurden.

So wurden unsere Parteiaktivisten Katip Saltan 1981 in Aachen und Nubar Yalim 1982 in Amsterdam/Holland durch den türkischen Geheimdienst MIT getötet. Des Weiteren weiß die deutsche Polizei auch genau, dass Sakine Cansiz, eine der Gründerinnen der PKK, Fidan Dogan und Leyla Saylemez am 9.Januar 2013 in Paris vom MIT erschossen wurden. Aus diesen Gründen ist unsere illegale Aktivität die einzige Garantie, dass wir in der Türkei und im Ausland überleben können.

Der türkische Staat ist faschistisch! Der Kampf gegen Faschismus kann nicht alleine mit friedlichen Mitteln geführt werden!

Der türksiche Staat hat das kurdische Volk, das auf seinem Staatsgebiet lebt, seit 90 Jahren ständig geleugnet. Jede Bestrebung der Kurden für ihre Rechte wurde mit Massakern beantwortet. Zehntausende KurdInnen wurden vor den Augen der Weltöffentlichkeit ermordet. Sie wurden ignoriert, assimiliert, ihrer politischen Rechte beraubt, ihre Dörfer wurden in Brand gesetzt, sie wurden vertrieben und systematisch vernichtet.

Der türkische Staat begrenzte seine faschisisch-politische Repression nicht alleine auf KurdInnen. Alle gesellschaftlichen Gruppierungen, Schichten und Glaubensrichtungen, die für ihre Rechte und die Freiheit eingetreten sind, wurden demselben Druck ausgesetzt. Demokratische und revolutionäre Menschen, die Rechte und Freiheit forderten, wurden gefoltert, weggesperrt, in der Haft verschollen und tagtäglich ermordert. Diese Praxis ist in Deutschland und in ganz Europa durch Berichte unterschiedlicher politischer und auf  dem Gebiet der Menschenrechte aktiver Organisationen bekannt. Somit ist die faschistische Eigenschaft des türkischen Staates eine bekannte Tatsache.

Der türkische Staat, der jeden gesellschaftlichen Fortschritt mit Gewalt und Repression  unterdrückt, hat dieses Verhalten auch in der Phase fortgeführt, als er für die EU-Mitgliedschaft höchst engagiert war. Als die Sitzblockade einer Handvoll verantwortungsbewußter Menschen gegen die Privatisierung des Geziparks für ein Bauprojekt 2013 vom Staat gewaltsam aufgelöst wurde, verwandelte sich der Protest mit angestauter Unzufriedenheit zu einer gesellschaftlichen Explosion. Es fanden landesweite Massenproteste statt, die von Millionen begleitet wurden. Der türkische Staat ging wieder einmal vor den Augen der ganzen Welt rabiat gegen die Proteste vor; Durch die gewaltvollen Übergriffe der Polizei kamen acht Personen zum Tode, über zehn Personen erblindeten, über 2500 Personen wurden verletzt, über 100 wurden sogar schwerverletzt. Mehrere Hundert wurden festgenommen und unter Folter inhaftiert.

Der türkische Staat zeigte in der letzten Zeit sein faschistisches Gesicht durch Kindesermordungen noch deutlicher. Dass während Unruhen im Türkisch-Kurdistan kurdische Kinder ermordet werden, wurde zum Alltag.

Während er Ministerpräsident war, ordnete der heutige Staatspräsident Tayyip Erdogan 2006 anlässlich von Demonstrationen im T.Kurdistan an: “Egal ob Kind oder Frau, wir werden das Notwendige unternehmen”. Das Notwendige wurde auch unternommen. Viele Kinder wie Enis Ata, Nihat Kazanhan wurden ermordet. Zuletzt wurde bei den Gezi-Protesten Berkin Elvan umgebracht. Der türkische Staat stempelte diese Kinder sowohl durch die Regierung als auch mit Gerichtsurteilen als Terroristen ab.

Der türkische Staat duldet nicht einmal Parteien, die auf einem legalen Fundament arbeiten. Es ist der Öffentlichkeit hinreichend bekannt, was der HDP widerfuhr, die am 07. Juni 2015 an den Parlamentswahlen teilnahm. Die HDP wurde in der Wahlkampfphase mit Waffen angegriffen und unter Polizei-Kontrolle gelyncht. Bomben gingen während ihrer Kundgebungen hoch, ihre Wahlpropaganda-Arbeit wurde ständig unterbunden. In dieser Zeit wurden acht HDP-Mitglieder getötet, während sie friedliche Wahlpropaganda machten; Die HDP erlebte in dieser Zeit 2000 kleinere und größere Übergriffe.

Der türkische Staat ist gegenüber friedlich-demokratischen Aktivitäten jeglicher Art feindlich gesinnt. Dass die revolutionären legalen Zeitschriften oft angegriffen werden, dass  VerkäuferInnen und VerteilerInnen revolutionärer Zeitungen unter Polizeidruck stehen und dass  Verkaufsstellen der Zeitungen unterdrückt werden, führt vor Augen, wie schwierig ein legaler Kampf in der Türkei ist.

Der türkische Staat nimmt seit 90 Jahren die sunnitische Islam-Religion als Basis und handelt gegenüber allen anderen Religionen und Glaubensrichtungen feindlich. Das Christentum, die Orthodoxie wurden seitens des islamistischen türkischen Staates immer als feindliche Religonen angesehen. Ihre Anhänger wurden “ungläubig” genannt und die Tötung ihrer Mitglieder war somit gerechtfertigt. Armenier, Griechen und Assyrer waren Genoziden ausgesetzt und wurden durch Zwangsumsiedlungen aus ihrem Land vertrieben. Man braucht nicht lange zurück gehen: Der Journalist Hrant Dink wurde per staatlichem Plan ermordet, nur weil er Armenier ist und die Rechte der Armenier und die historischen Ungerechtigkeiten, die Armenier erlebt haben, offen dargelegt hat. In Malatya im Zirve Verlag wurden drei Menschen brutal ermordet, indem ihre Kehlen aufgeschnitten wurden, weil sie christliche Missionare waren. In Trabzon und in Hatay wurden christliche Priester erstochen.

Die Aleviten, die einer anderen Glaubensrichtung angehören, werden als Feinde des türkischen Staates beschrieben und unterdrückt. Bis vor kurzem mussten die Aleviten ihre Religion heimlich ausüben, sie wurden in Maras, Sivas und Corum durch Massaker getötet. Die Gebetshäuser der Aleviten werden immer noch nicht als offizielle Gebetsräumlichkeiten anerkannt. Es wurde versucht, sie durch eine systematische Assimilation von ihrem Glauben abzubringen. Die alevitischen Kinder werden mit obligatorischem Religionsunterricht sunnitisch erzogen. Sogar die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte  “Cem Evis sind die Gebetsräume der Aleviten”  vom April 2015 wurde seitens des türkischen Staates abgelehnt und nicht anerkannt.

Der türkische Staat ist gegen die Meinungsfreiheit. Es war schon immer verboten, Meinungen in schriftlicher und mündlicher Fom zu äußern. Dutzende JournalistInnen sind immer noch inhaftiert. Leser bestimmter Zeitungen wurden schon immer verfolgt, bedroht, festgenommen und gepeinigt und werden immer noch gefoltert.

Die Gefängnisse in der Türkei sind ein Symbol der Tyrannei und Blutlachen. Heute noch bfinden sich 10.000 revolutionäre und patriotische KurdInnen aus politischen Gründen im Gefängnis. Der türkische Staat hat in den Gefängnissen mehrere Massaker begangen. Am 19. Dezember 2000 wurden bei zeitgleichen Übergriffen auf 22 Gefängnisse 28 RevolutionärInnen ermordet, hunderte wurden verletzt. RevolutionärInnen leisteten Widerstand gegen die Gefängnisse des Typ-F, die eine totale Isolation bedeuten, und protestierten mit Hungerstreiks. Der türkische Staat hat gegenüber dieser legitimen Art des Protests  eine faschistische und ignorierende Haltung eingenommen und dafür gesorgt, dass 122 Menschen den Hungertod fanden. In der offiziellen Erklärung des türkischen Justizministeriums sind zwischen 2002 und 2014 2847 Personen in den Gefängnissen gestorben. Laut weiteren offiziellen Erklärungen stehen 547  RevolutionärInnen in U-Haft und Verurteilte durch ihre Krankheiten heute am Rande des Todes. Der türkische Staat setzt die Haft nicht außer Vollzug, sondern wartet auf den Tod der RevolutionärInnen.

1980 bis 2014 kamen 17.000 Personen ums Leben, entweder in der U-Hft verschollen oder durch sogenannte Täter unbekannte Morde durch den Staat umgebracht. Wie und wo diese Menschen gestorben sind, wurde bis heute ofiziell nicht geklärt. Diese Verstorbenen haben noch nicht einmal ein Grab. Obwohl das türkische Innen- und Justizministerium diese  extralegalen Hinrichtungen einräumten, wurden die Leichname bis heute nicht an Hinterbliebenen rausgegeben.

Die Liste könnte noch beliebig lange fortgesetzt werden. Unserer Meinung nach genügt es aber, aufzuzeigen, was für ein Staat der türkische Staat ist…

KommunistInnen haben in der Türkei kein Recht auf ein legales Leben, keine Möglichkeiten, ihre Meinung zu verbreiten und die Massen zu organisieren. Die einzige Alternative dafür ist, sich in der Illegalität zu organisieren. Der Hauptgrund, warum unsere Partei sich als eine illegale Partei organisiert, ist, dass der türkische Staat mit Faschismus regiert wird.

Nicht unsere Partei, sondern das imperialistisch-kapitalistische Regime ist der Terrorist!

Der bewaffnete Kampf ist die Ausübung des rechtsmäßigen Widerstandsrechts unserer Partei. Es ist vollkommen gerechtfertigt, dass wir gegenüber dem türkischen Staat  das Recht des bewaffneten Widerstandes geltend machen, da die Existenz unserer Partei ignoriert, ihr die Vereinigungsfreiheit entzogen, ihre Mitglieder und Befürworter nicht am Leben gelassen, festgenommene Mitglieder und Sympathisanten mit schwersten Gefängnisstrafen bestraft werden. Gleichzeitig ist es auch eine historische Notwendigkeit des Klassenkampfes. Es ist nicht möglich, ohne Zwang und Gewalt die ausbeutenden und grausamen Herrscherklassen zu beseitigen. “Terror”, “Terrorist” und “Terrorgruppe” sind Begrifflichkeiten, die davon abhängen, welche Gesellschaftsklasse sie wie wahrnimmt. Auch der deutsche Staat bewertet unsere Partei im Sinne seiner eigenen Interessen. Unsere Partei ist der türkische Repräsentant des internationalen Proletariats. Sie tritt für eine demokratische Volksrevolution, den Sozialismus und Kommunismus, welche die Interessen des Volkes vertreten, ein. Eine  diesen  Zwecken dienende Organisation als “terroristisch” einzustufen, wird weltweit von den unterschiedlichsten Ländern und Glaubensrichtungen nicht ernst genommen werden. Für die Interessen des Volkes zu kämpfen ist nicht Terrorismus, sondern ehrenhafter Kampf für die Revolution. Und die 43 jährige Tradition unserer Partei ist zu einem Symbol für den ehrenvollen Kampf für die Revlution geworden.

Die Herrscher, die in jedem imperialistisch-kapitalistischen, faschistischen und reaktionären System regiert, hat viele Wege und Methoden entwickelt, um über die Gesellschaft zu regieren. Die Terrorangst, die in der Gesellschaft geschürt wird, ist auch ein solches Mittel. Die Bezeichnung “Terror”, die der deutsche Staat versucht, unserer Partei anzuhaften, akzeptieren wir nicht, wir lehnen sie ab. Deutsche RevolutionärInnen und fortschrittliche Menschen kennen unsere Partei sehr gut. Unsere Partei war schon immer gegen eine blinde Gewalt und hat sich große Mühe gegeben, dem zivilen Volk während des bewaffneten Kampfes keinen Schaden zuzufügen. Wenn es mal doch ungewollt dazu kam und das Volk und die Zivilisten Schaden davon getragen haben, hat unsere Partei Selbstkritik geübt und derartige Praktiken verurteilt. Außerdem hatte sie keine Scheu davor, diese Haltung der Öffentlichkeit gegenüber bekannt zu geben.

Der deutsche Staat soll sich erst einmal dafür verantworten, dass er seit 2001 bis heute unter US-amerikanischer Leitung den Massenmord von Millionen in Afghanistan und Irak für Erdöl und hohe Gewinne unterstützt. Er soll sich für seine Rolle bei der Ermordung von hunderttausenden Menschen in Ägypten, Lybien und Syrien verantworten. Er trägt das Blut von Millionen von Toten an den Händen. Der eigentliche Terrorismus ist, dass für die Interessen des globalen Großkapitals Millionen von Menschen ermordet werden. Der deutsche Staat ist dessen Zentrum, ein Hauptbestandteil dieses Systems.

Der eigentliche Grund, unsere Partei durch die deutsche Polizei und das  Justizministerium in der Öffentlichkeit als eine “terroristische” Struktur darzustellen, ist, dass Deutschland mit dem türkischen Staat wirtschaftliche und politische Beziehungen pflegt. Das deutet auf eine heimliche Abmachung hin. Die Zukunft wird das besser sichtbar machen.

Der deutsche Staat greift die türkischen RevolutionärInnen an, damit er bei seinen Plänen bezüglich des Mittleren Ostens mit dem türkischen Staat gemeinsame Sache machen kann. Er will seine reaktionär-imperialistische Politik gemeinsam mit dem türkischen Staat im Mittleren Osten organisiert realisieren. Alle Mächte, die sich dem entgegen stellen oder einen Schatten darauf werfen, werden als eine Gefahr eingestuft. Die Angriffe auf unsere Partei sind nur ein Ergebnis dieser schmutzigen Berechnungnen.

Was ist der Inhalt des 129 a-b Anti-Terror-Gesetzes?

Nach dem Anschlag auf die Zwillingstürme im Jahr 2001 erweiterte die USA das “Anti-Terror”-Gesetz, das weltweit gültig sein sollte, reorganisierte bereits bestehende Gesetze  und übte großen Druck auf andere Länder aus, damit auch sie diese Gesetze einführen. Viele Länder beugten sich diesem Druck, schoben ihre Souveränität beiseite und erließen neue Gesetze, wie die USA sie verlangte.

Auch die EU-Länder verloren keine Zeit, um die neuen Regulierungen, die die USA verlangte, umzusetzen. Deutschland gehört ebenfalls dazu.

Der Umfang des früheren § 129 wurde 2002 mit zusätzlichen Regelungen  erheblich  erweitert. § 129 ist eigentlich nicht neu. Dieses Gesetz hat einen historischen Hintergrund, der von Bismarck bis Hitler reicht. Zum Beispiel wurden im Jahr 1951 die Aktivitäten der Freien Deutschen Jugend anhand dieses Gestzes verboten.

Mit dem Aufwärtstrend des revolutionären Kampfes nach 1970 in Deutschland und der Vermehrung von revolutionären Gruppierungen mit kritischer Haltung gegen den deutschen Staat, wurde diesem Paragraph ein Paragraph “a” hinzugefügt. Dadurch solte die Festnahme und Verfolgung dieser Gruppen vereinfacht werden.

Nach 2001 wurde an den Paragraphen 129 a noch eine 129 b Erweiterung angehängt und der Umfang wurde erweitert. “Internationaler Terrorismus” wurde als Gefahr dargestellt und mit diesem Paragraphen, der im Jahre 2002 in Kraft trat, wurde die Liste der Organisationen, die “zu verfolgen” seien, erheblich verlängert. Entsprechend dieses Paragraphes können auch Personen verhaftet und nach Deutschland gebracht werden, die in Deutschland nicht aktiv waren, aber mit einer “Gruppierung sympathisieren”. Zum Beispiel wurden am 05.November 2008 festgenommene Mitglieder der Anatolischen Föderation nicht wegen “Straffälligkeiten in Deutschland”, sondern wegen ihrer “Mitgliedschaft in einer illegalen Gruppe in der Türkei” verurteilt. Ein anderes Beispiel ist die PKK. In Deutschland wurden viele PKK-Sympathisanten angeklagt. Die Begründungen waren “bei den Demonstrationen mitgemacht, PKK-Vereine besucht, an PKK-Meetings und Veranstaltungen teilgenommen”. Deutsche Gerichte urteilten jedes Mal ungerecht. Deutschland änderte 2009 fünf Punkte des Paragraphen 129, um “nicht begangene Straftaten” ebenfalls zu bestrafen und durch diese Erweiterung wurden Tausende von Menschen in Deutschland verfolgt, angeklagt, verurteilt und schwer bestraft.

Wenn wir hinter die Kulissen schauen und sehen, wie am 15. April 2015 gegen die AktivistInnen unserer Partei Operationen und Verhaftungen vorgenommen wurden, sehen wir gleichzeitig die türkisch-deutschen wirtschaftlichen und politisch reaktionären Beziehungen. Wenn man sich die historische Vergangenheit der türkisch-deutschen Beziehungen, die Investitionen und die politischen und militärischen Interessen Deutschlands vor Augen hält, sieht man, dass Deutschland niemals die Wünsche der Türkei bezüglich Auslieferung, Verhaftung und Verurteilung der KommunistInnen und RevolutionärInnen ignoriert hat.

Mit dem Besuch der Bundeskanzlerin Angela Merkel am 3.-4. Februar 2013 in der Türkei wurde es durch die Nachrichten in der Presse deutlich, dass Deutschland gegenüber RevolutionärInnen und KommunistInnen, die hier leben müssen, eine strengere Haltung einnehmen wird. Dies war ein Indiz für eine heimliche Abmachung. Die vor kurzem vollzogenen Operationen und Verhaftungen beweisen das ebenfalls.

Fazit:

Es ist offensichtlich, dass die festgenommenen TKP/ML AktivistInnen nicht aus rechtlichen, sondern aus politischen Gründen angeklagt werden.

Das Gesetz hat sehr willkürliche Anwendungen, was die Angeklagte betrifft, die wegen 129 a-b vor Gericht gezerrt werden. Die Gerichte und die Verwaltungsstellen der Justizvollzugsanstalten haben schwere Sanktionen für sie. Bekannte Maßnahmen sind, dass die Ermittlungsakten Akten nicht an die Anwälte weitergegeben werden, deren Verteidigungsrecht reduziert wird, die Materialien, die für die Verteidigung notwendig sind, nicht an die Häftlinge ausgehändigt werden, die Kommunikationsrechte im Gefängnis eingeschränkt werden, Angehörigenbesuche begrenzt sind, z.T. Bücher und Zeitschriften nicht zugelassen sind und, dass die Häftlinge weitgehend isoliert werden. Die Öffentlichkeit hat mehrmals erlebt, dass diese Sanktionen bei den Verurteilungen der PKK, DHKP-C Mitgliedern und bei palästinensischen und deutschen RevolutionärInnen mehrmals und massiv angewandt worden sind.

Wir fordern als Partei, dass unsere festgenommenen AktivistInnen sofort frei gelassen werden und die Repression ein Ende findet. Wir rufen die deutsche Öffentlichkeit dazu auf, Stellung gegen diese Ungerechtigkeit zu beziehen. Diese Ungerechtigkeit und die schmutzigen politischen Berechnungen und Repressionen werden nicht auf unsere Partei und auf die anderen revolutionären und patriotischen Organisationen und Parteien mit Migrationshintergrund begrenzt bleiben.

Es ist offensichtlich, dass dieser Druck und die Verbote gegen alle revolutionären und  oppositionelle Kräfte in Deutschland angewendet wird, sobald der oppositionelle Kampf in der Gesellschaft an mehr Zustimmung gewinnt. Wir rufen alle RevolutionärInnen und die fortschrittliche Öffentlichkeit erneut dazu auf, gegen das Komplott vom 15. April protestieren.

Juni 2015 

Kommunistische Partei der Türkei/Marxisten-Leninisten (Türkiye Komünist Partisi/Marksist Leninist)

TKP/ML – Zentralkomitee

Quelle: http://www.atik-online.net/deutsch/2015/07/14/die-operation-des-deutschen-staates-vom-15-april-2015-gegen-unsere-parteiaktivistinnen-war-politisch-und-unsere-antwort-wird-ebenfalls-politisch-werden