Category Archives: Repression

UPDATE – Zürich: Antifaschist in Haft Freiheit

Update: Heute, 6.11.2019, wurde die Person aus der Haft entlassen.

Am Freitag, 25. Oktober wurde in Zürich eine Person nach einer Hausdurchsuchung in Polizeihaft genommen. Dieser wird vorgeworfen, bei einem Angriff auf FaschistInnen im Zürcher Niederdorf beteiligt gewesen zu sein. Mittlerweile sitzt diese Person in Untersuchungshaft.

Es geht darum, dass am 21. September eine Gruppe von 13 Neonazis in der Zürcher Altstadt einen Junggesellen-Abschied feierten. Sie zogen pöbelnd von Bar zu Bar und hoben immer wieder ihren rechten Arm zum Hitlergruss. Eine Gruppe entschlossener AntifaschistInnen machte diesem Treiben ein Ende und zerschlug ihre «Feierlichkeiten». Der inhaftierten Person wird nun die Beteiligung an dieser Aktion vorgeworfen.

Es ist nicht der erste Junggesellen-Abschied der rechtsextremen Szene in Zürich. Unvergessen ist der Vorfall vom Juli 2015, als eine Gruppe von Neonazis in Zürich-Wiedikon einen orthodoxen Juden antisemitisch beleidigte und attackierte. Kevin Guttman, Sänger einer bekannten Nazirockband und bekannter Faschist, wurde hierfür kürzlich vom Bezirksgericht Zürich verurteilt. Gerade auch aufgrund solcher Erfahrungen, aber auch prinzipiell, ist es wichtig, überall dort, wo Faschos versuchen sich im öffentlichen Raum breit zu machen, diese mit antifaschistischem Widerstand zu konfrontieren.

Es erstaunt uns nicht, dass der bürgerliche Staat mit seinen Repressionsorganen militanten Antifaschismus zu brechen versucht. Wir stellen dem die Solidarität entgegen und betonen: Kein Fussbreit dem Faschismus!

Freiheit für alle politischen Gefangenen!

Rote Hilfe Schweiz

Zürich: Solidarität mit dem Gefangenen vom 14. September 2019

Am Samstag 14. September 2019 demonstrierten in Zürich weit über tausend Personen laut und kämpferisch gegen christliche Fundamentalist*innen und ihre frauenfeindlichen Ideologien.
Diese wollten gegen das hart erkämpfte Recht auf Abtreibung zum 10. Mal den sogenannten „Marsch fürs Läbe“ durchführen.

Vor wenigen Jahren war es der Gegendemonstration noch möglich ihre Kritik an den reaktionären Ideen direkt an die Fundamentalist*innen zu richten. Dieses Jahr war die Stadtpolizei Zürich mit einem Grossaufgebot vor Ort, um die Gegendemonstrant*innen davon abzuhalten dem „Marsch fürs Läbe“ zu begegnen und diesen zu stören. Ob ein derart repressives Vorgehen der Stadtpolizei sinnvoll ist, bleibt fraglich.

Im Zuge dieses Polizeieinsatzes wurde eine Person verhaftet. Nachdem sie vier Tage im Propog inhaftiert war, ordnete das Zwangsmassnahmengericht am vergangenen Mittwoch Untersuchungshaft an.
Aktuell befindet sich diese Person bis auf Weiteres im Gefängis Limmattal in Dietikon.

Gegen Fundis und rechte Hetze
Vo wäge „fürs Läbe”
Für den Feminismus!

https://barrikade.info/article/2638

Deutschland: BRENNENDE HERZEN LASSEN SICH NICHT WEGSPERREN

FREIHEIT FÜR DIE 3 VON DER PARKBANK!

In der Nacht auf den 8. Juli 2019 wurden drei unserer Gefährt*innen und Freund*innen von einer Parkbank weg festgenommen. Noch in der selben Nacht gab es mehrere Hausdurchsuchungen in verschiedenen Hamburger Stadtteilen, bei denen Menschen zum Teil mit Waffen aus den Betten geholt wurden. Der Verdacht, laut Generalstaatsanwaltschaft, sei Vorbereitung einer Brandstiftung. Am 9. Juli wurden die drei dem Haftrichter vorgeführt. Für zwei von ihnen wurde U-Haft erlassen, der Haftbefehl der dritten Person wurde gegen Auflagen (sie muss sich einmal die Woche melden und darf das Land nicht verlassen) ausgesetzt und sie ist seitdem draußen. Eine weitere von der Verteidigung beantragte Haftprüfung zwei Wochen später wurde wieder zurückgezogen. Ein neuer Termin ist momentan nicht absehbar.

Aktuell wurde den beiden Gefangenen DNA zum Abgleich entnommen. Die Person draußen musste keine DNA abgeben, da es sich bei den vermeintlich gefundenen Spuren nur um männliche DNA handelt.

Den beiden in Haft geht es den Umständen entsprechend gut. Da die Beamt*innn vom LKA bei jedem Besuch dabei sind, hängen die zwei mal im Monat für eine Stunde stattfindenden Besuche von den Kalendern des LKA‘s ab. Auch Telefonate (1 Std. pro Monat) und Briefe werden vom LKA, vom Knast und von der Generalstaatsanwaltschaft überwacht, mitgehört, mitgelesen. Dementsprechend gibt es nie einen Moment privater Kommunikation zwischen den beiden und Freund*innen oder Familie. Es ist den beiden klar, was dieser Ort mit ihnen machen soll – doch sie halten den Kopf oben und haben solidarischen Kontakt zu Mitgefangenen.

Auch der dritten Person geht es den Umständen entsprechend gut. Die ganzen Soli-Bekundungen von nah und fern geben ihr Kraft und Stärke, die ganze Scheiße durchzustehen.

Zwar ist sie nicht im Knast, doch unter Auflagen draußen zu sein ist auch eine Form der Freiheitsberaubung. Insbesondere Meldeauflagen sind eine Art der Verfügung über den Körper einer Person. Alle Zwangsmaßnahmen, egal ob Fußfessel, Hausarrest oder Meldeauflagen sind Instrumente des Staates um klarzustellen, dass man sich diesem System nicht entziehen kann und ihm scheinbar ausgeliefert ist.

Seitens der Presse und den Bullen wird immer wieder ein Bezug zwischen dem Vorwurf gegen die drei und dem G20-Gipfel hergestellt. Hierbei muss klar und deutlich benannt werden, dass es sich dabei um ein Konstrukt der Repressionsorgane handelt. Und trotzdem kann die Festnahme und die U-Haft der Gefährt*innen nicht ohne die spezielle Situation nach G20 in Hamburg und die derzeitige Stimmung in der Stadt betrachtet werden. Nach der praktischen Niederlage auf der Straße in den Tagen des Juli 2017 folgte ein medialer und offizieller Gegenschlag von Seiten der Politik und Polizei in Form von mehreren Öffentlichkeitsfahndungen, der Einrichtung der Soko Schwarzer Block etc., der die politische und juristische Hetze vorbereitete. Um die von der Politik geforderten „harten Urteile“ für die Gerichte zu ermöglichen und umzusetzen, wurde gezielt ein Klima der Spaltung, Entpolitisierung und Denunziation geschaffen.

Staatsschutz und Ermittlungsbehörden bekommen sowohl weitere Mittel als auch weitgehend freie Hand, um die radikalen Strukturen in der Stadt anzugreifen und zu durchleuchten. Observationen, Video-Überwachung, Gesichtserkennungssoftware… diese Liste ließe sich sehr weit fortführen. Und wir müssen davon ausgehen, dass sich auch gerade jetzt wieder dieser Methoden bedient wird.

Diese Situationsbeschreibung soll nicht als Klage missverstanden werden. Wenn wir erfolgreiche Kämpfe und Mobilisierungen führen, wird es immer eine Reaktion des Staates geben. Trotzdem: das Rachebedürfnis des Staates ist weiterhin aktuell und es geht eben nicht nur um angebliche Taten an und für sich, sondern um die Ausforschung und Zerschlagung jeglicher antagonistischer Bewegung, sowie die Kriminalisierung freiheitlicher Ideen geht. So gibt es weiterhin laufende Prozesse und andere Gefangene – wie den „Elbchaussee-Prozess“, sowie den für Ende des Jahres angekündigten Großprozess gegen die Genoss*innen des Rondenbarg-Komplexes. Zeigt euch solidarisch und lasst die Beschuldigten auch hier nicht alleine!

Eingefasst wird diese post-G20-Situation von einer autoritären Formierung und einem Rechtsruck in Europa. Abschottung nach außen und Repression nach Innen, der immer lauter werdende Ruf nach law and order, Sondergesetze wie die neuen Polizeigesetze der Länder und Lager für die Internierung von geflüchteten Menschen, die Militarisierung der Gesellschaft… all dies lässt unsere Kämpfe immer dringlicher erscheinen. Lasst uns also nicht den Mut verlieren! Wir werden uns finden an den Orten des Widerstands und die herrschende Ordnung herausfordern!

Der Kampf gegen Knäste und das Knastsystem kann nicht losgelöst von der sozialen Frage betrachtet werden. Nicht losgelöst von der gesellschaftlichen Logik, die auf Herrschaft und Autorität, auf Diskriminierung, Konkurrenz, Ausbeutung und Ungerechtigkeit basiert. Knäste sind eines von vielen, jeweils mehr oder weniger klaren und spürbaren Elementen einer Gesamtheit von Herrschaftsstrukturen, die sich gegenseitig stützen, bedingen und legitimieren. Und so folgt es ebenfalls einer Logik, dass die Mehrheit der Gefangenen Arme, PoC und/oder Schwarze Menschen sind.

Gesetze und Regeln, die von einigen Wenigen auf dieser Welt für den Rest beschlossen werden, geben vor, was falsch und was richtig ist, wer und was beschützt und wer bestraft werden soll. Diesen Normen, so die staatliche Logik, gilt es sich zu unterwerfen.

Uns ist dabei egal, ob die drei Gefährt*innen oder andere Gefangene von den Schergen des Staates als „schuldig“ angesehen werden. Was wir wissen ist, dass die Herrschenden seit jeher überall auf der Welt Menschen für ihre Ideen in Knäste sperren. Menschen, die ihnen unliebsam, unangepasst oder antagonistisch gegenüberstehen, die sich diesem System widersetzen und ihre Machtgeilheit anprangern.

Knäste fungieren dabei auf mehreren Ebenen. Sie sollen einerseits als abschreckendes Mahnmal nach Außen dienen und zugleich die „Erfolge“ des Staates im Kampf gegen seine Feind*innen präsentieren. Auf der anderen Seite (der Mauern) soll Knast Individuen brechen, sie gehohrsam und fügsam machen oder sie zur Not einfach lebendig begraben. Dabei bekommt alles den Anstrich der Normalität, die Zelle heißt dann Haftraum und der Hofgang Freistunde. Hier soll verschleiert werden, dass dies eine direkte Ausübung von Herrschaft ist, diese 23 Stunden Zelle, das Gehen im Kreis. Neben diesen herrschaftssichernden Funktionen dienen Knäste jedoch in gleichem Maße kapitalistischen Profitinteressen. So wird in Knästen bspw. unter Ausnutzung der Gefangenen billig produziert und das auch noch als „Resozialisierung“ verkauft. Aber auch die rapide ansteigende Zahl neuer Einschließungsinstitutionen, sei es um lokal zu bleiben der Ausbau des sog. „Abschiebegewahrsams“ am Hamburger Flughafen, der geplante Abschiebeknast in Glücksstadt, oder der neue Jugendknast als Anbau an die bestehende JVA Billwerder, legitimiert immer mehr Gefangene. Dies dient nicht zuletzt der Maximierung von Profit und Herrschaft und geht Hand in Hand mit dem Ausbau sozialer Kontrolle, welcher vor allem durch die Entwicklung von Technologie vorangetrieben wird.

Dabei ist klar: Knäste machen Menschen nicht besser. Sie tragen nicht zur Lösung von Konflikten und gesellschaftlichen Problemen bei. Wir sind uns sehr wohl bewusst, dass eine Zerstörung und ein nicht mehr Existieren eben jener nicht automatisch ein Ausbleiben sozialer Konflikte bedeutet. Wir werden gezwungen sein, uns miteinander auseinanderzusetzen – auch mit den schweren und harten Thematiken. Aber eben dieses Auseinandersetzen und sich Begegnen ist Teil eines Lebens und einer Welt, die auf Freiheit und Solidarität statt auf Geld und Profit basiert.

Dafür braucht es die Selbstorganisation an Stelle der Grenzsystemen und parlamentarischen Wege. Für den Versuch, ein Leben ohne Herrschaft, sondern in Selbstbestimmung zu führen, mit dem Ziel der Freiheit für alle. Dazu brauchen wir neue, andere Beziehungen, die frei von Zwängen und der Logik von Herrschenden und Beherrschten sind. Und klar machen wir dabei Fehler und nein, wir haben keinen Masterplan. Aber es geht uns dabei vor allem um die gemeinsame Entfaltung unserer Ideen – und dass dies kein einfacher Prozess ist, davon gehen wir aus. Trotzdem müssen wir uns doch fragen, welchen Erwartungen wir eigentlich entsprechen wollen und uns dann einen Raum erkämpfen. Dieser Weg ist schwierig und erfordert Mut, bringt aber vielleicht auch die Entdeckung neuer Gemeinsamkeiten mit sich.

Was uns dabei hilft, sind Solidarität und gegenseitige Hilfe statt Konkurrenz und Ausgrenzung. Das Ziel ist eine Welt, in der es keine Rolle mehr spielt, welche Hautfarbe wir haben, welches Geschlecht wir haben, wo wir herkommen oder was wir besitzen. Ja, wir träumen von und kämpfen für eine andere Welt, denn wir sehen keinen anderen Weg und merken schon jetzt, im Kleinen, welche Stärke wir entfalten können mit unseren Herzen und unserer Leidenschaft für Freiheit, die stärker sind als ihre Repression.

Repression soll immer Angst machen, isolieren, lähmen und vereinzeln. Wir wollen nicht so tun, als hätten wir keine Angst, als würde unser Leben nicht davon beeinflusst werden. Aber eben nicht nur. Denn was all der Scheiße gegenübersteht, sind eben die Momente von Zusammenhalt und Unterstützung, aus denen eine Stärke resultiert wie wir sie, und das ist die andere Seite, so auch noch nie erlebt haben. Wir stehen enger zusammen, wir stützen uns, wenn wir Angst haben, wir lachen zusammen, wir erhalten Support von tausend Orten und wir lassen uns nicht ohnmächtig machen. Wir bleiben wütend und kämpferisch. Und auch, wenn uns zwei Menschen an unserer Seite manchmal unglaublich fehlen, sind sie doch immer bei uns. In den Entscheidungen, die wir treffen und den Kämpfen, die wir weiter führen. Sie nicht bei uns zu haben, reißt ein großes Loch in unsere Herzen, sie im Knast zu wissen macht uns unglaublich wütend. Wütend machen uns auch die Bullenfressen, die Menschen wie Schmeißfliegen am Arsch hängen und versuchen ihre armseligen, langweiligen und hörigen Leben spannender zu machen, indem sie uns observieren. Was sie wohl dabei sehen? Vielleicht die unglaubliche Solidarität, die uns zu Teil wird, und eine Menschlichkeit, die denen längst abhanden gekommen ist. Seien es die geschenkten Briefmarken am Kiosk, wenn der*die Verkäufer*in sieht, wohin der Brief geschickt wird oder die vielen Menschen, die auf so viele verschiedene Weisen Unterstützung anbieten und ausdrücken.

Die Nachrichten, Grüße und Akte der Solidarität, die uns auf verschiedensten Wegen erreicht haben, haben uns oft überwältigt und immer gestützt. Diese Solidarität hat uns über die ersten, oft chaotischen Wochen geholfen und uns gezeigt, dass wir auch weiterhin nicht alleine kämpfen. Solidarität heißt Vieles, aber immer auch den Angriff auf das Bestehende und das Weiterführen der eigenen Kämpfe und Projekte.

Wir grüßen die Gefährt*innen, die gerade nicht an unserer Seite stehen können und versichern ihnen, dass sie immer bei uns sind. Wir sind nicht alleine. Ihr drei seid nicht alleine.

Ein weiterer Gruß gilt all denen, die sich in ähnlicher Situation befinden, überall auf der Welt, wo immer ihr auch seid!

Sie können uns unsere Freund*innen wegnehmen, nicht aber unsere Ideen.

Feuer allen Knästen – Freiheit für die 3 von der Parkbank und alle anderen Gefangenen!

Soli-Zusammenhang „Die 3 von der Parkbank“

parkbanksolidarity.blackblogs.org

BRETAGNE: Un “Black Bloc” italien en cavale depuis 18 ans a été interpellé sous mandat européen.

Vincenzo Vecchi avait été condamné par la justice italienne à 13 ans de prison pour sa participation à une manifestation anti-fasciste contre le sommet du G8 à Gènes en 2001.

Interpellé jeudi dernier et placé en détention à la prison de Vezin (Rennes) il vivait depuis plusieurs années dans un petit village du Morbihan, Rochefort-en-Terre.

Au cours de cette mobilisation contre le G8 en 2001, Carlo Giuliani, un manifestant, avait été tué par des flics alors qu’il tentait de défoncer leur jeep.
La justice italienne avait alors condamné une dizaine de “Black bloc” a des très lourdes peines de prison, dont Vecchi, pour en faire des exemples.

Vincenzo Vecchi en 2001 : “Je m’honore d’avoir participé en homme libre à une journée de contestation contre l’économie capitaliste.”

Plus d’info sur le G8 de Gènes : https://paris-luttes.info/20-juillet-2001-carlo-giuliani-est-12417?lang=fr
et sur : https://secoursrouge.org/italie-un-siecle-de-prison-pour-les-black-bloc-de-genes/

Source : https://www.20minutes.fr/societe/2581211-20190811-bretagne-arrestation-activiste-italien-cavale-depuis-g8-genes-2001

Antirep-Workshop, 31.8. – 13.30 – Kochareal

von a wie aussageverweigerung bis z wie zivile vermummung – antirep-basics für gross und klein.

für alle die meinen, sie wissen schon alles und alle die noch so jemand werden wollen.

Organisiert von Jurist_innen gegen Repression und Rote Hilfe Schweiz bei UNITE – anti fascist rap days.

https://unite.kochareal.ch/2019/08/02/hosted-by-anwaelt_innen-gegen-repression-und-rote-hilfe/

Bericht zur G20-Fahndung in der Schweiz

Neun Monate nach dem G20-Gipfel in Hamburg 2017 schlug die Polizei gleichzeitig an drei verschiedenen Orten in der Schweiz zu: Am 29. Mai 2018, um 6 Uhr morgens, wurde eine zur Fahndung ausgeschriebene Person in der Nähe von Winterthur verhaftet und vorübergehend festgenommen. An zwei weiteren Orten gab es zeitgleich Razzien, wobei diverse Speichermedien, Telefone und andere Gegenstände beschlagnahmt wurden. Doch wie ist diese ganze Operation namens «Alster» eigentlich abgelaufen?

Wir hatten Einblick in einen Teil der Akten von der Kantonspolizei Aargau und uns entschieden Informationen daraus zu veröffentlichen – um das Ausmass der polizeilichen Überwachung aufzuzeigen, um Informationen zu teilen, wie seitens der Repressionsbehörden in solchen Fällen gearbeitet wird, und um zukünftigen Observationen etwas entgegen zu halten. Doch wie schon erwähnt – wir gehen davon aus, dass wir lediglich einen Bruchteil der Akten sichten konnten.

Die Operation Alster

Im Dezember 2017 veröffentlichten die Hamburger Ermittlungsbehörden Fahndungsfotos von Personen, denen sie vorwerfen sich an den Protesten gegen den G20-Gipfel beteiligt zu haben – und baten diverse europäische Staaten um Mithilfe bei der Identifizierung der gesuchten Personen.

Die Kantonspolizei Aargau reagierte im Januar 2018 auf diese Anfrage, man habe scheinbar einen Treffer bezüglich der Fahndung. Daraufhin stellte die Staatsanwaltschaft Hamburg am 16. März 2018 ein Rechtshilfegesuch. Sie bat darin das Schweizer Bundesamt für Justiz um Unterstützung beim sogenannten «Tatkomplex Elbchaussee». Das Rechtshilfegesuch stützt sich auf Gesetzesartikel zum Tatvorwurf – schwerer Landfriedensbruch in Tateinheit mit Brandstiftung.

Im Rechtshilfegesuch forderte die Hamburger Staatsanwaltschaft folgende Überwachungsmassnahmen an:

  • TKÜ-Beschluss: Überwachung und Aufzeichnung der Telekommunikation, Telefonnummer inklusive Internetanschluss
  • Auswertung der Verkehrsdaten des Handys über den Zeitraum der letzten sechs Monate
  • IMSI-Catcher für die Ermittlung der Mobilfunknummern, der Sim-Karte, sowie den Standort des Handys
  • Observation der beschuldigten Person, wobei explizit um die Erlaubnis gebeten wurde, dabei GPS-Sender benutzen zu dürfen. Die Observationserkenntnisse sollten zudem mit Lichtbildern (Fotos), Personen- und Fahrzeugdaten dokumentiert werden.
  • Hausdurchsuchung. Darunter: Wohnräume, Neben- und Betriebsräume und Auto
  • Nach den erfolgten Massnahmen soll die beschuldigte Person zum Tatvorwurf befragt werden. Ein «geeigneter Fragekatalog kann zur gegebenen Zeit übersandt werden», schreibt die Staatsanwaltschaft Hamburg.

Die Überwachung wurde für ein bisschen mehr als zwei Monate angelegt. Ausser die Auswertung der Mobilfunkdaten, die nach Schweizer Gesetz ohnehin sechs Monate rückwirkend gespeichert werden.

Der bürokratische Salat

Fünf Tage später, am 21. März, prüfte die Staatsanwaltschaft (StaWa) Aargau das Gesuch und erachtet es als zulässig. Die Argumentation: Aufgrund der «besonders schweren» Vorwürfe und weil Brandstiftung auch in der Schweiz strafbar sei, würden die Überwachungsmassnahmen angeordnet und durchgeführt. Somit musste das Rechtshilfegesuch nur noch vom Aargauer Zwangsmassnahmengericht (ZMG) bewilligt werden.

Doch das ZMG lehnte am 10. April 2018 das Gesuch in erster Instanz ab. «Der dringende Tatverdacht hat sich bis an hin weder bestätigt noch erhärtet», schreibt das ZMG. Die Aargauer Staatsanwaltschaft müsse genauer begründen, warum die angeforderten Überwachungsmassnahmen nötig seien. In Bezug auf die rückwirkenden Handydaten schreibt das ZMG etwa, dass die Vorratsdatenspeicherung ja lediglich sechs Monate dauere und eine Auswertung somit erst drei Monate nach der «tatrelevanten Zeit» beginnen würde. Den vorgeworfenen Tatzeitpunkt habe man also ohnehin verpasst.

Die Staatsanwaltschaft antwortet noch am selben Tag mit dem gleichen Gesuch – mit dem Hinweis, dass die Ermittlungen anderer Länder nicht in Frage gestellt werden sollten. Neun Tage nachdem das erste Gesuch abgelehnt worden war, segnete das Zwangsmassnahmengericht die gewünschten Massnahmen dann auch ab.

Damit begannen die Ermittlungen der Operation «Alster». Jedoch erst stockend: Die Auswertung der Mobilfunkdaten – sechs Monate rückwirkend – gab keine Aufschlüsse bezüglich dem Tatvorwurf, der sich Anfang Juli 2017 ereignet haben soll. Auch die Handynummer, die auf die beschuldigte Person registriert ist, gab wenig Aufschluss, da sie wohl schon seit Längerem nicht mehr in Betrieb war. Trotzdem werden sämtlich Anrufversuche polizeilich ausgewertet.

Um die aktuelle Handynummer der beschuldigen Person ausfindig zu machen, ermittelte die Kripo Aargau daraufhin anhand der Fahrzeugversicherung der beschuldigten Person weiter. Die Versicherungsgesellschaft (Die Mobiliar) händigte der Polizei umgehend die Telefonnummer aus, die beim Abschluss der Versicherung angegeben worden ist – und weist zusätzlich noch explizit auf eine Panne des Fahrzeuges hin. Der Pannendienst bestätigte schliesslich dieselbe Nummer wie diejenige, die die Versicherung angegeben hatte. Diese Nummer ist auf eine vermeidlich nicht existierende Person an einer nicht existierenden Adresse registriert.

Echtzeitüberwachung der beschuldigten Person

Die Spezialfahndungseinheit der KriPo Aargau ordnete Mitte Mai – also rund zwei Wochen vor den europaweiten Razzien – eine Observation der beschuldigten Person sowie eine Mobiltelefonüberwachung in Echtzeit bei der StaWa Aargau an.

Aus den Akten ist ersichtlich, dass an mindestens zwei Tagen eine personelle Observation erfolgte, wobei unter anderem die Handynummer mittels IMSI-Catcher bestätigt wurde. Dabei wurde die Person während einer längeren Reise mit dem öffentlichen Verkehr über mehrere Stunden hinweg beschattet und fotografiert. Zudem wurden alle Personen, die in aktivem Kontakt mit der Person standen, namentlich dokumentiert. Nachdem die Mobiltelefonnummer auf diesem Weg abermals verifiziert worden war, fanden die Observationen nur noch punktuell statt.

Die Handydaten der ermittelten Nummer wurden ebenfalls rückwirkend auf sechs Monate ausgewertet. Bei der Echtzeitüberwachung wurden sämtliche Telefongespräche sowie SMS Wort für Wort aufgezeichnet. «Hey check mal deine Mail», dieser Inhalt eines Anruf, den die beschuldigte Person am 23. Mai erhielt, löste bei der StaWa Aargau eine dringende Anfrage bei «Microsoft» aus. Der E-Mail-Anbieter soll sofort die Registrierungs- und Verbindungsdaten vom 1.April 2018 bis 23.Mai 2018 herausgeben. Mit der Anmerkung: «Bitte stellen Sie sicher, dass der Account-Inhaber nicht über diese Massnahme in Kenntniss gesetzt wird.»

Reizpunkte setzen

Mehr als neun Monate nach dem vermeintlichen Tatzeitpunkt forderte also die StaWa Hamburg die Kommunikationsdaten vom Mobilfunktelefon an – rückwirkend auf sechs Monate. Doch was wollten sie daraus ermitteln? Der Fokus der Ermittlungen lag dabei wohl auf den von der StaWa Hamburg gesetzten Reizpunkte. Ein erster solcher Reizpunkt war der G20-Onlinepranger im Dezember 2017. Menschen, die an diesem Tag die Nummer der beschuldigte Person angerufen hatten, wurden markiert und in einem weiteren Schritt überprüft. Bei registrierten Anrufer*innen wurden alle bestehenden Daten vom Strafregisterauszug, den Datenbanken «Polaris», «Janus»und «KIS», sowie Facebook und Google gesammelt. Was damit weiter geschah, ist den Akten nicht zu entnehmen.

Ein zweiter Reizpunkt wurde Mitte Mai – rund zwei Wochen vor den Hausdurchsuchungen – gesetzt, als die Observation bereits in vollem Gange war. Als Reizpunkt galt diesmal die Entfernung eines Fahndungsfotos auf dem G20-Onlinepranger, um zu sehen, wie die observierte Person darauf reagiert, mit wem sie Kontakt aufnimmt oder ob andere Auffälligkeiten registriert werden können. Auch hier geht aus den Akten nichts weiter hervor.

Europaweiter Zugriff

Am 29. Mai erfolgte daraufhin in mehreren Ländern gleichzeitig ein Zugriff auf mehrere beschuldigte Personen im «Tatkomplex Elbchaussee». In der Schweiz wurde das Zuhause der beschuldigten Person von der Aargauer Spezialeinheit «Argus» gestürmt. Alle anwesenden Personen wurden aus dem Bett geholt, mit Waffen bedroht und über mehrere Stunden in Handschellen und mit Augenbinden festgehalten. Auch das Kulturzentrum KuZeB in Bremgarten wurde gerazzt, Türen wurden aufgebrochen und Sachen beschlagnahmt. Alleine im Aargau waren an die 120 Bullen an den Razzien beteiligt – inklusive einer mobiler Einsatzzentrale vor Ort.

Der Fokus der Hausdurchsuchung:

  • Tatkleidung des Beschuldigten (zum Abgleich mit Videoaufnahmen vom Tatgeschehen)
  • Mobiltelefone
  • Tablet
  • Computer und weitere Speichermedien, auf denen allfällige Videoaufzeichnungen, Fotos vom Tatgeschehen gespeichert sein könnten, die zur Ermittlung von Mittäter*innen, Tatbeteiligten, Hinterleuten führen könnten
  • Schriftstücke
  • Zufallsfunde

Die gesuchte Person wurde jedoch weder im Kulturzentrum noch am Wohnort aufgegriffen, da sie sich zu diesem Zeitpunkt an einem anderen Ort im Kanton Zürich aufhielt. Es ist aber davon auszugehen, dass dies den Ermittlungsbehörden bereits im Vorfeld bekannt war, denn der Zugriff am Aufenthaltsort in der Nähe von Winterthur fand exakt zeitgleich wie die Razzien an den beiden anderen Orten statt.

Zuständig war dort die KaPo Zürich. Zahlreiche Bullen, alle in zivil, umstellten die Liegenschaft. Anwesende Personen wurden aus dem Bett gerissen und mussten ihren Personalausweis vorweisen. Hierbei landen sie drei weitere Zufallstreffer und verhaften zwei in der Schweiz zur Fahndung ausgeschriebene Personen und eine sich in der Schweiz illegal befindende Person.

Die bei der Aktion Alster gesuchte Person wurde jedoch nicht im Haus aufgegriffen, sondern kurz darauf aus einem in der Nähe geparkten Fahrzeug verhaftet. Da sich auch noch ein Hund im Fahrzeug befand, musste zuerst ein von Kopf bis Fuss dick gepolsterter Spezialbulle zum Einsatz kommen. Die vier verhafteten Personen wurden in zivilen Bullenautos abtransportiert und die von der StaWa Hamburg gesuchte Person wurde an der Kantonsgrenze der KaPo Aargau übergeben.

Die beschuldigte Person wurde zuerst zum Wohnort gebracht, wo unter anderem bereits zwei Bullen von der Hamburger Sonderkommission «Schwarzer Block» warteten. Der Person wurden die dort beschlagnahmten Gegenstände vorgezeigt. Anschliessend wurde sie auf dem Polizeiposten von einer Aargauer Staatsanwältin befragt – in Vertretung für die Hamburger Staatsanwaltschaft und gemäss dem von Hamburg erstellten Fragebogen.

Bereits nach der zweiten Frage wurde die Befragung jedoch abgebrochen, da die beschuldigte Person jegliche Aussage verweigerte. Da in der Schweiz kein Strafverfahren gegen die Person läuft und die Behörden keine Schweizer Staatsbürger*innen ausliefert, wurde die beschuldigte Person trotz deutschem Haftbefehl wieder laufen gelassen.

Es ist davon auszugehen, dass vermutlich nach wie vor ein europaweiter, wenn nicht internationaler Haftbefehl besteht – wir wünschen der beschuldigten Person ganz viel Kraft und Solidarität!

Quelle: https://barrikade.info/article/2491

P.S.

Weiterführende Links und Infos:
- «United We Stand»: Informationen rund um die G20-Prozesse https://unitedwestand.blackblogs.org/

Artikel zu den Razzien Ende Mai 2018
- https://barrikade.info/article/1148
- https://barrikade.info/article/1151
- https://barrikade.info/article/1147

Greece: Conclusions and Political Importance of the Judgement of the Second Revolutionary Struggle Trial

The Court of Appeal of the 2nd trial of Revolutionary Struggle, which began in October 2017 and was completed on May 10, 2019 with a central political affair against the Bank of Greece (ECB) and the IMF, is the culmination of the political defense of its action by Revolutionary Struggle in Judicial Proceedings. It involved two expropriations of the Banks that had been taken over by the Revolutionary Struggle, one that did not concern the organization, as well as the interference with policemen in Monastiraki by Nikos Maziotis, which resulted in his arrest in July 2014.

The sentences imposed (life and 129 years for Maziotis, life and 25 for Roupa) by the judges; through their arguments, their attitude and their decisions on the penalties, all the hostility of the state apparatus was directed against the Revolutionary Struggle. And more specifically, political hostility toward a central attack against the Troika and the status of the “memoranda.” This hostility – in addition to our persistence to continue the action of the Revolutionary Struggle against the rescue plans and the social genocide policies that accompanied them, which we expressed through “illegality” and canceling the repressive power of the state towards us – was the result of the stupid attitude… [that accepted] “as inevitable and absolutely necessary” for the orderly and uninterrupted continuation of the operation of the state and the economic status of the Loan Conventions (“memoranda”), in spite of all the tribulations (they knew that will bring) to the majority of society. The attitude of intolerance to every strong and firm resistance to the “monumental” enslavement is particularly intense since the reactions of society have been silenced.

“Politically unaffected justice” in unthinkable since in its form and manner it is an inseparable pillar of the complex of modern power. As for the influence of the political conjuncture on the judicial and legislative functions, we have made special references to our trials, cutting the political crime into different political periods of modern history, that is to say, its recognition and its pretentious treatment in past times up to total refusal to accept the existence of a political opponent in the contemporary representative system of political power… In our time, political “crime” is the most expensive and what demands the hardest possible treatment by the judiciary… which ultimately implies the maximum possible penalties…

While all of these courts state that their “mission” is “the strict application of criminal law provisions,” the two courts of first instance have shown that the attitude of the court – and individual judge – is impossible not to be a political position against the political and social essence of the act – and more specifically the attack on the Treasury – the IMF…

In some cases there is also a direct political intervention by the executive in court. In our case… politically charged interventions [were made] by state superpowers (including Maziotis being placed in the international list of “terrorists” by the USA) while being a prisoner in 2015. All this war effort of the regime against us includes the extreme response that our 6-year-old child had in 2017 at the time of the arrest of Pola Roupa, who was subjected to a unique regime of exclusion and revenge…

Our persistence in the political positions, objectives and choices of Revolutionary Struggle, of which we defended with greater emphasis and determination than ever before, was seen as an “inappropriate” attitude to deal with primary punishments… Especially… with the universal abandonment of any political value given in previous years to the armed action and the effort to show it as a “right political attitude of solidarity,” the abandonment of those who insist on their political choices after conception. And of course, all of this is inherent in an environment of political defeatism and the effort to “ground” the counter-action in a context that does not exceed the limits of the “criminality” critique of the system. And above all, in an environment where the revolutionary project [is considered] ‘outdated’ and ‘out of time,’ a position that confirms the absolute power of the system. That is, in a climate [that is hostile] to the action of the Revolutionary Struggle and its defense in the courts.

Once again in the Court of Appeal of the Second Revolutionary Struggle trial, we deliberately refused to succumb to the dominant (seemingly and only) political climate and make a trial where all of this would be overturned. We chose to better organize our civilian defense, make it more intrusive, highlight more aspects of our organization and the particular attack, and fight the criminal outcome… in a more organized political way. And a more – we would say – absolutely revolutionary way.

And it is in our trials that we have more extensively analyzed the… necessity of the reversal of the regime, the necessity of the social revolution…

Any further reduction of sentences – or the exemption from more accusations – would be an explicit political differentiation of the court from the regime’s political framework, which we knew was not going to happen, while the decision as it stood constituted a subtle differentiation in terms of political treatment… This result, as expected – and as it has been in another trial – particularly in the first trial of the Revolutionary Struggle – “compelled” accusations and penalties for the other defendants. This is because an “application of proportionality” is observed among defendants who are politically defending the actions being tried by the others.

The strategy of this trial has worked towards the transformation of the trials that we have done so far, since we have put a lot of additional strengths beyond the defense policy in the way we did in other trials. To a great extent, this strategy can be distinguished in the third trial of the Revolutionary Struggle… In a more complete form, however, it was presented to the organization’s appeal court. The peculiarity of our political attitude in this court concerns the maximal use of status quoes, arguments, movements, analyzes that advocated and ultimately supported – and even confirmed – our claim and firm allegation of Revolutionary Struggle since its founding: for the revolutionary road as the only way out of the major social impasse of our time.

The Social Revolution emerged from Revolutionary Struggle with greater emphasis than ever before as a unique value and direction, especially during the crisis. However, this prospect has been put forward by the very first proclamation of Revolutionary Struggle as the only way out of a system that brutalizes societies and which… [will] become unsustainable for the social majorities that will be crushed by economic violence and their socio-political depreciation. We have pointed out this direction not only as a proclamation, but by focusing on an attempt to prove that the Social Revolution is a one-way street. Proof that could only be framed by the standing position of the Revolutionary Struggle as expressed and analyzed through the announcements of the organization and the texts from the prison in 2010-2011. Of course, political advocates of our organization, positions and strategy have been the witnesses of political defense in our trial…

Revolutionary Struggle attacked two of the three institutions that deprived the majority of Greek society and was charged with the political law against this attack, the only attack that had taken place at that time and was directly directed against the dictatorship of loan contracts and the supranational institutions that have imposed them…

To the question of “if the overthrow of the regime and the social revolution is not the appropriate response to the modern impasse of capitalism, the crisis, modern economic and political tyranny, then what is?” the silence is over. The demonstration of the impasse of a diffuse, non-strategic subversive social resistance project, emerged in the streets. And as a relentless implication of these historical facts, the necessity of forming a political-social front with a clear direction of the regime’s overthrow and social revolution emerges. Revolutionary Struggle with the choice of armed action introduced the above data long before their necessity from the historical development proved itself. And we in court have shown the consistency of the organization from its establishment to the attack on the Bank and the IMF, but also after it. Armed action and struggle proves to be the right political choice…

Revolutionary Struggle and we as persons have always attempted to develop the material conditions for the implementation of a Social Revolution. The project of the federal system of political and social organization that we have always advocated as the most appropriate model of revolutionary social reconstruction was originally drawn from the revolutionary history itself. But the modern version of the Confederacy in Rojava – Northern Syria – the revolution of our time – was a catalytic claim to prove that the proposal of the Social Revolution today is realistic. Thus, the Revolution in Rojava became the absolute factor in the evidence of the realism of revolutions in our time. Because this is the most decisive of all evidence. Evidence that it is a shame to stay in the cold courtroom, as it cannot be linked to the social reality here, in other words, to the social and political history of this place.

We did not have any delusions, of course, that the court would accept our political allegations, the legal demands we had made, and dispose of the accusations. However, given the harsh political context surrounding us and the political dynamics it creates within the courts, the result has been the subtle controversy of the predominant discourse regarding the essence, motives, and goals of the action of the Revolutionary Struggle…

If we can say that a conclusion drawn from this trial is useful today, it is that in the difficult times we live in the absence of widespread social resistance, with the provocative abandonment by many of the revolutionary struggle [in exchange for] painless protest against systemic extremes (even if this struggle is projected to be subversive) by accepting as regularity the most extreme form of serfdom imposed on the social majority through the “debt economy,” with solidarity degenerating into a case of personal interests, political assaults on repression make it possible “to unleash the fighters from the nails of the state,” finally accepting as inappropriate the regime’s policy of aggression against armed revolutionary action and – above all – against those who insist, do not step back, to support the correctness of the strategy of armed revolutionary action as an inseparable part of the widespread subversive struggle, through the stifling political wall of criminal repression, and in the face of long-term imprisonment – and beyond any legal calculation – is that “sometimes,” the substantial and non-discouraged political defense of armed revolutionary action in the courts, and to the extent that this defense manages to “ground” it on the central political and social issues and to refute effectively the dominant policy, may eventually repel, halt, reverse the merciless state attack on armed fighters.

But beyond and above all, our goal in this trial was beside the political defense of the action of the Revolutionary Struggle, the political justification of each action and the emergence of its importance within its historical context was to demonstrate the profound social necessity of the Social Revolution, the fact that it is the only way to overcome the social deadlock brought about by modern tyranny of the state and capital.

Pola Roupa – Nikos Maziotis, members of Revolutionary Struggle

From: https://mpalothia.net/symperasmata-kai-politiki-simasia-tis-apofasis-toy-efeteioy/

https://www.amwenglish.com/articles/conclusions-and-political-importance-of-the-judgement-of-the-second-revolutionary-struggle-trial/

Die politische Verfolgung von Nekane Txapartegi geht weiter

Spanischer Staat droht mit neuem Auslieferungsantrag

Eineinhalb Jahre nach ihrer Freilassung drohen die spanischen Behörden mit einem neuen Haftbefehl gegen Nekane Txapartegi. Dabei hatten das Bundesgericht und das Bundesverwaltungsgericht als glaubhaft erachtet, dass die baskische Journalistin im spanischen Staat gefoltert wurde. Trotzdem blieb es den Schweizer Behörden bisher erspart, zu den Foltervorwürfen Stellung zu nehmen. Am Mittwoch, den 22. Mai 2019, war Nekane Txapartegi bei der Bundesanwaltschaft in Bern vorgeladen, um per Videokonferenz durch das spanische Sondergericht Audiencia Nacional befragt zu werden. Die Anschuldigungen gegen Nekane Txapartegi basieren erneut auf einem unter Folter erzwungenen Geständnis von 1999; dies war bereits beim Rechtshilfegesuch im Jahr 2016 der Fall. Nekane Txapartegi ging in Begleitung ihrer AnwältInnen und zweihundert solidarischer Menschen zur Bundestaatsanwaltschaft. Sie wies die Schweizer Behörden darauf hin, dass sich das Rechtshilfegesuch der Audiencia Nacional ausdrücklich auf den Inhalt des unter Folter abgegebenen Geständnisses bezieht. Da der spanische Antrag völkerrechtswidrig und daher nach Schweizer Recht unzulässig ist, lehnte Nekane Txapartegi die Anhörung per Videokonferenz ab. Die spanischen Behörden kündigten an, einen Haftbefehl zu erlassen und die Schweiz mit einem neuen Auslieferungsgesuch zu konfrontieren.

Folter im spanischen Staat, Haft in Zürich
1999 wurde Nekane Txapartegi, damals Stadträtin von Asteasu, durch die Guardia Civil festgenommen und während 5 Tagen schwer gefoltert und vergewaltigt. Nekane Txapartegi wurde unter Folter gezwungen, ein vorgefertigtes Geständnis zu unterzeichnen. Aufgrund dieses Geständnisses verurteilten sie die spanischen Behörden im Jahr 2007 zu 11 Jahren Haft. Nekane Txapartegi flüchtete vor drohender weiterer Folter und Verhaftung. Seit mehreren Jahren lebt sie mit ihrer Tochter in der Schweiz. Im Frühling 2016 wurde sie aufgrund eines Auslieferungsantrages durch den spanischen Staat in Zürich inhaftiert. Mit ihren Anwälten rekurrierte sie gegen die Auslieferung und stellte zugleich einen Asylantrag an die Schweiz. Nach 17 Monaten Haft kam Nekane Txapartegi 2017 frei, da die spanischen Behörden das Auslieferungsbegehren zurückgezogen haben. Dies weil das spanische Gericht die ursprüngliche Haftstrafe reduziert hatte und die Haftstrafe deshalb verjährt war.

Bundesgericht: Folter ist «glaubhaft»
Aufgrund der Reduktion der Haftstrafe musste die Schweiz letztlich keine Stellung zum Foltervorwurf beziehen. Die beiden obersten Gerichte der Schweiz sprachen jedoch eine unmissverständliche Ermahnung zum Thema Folter aus. So stufte das Bundesgericht die Foltervorwürfe am 31. Oktober 2017 als «glaubhaft» ein. Und auch das Bundesverwaltungsgericht kam in seinem Urteil anlässlich der Asylbeschwerde von Nekane Txapartegi am 27. November 2017 zum Schluss, dass ihre Verletzungen in Haft stetig zunahmen und es «angesichts der damaligen Umstände durchaus möglich ist, dass die Beschwerdeführerin während ihres Aufenthalts in Tres Cantos der Guardia Civil sowie im Gefängnis Soto del Real physischen wie auch psychischen Misshandlungen ausgesetzt war.»

Bundesverwaltungsgericht rügt SEM
Damit rügte das Bundesverwaltungsgericht den erstinstanzlichen Entscheid des Staatssekretariats für Migration (SEM), wies das Asylgesuch jedoch nicht an dieses zurück, womit eine Neubeurteilung ausblieb. Begründet wurde dieser Entscheid damit, dass das spanische Gericht die verhängte Haftstrafe offiziell für verjährt erklärt habe und die Betroffene daher keine Verfolgung mehr zu befürchten habe. Diese Einschätzung wird durch die erneute politische Verfolgung jetzt aber in Frage gestellt.

Mai 2019: UNO bestätigt Folter erneut
Sollte der spanische Staat nun tatsächlich einen erneuten Auslieferungsantrag stellen, hätte die Schweiz einige Schwierigkeiten, diesem stattzugeben. Stattdessen wäre die Schweiz gezwungen, dieFoltervorwürfe genau zu untersuchen. Denn erst im vergangenen Jahr – am 14. Februar 2018 – hatte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte den spanischen Staat wegen schwerer Misshandlung in Haft in zwei Fällen verurteilt. Zuvor war der spanische Staat in Strassburg schon acht Mal wegen nicht oder ungenügender Untersuchungen von Foltervorwürfen verurteilt worden. Und am 20. Mai 2019 – zwei Tage vor der erneuten Einvernahme Nekane Txapartegis – bestätigte der Menschenrechtsausschuss der UNO die Folter eines Verhafteten im Jahr 2007. Im gleichen Jahr also, in dem Nekane Txapartegi geflüchtet ist. Die erneute politische Verfolgung ist retraumatisierend. Die Schweiz ist aufgefordert, das absolute Folterverbot zu respektieren und der Überlebenden von sexualisierter Folter angemessenen Schutz zu bieten.

Freenekane Bündnis, 24.05.2019
Medienkontakt: freenekane.medien@gmail.com

Dimitris Koufontinas: Die Rote Fahne des Kampfes ergreifen

Am 15. Mai gab der oberste Gerichtshof Griechenlands dem Druck der Straße schließlich nach. Das Ausgangsverbot gegen den politischen Gefangenen DimitrisKoufontinas wurde aufgehoben und angeordnet, die endgültige Entscheidung an einen neu zusammengesetzten Verwaltungsrat zu übergeben.

Noch am selben Tag erklärte allerdings Kyriakos Mitsotakis, Präsident der konservativen Oppositionspartei Nea Dimokratia, dass, sollte seine Partei die anstehenden Parlamentswahlen gewinnen, das Gesetz, das solche Hafturlaube erlaubt, sofort geändert würde und die von der derzeit regierenden Syriza abgeschafften Kategorie-C Isolationszellen wieder eingeführt würden.

Dimitris Koufontinas ist ehemaliges Mitglied der griechischen Stadtguerrillagruppe Bewegung 17. November. Im Jahr 2002 tauchte er bewusst aus dem Untergrund auf, um die Geschichte seiner Organisation und deren revolutionäre Ziele zu verteidigen. Er wurde zu elfmal lebenslänglich verurteilt und sitzt zur Zeit im Kassavetia-Gefängnis in Volos. Kyriakos Mitsotakis ist der Schwager des 1989 von der Bewegung 17N erschossenen Politikers Pavlos Bakoyannis.

Seit dem Jahr 2010 steht Koufontinas – wie allen mehrfach lebenslänglich Verurteilten – ein mehrtägiger Hafturlaub alle paar Monate zu. Sein erster Freigang wurde ihm allerdings erst im November 2017 unter strengen Auflagen gewährt, begleitet von empörten Protesten aus den Reihen rechter Politiker*innen und Parteien sowie der bürgerlichen Presse. Die US-Botschaft monierte den Freigang eines „reuelosen Mörders“.

Die Reaktionen fielen auch deshalb so heftig aus, weil Koufontinas bis heute zu den Ideen und Aktionen der Bewegung 17N steht und sich weder distanziert, noch Aussagen gemacht hat. Diese aufrechte Haltung sorgt nicht nur in rechten Kreisen jedes mal, wenn er eine Fuß vor die Tür des Knastes setzt, für ängstliche Schnappatmung. Sie führt auch dazu, dass sich spektrenübergreifend rebellische Kräfte in Griechenland und außerhalb solidarisch auf ihn beziehen.

Nachdem ihm Anfang 2018 sein dritter Freigang schließlich unter vorgeschobenen Gründen verweigert wurde, trat Koufontinas in den Hungerstreik, begleitet von vielfältigen solidarischen Aktionen außerhalb der Knastmauern. Während dieses Hungerstreiks erklärte Koufontinas: „Weil uns nichts jemals geschenkt wird und all die sogenannten Rechte nichts anderes sind, als die Errungenschaften langer und langjähriger Kämpfe, ist die einzige Antwort, die wir geben können, die rote Fahne dieser Kämpfe wieder zu ergreifen.“ Nach etwas mehr als zwei Wochen gab die Justiz nach und Koufontinas konnte seinen Hafturlaub antreten.

Obwohl ihm seither drei weitere Hafturlaube gewährt wurden, nahm der zuständige Staatsanwalt die obige Erklärung Anfang 2019 zum Anlass, um gegen seinen siebten Freigang von seinem Vetorecht Gebrauch zu machen. Der Gefängnisdirektor, die Mehrheit des Disziplinarrates und sein Sozialarbeiter hatten dem Hafturlaub dagegen bereits zugestimmt. Aufgrund von Koufontinas‘ Erklärung darüber, die rote Fahne der Kämpfe wieder zu ergreifen, könne er, so der Staatsanwalt, es nicht mit seinem Gewissen vereinbaren, ihm einen weiteren Freigang zu gewähren. Eigentlich entscheiden Gefängnisdirektor, Sozialarbeiter und Disziplinarrat darüber, ob ein Gefangener die Voraussetzungen für einen Freigang erfüllt. Das Vetorecht der Staatsanwaltschaft macht diese Entscheidung im Grunde überflüssig.

Der Verwaltungsrat, die Instanz über der Staatsanwaltschaft, bestätigte das Veto mit der Begründung, dass Koufontinas weder bereit sei, seine bisherige Lebensart zu ändern, noch Reue zu zeigen. Er stelle weiterhin eine Gefahr für die Gesellschaft dar.

Um ein weiteres mal seine ihm zustehenden Rechte zu erkämpfen, trat Koufontinas am 2. Mai erneut in den Hungerstreik. Seine Forderungen waren neben der Ausgangserlaubnis die Abschaffung des staatsanwaltlichen Vetorechtes. Er erklärte: „Der Hungerstreik ist das äußerste Mittel, das einem Gefangenen zur Verfügung steht, um seine Rechte gegen die Willkür der Herrschenden zu verteidigen. Der Hungerstreik ist schon oftmals von politischen Gefangenen in Griechenland verwendet worden und ich wäre als Kommunist unwürdig, wenn ich diese kämpferische Tradition nicht fortsetzen würde.“

Schon nach wenigen Tagen wurde er wegen seiner kritischen gesundheitlichen Verfassung in ein Krankenhaus verlegt, wo er im zweiten Kellergeschoss neben der Leichenhalle unter Bedingungen festgehalten wurde, die er selbst als „unmenschliche Behandlung und Folter“ beschrieb. Er ließ mitteilen, dass er, sollte er das Bewusstsein verlieren, jegliche lebenserhaltenden Maßnahmen wie Zwangsernährung ablehnt.

Von Anfang an stand ihm dabei eine breite Solidaritätsbewegung zur Seite. Durch vielfältige Aktionen von Demos in Thessaloniki und Athen mit tausenden Teilnehmer*innen über tägliche Farbangriffe unter anderem auf das Parlament und die US-Botschaft bis hin zu Angriffen mit Molotow-Cocktails auf Polizeistationen in diversen Städten gelang es, massiven Druck auf die Herrschenden auszuüben.

Die Willkür mit der Koufontinas’ Hafturlaub mal genehmigt, mal verweigert wird, die Skrupellosigkeit mit der in Kauf genommen wird, dass er seinen Körper wieder und wieder der Hungerfolter aussetzen muss, um seine selbstverständlichen Rechte zu erkämpfen, zeigt, worum es den Herrschenden dabei eigentlich geht: darum, ihn zu zermürben und dazu zu bringen, sich von seinen politischen Positionen und Aktionen zu distanzieren. Es zeigt, wie wenig dem Staat seine eigenen Gesetze wert sind, wenn es darum geht, seine politische Gegner zu bekämpfen. Der Umgang mit Koufontinas sendet eine Nachricht an alle, die sich gegen die Barbarei von Staat und Kapital stellen. Die Nachricht, dass man sich entweder von den eigenen politischen Ideen distanziert und sie verleugnet, oder die physische und politische Auslöschung zu erwarten hat.

Deshalb geht Koufontinas‘ Kampf alle an, die für eine Welt in Würde und Solidarität kämpfen, unabhängig davon was man von den politischen Aktionen und Positionen der Bewegung 17N hält. Er selbst erklärte: „Die Sache betrifft nicht nur eine persönliche Erlaubnis, sondern den Angriff auf das Recht, frei zu sprechen, auf die Rechte der Gefangenen, auf die Rechte des Volkes“.

Angesichts der Welle der Solidarität und der Intensität der Angriffe hob der oberste Gerichtshof am 15. Mai, wie gesagt, die Bestätigung des Vetos durch den Verwaltungsrat auf.

Am selben Tag war Koufontinas wegen Herzrhytmusstörungen in die Intensivstation verlegt worden. Nach der Entscheidung des Gerichtshofes hat er seinen Hungerstreik am 23. Mai beendet. Er wies darauf hin, dass nun ein Präzedenzfall für alle Gefangenen geschaffen sei und dem neu zusammengesetzten Verwaltungsrat im Grunde nichts übrig bleibe, als den Hafturlaub zu gewähren. Bis er wieder normal gehen und Nahrung zu sich nehmen kann, bleibt Koufontinas im Krankenhaus.

# Katerina Savalas

Den roten Faden des Kampfes ergreifen

Free Nekane Demo (22.5., Bern)

NEUE ZEIT FÜR DIE SOLI-AKTION AM 22. MAI

Der spanische Staat macht weiter mit der politischen Verfolgung gegen Nekane!
Das Sondergericht Audiencia Nacional hat ein neues Rechtshilfegesuch gestellt. Die Schweizer Bundesanwaltschaft zeigt sich kollaborationsbereit mit dem spanischen Folterapparat.
Deswegen zeigen wir uns stark – sexualisierte Folter ist ein Asylgrund! Keine von uns ist alleine!

Zeigen wir unsere Solidarität mit Nekane am Einvernahmezentrum.

22.5.2019 / genau 10 Uhr / Brückenstrasse 50

Eine von uns! Alle nach Bern!


(veraltet)

Sexualisierte Folter ist ein Asylgrund – keine Auslieferung an den Folterstaat Spanien

Spanien will Nekane wieder in den Knast sperren!
Setzen wir erneut ein starkes Zeichen für Nekane und für Betroffene sexualisierter Folter!
Kommt alle zur kleinen Schanze, Bern am Mittwoch 22.05. um 18h!

https://barrikade.info/article/2261