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Broschüre zum Münchner TKP/ML Prozess erschienen

Dieser Prozess wird nicht im Gerichtssaal, sondern auf der Straße entschieden”

Seit dem Juni 2016 findet vor dem Oberlandesgericht München einer der größten politischen Schauprozesse seit Jahrzehnten statt. Angeklagt sind zehn Genoss*innen, die laut Bundesanwaltschaft (BAW) der Kommunistischen Partei der Türkei/Marxistisch/Leninistisch (TKP/ML) angehören sollen. Die TKP/ML wurde 1972 gegründet und ist zeit ihres Bestehens in der Türkei verboten. Im Zuge des Militärputsches vom 12. September 1980 mussten zahlreiche Mitglieder und Sympathisant*innen ins europäische Ausland fliehen, um ihrer Ermordung oder Verhaftung durch die Junta zu entgehen.

Obwohl die Partei auf keiner internationalen Terrorliste auftaucht und in der BRD nicht verboten ist, erteilte das Bundesjustizministerium eine Verfolgungsermächtigung nach §129b (Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung). Es folgte am 15. April 2015 eine mit mehreren europäischen Ländern koordinierte Razzia, um die Beschuldigten festzunehmen und drei von ihnen nach Deutschland auszuliefern.

Den zehn Aktivist*innen wird nun der Prozess gemacht, ohne dass es nennenswerte Ergebnisse oder ein absehbares Ende gäbe.

Die Broschüre wird von der Roten Hilfe e.V. und ATIK gemeinsam herausgegeben. Sie will einen Überblick über das laufende Verfahren bieten, die Hintergründe beleuchten und dazu aufrufen, sich solidarisch im Sinne der Angeklagten einzumischen.

Der TKP/ML-Prozess in München

Rote Hilfe e.V. und ATIK (Hg.)

2018. Brosch. A4. 31 S.

2,- Euro

zu beziehen über: literaturvertrieb@rote-hilfe.de

Quelle: https://www.rote-hilfe.de/77-news/903-broschuere-zum-muenchner-tkp-ml-prozess-erschienen

Der in Griechenland inhaftierte Revolutionär Turgut Kaya wurde aus der Haft entlassen!

Der Revolutionär Turgut Kaya wurde im Februar 2018 aufgrund eines internationalen Haftbefehls in Griechenland festgenommen und seine Auslieferung an die Türkei durch ein Gerichtsurteil des Obersten Gerichtshofs in Athen bestätigt. Um gegen diesen Entschluss zu protestieren ist Turgut Kaya am 31. Mai, einen Tag nach dem Urteil, in den Hungerstreik getreten.

Sein Widerstand und sein Wille haben in kürzester Zeit dazu geführt, dass sich in Athen, Europa und weltweit demokratische, fortschrittliche und revolutionäre Organisationen, Parteien und Einzelpersonen mit ihm solidarisierten und sich seinem Protest anschlossen, um seine Auslieferung an die Folterzellen der faschistischen türkischen Regierung aufzuhalten. Denn von Anfang an war allen bewusst, dass dies nicht ein Angriff gegen die Person Turgut Kayas war, sondern gegen jeglichen revolutionären Widerstand und organisierten Kampf. Es ging darum, eine revolutionäre Identität und den Kampf zu kriminalisieren.

Der Hungerstreik Kayas, der über 50 Tage andauerte, die tagtäglich stattfindenden Protestaktionen auf den Straßen Athens und die internationalen Solidaritätsaktionen und -bewegung haben schließlich dazu geführt, dass die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs zurückgezogen werden musste.

Im Rahmen der Kampagne „Free Turgut Kaya“ wurde nach etlichen Wochen am 20. Juli zunächst Kayas Recht auf Asyl anerkannt. Einige Tage darauf hat Kaya bekannt gegeben, dass er aufgrund der Errungenschaften der Kampagne und der internationalen und revolutionären Solidarität seinen Hungerstreik für eine gewisse Zeit pausieren würde. Am 31. Juli 2018 wurde schließlich bekannt gegeben, dass das Justizministerium den Entscheid über die Auslieferung an die Türkei durch das Oberste Gerichtshof gekippt habe, woraufhin Kaya auch aus seiner seit Februar andauernden Haft entlassen wurde.

Im Namen des internationalen Solidaritätskomitees mit den politischen Gefangenen (UPOTUDAK) begrüßen wir die politische Arbeit vor Ort und auch weltweit und möchten nochmals betonen, welche Kraft und Stärke die internationale Solidaritätsbewegung entfalten kann, was auch im Falle Kayas bestätigt wurde. Gemeinsam und mit diesem Erfolg wurde nochmals gezeigt, dass der Kampf für eine Welt jenseits von Unterdrückung, Ausbeutung und Repression nicht kriminalisiert werden kann!

Wir als ATIK-UPOTUDAK werden uns auch in Zukunft auf internationaler Ebene für die internationale Solidarität mit den politischen Gefangenen einsetzen und den Widerstand gegen die Angriffe auf politische Gefangene stärken.

Denn „getroffen hat es einen, aber gemeint sind wir alle“!

Hoch die internationale Solidarität!

ATIK- Konföderation der Arbeiter aus der Türkei in Europa

UPOTUDAK- Internationalen Solidaritätskomitees mit den politischen Gefangenen

Deutschland: Befangenheitsantrag des Angeklagten Mehmet Yeşilçalı

In der Hauptverhandlung vom 29. Mai 2017 stellte die Verteidigung des Angeklagten Mehmet Yeşilçalı für ihren Mandanten einen Befangenheitsantrag gegen die 5 Richter und Richterinnen.

Anlass für diesen Antrag waren eine ganze Reihe von Entscheidungen und Verhaltensweisen des Gerichts, die Herr Yeşilçalı nur so werten konnte, dass das Gericht gegen ihn eine zunehmend feindliche Haltung eingenommen hat und nun versucht, seine sehr schlechte gesundheitliche Verfassung dafür auszunutzen, ihn zu einem Geständnis zu erpressen.
In der insgesamt 35 Seiten umfassenden Begründung des Ablehnungsgesuchs heißt es zusammenfassend:

„Die Haftfortdauerentscheidung des Senats vom 22. Mai 2017 stellt sich dabei für den Angeklagten Herrn Yeşilçalı als vorläufiger Schluss- und Kulminationspunkt einer Entwicklung dar, die von einer weitgehenden Missachtung und Ignoranz gegenüber seiner schweren psychischen Erkrankung geprägt ist.

Neben dieser Entscheidung gibt es weitere gerichtliche Schreiben und Handlungen, die im Rahmen einer Gesamtschau geeignet sind, bei dem Angeklagten Herrn Yeşilçalı Misstrauen in die Unparteilichkeit des Senats zu rechtfertigen und ihn befürchten lassen, dass der Senat ihm gegenüber eine voreingenommene und teilweise feindliche Haltung eingenommen hat. Nach Kenntnisnahme des Haftfortdauerbeschlusses stellen sich diese für den Angeklagten Yesilcali einerseits als Vorbereitungshandlungen der abgelehnten Richter dar, die die Voraussetzungen des Haftfortdauerbeschlusses konstruieren sollten, andererseits als Versuche einer Geständniserpressung unter Aufrechterhaltung einer tatsächlich und rechtlich nicht gerechtfertigten Haftsituation.

Bei dieser Gesamtbewertung der gerichtlichen Haltung des Senats bzw. einzelner Senatsmitglieder sind im Einzelnen folgende Vorgänge maßgeblich:

• Die rechtlich nicht gebotene und willkürlich erscheinende nachträgliche Einengung bei der Definition des Gutachtenauftrags an die Sachverständige Frau Dr. Limmer durch den Vorsitzenden (s.u. I.),

• das Führen von Gesprächen mit dem Vertreter der BAW über eine mögliche Herbeiführung einer Geständnisbereitschaft bei dem Angeklagten Herrn Yeşilçalı hinter dem Rücken der Verteidigung (s.u. II.) sowie

• die unter willkürlich erscheinender Verkennung rechtlicher Grundsätze und tatsächlicher Grundlagen zustande gekommene Haftentscheidung vom 22.05.2017 (s.u. III).

Dabei stellt sich für den Angeklagten Herrn Yeşilçalı die Situation so dar, dass das Gericht die ihm gegenüber bestehende Fürsorgepflicht bezüglich seiner gesundheitlichen Verfassung in schwerwiegender Art und Weise vernachlässigt hat und teilweise diesen schlechten Gesundheitszustand für ein eigenes Interesse an einer aus Sicht des Senates störungsfreien und beschleunigten Durchführung der Hauptverhandlung und zur Erlangung einer Geständnisbereitschaft auszunutzen trachtet.“

Herr Yeşilçalı muss unverzüglich aus der Untersuchungshaft entlassen werden.
https://www.tkpml-prozess-129b.de/de/29-05-2017/

Abattre le capitalisme, construire la solidarité!

Solidarité depuis la conférence élargie du Secours Rouge International ces 25 et 26 mars à Zurich! Abattre le capitalisme, construire la solidarité !

La photo comprend les groupes participants à la construction d’un Secours Rouge International, ainsi que des invités politiques et des participants à la campagne de soutien aux internationalistes au Rojava.

Avec comme participants: la section belge Secours Rouge, le Collettivo Contro la Repressione pour la construction d’un SRI, les Proletari Torinesi Per Il Soccorso Rosso Internazionale Pt-Sri, le Rote Hilfe Schweiz, Tutsakların Sesi Platformu, Arbeitskreis Solidarität, le Netzwerk Freiheit für alle politischen Gefangenen, Riscossa Proletaria per il Comunismo, le Réseau d’Agitation Genève.

Comme invités dans le cadre de la campagne de soutien aux internationalistes au Rojava: Revolutionäre Jugend Zürich – RJZ, OCML VP, YDG – İsviçre/Schweiz/Suisse, RJG Bern, le Revolutionärer Aufbau Schweiz (ses sections présentes sur Facebook Revolutionärer Aufbau Winterthur, Revolutionärer Aufbau Basel).

Solidarité avec Nekane, les prisonniers d’ATIK, Georges Abdallah, les internationalistes au Rojava, et tous les prisonniers politiques !
Freiheit für Nekane, Free Georges Abdallah, Soutien au Bataillon International de Libération au Rojava

Deutschland: »Justiz wird zum langen Arm Erdogans«

Türkische Kommunisten stehen wegen Aktivitäten für eine Gruppe vor Gericht, die hierzulande nicht verboten ist. Gespräch mit Süleyman Gürcan

Interview: Pit Beuttel
Seit Juni 2016 läuft in München ein großangelegter Staatsschutzprozess gegen insgesamt zehn Aktivistinnen und Aktivisten des Vereins ATIF im Rahmen des Paragraphen 129 b StGB. Was wird den Kommunisten vorgeworfen?

Nicht jeder Angeklagte ist ATIF-Mitglied. Drei Angeklagte wohnten in Österreich, der Schweiz und Frankreich. Aber die meisten sind Mitglieder von ATIK (Konföderation der Arbeiter und Arbeiterinnen aus der Türkei in Europa, jW). Den Aktivisten wird aber die Mitgliedschaft in der Kommunistischen Partei der Türkei – Marxisten-Leninisten, der TKP/ML, vorgeworfen. Sie ist nur in der Türkei verboten. Laut Bundesanwaltschaft soll die Organisation für den türkischen Staat »gefährlich« sein; die Angeklagten sollen Mittel und Gelder für die Organisation beschafft haben. Obwohl die TKP/ML hier nicht verboten ist, gilt sie in den Augen des deutschen Staates als »gefährliche Vereinigung«.

Wie erklären Sie sich den ausgeprägten Verfolgungswillen des deutschen Staates?

Es gibt verschiedene Gründe dafür. Ein wichtiger ist sicherlich, dass die Angeklagten sich als Kommunisten verstehen. Der deutsche Staat hat ja in Sachen Antikommunismus einige Erfahrungen. Die KPD ist beispielsweise in diesem Lande ja bis heute verboten. Zweitens ist die Beziehung zwischen Deutschland und der Türkei in historischer, wirtschaftlicher und politischer Hinsicht sehr eng. Auch in der heutigen Zeit hat die Bundesrepublik ein Interesse am Nahen Osten und damit an der Türkei. Es seien hier nur genannt: der deutsche Militärstützpunkt in Incirlik, das Abkommen über Flüchtlinge mit Erdogan und natürlich wirtschaftliche Beziehungen. Drittens kann man sagen, dass Kommunisten und Revolutionäre, unter ihnen auch die TKP/ML, sich aktiv mit dem kurdischen Volk während des Kobani-Aufstands (die Befreiung Kobanis und ganz Rojavas, dem syrischen Teil Kurdistans, jW) solidarisiert haben. Es ist sicherlich eines der Ziele der Türkei, dass diese Solidarität zwischen Kurden und Revolutionären gestört und möglichst unterbunden werden soll.

Welche Rolle spielen die aktuellen Entwicklungen in der Türkei, etwa die Errichtung eines Präsidialsystems, im Prozess?

Für uns spielen sie eine große Rolle. Für die Richter dagegen offenbar gar nicht. Beim Übersetzungsskandal im vergangenen Jahr wurde bekannt, dass interne Briefe zwischen Anwälten und Mandanten ohne Verschlüsselung und Datenschutzgarantien in der Türkei übersetzt wurden! Das gleiche gilt für Dokumente. Darüber hinaus werden auch weiterhin Beweismittel aus der Türkei, die unter Folter »gewonnen« wurden, von der Bundesanwaltschaft genutzt. Das jetzige Verfahren ist daher ein Skandal.

In einer Ende Januar verbreiteten Erklärung vom Gefangenen Seyit Ali Ugur wird von Folter im Knast gesprochen. Können Sie mehr dazu sagen?

Seyit Ali Ugur hat in seiner Erklärung auf die Folter am Gefangenen Mehmet Yesilcali hingewiesen. An einem Prozesstag, bei dem Mehmet Yesilcali gesagt hatte, dass er krank sei, wurde der Prozess früh beendet. An genau diesem Tag wurde er im Knast komplett ausgezogen. Das soll mit Gewalt geschehen sein. Er soll dann bis zum nächsten Tag nackt in seiner Zelle auf den Arzt gewartet haben.

Was erwarten Sie vom Prozess und von der deutschen Justiz?

In Verfahren nach den Paragraphen 129 a und b funktioniert die Gewaltenteilung nicht. Die Regierung sagt, gegen wen solche Verfahren eröffnet werden sollen. Die Interessen der Staaten untereinander spielen hier die bei weitem größte Rolle. Wenn Erdogan einen harten Schlag gegen Revolutionäre oder Kurden sehen will, setzt das die deutsche Regierung um. Vergessen wir nicht: Aktuell sind in der BRD mehr als zehn kurdische Politiker im Knast. Die deutsche Regierung und damit die Justiz sind letztendlich zum langen Arm von Erdogan geworden.

https://www.jungewelt.de/2017/02-14/093.php

Deutschland: »Gewaltenteilung wird zur Farce«

Am Freitag begann in München ein Prozess gegen türkische Revolutionäre. Die Ermächtigung dazu hat das Justizministerium gegeben. Ein Gespräch mit Roland Meister
Interview: Kevin Hoffmann, junge Welt 21.6.2016

Roland Meister ist Rechtsanwalt aus Gelsenkirchen und vertritt Sami Solmaz

Am vergangenen Freitag begann der Prozess gegen zehn türkische Revolutionäre vor dem Oberlandesgericht München. Die Beschuldigten sind Aktivisten der »Konföderation der Arbeiter aus der Türkei in Europa«, ATIK. Was wird ihrem Mandanten und den anderen Angeklagten an konkreten Straftaten vorgeworfen?

Unsere Mandanten werden nach Paragraph 129b Strafgesetzbuch angeklagt. Ihnen wird aber keine konkrete Straftat vorgeworfen. Man hält ihnen vor, dem sogenannten Auslandskomitee der »Türkischen Kommunistischen Partei/Marxistisch-Leninistisch«, TKP/ML, anzugehören. Nach den Paragraphen 129 a und b besteht hier die Möglichkeit zur Bestrafung mit bis zu zehn Jahren Gefängnis. Mit diesen Paragraphen wurde in Deutschland in den letzten Jahrzehnten ein umfassendes Instrumentarium zum Kampf gegen den sogenannten Terrorismus entwickelt. Seit dem August 2002 wird es insbesondere zur Unterdrückung und Kriminalisierung fortschrittlicher und revolutionärer Organisationen im Ausland eingesetzt. Seither wurden mehrere hundert Verfahren gegen Menschen, die linken Kräften in der Türkei angehören sollen, eingeleitet. In der Regel endeten sie mit Haftstrafen. Gegenwärtig sind vor den Staatsschutzsenaten verschiedener Oberlandesgerichte in Deutschland Verfahren gegen angebliche Angehörige der »Arbeiterpartei Kurdistans«, PKK, bzw. der »Revolutionären Volksbefreiungspartei-Front«, DHKP/C, anhängig.

Welches Verständnis der Begriffe »Terrorismus« oder »terroristische Organisation« liegt dem Verfahren zugrunde?

Die TKP/ML wird als »ausländische terroristische Vereinigung« bezeichnet. Im internationalen Völkerrecht gibt es keine einheitliche Definition, was »Terrorismus« bzw. eine »terroristische Vereinigung« sind. Bereits selbständige Arbeitskämpfe werden mitunter als »Terrorismus« bezeichnet. Nach der gesetzlichen Regelung in Paragraph 129a gelten Taten als terroristisch, die darauf zielen, einen Staat oder eine internationale Organisation erheblich zu schädigen. Der TKP/ML und den Angeklagten wird vorgeworfen, in der Türkei gegen das Erdogan-Regime zu kämpfen, um es zu stürzen und statt dessen eine sozialistische Gesellschaft aufzubauen. Der revolutionäre Befreiungskampf wird so als Terrorismus abgestempelt.

Worauf beruft sich die Bundesanwaltschaft im Verfahren gegen die Angeklagten?

In der Anklageschrift werden u. a. Hunderte abgehörte Telefonate oder SMS genannt, die teilweise über Jahre gesammelt wurden. Vorgeworfen wird den Angeklagten etwa das Sammeln von Spenden, das Schreiben von Berichten. Aus anderen Verfahren wissen wir, dass das Organisieren eines Dönerstandes als mitgliedschaftliche Betätigung angesehen werden kann. Was die Beweise angeht, stützt man sich auf eine umfassende Zusammenarbeit zwischen deutschen und türkischen Geheimdiensten und der Polizei, die sich regelmäßig zur sogenannten Terrorismusbekämpfung treffen. Das Verfahren in München hat deshalb eine besondere Funktion, da es sich auch gegen kämpferische migrantische Strukturen richtet, hier der ATIK. Weder sind die TKP/ML oder die ATIK in Deutschland verboten, noch stehen sie auf der sogenannten Antiterrorliste der EU.

Wie bewerten Sie aus politischer Sicht das Verfahren?

In Paragraph 129b wird das juristische Vorgehen gegen einzelne Gruppierungen mit den Interessen der Bundesregierung vermengt. Die Strafverfolgung hängt von einer politischen Entscheidung der Bundesregierung ab, konkret einer Ermächtigung des Bundesministeriums der Justiz. Die Regierung hat diese ausdrücklich erteilt. Ihr ist dabei nicht unbekannt, dass mit der TKP/ML und der PKK Kräfte kriminalisiert werden, die an führender Stelle im Kampf gegen den faschistisch-islamistischen »Islamischen Staat« stehen. Die deutsche Regierung unterstützt mit diesen Ermächtigungen das reaktionäre Erdogan-Regime. Zugleich wird die Gewaltenteilung durch die Ermächtigung der Bundesregierung zu einer Farce.

Ihr Mandant sitzt bereits in Untersuchungshaft. Wie gestaltet sich die?

Die Angeklagten sitzen jetzt seit mehr als 14 Monaten in Untersuchungshaft. Vier der Angeklagten wurden von anderen europäischen Ländern an Deutschland ausgeliefert. Die Verteidigung wird eingeschränkt. So können wir mit unseren Mandanten nur durch eine Trennscheibe reden. Auch der Briefwechsel wird kontrolliert, und es dauert Wochen, bis uns Briefe unseres Mandanten erreichen. Gegen meinen Mandanten betreibt die türkische Regierung ein Auslieferungsverfahren. Ihm droht in der Türkei erneut Folter, nachdem er dort bereits mehrere Jahre lang inhaftiert war und gefoltert wurde.Interview: Kevin Hoffmann

Vergrössern wir die internationale Solidarität für die Freiheit der ATIK-Mitglieder!

Am 15. April 2015 hat der deutsche Staat im Namen des “Kampfes gegen den Terror” auf Grundlage der dem Paragraphen 129 a und b des deutschen Strafgesetzbuches gegen die demokratische Institution ATIK, gegen fortschrittliche, und demokratische Aktivisten Staatsterrorismus verübt. Er hat mit willkürlichen und faschistischen Methoden Verhaftungen durchgeführt. Seit einem Jahr befinden sich neun zum Teil leitende ATIK-Mitglieder in Isolationshaft.

Dieser Angriff ist ein Teil der Angriffe gegen die demokratischen Institutionen der Migranten und gegen fortschrittliche, revolutionäre Persönlichkeiten.

Dieser Angriff ist ein Teil der Bedrohungs- und Einschüchterungsangriffe und Ausdruck davon, dass der imperialistische Kapitalismus für die Krise, die er nicht überwinden konnte, die Migrantenmassen verantwortlich macht und davon, dass er ihren legitimen und gerechten Kampf unterdrückt.

Wir rufen alle fortschrittlichen, revolutionären und kommunistischen Parteien, Institutionen und Personen auf, um gegen diese faschistischen Unterdrückungen und Verhaftungen zu protestieren, damit diesen ungerechten, willkürlichen und antidemokratischen Verhaftungen ein Ende gesetzt wird.

Der 15. April 2016 ist der erste Jahrestag unserer ATIK-Genossen im Knast unter schweren Isolationsbedingungen.

Und der 13.Mai 2016 ist der erste Prozesstag vor Gericht.

An den Tagen vom 16. April und 13. Mai rufen wir alle Freunde, Genossen und revolutionären Parteien, Gruppen und Personen zur Solidarität in Form von Protestaktionen vor den deutschen Botschaften und Konsulaten mit dem Slogan “Freiheit für Müslüm Elma und für seine Freunde” auf!

Freiheit für Müslüm Elma und seine Freunde!

Es lebe der internationale Kampf und die internationale Solidarität!

MLKP Internationales Büro

Freiheit für Mehmet Yesilçalı!

Auch die zweite Instanz (Obergericht) hat der Auslieferung von Mehmet an Deutschland grünes Licht erteilt. Wie erwartet schliesst sich das Obergericht dem politischen Urteil der ersten Instanz an. Dies heisst für Mehmet und seine Anwälte bis vor Bundesgericht ziehen zu müssen, um dort auf ein juristisch und nicht politisch motiviertes Urteil zu hoffen. Für uns bleibt klar, dass wir weiterhin Mehmet unterstützen und gegen eine Auslieferung an Deutschland Widerstand leisten.

Freiheit für alle politischen Gefangenen! Weg mit 129a&b!

Update 02.12.2015; Auch die zweite Instanz (Obergericht) hat der Auslieferung von Mehmet an Deutschland grünes Licht erteilt. Wie erwartet schliesst sich das Obergericht dem politischen Urteil der ersten Instanz an. Dies heisst für Mehmet und seine Anwälte bis vor Bundesgericht ziehen zu müssen, um dort auf ein juristisch und nicht politisch motiviertes Urteil zu hoffen. Für uns bleibt klar, dass wir weiterhin Mehmet unterstützen und gegen eine Auslieferung an Deutschland Widerstand leisten. Desshalb kommt alle an die Aktion vor der Deutschen Botschaft am kommenden Donnerstag (Aktionstag für verhaftete ATIK Mitglieder_innen) 10.12.15 in Bern!

10.12.15 | 15 Uhr | Haltestelle Brunnadernstr. | Bern |DEMO: auf zur Deutschen Botschaft!

Nach wie vor sitzt Mehmet in Fribourg im Gefängnis – Podiumsdiskussion zu den Gefangenen und dem 129a/b Paragraphen in Basel: 27.09. um 14 an der Mülheimerstrasse 94

Plötzlich war eine von uns verhaftet…. (8. März-Bündnis Nürnberg)

Banu, unsere Freundin und Mitstreiterin im 8. März-Bündnis Nürnberg, wurde am 15. April 2015 völlig unerwartet verhaftet. Sie ist Mitglied von ATIK, der „Konföderation der ArbeiterInnen aus der Türkei in Europa“ und Yeni Kadin (= neue Frau), der Frauenkommission von ATIK. Seit Jahren engagiert sich Banu im 8. März-Bündnis und kämpft mit uns gemeinsam gegen die Unterdrückung von Frauen. Sie unterstützte im Sommer 2014 die Proteste von Flüchtlingen in Nürnberg. Als Referentin sprach sie in den letzten Jahren bei Veranstaltungen zu den Themen „Gewalt an Frauen“, „Traumatisierung“ und „Unbezahlte Hausarbeit“. Beruflich ist ihr als Ärztin vor allem die Unterstützung von gewaltbetroffenen und traumatisierten Frauen ein Anliegen. Ihr persönlicher Kontakt mit Freund_innen und Familie, ihr politisches Engagement und ihre Arbeit als Ärztin wurden am 15 April schlagartig unterbrochen, als sie verhaftet wurde:

Am Nachmittag des 15. April wurden in Deutschland im Zuge von Razzien Fenster zerschlagen, Türen aufgebrochen, Privatwohnungen verwüstet. 7 linke Aktivist_innen wurden verhaftet – darunter auch Mitglieder von ATIK, der „Konföderation der ArbeiterInnen aus der Türkei in Europa“. Banu ist eine davon. Auf Betreiben des deutschen Bundeskriminalamts (BKA) wurden am 15. und am 18. April außerdem in der Schweiz, Frankreich und Griechenland 4 weitere Aktivist_innen verhaftet, die nach Deutschland bzw. Frankreich ausgeliefert werden sollen. 10 Aktivist_innen sitzen seitdem in verschiedenen Gefängnissen, 7 davon in Deutschland.

Seit Jahrzehnten kämpfen in ATIK, der „Konföderation der ArbeiterInnen aus der Türkei in Europa“, Migrant_innen für ihre demokratischen und wirtschaftlichen Rechte. Die Tradition von ATIK geht auf die Organisierung von sogenannten Gastarbeiter_innen zurück. ATIK hat mehr als 20 eingetragene Vereine in Deutschland.

Den Verhafteten wird nun im Rahmen eines Verfahrens nach §§129 a und b StGB die Mitgliedschaft oder Unterstützung einer terroristischen Vereinigung in In- oder Ausland vorgeworfen. Das klingt, als wären sie sehr gefährliche Menschen. Allerdings wird keinem/r der Verhafteten vorgeworfen, an konkreten strafbaren Aktionen beteiligt gewesen zu sein, oder Menschen geschädigt oder ermordet zu haben. Für Verurteilungen nach § 129a und b muss eine direkte Beteiligung an konkreten Handlungen nicht nachgewiesen werden: Für eine Anklage kann allein die vermutete Mitgliedschaft in einer Gruppe oder die Öffentlichkeitsarbeit, die positiv auf eine kriminalisierte Gruppierungen Bezug nimmt, Anlass sein. Auch die finanzielle Unterstützung von Aktivitäten, die einer Gruppe in irgendeiner Form zugute kommen können, können für eine Anklage nach §§129a/b ausreichen. Immer wieder standen und stehen die §§ 129 a und b deshalb als Paragraphen in der Kritik, die nicht auf strafbare Handlungen abzielen, sondern politisch unliebsame Aktivität kriminalisieren.

Unterstellt wird den Verhafteten nun konkret, Mitglieder der TKP/ML zu sein („Kommunistische Partei der Türkei/Marxistisch-Leninistisch“), die in der Türkei aktiv ist. Die TKP/ML ist in der Bundesrepublik allerdings weder verboten, noch wird sie auf der EU-Terrorliste aufgeführt. Tatsächlich wurden mehrere der Verhafteten bereits in der Türkei wegen Mitgliedschaft in der TKP/ML inhaftiert und gefoltert. In Deutschland haben einige von ihnen eben deshalb schon vor vielen Jahren Asyl bekommen. Damals gab es für die BRD offensichtlich keinen Anlass, sie zu kriminalisieren. Jetzt gerieten sie plötzlich ins Visier der Justiz. Wir fragen uns natürlich warum.

Die Türkische Regierung unter Erdogan warf den EU-Staaten – insbesondere der BRD – in der Vergangenheit immer wieder vor, nicht konsequent genug gegen linke und fortschrittliche (Exil-) Organisationen aus der Türkei vorzugehen. In der Türkei waren im November 2013 etwa 10 000 politische Aktivist_innen und Oppositionelle in Haft. Außerdem sind 72 Journalist_innen im Gefängnis (Stand Mai 2015). Im Juli und August 2015 gab es massenhafte Festnahmen linker Aktivist_innen in der Türkei. Wiederholt verlangte die türkische Regierung in den letzten Jahren die Auslieferung von Menschen, die in EU-Ländern im politischen Exil lebten. Bei den Ermittlungen gegen die Aktivst_innen, die Mitte April 2015 verhaftet wurden, gibt es eine eine enge Zusammenarbeit zwischen türkischen und deutschen Ermittlungsbehörden. Uns drängt sich der Eindruck auf, dass deutsche Gerichte in diesem Fall die repressive Politik fortsetzen, die die türkische Regierung gegen Oppositionelle anwendet. Die deutsche Justiz macht sich so zum verlängerten Arm der türkischen Regierung und sperrt Menschen ein, die die Regierung Erdogans gerne hinter Gittern sehen möchte!

Banu und die anderen Verhafteten befinden sich im Moment in Untersuchungshaft in verschiedenen bayerischen Gefängnissen. Bis Mitte August waren die meisten von ihnen 24 Stunden am Tag in Isolationshaft. Mittlerweile haben sie während Aufschluss-Zeiten Kontakt mit anderen Gefangenen. Ein Gerichtsverfahren wird voraussichtlich erst in einigen Monaten beginnen.

Als 8. März‐Bündnis Nürnberg rufen wir alle Frauenorganisationen und ‐projekte, alle Feminist_innen und alle die sich gegen die Unterdrückung von Frauen engagieren dazu auf, sich insbesondere für Freiheit und Gerechtigkeit für unsere Mitstreiterin Banu einzusetzen. Wir fordern auch Freiheit und Gerechtigkeit für die anderen linken Aktivist_innen, die im Rahmen des gleichen
Verfahrens verhaftet wurden. Wir fordern die Abschaffung der weißen Folter Isolationshaft! Wir freuen uns, wenn möglichst viele Einzelpersonen, Initiativen und Gruppen diese Forderungen unterstützen.

Was ihr tun könnt:

Diese Erklärung oder eine eigene Erklärung auf die eigene Homepage stellen oder auf andere Art weiter verbreiteten.

Diese Erklärung als Projekt, Gruppe oder Einrichtung unterstützen – schickt uns eine Mail: 8.maerz-buendnis-nuernberg@riseup.net

Postkarten an Banu schreiben. Schreibt an: „Dialog der Kulturen – z.H. Banu – Fürther Str. 40a – 90429 Nürnberg“. Die Post wird dann weitergeleitet.

Beteiligt euch an Solidaritäts-Aktionen – Infos hierzu findet ihr z.B. auf der Homepage von ATIK:http://www.atik-online.net/deutsch/category/europa/

Für die Verhafteten spenden: Spendekonto : Rote Hilfe Regionalgruppe Nbg – Fü – Er, GLS-Bank Iban: DE85 4306 0967 4007 2383 59; BIC: GENODEM1 GLS Kennwort: ATIK

8. März‐Bündnis Nürnberg – September 2015
http://frauenkampftagnbg.blogsport.de/