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Update „Vollzugslockerungen“ Marco Camenisch

November 2015:Update „Vollzugslockerungen“

In der letzten Oktoberwoche 2015 ist der Bericht der Fachkommission eingetroffen, wo erstaunlicherweise alle Punkte der vom AJV ZH vorgeschlagenen Vollzugslockerungsschritte befürwortet werden. Diese Befürwortung heisst auch, dass vor den Übergängen zu den verschiedenen Lockerungsstufen wie z.B. von den begleiteten zu den unbegleiteten Urlauben oder von den Letzten ins Arbeitsexternat die Fachkommission keine erneute Überprüfung ihrerseits fordert. Das ist insofern positiv, als das die entsprechenden Verzögerungen im Lockerungsverlauf entfallen und derselbe, wenn auch im vorgesehenen Rahmen, „flexibler“ gestaltet werden könnte. Ende letzter Oktoberwoche fand auch eine weitere Anhörung mit dem „Fallverantwortlichen“ statt, in der im Wesentlichen die Versetzung nach Saxerriet im Laufe dieses Monats bestätigt wurde. Infos/News werden weiter folgen.

marco camenisch, 01.11.2015, Knast Bostadel. Menzingen, CH

Update Nichtfreilassung Marco Camenisch

Nach dem x-ten Wechsel des „Fallverantwortlichen“ fand im Rahmen der „Vollzugskoordinationssitzung III“ am 27. Juli 2015 die Anhörung des Unterzeichnenden statt. Anwesend waren: der „Fallverantwortliche“ und eine Protokollführerin vom Amt für Justizvollzug (AJV) ZH; der Sozialarbeiter, seine Praktikantin und die Vollzugsverantwortliche (in etwa Vizedirektorin) vom Knast Bostadel; mein Anwalt. Ich nahm teil, weil meine Voraussetzungen, bzw. Vorschläge zu realen „Öffnungsschritten“ abgesehen von den irren „ROS-Empfehlungen“ des forensisch-psychiatrischen Dienstes des AJV soweit erfüllt schienen. Tatsächlich hatte das AJV den „halboffenen“ Knast Saxerriet im Kanton Sankt Gallen angefragt, ob man mich für „Vollzugsöffnungen“ aufnehmen wolle und mir wurde die Kopie der ± positiven Antwort vom Saxerriet präsentiert.

Substantieller Vorbehalt vom Saxerriet war die noch nicht stattgefundene Konsultation der „Fachkommission des Ostschweizer Strafvollzugskonkordats“ (FAKO). Es gibt in der CH deren vier bzw. eine für jedes der vier Strafvollzugskonkordate, die jeweils einige territorial zusammenhängende Kantone der CH vereinen. Die „FAKOs“ wurden in den letzten Jahrzehnten im Zuge der massiven Justiz- und Justizvollzugsverschärfungen eingeführt und sind aus KnastdirektorInnen, StaatsanwältInnen, PsychiaterInnen, PsychologInnen usw. zusammengesetzt. Sie tagen periodisch zur Beurteilung der von den AJVs vorgesehenen „Vollzugsöffnungen“ und „bedingten Entlassungen“ für Gefangene mit dem Stigma der „Gemeingefährlichkeit“ und geben dann ihre „Empfehlungen“ heraus, die oft und gerne negativ ausfallen und, obwohl nicht verbindlich, von den AJVs meistens befolgt werden.

Besagte FAKO sollte Anfang Oktober 2015 tagen um dann vielleicht schon im selben Monat ihre „Empfehlungen“ mitzuteilen.

Mit Schreiben vom 24. August ersucht das AJV-ZH nun die FAKO um

„…Stellungnahme zur Frage, ob beim obengenannten Insassen die anlässlich der Vollzugskoordinationssitzung III vom 27. Juli 2015 in Aussicht genommenen Vollzugsöffnungen

♦ Versetzung in die geschlossene Übergangsabteilung der Strafanstalt Saxerriet

♦ Übertritt auf die offene Abteilung der Strafanstalt Saxerriet

♦ Aus der offenen Abteilung der Strafanstalt Saxerriet:
– mehrere begleitete Beziehungsurlaube
– unbegleitete Beziehungsurlaube

♦ Arbeitsexternat

♦ Wohn- und Arbeitsexternat

♦ Bedingte Entlassung (1. Quartal 2018) (!!!)

aus ihrer Sicht unter dem Aspekt der Gemeingefährlichkeit vertretbar sind.

Dabei sind die begleiteten und unbegleiteten Beziehungsurlaube an die nachstehenden Auflagen zu knüpfen:

♦ Vorgängige Einreichung und Einhaltung eines detaillierten Urlaubsprogramms;

♦ Ständige Begleitung durch Personal der Strafanstalt Saxerriet (begleitete Beziehungsurlaube);

♦ Verfassen eines Urlaubsberichts durch Marco Camenisch;

♦ Drogen- und Alkoholkonsumverbot (inkl. Cannabis), dessen Einhaltung von der Strafanstalt
Saxerriet mittels geeigneter Kontrollen zu überprüfen ist;

♦ Einhaltung eines Waffenerwerbs-, Waffenbesitz-, Waffentrag- und Waffenmitführverbots (sic!!!)

Während der Probezeit nach der bedingten Entlassung aus dem Strafvollzug ist die Anordnung von Bewährungshilfe sowie folgender Weisungen beabsichtigt:

♦ Drogenkonsumverbot (inkl. Cannabis), dessen Einhaltung von der Bewährungshilfe des Straf-
und Massnahmevollzugs 3 mittels geeigneter Kontrollen zu überprüfen ist;

♦ Teilnahme an regelmässigen Gesprächen mit der Bewährungshilfe des Straf- und
Massnahmevollzugs 3;

♦ Einhaltung eines Waffenerwerbs-, Waffenbesitz-, Waffentrag- und Waffenmitführverbots (!!!)

…“

Man bemerke die inakzeptable Absicht einer bedingten Entlassung von lächerlichen 4 Monaten mit einer unbestimmten „Probezeit“ mit „Weisungen“, die bis drei Jahre lang verfügt werden kann. Somit laufe ich Gefahr, nach dem Strafende weitere 2 Jahre und 8 Monate unter solchen „Weisungen“ leben zu müssen und im Falle einer „Nichteinhaltung“ jederzeit erneut verhaftet zu werden, um die letzten vier Monate im Knast abzusitzen. Gegen eine bedingte „Freilassung“ gibt es keine Rechtsmittel aber vielleicht gegen Probezeiten und Weisungen. Möglicherweise muss ich nun meine Zustimmung für „Vollzugsöffnungen“ zurückziehen oder dann, im Falle einer „bedingten Freilassung“ 4 Monate vor Strafende, die beiden ersten „Weisungen“ (Cannabisverbot…, „regelmässige Gespräche mit…“) unverzüglich „nicht befolgen“ um diese letzten 4 Monate bzw. die gesamte Strafe abzusitzen, worauf keine „Probezeit“ mit den entsprechenden Schikanen und Tänzchen („Weisungen“) mehr möglich wäre.

Sicher ist also zur Zeit nur: eine evtl. Versetzung nach Saxerriet könnte an einem unbestimmten Zeitpunkt erst nach der „Antwort“ der FAKO erfolgen; der „Fallverantwortliche“ hat nichts von den widerlichen „ROS-Empfehlungen“ angedeutet; für evtl. Beziehungsurlaube hat er eine Adressliste zur (nicht näher definierten) polizeilichen Überprüfung angefordert.

Dies, und wenn im Protokoll der Sitzung unter dem Titel „Legalprognose/ Risikoeinschätzung“ einerseits „Es bestehen keine Anzeichen für erneute Delinquenz (im Sinne der Anlassdelikte) während der anstehenden Vollzugsöffnungen“ steht, andererseits unter dem Untertitel „Zukunftsperspektiven/Zielsetzungen/Massnahmen“ jedoch vage von einem „Monitoring deliktassoziierter Tätigkeiten während den anstehenden Vollzugsöffnungen“ die Rede ist, lässt erahnen, dass sie die „ROS-Empfehlungen“ am liebsten wieder durchs Fenster rein holen möchten.

marco camenisch, 28.09.2015, Knast Bostadel, Menzingen, CH

Junge Welt: Kein Komplize werden

Die Verhältnisse nicht nur ablehnen, sondern bekämpfen: Ein Buch über den Schweizer Anarchisten Marco Camenisch, seit den 90ern in Haft

Junge Welt, von Patricia D’Incau

Deutschland hatte die RAF, Italien die Brigate Rosse und die Schweiz Marco Camenisch. Dieser Anarchist und AKW-Gegner aus dem Bergkanton Graubünden begreift sich »Lebenslänglich im Widerstand«. Das ist zumindest der Titel einer Biographie über ihn, die Kurt Brandenberger nun vorgelegt hat. Tatsächlich ist es die eines Unbeugsamen, der sich bis heute zum revolutionären Kampf bekennt.

Dem Buch liegen stundenlange Gespräche zwischen Camenisch und dem, wie er ihn nennt, »scheißbürgerlichen Journalisten« Brandenberger zu Grunde. Camenisch hat es autorisiert, hegt aber zwiespältige Gefühle gegenüber dem Projekt. Es ist ein journalistisches und biographisches, kein politisches. Aber nichtsdestotrotz ein wichtiges für die Schweizer Oppositionsgeschichte.

Diese hier beginnt in den frühen 70er Jahren, als der 20jährige Camenisch vorzeitig vom Gymnasium abgeht. Weil er nicht »Komplize« werden wollte, »von Verhältnissen und Machtstrukturen, die ich nicht nur ablehne, sondern bekämpfen will«. In den Jahren der »Ausreife« als Hirte und Hilfsarbeiter festigt sich diese Haltung bei Diskussionen über die Rolle des Staats und die Macht der Konzerne, über die Ausbeutung des Südens und die Zerstörung der Natur, global und in der direkten Umgebung.

Während im Schweizer Flachland das sechste Kernkraftwerk in Planung ist, stellt sich Camenisch in den Bergen die Frage, ob sich »dieses zerstörerische System reformieren« lässt, und was zu tun ist, »wenn es fünf vor zwölf ist, gutmeinende Worte nichts fruchten, wenn Kritik, wissenschaftliche Ergebnisse, politische Appelle keine Konsequenzen haben«. Seine Antwort sind Ende 1979 zwei Anschläge auf Einrichtungen der Nordostschweizerischen Kraftwerke. »Du hast dabei auch Vorbilder eines solchen Kampfes im Kopf«, bilanziert er später und meint die Indigenen im Amazonasbecken oder überhaupt die Bewegung in Lateinamerika. Mit seinen damaligen Anschlägen knüpfte er jedoch auch an die Sabotageaktionen des radikalen Flügels der Antiatomproteste an, die sich gegen den Bau des Kernkraftwerks Kaiseraugst, nahe der deutschen Grenze, formiert hatten. So war Camenisch, als er in den Bergen ? fernab von Kaiseraugst ? den militanten Kampf aufnahm, nicht der erste »Saboteur« auf Schweizer Boden. Aber er sollte der erste und einzige sein, der belangt werden konnte.

An ihm exekutierte die Schweizer Justiz 1980 ein Exempel: zehn Jahre Zuchthaus. Im Herbst 1981 gelingt Camenisch die Flucht. Fortan lebt und wirkt er im Untergrund. Im nahen Italien, im fernen Übersee und auch immer wieder in der Schweiz. Er operierte im »Gehirn des Ungeheuers«, wie es Che Guevara einst ausdrückte, »im Herzen der Finanzoligarchie«, wie Camenisch sagt.
Zum Verhängnis wird ihm der 3. Dezember 1989. Der Tag, an dem er das Grab seines Vaters besucht, ist der Tag, an dem im Ort ein Grenzwächter erschossen wird. Schnell fällt der Verdacht auf den Flüchtigen, der erst 1991 in der Toskana verhaftet wird. 2002 wird er an die Schweiz ausgeliefert, wo er in einem Indizienprozess des Mordes für schuldig befunden wird. Im Gerichtssaal erklärt der Angeklagte, der bis dato jegliche Aussagen verweigert hat, dass er »auch als bewaffnet kämpfender Revolutionär« niemals getötet habe, »und schon gar nicht habe ich einen wehrlos am Boden Liegenden in den Kopf geschossen. Solche Niedertracht ist für mich schlicht nicht denkbar.«

Die Justiz spricht ein Strafmaß, das sich, ergänzt um frühere Strafen, auf 29 Jahre Haft beläuft. »Viel mehr als lebenslänglich«, ein Verstoß gegen geltendes Recht. Die Strafe wird später auf Geheiß des obersten Schweizer Gerichts reduziert. Doch eine vorzeitige Entlassung bleibt dem Anarchisten, trotz guter Führung, verwehrt. Wegen »delinquenzfördernder Weltanschauung«, seinem anhaltenden Bekenntnis zum revolutionären Kampf.

»Wie hältst du das aus?«, fragt Brandenberger. »Was mir hilft, ist (…) die Solidarität«, antwortet Camenisch. Obwohl er fast seit einem Vierteljahrhundert hinter Gittern ist, bleibt er aktiver Teil der Bewegung, sowohl in der Schweiz als auch international. Er übersetzt Texte, verfasst Erklärungen, hat die »Rote Hilfe International« mitgegründet. »Den Kampf gegen die Herrschenden können wir streckenweise gemeinsam führen«, sagt Camenisch über seine politische Arbeit, die sich nicht nur an anarchistische Kreise richtet. »Positionsübergreifende Klassensolidarität« heißt das bei ihm. »Schulter an Schulter: Du drinnen, wir draußen«, schreibt ihm Andrea Stauffacher vom marxistisch-leninistischen Revolutionären Aufbau in einem Brief. Camenischs Widerstand ist ein kollektiver. Auch das ist ein verbindendes Element in dieser Geschichte.

Entlassen wird Marco Camenisch voraussichtlich im Alter von 66 Jahren, am 8. Mai 2018. Dem »Tag der Befreiung«.

Kurt Brandenberger: Marco Camenisch. Lebenslänglich im Widerstand. Echtzeit Verlag, Basel 2015, 208 Seiten, 27 Euro

Marco Camenisch: Psychiatry as a weapon of repression against a radical prisoner – en/gr/de

Marco Camenisch: ROS – psychiatry assumes the power to define the execution of probation and correctional law

The office for probation and corrections services of the cantonal Office for the Execution of Penal Sentences and Justice sabotages all efforts aiming at easing the situation of imprisonment of Marco or to grant parole for him. The office for enforcement 3 (SMV3) uses a clearly political argumentation: As an unbroken anarchist he can not be released from prison, and by drawing up an ROS report (risk-oriented sanctions enforcement), a kind of “Materials Testing Institution”, they acquire new arguments.

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Μάρκο Κάμενις: η ψυχιατρική πτέρυγα των ΡΟΣ λαμβάνει την αρμοδιότητα να
καθορίσει την εκτέλεση της αναστολής και του διορθωτικού νόμου.

Το γραφείο αναστολών και διορθωτικών υπηρεσιών των καντόνιων Γραφείων
Εκτέλεσης Ποινών και Δικαιοσύνης σαμποτάρει όλες τις προσπάθειές που
αποσκοπούν στην ελάφρυνση της κατάστασης κράτησης του Μάρκο η της
χορήγησης αναστολής. Το γραφείο εφαρμογής 3 (smv3) χρησιμοποιεί
ξεκάθαρα πολιτικά επιχειρήματα: Ως αμετανόητος αναρχικός δεν μπορεί να
αφεθεί ελεύθερος και χρησιμοποιεί μια αναφορά των ΡΟΣ (περί εφαρμογής
κυρώσεων λόγο ριψοκίνδυνου προσανατολισμού) που είναι ενα είδος “Θεσμού
υλικού τεσταρίσματος” προσθέτοντας νέες ενστάσεις.

Full text: http://325.nostate.net/?p=16185 and http://en.contrainfo.espiv.net/2015/05/23/swiss-prisons-marco-camenisch-denied-conditional-release-update/

 

Marco: Mai 2015: 6. Update Nichtfreilassung

Forensisch-psychologische Einschätzung: „Haftlockerungen“/“Resozialisierung“ jain…
aber nur wenn…

Wie nach Rote-Hilfen-Info hat das Bundesgericht Ende 2014 die ein Jahr zuvor eingereichte Beschwerde gegen die vom Amt für Justizvollzug (AJV) ZH nicht gewährte bedingte Freilassung abgelehnt aber immerhin den Beginn einer „Resozialisierung“ bzw. von „Vollzugslockerungen“ hinsichtlich des bevorstehenden Strafendes im Mai 2018 angemahnt.

Mein Rechtsvertreter forderte den „Fallverantwortlichen“ des AJVs auf, sich zur Folgeleistung (oder nicht) dieser Mahnung (und der gleichlautenden Meinung zweier Gefängnisse) zu äussern. Der Verantwortliche erklärte, man müsse wohl mal in diesem Sinne vorgehen, aber zuerst eine (nicht unbedingt bindende) sogenannte ROS-Abklärung (Risikoorientierter Strafvollzug) der Abteilung für forensisch-psychologische Abklärung der Bewährungs- und Vollzugsdienste des Amtes einholen.

In einer grenzenlos risikofreudig gemachten Katastrophengesellschaft(!) gehört die ROS-Abklärung
zu einem „potenzierten“ Kontroll- und Einschätzungsmodus („Dreiaugenprinzip“) im AJV-ZH zu „Lockerungen“ und Freilassungen für „gefährliche Klienten“, der vom Kanton ZH eingeführt und bis jetzt von weiteren drei Kantonen nachgeäfft wurde.

Ende April 2015 (schon fast olympiaverdächtig…)ist die „Abklärung“ von ganzen 24 Seiten, die hier beiliegen oder jedenfalls öffentlich zugänglich gemacht werden, mit der Ankündigung eingegangen, „Die konkrete weitere Vollzugsplanung werden wir Ihnen ca. Mitte Mai 2015 mitteilen.“. Zu dieser „konkreten Planung“ könnte eine (baldige) „Anhörung“ des betreffenden „Klienten“ gehören.

Also hat das Mäuslein bzw. eine forensisch-psychologische „Sachbearbeiterin“ auf Aktengrundlage einen „wissenschaftlichen“ Berg namens Standardisiertes Risk-Assessement mit Obszönitäten wie 1) PCL-R (Psychopathy Checklist-Revised; Hare, 2003, 2) VRAG (Violence Risk Appraisal Guide; Harris et al., 1993) und 3) Fotres(Urbaniok, 2006)geboren.

Fotres ist ein pseudowissenschaftlicher computerisierter Katalog mit tausenden anzukreuzenden Kästchen zur „Berechnung“, in bester Lomboso- oder Bleuler- Tradition, von Dingen wie etwa „Gefährlichkeit“ oder „Rückfallgefahr“. Der Katalog wurde vom deutschen forensischen Psychiater und Chef des psychiatrisch-psychologischen Dienstes (PPD) des AJV-ZH ausgearbeitet und wird von ihm und seiner AJV-PPD-Bande et al. angewendet und mit natürlich privaten „kollateralen“ Millionengewinnen international verdealt. Urbaniok ist in Deutschland vorbestraft und ein fanatischer forensischer mit der Pharmaindustrie eng verbandelter „Gutachter/Therapeut“, der mit demselben sektiererischen Fanatismus seiner politischen Seilschaft im Kanton und Land eine immer massivere Anwendung von Verwahrungen auf unbestimmte Zeit produziert und heiss befürwortet.

Die „Sachbearbeiterin“ zieht aus diesem Sammelsurium an Punktzahlen, standardisierten „Erhebungen“ und mit Lügen, Verfälschungen, Verdrängungen und Unterstellungen gespickten Akten unter Einverständnis ihres Abteilungsleiters, ein Rechtspsychologe FSP/SGRP und Forensischer Prognostiker IOT (wow!), u.a. die folgenden so realitätsfremden und linientreuen wie äusserst widerwärtigen „Schlüsse“, „Empfehlungen“ und „Voraussetzungen“ für „Vollzugslockerungen“ und eine „Resozialisierung“.

Als hätten sich in etwa AKWs und das ganze technologisch-wissenschaftliche totalitäre Klassensystem inzwischen sowieso als Jungbrunnen z.B. der gerechten Verteilung des „Reichtums“, der Friedens- und Arterhaltung und des Lebens auf dem Planeten erwiesen…
seht, klar doch, wieder einmal meine „deliktfördernde Weltanschauung“ im Vordergrund, was zur weiteren sozialpolitischen Diffamierung und Entpolitisierung mit den in totalitären Systemen üblichen Prisen an „spezifischer Psychopathologie“, „Persönlichkeitsstörung“, „Dissozialität“ und ähnlich pseudowissenschaftlichem Schwachsinn gewürzt wird.

Natürlich wäre eine politische Distanzierung „erwünscht“.
Was im inquisitorischen Klartext eine totale Unterwerfung unter den aktuell herrschenden staatlich-kapitalistischen Totalitarismus und die bedingungslose Konvertierung zu seinem so mächtigen wie illusorischen Einheitsdenken heisst. Oder, konkreter, die Verleugnung der historischen und aktuellen okzidentalen Realität und ihrer allumfassenden Krise, die Verleugnung meiner selbst, meines gesamten Seins und damit auch Aller, die wie ich dem Totalitarismus, seinem Einheitsdenken, seiner katastrophal mörderischen und gewalttätigen Ideologie und Praxis ernsthafte politische Analysen, Widerstände und Strategien zu dessen dringlichster Überwindung entgegenzustellen versuchen. Eine Überwindung, die nichts weniger als eine Überlebensfrage für die Menschheit ist.

Als „zwingende Voraussetzung“ betrachtet man weiter Kontrollen, die Bereitschaft, an Kontrollen mitzuwirken und, unglaublich gescheit und logisch formuliert(!), „eine glaubhafte Verdeutlichung“, dass der „Klient“ „von möglichen kriminellen Handlungen sowohl aktiv-durchführend als auch passiv-planend und unterstützend ablässt“. „Unterstützend“? Gleich Maulkorb.

Inklusive, und hier bricht die dummdreiste und krankhafte Paranoia der verunsicherten Macht in klarster und grausamster Art und Weise ans Licht der Sonne, ein Kontaktverbot mit „entsprechend gefährdender Gesellschaft“.

Diese so lächerlich obskur wie willkürlich „formulierte“ Forderung heisst in der realen Konsequenz (und erst noch in weit fortgeschrittenem Lebensalter) das soziale und existentielle Todesurteil durch den praktisch totalen Bruch mit dem gesamten langjährig eigenen Lebens-Umfeld, durch den Bruch vor allem mit allen wichtigen, nächsten und geliebten Menschen!

Als Spitze der Verhöhnung fordert diese ach so lebenserfahrene, unideologische, soziale und natürlich äusserst mutige Akademikerbande von ihrem steuergeldgemästeten Elfenbeinturm herab abschliessend den „Aufbau eines neuen sozialen Umfeldes“ (echt!).

Sprachlos? Sicher nicht. Denn:solange sie straflos und an der Macht bleiben, werden sie auch wüten. Bis zum Aussterben der Spezies!

marco camenisch, Bostadel, Mai 2015