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Terrorkeule gegen Freiheitskämpfer

Nick Brauns | Linke Migrantenverbände aus der Türkei geraten immer öfter ins Fadenkreuz deutscher Ermittler

Die für zahlreiche Morde und Massaker in der Türkei verantwortlichen faschistischen Grauen Wölfe konnten seit den 70er Jahren mit Hilfe des Bundesnachrichtendienstes (BND) in Deutschland Fuß fassen. Der damalige CSU-Vorsitzende und bayerische Ministerpräsident Franz Josef Strauß entdeckte 1978 im Gespräch mit dem Führer der Grauen Wölfe, Alparslan Türkes, viele Gemeinsamkeiten im Kampf gegen die »kommunistische Gefahr«. Entsprechend versprach Strauß, dass die Grauen Wölfe, die auch in Deutschland gewaltsam gegen linke Arbeitsmigranten aus der Türkei vorgingen, stets ein günstiges Klima vorfinden sollen. Das Versprechen gilt auch heute noch: Ende April kamen wieder 10.000 türkische Nationalisten ungestört in der Oberhausener König-Pilsener-Arena zusammen.

Dagegen stehen linke Migrantenvereinigungen aus der Türkei seit Jahrzehnten im Fadenkreuz deutscher Sicherheitsbehörden. Tausende Kurden wurden und werden mit Strafverfahren überzogen, weil sie die 1993 verbotene Arbeiterpartei Kurdistans PKK unterstützt haben sollen. Ab dem 20. Mai dieses Jahres muss sich zum Beispiel der kurdische Aktivist Mehmet D. vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht wegen angeblicher Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland nach Paragraph 129b Strafgesetzbuch verantworten. Gewalttaten in Deutschland werden dem seit Sommer vorigen Jahres in Untersuchungshaft sitzenden Kurden nicht vorgeworfen. Vielmehr soll er als hauptamtlicher Kader Spenden und Mitgliedsbeiträge gesammelt und PKK-Anhänger zu Veranstaltungen und Schulungen mobilisiert haben. Geschehen sein soll all dies zwischen Januar 2013 und Juli 2014. Zu diesem Zeitpunkt ließ die PKK im Zuge von Friedensgesprächen ihres gefangenen Vorsitzenden Abdullah Öcalan mit Regierungsvertretern in der Türkei die Waffen ruhen, führte aber im Irak und Syrien einen erbitterten Widerstandskampf gegen das Vordringen der IS-Terroristen. Zwar rüstet die Bundesregierung derzeit selbst die im Kampf gegen den IS nur mäßig erfolgreichen Peschmerga der allerdings über gewaltige Ölfelder gebietenden Barsani-Regierung im kurdischen Nordirak mit Bundeswehrwaffen aus. Doch von Kurden aus Deutschland, die sich dem Kampf der PKK gegen den IS anschließen, gehe eine mit den Dschihadisten qualitativ vergleichbare Gefährdung aus, behauptete das Bundesinnenministerium vergangenen Oktober. Entsprechend prüft die Bundesanwaltschaft, ob nicht auch gegen die in Deutschland legale Marxistisch-Leninistisch-Kommunistische Partei (MLKP) aus der Türkei wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland ermittelt werden müsse. Grund dafür ist, dass sich mehrere Mitglieder dieser Partei – darunter die im März 2015 bei der Verteidigung eines aramäischen Dorfes gefallene Duisburger Internationalistin Ivana Hoffmann – dem Kampf gegen den IS in Rojava angeschlossen haben.

Ebenfalls in Rojava kämpfen Mitglieder der Kommunistischen Partei der Türkei/Marxisten-Leninisten (TKP/ML). Sieben mutmaßliche Mitglieder dieser in Deutschland weder verbotenen noch auf der EU-Terrorliste genannten maoistischen Partei wurden am 15. April 2015 bei Razzien in vier Bundesländern aufgrund von Haftbefehlen der Bundesanwaltschaft unter dem Vorwurf der Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung verhaftet. Die TKP/ML habe das Ziel, in der Türkei ein »kommunistisches Regime« zu errichten und dafür zahlreiche Anschläge begangen, heißt es in der Anklageschrift. Seit 2007 habe sie dabei auch gemeinsam mit der PKK-Guerilla agiert, wird der vor allem in der rebellischen Bergregion Dersim im Osten der Türkei verankerten Partei strafverschärfend angerechnet. Die Verhafteten – allesamt Mitglieder der seit den 80er Jahren bestehenden, für die Rechte von Arbeitsmigranten eintretenden Föderation der Arbeiter aus der Türkei (ATIF) – sollen Finanzmittel beschafft sowie Propaganda- und Schulungsveranstaltungen durchgeführt und neue Mitglieder für die Partei rekrutiert haben. Zu von der deutschen Bundesanwaltschaft im Zuge von Amtshilfe veranlassten Verhaftungen von türkeistämmigen Kommunisten kam es auch in Frankreich, der Schweiz sowie der griechischen Hauptstadt Athen. Für die dortige Syriza-Regierung dürfte es zu einem Test werden, ob sie tatsächlich der Auslieferung von drei türkeistämmigen Linken an die Bundesrepublik zustimmt.

An den Ermittlungen gegen die mutmaßlichen TKP/ML-Kader mitgewirkt hatte auch der V-Mann des Bundesnachrichtendienstes Alaattin A. Dieser war 2010 zum Deutschland-Verantwortlichen der in der Bundesrepublik verbotenen und auf der EU-Terrorliste genannten Revolutionären Volksbefreiungspartei-Front (DHKP-C) aufgestiegen. Aus A.s junge Welt vorliegender Ermittlungsakte geht hervor, dass der V-Mann nicht nur Aussagen über angebliche DHKP-C-Mitglieder gemacht hatte, die zur Verurteilung von drei Funktionären der legal in Deutschland bestehenden Anatolischen Föderation zu zum Teil langjährigen Haftstrafen beitrugen. Auf Fotos, die ihm Beamte des Bundeskriminalamtes vorlegten, denunzierte A. zudem einen in Duisburg lebenden ehemaligen Mitgefangenen aus der Türkei als »einer höheren Ebene der TKP/ML« angehörend und einen Kölner Restaurantbesitzer als einen »alten Kader der TKP/ML«. Der 2010 selbst wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung verhaftete V-Mann A. erhielt aufgrund seiner zuvor gut entlohnten Spitzeltätigkeit eine milde Haftstrafe von lediglich zwei Jahren auf Bewährung. Ein von der Generalbundesanwaltschaft gegen A.s V-Mann-Führer beim BND eingeleitetes Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Unterstützung einer ausländischen terroristischen Vereinigung wurde nach Paragraph153d »Absehen von Strafverfolgung bei politischen Straftaten« eingestellt.

Quelle: Staat & Gewalt, Beilage der jW vom 20.05.2015

Urteile im Stuttgarter §129b Prozess:

Am Dienstag, den 28. Juli 2015 wurde im Stuttgarter §129b Prozess das Urteil gegen Özgür Aslan, Sonnur Demiray, Muzaffer Dogan und Yusuf Tas gefällt. Nachdem die Bundesanwaltschaft (BAW) im Prozess bereits Haftstrafen von 4 bis zu 6 ½ Jahren gefordert hatte kam der Vorsitzende des 5. Senats H. Wieland dem beinahe komplett nach und verurteilte die 4 Angeklagten zu langjährige Haftstrafen: 4 Jahre und 9 Monate für Özgür Aslan, 5 Jahre 6 Monate für Sonnur Demiray und jeweils 6 Jahre für Yusuf Tas und Muzaffer Dogan.

Die Aktivitäten für die die vier nun zu langjährigen Haftstrafen verurteilt wurden sind bspw. Informationsarbeit, Spendensammlungen und die Organisierung von Musikveranstaltungen, darunter vor allem ein Großkonzert mit der türkischen revolutionären Band „Grup Yorum“.

Im Laufe des Verfahrens, das im September 2014 begann und dessen Akten sich auf 60 000 Seiten erstreckte, versuchte die BAW und auch der Senat mehrmals eine direkte Verbindung von der DHKP-C zu Grup Yorum herzustellen und führte auch die bereits in anderen Prozessen begonnene Strategie des „Alles ist die DHKP-C“ fort, in dem auch die Räumlichkeiten der Anatolischen Föderation wieder und wieder als DHKP-C Räumlichkeiten betitelt wurden. Das kann auch als Marschrichtung seitens des Senats verstanden werden, wohin die Kriminalisierung führen soll.

Im Zuge des Verfahrens kam es darüber hinaus zur Festnahme eines 61jährigen Aktivisten, der im Winter letzten Jahres den Prozess besuchen wollte und dabei für einige Wochen weggesperrt wurde. Ihm wird nun vorgeworfen als Teil der DHKP-C an einem „politisch motivierten Mord in der Türkei“ (Stuttgarter Zeitung) beteiligt gewesen zu sein. Der Prozess wird ebenfalls in Stuttgart stattfinden.

Solidarität

Zur Urteilsverkündung fanden sich 50 Personen ein, die den Gefangenen ihre Solidarität ausdrücken wollten. Bereits eine Woche zuvor, am 23. Juli fand ebenfalls eine Prozessbeobachtung zu der Verlesung von politischen Erklärungen der Gefangenen statt, bei der sich knapp 70 Personen beteiligt hatten. Im Zuge dessen kam es zur Verhängung von Ordnungsgelder in Höhe von jeweils 200 Euro gegen 3 AktivistInnen, die dem Gericht nicht den – ihrer Meinung nach – nötigen Respekt zu kommen ließ und ein Aktivist wurde wegen Rufen von Parolen zu einer Ordnungshaft von 2 Tagen weggesperrt.

Hintergrund

Die vier waren im Zuge einer Großrazzia am 23. Juni 2013 mit dem Vorwurf der Mitgliedschaft in der DHKP-C (Revolutionäre Volksbefreiungspartei-Front) mit Hilfe des §129b verhaftet worden. Yusuf Tas und Özgur Aslan wurden im Zuge dessen von Österreich nach Deutschland ausgeliefert. Gegen die Auslieferung gingen die beiden in einen 48 bzw. 50 Tage andauernden Hungerstreik, was im Falle von Özgür Aslan auch gesundheitliche Konsequenzen hatte.

Mittlerweile wurden über 20 Personen mit Vorwurf der Mitgliedschaft in der DHKP-C und mit Hilfe des §129b auf die Anklagebank gezerrt und abgeurteilt. Ebenfalls im Visier sind kurdische AktivistInnen, denen die Mitgliedschaft in der PKK (Arbeiterpartei Kurdistans) vorgeworfen werden. Im April wurden nun auch 11 ATIK Mitglieder mit Hilfe des §129b weggesperrt. Sie sollen Mitglieder der TKP/ML (Kommunistische Partei der Türkei/Marxistisch-Leninistisch) sein.

Terrorist ist…

Mit der Brandmarkung als Terrorist, mit der Diffamierung von politischen AktivistInnen als Gefahr für die Gesellschaft wird die Realität von den Füßen auf den Kopf gestellt: Diejenigen, die für eine klassenlose Gesellschaft kämpfen und zielgerichtet und bewusst sich gegen die herrschenden Verhältnisse richten, werden als angebliche Gefahr für die Bevölkerung stilisiert, während diejenigen, die tatsächlich die Menschen durch Bomben, Verhaftungen, Hunger und der alltäglichen Ausbeutung – die täglich mehrere tausend Menschen das Leben kostet – terrorisieren, als Menschenrechtler und Friedensbringer gefeiert werden.

So wird der Steinwurf oder das Verteilen einer Zeitung zur terroristischen Tat während der Panzer der Herrschenden zum Friedensbringer verklärt wird.

Umso notwendiger ist es Tag für Tag dieser Repression unsere Solidarität entgegenzusetzen. Denn wenn Repression in der kapitalistischen Logik auf Widerstand folgt, so muss in einer revolutionären Logik Solidarität auf Repression folgen.

Terrorist ist der, der verhungern lässt, bombardiert und verhaftet!
Wir grüßen euch, Özgür, Sonnur, Muzaffer und Yusuf, mit all unserer Kraft!

Schreibt den Gefangenen:

Özgür Aslan, Muzaffer Dogan, Yusuf Tas
Asperger Str. 60
70439 Stuttgart

Sonnur Demiray
Herlikofer Straße 19
73527 Schwäbisch Gmünd

Anmerkung: Vermutlich werden die Gefangenen demnächst verlegt. Achtet auf Ankündigungen!

Quelle: http://political-prisoners.net/item/3665-urteile-im-stuttgarter-s129b-prozess.html

Urteilsverkündung im Stuttgarter 129b-Prozess wegen DHKP-C steht bevor

Bis zu sechseinhalb Jahre für legale Vereinstätigkeit gefordert

Göttingen, 25. 07.2015

Am kommenden Dienstag, 28. Juli 2015 geht in Stuttgart der Prozess gegen vier Angehörige der Anatolischen Föderation zu Ende, denen Mitgliedschaft in der linken türkischen Gruppierung ‘DHKP-C’ vorgeworfen wird. Muzaffer Dogan, Yusuf Tas, Sonnur Demiray und Özgür Aslan waren am 26. Juni 2013 im Zuge einer internationalen Großrazzia gegen linke türkische Vereinsstrukturen verhaftet worden und befinden sich seitdem in Isolationshaft. Bei den Aktivitäten, die den Angeklagten vorgeworfen werden, handelt es sich um vollkommen legale Tätigkeiten im politischen und kulturellen Bereich wie Informationsarbeit, Spendensammlungen und die Organisierung von Musikveranstaltungen, darunter vor allem ein Großkonzert mit der beliebten türkischen Band ‘Grup Yorum’.

Die Bundesanwaltschaft fordert Haftstrafen von bis zu sechseinhalb Jahren.
Dass derartige linke Arbeit kriminalisiert werden kann, ist einzig dem Gummiparagrafen 129b zu verdanken, der sich hier erneut als staatliche Allzweckwaffe gegen die migrantische Linke zeigt.

Das Gesetz, das die Betätigung für “terroristische Organisationen im Ausland” unter Strafe stellt, wurde nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 unter dem Vorwand eingeführt, islamistische Gruppen bekämpfen zu wollen. Tatsächlich kommt der neue Paragraf aber in erster Linie gegen linke Bewegungen zum Einsatz und dient der umfassenden Kriminalisierung politischer Basisarbeit, indem ein Bezug zu Organisationen konstruiert wird, die in anderen Ländern militant agieren. Welche fortschrittlichen Gruppierungen als “terroristisch” eingestuft werden, entscheidet die Exekutive in Form des Bundesjustizministeriums. Diese Einstufung unterliegt den Interessen der Bundesregierung und ihrer Verbündeten, und bei wechselnden Allianzen können sich “Terrorgruppen” in Windeseile zu legitimen Freiheitsbewegungen wandeln – oder umgekehrt. Im Fall des NATO-Partners Türkei ist die Beurteilung klar: terroristisch ist, wer vom repressiven Regime unter Erdogan verfolgt wird, weshalb in den letzten Jahren zahlreiche 129b-Prozesse gegen vermeintliche Mitglieder der linken türkischen DHKP-C und der kurdischen PKK mit langjährigen Haftstrafen endeten.

Im Fall des aktuellen Verfahrens in Stuttgart steht zu befürchten, dass das Gericht ein weiteres Gefälligkeitsurteil gegenüber der türkischen Regierung folgen lässt.

Die Rote Hilfe e. V. fordert erneut die Einstellung sämtlicher 129b-Verfahren. Wir werden uns auch weiterhin für die Abschaffung der Gesinnungsparagraphen 129a und 129b einsetzen.

H. Lange für den Bundesvorstand der Roten Hilfe e. V.

Quelle: http://political-prisoners.net/item/3664-urteilsverkuendung-im-stuttgarter-129b-prozess-wegen-dhkp-c-steht-bevor.html

Die Operation des Deutschen Staates vom 15.April 2015 gegen unsere ParteiaktivistInnen war politisch und unsere Antwort wird ebenfalls politisch werden!

Am 15. April 2015 wurde auf Anordnung des deutschen Justizministeriums gegen  TKP/ML AktivistInnen die größte und unrechtmäßigste Operation der vergangenen Jahre durchgeführt. Bei der Operation wurden aufgrund deutscher Haftbefehle zeitgleich in der Schweiz 1, in Frankreich 1, in Griechenland 2, in Deutschland 7,  insgesamt 11 RevolutionärInnen festgenommen. Durch den Auslieferungsantrag Deutschlands sollen die inhaftierten Revolutinäre in Frankreich, in der Schweiz und in Griechenland nach Deutschland überstellt und gemäß der 129 a-b “Anti Terror” Paragraphen angeklagt werden.

Die Schizophrenie des Deutschen Staates!

Unsere von der deutschen Polizei festgenommenen ParteiaktivistInnen leben seit vielen Jahren in Deutschland. Sie sind Werktätige oder Rentner, manche von ihnen politisch anerkannte Flüchtlinge und sind bekannte Persönlichkeiten. Sie haben ihren politischen Hintergrund nie verheimlicht. In ihren Asylanträgen und -verfahren haben sie offen dargelegt, dass sie in der Türkei wegen TKP/ML-Aktivität festgenommen, gefoltert, angeklagt, inhaftiert gewesen sind, gesucht werden und immer noch die selben politischen Einstellungen haben. Anhand dieser Begründungen wurden ihre politischen Asylanträge von deutschen Gerichten anerkannt. Die deutsche Polizei aber nimmt diese Menschen mit den selben Begründungen fest. Wohn- und Arbeitsadressen der Inhaftierten sind bekannt. Die Polizei hätte sie jederzeit zu einer Befragung laden können. Es fand im Gegenteil Polizeiterror statt, die Türen der Wohnungen wurden eingeschlagen. Der deutsche Staat hat mit dieser Herangehensweise versucht, unsere Partei und die aus der Türkei kommenden politischen Flüchtlinge zu bedrohen.

 Unsere Partei TKP/ML ist keine “terroristische Gruppe”, wie es der deutsche Staat hinstellen will. Außerdem sind die deutschen Gesetze und Gerichte auch nicht der gegenteiligen Überzeugung, es gibt bislang kein entsprechendes Uteil, trotz Jahrzehnte langer politischen Aktvität in Deutschland. Unsere heutigen politischen Aktivitäten haben keine anderen Eigenschaften als die Gestrigen.

Unsere Partei ist eine Marxistisch-Leninistische, Maoistische Partei, die in der Türkei eine demokratische Volksrevolution und anschließend eine sozialistische Gesellschaft erzielt. Unsere Identität ist klar. Unsere Partei hat niemals ihr Programm und ihre Ziele vor der Öffentlichkeit verheimlicht. Wir sind keine unbekannte Partei. Wer meint, dass  unsere Partei, die über eine 43-jährige, tadellose Vergangenheit verfügt, mit derartigen Druckmitteln und Komplotten zurückgedrängt und isoliert wird,  ist im großen Irrtum.

Ja, wir haben niemals unsere Ziele und politischen Überzeugungen verheimlicht. Die Tatsache, dass wir in der Türkei illegal aktiv sind, hat nur etwas mit den Umständen in unserem Land zu tun. Die Türkei ist ein faschistisch regiertes Land mit kemalistischer Grundideologie. Der türkische Staat, der sich seit seiner Gründung 1923 Repression und Massaker zum Prinzip gemacht hat, räumt Vielfalt keine Lebenschance ein. Es ist kein Geheimnis, dass der türkische Staat, der eine Sprache, ein Volk, ein Vaterland und eine Religion als Staatsräson hat, auf einer Dauerjagd auf RevolutionärInnen und KommunistInnen ist. Nachdem unsere Partei am 24. April 1972 gegründet wurde, wurde noch vor dem ersten Jahrestag unser Pareigründer und Genosse Ibrahim Kaypakkaya durch den kemalistischen, faschisten türkischen Staat am 18. Mai im Gefängnis von Diyarbakir ermordet. Die Türkei tötet nicht nur die AktivistInnen, die in der Türkei identifiziert werden. Patriotische RevlutionärInnen, die notgedrungen ins Ausland gegangen sind, wurden seitens des türkischen Staates ebenfalls ermordet, wenn sie in Europa identifiziert wurden.

So wurden unsere Parteiaktivisten Katip Saltan 1981 in Aachen und Nubar Yalim 1982 in Amsterdam/Holland durch den türkischen Geheimdienst MIT getötet. Des Weiteren weiß die deutsche Polizei auch genau, dass Sakine Cansiz, eine der Gründerinnen der PKK, Fidan Dogan und Leyla Saylemez am 9.Januar 2013 in Paris vom MIT erschossen wurden. Aus diesen Gründen ist unsere illegale Aktivität die einzige Garantie, dass wir in der Türkei und im Ausland überleben können.

Der türkische Staat ist faschistisch! Der Kampf gegen Faschismus kann nicht alleine mit friedlichen Mitteln geführt werden!

Der türksiche Staat hat das kurdische Volk, das auf seinem Staatsgebiet lebt, seit 90 Jahren ständig geleugnet. Jede Bestrebung der Kurden für ihre Rechte wurde mit Massakern beantwortet. Zehntausende KurdInnen wurden vor den Augen der Weltöffentlichkeit ermordet. Sie wurden ignoriert, assimiliert, ihrer politischen Rechte beraubt, ihre Dörfer wurden in Brand gesetzt, sie wurden vertrieben und systematisch vernichtet.

Der türkische Staat begrenzte seine faschisisch-politische Repression nicht alleine auf KurdInnen. Alle gesellschaftlichen Gruppierungen, Schichten und Glaubensrichtungen, die für ihre Rechte und die Freiheit eingetreten sind, wurden demselben Druck ausgesetzt. Demokratische und revolutionäre Menschen, die Rechte und Freiheit forderten, wurden gefoltert, weggesperrt, in der Haft verschollen und tagtäglich ermordert. Diese Praxis ist in Deutschland und in ganz Europa durch Berichte unterschiedlicher politischer und auf  dem Gebiet der Menschenrechte aktiver Organisationen bekannt. Somit ist die faschistische Eigenschaft des türkischen Staates eine bekannte Tatsache.

Der türkische Staat, der jeden gesellschaftlichen Fortschritt mit Gewalt und Repression  unterdrückt, hat dieses Verhalten auch in der Phase fortgeführt, als er für die EU-Mitgliedschaft höchst engagiert war. Als die Sitzblockade einer Handvoll verantwortungsbewußter Menschen gegen die Privatisierung des Geziparks für ein Bauprojekt 2013 vom Staat gewaltsam aufgelöst wurde, verwandelte sich der Protest mit angestauter Unzufriedenheit zu einer gesellschaftlichen Explosion. Es fanden landesweite Massenproteste statt, die von Millionen begleitet wurden. Der türkische Staat ging wieder einmal vor den Augen der ganzen Welt rabiat gegen die Proteste vor; Durch die gewaltvollen Übergriffe der Polizei kamen acht Personen zum Tode, über zehn Personen erblindeten, über 2500 Personen wurden verletzt, über 100 wurden sogar schwerverletzt. Mehrere Hundert wurden festgenommen und unter Folter inhaftiert.

Der türkische Staat zeigte in der letzten Zeit sein faschistisches Gesicht durch Kindesermordungen noch deutlicher. Dass während Unruhen im Türkisch-Kurdistan kurdische Kinder ermordet werden, wurde zum Alltag.

Während er Ministerpräsident war, ordnete der heutige Staatspräsident Tayyip Erdogan 2006 anlässlich von Demonstrationen im T.Kurdistan an: “Egal ob Kind oder Frau, wir werden das Notwendige unternehmen”. Das Notwendige wurde auch unternommen. Viele Kinder wie Enis Ata, Nihat Kazanhan wurden ermordet. Zuletzt wurde bei den Gezi-Protesten Berkin Elvan umgebracht. Der türkische Staat stempelte diese Kinder sowohl durch die Regierung als auch mit Gerichtsurteilen als Terroristen ab.

Der türkische Staat duldet nicht einmal Parteien, die auf einem legalen Fundament arbeiten. Es ist der Öffentlichkeit hinreichend bekannt, was der HDP widerfuhr, die am 07. Juni 2015 an den Parlamentswahlen teilnahm. Die HDP wurde in der Wahlkampfphase mit Waffen angegriffen und unter Polizei-Kontrolle gelyncht. Bomben gingen während ihrer Kundgebungen hoch, ihre Wahlpropaganda-Arbeit wurde ständig unterbunden. In dieser Zeit wurden acht HDP-Mitglieder getötet, während sie friedliche Wahlpropaganda machten; Die HDP erlebte in dieser Zeit 2000 kleinere und größere Übergriffe.

Der türkische Staat ist gegenüber friedlich-demokratischen Aktivitäten jeglicher Art feindlich gesinnt. Dass die revolutionären legalen Zeitschriften oft angegriffen werden, dass  VerkäuferInnen und VerteilerInnen revolutionärer Zeitungen unter Polizeidruck stehen und dass  Verkaufsstellen der Zeitungen unterdrückt werden, führt vor Augen, wie schwierig ein legaler Kampf in der Türkei ist.

Der türkische Staat nimmt seit 90 Jahren die sunnitische Islam-Religion als Basis und handelt gegenüber allen anderen Religionen und Glaubensrichtungen feindlich. Das Christentum, die Orthodoxie wurden seitens des islamistischen türkischen Staates immer als feindliche Religonen angesehen. Ihre Anhänger wurden “ungläubig” genannt und die Tötung ihrer Mitglieder war somit gerechtfertigt. Armenier, Griechen und Assyrer waren Genoziden ausgesetzt und wurden durch Zwangsumsiedlungen aus ihrem Land vertrieben. Man braucht nicht lange zurück gehen: Der Journalist Hrant Dink wurde per staatlichem Plan ermordet, nur weil er Armenier ist und die Rechte der Armenier und die historischen Ungerechtigkeiten, die Armenier erlebt haben, offen dargelegt hat. In Malatya im Zirve Verlag wurden drei Menschen brutal ermordet, indem ihre Kehlen aufgeschnitten wurden, weil sie christliche Missionare waren. In Trabzon und in Hatay wurden christliche Priester erstochen.

Die Aleviten, die einer anderen Glaubensrichtung angehören, werden als Feinde des türkischen Staates beschrieben und unterdrückt. Bis vor kurzem mussten die Aleviten ihre Religion heimlich ausüben, sie wurden in Maras, Sivas und Corum durch Massaker getötet. Die Gebetshäuser der Aleviten werden immer noch nicht als offizielle Gebetsräumlichkeiten anerkannt. Es wurde versucht, sie durch eine systematische Assimilation von ihrem Glauben abzubringen. Die alevitischen Kinder werden mit obligatorischem Religionsunterricht sunnitisch erzogen. Sogar die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte  “Cem Evis sind die Gebetsräume der Aleviten”  vom April 2015 wurde seitens des türkischen Staates abgelehnt und nicht anerkannt.

Der türkische Staat ist gegen die Meinungsfreiheit. Es war schon immer verboten, Meinungen in schriftlicher und mündlicher Fom zu äußern. Dutzende JournalistInnen sind immer noch inhaftiert. Leser bestimmter Zeitungen wurden schon immer verfolgt, bedroht, festgenommen und gepeinigt und werden immer noch gefoltert.

Die Gefängnisse in der Türkei sind ein Symbol der Tyrannei und Blutlachen. Heute noch bfinden sich 10.000 revolutionäre und patriotische KurdInnen aus politischen Gründen im Gefängnis. Der türkische Staat hat in den Gefängnissen mehrere Massaker begangen. Am 19. Dezember 2000 wurden bei zeitgleichen Übergriffen auf 22 Gefängnisse 28 RevolutionärInnen ermordet, hunderte wurden verletzt. RevolutionärInnen leisteten Widerstand gegen die Gefängnisse des Typ-F, die eine totale Isolation bedeuten, und protestierten mit Hungerstreiks. Der türkische Staat hat gegenüber dieser legitimen Art des Protests  eine faschistische und ignorierende Haltung eingenommen und dafür gesorgt, dass 122 Menschen den Hungertod fanden. In der offiziellen Erklärung des türkischen Justizministeriums sind zwischen 2002 und 2014 2847 Personen in den Gefängnissen gestorben. Laut weiteren offiziellen Erklärungen stehen 547  RevolutionärInnen in U-Haft und Verurteilte durch ihre Krankheiten heute am Rande des Todes. Der türkische Staat setzt die Haft nicht außer Vollzug, sondern wartet auf den Tod der RevolutionärInnen.

1980 bis 2014 kamen 17.000 Personen ums Leben, entweder in der U-Hft verschollen oder durch sogenannte Täter unbekannte Morde durch den Staat umgebracht. Wie und wo diese Menschen gestorben sind, wurde bis heute ofiziell nicht geklärt. Diese Verstorbenen haben noch nicht einmal ein Grab. Obwohl das türkische Innen- und Justizministerium diese  extralegalen Hinrichtungen einräumten, wurden die Leichname bis heute nicht an Hinterbliebenen rausgegeben.

Die Liste könnte noch beliebig lange fortgesetzt werden. Unserer Meinung nach genügt es aber, aufzuzeigen, was für ein Staat der türkische Staat ist…

KommunistInnen haben in der Türkei kein Recht auf ein legales Leben, keine Möglichkeiten, ihre Meinung zu verbreiten und die Massen zu organisieren. Die einzige Alternative dafür ist, sich in der Illegalität zu organisieren. Der Hauptgrund, warum unsere Partei sich als eine illegale Partei organisiert, ist, dass der türkische Staat mit Faschismus regiert wird.

Nicht unsere Partei, sondern das imperialistisch-kapitalistische Regime ist der Terrorist!

Der bewaffnete Kampf ist die Ausübung des rechtsmäßigen Widerstandsrechts unserer Partei. Es ist vollkommen gerechtfertigt, dass wir gegenüber dem türkischen Staat  das Recht des bewaffneten Widerstandes geltend machen, da die Existenz unserer Partei ignoriert, ihr die Vereinigungsfreiheit entzogen, ihre Mitglieder und Befürworter nicht am Leben gelassen, festgenommene Mitglieder und Sympathisanten mit schwersten Gefängnisstrafen bestraft werden. Gleichzeitig ist es auch eine historische Notwendigkeit des Klassenkampfes. Es ist nicht möglich, ohne Zwang und Gewalt die ausbeutenden und grausamen Herrscherklassen zu beseitigen. “Terror”, “Terrorist” und “Terrorgruppe” sind Begrifflichkeiten, die davon abhängen, welche Gesellschaftsklasse sie wie wahrnimmt. Auch der deutsche Staat bewertet unsere Partei im Sinne seiner eigenen Interessen. Unsere Partei ist der türkische Repräsentant des internationalen Proletariats. Sie tritt für eine demokratische Volksrevolution, den Sozialismus und Kommunismus, welche die Interessen des Volkes vertreten, ein. Eine  diesen  Zwecken dienende Organisation als “terroristisch” einzustufen, wird weltweit von den unterschiedlichsten Ländern und Glaubensrichtungen nicht ernst genommen werden. Für die Interessen des Volkes zu kämpfen ist nicht Terrorismus, sondern ehrenhafter Kampf für die Revolution. Und die 43 jährige Tradition unserer Partei ist zu einem Symbol für den ehrenvollen Kampf für die Revlution geworden.

Die Herrscher, die in jedem imperialistisch-kapitalistischen, faschistischen und reaktionären System regiert, hat viele Wege und Methoden entwickelt, um über die Gesellschaft zu regieren. Die Terrorangst, die in der Gesellschaft geschürt wird, ist auch ein solches Mittel. Die Bezeichnung “Terror”, die der deutsche Staat versucht, unserer Partei anzuhaften, akzeptieren wir nicht, wir lehnen sie ab. Deutsche RevolutionärInnen und fortschrittliche Menschen kennen unsere Partei sehr gut. Unsere Partei war schon immer gegen eine blinde Gewalt und hat sich große Mühe gegeben, dem zivilen Volk während des bewaffneten Kampfes keinen Schaden zuzufügen. Wenn es mal doch ungewollt dazu kam und das Volk und die Zivilisten Schaden davon getragen haben, hat unsere Partei Selbstkritik geübt und derartige Praktiken verurteilt. Außerdem hatte sie keine Scheu davor, diese Haltung der Öffentlichkeit gegenüber bekannt zu geben.

Der deutsche Staat soll sich erst einmal dafür verantworten, dass er seit 2001 bis heute unter US-amerikanischer Leitung den Massenmord von Millionen in Afghanistan und Irak für Erdöl und hohe Gewinne unterstützt. Er soll sich für seine Rolle bei der Ermordung von hunderttausenden Menschen in Ägypten, Lybien und Syrien verantworten. Er trägt das Blut von Millionen von Toten an den Händen. Der eigentliche Terrorismus ist, dass für die Interessen des globalen Großkapitals Millionen von Menschen ermordet werden. Der deutsche Staat ist dessen Zentrum, ein Hauptbestandteil dieses Systems.

Der eigentliche Grund, unsere Partei durch die deutsche Polizei und das  Justizministerium in der Öffentlichkeit als eine “terroristische” Struktur darzustellen, ist, dass Deutschland mit dem türkischen Staat wirtschaftliche und politische Beziehungen pflegt. Das deutet auf eine heimliche Abmachung hin. Die Zukunft wird das besser sichtbar machen.

Der deutsche Staat greift die türkischen RevolutionärInnen an, damit er bei seinen Plänen bezüglich des Mittleren Ostens mit dem türkischen Staat gemeinsame Sache machen kann. Er will seine reaktionär-imperialistische Politik gemeinsam mit dem türkischen Staat im Mittleren Osten organisiert realisieren. Alle Mächte, die sich dem entgegen stellen oder einen Schatten darauf werfen, werden als eine Gefahr eingestuft. Die Angriffe auf unsere Partei sind nur ein Ergebnis dieser schmutzigen Berechnungnen.

Was ist der Inhalt des 129 a-b Anti-Terror-Gesetzes?

Nach dem Anschlag auf die Zwillingstürme im Jahr 2001 erweiterte die USA das “Anti-Terror”-Gesetz, das weltweit gültig sein sollte, reorganisierte bereits bestehende Gesetze  und übte großen Druck auf andere Länder aus, damit auch sie diese Gesetze einführen. Viele Länder beugten sich diesem Druck, schoben ihre Souveränität beiseite und erließen neue Gesetze, wie die USA sie verlangte.

Auch die EU-Länder verloren keine Zeit, um die neuen Regulierungen, die die USA verlangte, umzusetzen. Deutschland gehört ebenfalls dazu.

Der Umfang des früheren § 129 wurde 2002 mit zusätzlichen Regelungen  erheblich  erweitert. § 129 ist eigentlich nicht neu. Dieses Gesetz hat einen historischen Hintergrund, der von Bismarck bis Hitler reicht. Zum Beispiel wurden im Jahr 1951 die Aktivitäten der Freien Deutschen Jugend anhand dieses Gestzes verboten.

Mit dem Aufwärtstrend des revolutionären Kampfes nach 1970 in Deutschland und der Vermehrung von revolutionären Gruppierungen mit kritischer Haltung gegen den deutschen Staat, wurde diesem Paragraph ein Paragraph “a” hinzugefügt. Dadurch solte die Festnahme und Verfolgung dieser Gruppen vereinfacht werden.

Nach 2001 wurde an den Paragraphen 129 a noch eine 129 b Erweiterung angehängt und der Umfang wurde erweitert. “Internationaler Terrorismus” wurde als Gefahr dargestellt und mit diesem Paragraphen, der im Jahre 2002 in Kraft trat, wurde die Liste der Organisationen, die “zu verfolgen” seien, erheblich verlängert. Entsprechend dieses Paragraphes können auch Personen verhaftet und nach Deutschland gebracht werden, die in Deutschland nicht aktiv waren, aber mit einer “Gruppierung sympathisieren”. Zum Beispiel wurden am 05.November 2008 festgenommene Mitglieder der Anatolischen Föderation nicht wegen “Straffälligkeiten in Deutschland”, sondern wegen ihrer “Mitgliedschaft in einer illegalen Gruppe in der Türkei” verurteilt. Ein anderes Beispiel ist die PKK. In Deutschland wurden viele PKK-Sympathisanten angeklagt. Die Begründungen waren “bei den Demonstrationen mitgemacht, PKK-Vereine besucht, an PKK-Meetings und Veranstaltungen teilgenommen”. Deutsche Gerichte urteilten jedes Mal ungerecht. Deutschland änderte 2009 fünf Punkte des Paragraphen 129, um “nicht begangene Straftaten” ebenfalls zu bestrafen und durch diese Erweiterung wurden Tausende von Menschen in Deutschland verfolgt, angeklagt, verurteilt und schwer bestraft.

Wenn wir hinter die Kulissen schauen und sehen, wie am 15. April 2015 gegen die AktivistInnen unserer Partei Operationen und Verhaftungen vorgenommen wurden, sehen wir gleichzeitig die türkisch-deutschen wirtschaftlichen und politisch reaktionären Beziehungen. Wenn man sich die historische Vergangenheit der türkisch-deutschen Beziehungen, die Investitionen und die politischen und militärischen Interessen Deutschlands vor Augen hält, sieht man, dass Deutschland niemals die Wünsche der Türkei bezüglich Auslieferung, Verhaftung und Verurteilung der KommunistInnen und RevolutionärInnen ignoriert hat.

Mit dem Besuch der Bundeskanzlerin Angela Merkel am 3.-4. Februar 2013 in der Türkei wurde es durch die Nachrichten in der Presse deutlich, dass Deutschland gegenüber RevolutionärInnen und KommunistInnen, die hier leben müssen, eine strengere Haltung einnehmen wird. Dies war ein Indiz für eine heimliche Abmachung. Die vor kurzem vollzogenen Operationen und Verhaftungen beweisen das ebenfalls.

Fazit:

Es ist offensichtlich, dass die festgenommenen TKP/ML AktivistInnen nicht aus rechtlichen, sondern aus politischen Gründen angeklagt werden.

Das Gesetz hat sehr willkürliche Anwendungen, was die Angeklagte betrifft, die wegen 129 a-b vor Gericht gezerrt werden. Die Gerichte und die Verwaltungsstellen der Justizvollzugsanstalten haben schwere Sanktionen für sie. Bekannte Maßnahmen sind, dass die Ermittlungsakten Akten nicht an die Anwälte weitergegeben werden, deren Verteidigungsrecht reduziert wird, die Materialien, die für die Verteidigung notwendig sind, nicht an die Häftlinge ausgehändigt werden, die Kommunikationsrechte im Gefängnis eingeschränkt werden, Angehörigenbesuche begrenzt sind, z.T. Bücher und Zeitschriften nicht zugelassen sind und, dass die Häftlinge weitgehend isoliert werden. Die Öffentlichkeit hat mehrmals erlebt, dass diese Sanktionen bei den Verurteilungen der PKK, DHKP-C Mitgliedern und bei palästinensischen und deutschen RevolutionärInnen mehrmals und massiv angewandt worden sind.

Wir fordern als Partei, dass unsere festgenommenen AktivistInnen sofort frei gelassen werden und die Repression ein Ende findet. Wir rufen die deutsche Öffentlichkeit dazu auf, Stellung gegen diese Ungerechtigkeit zu beziehen. Diese Ungerechtigkeit und die schmutzigen politischen Berechnungen und Repressionen werden nicht auf unsere Partei und auf die anderen revolutionären und patriotischen Organisationen und Parteien mit Migrationshintergrund begrenzt bleiben.

Es ist offensichtlich, dass dieser Druck und die Verbote gegen alle revolutionären und  oppositionelle Kräfte in Deutschland angewendet wird, sobald der oppositionelle Kampf in der Gesellschaft an mehr Zustimmung gewinnt. Wir rufen alle RevolutionärInnen und die fortschrittliche Öffentlichkeit erneut dazu auf, gegen das Komplott vom 15. April protestieren.

Juni 2015 

Kommunistische Partei der Türkei/Marxisten-Leninisten (Türkiye Komünist Partisi/Marksist Leninist)

TKP/ML – Zentralkomitee

Quelle: http://www.atik-online.net/deutsch/2015/07/14/die-operation-des-deutschen-staates-vom-15-april-2015-gegen-unsere-parteiaktivistinnen-war-politisch-und-unsere-antwort-wird-ebenfalls-politisch-werden

Gefangenen-Gewerkschaft im Frauenknast!

Kurz-Meldung des GG/BO-BuVo vom 7. Juli 2015

In der Frauenhaftanstalt Willich II in NRW haben sich aktuell etwa 25 inhaftierte Frauen der Gefangenen-Gewerkschaft/Bundesweite Organisation (GG/BO) angeschlossen, um für vorenthaltene Rechte zu streiten. Der GG/BO-Organisierungsgrad liegt innerhalb der JVA bei etwa 15% der einsitzenden Frauen – Tendenz steigend.

Im Willicher Frauenknast existiert seit einigen Tagen die erste Sektion der GG/BO in einer JVA für Frauen. Unsere Sektionssprecherin in Willich II, die Kollegin Anja Meyer, hat sich mit ihren Kolleginnen auf den Weg gemacht, um für die legitimen Kernforderungen der GG/BO nach einer Einbeziehung der inhaftierten Beschäftigten in den allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn und in die Sozialversicherungen unter den gefangenen Arbeiterinnen zu mobilisieren. Somit wird die spezifische Frauenarbeit und soziale Lage hinter dem Mauerwerk dieser Haftanstalt sichtbar…

Die volle Gewerkschaftsfreiheit hinter Gittern, d.h. die Realisierung der grundgesetzlich garantierten Koalitionsfreiheit nach Art. 9 Abs. 3 durchzusetzen, ist das erklärte Ziel der GG/BO – auch in Willich II und allen anderen JVA´en für Frauen.

Die aktiven Kolleginnen in Willich II setzen auf die konkrete Unterstützung von (Basis-)Gewerkschafter_innen sowie Engagierten in Gefangenenhilfs- und Menschenrechtsorganisationen, damit die soziale Frage hinter Gittern im Allgemeinen und die unter Verschluss gehaltene prekäre Arbeitswelt in den JVA-Betrieben im Besonderen zu einem breiten öffentlichen Thema werden.

Wenn ihr als Kolleg_innen unsere Kolleg_innen in der JVA Willich II unterstützen wollt, dann nehmt Kontakt mit ihnen auf, fragt, was sie sich als Unterstützung vorstellen und überlegt, was ihr – drinnen und draußen – realistischerweise umsetzen könnt:

Anja Meyer

– GG-Sprecherin der JVA Willich II –
Gartenstr. 2
47877 Willich

http://www.gefangenengewerkschaft.de/

Pressefreiheit verteidigen: Deutschland verbietet die wöchentlich erscheinende Zeitschrift Yürüyüs

Am 06. Mai 2015 stürmten rund 130 Beamte Wohnungen und Vereinsräumlichkeiten in Nordrhein-Westfalen, Berlin und Baden-Württemberg.

Grund des Großaufgebots war ein zuvor ergangenes Verbot der linken türkischen Zeitung Yürüyüs. Das seit 2005 bestehende wöchentlich erscheinende Magazin setzt sich aus Perspektive der marxistisch-leninistischen Opposition mit den Verhältnissen in der Türkei auseinander und bezieht zu diesen pointiert und eindeutig Stellung.

Das nun verhängte Verbot wurde von Bundesinnenminister Thomas de Maizière damit begründet, dass die Zeitschrift „Propaganda der linksterroristischen Gruppierung DHKP-C“ verbreite und man das nicht hinnehmen könne. Man dulde keine „Propaganda über die gewaltsame Beseitigung der bestehenden Staats- und Gesellschaftsordnung in der Türkei“.

Fraglich bleibt, auf welcher Grundlage die Einschätzung erfolgte, es handle sich bei Yürüyüs um ein Organ der in der Türkei und der Europäischen Union als „terroristische Vereinigung“ verfolgten und in Deutschland schon seit 1998 verbotenen DHKP-C?

Die Zeitschrift Yürüyüs selber widerspricht dem ganzen. In ihrer Ausgabe Nr. 469 nehmen sie ganz klar Stellung zu dem Vorwurf und schreiben, dass dem nicht so sei. Thomas de Maizière bleibt den Beweis schuldig. Somit ist dieser Verbot willkürlich.

Aber auch gar nicht rechtskräftig ohne Gerichtsbeschluß.

Ein juristischer Kampf steht noch aus.

 

Es besteht kein Zweifel daran, dass Deutschland mit diesem Verbot der AKP-Regierung einen Gefallen getan hat. Denn die Zeitschrift wird auf türkisch publiziert, erreicht somit ohnehin ein begrenztes Spektrum.

So gesehen gibt es keinen Grund, warum sich der deutsche Innenminister an dieser Zeitschrift stören könnte.

Ganz anders sieht es dagegen bei Erdogan aus. Yürüyüs ist eines der wenigen Zeitschriften, die sich von den Repressionen nicht beeindrucken lassen und die Regierung, die Regierungspolitik scharf kritisieren. Sicher ist die Yürüyüs nicht neutral, nimmt klar Stellung zur tagesaktuellen Politik.

Und sicher tut sie auch ihre Meinung kund, verkündet z.B. Recep Tayyip Erdogan: „wie alle Diktaturen, wird eines Tages auch eure untergehen.“

Es gibt aber keine Zeitung/Zeitschrift auf der Welt, die keine Position hätten und diese nicht wiedergeben würden, ganz gleich ob Focus oder NYT.

Nach der Geiselnahme eines Staatsanwaltes durch DHKC-Kämpfer, deren Absicht es war, die Namen der Todesschützen von Berkin Elvan ausfindig zu machen, hat Yürüyüs die Exekution der Geiselnehmer scharf kritisiert und das Vorgehen der Kämpfer als legitim bezeichnet.

Dies dürfte wohl den Zorn der faschistischen Regierung in der Türkei auf sich ziehen.

Daran ist nichts verwunderlich.

Aber Deutschland nimmt für sich in Anspruch eine zumindest „bürgerliche Demokratie mit Pressefreiheit“ zu sein.

Da geht ein Presseverbot gar nicht.

Auch die Begründung des Verbotes ist mehr als heuchlerisch.

Was ist mit den ganzen Selbstmordanschlägen der Freien Syrischen Armee in Syrien, welche von der deutschen Regierung unterstützt wird?

Warum werden dann die ganzen AKP-nahen Zeitungen nicht verboten?

Zudem ist der türkische Staat der wahre Terrorist.

Wer einigermaßen aufmerksam die Vorgänge in Anatolien verfolgt, wird auch feststellen, dass es die mit Berlin befreundete Regierung in Ankara ist, die sich zahlloser Terrorakte schuldig gemacht hat.

Das Repertoire reicht von der Vorbereitung eines Angriffskriegs, über illegale Waffenlieferungen an syrische Dschihadisten , massive Korruption und Unterschlagung, Tote durch systematische Polizeigewalt bis hin zur Diskriminierung von Kurden, Aleviten und Armeniern.

Befreundete NATO-Staaten wie Deutschland helfen dem autoritären Regime in Ankara mit geheimdienstlichen und polizeilichen Mitteln aus.

Gemeinsame wirtschaftliche wie militärische Interessen sorgen dafür, dass die deutsche Regierung keinen realistischen Blick auf die Verhältnisse in der Türkei hat. Es ist diese Kumpanei, die die Grundlage dafür abgibt, dass die BRD ohne jede kritische Distanz die Einschätzungen der türkischen Regierung übernimmt und auf deren Druck hin Oppositionsgruppen auch im Exil verfolgt.

Was würde denn nach diesem Verbot folgen?

Solidarität ist eine starke Waffe.

Solche Repressionsschläge betreffen und können uns alle treffen.

Man sollte niemals das abschreckende Beispiel des Pastor Niemöllers vergessen.

Unsere Waffe gegen die Kumpanei der Retuschen Regierung mit der AKP ist die Solidarität.

Jeder kann etwas gegen die Zensur der Presse tun.

Ihr könnt dem deutschen Innenminister schreiben, die Aufhebung des Presseverbotes der Yürüyüs fordern.

Proteste an:

Bundesministerium des Innern

Alt-Moabit 140
10557 Berlin
Telefon:+49-(0)30 18 681-0
Fax: +49-(0)30 18 681-12926
E-Mail: poststelle@bmi.bund.de

Internationale Plattform gegen die Isolation

anadolunewsblog@gmail.com

isolation@post.com

Facebook: Anadolu.Newsblog

GEWERKSCHAFT HINTER GITTERN

Erfahrungen aus einem Jahr Gewerkschaftsarbeit – vier Fragen an Oliver Rast (GG/BO)

Wer oder was ist die Gefangenengewerkschaft? Wofür steht sie und was sind ihre Ziele?

Wir haben uns im Mai letzten Jahres als selbstorganisierte Gewerkschaftsinitiative von Gefangenen in der JVA Tegel gegründet. Die Gefangenen kommen Tag für Tag an der Werkbank zusammen und werden dort mit ihrer hochgradig prekären Arbeitssituation konfrontiert: Billiglohn, Akkordhetze und keine Rentenversicherung, was für viele nach der Entlassung das direkte Ticket in die Altersarmut bedeutet. Dabei konzentrieren wir uns aktuell auf zwei Kernforderungen: Sozialversicherungspflicht für inhaftierte Beschäftigte und die Einbeziehung der arbeitenden Gefangenen in den allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn. Über diese Etappen streben wir die volle Gewerkschaftsfreiheit hinter Gittern an. Begriffe wie Solidarität, Autonomie, Emanzipation und Sozialreform sollen innerhalb der Gefangenenpopulation keine Fremdwörter mehr sein – wir wissen, dass das ein hoher Anspruch ist.

Die Gefangenengewerkschaft gibt es nun seit einem Jahr. Was habt ihr bisher erreicht?

Zunächst einmal ist es uns gelungen, dass sich Gefangene im Verbund mit solidarischen nicht inhaftierten KollegInnen vor den Knasttoren eine eigenständige und selbstbestimmte Lobby in Sachen Gewerkschaftsfragen geschaffen haben. Die bislang unter Verschluss gehaltene Arbeitswelt hinter Gittern konnte ans Licht der Öffentlichkeit gezerrt werden. Wir sind aktuell in 45 Knästen der BRD mit knapp 600 Mitgliedern präsent. Wir fahren seit Monaten ein Pensum, das uns an den Rand unserer eigenen Kapazitäten bringt – oft auch darüber hinaus!

Welche Möglichkeiten politischer Gewerkschaftsarbeit gibt es innerhalb der Gefängnismauern?

Hier sind den AktivistInnen in den Haftanstalten sprichwörtlich enge Grenzen gesetzt. Dennoch versuchen wir verschiedene Initiativen anzuleiern. Wir haben z.B. eine „Aktivierende Untersuchung“ unter den gefangenen GG/BO-Mitgliedern gestartet, um anhand einer kleinen statistischen Erhebung die „Sonderwirtschaftszone Knast“ unter die Lupe zu nehmen. Mit der anschließenden Auswertung des Datenmaterials wollen wir unseren bundesweit geplanten Aktionstag gegen die staatlich sanktionierte Billiglöhnerei hinter Gittern offensiv thematisieren. Des Weiteren haben wir ein Antragsschreiben aufgesetzt, damit die inhaftierten KollegInnen gegenüber der JVA-Arbeitsverwaltung ihren Mindestlohn einfordern können, da gefangene ArbeiterInnen weder explizit aus dem Mindestlohngesetz ausgenommen, noch einer Übergangsregelung unterworfen sind. Ein konkretes Ziel ist gleichfalls, dass wir ein Versammlungsrecht in den einzelnen JVAs durchsetzen wollen, damit sich die GG/BOlerInnen mit nicht inhaftierten AktivistInnen treffen und austauschen können.

Mit welchen Problemen und Widerständen seitens der Institutionen habt ihr zu kämpfen?

Die Schikanen nehmen in einzelnen Knästen massiv zu; der Gegenwind wird spürbar rauer: Gewerkschaftspost wird angehalten oder geht „verloren“, Zellenrazzien bei GG/BO-Sprechern, es wird mitunter ein Klima in einzelnen Hafthäusern und Betrieben erzeugt, um interessierte Inhaftierte davon abzuhalten, der GG/BO beizutreten. „Union Busting“ pur! In den JVAs Tegel, Willich, Würzburg, Frankenthal und Landsberg/Lech laufen zum Teil seit Monaten mehrere Verfahren vor Strafvollstreckungskammern, um die rechtswidrigen Attacken seitens der Vollzugsbehörden gegen die GG/BO-Aktivität hinter den Knastmauern abzuwehren. Um diesen gewerkschaftsfeindlichen Übergriffen begegnen zu können, brauchen wir als GG/BO die aktive Solidarisierung von (Basis-)Gewerkschaften und engagierten (Basis-)GewerkschafterInnen, damit sich das Modell „Kein Knast ohne GG/BO“ weiter und breiter verankern kann.

Interview: Claudia Froböse

Quelle: https://www.direkteaktion.org/229/gewerkschaft-hinter-gittern

Özkan Güzel hat seinen Hungerstreik erfolgreich nach 48 Tagen erfolgreich beendet

Özkan Güzel hat gewonnen!

Er wurde in ein Gefängnis verlegt, wo er seine eigenen Kleider tragen kann.
Das ist unser aller gemeinsamer Sieg.

Vielen Dank an alle, die unsere Kampagne unterstützt haben.

Solidarische Grüsse

Internationale Plattform gegen Isolation

23.Juni 2015

Quelle: http://political-prisoners.net/item/3609-oezkan-guezel-hat-seinen-hungerstreik-erfolgreich-nach-48-tagen-erfolgreich-beendet.html

Marco Camenisch: Internationale Aktionstage – Übersicht

Die Rote Hilfe International und die Rote Hilfe Schweiz haben zu internationalen Aktionstagen in Solidarität mit Marco Camenisch aufgerufen. An dieser Stelle dokumentieren wir Aktionen, die stattfanden. Wir sind – wie immer – froh um Hinweise, gerne an rotehilfe@aufbau.org oder info@rhi-sri.org.

Santiago: Brandanschlag gegen Autofirma (15.6.)

Rothrist: Sprays gegen AXPO und AEW (16.6.)
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Santiago de Compostela: Filmvorführung (17.6.)

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Hamburg: Filmvorstellung zu Marco Camenisch (19.6.)

Frankreich: Plakate mit Marco (19.6.)

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Zürich: Transparente beim Ausschaffungsknast Zürich-Flughafen (20.6.)

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Italien: Flugblatt und Plakate zu Marco (20.6.)

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Tessin: Flugblatt in Solidarität mit Marco (20.6.)

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Magdeburg: Transparente und Plakate (20.6.)

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Buenos Aires: Wandbild für Marco (21.6)

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Bern: Spray an der Autobahn (21.6.)

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Tessin: Verteilung einer gefälschten 20-Minuten-Beilage (22.6.)

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Bern: “BKW Hauptsitz in Bern angegriffen” (22.6.)

“In den frühen Morgenstunden des 22.06.2015 haben wir die geparkten Autos vor dem Hauptsitz des Energiekonzerns BKW in Bern entglast. Wir wollen damit auf die Rücksichtslosigkeit der von der BKW betriebenen Energiepolitik aufmerksam machen. Der Konzern wirtschaftet mit einer enormen Profitgier, ohne sich dabei in geringster Weise um den Lebensraum von etlichen Millionen Menschen, Tieren und Pflanzen zu scheren.

Mit der Aktion solidarisieren wir uns ausserdem mit Marco Camenisch, welcher sich seit 1991 im Gefängnis befindet. Marco setzte sich mit millitanten Mitteln gegen die Zerstörung der Umwelt, unter anderem durch Energiekonzerne, ein.”

Türkei: Stand und Flugblätter zu Marco (22.6.)

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Schweiz: Grussbotschaft des “Solidaritätskomitee der Freiheitsgefangenen Schweiz” (22.6.)

“Lieber Marco Camenisch,

Den Weg, die Mühe, den du für die Brüderlichkeit der Menschen, damit die Menschen glücklich zusammenleben können, antreibst, schätzen wir sehr. Du solltest wissen, dass wir bei dir sind.

Als anerkannte, weltberühmte Demokratisch im mittelpunktstehendes, „Menschenrechte“ berücksichtigendes Land (Schweiz), kann an Hand dein Beispiel ihr wahres Gesicht zeigen. Dass sie dir eine psychische Therapie aufzwingen, wegen deiner Gedanken, ist schon ein Eingriff. Das kann man nicht akzeptieren.
Das imperialistische System hat die Revolutionäre im Schussziel, sie wollen solche psychische Therapien einsetzen, um die Revolutionäre durchdrehen zu lassen. Sie spielen uns das Kranke vor, um uns wirklich krank zu machen.
Das ist eine unakzeptable und Menschenrechte schreitende Intervention. Dass die schweizerische Bund sich den eigenen Regeln und Gesetzen hintergeht, spricht gegen die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte.

Bekannte interessierte Institutionen rufen wir sofort auf um dagegen etwas zu unternehmen.

Als Solidaritätskomitee der Freiheitsgefangenen Schweiz, rügen wir die gezwungenen Therapien jegliche Arten und unterstützen deinen Widerstand!

Der Sieg wird denen gehören die Wiederstand zeigen, ohne Zweifel! Auch wenn es unser Leben koste, wir werden unseren Kampf nicht aufgeben!

Auf diesem Wege bist du nicht alleine, Revolutionäre Grüsse…

Solidaritätskomitee der Freiheitsgefangenen Schweiz”

Winterthur: Film und Veranstaltung zu Marco (22.6.)

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Brüssel: Spray gegen Sitz von Areva und Asea Brown Boveri (22.6.)

“Ce 22 juin, nous avons tagué l’immeuble du 15 rue Guimard, à 1040 Bruxelles, d’un MARCO LIBERO!
Cet immeuble est le siège bruxellois des sociétés AREVA et ASEA BROWN BOVERI.

Solidarité avec Marco Camenisch!
Solidarité avec tous les prisonniers révolutionnaires!”

Zürich: Angriff gegen forensisch-psychiatrischen Dienst von Urbaniok (22.6.)

“Wir haben in der Nacht auf den 23.06.2015 das Büro des forensisch-psychiatrischen Dienstes von Frank Urbaniok am Helvetiaplatz in Zürich mit Farbe markiert und dessen Türen verklebt.

Wir werden nicht zulassen, dass Marcos politische Positionen als psychische Störung entpolitisiert werden! Marco steht als ungebrochener Langzeitgefangener für den erfolgreichen Kampf, seine Würde und seine politischen Positionen auch im Knast aktiv zu verteidigen und zu bewahren. Die feigen Schergen des Repressionsapparates welche versuchen, seine politische Identität anzugreifen, sollten sich dabei nicht allzu sicher fühlen. Wir werden sie weiterhin benennen, markieren und angreifen.”

Dresden: Transparente und Sprays (22.6.)

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Melbourne: Transparent (23.6.)

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Belgien: Video zu Marco Camenisch neu mit spanischen Untertiteln!

Stuttgart: Filmvorführung und Diskussion (3.7.)

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Solidarität mit den KämpferInnen von Rojava, die in der Türkei und in Europa in Haft sind!

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Solidarität mit den KämpferInnen von Rojava, die in der Türkei und in Europa
in Haft sind!
Die Rote Hilfe International hat eine Kampage für die linken Revolutionäre lanciert, die in
Haft sind wegen ihrem Engagement in der Schlacht um Kobane und in der
Befreiungskampage für Rojava. Viele linke revolutionäre Kräfte (MarxistInnen-LeninistInnen
der MLKP, MaoistInnen der TKP/ML, AnarchistInnen der Sosyal Isyan, westliche
kommunistische, antiimperialistische Freiwillige, Lions of Rojava, Internatinalst Free Brigade
usw.) haben die Vereinigten Kräfte für Befreiung (Birleşik Özgürlük Güçleri) gebildet, um
mit der YPGYPJ zu kämpfen. Neun MLKP-Mitglieder sind bereits beim Kampf für die
Befreiung von Rojava gefallen: Serkan Tosun, Sibil Bulut, Oğuz Saruhan, Erkan Altun,
Sinan Sağır, Suphi Nejat Ağırnaslı, Coşkun İnce, Emre Aslan und Ivana Hoffmann.
Türkei: Kämpfer im Knast
In der Türkei sind viele KämpferInnen aus Rojava im Knast. Einige wurden beim
Grenzübergang verhaftet und dabei auch verletzt. Das türkische Militär behindert, ja bekämpft
die kurdische Bewegung und bevorzugt die islamistischen Bewegungen. Andere wurden in
Spitälern verhaftet, wo sie wegen Kriegsverletzungen hätten behandelt werden sollen. Dies ist
zum Beispiel bei den zwei Kämpferinnen der YPG, Savaş Sönmez et Erkin Selanik, der Fall,
die am 17. März von der türkischen Polizei im Spital Şanlıurfa Balikligol wegen “Beteiligung
an einer terroristischen Organisation” verhaftet wurden. Sie sind im Gefängnis von Omaniye
in Haft ohne entsprechender Behandlung ihrer Verletzungen.
Es sind dutzende KämpferInnen aus Kobane in der Türkei inhaftiert, darunter mehrere
verletzte. Einige sind uns unbekannt, weil sie sich unter falschem Namen ausgewiesen haben,
um ihre Familien vor dem türkischen Geheimdienst und vor Islamisten zu schützen. Hier eine
vorläufige Liste der Gefangenen, der unserem Informationsstand heute entspricht: Nariman
Ibrahim (Gefängnis Mardin), Berfin Mahmut (Gefängnis Mardin), Fidan Suleyman
(Gefängnis Mardin), Midya Mustafa Imail (Gefängnis Mardin), Fadile Muhamed (Gefängnis
Mardin), Welat Duman (16 Jahre alt; seine ganze Familie ist in Händen des IS; wurde von
den türkischen Behörden verhaftet, als er nach Kobane kämpfen gehen wollte; in Osmanye in
Haft), Delil Ufak (Gefängnis Osmanye), Özgul Yasa (Gefängnis Adana Karatas), Charin
Khalaf (Gefängnis Mardin), Zazan Ahmet (Gefängnis Mardin), Salahatin Dilek (Gefängnis
Dyarbakir), Cemal Uygur (Gefängnis Osmaniye), Şakir Ali Osman (Gefängnis Osmaniye).
Europa: Angriff geben ATIK
Am 15. April um 17 Uhr haben Sonderkommandos der deutschen Polizei sieben
Verantwortliche der ATIK verhaftet. Zeitglich wurden in der Schweiz, Österreich, Frankreich
und Griechenland mittels dem Artikel 129b (Terroristische Vereinigung im Ausland) in
Auslieferungshaft gesetzt. Die Leute der Konföderation der türkischen Arbeiter in Europa
wurden angeklagt, Kader der TKP/ML zu sein, die marxistisch-leninistische Kommunitische
Partei der Türkei. Der Einsatz war brutal (eingerammte Türen usw.) und vertieft (die
Hausdurchsuchungen dauerten von 17 Uhr bis 1 Uhr morgens).
Diese Aktion war die vorläufige Spitze von aufwendigen Ermittlungen die seit 2013 von der
Generalstaatsanwaltschaft in Karlsruhe in Gang gesetzt wurde.
Die deutsche Polizei wirft den Verantwortlichen der ATIK vor, Geld gesammelt zu haben, die
Aktivitäten der Organisation in der Türkei unterstützt zu haben und in Deutschland
KämpferInnen für Rojava ausgebildet zu haben.
Die TKP/ML ist zwar in der Türkei verboten, aber nicht in Deutschland und sie ist nicht auf
der Terrorliste der EU aufgeführt. Unter den verhafteten Mitgliedern ist auch E. Muslum, der
Verantwortliche für ATIK in Deutschland.
Er ist ein legendäres revolutionäres Mitglied, denn er war in der Türkei 22 Jahre in Haft
wegen Mitgliedschaft in der TKP/ML. Er war in den 1980er Jahren in Dyarbakir in Haft, wo
er gefoltert wurde und wo er beim Hungerstreik mitgemacht hat. Er hat auch beim grossen
Streik im Jahr 2000 mitgemacht und wurde darauffolgend am 15. Dezenber 2000 auf
Bewährung freigelassen.
Solidarität mit den KämpferInnen der revolutionären Linken in der Türkei und
Kurdistan!
Freiheit für die KämpferInnen von Kobane, die in der Türkei und anderswo deswegen
in Haft sind!
Freiheit für die Angeklagten der ATIK!
Ehre Serkan Tosun, Sibil Bulut, Oğuz Saruhan, Erkan Altun, Sinan Sağır, Suphi Nejat
Ağırnaslı, Coşkun İnce, Emre Aslan und Ivana Hoffmann!

Kommission für eine Rote Hilfe International, Brüssel-Zürich, 25. Mai 2015