Diese Woche wurden die ersten Strafbefehle wegen „Teilnahme an einer unbewilligten Demonstration“ im Zusammenhang mit der Demo gegen UKIP/AUNS vom 4. Okt. 2014 verschickt.
Am Montag, 1. Juni, 19 Uhr, findet ein Treffen für alle Betroffenen statt.
(Infoladen Rabia, Bachtelstr 70, Winterthur)
Wenn du schon Gelegenheit zur Akteneinsicht hattest, nimm eine Kopie mit.
Es kann alles Weitere, wie juristische Fragen, Fragen zum Verfahrensablauf, eventuell nötige Anwaltskontakte etc. besprochen werden können. Ebenso kann auch ein gemeinsames juristisches und politisches Vorgehen diskutiert werden.
Es ist sehr wichtig, dass alle, die einen Strafbefehl erhalten, dagegen Einsprache erheben und gleichzeitig Akteneinsicht verlangen. Dies muss zwingend innert 10 Tagen nach Erhalt geschehen. Ohne Einsprache wird der Strafbefehl zum rechtskräftigen Urteil, die Möglichkeit juristisch dagegen vorzugehen, besteht danach nicht mehr.
Du hast nach einer Einsprache immer noch die Möglichkeit, diese wieder zurückzuziehen, ohne dass dir dafür Mehrkosten anfallen.
Wichtig: Ein nicht entgegengenommener resp. nicht abgeholter eingeschriebener Brief gilt trotzdem nach 7 Tagen nach der ersten versuchten Zustellung als rechtskräftig zugestellt. Das heisst, die zehntägige Frist beginnt dann.
Bei allfälligen Fragen melde Dich bei der Antirepressions-Gruppe Winterthur, unter: antirepwinterthur(at)riseup.net
MUSTER EINSPRACHE/AKTENEINSICHT
Franziska Muster
Beispielstrasse 1
1000 Einspruchshausen
EINSCHREIBEN
Adresse Absender des Strafbefehls
(Ort, aktuelles Datum)
Strafverfügung Nr XY/ vom (Datum), Franziska Muster
Sehr geehrte Damen und Herren
Hiermit stelle ich das Begehren um gerichtliche Beurteilung bezüglich der Strafverfügung Nr XY vom (Datum). Gerne nehme ich Informationen zur Möglichkeit der Akteneinsicht und zu weiteren Verfahren entgegen. Für Ihre Kenntnisnahme danke ich Ihnen.
Mit freundlichen Grüssen
(Unterschrift nicht vergessen!)
Franziska Muster
(Kopie behalten und Quittung der Post vom Einschreiben!)