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Nekane Txapartegi – Gefängnisbrief #1: «Globalisierung des einzigen Denkens»

Gemäss seinem krankhaften Eifer, die politische Dissidenz zum Verschwinden zu bringen und überall einzig seine eigene Denkart aufzuzwingen, hat Erdogan Hunderte Journalist*innen eingeknastet und gefoltert und zahlreiche Medien geschlossen. Leider ist dieser Sultan nicht der einzige mit einer solchen Praxis. Gleiches unternehmen die faschistischen Erb*innen vom Partido Popular schon seit Jahrzehnten gegen die baskische Bevölkerung. In einem gut orchestrierten Plan haben sie den sogenannten Krieg niederer Intensität ausgerufen und mit Strategien wie dem «Gesetz Corcuera»1, dem «Plan ZEN»2 (dessen Slogan war: «eine gut erzählte Lüge ist mehr wert als tausend Wahrheiten») wollten sie allen ihr einziges Denken und Totalitarismus aufzwingen. Mit diesem Ziel erfolgte später die Schliessung der Zeitungen «Gara» und «Egunkaria». Es war nicht genug, die einzige auf baskisch herausgegebene Zeitung zu schliessen, sondern es wurde auch noch deren Direktor brutal gefoltert. So hat es der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg Jahre später anerkannt.
Schon im Jahr 2000, nach der erlittenen brutalen Folter und nach neun Monaten der Entführung in die Gefängnisse der Vernichtung des spanischen Staates, wurde ich erneut verfolgt. Diesmal wegen meiner journalistischen Tätigkeit in der Investigativzeitschrift «Ardi Beltza»3. Wegen einigen Artikeln, die den hegemonialen Parteien ungemütlich waren, musste ich vor mehreren Gerichten aussagen. Ebenso zielte die Hetzerei verschiedener Polizeikorps darauf ab, unsere journalistische Arbeit zu verhindern. Da wir uns angesichts ihrer Drohungen aber nicht duckten, sondern mit unserer Arbeit der sozialen und politischen Anklage weitermachten, wurde die Zeitschrift auf Befehl des spanischen Ausnahmegerichts «Audiencia Nacional» kriminalisiert und geschlossen. Jahre später sprach dasselbe Gericht unsere Zeitschrift von den angeblichen Verbrechen frei, doch der Schaden war bereits angerichtet.
Mit all diesen Angriffen verfolgten die faschistischen Erb*innen das Ziel, der Bevölkerung weiterhin allein ihr Denken und ihre historische Erinnerung aufzuzwingen. Dafür mussten sie alle Dissident*innen von der Landkarte tilgen. Ad hoc wurden dafür die Ausnahmegesetze geschaffen. Die Audiencia Nacional hat sich in eine politische Waffe dieser Franco-Erb*innen verwandelt.

Nun, wo wir im 21. Jahrhundert angekommen sind und das Gespenst des bewaffneten Kampfes nicht mehr spukt (da die ETA sich am vergangenen 8. April unilateral entwaffnet hat), haben sich die Gesetze dem Namen nach geändert. Doch sind es noch immer Gesetze des Ausnahmezustandes und für die Dissident*innen haben sie dieselben Konsequenzen: Verfolgung, Kriminalisierung, Repression und Einsperrung. Die Meinungsfreiheit existiert nur für jene, die so denken wie sie. Gegen Dissident*innen wird das «Maulkorb-Gesetz» (Ley Mordaza) angewendet, das von Geldstrafen bis zur Einsperrung geht. Jegliche Referenz zum baskischen Konflikt wird sanktioniert, wird als Apologie des Terrorismus qualifiziert und wird mit Gefängnis bestraft. So etwa im absurden Fall der kriminalisierten Puppenspieler*innen von Madrid. Verschiedene Marionettenkünstler*innen wurden im Jahr 2016 eingesperrt, weil sie in einem Kindertheater eine Parodie auf die ETA gemacht haben.
In baskischen oder katalanischen Mündern verwandeln sich Worte in Straftaten. Für sie gibt es die Meinungsfreiheit nicht, nur das Risiko der Kriminalisierung, denn alles ist Apologie des Terrorismus. So zum Beispiel, als ein antikapitalistischer Katalane den Satz sprach: «Um eine Tortilla zu machen, muss man erst die Eier aufbrechen.» Das wurde als Verteidigung des Terrorismus und als Anstiftung zu Gewalt bewertet, sodass diesem Katalanen nun Gefängnis droht. In dieser Situation der irrsinnigen Repression werden auch die Twitterer nicht freigelassen, die mit der Phantomoperation namens «Araña» (dt.: Spinne) verhaftet wurden. Nach Twitterern wird gefahndet, sie werden vor Gerichte gezerrt, bedroht und mit Bussen oder Haft bestraft.

Auch wenn «Amnesty International» jüngst angeprangert hat, dass es im spanischen Staat keine politische Normalisierung gibt und im Namen der Terrorismus-Bekämpfung Grundrechte verletzt werden, verschliesst die politische Klasse weiterhin Augen, Ohren und Mund. «Reporter ohne Grenzen» setzt den spanischen Staat auf die Nummer 29 ihrer schwarzen Liste. Die «Europäische Journalisten-Föderation» hat das Maulkorb-Gesetz des spanischen Staates vor dem Europäischen Rat angeklagt. Anklagen, die Makulatur bleiben werden angesichts des Komplizentums und der Rückendeckung der europäischen Eliten für die spanischen und türkischen Königreiche des Aufzwingens.

Trotz alledem haben sich die «neutralen» Schweizer Regierenden dazu entschieden, mich auszuliefern. Sie haben in einer Informationsmeldung «spanischer Art» versucht, jegliche politische Verfolgung oder erlittene Folter zu verschweigen. Sie haben sich bemüht, den spanischen Staat als demokratisch hinzustellen. Ich aber frage mich, wann ich dieses Kapitel der Demokratisierung verpasst habe, denn ich lebe weiterhin in der Kontinuität des faschistischen Regimes. Das faschistische Gericht hat lediglich den Namen gewechselt – von «Tribunal de Orden Público» (Gericht der öffentlichen Ordnung) hin zu «Audiencia Nacional» (Nationale Anhörung). Inspektoren der franquistischen Polizei wie Ismael Moreno, gingen dazu über, Richter derselben zu sein. Die paramilitärische Polizei «Guardia Civil» ist noch immer die gleiche. Die systematische Folter in den Kerkern der Polizeiposten wird noch immer praktiziert, noch immer gibt es politische Gerichtsverfahren, es wird verurteilt auf der Basis von aufgrund von Folter erhaltenen Geständnissen, die Folterer haben totale Straffreiheit, es wird die Politik der Auslöschung und Verstreuungangewendet, es tobt die Rache und der Hass gegen die todkranken baskischen politischen Gefangenen. Spanische Polizisten haben mich illegal in der Schweiz verfolgt. Wo ist der Unterschied zwischen dieser Lüge, die sich «Demokratie» nennt, und der Diktatur? Dass sie mich nicht erschiessen? Möge jede*r ihre*seine eigenen Schlussfolgerungen ziehen.


Nekanes Gefängnisbriefe:

«Ich nehme euren Vorschlag gerne an und schicke euch gleich ein paar Beiträge mit, denn die Post funktioniert nach der Lust der Schliesser und alles dauert ziemlich lange.» So antwortete uns die inhaftierte Genossin Nekane Txapartegi in einem Brief, nachdem wir sie angefragt hatten, ob sie für das ajour magazingelegentlich eine Kolumne schreiben würde. Die Möglichkeit einen Text auf Papier zu bringen und insbesondere diesen nach draussen zu versenden, wird Inhaftierten systematisch erschwert. So gewährte man Nekane erst nach einem Jahr Haft endlich Zugang zu einem Computer. Auch das Ausdrucken von Textdateien ist eine aufwendige bürokratische Prozedur; eine «absurde Bürokratie, um uns jegliche Autonomie zu rauben», so Nekane. Umso mehr freut es uns, nun endlich den ersten übersetzten Artikel unserer baskischen Freundin, der revolutionären Feministin, Aktivistin und Journalistin Nekane Txapartegi veröffentlichen zu können. Use mit de Gfangene! (Die Redaktion)


  1. Das «Gesetz Corcuera», benannt nach dem damaligen sozialistischen Innenminister José Luis Corcuera, trat 1992 in Kraft. Es sah unter anderem vor, dass die Polizeien Wohnungen auch ohne richterlichen Befehl betreten durften. Auch wenn dieser Paragraph vom Verfassungsgericht als verfassungswidrig eingestuft wurde, war das Gesetz bis 2015 in Kraft und wurde dann durch das sogenannte Maulkorbgesetz ersetzt. 
  2. Mit der Zona Especial Norte (ZEN), der «Speziellen Zone im Norden», ist das Baskenland gemeint. Der Plan ZEN wurde 1983 kurz nach der Regierungsübernahme der PSOE (Sozialist*innen) entwickelt und war eine umfassende Strategie zur Vernichtung der baskischen Befreiungsbewegung. Der Plan beinhaltete Elemente der psychologischen Kriegsführung, der Aufstandsbekämpfung, die Schaffung von Todesschwadronen (Grupos Antiterroristas de Liberación, GAL) und sah neben Desinformationskampagnen auch die Beeinflussung der Medien vor. 
  3. Ardi Beltza (dt.: Schwarzes Schaf) war eine 1999 gegründete Monatszeitschrift. Die Macher*innen gaben zuvor die Zeitung «Egin» heraus, die aber verboten wurde. Bereits 2001 musste Ardi Beltza ökonomisch ruiniert eingestellt werden. Vorausgegangen waren diverse Repressalien; so die Inhaftierung des leitenden Redakteurs wegen angeblicher ETA-Mitgliedschaft. 

    Quelle: https://www.ajour-mag.ch/nekanes-kolumne-die-ethnische-justiz-spaniens/

Abattre le capitalisme, construire la solidarité!

Solidarité depuis la conférence élargie du Secours Rouge International ces 25 et 26 mars à Zurich! Abattre le capitalisme, construire la solidarité !

La photo comprend les groupes participants à la construction d’un Secours Rouge International, ainsi que des invités politiques et des participants à la campagne de soutien aux internationalistes au Rojava.

Avec comme participants: la section belge Secours Rouge, le Collettivo Contro la Repressione pour la construction d’un SRI, les Proletari Torinesi Per Il Soccorso Rosso Internazionale Pt-Sri, le Rote Hilfe Schweiz, Tutsakların Sesi Platformu, Arbeitskreis Solidarität, le Netzwerk Freiheit für alle politischen Gefangenen, Riscossa Proletaria per il Comunismo, le Réseau d’Agitation Genève.

Comme invités dans le cadre de la campagne de soutien aux internationalistes au Rojava: Revolutionäre Jugend Zürich – RJZ, OCML VP, YDG – İsviçre/Schweiz/Suisse, RJG Bern, le Revolutionärer Aufbau Schweiz (ses sections présentes sur Facebook Revolutionärer Aufbau Winterthur, Revolutionärer Aufbau Basel).

Solidarité avec Nekane, les prisonniers d’ATIK, Georges Abdallah, les internationalistes au Rojava, et tous les prisonniers politiques !
Freiheit für Nekane, Free Georges Abdallah, Soutien au Bataillon International de Libération au Rojava

Internationaler FreeNekane-Aktionstag am 6. April 2017

Am 6. April 2016 wurde Nekane Txapartegi in Zürich verhaftet. Seither sitzt sie in Auslieferungshaft. Die Behörden zögern ihren erstinstanzlichen Entscheid bezüglich des Auslieferungsgesuches des Spanischen Staates und Nekanes Asylgesuchs hinaus. Dennoch bleibt sie stark und kämpft! Am Jahrestag der Verhaftung sagen wir: Es reicht!

Wir rufen dazu auf, den Jahrestag der Verhaftung von Nekane, den 6. April 2017, zu einem internationalen Aktionstag zu machen.Werdet kreativ und aktiv und organisiert etwas für Nekane! Sei es nur etwas kleines oder eine grosse Aktion.

Wir sammeln hier die geplanten Aktionen vom 6. April, die an verschiedensten Orten stattfinden. Solltet ihr etwas organisieren, oder von einer Aktion wissen, schickt uns die Info dazu auf: aktionstag@freenekane.ch

www.freenekane.ch

Zürich: Briefe schreiben für Nekane

Do., 19. Januar, 19.00 Kasama.

Während sich die politische und wirtschaftliche Elite am WEF trifft, sitzt Nekane noch immer im Knast. Unterstützen wir sie und tragen wir ihren Kampf gegen Folter, Patriarchat und Kapitalismus mit! Am Donnerstag, 19. Januar treffen wir uns ab 19 Uhr in der Kasama-Vokü, um Briefe an Nekane zu schreiben und Soundfiles fürs Radio LoRa 97,5 MHz aufzunehmen. Fürs leibliche Wohl ist gesorgt und Couverts, Papier sowie Etiketten sind vorhanden. Bring Mal- und Bastelmaterial, Fotos, Kleber und deine Freund_innen mit!
Free Nekane!

Weitere Infos zu Nekane findest du unter www.freenekane.ch

Info-Veranstaltung zu Nekane: Mi. 30. November 2016

Mittwoch, 30. November 2016, um 19:30 Uhr im "Grünen Saal" 
des Volkshaus in Zürich (beim Helvetiaplatz)

Mit grosser Anspannung warten wir alle, und ganz besonders Nekane und ihre Familie und Freundinnen, auf die erstinstanzlichen Entscheide betreffend des spanischen Auslieferungsgesuchs und des Asylgesuchs, das sie gestellt hat. Diese Entscheide sollten in den kommenden Tagen fallen.

In jedem Fall werden wir eine Informationsveranstaltung in Zürich zu Nekanes Situation durchführen (hoffentlich mit ihr!):

  • Ihre Anwältin Stephanie Motz wird uns den Stand der Dinge der juristischen Lage erklären und über allfällige nächste Schritte informieren (je nachdem ob eine Freilassung oder ein Rekurs an die zuständigen Gerichte ansteht). Sie wird auch einen kurzen Überblick über die Folter und sexualisierte Gewalt in Nekanes Fall und ihre Auswirkungen auf Nekane geben.
  • Regula Flury, Psychologin und Expertin zum Thema Folter und sexualisierte Gewalt, wird zum Thema Folter und sexualisierte Gewalt als systematisches Mittel in Verhörsituationen reden.

http://www.freenekane.ch/

Grussbotschaft von Nekane zum Internationalen Tag gegen Gewalt gegen Frauen (25. November)

Liebe Frauen, Liebe Genossinnen

Die sexistische Gewalt ist die Waffe des Patriarchats gegen uns Frauen. Von zu vielen von uns wurden die Körper geschändet, um uns unsere Würde wegzunehmen.
Wir wurden von der Polizei, Ehemännern, Pfarrer, Politiker, Familienangehörigen, Lehrer, Medien oder irgendjemandem gedemütigt und angegriffen. Aber diese Gewalt ist kein Unfall oder von irgendein ausser Kontrolle geratener Akt, sondern sie ist strukturell. Während 5 Tagen „incommunicado Haft“ hat die spanische paramilitärische Guarda Civil meinen Körper als politisches Kriegsfeld benutzt. Sie mussten mich wegen meinen politischen und sozialen Überzeugungen bestrafen und als Frau und Feministin haben sie mich in meinem Tiefsten verletzt, weil ich mich gegen die Unterdrückung und Herrschaft wehrte. Weil ich nicht die aufgezwungene Rolle der patriarchalen Struktur akzeptierte.
Ich schaffte es damals lebendig aus diesem „Kommissariat“ rauszukommen und gegen die erlebte sexuelle Folter weiter anzukämpfen. Leider können sich zu viele Frauen nicht wehren und das muss eine Ende haben!

Rebellieren wir! Lassen wir nicht unsere Körper als politisches Ausbeutungs- und Unterdrückungsfeld benutzt werden. Zerstören wir alle Mechanismen, alle kulturellen, religiösen und gesellschaftlichen Regeln und Verbote welche unsere Körper zu kontrollieren versuchen.

Zusammen sind wir stark und unaufhaltsam!

Der heutige Tag Gegen Gewalt an Frauen ist nicht nur ein Anlass alle sexistischen Angriffe zu denunzieren. Heute machen wir einen Schritt um den feministischen Widerstand gegen das Patriarchat voran zutreiben. Ich appelliere an alle Frauen für eine feministische Revolution aufzustehen, sich zu organisieren und zu kämpfen! Ich bin dabei!

Mit feministischen revolutionären Grüssen!

Nekane

*Quelle: freenekane.ch

«Teufelskreis aus Angst und Stress»

Seit April sitzt die baskische Aktivistin Nekane Txapartegi in Auslieferungshaft. In Spanien drohen ihr fast sieben Jahre Haft. Die WOZ hat sie im Frauengefängnis in Dielsdorf besucht.

Von Merièm Strupler

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Im Kostüm baskischer Karnevalsvorboten: Solidaritätsdemonstration für Nekane Txapartegi am 24. September in Bern.

Hinter der Trennscheibe sitzt eine zierliche Frau mit braunen, schulterlangen Haaren. Die Trennscheibe geht bis zur Decke hoch, teilt den ohnehin schmalen, kargen Raum in zwei Hälften. Die Frau auf der anderen Seite ist Nekane Txapartegi. Jahrelang war die 43-jährige Aktivistin auf der Flucht vor dem spanischen Staat, bis sie im April in Zürich verhaftet wurde. Hier im Frauengefängnis Dielsdorf haben wir exakt sechzig Minuten Zeit.

WOZ: Frau Txapartegi, Sie nennen sich politische Gefangene. Warum?
Nekane Txapartegi: Ich fühle mich gleich wie die anderen Gefangenen hier. Aber ich nenne mich politische Gefangene, weil ich wegen meiner politischen, antikapitalistischen, feministischen Überzeugungen verhaftet, gefoltert und verurteilt wurde. Und ich kämpfe weiter gegen dieses System. Ich bin aber solidarisch mit den anderen Gefangenen. Ich helfe, wo ich kann.

Wie das?
Etwa mit der Sprache. Viele hier drin können kaum oder kein Deutsch. Viele hier haben keine Unterstützung von draussen und sind in einer anderen Situation als ich. Ich meine, das Gefängnis ist voll von Armen, wirklich. Draussen tun sie Dinge, gegen die ich nichts habe, aber die nicht gegen das System an sich gerichtet sind, zumindest nicht bewusst. Manchmal überrascht mich die Angst der anderen Gefangenen, was sie alles akzeptieren. Bei mir wissen die Wärter, dass sie nicht alles machen können. Ich wehre mich.

Nekane Txapartegi: «Ich glaube an internationale Solidarität und an den politischen Druck.»

Nekane Txapartegi: «Ich glaube an internationale Solidarität und an den politischen Druck.»

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Txapartegi zu besuchen, war nicht einfach. Die Direktion der Untersuchungsgefängnisse Zürich verweigerte eine Medienbewilligung, das Treffen wird also von ihrem Besuchskontingent für Familie und FreundInnen abgezogen. Die Gefängnisleitung verbot, dass das Gespräch aufgenommen wird. Die Medienstelle des Amts für Justizvollzug verlangte erst, den Artikel vor Drucklegung lesen zu können – wollte dann aber «nicht unnötig das Bild einer Zensurbehörde heraufbeschwören».

Frau Txapartegi, werden Sie anders behandelt als die anderen Inhaftierten?
Lesen die Wärter und Polizisten meine Akte, werden sie nervös. Nicht wegen meines Verhaltens, sondern wegen dem, was in der Akte steht. In der Kaserne in Zürich musste ich sogar in Handschellen in den Hofgang – für mich galt die höchste Sicherheitsstufe.

Sie wurden am 6. April in Zürich verhaftet und sind nun über sieben Monate im Gefängnis. Wie geht es Ihnen?
Es ist ein Überlebenskampf. Unsere Zeit gilt nichts hier drin. Und es herrschen patriarchale Strukturen – als Frauen werden wir zweimal bestraft. Weil wir unsere Rolle in der Gesellschaft nicht akzeptiert haben und weil Gefängnisse nun mal von Männern für Männer gemacht sind. Das Gefängnis ist ein Spiegel der Gesellschaft. Draussen sind es grössere Zusammenhänge, Kapitalismus, Sexismus … aber hier drin werden die Machtstrukturen sehr deutlich sichtbar.

Worin zeigt sich das?
Zum Beispiel dürfen wir uns nicht schminken, im Gefängnis in Zürich durfte man keine zu knappe Kleidung tragen. Man kontrolliert und isoliert uns – sozial, sprachlich, körperlich, sexuell. Sie nehmen uns alles.

Wie geht es Ihnen psychisch?
Die Erinnerungen an die Folter im Kommissariat der Guardia Civil kommen wieder hoch. Diese Bilder, diese Ängste – ich habe so lange versucht, sie zu vergessen. Aber nun werde ich wieder zurückgeworfen in diesen Albtraum. Ich bin in einem Teufelskreis aus Angst und Stress. Im Alltag erinnert mich vieles an das Kommissariat. Das Geräusch des Schlüssels bringt mich zurück dorthin. Die Türen, die ins Schloss fallen. Öffnen sie als Nächstes die meiner Zelle? Wenn ich auf der Toilette sitze und plötzlich geht die Tür auf …


Die Ereignisse, an die sich Txapartegi erinnert, liegen fast zwanzig Jahre zurück. Als 22-Jährige war sie zur Gemeinderätin der baskischen Linkspartei Herri Batasuna im Dorf Asteasu gewählt geworden. Drei Jahre später startete der spanische Staat eine neue Repressionsstrategie gegen die baskische Unabhängigkeitsbewegung. Unter dem Motto «Todo es ETA» (Alles ist Eta) wurden Hunderte baskische BürgerInnen verhaftet – AktivistInnen, Journalisten und Politikerinnen. Darunter auch die damals 26-jährige Gemeinderätin Txapartegi. 1999 von der Guardia Civil festgenommen, war sie während fünf Tagen in der sogenannten Incommunicado-Haft. Für diese Praxis von Isolationshaft ist Spanien bereits mehrfach von der Uno gerügt worden.

Laut Amnesty International und humanrights.ch ist Txapartegi bei der Verhaftung und in Polizeigewahrsam schwer gefoltert worden. Auf dem Weg ins Kommissariat habe man ihre Hinrichtung vorgetäuscht. Im Verhör verweigerte Txapartegi die Aussage – um das Geständnis zu erzwingen, sie sei eine Mittelsfrau der Eta, hätten die Polizisten die junge Frau verprügelt, mit Stromschlägen traktiert, begrapscht und vergewaltigt. Die Verletzungen sind belegt durch medizinische Berichte aus der Polizeihaft und dem Gefängnis, in das Txapartegi anschliessend transferiert wurde.

Sie sagten, die Erinnerungen seien jetzt wieder hochgekommen. Wie gingen Sie vorher mit diesen Traumata um?
Bis jetzt konnte ich funktionieren, weil ich einen Schutzwall errichtet hatte. Im Baskenland habe ich nach meiner Entlassung mit Folteropfern gearbeitet, das hat mir geholfen. Jetzt kann ich diesen Selbstschutz nicht mehr aufrechterhalten. Ich kann nicht mehr trennen zwischen dem, was passiert ist, und mir selbst. Es ist mir passiert.

Bei Ihrer Verhaftung im April ist dieser Schutzwall eingestürzt?
Als ich in Zürich verhaftet wurde, habe ich auf dem Polizeiposten die Leibesvisitation verweigert. Ich wollte mich nicht ausziehen. Da haben sie mir gedroht, dass meine Tochter in ein Heim kommt. So konnten sie mich erpressen. Die Trennung von meiner Tochter ist mein schwacher Punkt. Das wussten sie genau.

Warum hat Sie gerade dies an die Folter erinnert?
Im Kommisariat hatten sie mir gesagt, sie würden mich so sehr foltern, dass ich nie mehr Kinder kriegen könnte. Lange Zeit hatte ich geglaubt, das sei ihnen gelungen. Sie haben meinen Körper als Kriegsfeld benutzt. Und dann – in Freiheit – bekam ich meine Tochter. Mit meiner Kleinen zu leben, das hiess für mich: Ich habe es geschafft. Ich habe es überwunden. Meine Tochter gab mir sieben Jahre lang Halt und Kraft, um zu kämpfen. Nun bin ich von ihr getrennt. Es ist sehr schwierig, aus diesem Albtraum herauszukommen. Es hat mir den Boden unter den Füssen weggezogen.


Nach dem erzwungenen Geständnis wurde Txapartegi Ende 1999 auf Kaution freigelassen. Während ihrer Untersuchungshaft war sie als Gemeinderätin mit 45 Prozent der Stimmen wiedergewählt worden. Acht Jahre später wurde sie in einem Massenprozess zusammen mit 46 anderen wegen «Unterstützung einer terroristischen Vereinigung» verurteilt (siehe WOZ Nr. 23/2016). Dieselben Polizisten, die im Verdacht stehen, sie gefoltert zu haben, wurden von der Staatsanwaltschaft als «Experten» vorgeladen. Txapartegi wurde zu sechs Jahren und neun Monaten Haft verurteilt.

Unmittelbar nach ihrer Freilassung hatte Txapartegi Anzeige gegen die Polizeibeamten erstattet. Die Untersuchung gegen die mutmasslich an der Folter beteiligten Polizisten verlief stockend. Der Untersuchungsrichter soll sich geweigert haben, die beschuldigten Beamten vorzuladen. 2008 wurde das Verfahren eingestellt.

Eine Kommission der baskischen Regionalregierung hat über 4300 Fälle von Folter dokumentiert, die sich zwischen 1960 und 2013 ereignet haben. Bei fast neunzig Prozent der genauer untersuchten Fälle handelte es sich um die Folterung von Personen unter Terrorismusverdacht in Incommunicado-Haft. Wie bei Txapartegi. 2007 tauchte sie unter und floh aus Spanien. Seitdem lag ein internationaler Haftbefehl gegen sie vor. Die letzten Jahre lebte sie mit ihrer Tochter in Zürich.

Wieso sind Sie untergetaucht?
Im damaligen politischen Kontext hatten wir keine Chance. Wir wussten, dass wir verurteilt würden. Deswegen bin ich geflohen. Ich wollte nicht nochmals Folter erleben. Und ich akzeptiere das Urteil nicht – weil es eben unter Folter erzwungen wurde. Wir wurden nicht für unsere Taten verurteilt, sondern für unsere Ideen. Das sind politische Entscheide, keine juristischen.

Sie haben fast neun Jahre im Untergrund gelebt. Wie muss man sich das vorstellen?
Das war nicht einfach. Während dieser Zeit existierte ich nicht wirklich. Es ging ja nicht nur um mich, im Mittelpunkt stand meine Tochter – sie wollte ich schützen. Ich musste somit auch irgendwie sichtbar sein, zum Beispiel an ihrer Schule. Gleichzeitig musste ich meine Identität verstecken. Ich konnte meine politischen Ideen und meine Meinung nicht äussern. Und es war schwierig einzuschätzen, was gefährlich ist oder werden könnte.

Wie meinen Sie das? Was war schwierig einzuschätzen?
Mir war wichtig, dass meine Tochter die Angst nicht übernimmt, sondern so normal wie möglich leben kann. Aber am Quartierleben teilzunehmen oder Freundschaften zu vertiefen, war schwierig. Es war ein Doppelleben, wie ein grösseres Gefängnis. Ich musste eine Balance finden: Meine feministischen Ideen habe ich meiner Tochter weitergegeben, aber politisch aktiv zu sein, wäre zu gefährlich gewesen.

Demnächst werden die Schweizer Behörden entscheiden, ob Sie Asyl erhalten oder ausgeliefert werden. Was erwarten Sie?
Ich denke, letztlich wird sich die Schweiz politisch entscheiden. Für den Schweizer Staat gehen die diplomatischen Beziehungen mit Spanien vor – nicht die Menschenrechte. Ich habe kein Vertrauen in die Behörden und in die Justiz. Es ist ja nicht nur mein Fall, es geht hier um systematische Folter. Aber ich frage mich schon: Wenn Human Rights und Amnesty International bestätigen, dass ich gefoltert wurde – wie kann die Schweiz dann so frech sein, einfach darüber hinwegzusehen?

Sie denken, die Schweizer Behörden glauben Ihnen nicht?
Wir sind wie Marionetten in deren Händen. Nachdem ich der Frau beim Migrationsamt von der Folter erzählt hatte, fragte sie mich: «Was können Sie sonst noch vorweisen?» Sie hat mir nicht geglaubt. Es fehlte ihr völlig an Empathie. Nach der Befragung war ich alleine in meiner Zelle. Ich hatte keinerlei psychologische Betreuung. Wie wird dann erst mit anderen Flüchtlingen umgegangen – zum Beispiel jenen aus Syrien?

Sie scheinen trotz Ihrer Situation viel Kraft zu haben …
Sie haben mich gefoltert, weil ich politisch aktiv war. Gemeinsam zu kämpfen, das gibt mir Halt. Ich werde die Hoffnung nicht verlieren. Ich glaube an internationale Solidarität und an den politischen Druck. Wir können die Augen nicht verschliessen, wenn sie über unser Leben entscheiden.

Sie werden von der Solidaritätsgruppe «Free Nekane» unterstützt, es gibt Kundgebungen vor dem Gefängnis. Ist es nicht seltsam, wenn Ihnen Leute Briefe schreiben, die Sie gar nicht kennen?
Nein, das freut mich. Briefe sind meine Augen und meine Stimme nach draussen. Es muss auch nicht so politisch sein, das ist egal. Politisches Bewusstsein habe ich ja genug. Aber Solidarität, Berichte, wie das Wetter draussen ist und was sonst so passiert – das in meine Zelle zu bringen, das ist schön und tut mir gut. Ich warte jeden Tag auf Briefe. Das ist wirklich schön.


Hinter Nekane Txapartegi wird eine schwere Metalltür aufgeschlossen. «Zeit ist um», sagt die Gefängnisangestellte in Uniform. Der Abschied ist abrupt. Raus aus dem geteilten Besucherraum, Handy und Tasche aus dem Schliessfach. Draussen vor den Toren blendet die Herbstsonne. Wenn dieser Text erscheint, ist Txapartegi bereits ins Zürcher Bezirksgefängnis verlegt worden. In den nächsten Tagen wird der Entscheid über ihre Auslieferung fallen.

AUSLIEFERUNG AN SPANIEN

Starke Indizien für die Folter

Der Entscheid, ob die in der Schweiz inhaftierte baskische Aktivistin Nekane Txapartegi ausgeliefert wird oder in der Schweiz Asyl erhält, wird demnächst fallen. Während Txapartegi selbst davon ausgeht, dass ihr Asylgesuch abgelehnt und dem spanischen Auslieferungsgesuch stattgegeben wird, gibt sich die UnterstützerInnengruppe «Free Nekane» optimistisch. «Die Indizien, die belegen, dass Nekane Txapartegi im spanischen Gefängnis gefoltert und vergewaltigt wurde, sind so stark, dass die Schweiz gar nicht anders kann, als ihre Auslieferung abzulehnen und ihr hier Asyl zu gewähren», sagt Sprecher Rolf Zopfi.

Das Urteil gegen Nekane Txapartegi wegen «Unterstützung einer terroristischen Organisation» beruht auf den Geständnissen von zwei Personen, die nach eigenen Aussagen gefoltert worden sind. Neben Txapartegi selbst ist das der baskische Aktivist Mikel Egibar, der im gleichen Keller wie Txapartegi misshandelt wurde. Beide haben nach ihrer Freilassung ihre Geständnisse widerrufen.

Jean-Pierre Restellini, Rechtsmediziner und ehemaliger Präsident der Nationalen Kommission zur Verhütung von Folter, bestätigte unlängst gegenüber «Le Temps», dass die von Txapartegi beschriebenen Folterpraktiken und auch Vergewaltigungen während der neunziger Jahre in den Gefängnissen der Guardia Civil Usus waren und dass es kaum Zweifel am Wahrheitsgehalt von Txapartegis Aussagen gebe. Der Generalsekretär der Weltorganisation gegen Folter (OMCT), Gerald Staberock, teilt diese Ansicht; mit einer Auslieferung Txapartegis verstosse die Schweiz gegen die Menschenrechtskonvention.

Doch wenn die Schweiz die Auslieferung verweigert, missachtet sie nicht nur den Rechtshilfevertrag mit Spanien, sondern anerkennt auch, dass in Spanien gefoltert wurde. Inwiefern sich solch ein Entscheid auf die diplomatischen Beziehungen auswirken würde, ist unklar. Bereits früher wurden allerdings Foltervorwürfe gegen Spanien bestätigt. Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof in Strassburg hat Spanien zu einer Geldstrafe verurteilt wegen Folterung baskischer Gefangener und der Nichtuntersuchung der Vorwürfe durch die Justiz. Und Belgien hat dieses Jahr erneut die Auslieferung einer baskischen Aktivistin und angeblichen Eta-Unterstützerin verweigert, weil deren Rechte in Spanien nicht gewahrt seien.

Auch über die weiteren Konsequenzen eines für Txapartegi positiven Entscheids lässt sich nur spekulieren. Denn vieles an Txapartegis Fall ist viel zu spezifisch, als dass sich daraus eine gängige Rechtspraxis entwickeln könnte. «Es ist unwahrscheinlich, dass nach einem positiven Entscheid Dutzende von geflüchteten Basken in die Schweiz kommen würden», so Rolf Zopfi vom Komitee «Free Nekane». «Die Flüchtigen würden sich durch ihr Auftauchen selbst massiv gefährden, indem sie ihr Schicksal in die Hände der Schweizer Asylbehörden legen.»

In Spanien drohen Nekane Txapartegi fast sieben Jahre Gefängnis. «Und es besteht die Gefahr von weiteren Menschenrechtsverletzungen», so Rolf Zopfi. «Im Fall eines negativen Entscheids sind wir bereit, durch die Instanzen zu gehen und nötigenfalls auch vor internationale Gremien zu gelangen.»

Noëmi Landolt

 

*Quelle: www.woz.ch/1646/nekane-txapartegi/teufelskreis-aus-angst-und-stress

Freiheit für Nekane!

Am Samstag, 24.9.16, fand in Bern die Demonstration für die Freiheit von Nekane Txapartegi statt. Dieses Flugblatt wurde dort von der Roten Hilfe Schweiz verteilt:

Mit der Verhaftung von Nekane Txapartegi wegen des Auslieferungsgesuchs Spaniens zeigt die Schweizer Justiz auf, dass alles Gerede über Neutralität und unpolitische Prozessführung in der Schweiz letztlich hohle Phrasen bleiben. Entgegen den Behauptungen der Behörden wirkte und wirkt die Schweiz immer wieder als Helferstaat bei der Verfolgung von politisch aktiven Personen tatkräftig mit.

Erinnert sei an den Fall von Metin Aydin, einem Kurden, der bei einem kurzen Aufenthalt in der Schweiz 2012 von der Polizei verhaftet und danach an Deutschland ausgeliefert wurde, wo ihm ein Prozess wegen Mitgliedschaft in der PKK gemacht wurde. Metin war in Frankreich ein anerkannter Flüchtling. Seine politische Identität, die ihm im einen Staat das Recht auf Asyl garantierte, wurde im anderen Staat zu seinem Verhängnis. Und die Schweiz hatte dabei die Finger mit im Spiel.

Erinnert sei aber auch an einige Menschen aus der tamilischen Bewegung, die lange in der Schweiz lebten. Nachdem der sri-lankische Staat 2009 die dortige tamilische Bewegung brutal angriff, auf grausamste Art und Weise niederrang und den Bürgerkrieg für beendet erklärte, sah auch der Schweizer Staat keinen Grund mehr dafür, tamilische Leute nicht nach Sri Lanka auszuliefern. Dies, obwohl offenkundig war, dass der sri-lankische Staat seinen Vernichtungskrieg gegen die tamilische Bewegung auch nach «Ende» des Kriegs fortsetzte. Es kam, wie es kommen musste: Kurz nachdem die Schweiz erste Menschen ausgeliefert hatte, wurde bekannt, dass diese in den dortigen Knästen schwer gefoltert wurden. Die hiesigen Behörden entschuldigten sich kleinlaut. An ihrer Mitverantwortung dafür ändert das nichts.

Nun also Nekane, die auf eine langjährige politische Praxis in der baskischen Bewegung zurückschauen kann. Ihre politische Identität, welche die Grundlage für die Strafverfolgung gegen sie bildet, spricht aus jedem Brief, den sie schreibt. Es ist diese Identität, die der spanische Staat ihr vorwirft, und die Schweiz assistiert dabei. Es ist wichtig, diese Seite Nekane’s aufzunehmen und sich nicht nur mit der systematischen Folter in Spanien auseinanderzusetzen, sondern auch mit der Geschichte der baskischen Bewegung in ihrem Kampf für Fortschrittlichkeit und Unabhängigkeit.

Die aktuelle Kollaboration der Schweiz mit Spanien muss auch im Kontext der europaweiten Diskussion rund um Ausnahmezustände oder mehr Überwachung angesichts des Jihadismus gesehen werden. Aktuell wird eine gesellschaftliche Stimmung geschürt, die den Ausbau der repressiven Mittel der Staaten mit sich bringt. Darüber gibt es europaweite Diskussionen, an denen die jeweiligen staatlichen Ämter beteiligt sind. Nebst dem Ausbau der Repression wird auch eine verstärkte Angleichung und eine engere Zusammenarbeit zwischen den Staaten gefordert. Während sie lautstark vom Jihadismus reden, nehmen sie selbstverständlich andere ins Visier, die – wie Nekane – eine antikapitalistische Perspektive vertreten. Immer wieder gibt es Statements, in denen der hiesige Nachrichtendienst beispielsweise davon redet, dass es bei Jugendlichen nicht nur Prävention gegen den Jihadismus braucht, sondern auch gegen linke, antikapitalistische Positionen. Von daher soll und muss man die Inhaftierung von Nekane verurteilen, aber gleichzeitig den Kontext berücksichtigen, in dem dieser Fall stattfindet. Zeigen wir unsere Solidarität mit allen politischen Gefangenen und verteidigen wir ihre politische Identität! Freiheit für Nekane!

Denunzieren wir die Kollaboration des Schweizer Staats –
Stärken wir die politische Identität von Nekane!

Rote Hilfe Schweiz
rotehilfech.noblogs.org

Auslieferungsverfahren von Nekane Txapartegi

Spanien kann die Foltervorwürfe nicht entkräften.

Briefwechsel mit Spanien
Seit April ist die baskische Aktivistin Nekane Txapartegi in Auslieferungshaft, da Spanien ihre Auslieferung zwecks Vollzug einer fast 7-jährigen Gefängnisstrafe verlangt. Aufgrund der Vorwürfe, dass Nekane Txapartegi aufgrund eines Geständnisses verurteilt wurde, das unter Folter erzwungen worden war, forderte das EJPD vom spanischen Justizministerium mehrere Dokumente zur Klärung an. Es sind dies insbesondere die vollständigen Urteile der ersten und zweiten Instanz gegen die Baskin, sowie eine ausführliche Erklärung zu den Untersuchungen der Foltervorwürfe, die damals zu einer Einstellung des Verfahrens geführt hatten.
In der Antwort bestreitet Spanien die Vorwürfe vollständig. Die gesamte Argumentation bleibt jedoch oberflächlich bis fehlerhaft.
Es wird darauf verwiesen, dass die Gefangene während der Incommunicado-Haft (mit absoluter Kontaktsperre) täglich von einem Rechtsmediziner untersucht wurde, der in seinen Berichten keine Hinweise auf Misshandlungen notiert hatte. Tatsächlich sind in diesen Berichten Blutergüsse erwähnt. Auch nach dem Transfer in ein normales Gefängnis hat der dortige Arzt mehrere Hämatome festgestellt. Weiter muss festgehalten werden, Spanien schon in mehreren Fällen vom Europäischen Gericht für Menschenrechte verurteilt wurde. Dabei wurde festgestellt, dass diese medizinischen Berichte den internationalen Standards betreffend Unabhängigkeit der Mediziner nicht genügen.

Weiter verweist das spanische Justizministerium darauf, dass die Baskin sowohl bei den Aussagen bei der Guardia Civil wie auch danach vor dem Untersuchungsrichter von einem Pflichtverteidiger begleitet wurde. Obwohl dies formal korrekt ist, hat dieser keinerlei Aktivitäten zur Verteidigung seiner „Mandantin“ unternommen. Es fand kein Gespräch mit ihr statt, und während der Anhörung vor Gericht sass er hinter seiner „Mandantin“, neben den Polizeibeamten. Es gab keinerlei Intervention von seiner Seite. Nicht einmal gegen die Verlängerung der Haft unter Kontaktsperre wurde rekurriert. Diese Praxis der Pflichtverteidigung wurde von verschiedenen internationalen Instanzen schon mehrfach gerügt, unter anderem vom Europäischen Komitee
zur Verhinderung von Folter (CPT). Es kann somit nicht von einer effektiven Verteidigung gesprochen werden.
Weiter behauptet Spanien, dass Nekane Txapartegi ihre Klage wegen der Folter erst nach der Freilassung eingereicht habe. Diese Behauptung ist faktenwidrig. Die Klage wurde nachweislich noch während der Gefangenschaft von Frau Txapartegi eingereicht. Weiter unterschlägt die Antwort Spaniens, dass Nekane Txapartegi schon beim ersten Erscheinen vor dem Richter erklärte, dass sie gefoltert worden war, und auch die Hämatome an ihrem Körper zeigte.
Korrekt ist die Antwort Spaniens hingegen mit der Bemerkung, dass die Anschuldigungen der Baskin vor Gericht als ohne genaue Begründung als unglaubwürdig bezeichnet wurden.

Keine effektive Untersuchung der Foltervorwürfe
Die Akten zum Untersuchungsverfahren aufgrund der Anzeige wegen Folter sprechen eine deutliche Sprache.
Nach Eingang der Anzeige am 21. Juni 1999 wurde das Verfahren wie eine heisse Kartoffel von einer Instanz an die nächste weiter- und später wieder zurückgereicht. Nachdem das Dossier acht Mal verschoben wurde, anerkennt der Staatsanwalt in Madrid am 18. Mai 2000 seine Zuständigkeit. Bis dann wurden noch keinerlei Untersuchungen vorgenommen. Die Pflicht zur zügigen Abklärung von Vorwürfen dieser Schwere (Folter und Vergewaltigung) wurde hier eindeutig verletzt. Die angeforderten Dokumente, insbesondere die Arztberichte, die während der Incommunicado-Haft geschrieben wurden, werden dem Staatsanwalt erst im Januar 2001 geliefert.
Im Juni 2001 wird entschieden, dass nicht mehr festgestellt werden kann, wann die Hämatome entstanden sind. Das Verfahren wird eingestellt. Dieses Vorgehen ist ein klarer Verstoss gegen die Anforderungen, die sowohl das Antifolter-Komitee wie auch Strassburg an ein solches Verfahren stellt. Die Scharade geht danach weiter. Die Verfahrenseinstellung wird der Klägerin nicht mitgeteilt, angeblich weil ihre Adresse unbekannt sei. Auch ihre Anwälte werden nicht informiert.
Erst 2005 erfahren die Anwälte von der Einstellung und rekurrieren erfolgreich. Im Januar 2006 findet die erste Befragung des Opfers statt, fast 7 Jahre nach der Verhaftung. Im weiteren Verlauf weigert sich der Untersuchungsrichter, die beteiligten Beamten vorzuladen. Stattdessen als einzige Person der Gefängnisarzt einvernommen, der Nekane Txapartegi nach dem Transfer ins normale Gefängnis untersucht hat. Die beteiligten Agenten der Guardia Civil werden nie befragt, ebensowenig wie andere Zeugen. Im Jahr 2008 wird das Verfahren erneut eingestellt, ein Rekurs bleibt erfolglos.
Bei Anzeigen wegen Misshandlung, Folter und Vergewaltigung durch Beamte des Sicherheitsapparates hat der Staat die Pflicht, die Vorwürfe schnell und gründlich abzuklären. Das hier dargelegte Vorgehen verletzt ohne Zweifel die Europäische Menschenrechtskonvention.
Die Antifolter-Konvention ist in diesem Punkt klar: Es ist am Staat, der eine Auslieferung verlangt, zu beweisen, dass die Verurteilung rechtmässig, d.h. nicht unter Verwendung von erfolterten Aussagen zustande kam.
Die Antwort Spaniens kann schwere Zweifel an der Rechtsstaatlichkeit der Verfahren gegen Nekane
Txapartegi offensichtlich nicht ausräumen.
Folgt das Bundesamt für Justiz den internationalen Verpflichtungen, muss die Auslieferung abgelehnt werden.

Communiqué: augenauf Zürich

Folter in Spanien

Am 27. Juni erschien ein Untersuchungsbericht über die Praxis der Folter im spanischen Baskenland im Zeitraum von 1960 bis 2013.  (http://www.eitb.eus/multimedia/documentos/2016/06/27/1987310/Memoria%20Proyecto%20tortura%202016.pdf)
Es wurden Daten über 4‘000 Fälle von Folter gesammelt und ausgewertet. Stichprobenweise wurden 202 Opfer nach den Richtlinien des Istanbul-Protokolls untersucht. Dieses Protokoll dient als Standard der UNO zur Untersuchung und Dokumentation von Folter, auch in Abwesenheit physisch sichtbarer Schäden.
Von den untersuchten Fällen wurden 11% als absolut zuverlässig, 46% als sehr zuverlässig, 41% als zuverlässig und nur 2% als zweifelhaft beurteilt. Es muss davon ausgegangen werden, dass ein sehr grosser Teil der untersuchten Fälle somit tatsächlich als Folter im eigentlichen Sinn betrachtet werden müssen.
Es fällt auf, dass die grosse Anzahl Fälle nach dem Tod Francos, also in die Zeit der Demokratie, fällt. Diese auf den ersten Blick irritierende Tatsache hat mehrere Gründe. Ganz allgemein muss festgehalten werden, dass mit dem Abhalten von Wahlen nicht automatisch ein funktionierender Rechtsstaat entsteht, der die Menschenrechte achtet. Die dafür notwendigen Institutionen ändern sich meist wesentlich langsamer als das politische System. Auch im Fall von Spanien lässt sich in etlichen relevanten Institutionen nach dem Übergang eher eine Kontinuität feststellen:
– Die Guardia Civil, das Repressionsinstrument des Diktators Franco, bleibt bestehen
– Der Staatsgerichtshof für schwere Straftaten und Terrorismus, die Audiencia Nacional, wurde als
Ersatz für den Tribunal del Orden Público aus der Franco-Zeit neu gegründet, das Personal blieb
jedoch zunächst grösstenteils identisch
– Die Gesetze bleiben zu einem grösseren Teil bestehen, oder werden erst langsam ersetzt. Dies ist
keine Spezialität Spaniens: Auch Deutschland hat noch Gesetze aus der Nazi-Zeit.

Es sollte deshalb nicht überraschen, dass auch die Praxis der Folter eine Kontinuität erfährt, die auch durch die fortwährende Aktivität der ETA mit Anschlägen intern legitimiert wird. Diese Tatsache wurde seit Jahren in den Berichten von Menschenrechtsorganisationen sowie Urteilen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte sowie dem Antifolter-Komitee der UNO bestätigt.
In einer Phase dieser Auseinandersetzung waren von 1983 bis 1987 auch Todesschwadronen aktiv, die Grupos Antiterroristas de Liberación (GAL). In den Aufbau und die Finanzierung dieser Gruppen war der spanische Staat direkt verwickelt.
In letzter Zeit wurde diese Tatsache auch von einzelnen Personen des Sicherheitsapparates bestätigt: Baltasar Garzon, ehemaliger Untersuchungsrichter der Audiencia Nacional, hat 2015 selbst bestätigt, dass es bei den Verhören „Exzesse“ von Folter gegeben hat.
Laut der Baskischen Organisation gegen Folter, Torturaren Aurkako Taldea (TAT) war im Jahr 2015 das erste Mal keine Meldung wegen Folter eingegangen.

Communiqué: augenauf Zürich, August 2016