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Vorladungen in Zürich

Aktuell werden in Zürich Vorladungen für Einvernahmen zu Beginn kommender Woche (ab 22. August) verschickt. So weit wir wissen, sind die Vorladungen jeweils bei Peter Leuenberger der Fachgruppe EA-LO-GE. Es kann aber sein, dass Leute auch Vorladungen bei anderen Bullen kriegen.

Inhaltlich scheint es (wiederum: so weit wir aktuell wissen) um Sachen zu gehen, die am 1. Mai 2016 in Zürich stattfanden. Dabei scheint sich die Stadtpolizei insbesondere auf “Verstösse gegen das Vermummungsverbot” zu konzentrieren.

Wir empfehlen allen, die eine derartige Vorladung erhalten und der Vorladung auch  nachkommen, bei der Einvernahme die Aussage zu verweigern. Das heisst: Bei der Einvernahme nur Name, Geburtsdatum, Meldeadresse und Bürgerort angeben, keine Angaben zu Arbeitssituation, schulischer Situation oder anderen Faktoren. Bei Fragen des Polizisten konsequent mit “Ich verweigere die Aussage” oder “Keine Aussage” antworten. Das schriftliche Einvernahmeprotokoll nach Abschluss der Einvernahme muss nicht unterzeichnet werden.

Wir empfehlen dies aus zwei Gründen: Erstens, weil wir die Mitarbeit in einem Verfahren, welches unsere Verurteilung zum Ziel hat, verweigern. Es gibt keine Zusammenarbeit mit den staatlichen Repressionsbehörden. Zweitens, weil es aus juristisch-technischen Gründen keinen Sinn macht bei einer Einvernahme Aussagen zu machen, wenn man noch gar nicht weiss, worauf das Verfahren eigentlich abzielt.

Wer weitere Fragen hat, kann sich sehr gerne bei rotehilfe@aufbau.org melden. Speziell falls das Verfahren weitergeht (d.h. es kommt zu weiteren Vorladungen oder anderem): Meldet euch bei uns, damit wir zu einer gemeinsamen Sitzung einladen können! Dann können wir das weitere Vorgehen zusammen diskutieren.

Also: Bei der Einvernahme nix sagen und wenn wieder Post kommt, Mail an rotehilfe@aufbau.org!