Tag Archives: Zürich

Alle Jahre wieder: Verzeigungsvorhalte wegen 1. Mai 2024 (Zürich)

In den vergangenen Tagen haben erste Personen Verzeigungsvorhalte der Stadtpolizei Zürich wegen dem 1. Mai 2024 erhalten. In der Regel betrifft das Menschen, die am Nachmittag an der Langstrasse eingekesselt wurden. Vorgeworfen wird ihnen die Teilnahme an einer unbewilligten Demonstration.

Seit einigen Jahren verschickt die Stadtpolizei nach grösseren Kesseln immer wieder solche Verzeigungsvorhalte, so etwa auch bei den alljährlichen Demonstrationen zum 8. März oder gegen den “Marsch fürs Läbe”. Im Wesentlichen geht es der Polizei dabei darum, eine Einvernahme mit der beschuldigten Person auf dem Schriftweg zu erledigen – das ist für sie einfacher, als wenn sie alle in Person vorladen würden.

Wir empfehlen, gar nicht auf den Brief zu antworten. Retourniert nichts, unterschreibt nichts. Zum einen ist es euer Recht, als beschuldigte Personen in Strafverfahren die Aussage zu verweigern. Zum anderen sollen sie ruhig merken, dass bei uns nichts zu holen ist. Den Trennstrich zu ihnen ziehen wir an allen Tagen, nicht nur am 1. Mai.

Es ist zu erwarten, dass in den kommenden Monaten weitere Personen Briefe wegen dem 1. Mai erhalten werden. Nehmt auch dann gerne mit uns Kontakt auf, folgt dem Telegram-Channel des Zämeschlusses (t.me/eurekrise) und informiert euch gegenseitig, damit wir eine gemeinsame Antwort auf ihre Repression organisieren können. Bei weiteren Fragen erreicht ihr uns unter rotehilfe@aufbau.org oder per Insta-DM: @wirtrageneurekrisenicht

Dä Zämeschluss und Rote Hilfe Schweiz

Palästina: Zu den Vorladungen wegen den Uni-Besetzungen in Zürich (Juni, 2024)

Diverse Personen haben mittlerweile Vorladungen zur polizeilichen Einvernahme und teilweise auch zu einer sogenannten erkennungsdienstlichen Behandlung erhalten.

Dieses Vorgehen des bürgerlichen Staates kommt nicht überraschend. Wenn wir gegen die herrschenden Verhältnisse und für eine bessere Zukunft kämpfen, sind wir immer wieder mit Repression konfrontiert. Sie wollen uns abschrecken und unsere fortschrittlichen Bewegungen schwächen. Umso wichtiger ist es, sich von der Repression nicht vereinzeln zu lassen, ihr kollektiv zu begegnen und sich darüber auszutauschen.

Die Palästinabewegung hat an Grösse und Dynamik gewonnen, neue Formen ausprobiert und erste Schritte weg vom Protest und hin zum Widerstand gemacht. Eine Entwicklung, die den Herrschenden, den Profiteur:innen und Kompliz:innen des zionistischen Siedlerkolonialismus und des laufenden Genozids am palästinensischen Volk, nicht gefällt. Sie schicken ihre Bullen, Staatsanwält:innen und Richter:innen, um gegen uns vorzugehen.

Ziehen wir eine klare Trennungslinie: Keine Aussagen bei Bullen und Staatsanwaltschaft! Helfen wir ihnen nicht dabei, Informationen über uns zu sammeln. Helfen wir ihnen nicht bei ihrer Arbeit, die gegen uns gerichtet ist.

Du musst keine Aussagen machen. Du musst nichts unterschreiben. Sag also nichts, ausser den Angaben zu deiner Person (was auf deiner ID steht plus Meldeadresse). Aus dem Gebrauch deines Rechts auf Aussageverweigerung darf dir juristisch kein Nachteil entstehen.

Wir raten dir, nicht an die Einvernahme zu gehen oder bei Bedarf vorgängig telefonisch mitzuteilen, dass du nicht auftauchen wirst und sowieso keine Aussagen machen würdest. So kannst du dich ihren Machenschaften entziehen. Bei einer Befragung werden sie versuchen, dir Aussagen zu entlocken. Bei der Nichtbeachtung der Vorladung zur polizeilichen Einvernahme besteht aber ein Risiko, dass sie dich allenfalls bei einer künftigen Personenkontrolle o.ä. auf den Posten mitnehmen, um die Einvernahme dann durchzuführen. In Anbetracht des vorliegenden Vorwurfs schätzen wir dieses Risiko aber als gering ein. Noch unwahrscheinlicher ist eine polizeiliche Vorführung, d.h. dass die Bullen dich zuhause abholen und zum Verhör bringen.

Wir haben die beste Erfahrung damit gemacht, den Bullen von Anfang an klar zu zeigen, dass wir zu keiner Aussage bereit sind. Wenn sie gleich merken, dass bei dir nichts zu holen ist, werden sie weniger investieren.

Verweigere die erkennungsdienstliche Behandlung. Die Bullen können eine DNA-Entnahme nicht selbst anordnen, das muss die Staatsanwaltschaft. Bei der vorliegenden Sachlage gibt es zudem keinerlei Grund, dass die Staatsanwaltschaft eine erkennungsdienstliche Behandlung anordnen würde. D.h. du bist nicht verpflichtet, der Vorladung zur erkennungsdienstlichen Behandlung nachzukommen und wie dort geschrieben innert 14 Tagen vorstellig zu werden. Geben wir ihnen keine Daten freiwillig, denn wenn sie unsere Daten mal haben, ist die Löschung nur mühsam zu erreichen.

Lassen wir uns nicht einschüchtern. Wir wissen, dass wir auf der richtigen Seite der Barrikade, auf der richtigen Seite der Geschichte stehen. Ob an der Uni oder auf der Strasse, nehmen wir die Geschichte in die eigenen Hände. Handeln wir kollektiv und entschlossen. Damit es nicht bleibt, wie es ist.

Bei Fragen kannst du dich auf rotehilfe@aufbau.org melden.

Solidarische und kämpferische Grüsse

Rote Hilfe Schweiz

AntiRep “Marsch für’s Läbe” 2022

Einzelne haben erste Verzeigungsvorhalte von den Bullen erhalten wegen Marsch für‘s Läbe 2022. Dabei handelt es sich um eine Art Einladung zu einer schriftlichen Einvernahme von Seiten der Bullen. Doch wir machen keine Aussagen bei der Polizei. Deshalb wichtig: Keine Antwort auf diesen Brief, ab in den Abfall damit. Und wenn wieder Post kommt dann gerne melden (se_bu@riseup.net), damit wir eine gemeinsame Antwort darauf finden können!

Andere Personen (U18) haben Strafbefehle wegen Widerhandlung gegen die Polizeiverordnung der Stadt Zürich gekriegt. Finden wir eine gemeinsame Antwort darauf! Wenn du einen Strafbefehl oder etwas anderes erhalten hast, komm um 20.00 zum No WEF-Winterquartier im KochAreal ZH am 15.01. und frag nach der Roten Hilfe oder schreib uns auf se_bu@riseup.net

Bündnis für ein selbstbestimmtes Leben & Rote Hilfe Schweiz

“Safety for all Refugees”-Autocorso: Treffen am 16. Januar 2022!

Let’s get the money back! Im Frühling 2020 gab es in Zürich einen Autocorso “Safety for all Refugees” in Solidarität mit flüchtenden Menschen an den Grenzen der Festung Europa. Der Autocorso wurde von der Polizei gestoppt, wobei im Nachspiel einige Personen gebüsst wurden. Eine Busse wurde nun aber erfolgreich angefochten – alle, die damals im Auto kontrolliert wurden, haben gute Aussichten, die gegen sie ausgestellte Busse rückgängig zu machen!

Was heisst das konkret? Das Bezirksgericht Zürich hat in einem Urteil festgehalten, dass die Menschen, die in einem Auto kontrolliert wurden, nicht wegen Teilnahme an einer unbewilligten Demonstration und Verstoss gegen die Covid-Verordnung gebüsst werden sollen. Aufgrund dieses Urteils haben all jene, die damals auch in einem Auto kontrolliert wurden, die Möglichkeit, eine Revision ihres Strafbefehls zu verlangen. Die Erfolgsaussichten dafür sind gut und bei einem Urteil zu unseren Gunsten würde das bereits bezahlte Bussgeld zurückerstattet werden. Damit wir diesen Prozess koordinieren können, treffen wir uns am 16. Januar 2022, um 17 Uhr im Dachstock in der Autonomen Schule Zürich (Sihlquai 125, 8005 Zürich). Bitte sagt es Leuten weiter, die ebenfalls vor Ort in Autos kontrolliert wurden (nur diese haben Aussicht auf dieses Revisionsverfahren). Wichtig ist, dass alle eine vollständige Kopie ihres damaligen Strafbefehls an das Treffen mitbringen. Wer dies nicht mehr hat, kann beim Stadtrichteramt eine Kopie des vollständigen Strafbefehls einfordern. Weitere Details können wir am Treffen klären.

Nutzen wir die gute Gelegenheit, den Bullen gemeinsam ans Bein zu pissen und das Geld sinnvoller einzusetzen – für ein Nachspiel des Nachspiels!

Hast du Fragen oder kannst du nicht an die Sitzung kommen? Schick uns ein Foto deines Strafbefehls an riseagainstborders@immerda.ch und wir nehmen mit dir Kontakt auf.

Solidarische Grüsse

RiseAgainstBorders & Rote Hilfe Schweiz

1. Mai 2021 Zürich – Update Strafbefehle

Bei vielen sind die Bussen vom 1. Mai-Kessel eingetrudelt. Das lassen wir nicht auf uns sitzen! Wenn sie uns einzeln eine Busse schicken, dann werden wir kollektiv eine Antwort geben! Bis dahin: Busse nicht bezahlen!

Wir treffen uns nächste Woche und entscheiden gemeinsam, wie wir vorgehen. Wenn du dabei sein willst, schreibe uns eine Nachricht auf Insta oder per Mail an wirtragen@protonmail.com für Datum und Sitzungsort. Wir werden nach der Sitzung den gemeinsamen Entscheid kommunizieren!
Die Einsprachefrist beträgt 10 Tage ab dem Datum auf dem Poststempel. Bei Fragen kannst du uns gerne schreiben.

Unsere Solidarität gegen ihre Repression!

Zämeschluss & Rote Hilfe Schweiz

Mehr: https://t.me/eurekrise

“Verzeigungsvorhalte” nach 1. Mai 2021 in Zürich

Nach der kämpferischen 1. Mai Demo in Zürich haben einige einen Fragebogen der Bullen (“Verzeigungsvorhalt”) per Post erhalten. Wir verweigern bei Bullen und Staatsanwaltschaft konsequent die Aussage! Darum: ab in den Kübel mit dieser Post!

Es macht nicht nur aus politischer Überzeugung Sinn, keine Aussage zu machen, sondern auch aus juristischer Perspektive.

Ausserdem hat das Nichtbeantworten keine juristischen Konsequenzen. Das bedeutet jedoch nicht, dass es das letzte Mal gewesen ist, dass wir Fanpost bekommen haben. 😉

Bereits bei den erfolgreichen “Marsch fürs Läbe” Protesten haben sie versucht, uns damit einzuschüchtern – und sind gescheitert!

Meldet euch falls ihr eine Busse erhaltet, so können wir zu einer Sitzung einladen, um das weitere Vorgehen gemeinsam zu diskutieren.

Bei Fragen oder neuer Fanpost meldet euch unter wirtragen@protonmail.com

Rote Hilfe Schweiz und Zämeschluss

Urteil im Zürcher G20-Prozess

Gestern Mittwoch (21. April) ist das schriftliche Urteil des befangenen Richters Vogel zum Zürcher G20-Prozess eingetroffen: Zwei Genoss_innen wurden schuldig gesprochen, ein Genosse nicht. Die zwei verurteilten Genoss_innen werden wegen Gewalt und Drohung gegen Beamte sowie Landfriedensbruch mit Geldstrafen bestraft. Wir verweisen an dieser Stelle auf die Vorgeschichte zu diesem Prozess, das Vorurteil des Richters Vogel, sowie den Prozessboykott und die Prozesserklärung der Angeklagten.

Weiterhin gilt unsere Solidarität allen, die in irgendeinem der verschiedenen G20-Verfahren betroffen sind – ob Rondenbarg, Elbchaussee, Parkbank, 129-Verfahren oder sonstwie! Damals wie heute war und ist der Kampf gegen jene, die Zerstörung, Ausbeutung und Unterdrückung zu verantworten haben, so berechtigt wie notwendig.

Solidarität ist unsere Waffe – dem Kapitalismus den Prozess machen!

Update zum Zürcher G20-Prozess

Die drei Genoss_innen, die heute wegen den Protesten gegen den G20-Gipfel von 2017 in Hamburg vor dem Bezirksgericht Zürich standen, haben den Gerichtssaal noch während der Verhandlung unter Protest verlassen. Sie haben damit zum Ausdruck gebracht, dass dieser Prozess der Klassenjustiz gänzlich zur Farce geworden ist, nachdem bekannt wurde, dass der befangene Richter Vogel bereits im letzten Herbst ein Urteil fällte, inklusive Schuldspruch und Begründung.

Vor dem Gericht begleiteten solidarische Menschen die Angeklagten und ihre Prozesserklärung wurde ausserhalb des Gerichtssaals verteilt. Sie schreiben darin zum Abschluss: “Bei dieser schreienden Ungerechtigkeit bleibt uns nichts anderes als Widerstand zu leisten und weiter zu kämpfen, weiter auf die Strasse zu gehen, mit der Jugend, mit den Massen, hier und weltweit, um der Unterdrückung, Ausbeutung und der Zerstörung des Planeten ein Ende zu setzen. Der Widerstand und die Solidarität zwischen den Kämpfenden auf der Welt wurde in Hamburg erfahr- und spürbar: Gemeinsam waren wir auf der Strasse und haben gezeigt, dass sich die Herrschenden dieser Welt niemals ohne unseren entschlossenen, militanten Widerstand treffen können.”

Das Urteil wurde noch nicht bekanntgegeben und folgt wohl schriftlich. Angesichts dessen, dass der befangene Richter Vogel lediglich das Datum der Urteilseröffnung anpassen muss, ist damit zu rechnen, dass dies bald geschieht.

Solidarität ist unsere Waffe – dem Kapitalismus den Prozess machen!

Gemeinsame Erklärung der Angeklagten im Zürcher G20-Prozess

Die Repression gegen die G20-Bewegung ist beachtlich. Hunderte von Prozessen, oft fruchtlose Öffentlichkeitsfahndungen in halb Europa, Monate von U-Haft gegen einzelne, dutzende von wahllosen Hausdurchsuchungen, die sich sogar bis in den Kanton Aargau erstreckten. Die Repression ist dabei offen politisch. Zahlreiche Prozesse drehen sich allein darum, dass die Angeklagten an Demonstrationen gegen den G20 teilgenommen haben. Eine blosse Teilnahme an einer Demo soll bereits kriminalisiert werden. Etwas, dass wir von der Schweizer Justiz mit dem Gummiparagraphen «Landfriedensbruch» zu Genüge kennen, für Deutschland allerdings über den üblichen Rahmen hinaus geht. Diese neue Dimension macht klar, dass es um einen Rachefeldzug des deutschen Staates geht, an dem sich die Schweizer Justiz gerne beteiligt.

Doch wir sollten bei all der Repression nicht den Grund für diese Rachegelüste vergessen. Wenn der Feind uns bekämpft ist das gut und nicht nur schlecht, «denn es zeugt davon, dass wir nicht nur zwischen uns und dem Feind eine klare Trennungslinie gezogen haben, sondern dass unsere Arbeit auch glänzende Erfolge gezeitigt hat.“ Solch ein glänzender Erfolg waren die Proteste in Hamburg. Nicht nur die riesigen Demonstrationen und Blockaden, sondern insbesondere auch die militanten Strassenkämpfe am Abend im Schanzenviertel. Die breite Anti-G20-Bewegung konnte sich hier mit den Massen in den Quartieren vereinigen, die es satthatten, dass ihre Viertel für eine Hand voll Bonzen in Geiselhaft genommen wurden. Diese Massenbeteiligung machte die Kämpfe im Schanzenviertel erst so kraftvoll und sorgte dafür, dass dem Staat für Stunden die Kontrolle über das Quartier entglitten war, trotz einem Aufgebot von 31’000 Bullen. Barrikaden brannten, Polizeieinheiten wurden in die Flucht geschlagen und die Leute eigneten sich die teuren Lebensmittel aus den Läden einfach selbst an. In der Nacht wurden die Knäste zunehmend überfüllt und wir Gefangenen sassen und lagen dicht an dicht in den improvisierten Zellen. Doch die Neuankommenden berichteten in breitestem Hamburger Dialekt darüber, dass sich die Bullen komplett aus dem Schanzenviertel zurückgezogen hätten, und ihre Freude verbreitete sich in unseren Zellen wie ein Lauffeuer.

Nicht auf Flugblättern und Transparenten, sondern in solchen Momenten von militanten Massendynamiken entscheidet sich, wer es mit seinem revolutionären Anspruch ernst meint. Natürlich verlaufen diese Dynamiken nicht immer so, wie wir es uns nach Lehrbuch vorstellen. Es zeigen sich darin immer auch die Widersprüche in den Massen selbst und nicht jede Aktion und jedes Verhalten entspricht unseren politischen Vorstellungen. Zentral ist es dabei jedoch, vor der Dynamik nicht zurückzuschrecken, sondern sich in sie hineinzubegeben und Teil davon zu sein. Es gilt diese Momente aber auch im Nachhinein angesichts von Medienhetze und Repression zu Verteidigen und in ihrer Bedeutung hervorzuheben.

Aber sprechen wir nicht nur über St. Pauli, sprechen wir auch über St. Gallen. In dem sonst so beschaulichen Städtchen zeigte die Jugend kürzlich ihre Wut mittels spontan entstandener Strassenkämpfe und St. Gallen ist hier nur ein Beispiel unter vielen. Woher die Widersprüche kommen, ist klar: Arbeiten und die Schule gehen müssen sie weiterhin, doch alles andere ist für das Kapital entbehrlich. Gestaltung der Freizeit, Möglichkeiten sich ausserhalb von Lohnarbeit zu verwirklichen, Gemeinschaft und sozialer Kontakt bringen keinen Profit und sind also gestrichen. Sitzt zu Hause bei euren Eltern, schaut Netflix und macht uns keine Probleme! Und wenn ihr vor die Türe geht, werdet ihr gejagt, kontrolliert und weggewiesen. Es ist nichts als legitim, dass sich dagegen militanter Widerstand äussert. Hier, noch mehr als in Hamburg, sind diese Massendynamiken nicht frei von Widersprüchen. Sie verlaufen nicht genau so, wie wir sie uns wünschen und immer auch ein Spiegel der Widersprüche im Volk und enthalten auch reaktionäre Elemente. Das ist eben der Charakter einer militanten Massendynamik von unten und davon gilt es zu lernen und damit umzugehen. Aber immer mit der grundsätzlichen Position: Es ist gut und gerechtfertigt, dass es diese Rebellion gibt.

Schauen wir über den Tellerrand hinaus, sehen wir, dass es überall auf der Welt Menschen und Gruppen gibt, die Widerstand leisten. Und zwar nicht erst seit durch die Corona Pandemie die Widersprüche des Kapitalismus und die Schere zwischen arm und reich auch in der Schweiz so offenkundig daliegen. Viele Kämpfende auf der ganzen Welt teilen das gemeinsame Ziel, nicht nur unsere Bedingungen etwas zu verbessern, sondern den Kapitalismus als Ganzes in Frage zu stellen und eine neue, soziale und solidarische Welt zu gestalten. An vorderster Front kämpfen überall Frauen und queere Personen, denn wir sind es, die am wenigsten zu verlieren und am meisten zu gewinnen haben, wenn wir uns als kämpfende Subjekte verstehen und erleben. Denn in dem kapitalistischen System welches durchzogen ist von patriarchalen Strukturen, erleben wir auf täglicher Basis Unterdrückung und Sexismus. Die Zweiteilung der Geschlechter als Zwang und die Abwertung des einen hat System. Es nützt dem Kapitalismus, die Ökonomie in eine gesellschaftliche Produktion und eine private Reproduktion zu teilen, wobei die Reproduktion abgewertet wird und gratis oder schlecht bezahlt geleistet werden muss. Diese Aufteilung schürt sexistische Übergriffe und Gewalt an Frauen und queeren Personen. Dagegen geht eine grosse feministische Bewegung mit viel Selbstbewusstsein und Kampfeswille weltweit auf die Strasse. Wir nehmen uns ein Beispiel an der Frauenbewegung in Rojava, die bewaffnet, unter widrigsten Umständen eine neue, gerechtere Gesellschaft aufbaut und wir kämpfen zusammen mit dem mexikanischen „bloque negro“ und der „ni una menos“ Bewegung gegen Feminizide.

Wenn wir hier heute vor Gericht stehen, weil wir angeblich an einer gewaltbereiten Demonstration teilgenommen haben, oder wenn Jugendliche in St. Gallen der Gewalt bezichtig werden, fragen wir uns, von welcher Gewalt hier eigentlich gesprochen wird. Und was ein paar Steinwürfe sind gegen einen hochausgerüsteten Staatsapparat, in Anbetracht der Gräueltaten und der strukturellen Gewalt die der Kapitalismus auf täglicher Basis produziert.

Seien wir uns bewusst, welche Interessen im Zentrum stehen, wenn sich die herrschenden der 20 ökonomisch stärksten Ländern wie den USA, Deutschland, Russland, China oder Saudiarabien sowie die EU gemeinsam an einen Tisch setzen: Nämlich jene der Kapitalist_innen in den jeweiligen Ländern. Und diese glänzen nicht durch Zurückhaltung, wenn es um die Durchsetzung ihrer Interessen geht: Angriffskriege, Aufrüstung, Unterdrückung von Minderheiten, Schwächung der Arbeiter_innenrechte, sklavenähnliche Ausbeutung von Arbeitsmigrant_innen sind nur einige ihrer Mittel dazu. Es ist kein Zufall, dass wir, die wir uns gegen diese Zustände wehren, vor Gericht stehen und eben nicht jene, die für die tägliche Gewalt, für Tod und Elend auf dieser Welt verantwortlich sind.

Bei dieser schreienden Ungerechtigkeit bleibt uns nichts anderes als Widerstand zu leisten und weiter zu kämpfen, weiter auf die Strasse zu gehen, mit der Jugend, mit den Massen, hier und weltweit, um der Unterdrückung, Ausbeutung und der Zerstörung des Planeten ein Ende zu setzen. Der Widerstand und die Solidarität zwischen den Kämpfenden auf der Welt wurde in Hamburg erfahr- und spürbar: Gemeinsam waren wir auf der Strasse und haben gezeigt, dass sich die Herrschenden dieser Welt niemals ohne unseren entschlossenen, militanten Widerstand treffen können.

Vorverurteilung im Zürcher G20-Prozess

Richter am Bezirksgericht Zürich vorverurteilt politisch Angeklagte: Im Zürcher G20-Prozess von diesem Freitag steht das Urteil seit letztem Herbst fest! Das politisch motivierte Verfahren gegen Militante gerät so endgültig zur Farce. Unterstützen wir die Angeklagten – 8 Uhr BGZ (Badenerstrasse 90)!

Diesen Freitag, 16. April, soll vor dem Bezirksgericht Zürich ein Prozess gegen drei Menschen stattfinden. Es geht um die Proteste gegen den G20-Gipfel von 2017 in Hamburg. Der Prozess war ursprünglich auf vergangenen Dezember angesetzt, wurde damals aber kurzfristig wegen Covid verschoben. Nun soll der aufgeschobene Prozess nachgeholt werden.

Der Prozess soll stattfinden, doch das Urteil steht schon fest. In den Akten, die den Beschuldigten vor dem Prozess zur Einsicht vorlagen, befand sich unter anderem ein Dokument mit einem bereits fertig formulierten Urteilsspruch (schuldig!) inklusive Urteilsbegründung durch den Richter Vogel, datiert vom vergangenen Herbst. Lediglich das Strafmass steht vor dem Prozess noch offen. Im Klartext heisst das: Die Vorverurteilung steht fest und die Gerichtsverhandlung gerät endgültig zur Farce.

Wir gehen davon aus, dass ihnen mit dieser Vorabpublikation ein Fehler unterlaufen ist und sie dieses vorgefertigte Urteil nicht mit den Beschuldigten teilen wollten. Ein Antrag, den offenkundig vorbelasteten Richter aufgrund seiner Befangenheit auszutauschen – wodurch der Prozess erneut verschoben werden müsste – wurde abgelehnt, der Antrag ist nun vor dem Obergericht hängig. Die Behörden drücken darauf, das Verfahren möglichst bald abzuschliessen.

Das erstaunt uns wenig. Nach den massenhaften, militanten und erfolgreichen Protesten gegen den G20-Gipfel war die staatliche Reaktion in Deutschland massiv. Die deutschen Repressionsbehörden wurden dabei emsig von den Behörden anderer Länder unterstützt, etwa als es um die Auswertung von Fahndungsbildern ging oder – wie im vorliegenden Fall – um das aussergewöhnliche Abtreten eines Verfahrens wegen eines Delikts in Deutschland an die Staatsanwaltschaft in Zürich.

In diesem Sinne ist der Fakt, dass ein Richter ein Urteil bereits vor der Gerichtsverhandlung fällt und damit Beschuldigte vorverurteilt, lediglich die Kirsche auf der Torte der Klassenjustiz. Es ist für uns nicht prinzipiell überraschend. Die hiesigen Behörden (Staatsanwaltschaft wie Gericht) sind Teil der juristischen – und damit auch politischen – Aufarbeitung der G20-Proteste. Aufgrund ihrer Stellung im Staat nehmen sie eine parteiische Position gegen all jene ein, die gegen den Kapitalismus mit seiner Zerstörung, Ausbeutung und Unterdrückung kämpfen. Ihre Neutralität ist Schein, ihr Sein ist konterrevolutionär.

Unterstützen wir die Angeklagten vor Gericht: Freitag 16. April 8 Uhr BGZ (Badenerstrasse 90)!

Rote Hilfe Schweiz, 14.4.2021