Mumia Abu-Jamal: Revolutionäre Tradition

Von Assata Shakur

Als ich das erste Mal die Aufnahme eines von Mumia Abu-Jamal im
Gefängnis geschriebenen und gesprochenen Radiobeitrags hörte, begriff
ich sofort, warum Justiz und Polizei der Vereinigten Staaten von
Amerika von Anfang an so entschlossen waren, ihn hinzurichten. Dabei
bediente sich Mumia, der damals der einzige politische Gefangene mit
afrikanischen Wurzeln im Todestrakt war, noch nicht einmal einer
besonderen aufrührerischen Rhetorik. Was er sagte, war so klar, so
wahrhaftig, dass ich augenblicklich alles aus den Händen legte und mich
voll und ganz auf seine Worte konzentrierte.

Mumia Abu-Jamal – Journalist, Ehemann, Vater, Großvater – ist ein
brillanter Autor und Redner. Er besitzt die Fähigkeit, das zu sagen,
was gesagt werden muss, und zwar auf eine sehr anschauliche und
eindringliche Art. Seine Sprache, seine Stärke und seine Intelligenz
erinnern mich besonders an einen Mann: El-Hajj Malik El-Shabazz, auch
bekannt als Malcolm X. Mumia Abu-Jamal setzt auf eine wahrhaft
überzeugende Weise Malcolms Tradition und die Traditionen so vieler
unserer Freiheitskämpfer fort, die ihr Leben im Befreiungskampf unseres
Volkes riskiert haben.

Wenn ich in den letzten Jahren Malcolms Geburtstag feierte (morgen, am
19. Mai, ist sein 90. Geburtstag; jW), dann musste ich immer
unwillkürlich auch an Mumia denken, den Mann, der so unendlich viele
Jahre im Todestrakt zubringen musste, aber dennoch stark und
wunderschön blieb und entschlossen weiter für unsere Sache kämpfte.
Mumia, politischer Aktivist, Revolutionär und Humanist, folgte
gewissenhaft Malcolms Spuren. Wir spüren deutlich, wie Malcolms
Energien durch Mumia weiterwirken. Und wir spüren Mumias Energien, wenn
er Malcolms Vermächtnis in die Tat umsetzt.

Würde Malcolm X heute noch leben, dann, so bin ich mir sicher, würde er
dafür kämpfen, Mumias Leben zu retten. Würde Malcolm X heute noch
leben, dann würde er auch dafür kämpfen, alle politischen Gefangenen zu
befreien. An euch, Schwestern und Brüder, trage ich deshalb im Namen
von Malcolm X die besondere Bitte heran, mit all euren Kräften für
Mumias Leben zu kämpfen und ihn aus dem eisernen Griff seiner
Unterdrücker zu befreien.

Euch, die ihr unsere Vorfahren ehrt, fordere ich eindringlich dazu auf,
auch die lebenden Heldinnen und Helden unseres Kampfes zu ehren. Wenn
ihr die Namen der Sklavenbefreier Nat Turner und Harriet Tubman und den
von Malcolm X würdigt, dann ermahne ich euch, auch die Namen der
politischen Gefangenen Sundiata Acoli (41 Jahre in Haft), Mutulu Shakur
(28 Jahre in Haft) und Mumia Abu-Jamal (33 Jahre in Haft) und vieler
anderer zu würdigen. Vergesst keinen unserer lebenden Kämpfer und gebt
sie niemals preis. Wenn wir ihrem Kampf gegenüber gleichgültig sind,
sind wir es auch unserem eigenen gegenüber. Wenn wir die lebenden
Protagonisten unserer Geschichte preisgeben, dann geben wir auch uns
selbst preis. Wir haben nicht vermocht, Malcolm X zu retten, aber wir
können Mumia retten. Wir können ihn retten, und wir müssen ihn retten!
Weil wir unseren Bruder Mumia lieben, und weil wir ihn hier draußen an
unserer Seite im Kampf für die Freiheit brauchen. Befreien wir Mumia
Abu-Jamal und alle politischen Gefangenen! Setzen wir unsere Tradition
fort – bis zur endgültigen Freiheit!

Übersetzung: Jürgen Heiser

Assata Shakur, Mitglied der Black Panther Party, 1973 unter
konstruierter Anklage zu lebenslanger Haft verurteilt, entkam 1979 aus
einem US-Gefängnis. Seit 1984 genießt sie politisches Asyl in der
sozialistischen Republik Kuba, wo sie als Repräsentantin der
afroamerikanischen Freiheitsbewegung anerkannt ist.

http://www.jungewelt.de/2015/05-18/014.php

Marco Camenisch: ROS – die Psychiatrie übernimmt die Definitionsmacht im Justizvollzug

Der Bewährungs- und Vollzugsdienst des kantonalen Amt für Justizvollzug sabotiert sämtliche Schritte in Richtung Strafvollzugslockerung oder Haftentlassung bei Marco. Der Dienst Vollzug 3 (SMV3) stützt sich dabei auf eine klare politische Argumentation, als ungebrochener Anarchist soll er den Knast nicht verlassen können, und holt sich mit dem ROS Bericht (Risikoorientierter Sanktionsvollzug), eine Art „Materialprüfungsanstalt“, neue Argumente.

In Zürich wie auch anderswo in den Knästen wird der Strafvollzug seit längerem aggressiv kolonialisiert von der Psychatrie und Psychologie. Der Bericht der forensisch-psychiatrischen Abteilung vom 31.3.2015, stellt mit der „Risikoorientierter Strafvollzug“-Abklärung eine neue qualitative Entwicklung dar, da der Bericht explizit nur psychiatrisch argumentiert und erstmals konkrete „Empfehlungen“ formuliert. Die Urbaniok‘sche Psychiatrie verteilt Kontaktverbote – definiert die politische Distanzierung resp. Abschwörung als Voraussetzung für eine bedingte Entlassung. Das grosse Schlagwort dabei ist und bleibt die deliktfördernde Weltanschauung“!

Wir zitieren aus dem Bericht brisante Stellen:

  • Die Legalprognose sei stark belastet, da er sich weiterhin stark und aktiv mit seiner Ideologie auseinandersetzt und in Kontakt mit entsprechenden Genossen steht“, was „seine Aussagen wie seine Vernetzung in die Szene zeigen“.

  • Es hat sich gezeigt, dass MC’s Einstellungen verfestigt sind und die Freiheitsstrafen kaum einen Veränderungsprozess anstossen konnten.“

  • Man kann sehr wohl von einer Person wie MC verlangen, dass er seine Äusserungen – im Wissen um seine Einflussmöglichkeiten und die möglichen Folgen – reflektiert tätigt und in der Lage ist mehr oder weniger offensichtliche gewaltbefürwortende Inhalte zu erkennen. Um das Risiko zu vermindern, müsste sich MC von seiner Überzeugung distanzieren, wofür wir aktuell keinen Hinweis finden. “ da er „sich auf keine deliktorientierte Arbeit einliess“.

Und unter „Interventionsempfehlungen“ ist zu lesen:

  • Unterstützung beim Aufbau eines delinquenzfernen sozialen Umfeldes im Rahmen der Lockerungsschritten.“

  • Kontrolle auf Hinweise für Kontakte zu gewaltbereiten Gesinnungsgenossen.“

  • Voraussetzung für Lockerungen, dass sich MC dazu bereit erklärt, Kontrollen bezüglich seiner Aktivitäten zuzulassen und sich mit der Justiz auf gemeinsame Ziele bezüglich der Resozialisierung einigen kann (Fokus: neues delinquenzfernes Umfeld aufbauen).“

Und zum wiederholten Mal:

  • MC sich dazu bereit erklären würde, sich ein neues, delinquenzfernes Umfeld aufzubauen.“ und zum Kontrollbedarf „macht nur dann Sinn, wenn sich diese Bereiche tatsächlich gut kontrollierbar erweisen und eine Reaktion erfolgen könnte“ und weiter „MC müsste selbst aktiv an einer Kontrolle mitarbeiten. Weiter müsste er glaubhaft verdeutlichen, dass er von möglichen kriminellen Handlungen sowohl aktiv-führend als auch passiv-planend oder unterstützend ablässt und sich auch nicht in ensprechend gefährdender Gesellschaft aufhält.“

Im Klartext: Marco muss sich von seinem sehr grossen, langjährigen und internationalen GenossInnen, FreundInnen und Bekannten lossagen, ein neues, mit Hilfe und unter Kontrolle der Vollzugsbehörde, „deliktfernes“ aufbauen, damit ein „Vollzugsplan mit realistischer Lockerungperspektive“ in Frage kommt.

Blicken wir zurück: Wie im Dezember 2014 bekannt wurde, hat das Bundesgericht in Lausanne die bedingte Freilassung von Marco verweigert, welche ihm nach dem Absitzen von mehr als zwei Drittel seiner Strafe grundsätzlich zustehen würde. Das Gericht stützte sich dabei auf die übliche Phrasen, welche es von vorhergehenden Gerichtsinstanzen übernahm. Aufgrund der ausbleibenden Distanzierung von seiner politischen Identität sei Marco nicht bedingt zu entlassen, so lautete das Verdikt. Zugleich wies das Bundesgericht darauf hin, dass aufgrund des nahenden Strafendes im Jahr 2018 „(Strafvollzugs)-lockerungen ernsthaft zu prüfen sind.“

Das kantonale Amt für Justizvollzug hat auf den Wink mit dem Zaunpfahl reagiert und Abklärungen in die Wege geleitet. In einem längeren Bericht, der oben genannten ROS-Abklärung, legen sie ausführlich dar, warum erstens Marco weiterhin nicht freizulassen sei und zweitens Vollzugslockerungen nicht angebracht seien. Erarbeitet wurde dieser Bericht vom forensisch-psychiatrischen Dienst des Amtes, welcher von Frank Urbaniok geleitet wird. Wie nicht anders zu erwarten war, hat dieser Dienst ein weiteres Mal primär die politische Identität von Marco im Visier. Wie soll es auch sonst sein, schliesslich verweigert Marco die Zusammenarbeit mit diesem Dienst, welcher unter dem Deckmantel der Psychiatrie letztlich vorantreibender Akteur in Richtung einer Nulltoleranz-Gesellschaft zugunsten der absoluten Sicherheit ist (während zugleich der Kapitalismus die grössten Risiken und Konflikte produziert).

Zudem ist klar, dass Marco’s politische Identität sicherlich nicht Gegenstand psychiatrischer Aufarbeitungen sein kann. Denn was das Amt schreibt, heisst letztlich: Wer sich nach all den Jahren nach wie vor „stark und aktiv mit seiner Ideologie auseinandersetzt“, hat eine psychische Störung. Es ist nur nachvollziehbar, dass sich Marco nicht auf dieses entpolitisierende und diffamierende Niveau herablässt.

Entsprechend ist der Bericht trotz seiner Länge inhaltlich dürr, immer klarer zeichnet sich ab, dass das Amt alles tut, um ihn nicht bedingt zu entlassen und dafür die Definitionsmacht der forensischen Psychiatrie in die Schuhe schiebt. Feige verhindern sie somit jede Form von Vollzugslockerungen.

So lange wie der Dienst sein Mantra von der „delinquenzfördernden Weltanschauung mit ausgeprägter Gewaltbereitschaft“ wiederholt und von Marco eine Pathologisierung seiner Identität sowie eine Distanzierung von seinen GenossInnen und FreundInnen verlangt, so lange werden die Berichte dieses Amtes negativ ausfallen und damit sämtliche Schritte in Richtung Vollzugslockerung sabotieren. Marco schreibt dazu, dass die erstmals aufgestellte Handlungsempfehlung, sich von seinem bisherigen Umfeld loszusagen „das soziale und existentielle Todesurteil durch den praktisch totalen Bruch mit dem gesamten langjährig eigenen Lebens-Umfeld, durch den Bruch vor allem mit allen wichtigen, nächsten und geliebten Menschen“ darstellt.

2018 steht das definitive Strafende für Marco bevor. Ihr politischer Angriff gegen ihn und das, was er repräsentiert, ist konstant und klar. Immer wieder zielen sie auf seine politische Identität, versuchen sie nun mittels forensischer Psychiatrie zu pathologisieren, und stellen Forderungen auf, die eine klare Machtdemonstration des Staates darstellt. Es ist die Macht des Staates, die definiert , bestimmt und mittels seiner Respressionsorgane durchzusetzen versucht, wer überwacht, vertrieben, oder weggesperrt wird. Im Fall von Marco, bleibt es so, bis er sich von seiner politischen Haltung, Identität und in langen Jahren aufgebautem Umfeld lossagt, abschwört, um gebrochen in den Schoss der bürgerlichen Gesellschaftsordnung zu fallen.

Die erpresserischen Machtdemonstrationen des Staates haben viele Facetten, nicht wenige davon kennen wir aus unserem Kampf , z.B. um öffentlichen Raum wie am 1. Mai, gegen die profitorientierte Stadtentwicklung, im Arbeitskampf, gegen Migrationspolitik, usw.

Die staatliche Machtdemonstration gegen Marco ist eine, die uns alle betrifft!

Sein Kampf, im aufrechten Gang endlich den Knast zu verlassen, um ein Leben in selbstbestimmter Würde zu führen, ist auch unser Kampf!

Internationale Solidarität ist darin eine wichtige Waffe – setzen wir sie ein.

Marco libero!

Rote Hilfe Schweiz
15.05.2015

Marco Camenisch zu den neusten Entwicklungen

Erklärung der Roten Hilfe zum Bundesgerichtsurteil von Lausanne

www.rotehilfech.noblogs.org

Marco: Mai 2015: 6. Update Nichtfreilassung

Forensisch-psychologische Einschätzung: „Haftlockerungen“/“Resozialisierung“ jain…
aber nur wenn…

Wie nach Rote-Hilfen-Info hat das Bundesgericht Ende 2014 die ein Jahr zuvor eingereichte Beschwerde gegen die vom Amt für Justizvollzug (AJV) ZH nicht gewährte bedingte Freilassung abgelehnt aber immerhin den Beginn einer „Resozialisierung“ bzw. von „Vollzugslockerungen“ hinsichtlich des bevorstehenden Strafendes im Mai 2018 angemahnt.

Mein Rechtsvertreter forderte den „Fallverantwortlichen“ des AJVs auf, sich zur Folgeleistung (oder nicht) dieser Mahnung (und der gleichlautenden Meinung zweier Gefängnisse) zu äussern. Der Verantwortliche erklärte, man müsse wohl mal in diesem Sinne vorgehen, aber zuerst eine (nicht unbedingt bindende) sogenannte ROS-Abklärung (Risikoorientierter Strafvollzug) der Abteilung für forensisch-psychologische Abklärung der Bewährungs- und Vollzugsdienste des Amtes einholen.

In einer grenzenlos risikofreudig gemachten Katastrophengesellschaft(!) gehört die ROS-Abklärung
zu einem „potenzierten“ Kontroll- und Einschätzungsmodus („Dreiaugenprinzip“) im AJV-ZH zu „Lockerungen“ und Freilassungen für „gefährliche Klienten“, der vom Kanton ZH eingeführt und bis jetzt von weiteren drei Kantonen nachgeäfft wurde.

Ende April 2015 (schon fast olympiaverdächtig…)ist die „Abklärung“ von ganzen 24 Seiten, die hier beiliegen oder jedenfalls öffentlich zugänglich gemacht werden, mit der Ankündigung eingegangen, „Die konkrete weitere Vollzugsplanung werden wir Ihnen ca. Mitte Mai 2015 mitteilen.“. Zu dieser „konkreten Planung“ könnte eine (baldige) „Anhörung“ des betreffenden „Klienten“ gehören.

Also hat das Mäuslein bzw. eine forensisch-psychologische „Sachbearbeiterin“ auf Aktengrundlage einen „wissenschaftlichen“ Berg namens Standardisiertes Risk-Assessement mit Obszönitäten wie 1) PCL-R (Psychopathy Checklist-Revised; Hare, 2003, 2) VRAG (Violence Risk Appraisal Guide; Harris et al., 1993) und 3) Fotres(Urbaniok, 2006)geboren.

Fotres ist ein pseudowissenschaftlicher computerisierter Katalog mit tausenden anzukreuzenden Kästchen zur „Berechnung“, in bester Lomboso- oder Bleuler- Tradition, von Dingen wie etwa „Gefährlichkeit“ oder „Rückfallgefahr“. Der Katalog wurde vom deutschen forensischen Psychiater und Chef des psychiatrisch-psychologischen Dienstes (PPD) des AJV-ZH ausgearbeitet und wird von ihm und seiner AJV-PPD-Bande et al. angewendet und mit natürlich privaten „kollateralen“ Millionengewinnen international verdealt. Urbaniok ist in Deutschland vorbestraft und ein fanatischer forensischer mit der Pharmaindustrie eng verbandelter „Gutachter/Therapeut“, der mit demselben sektiererischen Fanatismus seiner politischen Seilschaft im Kanton und Land eine immer massivere Anwendung von Verwahrungen auf unbestimmte Zeit produziert und heiss befürwortet.

Die „Sachbearbeiterin“ zieht aus diesem Sammelsurium an Punktzahlen, standardisierten „Erhebungen“ und mit Lügen, Verfälschungen, Verdrängungen und Unterstellungen gespickten Akten unter Einverständnis ihres Abteilungsleiters, ein Rechtspsychologe FSP/SGRP und Forensischer Prognostiker IOT (wow!), u.a. die folgenden so realitätsfremden und linientreuen wie äusserst widerwärtigen „Schlüsse“, „Empfehlungen“ und „Voraussetzungen“ für „Vollzugslockerungen“ und eine „Resozialisierung“.

Als hätten sich in etwa AKWs und das ganze technologisch-wissenschaftliche totalitäre Klassensystem inzwischen sowieso als Jungbrunnen z.B. der gerechten Verteilung des „Reichtums“, der Friedens- und Arterhaltung und des Lebens auf dem Planeten erwiesen…
seht, klar doch, wieder einmal meine „deliktfördernde Weltanschauung“ im Vordergrund, was zur weiteren sozialpolitischen Diffamierung und Entpolitisierung mit den in totalitären Systemen üblichen Prisen an „spezifischer Psychopathologie“, „Persönlichkeitsstörung“, „Dissozialität“ und ähnlich pseudowissenschaftlichem Schwachsinn gewürzt wird.

Natürlich wäre eine politische Distanzierung „erwünscht“.
Was im inquisitorischen Klartext eine totale Unterwerfung unter den aktuell herrschenden staatlich-kapitalistischen Totalitarismus und die bedingungslose Konvertierung zu seinem so mächtigen wie illusorischen Einheitsdenken heisst. Oder, konkreter, die Verleugnung der historischen und aktuellen okzidentalen Realität und ihrer allumfassenden Krise, die Verleugnung meiner selbst, meines gesamten Seins und damit auch Aller, die wie ich dem Totalitarismus, seinem Einheitsdenken, seiner katastrophal mörderischen und gewalttätigen Ideologie und Praxis ernsthafte politische Analysen, Widerstände und Strategien zu dessen dringlichster Überwindung entgegenzustellen versuchen. Eine Überwindung, die nichts weniger als eine Überlebensfrage für die Menschheit ist.

Als „zwingende Voraussetzung“ betrachtet man weiter Kontrollen, die Bereitschaft, an Kontrollen mitzuwirken und, unglaublich gescheit und logisch formuliert(!), „eine glaubhafte Verdeutlichung“, dass der „Klient“ „von möglichen kriminellen Handlungen sowohl aktiv-durchführend als auch passiv-planend und unterstützend ablässt“. „Unterstützend“? Gleich Maulkorb.

Inklusive, und hier bricht die dummdreiste und krankhafte Paranoia der verunsicherten Macht in klarster und grausamster Art und Weise ans Licht der Sonne, ein Kontaktverbot mit „entsprechend gefährdender Gesellschaft“.

Diese so lächerlich obskur wie willkürlich „formulierte“ Forderung heisst in der realen Konsequenz (und erst noch in weit fortgeschrittenem Lebensalter) das soziale und existentielle Todesurteil durch den praktisch totalen Bruch mit dem gesamten langjährig eigenen Lebens-Umfeld, durch den Bruch vor allem mit allen wichtigen, nächsten und geliebten Menschen!

Als Spitze der Verhöhnung fordert diese ach so lebenserfahrene, unideologische, soziale und natürlich äusserst mutige Akademikerbande von ihrem steuergeldgemästeten Elfenbeinturm herab abschliessend den „Aufbau eines neuen sozialen Umfeldes“ (echt!).

Sprachlos? Sicher nicht. Denn:solange sie straflos und an der Macht bleiben, werden sie auch wüten. Bis zum Aussterben der Spezies!

marco camenisch, Bostadel, Mai 2015

Neues Deutschland: Kampf für Lohn und Rente

Im Gefängnis ist reine politische Organisierung out, der Beitritt zu
einer Gewerkschaft ist dagegen der Renner

Mehr als drei Jahrzehnte hörte man auf linken Demonstrationen: »Wir
sind nicht alle, es fehlen die Gefangenen.« Heute hört man diese Parole
seltener. Dabei sitzen auch jetzt Aktivisten hinter Gittern.

Von Peter Nowak

»Als politische, kämpfende und widerständige Gefangene grüßen wir aus
den Kerkern der imperialistischen Bundesrepublik Deutschland die Völker
der Erde, mit dem Geist der internationalen Solidarität und der Liebe
zur Freiheit«, begann ein Aufruf, mit dem sich sieben Gefangene aus
verschiedenen Justizvollzugsanstalten anlässlich des 1. Mais zu Wort
meldeten. Der einzige deutsche Unterstützer des Aufrufs, Thomas
Meyer-Falk, bezeichnet sich selbst als anarchistischer Red-Skin. 1996
wurde er nach einen Bankraub verhaftet. Das Geld sollte linken
Projekten zufließen. Von Anfang an verstand sich Meyer-Falk als
politischer Gefangener. Er ist damit eine Ausnahme.

Die anderen Unterzeichner des Aufrufs waren in der Türkei in militanten
linken Organisationen aktiv, haben dort früher schon im Gefängnis
gesessen und sich gegen Folter und Isolationshaft gewehrt. Einige
beteiligten sich an langen Hungerstreiks. In Deutschland wurden sie
wegen Mitgliedschaft oder Unterstützung einer ausländischen
terroristischen Vereinigung nach dem umstrittenen Paragrafen 129b
verurteilt. Seit dem 6. April befindet sich eine von ihnen, Gülaferit
Ünsal, in einem unbefristeten Hungerstreik, weil ihr in der JVA Pankow
linke Literatur und Medien verweigert oder erst mit großer Verzögerung
ausgehändigt wurden.

Die neue Gefangenenplattform erinnert in der Diktion an ähnliche
Projekte der Gefangenen der Rote Armee Fraktion (RAF) und des
antiimperialistischen Widerstands in den 70er und 80e Jahren. Sie
organisierten damals kollektive Hungerstreiks und wurden von Gruppen
draußen unterstützt. Mehr als drei Jahrzehnte hörte man auf linken
Demonstrationen die Parole: »Wir sind nicht alle, es fehlen die
Gefangenen.«

Seit die letzten Gefangenen aus organisierten linken Strukturen
freigelassen wurden, hört man diese Parolen jedoch seltener. Für
Wolfgang Lettow von der Publikation Gefangeneninfo, der seit
Jahrzehnten politische Gefangene besucht, ist diese Entwicklung
Ausdruck einer politischen Defensive. »Die durch den Kapitalismus
hervorgerufene Vereinzelung geht auch an den Weggebunkerten nicht
spurlos vorbei«, erklärt er gegenüber »nd«.

Der Sprecher der im letzten Jahr in der JVA Tegel gegründeten
Gefangenengewerkschaft, Oliver Rast, zieht aus dem Wegbrechen
organisierter linker Strukturen auch im Gefängnis Konsequenzen. »Jetzt
sollte die Frage nach einem Gewerkschaftsengagement hinter Gittern
offensiv ausgeworfen werden. Der Kampf gegen die staatlich
sanktionierte Billiglöhnerei und die arbeits- und sozialrechtliche
Diskriminierung von Gefangenen halten wir für hochpolitisch«, meint
Rast gegenüber »nd«.

Gefängnisleitungen scheinen die Neuformierung ernst zu nehmen. So
wurden in den vergangenen Wochen die Mitgliederzeitung sowie Ausweise
und Materialien der Gefangenengewerkschaft immer wieder beschlagnahmt.
Das Anwachsen der Vernetzung hinter Gittern auf über 500 Mitglieder
konnten sie nicht verhindern. Hier sieht Rast ein großes Potenzial für
eine Politisierung von Gefangenen, die wegen unterschiedlicher Delikte
inhaftiert sind.

https://www.neues-deutschland.de/artikel/970952.kampf-fuer-lohn-und-rente.html

Solidaritätshungerstreik mit der Gefangenen Gülaferit Ünsal, die sich seit 35 Tagen im Hungerstreik befindet

Gülaferit, die wegen §129b zu 6.5 Jahren verurteilt worden ist,  aus der JVA Berlin-Pankow befindet sich seit dem 6.April im Hungerstreik  . Sie kämpft gegen die Medienzensur und Mobbing.
Ihre Hungerstreikerklärung ist zu finden:
http://www.berlin.rote-hilfe.de/hungerstreikerklaerung-von-guelaferit-uensal/

Ahmet Yüksel, der wegen §129b inhaftiert und  auch Mitglied der Gefangenengewerkschaft ist, teilte mit, dass er ab 11.Mai in einen dreitägigen Solidaritätshungerstreik für Gülaferit treten wird. Erfolge kein Eingehen auf ihre Forderungen, werde er in einen unbefristeten Hungerstreik treten.

Die Herausgabe von Ahmets Post wird immer  noch  systematisch um mehreren Wochen verzögert.
Auch gibt es  Besuchsverbote.

Ahmet  versteht  neben Türkisch immer besser Deutsch und freut sich über jede Post:

Justizvollzugsanstalt Düsseldorf
Oberhausener Str. 30
40472 Ratingen
Telefon: 0211 93882-0
Fax: 0211 93882-951
E-Mail:
poststelle@jva-duesseldorf.nrw.de

Quelle: http://political-prisoners.net/item/3532-solidaritaetshungerstreik-mit-der-gefangenen-guelaferit-uensal-die-sich-seit-35-tagen-im-hungerstreik-befindet.html

Prozess wegen Räumung des Labitzke-Areals (18. Mai, ZH)

Labitzke 2.0

Anfang August 2014 wurde das Labitzke-Areal in Zürich auf Vorrat geräumt. Das Areal hatte mehrere Rollen inne: Zum einen war es Ausdruck des Widerstandes gegen die fortschreitende Stadtaufwertung. Andererseits war es auch ein vielseitig genutzter Kulturraum, der jedem offen stand. Nach der Räumung, welche unter AL-Bullenvorsteher Wolff durchgeführt wurde, wurden gegen mehr als 20 Personen Strafbefehle ausgestellt. Diese reichen von Nötigung, Gewalt und Drohung gegen Beamte, Teilnahme an einer unbewilligten Demonstration bis hin zu Hausfriedensbruch.

Zwei Genossen wird nun der Prozess gemacht.  Der erste findet am 18. Mai am Bezirksgericht in Zürich statt, beim zweiten ist das Datum noch nicht bekannt. Dass dies ein weiterer Angriff von oben ist, wird spätestens dann offensichtlich, wenn die Klassenjustiz nicht einmal mehr versucht den politischen Charakter zu verbergen:  Zur Abschreckung fordert sie 6 Monate Knast unbedingt! Begründet wird dies sowohl mit der Kontinuität der politischen Arbeit der Angeklagten, wie auch dem Bruch, welchen diese gegen das herrschende System vollzogen haben – diesbezüglich heisst es wörtlich in der Anklageschrift: „Die mangelnde Bereitschaft, sich in die sozialen Rahmenbedingungen einzufügen.“

Überall dort, wo die Menschen auf der Strasse gegen die herrschenden Verhältnisse kämpfen, reagieren die Herrschenden mit massiven Bullenaufgeboten und Prozessen. Dies lässt sich sowohl bei der Standortfucktor-Bewegung in Winterthur, wo bis heute noch Prozesse laufen, am diesjährigen 1. Mai, an welchem es bereits am Morgen wieder zahlreiche präventive Verhaftungen gab oder eben bei der Labitzke-Räumung beobachten. Dabei zeigt sich klipp und klar auf welcher Seite der angeblich linke Bullenchef Wolff steht. Für uns ist klar, dass wir dies nicht unbeantwortet lassen wollen. Nutzen wir die Bühne, die sie uns bieten! Klagen wir an, was es anzuklagen gibt. Wehren wir uns gegen eine Stadt, in der nur der Standortvorteil und die Kapitalinteressen wichtig sind!

Deshalb: Zeigt euch solidarisch, kommt am 18.Mai um 13:00 Uhr auf Kaffee und Kuchen zum Bezirksgericht an der Badenerstrasse 90 in Zürich. Besucht den Prozess, bringt eure Inhalte mit und lasst uns zeigen, dass dies unsere Stadt ist! Unsere Stadt, weil wir darin arbeiten, darin wohnen, darin leben!

Die Städte denen, die drin Leben! Nicht denen, die sie besitzen!

Für den Kommunismus!

PM OG Berlin: Gülaferit Ünsal seit 30 Tagen im Hungerstreik

05.05.15

Gülaferit Ünsal ist heute seit 30 Tagen im Hungerstreik gegen Schikanen der Anstaltsleitung. Die politische Gefangene, die seit einem halben Jahr in der JVA Pankow eingesperrt ist, wehrt sich mit ihrem Hungerstreik gegen Schikanen der Anstaltsleitung und unsolidarischen Mitgefangenen. Sie wird von Mitgefangenen beschimpft und bedroht, außerdem werden ihr regelmäßig Tageszeitungen nicht ausgehändigt und die Zeitschrift Yürüyüs ganz vorenthalten, Post verzögert ausgegeben und ihr Briefe verspätet losgeschickt.

Legale Büchersendungen werden ohne ihr Wissen an die Absender zurückgeschickt. Sie hat immer wieder gegen alle diese Schikanen protestiert, allerdings hat sich keine Verbesserung eingestellt. Da sie keinen anderen Weg gesehen hat gegen diese Zustände vorzugehen, ist sie am 6. April in den Hungerstreik getreten. Seitdem haben die Schikanen der Anstaltsleitung zugenommen. Ihr wurden an acht Tagen die Tageszeitungen Hürriyet, taz und junge welt nicht ausgehändigt.

Die Rote Hilfe e.V. OG Berlin fordert die sofortige Erfüllung sämtlicher Forderungen von Gülaferit Ünsal. Die Anstaltsleitung riskiert mit ihrer Blockade das Leben einer Gefangenen. Die Schikanen gegen sie müssen ein Ende haben!

Rote Hilfe e.V. OG Berlin

Über Gülaferit Ünsal

Gülaferit Ünsal wurde Im Mai 2013 vor dem Berliner Kammergericht wegen ihrer vermeintlichen Mitgliedschaft in der Revolutionären Volksbefreiungspartei-Front (DHKP-C) nach dem Terrorparagraphen 129b StGb zu sechseinhalb Jahren Haft verurteilt, weil sie angeblich Spenden gesammelt und Schulungen organisiert hat. Große Teile der Anklage beruhten dabei auf Informationen türkischer Sicherheitskräfte. Dass beim Zustandekommen solcher Beweise in der Türkei Folter keine Seltenheit ist, war für die Richter nicht relevant. Im Knast ist Gülaferit massiven Einschüchterungen und Schikanen durch die Anstaltsleitung und unsolidarische Mithäftlinge ausgesetzt.

»Im Gefängnis, im Hof, bei der Arbeit, im Auto, während Arztbesuchen und auf den Stationen bin ich mit heftigen Provokationen von anderen Häftlingen angegriffen worden. Obwohl ich mit Wärtern und Sicherheitsleuten gesprochen habe, haben sie sich dazu nicht geäußert und nichts dagegen getan. Man hat eher darauf gewartet und darauf gebaut, dass die Angriffe mehr werden.« schreibt sie in einem offenen Brief. Nachdem sie sich gegen ein Mitgefangene, die sie mit einem Messer bedrohte, verbal zur Wehr setzte, fiel den Schließer*innen nichts besseres ein, als Gülaferit für mehrere Stunden in ihrer Zelle einzuschließen. Außerdem werden ihr regelmäßig türkischsprachige Zeitungen nicht ausgehändigt – praktisch ihre einzige Möglichkeit sich über die Außenwelt zu informieren.

Linke Zeitschrift verboten

Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) hat die Verbreitung einer linken Zeitung verboten, die der türkischen linken Organisation »Revolutionäre Volksbefreiungspartei/-front (DHKP/-C) nahestehen soll. Die Zeitschrift Yürüyüs propagiere offen die gewaltsame Beseitigung der bestehenden Staats- und Gesellschaftsordnung und die Errichtung eines sozialistischen Gesellschaftssystems in der Türkei, teilte das Bundesinnenministerium am Mittwoch in Berlin mit. Zudem propagiere sie Selbstmordattentate als eine unabdingbare Form des Klassenkampfes sowie den bewaffneten Volkskampf unter Führung des militärischen Arms der Organisation, hieß es in einer Stellungnahme des Ministeriums. Das Verbot der Zeitschrift wurde dem Ministerium zufolge am Mittwoch morgen mit umfangreichen Durchsuchungen und Beschlagnahmungen in Baden-Württemberg, Berlin und Nordrhein-Westfalen umgesetzt. »Die Propaganda der linksterroristischen Gruppierung DHKP/-C in Deutschland nehmen wir nicht hin«, so de Maizière. Nicht ohne Grund sei die Organisation bereits seit 1998 in Deutschland verboten. »Deutschland ist eine wehrhafte Demokratie, wir dulden keine Propaganda über die gewaltsame Beseitigung der bestehenden Staats- und Gesellschaftsordnung in der Türkei, und schon gar keine Verherrlichung von Selbstmordattentaten.« Die DHKP-/C steht sowohl in der Europäischen Union als auch in den USA auf der Liste »terroristischer Organisationen«. Ihre Anhänger hatten Ende März in Istanbul einen Staatsanwalt als Geisel genommen. Der Mann und die beiden Geiselnehmer kamen bei der Erstürmung durch die Polizei ums Leben.

Quelle: Junge Welt

In ZH am 1. Mai verhaftet? Meldet euch!

Rund um die Demonstrationen und Aktionen am gestrigen Klassenkampftag in Zürich hat die Stadtpolizei zahlreiche Leute festgenommen. Davon sitzen elf Personen nach wie vor im Knast, sie wurden der Staatsanwaltschaft und Jugendstaatsanwaltschaft zugeführt. Meldet euch bei uns, wenn ihr sie kennt! Wir können beraten und juristisch unterstützen.

Telefon: 079 626 84 21

Email: rotehilfe@aufbau.org