Monthly Archives: June 2016

Ende Juni 2016: Update “Vollzugslockerungen” (Marco Camenisch)

Nach meiner Versetzung im November 2015 von Bostadel nach Saxerriet in das “Geschlossene Übergangs Abteil” (GÜA) fand am 10. Dezember 2015 eine “Übertrittssitzung” mit der Direktion Saxerriet, dem Fallverantwortlichen Amt für Justizvollzug Zürich und meinem Rechtsvertreter statt, wo die folgenden nun schon stattgefundenen “Schritte” enschieden und anschliessend verfügt wurden:

– Januar 2016 interne Versetzung von der “GÜA” in ein “offenes Abteil”
– Februar 2016 2x Ausgang (je 5h) in Begleitung von Anstaltspersonal
– März 2016 2x Ausgang (je 5h) in Begleitung einer “die Verantwortung übernehmenden Bezugsperson”
– April 2016 2x Ausgang (1x 5h, 1x 12h) in Begleitung einer “die Verantwortung übernehmenden Bezugsperson”
– Mai 2016 2x Ausgang je 12h in Begleitung einer “die Verantwortung übernehmenden Bezugsperson”
– 18. Mai eine weitere “Vollzugskoordinationssitzung”

An dieser Sitzung wurde nun entschieden (schrifliche Verfügung ist Mitte Juni erfolgt) Juni und Juli je ein 12 h-Ausgang + je 1 Wochenendurlaub von 24h bzw. 36h und im August 2 Wochenendurlaube von 24h bzw. 36h zu gewähren; somit werde ich nach einer im August vorgesehenen weiteren “Vollzugskoordinationssitzung” und entsprechender Verfügung etwa 3 Monate früher als erwartet, bzw. im September 2016 ein 6monatiges Arbeitsexternat (tagsüber draussen arbeiten, Abend/Nacht im Knast, an Wochenenden meistens Urlaub) beginnen können. Der dazu notwendige min. 50%-Arbeitsvertrag und Vollzugsplatz in einer entsprechenden Anstalt im Raum Zürich sollte soweit gesichert sein.

I.d.F. könnte es zu einigen Monaten Arbeits- und Wohnexternat (draussen arbeiten, draussen wohnen) und spätestens Anfangs 2018 zur bedingten Entlassung kommen.

Meine Kapazitäten zur persönlichen/politischen Beziehungspflege (vor allem Schreibarbeit) wurden schon in den letzten Jahren vor allem durch die ständigen Versetzungen und damit durch die wiederholten Neu-Organisierungen dieser Arbeit stark beeinträchtigt. In dieser langen Übergangsphase “zwischen drinnen und draussen” sind diese Kapazitäten in einer so spannenden wie auch sehr fordernden Neueinrichtung meiner Rest-Lebensumstände ausserhalb der Knastmauern dieser Knast-Gesellschaft noch reduzierter (oft auch einfach “Null”) oder einfach anderweitig beantsprucht. Und diese Anstrengungen müssen alle direkt solidarisch sich einsetzenden Compas und FreundInnen und ich in “Freiräumen” zu bewältigen versuchen, die manchmal noch enger und reduzierter und sicher unwägbarer sind als die hinter Knastmauern.

Es ist daher auch keinesfalls ein politisch/persönliches Desinteresse, Abwenden und Entsolidarisieren wenn ich jetzt und in Zukunft etliche Korrespondenz nur sehr eingeschränkt oder überhaupt nicht mehr zu führen in der Lage bin/sein werde.

Doch könnte sich die Lage schon in der Arbeitsexternat-Periode wegen den etwas erweiterten “Freiräumen” ansatzweise zu entspannen beginnen und damit auch die Neueinrichtung und -ausrichtung einer solidarischen persönlichen/politischen Restexistenz und Kommunikation.

Mit einer ev. baldigen Adressänderung (schon wieder…) werde ich auch den Beginn der obg. Periode mitteilen.

Sempre resistendo, sempre contribuendo, sempre solidale,

marco camenisch, 26.06.2016, Knast Saxerriet, Salez, CH

Communiqué zum Bundesgerichtsentscheid zu “Bring Your Noise”

Communiqué zum Bundesgerichtsentscheid vom 22. April 2016 zum Pilotfall im Zusammenhang mit der Bring Your Noise-Kundgebung in Winterthur 2013

Am 19. Oktober 2013 wurde in der Winterthurer Altstadt die Protestkundgebung Bring Your Noise gegen den brutalen Polizeieinsatz an der Tanzdemonstration StandortFUCKtor vom 21. September 2013 abgehalten. Gleichzeitig wurde dabei auch nochmals die Kritik an der Stadtaufwertung thematisiert.

Rund 300 Personen versammelten sich am Oberen Graben: Transparente wurden angebracht, Flyers verteilt und Musik gespielt. Später kam es zu einer spontanen Demonstration durch die Innenstadt.

An diesem Tag war kein/e einzige/r PolizistIn –zumindest nicht in Uniform- vor Ort. Weder wurden Personenkontrollen durchgeführt noch die Auflösung der Kundgebung gefordert. Doch zwei Monate nach dem Anlass wurden mehr als 20 Personen wegen Teilnahme an einer unbewilligten Demonstration polizeilich vorgeladen und verhört. Im Frühling 2014 folgten dann Strafbefehle durch das Stadtrichteramt: 630.- Franken Busse pro Person.

Alle will die Polizei aufgrund verdeckt aufgenommenem Foto- und Filmmaterial identifiziert haben. Die vordergründige Duldung des Anlasses erwies sich lediglich als eine andere Repressionstaktik als das gewalttätige Polizeispektakel am StandortFUCKtor. Nach dem massiven Polizeiaufgebot und der brutalen Verhinderung der Tanzdemonstration hat die Polizei ihre Strategie geändert: Die sichtbare Gewalt, die Wasserwerfer und das Gummischrot, sind der „unsichtbaren“ Verfolgung durch Überwachung und nachträgliche Vorladungen gewichen. So versuchen die Behörden, zu verhindern, dass sich die TeilnehmerInnen zusätzlich empören und stärker mobilisiert werden. Gleichzeitig zielt diese Strategie auch auf eine Vereinzelung ab, da die Repression zu einem Moment eintrifft, von dem die Behörden hoffen, dass die Betroffenen ihm alleine ausgeliefert sind.

Wir als von den Strafbefehlen zur Bring Your Noise –Kundgebung betroffene Personen schlossen uns zusammen, um uns gemeinsam zu wehren. Wir gingen juristisch und politisch gegen die Bussen und Gerichtsurteile vor, trugen die Kritik an der Stadtaufwertung weiter und kümmerten uns nicht zuletzt gemeinsam um die finanziellen Konsequenzen. Zunächst erhoben wir Einsprache gegen die Strafbefehle. Die Staatsanwaltschaft führte im August 2014 einen ersten Prozess als Pilotprozess durch. Die weiteren hängigen Verfahren galten bis zu dessen Abschluss als sistiert.

Wir riefen dazu auf, unter der Parole Demos-Fotos-Strafbefehle: Den öffentlichen Raum als Ort der politischen Auseinandersetzung verteidigen, sich solidarisch mit dem Angeklagten und den weiteren Betroffenen zu zeigen. Das Urteil bestätigte den Strafbefehl.

Wir beschlossen, das Urteil weiter an das Obergericht des Kantons Zürich weiterzuziehen, welches den Strafbefehl ebenfalls bestätigte.

Anfangs Februar 2016 informierten wir an einer Pressekonferenz im öffentlichen Raum zusammen mit dem Rechtsanwalt V. Györffy über die weitreichendeBedeutung und den politischen Charakter des Urteils. Ebenso kommunizierten wir den Weiterzug des Pilotfalles ans Bundesgericht.

Der Inhalt des Urteils des Bundesgerichtes vom 22. April 2016 lässt sich kurz zusammenfassen. Das Gericht bestätigt die Urteile des Bezirksgerichtes und des Obergerichtes, ohne sich allzu viel Mühe beim Argumentieren zu geben.

Es findet, die gesetzliche Grundlage in Winterthurer Verordnungen genüge, um Menschen wegen der Teilnahme an unbewilligter Demonstration zu verfolgen. Es genüge, dass das neue Polizeigesetz des Kantons Zürich der Polizei die Überwachung durch geheime Film- und Tonaufnahme bei Grossveranstaltungen erlaube. Dies unter der Voraussetzung, dass diese Überwachung notwendig sei, um die Polizei zu unterstützen oder wenn konkrete Anhaltspunkte bestehen würden, dass es zu strafbaren Handlungen kommen könnte. Dann wiederholt es das Mantra der Winterthurer Justiz, dass es bei der StandortFUCKtor-Demonstration zu „massiven Ausschreitungen“ gekommen sei und deshalb jegliche Massnahme der Polizei in diesem Zusammenhang gerechtfertigt sei.

Ein zentrales Argument des Betroffenen war, dass die geheime Videoaufnahmen gar keinem anderen Zweck gedient haben können, als möglichst viele TeilnehmerInnen der Kundgebung nachträglich zu identifizieren und zu verurteilen, weil ja eben kein Polizeiaufgebot weder erkennbar noch im Hintergrund vor Ort war, um eine angeblich drohende Eskalation zu verhindern. Darauf erwidert das Bundesgericht nicht mit Argumenten, sondern wischt den Einwand schlicht vom Tisch: Davon könne keine Rede sein.

Das Urteil besagt, dass das Interesse an der Verfolgung von eventuellen (auch nicht stattfindenden) Straftaten höher zu gewichten sei, als die Interessen des Betroffenen, nicht im Geheimen verfolgt und kriminalisiert zu werden. Dieses Urteil hat über den Einzelfall hinausgehend eine weitreichende Bedeutung für jede Form von Bewegung oder Aufenthalt im öffentlichen Raum. Es stellt die richterliche Legitimierung von heimlicher Überwachung und nachträglicher Identifikation von willkürlich ausgesuchten, missliebigen Personengruppen dar. Dies bedeutet die potentielle, jederzeit mögliche und unsichtbare Kriminalisierung von Menschen im öffentliche Raum.

Das Bundesgericht (unter Vorsitz eines Grünen) belässt es nicht dabei, Machtworte zu sprechen, sondern bestrafte den Betroffenen zudem dadurch, dass die Gerichtskosten im Vergleich zu ähnlichen Fällen verdoppelt wurde: Die dürftige 10-seitige Null-Argumentation kostete rund 4000.- Franken.

Wie bisher in all den verschiedenen Verfahren werden wir auch diese Kosten durch solidarische Spenden und kollektiv organisierte Anlässe zu tragen versuchen.

Aufgrund der besonderen Dimension dieses Urteiles überlegen wir uns, es an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg weiterzuziehen.

Betroffene der Strafbefehle der Bring Your Noise Kundgebung

Kontoangaben: Verein Soli-Fonds, 8400 Winterthur

PC 90-192016-2, CH62 0900 0000 9019 2016 2

Deutschland: »Gewaltenteilung wird zur Farce«

Am Freitag begann in München ein Prozess gegen türkische Revolutionäre. Die Ermächtigung dazu hat das Justizministerium gegeben. Ein Gespräch mit Roland Meister
Interview: Kevin Hoffmann, junge Welt 21.6.2016

Roland Meister ist Rechtsanwalt aus Gelsenkirchen und vertritt Sami Solmaz

Am vergangenen Freitag begann der Prozess gegen zehn türkische Revolutionäre vor dem Oberlandesgericht München. Die Beschuldigten sind Aktivisten der »Konföderation der Arbeiter aus der Türkei in Europa«, ATIK. Was wird ihrem Mandanten und den anderen Angeklagten an konkreten Straftaten vorgeworfen?

Unsere Mandanten werden nach Paragraph 129b Strafgesetzbuch angeklagt. Ihnen wird aber keine konkrete Straftat vorgeworfen. Man hält ihnen vor, dem sogenannten Auslandskomitee der »Türkischen Kommunistischen Partei/Marxistisch-Leninistisch«, TKP/ML, anzugehören. Nach den Paragraphen 129 a und b besteht hier die Möglichkeit zur Bestrafung mit bis zu zehn Jahren Gefängnis. Mit diesen Paragraphen wurde in Deutschland in den letzten Jahrzehnten ein umfassendes Instrumentarium zum Kampf gegen den sogenannten Terrorismus entwickelt. Seit dem August 2002 wird es insbesondere zur Unterdrückung und Kriminalisierung fortschrittlicher und revolutionärer Organisationen im Ausland eingesetzt. Seither wurden mehrere hundert Verfahren gegen Menschen, die linken Kräften in der Türkei angehören sollen, eingeleitet. In der Regel endeten sie mit Haftstrafen. Gegenwärtig sind vor den Staatsschutzsenaten verschiedener Oberlandesgerichte in Deutschland Verfahren gegen angebliche Angehörige der »Arbeiterpartei Kurdistans«, PKK, bzw. der »Revolutionären Volksbefreiungspartei-Front«, DHKP/C, anhängig.

Welches Verständnis der Begriffe »Terrorismus« oder »terroristische Organisation« liegt dem Verfahren zugrunde?

Die TKP/ML wird als »ausländische terroristische Vereinigung« bezeichnet. Im internationalen Völkerrecht gibt es keine einheitliche Definition, was »Terrorismus« bzw. eine »terroristische Vereinigung« sind. Bereits selbständige Arbeitskämpfe werden mitunter als »Terrorismus« bezeichnet. Nach der gesetzlichen Regelung in Paragraph 129a gelten Taten als terroristisch, die darauf zielen, einen Staat oder eine internationale Organisation erheblich zu schädigen. Der TKP/ML und den Angeklagten wird vorgeworfen, in der Türkei gegen das Erdogan-Regime zu kämpfen, um es zu stürzen und statt dessen eine sozialistische Gesellschaft aufzubauen. Der revolutionäre Befreiungskampf wird so als Terrorismus abgestempelt.

Worauf beruft sich die Bundesanwaltschaft im Verfahren gegen die Angeklagten?

In der Anklageschrift werden u. a. Hunderte abgehörte Telefonate oder SMS genannt, die teilweise über Jahre gesammelt wurden. Vorgeworfen wird den Angeklagten etwa das Sammeln von Spenden, das Schreiben von Berichten. Aus anderen Verfahren wissen wir, dass das Organisieren eines Dönerstandes als mitgliedschaftliche Betätigung angesehen werden kann. Was die Beweise angeht, stützt man sich auf eine umfassende Zusammenarbeit zwischen deutschen und türkischen Geheimdiensten und der Polizei, die sich regelmäßig zur sogenannten Terrorismusbekämpfung treffen. Das Verfahren in München hat deshalb eine besondere Funktion, da es sich auch gegen kämpferische migrantische Strukturen richtet, hier der ATIK. Weder sind die TKP/ML oder die ATIK in Deutschland verboten, noch stehen sie auf der sogenannten Antiterrorliste der EU.

Wie bewerten Sie aus politischer Sicht das Verfahren?

In Paragraph 129b wird das juristische Vorgehen gegen einzelne Gruppierungen mit den Interessen der Bundesregierung vermengt. Die Strafverfolgung hängt von einer politischen Entscheidung der Bundesregierung ab, konkret einer Ermächtigung des Bundesministeriums der Justiz. Die Regierung hat diese ausdrücklich erteilt. Ihr ist dabei nicht unbekannt, dass mit der TKP/ML und der PKK Kräfte kriminalisiert werden, die an führender Stelle im Kampf gegen den faschistisch-islamistischen »Islamischen Staat« stehen. Die deutsche Regierung unterstützt mit diesen Ermächtigungen das reaktionäre Erdogan-Regime. Zugleich wird die Gewaltenteilung durch die Ermächtigung der Bundesregierung zu einer Farce.

Ihr Mandant sitzt bereits in Untersuchungshaft. Wie gestaltet sich die?

Die Angeklagten sitzen jetzt seit mehr als 14 Monaten in Untersuchungshaft. Vier der Angeklagten wurden von anderen europäischen Ländern an Deutschland ausgeliefert. Die Verteidigung wird eingeschränkt. So können wir mit unseren Mandanten nur durch eine Trennscheibe reden. Auch der Briefwechsel wird kontrolliert, und es dauert Wochen, bis uns Briefe unseres Mandanten erreichen. Gegen meinen Mandanten betreibt die türkische Regierung ein Auslieferungsverfahren. Ihm droht in der Türkei erneut Folter, nachdem er dort bereits mehrere Jahre lang inhaftiert war und gefoltert wurde.Interview: Kevin Hoffmann

Schweiz: Brief von NEKANE TXAPARTEGI vom 6.6.2016

Lieber,

Zuerst wollte ich dir sagen dass ich Mühe hatte deine Schrift zu verstehen 😉 . Trotzdem danke für deinen Brief.
Die Briefe brauchen ca. 2 Wochen und ich lese Sie gerne, weil Sie uns in Kontakt mit der äusseren Welt und unserem politischen Engagement halten. Ich ernähre mich von eurer Solidarität und das gibt mir Mut weiter zu kämpfen.

Die Haftbedingungen sind sehr begrenzt. Sie nehmen uns die Freiheit und sie versuchen uns auch die Autonomie zu stehlen. Wir können nicht entscheiden wann wir duschen wollen oder wie wir uns bekleiden. Wir können zwei Mal pro Woche duschen, wenn sie es sagen und sie sortieren die Kleider die ich bekomme. Diese tägliche Schikane versucht uns zu brechen und so kann das Gefängnis alles machen. Die wollen das wir unserer Rechte danken müssen, reine Weisse Folter. Aber ich akzeptiere das nicht und so schreibe ich viele Klage und protestiere.
Ich gratuliere zu deinem Geburtstag! Ich bin köperlich ein bisschen älter (43) aber seelisch immer noch Jung! Ich wurde in der letzten Franco Diktatur geboren und bin kämpferisch und rebellisch aufgewachsen. Ich mag Kortatu, Negu gorriak und der genannte Rock Radikal Vasco, Rip, la Polla, Eskorbuto, Piperrak… Die haben über soziale Probleme kritische Lieder gesungen. Leider sind viele von denen später wegen dem Drogenkonsum gestorben. In meiner Generation hat der spanische Staat die Drogen in die linke Szene gebracht um so die Bewegung anzuhalten.
Zusammen damit kam die Repression: Verhaftungen, Foltern, Apartheid, Illegalisation… Leider musste ich sehr viel von der Seite des spanischen repressiven Apparates erleben. Die Folter war eine und jetzt versuche ich hier die Stimme von 5000 baskische Gefolterten zu werden. Wir müssen die “spanische Demokratie” demaskieren und die Schweizerische oder Deutsche Kollaboration denunzieren.

Auch als Feministin will ich mich gegen die die sexistische Folter einsetzen und dafür dass niemand mehr gefoltert wird kämpfen. Und ich will das Jede mich bei diesem Weg begleitet. Dann kannst du meinen Brief weiterleiten und damit die Leute zum schreiben motivieren.
Ich war noch nie in Berlin aber ich würde gern bald mal kommen. Meine Tochter und ich haben eine Reise-Liste und Berlin gehört dazu. Sie war die letzte 7 Jahre meine Übersetzerin! 🙂

Sie redet perfektes Hochdeutsch und Schweizerisches Deutsch und ich eine Mischung, weil ich es auf der Strasse gelernt gelernt habe.
Mit herzlichen Grüssen,
Nekane

NEKANE TXAPARTEGI
BASKISCHE POLITISCHE GEFANGENE
Rotwandstrasse 21
Postfach
80036 Zürich
[das AbtippA: Ich habe manchmal aus einem “mit” ein “vom” gemacht, oder mal ein “m” zu einem “n”, oder auch mal ein grammatikalisches “zu” eingeführt, ein was zu wie gemacht, ein “es” eingeführt oder auch mal einzelne Wörter in der Reihenfolge vertauscht für ein besseres Verständnis]

Spanien: Gabriel Pombo da Silva ist frei

Der anarchistische Genosse Gabriel Pombo ist endlich außerhalb der Mauern – C.N.A., 10. Juni 2016

„Der Anarchismus betrifft das Individuum, nicht nur der Gemeinschaft sondern sich selbst gegenüber. Der Anarchismus wendet sich nicht an den „Bürger“ sondern an den Menschen.“ – Albert Libertad

Liebe Genoss_innen

Endlich, nach vielem Hin und Her vom Knast und den Gefängnisbehörden, haben sie sich verpflichtet gefühlt, ihre eigenen Gesetze zu befolgen, die sie sonst stets verletzen und ich bin hier endlich in Freiheit, richte diese ersten Worten der Dankbarkeit und Liebe an alle, die ihr mich diese letzten 30 Jahre begleitet und in meinem eigenen anarchistischen Glauben bestärkt habt und dabei die elementaren Prinzipien des Anarchismus, gegenseitige Unterstützung und Solidarität, verwirklicht habt. Das hat mich schließlich aus den Klauen der Gefängnisbestie befreit, gegen die ich auf der Straße weiter kämpfen werde, ohne die persönliche Schlacht zu vergessen, die draußen geschlagen wird, da es für mich kaum Unterschiede zwischen dem einen System und dem anderen gibt.

Ich weiß sehr genau, dass ich, noch Teil alldessen, sehr privilegiert bin, da ich auf die Unterstützung von Genoss_innen zählen konnte. Es gibt viele, die nicht von dieser Chance profitieren können. In den kommenden Tagen werden wir Kommuniques herausbringen, die schon über die spezifische Materie unserer Bewegung und möglicher Strategien eintreffen, die wir entwickeln müssen, um den ganzen Institutionalismus und buen-rollismo (??) des revolutionären Anarchismus unserer Älteren/Vorkämpfer_innen/Vorgänger_innen zu erneuern.

Ich möchte festhalten, dass ich niemals unsere libertären Genoss_innen vergessen werde, die im spanischen Staat und auf der Welt gefangen gehalten werden, besonders Mónica, Francisco, Claudio und die zuletzt in Haft genommene Genossin/die letzte in Haft genommene Genossin, die an Deutschland ausgeliefert werden wird, wobei ich viele außer Acht lassen, die ich nicht namentlich erwähne.

Es bleibt viel zu tun, das ist gewiss, aber letztlich wird es nicht bei Lust, Vorfreude und Entschlossenheit bleiben. Ich werde hier nicht auf die niederträchtigen Versuche der Gefängnisleitung, meine Entlassung zu verhindern, eingehen. Das werden wir mit offiziellen Schreiben dokumentieren, in denen sich eindeutig zeigen wird, wie grob und wirr die Justiz dieses Landes ist. Ich bin frei und so wie es aussieht beabsichtigen sie, mich in 45 Tagen von Neuem einzusperren, von Neuem ihre Hunde auf mich loszulassen. Selbstverständlich werde ich weder freiwillig in den Knast gehen, noch mit dem „Gesindel“ paktieren, mich auf irgendeine ausgehandelte Entlassung einlassen. Daher nehme ich an, dass mir nicht mehr bleibt, als aus dem Schatten zu kämpfen, diejenigen Prozesse und antiautoritäten Projekte unterstützend, die voranzutreiben ich für nötig halte, mit allen Mitteln, die mir zur Verfügung stehen, bis hin zum Untergrund in den sie mich treiben.

Alle Menschen und Organisationen zu erwähnen, die mich während all dieser Jahre unterstützt haben, ist unmöglich, es sind zu viele. Ich möchte nur, dass ihr wisst, dass ihr heute, morgen und immer auf mich zählen könnt, wenn es um den Anarchismus und die soziale Revolution geht. Heute, von einem Aufenthaltsort außerhalb der Mauern, schicke ich Berge von Grüßen

Gabriel Pombo da Silva

http://ch.indymedia.org/de/2016/06/97614.shtml