Sozialist vor Gericht

Terrorismusprozess gegen mutmaßlichen DHKP-C-Kader Musa Asoglu beginnt am Donnerstag in Hamburg. Gewalttaten werden ihm nicht vorgeworfen

Von Nick Brauns

Als »Terrorfürst« titulierte das Boulevardblatt Hamburger Morgenpost den türkischen Sozialisten Musa Asoglu nach dessen Festnahme am 2. Dezember 2016. Am Donnerstag beginnt der Prozess gegen den 56jährigen vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg. Die Anklage lautet nach dem berüchtigten Strafrechtsparagraphen 129b auf Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland. Asoglu, der bereits im Kindesalter mit seiner Familie nach Europa kam, wird von der Bundesanwaltschaft beschuldigt, Mitglied der Revolutionären Volksbefreiungspartei-Front (DHKP-C) zu sein. Als »hochrangiger Führungsfunktionär« soll der niederländische Staatsbürger die Vereinigung in Europa geleitet haben.

Die marxistisch-leninistisch orientierte DHKP-C führt in der Türkei regelmäßig Guerillaaktionen gegen Polizeiwachen, Büros der Regierungspartei AKP, aber auch diplomatische Vertretungen der USA durch. Während die Untergrundorganisation in einigen Istanbuler Arbeitervierteln, insbesondere unter Angehörigen der alevitischen Glaubensgemeinschaft, durch ihre soziale Basisarbeit eine gewisse Verankerung hat, werfen ihr andere linke Organisationen Sektierertum und fehlende Solidarität mit dem kurdischen Freiheitskampf vor.

In Deutschland wurde 1983 bereits die DHKP-C-Vorgängerorganisation Revolutionäre Linke (Dev Sol) verboten. Eine Reihe mutmaßlicher DHKP-C-Mitglieder, darunter Funktionäre der legalen Anatolischen Föderation, wurden in den vergangenen Jahren zu Haftstrafen zwischen drei und fast sieben Jahren verurteilt. Gewalttaten in Deutschland wurden ihnen nicht vorgeworfen. Vielmehr wurden nach der Logik des Paragraphen 129b StGB bereits ihre Spendensammlungen für politische Gefangene in der Türkei oder die Organisierung von Konzerten mit der beliebten Band Grup Yorum als Unterstützung des bewaffneten Kampfes in der Türkei ausgelegt.

Nicht nur Ankara würde den Staatsfeind Asoglu gerne in die Hände bekommen. Nach einem Suizidanschlag einer DHKP-C-Militanten auf die US-Botschaft in Ankara und einem weiteren Angriff auf das US-Konsulat in Istanbul setzte die US-Regierung im Jahr 2014 ein Kopfgeld von drei Millionen Dollar auf Asoglu und zwei weitere mutmaßliche Führungskader der DHKP-C aus. Agenten des US-Geheimdienstes CIA wollten Asoglu während seiner Untersuchungshaft in Hamburg verhören, was dieser aber verweigerte. Auffällig ist, dass die Angriffe auf die US-Vertretungen in der Türkei in diesem Prozess nicht thematisiert werden. Da das deutsche Gesetz eine zweimalige Verurteilung wegen derselben Tat verbietet, soll so offenbar der Weg für eine Auslieferung Asoglus an die USA nach Verbüßung seiner Haft in Deutschland offengehalten werden. Voraussetzung wäre, dass die US-Behörden vertraglich zusichern, keine Todesstrafe zu verhängen.

In der Untersuchungshaft im Hamburger Gefängnis Holstenglacis wurde über Asoglu strenge 24stündige Total­isolation verhängt. Anwaltsbesuche durften nur mit Trennscheibe stattfinden. Der Prozess ist auf ein Jahr terminiert. »Da die Verurteilung schon feststeht und ihre Funktion auf das ›Mitmachen bei diesem Justiztheater‹ reduziert ist, hat die Verteidigung im Prozess für uns keine positive Bedeutung«, heißt es in einem Schreiben von Asoglu an seine Unterstützer. »Alles ist in den Paragraph-129-Verfahren schon standardisiert und wirkt wie abgesprochen. Darauf zu reagieren, ist nicht eine juristische, sondern eine politische Option.«

Ein Freiheitskomitee für Musa Asoglu ruft zu einer ganztägigen Kundgebung während des ersten Prozesstages vor dem Gerichtsgebäude auf. Zudem findet am 10. und 11. Februar eine zweitägige internationale Konferenz im Centro Sociale mit Aktivisten und Rechtsanwälten aus Deutschland, Belgien und der Türkei zum Sonderstrafrecht der Terrorparagraphen 129a/b Strafgesetzbuch statt.

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