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Plötzlich war eine von uns verhaftet…. (8. März-Bündnis Nürnberg)

Banu, unsere Freundin und Mitstreiterin im 8. März-Bündnis Nürnberg, wurde am 15. April 2015 völlig unerwartet verhaftet. Sie ist Mitglied von ATIK, der „Konföderation der ArbeiterInnen aus der Türkei in Europa“ und Yeni Kadin (= neue Frau), der Frauenkommission von ATIK. Seit Jahren engagiert sich Banu im 8. März-Bündnis und kämpft mit uns gemeinsam gegen die Unterdrückung von Frauen. Sie unterstützte im Sommer 2014 die Proteste von Flüchtlingen in Nürnberg. Als Referentin sprach sie in den letzten Jahren bei Veranstaltungen zu den Themen „Gewalt an Frauen“, „Traumatisierung“ und „Unbezahlte Hausarbeit“. Beruflich ist ihr als Ärztin vor allem die Unterstützung von gewaltbetroffenen und traumatisierten Frauen ein Anliegen. Ihr persönlicher Kontakt mit Freund_innen und Familie, ihr politisches Engagement und ihre Arbeit als Ärztin wurden am 15 April schlagartig unterbrochen, als sie verhaftet wurde:

Am Nachmittag des 15. April wurden in Deutschland im Zuge von Razzien Fenster zerschlagen, Türen aufgebrochen, Privatwohnungen verwüstet. 7 linke Aktivist_innen wurden verhaftet – darunter auch Mitglieder von ATIK, der „Konföderation der ArbeiterInnen aus der Türkei in Europa“. Banu ist eine davon. Auf Betreiben des deutschen Bundeskriminalamts (BKA) wurden am 15. und am 18. April außerdem in der Schweiz, Frankreich und Griechenland 4 weitere Aktivist_innen verhaftet, die nach Deutschland bzw. Frankreich ausgeliefert werden sollen. 10 Aktivist_innen sitzen seitdem in verschiedenen Gefängnissen, 7 davon in Deutschland.

Seit Jahrzehnten kämpfen in ATIK, der „Konföderation der ArbeiterInnen aus der Türkei in Europa“, Migrant_innen für ihre demokratischen und wirtschaftlichen Rechte. Die Tradition von ATIK geht auf die Organisierung von sogenannten Gastarbeiter_innen zurück. ATIK hat mehr als 20 eingetragene Vereine in Deutschland.

Den Verhafteten wird nun im Rahmen eines Verfahrens nach §§129 a und b StGB die Mitgliedschaft oder Unterstützung einer terroristischen Vereinigung in In- oder Ausland vorgeworfen. Das klingt, als wären sie sehr gefährliche Menschen. Allerdings wird keinem/r der Verhafteten vorgeworfen, an konkreten strafbaren Aktionen beteiligt gewesen zu sein, oder Menschen geschädigt oder ermordet zu haben. Für Verurteilungen nach § 129a und b muss eine direkte Beteiligung an konkreten Handlungen nicht nachgewiesen werden: Für eine Anklage kann allein die vermutete Mitgliedschaft in einer Gruppe oder die Öffentlichkeitsarbeit, die positiv auf eine kriminalisierte Gruppierungen Bezug nimmt, Anlass sein. Auch die finanzielle Unterstützung von Aktivitäten, die einer Gruppe in irgendeiner Form zugute kommen können, können für eine Anklage nach §§129a/b ausreichen. Immer wieder standen und stehen die §§ 129 a und b deshalb als Paragraphen in der Kritik, die nicht auf strafbare Handlungen abzielen, sondern politisch unliebsame Aktivität kriminalisieren.

Unterstellt wird den Verhafteten nun konkret, Mitglieder der TKP/ML zu sein („Kommunistische Partei der Türkei/Marxistisch-Leninistisch“), die in der Türkei aktiv ist. Die TKP/ML ist in der Bundesrepublik allerdings weder verboten, noch wird sie auf der EU-Terrorliste aufgeführt. Tatsächlich wurden mehrere der Verhafteten bereits in der Türkei wegen Mitgliedschaft in der TKP/ML inhaftiert und gefoltert. In Deutschland haben einige von ihnen eben deshalb schon vor vielen Jahren Asyl bekommen. Damals gab es für die BRD offensichtlich keinen Anlass, sie zu kriminalisieren. Jetzt gerieten sie plötzlich ins Visier der Justiz. Wir fragen uns natürlich warum.

Die Türkische Regierung unter Erdogan warf den EU-Staaten – insbesondere der BRD – in der Vergangenheit immer wieder vor, nicht konsequent genug gegen linke und fortschrittliche (Exil-) Organisationen aus der Türkei vorzugehen. In der Türkei waren im November 2013 etwa 10 000 politische Aktivist_innen und Oppositionelle in Haft. Außerdem sind 72 Journalist_innen im Gefängnis (Stand Mai 2015). Im Juli und August 2015 gab es massenhafte Festnahmen linker Aktivist_innen in der Türkei. Wiederholt verlangte die türkische Regierung in den letzten Jahren die Auslieferung von Menschen, die in EU-Ländern im politischen Exil lebten. Bei den Ermittlungen gegen die Aktivst_innen, die Mitte April 2015 verhaftet wurden, gibt es eine eine enge Zusammenarbeit zwischen türkischen und deutschen Ermittlungsbehörden. Uns drängt sich der Eindruck auf, dass deutsche Gerichte in diesem Fall die repressive Politik fortsetzen, die die türkische Regierung gegen Oppositionelle anwendet. Die deutsche Justiz macht sich so zum verlängerten Arm der türkischen Regierung und sperrt Menschen ein, die die Regierung Erdogans gerne hinter Gittern sehen möchte!

Banu und die anderen Verhafteten befinden sich im Moment in Untersuchungshaft in verschiedenen bayerischen Gefängnissen. Bis Mitte August waren die meisten von ihnen 24 Stunden am Tag in Isolationshaft. Mittlerweile haben sie während Aufschluss-Zeiten Kontakt mit anderen Gefangenen. Ein Gerichtsverfahren wird voraussichtlich erst in einigen Monaten beginnen.

Als 8. März‐Bündnis Nürnberg rufen wir alle Frauenorganisationen und ‐projekte, alle Feminist_innen und alle die sich gegen die Unterdrückung von Frauen engagieren dazu auf, sich insbesondere für Freiheit und Gerechtigkeit für unsere Mitstreiterin Banu einzusetzen. Wir fordern auch Freiheit und Gerechtigkeit für die anderen linken Aktivist_innen, die im Rahmen des gleichen
Verfahrens verhaftet wurden. Wir fordern die Abschaffung der weißen Folter Isolationshaft! Wir freuen uns, wenn möglichst viele Einzelpersonen, Initiativen und Gruppen diese Forderungen unterstützen.

Was ihr tun könnt:

Diese Erklärung oder eine eigene Erklärung auf die eigene Homepage stellen oder auf andere Art weiter verbreiteten.

Diese Erklärung als Projekt, Gruppe oder Einrichtung unterstützen – schickt uns eine Mail: 8.maerz-buendnis-nuernberg@riseup.net

Postkarten an Banu schreiben. Schreibt an: „Dialog der Kulturen – z.H. Banu – Fürther Str. 40a – 90429 Nürnberg“. Die Post wird dann weitergeleitet.

Beteiligt euch an Solidaritäts-Aktionen – Infos hierzu findet ihr z.B. auf der Homepage von ATIK:http://www.atik-online.net/deutsch/category/europa/

Für die Verhafteten spenden: Spendekonto : Rote Hilfe Regionalgruppe Nbg – Fü – Er, GLS-Bank Iban: DE85 4306 0967 4007 2383 59; BIC: GENODEM1 GLS Kennwort: ATIK

8. März‐Bündnis Nürnberg – September 2015
http://frauenkampftagnbg.blogsport.de/

Urteilsverkündung im Stuttgarter 129b-Prozess wegen DHKP-C steht bevor

Bis zu sechseinhalb Jahre für legale Vereinstätigkeit gefordert

Göttingen, 25. 07.2015

Am kommenden Dienstag, 28. Juli 2015 geht in Stuttgart der Prozess gegen vier Angehörige der Anatolischen Föderation zu Ende, denen Mitgliedschaft in der linken türkischen Gruppierung ‘DHKP-C’ vorgeworfen wird. Muzaffer Dogan, Yusuf Tas, Sonnur Demiray und Özgür Aslan waren am 26. Juni 2013 im Zuge einer internationalen Großrazzia gegen linke türkische Vereinsstrukturen verhaftet worden und befinden sich seitdem in Isolationshaft. Bei den Aktivitäten, die den Angeklagten vorgeworfen werden, handelt es sich um vollkommen legale Tätigkeiten im politischen und kulturellen Bereich wie Informationsarbeit, Spendensammlungen und die Organisierung von Musikveranstaltungen, darunter vor allem ein Großkonzert mit der beliebten türkischen Band ‘Grup Yorum’.

Die Bundesanwaltschaft fordert Haftstrafen von bis zu sechseinhalb Jahren.
Dass derartige linke Arbeit kriminalisiert werden kann, ist einzig dem Gummiparagrafen 129b zu verdanken, der sich hier erneut als staatliche Allzweckwaffe gegen die migrantische Linke zeigt.

Das Gesetz, das die Betätigung für “terroristische Organisationen im Ausland” unter Strafe stellt, wurde nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 unter dem Vorwand eingeführt, islamistische Gruppen bekämpfen zu wollen. Tatsächlich kommt der neue Paragraf aber in erster Linie gegen linke Bewegungen zum Einsatz und dient der umfassenden Kriminalisierung politischer Basisarbeit, indem ein Bezug zu Organisationen konstruiert wird, die in anderen Ländern militant agieren. Welche fortschrittlichen Gruppierungen als “terroristisch” eingestuft werden, entscheidet die Exekutive in Form des Bundesjustizministeriums. Diese Einstufung unterliegt den Interessen der Bundesregierung und ihrer Verbündeten, und bei wechselnden Allianzen können sich “Terrorgruppen” in Windeseile zu legitimen Freiheitsbewegungen wandeln – oder umgekehrt. Im Fall des NATO-Partners Türkei ist die Beurteilung klar: terroristisch ist, wer vom repressiven Regime unter Erdogan verfolgt wird, weshalb in den letzten Jahren zahlreiche 129b-Prozesse gegen vermeintliche Mitglieder der linken türkischen DHKP-C und der kurdischen PKK mit langjährigen Haftstrafen endeten.

Im Fall des aktuellen Verfahrens in Stuttgart steht zu befürchten, dass das Gericht ein weiteres Gefälligkeitsurteil gegenüber der türkischen Regierung folgen lässt.

Die Rote Hilfe e. V. fordert erneut die Einstellung sämtlicher 129b-Verfahren. Wir werden uns auch weiterhin für die Abschaffung der Gesinnungsparagraphen 129a und 129b einsetzen.

H. Lange für den Bundesvorstand der Roten Hilfe e. V.

Quelle: http://political-prisoners.net/item/3664-urteilsverkuendung-im-stuttgarter-129b-prozess-wegen-dhkp-c-steht-bevor.html

Die Operation des Deutschen Staates vom 15.April 2015 gegen unsere ParteiaktivistInnen war politisch und unsere Antwort wird ebenfalls politisch werden!

Am 15. April 2015 wurde auf Anordnung des deutschen Justizministeriums gegen  TKP/ML AktivistInnen die größte und unrechtmäßigste Operation der vergangenen Jahre durchgeführt. Bei der Operation wurden aufgrund deutscher Haftbefehle zeitgleich in der Schweiz 1, in Frankreich 1, in Griechenland 2, in Deutschland 7,  insgesamt 11 RevolutionärInnen festgenommen. Durch den Auslieferungsantrag Deutschlands sollen die inhaftierten Revolutinäre in Frankreich, in der Schweiz und in Griechenland nach Deutschland überstellt und gemäß der 129 a-b “Anti Terror” Paragraphen angeklagt werden.

Die Schizophrenie des Deutschen Staates!

Unsere von der deutschen Polizei festgenommenen ParteiaktivistInnen leben seit vielen Jahren in Deutschland. Sie sind Werktätige oder Rentner, manche von ihnen politisch anerkannte Flüchtlinge und sind bekannte Persönlichkeiten. Sie haben ihren politischen Hintergrund nie verheimlicht. In ihren Asylanträgen und -verfahren haben sie offen dargelegt, dass sie in der Türkei wegen TKP/ML-Aktivität festgenommen, gefoltert, angeklagt, inhaftiert gewesen sind, gesucht werden und immer noch die selben politischen Einstellungen haben. Anhand dieser Begründungen wurden ihre politischen Asylanträge von deutschen Gerichten anerkannt. Die deutsche Polizei aber nimmt diese Menschen mit den selben Begründungen fest. Wohn- und Arbeitsadressen der Inhaftierten sind bekannt. Die Polizei hätte sie jederzeit zu einer Befragung laden können. Es fand im Gegenteil Polizeiterror statt, die Türen der Wohnungen wurden eingeschlagen. Der deutsche Staat hat mit dieser Herangehensweise versucht, unsere Partei und die aus der Türkei kommenden politischen Flüchtlinge zu bedrohen.

 Unsere Partei TKP/ML ist keine “terroristische Gruppe”, wie es der deutsche Staat hinstellen will. Außerdem sind die deutschen Gesetze und Gerichte auch nicht der gegenteiligen Überzeugung, es gibt bislang kein entsprechendes Uteil, trotz Jahrzehnte langer politischen Aktvität in Deutschland. Unsere heutigen politischen Aktivitäten haben keine anderen Eigenschaften als die Gestrigen.

Unsere Partei ist eine Marxistisch-Leninistische, Maoistische Partei, die in der Türkei eine demokratische Volksrevolution und anschließend eine sozialistische Gesellschaft erzielt. Unsere Identität ist klar. Unsere Partei hat niemals ihr Programm und ihre Ziele vor der Öffentlichkeit verheimlicht. Wir sind keine unbekannte Partei. Wer meint, dass  unsere Partei, die über eine 43-jährige, tadellose Vergangenheit verfügt, mit derartigen Druckmitteln und Komplotten zurückgedrängt und isoliert wird,  ist im großen Irrtum.

Ja, wir haben niemals unsere Ziele und politischen Überzeugungen verheimlicht. Die Tatsache, dass wir in der Türkei illegal aktiv sind, hat nur etwas mit den Umständen in unserem Land zu tun. Die Türkei ist ein faschistisch regiertes Land mit kemalistischer Grundideologie. Der türkische Staat, der sich seit seiner Gründung 1923 Repression und Massaker zum Prinzip gemacht hat, räumt Vielfalt keine Lebenschance ein. Es ist kein Geheimnis, dass der türkische Staat, der eine Sprache, ein Volk, ein Vaterland und eine Religion als Staatsräson hat, auf einer Dauerjagd auf RevolutionärInnen und KommunistInnen ist. Nachdem unsere Partei am 24. April 1972 gegründet wurde, wurde noch vor dem ersten Jahrestag unser Pareigründer und Genosse Ibrahim Kaypakkaya durch den kemalistischen, faschisten türkischen Staat am 18. Mai im Gefängnis von Diyarbakir ermordet. Die Türkei tötet nicht nur die AktivistInnen, die in der Türkei identifiziert werden. Patriotische RevlutionärInnen, die notgedrungen ins Ausland gegangen sind, wurden seitens des türkischen Staates ebenfalls ermordet, wenn sie in Europa identifiziert wurden.

So wurden unsere Parteiaktivisten Katip Saltan 1981 in Aachen und Nubar Yalim 1982 in Amsterdam/Holland durch den türkischen Geheimdienst MIT getötet. Des Weiteren weiß die deutsche Polizei auch genau, dass Sakine Cansiz, eine der Gründerinnen der PKK, Fidan Dogan und Leyla Saylemez am 9.Januar 2013 in Paris vom MIT erschossen wurden. Aus diesen Gründen ist unsere illegale Aktivität die einzige Garantie, dass wir in der Türkei und im Ausland überleben können.

Der türkische Staat ist faschistisch! Der Kampf gegen Faschismus kann nicht alleine mit friedlichen Mitteln geführt werden!

Der türksiche Staat hat das kurdische Volk, das auf seinem Staatsgebiet lebt, seit 90 Jahren ständig geleugnet. Jede Bestrebung der Kurden für ihre Rechte wurde mit Massakern beantwortet. Zehntausende KurdInnen wurden vor den Augen der Weltöffentlichkeit ermordet. Sie wurden ignoriert, assimiliert, ihrer politischen Rechte beraubt, ihre Dörfer wurden in Brand gesetzt, sie wurden vertrieben und systematisch vernichtet.

Der türkische Staat begrenzte seine faschisisch-politische Repression nicht alleine auf KurdInnen. Alle gesellschaftlichen Gruppierungen, Schichten und Glaubensrichtungen, die für ihre Rechte und die Freiheit eingetreten sind, wurden demselben Druck ausgesetzt. Demokratische und revolutionäre Menschen, die Rechte und Freiheit forderten, wurden gefoltert, weggesperrt, in der Haft verschollen und tagtäglich ermordert. Diese Praxis ist in Deutschland und in ganz Europa durch Berichte unterschiedlicher politischer und auf  dem Gebiet der Menschenrechte aktiver Organisationen bekannt. Somit ist die faschistische Eigenschaft des türkischen Staates eine bekannte Tatsache.

Der türkische Staat, der jeden gesellschaftlichen Fortschritt mit Gewalt und Repression  unterdrückt, hat dieses Verhalten auch in der Phase fortgeführt, als er für die EU-Mitgliedschaft höchst engagiert war. Als die Sitzblockade einer Handvoll verantwortungsbewußter Menschen gegen die Privatisierung des Geziparks für ein Bauprojekt 2013 vom Staat gewaltsam aufgelöst wurde, verwandelte sich der Protest mit angestauter Unzufriedenheit zu einer gesellschaftlichen Explosion. Es fanden landesweite Massenproteste statt, die von Millionen begleitet wurden. Der türkische Staat ging wieder einmal vor den Augen der ganzen Welt rabiat gegen die Proteste vor; Durch die gewaltvollen Übergriffe der Polizei kamen acht Personen zum Tode, über zehn Personen erblindeten, über 2500 Personen wurden verletzt, über 100 wurden sogar schwerverletzt. Mehrere Hundert wurden festgenommen und unter Folter inhaftiert.

Der türkische Staat zeigte in der letzten Zeit sein faschistisches Gesicht durch Kindesermordungen noch deutlicher. Dass während Unruhen im Türkisch-Kurdistan kurdische Kinder ermordet werden, wurde zum Alltag.

Während er Ministerpräsident war, ordnete der heutige Staatspräsident Tayyip Erdogan 2006 anlässlich von Demonstrationen im T.Kurdistan an: “Egal ob Kind oder Frau, wir werden das Notwendige unternehmen”. Das Notwendige wurde auch unternommen. Viele Kinder wie Enis Ata, Nihat Kazanhan wurden ermordet. Zuletzt wurde bei den Gezi-Protesten Berkin Elvan umgebracht. Der türkische Staat stempelte diese Kinder sowohl durch die Regierung als auch mit Gerichtsurteilen als Terroristen ab.

Der türkische Staat duldet nicht einmal Parteien, die auf einem legalen Fundament arbeiten. Es ist der Öffentlichkeit hinreichend bekannt, was der HDP widerfuhr, die am 07. Juni 2015 an den Parlamentswahlen teilnahm. Die HDP wurde in der Wahlkampfphase mit Waffen angegriffen und unter Polizei-Kontrolle gelyncht. Bomben gingen während ihrer Kundgebungen hoch, ihre Wahlpropaganda-Arbeit wurde ständig unterbunden. In dieser Zeit wurden acht HDP-Mitglieder getötet, während sie friedliche Wahlpropaganda machten; Die HDP erlebte in dieser Zeit 2000 kleinere und größere Übergriffe.

Der türkische Staat ist gegenüber friedlich-demokratischen Aktivitäten jeglicher Art feindlich gesinnt. Dass die revolutionären legalen Zeitschriften oft angegriffen werden, dass  VerkäuferInnen und VerteilerInnen revolutionärer Zeitungen unter Polizeidruck stehen und dass  Verkaufsstellen der Zeitungen unterdrückt werden, führt vor Augen, wie schwierig ein legaler Kampf in der Türkei ist.

Der türkische Staat nimmt seit 90 Jahren die sunnitische Islam-Religion als Basis und handelt gegenüber allen anderen Religionen und Glaubensrichtungen feindlich. Das Christentum, die Orthodoxie wurden seitens des islamistischen türkischen Staates immer als feindliche Religonen angesehen. Ihre Anhänger wurden “ungläubig” genannt und die Tötung ihrer Mitglieder war somit gerechtfertigt. Armenier, Griechen und Assyrer waren Genoziden ausgesetzt und wurden durch Zwangsumsiedlungen aus ihrem Land vertrieben. Man braucht nicht lange zurück gehen: Der Journalist Hrant Dink wurde per staatlichem Plan ermordet, nur weil er Armenier ist und die Rechte der Armenier und die historischen Ungerechtigkeiten, die Armenier erlebt haben, offen dargelegt hat. In Malatya im Zirve Verlag wurden drei Menschen brutal ermordet, indem ihre Kehlen aufgeschnitten wurden, weil sie christliche Missionare waren. In Trabzon und in Hatay wurden christliche Priester erstochen.

Die Aleviten, die einer anderen Glaubensrichtung angehören, werden als Feinde des türkischen Staates beschrieben und unterdrückt. Bis vor kurzem mussten die Aleviten ihre Religion heimlich ausüben, sie wurden in Maras, Sivas und Corum durch Massaker getötet. Die Gebetshäuser der Aleviten werden immer noch nicht als offizielle Gebetsräumlichkeiten anerkannt. Es wurde versucht, sie durch eine systematische Assimilation von ihrem Glauben abzubringen. Die alevitischen Kinder werden mit obligatorischem Religionsunterricht sunnitisch erzogen. Sogar die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte  “Cem Evis sind die Gebetsräume der Aleviten”  vom April 2015 wurde seitens des türkischen Staates abgelehnt und nicht anerkannt.

Der türkische Staat ist gegen die Meinungsfreiheit. Es war schon immer verboten, Meinungen in schriftlicher und mündlicher Fom zu äußern. Dutzende JournalistInnen sind immer noch inhaftiert. Leser bestimmter Zeitungen wurden schon immer verfolgt, bedroht, festgenommen und gepeinigt und werden immer noch gefoltert.

Die Gefängnisse in der Türkei sind ein Symbol der Tyrannei und Blutlachen. Heute noch bfinden sich 10.000 revolutionäre und patriotische KurdInnen aus politischen Gründen im Gefängnis. Der türkische Staat hat in den Gefängnissen mehrere Massaker begangen. Am 19. Dezember 2000 wurden bei zeitgleichen Übergriffen auf 22 Gefängnisse 28 RevolutionärInnen ermordet, hunderte wurden verletzt. RevolutionärInnen leisteten Widerstand gegen die Gefängnisse des Typ-F, die eine totale Isolation bedeuten, und protestierten mit Hungerstreiks. Der türkische Staat hat gegenüber dieser legitimen Art des Protests  eine faschistische und ignorierende Haltung eingenommen und dafür gesorgt, dass 122 Menschen den Hungertod fanden. In der offiziellen Erklärung des türkischen Justizministeriums sind zwischen 2002 und 2014 2847 Personen in den Gefängnissen gestorben. Laut weiteren offiziellen Erklärungen stehen 547  RevolutionärInnen in U-Haft und Verurteilte durch ihre Krankheiten heute am Rande des Todes. Der türkische Staat setzt die Haft nicht außer Vollzug, sondern wartet auf den Tod der RevolutionärInnen.

1980 bis 2014 kamen 17.000 Personen ums Leben, entweder in der U-Hft verschollen oder durch sogenannte Täter unbekannte Morde durch den Staat umgebracht. Wie und wo diese Menschen gestorben sind, wurde bis heute ofiziell nicht geklärt. Diese Verstorbenen haben noch nicht einmal ein Grab. Obwohl das türkische Innen- und Justizministerium diese  extralegalen Hinrichtungen einräumten, wurden die Leichname bis heute nicht an Hinterbliebenen rausgegeben.

Die Liste könnte noch beliebig lange fortgesetzt werden. Unserer Meinung nach genügt es aber, aufzuzeigen, was für ein Staat der türkische Staat ist…

KommunistInnen haben in der Türkei kein Recht auf ein legales Leben, keine Möglichkeiten, ihre Meinung zu verbreiten und die Massen zu organisieren. Die einzige Alternative dafür ist, sich in der Illegalität zu organisieren. Der Hauptgrund, warum unsere Partei sich als eine illegale Partei organisiert, ist, dass der türkische Staat mit Faschismus regiert wird.

Nicht unsere Partei, sondern das imperialistisch-kapitalistische Regime ist der Terrorist!

Der bewaffnete Kampf ist die Ausübung des rechtsmäßigen Widerstandsrechts unserer Partei. Es ist vollkommen gerechtfertigt, dass wir gegenüber dem türkischen Staat  das Recht des bewaffneten Widerstandes geltend machen, da die Existenz unserer Partei ignoriert, ihr die Vereinigungsfreiheit entzogen, ihre Mitglieder und Befürworter nicht am Leben gelassen, festgenommene Mitglieder und Sympathisanten mit schwersten Gefängnisstrafen bestraft werden. Gleichzeitig ist es auch eine historische Notwendigkeit des Klassenkampfes. Es ist nicht möglich, ohne Zwang und Gewalt die ausbeutenden und grausamen Herrscherklassen zu beseitigen. “Terror”, “Terrorist” und “Terrorgruppe” sind Begrifflichkeiten, die davon abhängen, welche Gesellschaftsklasse sie wie wahrnimmt. Auch der deutsche Staat bewertet unsere Partei im Sinne seiner eigenen Interessen. Unsere Partei ist der türkische Repräsentant des internationalen Proletariats. Sie tritt für eine demokratische Volksrevolution, den Sozialismus und Kommunismus, welche die Interessen des Volkes vertreten, ein. Eine  diesen  Zwecken dienende Organisation als “terroristisch” einzustufen, wird weltweit von den unterschiedlichsten Ländern und Glaubensrichtungen nicht ernst genommen werden. Für die Interessen des Volkes zu kämpfen ist nicht Terrorismus, sondern ehrenhafter Kampf für die Revolution. Und die 43 jährige Tradition unserer Partei ist zu einem Symbol für den ehrenvollen Kampf für die Revlution geworden.

Die Herrscher, die in jedem imperialistisch-kapitalistischen, faschistischen und reaktionären System regiert, hat viele Wege und Methoden entwickelt, um über die Gesellschaft zu regieren. Die Terrorangst, die in der Gesellschaft geschürt wird, ist auch ein solches Mittel. Die Bezeichnung “Terror”, die der deutsche Staat versucht, unserer Partei anzuhaften, akzeptieren wir nicht, wir lehnen sie ab. Deutsche RevolutionärInnen und fortschrittliche Menschen kennen unsere Partei sehr gut. Unsere Partei war schon immer gegen eine blinde Gewalt und hat sich große Mühe gegeben, dem zivilen Volk während des bewaffneten Kampfes keinen Schaden zuzufügen. Wenn es mal doch ungewollt dazu kam und das Volk und die Zivilisten Schaden davon getragen haben, hat unsere Partei Selbstkritik geübt und derartige Praktiken verurteilt. Außerdem hatte sie keine Scheu davor, diese Haltung der Öffentlichkeit gegenüber bekannt zu geben.

Der deutsche Staat soll sich erst einmal dafür verantworten, dass er seit 2001 bis heute unter US-amerikanischer Leitung den Massenmord von Millionen in Afghanistan und Irak für Erdöl und hohe Gewinne unterstützt. Er soll sich für seine Rolle bei der Ermordung von hunderttausenden Menschen in Ägypten, Lybien und Syrien verantworten. Er trägt das Blut von Millionen von Toten an den Händen. Der eigentliche Terrorismus ist, dass für die Interessen des globalen Großkapitals Millionen von Menschen ermordet werden. Der deutsche Staat ist dessen Zentrum, ein Hauptbestandteil dieses Systems.

Der eigentliche Grund, unsere Partei durch die deutsche Polizei und das  Justizministerium in der Öffentlichkeit als eine “terroristische” Struktur darzustellen, ist, dass Deutschland mit dem türkischen Staat wirtschaftliche und politische Beziehungen pflegt. Das deutet auf eine heimliche Abmachung hin. Die Zukunft wird das besser sichtbar machen.

Der deutsche Staat greift die türkischen RevolutionärInnen an, damit er bei seinen Plänen bezüglich des Mittleren Ostens mit dem türkischen Staat gemeinsame Sache machen kann. Er will seine reaktionär-imperialistische Politik gemeinsam mit dem türkischen Staat im Mittleren Osten organisiert realisieren. Alle Mächte, die sich dem entgegen stellen oder einen Schatten darauf werfen, werden als eine Gefahr eingestuft. Die Angriffe auf unsere Partei sind nur ein Ergebnis dieser schmutzigen Berechnungnen.

Was ist der Inhalt des 129 a-b Anti-Terror-Gesetzes?

Nach dem Anschlag auf die Zwillingstürme im Jahr 2001 erweiterte die USA das “Anti-Terror”-Gesetz, das weltweit gültig sein sollte, reorganisierte bereits bestehende Gesetze  und übte großen Druck auf andere Länder aus, damit auch sie diese Gesetze einführen. Viele Länder beugten sich diesem Druck, schoben ihre Souveränität beiseite und erließen neue Gesetze, wie die USA sie verlangte.

Auch die EU-Länder verloren keine Zeit, um die neuen Regulierungen, die die USA verlangte, umzusetzen. Deutschland gehört ebenfalls dazu.

Der Umfang des früheren § 129 wurde 2002 mit zusätzlichen Regelungen  erheblich  erweitert. § 129 ist eigentlich nicht neu. Dieses Gesetz hat einen historischen Hintergrund, der von Bismarck bis Hitler reicht. Zum Beispiel wurden im Jahr 1951 die Aktivitäten der Freien Deutschen Jugend anhand dieses Gestzes verboten.

Mit dem Aufwärtstrend des revolutionären Kampfes nach 1970 in Deutschland und der Vermehrung von revolutionären Gruppierungen mit kritischer Haltung gegen den deutschen Staat, wurde diesem Paragraph ein Paragraph “a” hinzugefügt. Dadurch solte die Festnahme und Verfolgung dieser Gruppen vereinfacht werden.

Nach 2001 wurde an den Paragraphen 129 a noch eine 129 b Erweiterung angehängt und der Umfang wurde erweitert. “Internationaler Terrorismus” wurde als Gefahr dargestellt und mit diesem Paragraphen, der im Jahre 2002 in Kraft trat, wurde die Liste der Organisationen, die “zu verfolgen” seien, erheblich verlängert. Entsprechend dieses Paragraphes können auch Personen verhaftet und nach Deutschland gebracht werden, die in Deutschland nicht aktiv waren, aber mit einer “Gruppierung sympathisieren”. Zum Beispiel wurden am 05.November 2008 festgenommene Mitglieder der Anatolischen Föderation nicht wegen “Straffälligkeiten in Deutschland”, sondern wegen ihrer “Mitgliedschaft in einer illegalen Gruppe in der Türkei” verurteilt. Ein anderes Beispiel ist die PKK. In Deutschland wurden viele PKK-Sympathisanten angeklagt. Die Begründungen waren “bei den Demonstrationen mitgemacht, PKK-Vereine besucht, an PKK-Meetings und Veranstaltungen teilgenommen”. Deutsche Gerichte urteilten jedes Mal ungerecht. Deutschland änderte 2009 fünf Punkte des Paragraphen 129, um “nicht begangene Straftaten” ebenfalls zu bestrafen und durch diese Erweiterung wurden Tausende von Menschen in Deutschland verfolgt, angeklagt, verurteilt und schwer bestraft.

Wenn wir hinter die Kulissen schauen und sehen, wie am 15. April 2015 gegen die AktivistInnen unserer Partei Operationen und Verhaftungen vorgenommen wurden, sehen wir gleichzeitig die türkisch-deutschen wirtschaftlichen und politisch reaktionären Beziehungen. Wenn man sich die historische Vergangenheit der türkisch-deutschen Beziehungen, die Investitionen und die politischen und militärischen Interessen Deutschlands vor Augen hält, sieht man, dass Deutschland niemals die Wünsche der Türkei bezüglich Auslieferung, Verhaftung und Verurteilung der KommunistInnen und RevolutionärInnen ignoriert hat.

Mit dem Besuch der Bundeskanzlerin Angela Merkel am 3.-4. Februar 2013 in der Türkei wurde es durch die Nachrichten in der Presse deutlich, dass Deutschland gegenüber RevolutionärInnen und KommunistInnen, die hier leben müssen, eine strengere Haltung einnehmen wird. Dies war ein Indiz für eine heimliche Abmachung. Die vor kurzem vollzogenen Operationen und Verhaftungen beweisen das ebenfalls.

Fazit:

Es ist offensichtlich, dass die festgenommenen TKP/ML AktivistInnen nicht aus rechtlichen, sondern aus politischen Gründen angeklagt werden.

Das Gesetz hat sehr willkürliche Anwendungen, was die Angeklagte betrifft, die wegen 129 a-b vor Gericht gezerrt werden. Die Gerichte und die Verwaltungsstellen der Justizvollzugsanstalten haben schwere Sanktionen für sie. Bekannte Maßnahmen sind, dass die Ermittlungsakten Akten nicht an die Anwälte weitergegeben werden, deren Verteidigungsrecht reduziert wird, die Materialien, die für die Verteidigung notwendig sind, nicht an die Häftlinge ausgehändigt werden, die Kommunikationsrechte im Gefängnis eingeschränkt werden, Angehörigenbesuche begrenzt sind, z.T. Bücher und Zeitschriften nicht zugelassen sind und, dass die Häftlinge weitgehend isoliert werden. Die Öffentlichkeit hat mehrmals erlebt, dass diese Sanktionen bei den Verurteilungen der PKK, DHKP-C Mitgliedern und bei palästinensischen und deutschen RevolutionärInnen mehrmals und massiv angewandt worden sind.

Wir fordern als Partei, dass unsere festgenommenen AktivistInnen sofort frei gelassen werden und die Repression ein Ende findet. Wir rufen die deutsche Öffentlichkeit dazu auf, Stellung gegen diese Ungerechtigkeit zu beziehen. Diese Ungerechtigkeit und die schmutzigen politischen Berechnungen und Repressionen werden nicht auf unsere Partei und auf die anderen revolutionären und patriotischen Organisationen und Parteien mit Migrationshintergrund begrenzt bleiben.

Es ist offensichtlich, dass dieser Druck und die Verbote gegen alle revolutionären und  oppositionelle Kräfte in Deutschland angewendet wird, sobald der oppositionelle Kampf in der Gesellschaft an mehr Zustimmung gewinnt. Wir rufen alle RevolutionärInnen und die fortschrittliche Öffentlichkeit erneut dazu auf, gegen das Komplott vom 15. April protestieren.

Juni 2015 

Kommunistische Partei der Türkei/Marxisten-Leninisten (Türkiye Komünist Partisi/Marksist Leninist)

TKP/ML – Zentralkomitee

Quelle: http://www.atik-online.net/deutsch/2015/07/14/die-operation-des-deutschen-staates-vom-15-april-2015-gegen-unsere-parteiaktivistinnen-war-politisch-und-unsere-antwort-wird-ebenfalls-politisch-werden

Abtrennung eines Verfahrens im RAZ-Ermittlungsverfahren

Im Ermittlungsverfahren gegen Beschuldigte des RL/RAZ/Radikal-Konstruktes wurde Mitte August ein Ermittlungsverfahren gegen sechs von insgesamt acht Beschuldigten abgetrennt.

Es gibt nun also zwei §129 Verfahren (Bildung einer kriminellen Vereinigung). Weswegen es dazu kam und was sich daraus im Konkreten ergeben wird, können wir noch nicht sagen. Der Kampf für eine befreite Gesellschaft hat als ständige Begleiterin die Repression der Herrschenden. Unsere Antwort muss Solidarität lauten.

Das bedeutet, dass wir uns auch weiterhin geschlossen gegen staatliche Repression zur Wehr setzen werden. Sei es
– gegen das RL/RAZ/Radikal Verfahren, von dem unsere Zusammenhänge, wie das Netzwerk Freiheit für alle politische Gefangenen und Zusammen
Kämpfen, betroffen sind
– gegen die anderen §129 Verfahren, insbesondere gegen die Verfahren, die sich gegen Linke aus der Türkei und Kurdistan richten,
– oder gegen die Repression wegen sogenannter Straßendelikte.

Solidarität ist unsere Waffe. Nutzen wir sie.

Gefangenen Info
Netzwerk Freiheit für alle politischen Gefangenen
Soligruppe
Zusammen Kämpfen

Hintergrund des Verfahrens:

8 Beschuldigten aus Berlin, Magdeburg und Stuttgart wird mit Hilfe des §129 vorgeworfen die Revolutionären Aktionszellen bzw. die Revolutionäre Linke gebildet und an der Untergrundzeitschrift Radikal mitgearbeitet zu haben. Laut Durchsuchungsbeschluss soll es sich bei dem RAZ/RL/radikal Konstrukt um eine Nachfolgeorganisation der
„militanten gruppe“ handeln, die von 2009 bis 2011 verschiedene Aktionen, u.a. einer Aktion gegen das Haus der Wirtschaft und eine Patronenverschickung an Innenminister Friedrich und die „Extremismusforscher“ Jesse und Backes, durchgeführt haben. Mit diesen Vorwürfen haben am 22. Mai 2013 in Berlin, Magdeburg und Stuttgart
insgesamt 21 Hausdurchsuchungen stattgefunden. Im Rahmen der Hausdurchsuchungen wurde Oliver Rast, einer der Beschuldigten, der sich aufgrund der Verurteilung im mg-Prozess im offenen Vollzug befand in den geschlossenen Vollzug in die JVA Tegel verlegt. Am 10. September wurde Oliver aus der Haft entlassen. Zu Beginn des Verfahren richtete sich das Verfahren gegen 9 Beschuldigte. Eine der Beschuldigten war Alexandra Kiss, die sich nach langen Versuchen, den Ansprüchen dieser Gesellschaft gerecht zu werden, sich dazu entschieden hat, ihrem Leben am 02. Juni 2014 ein Ende zu setzen.

weitere Infos unter www.soligruppe.blogsport.eu

Quelle: Political-Prisoners