Oliver Rast war wegen Mitgliedschaft in der »Militanten Gruppe« inhaftiert und wurde nun entlassen
Von Florian Osuch junge Welt 11.9.
Am Mittwoch morgen wurde in Berlin der linke Aktivist Oliver Rast nach einem Jahr Knast aus der Justizvollzugsanstalt Tegel entlassen. Knapp 20 Freunde und Genossen empfingen den Antimilitaristen. Er war wegen eines versuchten Anschlages und wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung – gemeint war die »Militante Gruppe« (mg) – zu einer dreieinhalbjährigen Gefängnisstrafe verurteilt worden. Zusammen mit zwei Begleitern soll er im Juni 2007 in Brandenburg/Havel versucht haben, drei Fahrzeuge der Bundeswehr anzuzünden. Auch der Berliner Soziologe Andrej Holm war damals wegen angeblicher Zugehörigkeit zur mg zeitweise inhaftiert worden. Die Gruppierung bekannte sich zu 30 Anschlägen in Berlin und Umland zwischen Juni 2001 und Februar 2009. Betroffen waren zumeist staatliche Einrichtungen wie Polizei, Justiz und Arbeitsämter und Niederlassungen internationaler Konzerne.
Nach längerer Zeit in Untersuchungshaft verbüßte Oliver Rast seine Reststrafe im offenen Vollzug. An Werktagen konnte er tagsüber die Zelle verlassen. Im Mai vorigen Jahres wurde er erneut verhaftet, im Zusammenhang mit Ermittlungen gegen eine angebliche Nachfolgegruppe der mg, die »Revolutionären Aktionszellen« (RAZ). Mindestens neun Personen wurden der RAZ zugeordnet, unter ihnen auch Rast. Vorgeworfen wurde ihnen auch die Herausgabe der konspirativ publizierten Zeitschrift radikal. Rast wurde damals aus dem offenen in den geschlossenen Vollzug zurückgebracht. Die Razzien vom 22.5.2013 fanden auf Anordnung des Bundesgerichtshofes in Magdeburg, Stuttgart und Berlin statt. Durchsucht wurden damals insgesamt 21 Objekte, darunter Wohnräume der neun Beschuldigten und ihrer Angehörigen, zwei Infoläden und Arbeitsplätze. Eine der von den Razzien Betroffenen, die junge Aktivistin Alexandra Kiss, nahm sich am 2.6.2014 das Leben (siehe jW vom 18.6.).
Während der Haftzeit gründete Oliver Rast gemeinsam mit anderen Gefangenen eine Knastgewerkschaft (jW berichtete). Die Inhaftierten fordern für ihre Tätigkeit hinter den Mauern – sowohl im Auftrag staatlicher Behörden und Ämter als auch für Firmen der Privatwirtschaft – einen entsprechenden Lohn gemäß den Regelungen zum flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn. Neben der minimalen Bezahlung bemängelte die Gefangenengewerkschaft, daß inhaftierte Beschäftigte von der Rentenversicherungspflicht ausgeschlossen seien, was insbesondere bei Langzeitgefangenen das Risiko der Altersarmut enorm erhöht. In einem Kommuniqué der Interessenvertretung hieß es, Knäste dürften »keine gewerkschaftsfreien Zonen« mehr sein