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Repression entgegentreten

Demo zum Tag der politischen Gefangenen am Sonnabend in Hamburg: Solidarität mit türkisch-kurdischen Linken und G-20-Gegnern

Was Musa Asoglu derzeit erleidet, wird auch »weiße Folter« genannt: Keine körperliche Gewalt, sondern Angriffe auf die Psyche. Asoglu sitzt seit gut 15 Monaten in Hamburg in Isola­tionshaft: 23 Stunden am Tag allein in seiner Zelle und auch beim einstündigen Hofgang ohne Kontakt zu anderen Personen; Anwaltsbesuche nur mit Trennscheibe. Der türkischstämmige Niederländer ist weder Serienmörder noch Mafiaboss. Vorgeworfen wird ihm lediglich, Mitglied der Revolutionären Volksbefreiungspartei-Front (DHKP-C) zu sein, die in der Türkei gegen Unterdrückung kämpft.

Am Sonnabend jedoch wird Asoglu hören können, dass er nicht allein ist. In den Nachmittagsstunden werden die Teilnehmer der Demo »Gemeinsam gegen Repression« zum Internationalen Tag der politischen Gefangenen vor dem Untersuchungsgefängnis am Holstenglacis, wo er einsitzt, zu einer Zwischenkundgebung Halt machen. Zu der Demonstration werden Menschen aus Berlin, Stuttgart, Dortmund und anderen Städten anreisen. Sie beginnt um 14 Uhr auf dem Gänsemarkt. Von dort wird sich der Zug zu den Messehallen bewegen, Veranstaltungsort des G-20-Gipfels. Vom Gefängnis aus geht es dann durchs Karolinen- und Schanzenviertel.

Seit Wochen mobilisiert das Hamburger Bündnis »United we stand« bundesweit zu der Veranstaltung, eine von vielen rund um den Aktionstag. Das Bündnis wurde unter dem Eindruck des G-20-Gipfels im Juli 2017 gegründet, es bildet das linke Spektrum der Stadt vom Roten Aufbau Hamburg (RAHH) bis zur Roten Flora ab.

Die Aktionen rund um den 18. März sind allen politischen Gefangenen weltweit gewidmet. In der Bundesrepublik richtet sich der Fokus besonders auf die 26 türkisch-kurdischen Linken, die auf Grundlage des umstrittenen Strafgesetz-Paragraphen 129b (Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland) oft seit vielen Monaten in Haft sitzen. Und natürlich auf die G-20-Gefangenen.

Von den 51 im Juli in Untersuchungshaft genommenen Gipfelgegnern sind nach Angaben der Roten Hilfe in ihrer Sonderausgabe zum Tag der politischen Gefangenen (siehe jW vom 2.3.) noch fünf im Gefängnis. Sechs weitere verbüßen nach Verurteilungen Haftstrafen. Für Halil Simsek vom RAHH sind die inhaftierten Teilnehmer der Proteste gegen das G-20-Treffen nicht weniger politische Gefangene als die türkisch-kurdischen Aktivisten in deutschen Gefängnissen. »Sie sitzen für ihre politische Überzeugung im Knast, nicht wegen schwerwiegender Taten«, sagte er am Donnerstag gegenüber jW. Im Demoaufruf von »United we stand« heißt es, man wolle »ein solidarisches Zeichen« setzen und zeigen, »dass das staatliche Kalkül von Kriminalisierung, Einschüchterung und Spaltung scheitern wird«. Die Demo wende sich gegen die »weltweite autoritäre Formierung von Staat und Gesellschaft«, die sich in Deutschland in einem Rechtsruck und einer weiteren Militarisierung der Polizei ausdrücke.

*Quelle: https://www.jungewelt.de/artikel/329158.repression-entgegentreten.html

Sozialist vor Gericht

Terrorismusprozess gegen mutmaßlichen DHKP-C-Kader Musa Asoglu beginnt am Donnerstag in Hamburg. Gewalttaten werden ihm nicht vorgeworfen

Von Nick Brauns

Als »Terrorfürst« titulierte das Boulevardblatt Hamburger Morgenpost den türkischen Sozialisten Musa Asoglu nach dessen Festnahme am 2. Dezember 2016. Am Donnerstag beginnt der Prozess gegen den 56jährigen vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg. Die Anklage lautet nach dem berüchtigten Strafrechtsparagraphen 129b auf Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland. Asoglu, der bereits im Kindesalter mit seiner Familie nach Europa kam, wird von der Bundesanwaltschaft beschuldigt, Mitglied der Revolutionären Volksbefreiungspartei-Front (DHKP-C) zu sein. Als »hochrangiger Führungsfunktionär« soll der niederländische Staatsbürger die Vereinigung in Europa geleitet haben.

Die marxistisch-leninistisch orientierte DHKP-C führt in der Türkei regelmäßig Guerillaaktionen gegen Polizeiwachen, Büros der Regierungspartei AKP, aber auch diplomatische Vertretungen der USA durch. Während die Untergrundorganisation in einigen Istanbuler Arbeitervierteln, insbesondere unter Angehörigen der alevitischen Glaubensgemeinschaft, durch ihre soziale Basisarbeit eine gewisse Verankerung hat, werfen ihr andere linke Organisationen Sektierertum und fehlende Solidarität mit dem kurdischen Freiheitskampf vor.

In Deutschland wurde 1983 bereits die DHKP-C-Vorgängerorganisation Revolutionäre Linke (Dev Sol) verboten. Eine Reihe mutmaßlicher DHKP-C-Mitglieder, darunter Funktionäre der legalen Anatolischen Föderation, wurden in den vergangenen Jahren zu Haftstrafen zwischen drei und fast sieben Jahren verurteilt. Gewalttaten in Deutschland wurden ihnen nicht vorgeworfen. Vielmehr wurden nach der Logik des Paragraphen 129b StGB bereits ihre Spendensammlungen für politische Gefangene in der Türkei oder die Organisierung von Konzerten mit der beliebten Band Grup Yorum als Unterstützung des bewaffneten Kampfes in der Türkei ausgelegt.

Nicht nur Ankara würde den Staatsfeind Asoglu gerne in die Hände bekommen. Nach einem Suizidanschlag einer DHKP-C-Militanten auf die US-Botschaft in Ankara und einem weiteren Angriff auf das US-Konsulat in Istanbul setzte die US-Regierung im Jahr 2014 ein Kopfgeld von drei Millionen Dollar auf Asoglu und zwei weitere mutmaßliche Führungskader der DHKP-C aus. Agenten des US-Geheimdienstes CIA wollten Asoglu während seiner Untersuchungshaft in Hamburg verhören, was dieser aber verweigerte. Auffällig ist, dass die Angriffe auf die US-Vertretungen in der Türkei in diesem Prozess nicht thematisiert werden. Da das deutsche Gesetz eine zweimalige Verurteilung wegen derselben Tat verbietet, soll so offenbar der Weg für eine Auslieferung Asoglus an die USA nach Verbüßung seiner Haft in Deutschland offengehalten werden. Voraussetzung wäre, dass die US-Behörden vertraglich zusichern, keine Todesstrafe zu verhängen.

In der Untersuchungshaft im Hamburger Gefängnis Holstenglacis wurde über Asoglu strenge 24stündige Total­isolation verhängt. Anwaltsbesuche durften nur mit Trennscheibe stattfinden. Der Prozess ist auf ein Jahr terminiert. »Da die Verurteilung schon feststeht und ihre Funktion auf das ›Mitmachen bei diesem Justiztheater‹ reduziert ist, hat die Verteidigung im Prozess für uns keine positive Bedeutung«, heißt es in einem Schreiben von Asoglu an seine Unterstützer. »Alles ist in den Paragraph-129-Verfahren schon standardisiert und wirkt wie abgesprochen. Darauf zu reagieren, ist nicht eine juristische, sondern eine politische Option.«

Ein Freiheitskomitee für Musa Asoglu ruft zu einer ganztägigen Kundgebung während des ersten Prozesstages vor dem Gerichtsgebäude auf. Zudem findet am 10. und 11. Februar eine zweitägige internationale Konferenz im Centro Sociale mit Aktivisten und Rechtsanwälten aus Deutschland, Belgien und der Türkei zum Sonderstrafrecht der Terrorparagraphen 129a/b Strafgesetzbuch statt.

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