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Brief von Nekane Txapartegi

Vier Jahre seit meiner Verhaftung in der Schweiz: vier Jahre der Ungewissheit

Heute vor vier Jahren, am 6. April 2016 wurde ich in Zürich auf dem Pausenhof meiner Tochter verhaftet. Seither ist viel passiert.

Nach der siebzehnmonatigen Isolation in Schweizer Gefängnisse ging die politische Verfolgung weiter. Mitten in der Aufregung für die Vorbereitung als 1. Mai-Hauptrednerin 2018 erfuhr ich, dass das Sondergericht Audiencia Nacional ein neues Verfahren gegen mich ankündigt. Doch ich liess mich nicht einschüchtern und denunzierte an der 1. Mai-Schlusskundgebung auf dem Sechsenläutenplatz die Existenz politischer Gefangener weltweit. Nach dieser Rede drohte mir ein in der Schweiz lebender spanischer Faschist und ehemaliger Beamter der Guardia Civil in einer spanischen Zeitung, mir solle meine Aufenthaltsbewilligung entzogen werden. Ein Jahr verging mit dieser konstanten Ungewissheit, wie es weitergehen wird.

Im Mai 2019 forderte mich die Schweizer Staatanwaltschaft zu einer Videokonferenz mit dem franquistischen Sondergericht auf. Die Audiencia Nacional hatte ein neues Verfahren eröffnet. Die Folterer wollen mich wieder in Knast sehen! So ging ich mit hundert solidarischen Personen nach Bern. Auch meine Tochter kam mit. Sie wollte selber sehen, wie ich nach der Befragung wieder aus dem Gebäude herauskomme. Die konstante Angst, dass ich wieder von ihr getrennt werden könnte, ist traumatisierend für sie. Die Schweizer Behörden tragen eine Mitschuld: Bis heute haben sie die Folter, die ich überlebt habe, nicht untersucht und anerkannt, ausserdem verweigern sie mir politisches Asyl.

Da ich mich weigerte an einem Verfahren teilzunehmen, das erneut auf den Folteraussagen basiert, drohte die Richterin meinen Anwält*innen mit einem sofortigen Verhaftungsbefehl. Meine Tage in Freiheit seien gezählt.

Erneut folgte eine Zeit der Ungewissheit. Ich versuchte, so gut es ging zu vermeiden, dass dieser repressive Verfolgungsapparat nicht komplett unseren Alltag überschattete. Aber es gab Momente, in denen ich in meiner Nachbarschaft überall Zivilpolizisten sah und ich mich nur schwer auf etwas konzentrieren konnte. Auch die Personen in meinem Umfeld waren von der Bedrohung und Ungewissheit betroffen. Gleichzeitig erlebte ich viel Solidarität. Im Free Nekane-Bündnis haben wir einen neuen Comic gestaltet, ein Video, Flyer, Fahnen und neue Kleber gemacht, Demos und Veranstaltungen organisiert. Wir haben nicht aufgegeben.

Im Oktober 2019 stellte die Audiencia Nacional dann einen internationalen Fahndungs- und Haftbefehl aus. Wird die Schweizer Regierung erneut die Folterer unterstützen? Bisher entzog sich die Schweiz jeglicher Stellungnahme. Die Foltervorwürfe hat sie bis heute nicht untersucht und auch eine finanzielle Entschädigung für meine Haft verweigert der Schweizer Staat (Bundesgerichtsentscheid vom März 2020).

Die aktuelle Situation sieht für mich so aus: Der spanische Staat will mich ausliefern lassen. Der Ball liegt bei den Schweizer Behörden. Seit letztem Oktober haben wir nichts Neues gehört. Einerseits ist das ein gutes Zeichen. Ich bin in Zürich, auf freiem Fuss, kann arbeiten und mich um meine Tochter kümmern. Andererseits sind die ständige Ungewissheit und die allzeit präsente Verhaftungsgefahr sehr belastend für mich, meine Tochter und mein Umfeld.

Aber wir sind bereit, die Free Nekane-Netzwerke sind stark. Die schweizweite solidarische und feministische Bewegung hat gezeigt, dass sie kämpft, solange ich verfolgt werde. Nekane bleibt frei!

Durch die Massnahmen zur Bekämpfung des Corona-Virus haben mehr Menschen einen kleinen Einblick erhalten, was Isolation bedeuten kann, wie es ist, Angehörige nicht besuchen oder sich bei Todesfällen nicht verabschieden zu können. Dies ist unsere jahrelange Realität. Das Corona-Virus wird eines Tages unsere Leben wieder weniger stark prägen, die Verbote und Massnahmen für einige wieder aufgehoben werden. Für uns aber werden diese Lebensumstände bleiben, solange diese mörderische Verfolgung nicht gestoppt wird.

Wir bleiben aufmerksam, wir bleiben bereit!
Feministische und kämpferische Grüsse
Jo ta ke denok aske izan arte!
Nekane

http://www.freenekane.ch/

Nekane: Liebe Solidarische, Freund*innen und Compañerxs

An einem 24. November, im Jahr 1999, kam ich aus dem spanischen Gefängnis Soto del Real frei. 20 Jahre später, am gleichen Datum, könnte ich wieder in einem Schweizer Knast sein…

Am Montag 18. November wurde bestätigt, dass ein Auslieferungsantrag schon in Bern auf dem Tisch liegt. Der Stempel ist der gleiche wie 2016: der spanische Folterstaat. Die Vorwürfe, die keine konkreten Taten beinhalten, basieren auf den Folteraussagen, die ich während der 5 Tage Incomunicado Haft in Madrid gemacht habe. Die politische Verfolgung wegen meiner Ideen geht weiter, die Jagd auf mich ist eröffnet… Die Folterer haben damals meinen Frauenkörper als Kriegsfeld benutzt und jetzt werde ich verfolgt, weil ich gegen die sexistische Folter kämpfe, die ich überlebt habe! Ich soll wegen dem Kampf gegen die staatliche und patriarchale Gewalt verhaftet werden…

In 20 Jahren haben Regierungen, Präsidenten und Minister gewechselt. Aber der ganze repressive Apparat bleibt und die das Sondergericht Audiencia Nacional ist die Speerspitze dieser Repression. Auch das sexistische System und die patriarchale Justiz wollen mich peinigen…
Schauen wir, auf welcher Seite die «neutralen» Schweizer Behörden sich positionieren, weil man ist für die Folter oder dagegen.

Ihr seid schon auf meiner/unserer Seite und das gibt uns Kraft, weiter Widerstand zu leisten und für unsere Befreiung zu kämpfen!!!!

Feministische und kämpferische Grüsse
Nekane

Liebe Solidarische, Freund*innen und Compañerxs

Die politische Verfolgung von Nekane Txapartegi geht weiter

Spanischer Staat droht mit neuem Auslieferungsantrag

Eineinhalb Jahre nach ihrer Freilassung drohen die spanischen Behörden mit einem neuen Haftbefehl gegen Nekane Txapartegi. Dabei hatten das Bundesgericht und das Bundesverwaltungsgericht als glaubhaft erachtet, dass die baskische Journalistin im spanischen Staat gefoltert wurde. Trotzdem blieb es den Schweizer Behörden bisher erspart, zu den Foltervorwürfen Stellung zu nehmen. Am Mittwoch, den 22. Mai 2019, war Nekane Txapartegi bei der Bundesanwaltschaft in Bern vorgeladen, um per Videokonferenz durch das spanische Sondergericht Audiencia Nacional befragt zu werden. Die Anschuldigungen gegen Nekane Txapartegi basieren erneut auf einem unter Folter erzwungenen Geständnis von 1999; dies war bereits beim Rechtshilfegesuch im Jahr 2016 der Fall. Nekane Txapartegi ging in Begleitung ihrer AnwältInnen und zweihundert solidarischer Menschen zur Bundestaatsanwaltschaft. Sie wies die Schweizer Behörden darauf hin, dass sich das Rechtshilfegesuch der Audiencia Nacional ausdrücklich auf den Inhalt des unter Folter abgegebenen Geständnisses bezieht. Da der spanische Antrag völkerrechtswidrig und daher nach Schweizer Recht unzulässig ist, lehnte Nekane Txapartegi die Anhörung per Videokonferenz ab. Die spanischen Behörden kündigten an, einen Haftbefehl zu erlassen und die Schweiz mit einem neuen Auslieferungsgesuch zu konfrontieren.

Folter im spanischen Staat, Haft in Zürich
1999 wurde Nekane Txapartegi, damals Stadträtin von Asteasu, durch die Guardia Civil festgenommen und während 5 Tagen schwer gefoltert und vergewaltigt. Nekane Txapartegi wurde unter Folter gezwungen, ein vorgefertigtes Geständnis zu unterzeichnen. Aufgrund dieses Geständnisses verurteilten sie die spanischen Behörden im Jahr 2007 zu 11 Jahren Haft. Nekane Txapartegi flüchtete vor drohender weiterer Folter und Verhaftung. Seit mehreren Jahren lebt sie mit ihrer Tochter in der Schweiz. Im Frühling 2016 wurde sie aufgrund eines Auslieferungsantrages durch den spanischen Staat in Zürich inhaftiert. Mit ihren Anwälten rekurrierte sie gegen die Auslieferung und stellte zugleich einen Asylantrag an die Schweiz. Nach 17 Monaten Haft kam Nekane Txapartegi 2017 frei, da die spanischen Behörden das Auslieferungsbegehren zurückgezogen haben. Dies weil das spanische Gericht die ursprüngliche Haftstrafe reduziert hatte und die Haftstrafe deshalb verjährt war.

Bundesgericht: Folter ist «glaubhaft»
Aufgrund der Reduktion der Haftstrafe musste die Schweiz letztlich keine Stellung zum Foltervorwurf beziehen. Die beiden obersten Gerichte der Schweiz sprachen jedoch eine unmissverständliche Ermahnung zum Thema Folter aus. So stufte das Bundesgericht die Foltervorwürfe am 31. Oktober 2017 als «glaubhaft» ein. Und auch das Bundesverwaltungsgericht kam in seinem Urteil anlässlich der Asylbeschwerde von Nekane Txapartegi am 27. November 2017 zum Schluss, dass ihre Verletzungen in Haft stetig zunahmen und es «angesichts der damaligen Umstände durchaus möglich ist, dass die Beschwerdeführerin während ihres Aufenthalts in Tres Cantos der Guardia Civil sowie im Gefängnis Soto del Real physischen wie auch psychischen Misshandlungen ausgesetzt war.»

Bundesverwaltungsgericht rügt SEM
Damit rügte das Bundesverwaltungsgericht den erstinstanzlichen Entscheid des Staatssekretariats für Migration (SEM), wies das Asylgesuch jedoch nicht an dieses zurück, womit eine Neubeurteilung ausblieb. Begründet wurde dieser Entscheid damit, dass das spanische Gericht die verhängte Haftstrafe offiziell für verjährt erklärt habe und die Betroffene daher keine Verfolgung mehr zu befürchten habe. Diese Einschätzung wird durch die erneute politische Verfolgung jetzt aber in Frage gestellt.

Mai 2019: UNO bestätigt Folter erneut
Sollte der spanische Staat nun tatsächlich einen erneuten Auslieferungsantrag stellen, hätte die Schweiz einige Schwierigkeiten, diesem stattzugeben. Stattdessen wäre die Schweiz gezwungen, dieFoltervorwürfe genau zu untersuchen. Denn erst im vergangenen Jahr – am 14. Februar 2018 – hatte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte den spanischen Staat wegen schwerer Misshandlung in Haft in zwei Fällen verurteilt. Zuvor war der spanische Staat in Strassburg schon acht Mal wegen nicht oder ungenügender Untersuchungen von Foltervorwürfen verurteilt worden. Und am 20. Mai 2019 – zwei Tage vor der erneuten Einvernahme Nekane Txapartegis – bestätigte der Menschenrechtsausschuss der UNO die Folter eines Verhafteten im Jahr 2007. Im gleichen Jahr also, in dem Nekane Txapartegi geflüchtet ist. Die erneute politische Verfolgung ist retraumatisierend. Die Schweiz ist aufgefordert, das absolute Folterverbot zu respektieren und der Überlebenden von sexualisierter Folter angemessenen Schutz zu bieten.

Freenekane Bündnis, 24.05.2019
Medienkontakt: freenekane.medien@gmail.com

Free Nekane Demo (22.5., Bern)

NEUE ZEIT FÜR DIE SOLI-AKTION AM 22. MAI

Der spanische Staat macht weiter mit der politischen Verfolgung gegen Nekane!
Das Sondergericht Audiencia Nacional hat ein neues Rechtshilfegesuch gestellt. Die Schweizer Bundesanwaltschaft zeigt sich kollaborationsbereit mit dem spanischen Folterapparat.
Deswegen zeigen wir uns stark – sexualisierte Folter ist ein Asylgrund! Keine von uns ist alleine!

Zeigen wir unsere Solidarität mit Nekane am Einvernahmezentrum.

22.5.2019 / genau 10 Uhr / Brückenstrasse 50

Eine von uns! Alle nach Bern!


(veraltet)

Sexualisierte Folter ist ein Asylgrund – keine Auslieferung an den Folterstaat Spanien

Spanien will Nekane wieder in den Knast sperren!
Setzen wir erneut ein starkes Zeichen für Nekane und für Betroffene sexualisierter Folter!
Kommt alle zur kleinen Schanze, Bern am Mittwoch 22.05. um 18h!

https://barrikade.info/article/2261

Wie die Schweiz sich als spanischer Erfüllungsgehilfe lächerlich macht

Nun musste die Schweiz die baskische Journalistin Nekane Txapartegi, eines der “meistgesuchten ETA-Mitglieder” freilassen – Ein Kommentar

Bis zur letzten Minute hat sich die Schweiz im Fall der baskischen Journalistin Nekane Txapartegi wahrlich nicht mit Ruhm bekleckert, sondern ein für ein demokratisches Land unrühmliches Schauspiel geliefert. Das passiert halt, wenn man haltlose Vorwürfe aus Spanien nicht vernünftig prüft, die zudem auf Foltergeständnissen beruhen.

In Spanien galt die 44-Jährige noch bis vor gut einem Jahr als “meistgesuchtes ETA-Mitglied”. Es wurde gejubelt, als man im April 2016 das angeblich hochrangige Mitglied der baskischen Untergrundorganisation geschnappt hatte. Man kennt das, auch Tomas Elgorriaga sollte angeblich ein ETA-Chef gewesen sein, während er friedlich an der Freiburger Universität studierte und später dort gearbeitet hatte.

Gemeinsam ist beiden Fällen, dass sie Gemeinderäte für die linksnationalistische Partei Herri Batasuna waren und im Zusammenhang ihrer politischen Arbeit von der Guardia Civil verhaftet und schwer gefoltert wurden. Beide flohen, als ihnen eine Verurteilung drohte und sie wieder in die Hände derer fallen sollten, die sie schwer gefoltert hatten. Elgorriaga floh nach Freiburg, Txapartegi nach Zürich, wo sie fast neun Jahre lebte. In ihrem Fall kamen zur bestialischen Folter auch noch sexuelle Übergriffe und Vergewaltigung durch die hinzu, die sich in Spanien “Sicherheitskräfte” nennen.

Ihren Gang durch die Hölle hat mir die Journalistin einst in einem verstörenden Interview erzählt. Die unschönen Details von Erstickungsmethoden, Elektroschocks, Schlägen, Scheinhinrichtungen, Einführen von Pistolenläufen in alle Körperöffnungen und die Drohung, auch Freunde und die Familie zu verhaften und zu foltern, erspare ich den Lesern. Sie sind ohnehin ungeeignet, um das von Folteropfern Erlebte auch nur ansatzweise nachzuvollziehen. Nekane und ich arbeiteten einst in einer baskischen Recherchezeitschrift, die ebenfalls mit fadenscheinigen Begründungen verboten worden, weil auch hinter ihr angeblich die ETA stehen sollte.

Das war auch das Schicksal von zwei baskischen Tageszeitungen und einem Radio. Aber in allen Fällen haben sogar spanische Gerichte nach Jahren geurteilt – die Medien waren längst zerstört -, dass es für die harten Anschuldigungen keine Beweise gab, die auch von deutschen Kollegen gegen den Autor dieser Zeilen erhoben wurden und dramatische Folgen auch für mich hätten haben können.

Die vorläufige Schließung der “Euskaldunon Egunkaria”, die einst einzige “Baskische Tageszeitung” komplett in der baskischen Sprache Euskera verfasst, “ist von der Verfassung nicht gedeckt und entbehrt einer speziellen Rechtsnorm die sie autorisieren könnte”, urteilte der Nationale Gerichtshof. Die Egunkaria-Journalisten wurden freigesprochen, obwohl sie unter der Folter sogar Geständnisse abgelegt hatten. Das Gericht schenkte denen erstmals keinen Glauben. Dafür wurde Spanien vom Straßburger Menschenrechtsgerichtshof verurteilt, allerdings zu einer lächerlichen Strafzahlung von 25.000 Euro. “Es ist billig in Spanien zu foltern”, erklärte der gefolterte Egunkaria-Direktor Martxelo Otamendi.

An den Folter-Darstellungen von Nekane Txapartegi hatte ich nie auch nur den geringsten Zweifel. Dass sie unversehrt verhaftet, aber völlig zerstört nach zehn Tagen im Knast abgeliefert wurde, stellte sogar der Gefängnisarzt in der Eingangsuntersuchung fest. Und ich befand mich dabei in guter Gesellschaft. Auch Amnesty International hatte 1999 den Fall in den Jahresbericht aufgenommen. Nach ihrer Verhaftung in der Schweiz wurde sie von ausgewiesenen Folterexperten untersucht.

Der Wiener Psychiater Prof. Dr. Thomas Wenzel und der türkische Rechtsmediziner Dr. Önder Özkalipci haben ihre Untersuchungen auf Basis des Handbuchs für die wirksame Untersuchung und Dokumentation von Folter und anderer grausamer, unmenschlicher oder entwürdigender Behandlung oder Strafe durchgeführt, dass auch “Istanbul-Protokoll” genannt wird. Özkalipci, der in Genf lebt, ist Co-Autor des Protokolls. Es wurde von 75 forensischen Ärzten, Psychologen, Menschenrechtsbeobachtern und Juristen aus 40 Organisationen und 15 Ländern verfasst, die auf Folter spezialisiert sind.

“Unsere Befunde bestätigen in den Schlussfolgerungen den Folterbericht der Betroffenen”, schrieb Wenzel nach der Untersuchung der baskischen Journalistin. Özkalipci erklärte unter Betrachtung der psychologischen Diagnosen und den belegten physischen Befunden, dass “sie in den zehn Tagen der Verhaftung in Kontaktsperre zwischen dem 9. – 19. März 1999 gefoltert wurde.” Kontaktsperre meint die völlige Isolierung der Betroffenen, in denen sie bis zu zehn Tage wegen Kontakt zu ihrem Anwalt noch zur Familie haben. Die UNO und Menschenrechtsorganisation fordern seit Jahrzehnten erfolglos ihre Abschaffung und bis dahin lückenlose Video-Aufzeichnungen.

Und obwohl sich auch der UNO-Sonderberichterstatter für Folter für die Baskin eingesetzt hatte, hielt die Schweiz bis am Freitag daran fest, die Baskin an Spanien auszuliefern. Auch Nils Melzer hatte an sein Heimatland appelliert, das sich seiner Meinung nach auf Irrwegen befinde. In einer öffentlichen Erklärung forderte er die Schweiz auf, Nekane Txapartegi nicht auszuliefern: “Die Schweiz muss das Folterverbot kompromisslos schützen.”

Doch Justiz und Regierung drückten sich aus der Verantwortung und lehnten die Einsprüche der Baskin gegen ihre Auslieferung konsequent ab, weshalb eine baldige “Ausschaffung” erwartet wurde. Das Bundesstrafgericht wand sich im Juli damit heraus, Txapartegi könne sich nicht auf das Folterverbot der Europäischen Menschenrechtskonvention berufen, wenn sie an ein Land mit demokratischer Tradition ausgeliefert werden soll. Das Gericht hielt sich nicht für zuständig, den spanischen Prozess zu wiederholen oder den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu ersetzen. Dass Spanien in den letzten Jahren in acht Folterfällen verurteilt worden ist, wurde einfach ignoriert.

Doch letztlich kam alles am Freitag ganz anders, aber nicht weil der Schweiz plötzlich Menschenrechte am Herzen gelegen hätten. Txapartegis Anwalt Olivier Peter hatte Bewegung in die “vertrackte Justizaffäre” gebracht, wie die Neue Zürcher Zeitung (NZZ) meint. Die einstige Haftstrafe von 11 Jahren war zwischenzeitlich ohnehin schon auf sechs Jahre gesenkt worden. Im Februar machte der Oberste Gerichtshof aus der angeblichen ETA-Führerin dann einen “weniger gravierenden” Fall und senkte die Strafe auf drei Jahre und sechs Monate. Damit einher gingen neue Verjährungsfristen, wie Peter festgestellt hatte.

Auf Antrag der Verteidigung stellte auch der Nationale Gerichtshof in Madrid nun fest – sogar das Ministerium für Staatsanwaltschaft war einverstanden -, dass ihre Strafe längst verjährt ist. Daraufhin hob die Schweiz auch die Auslieferungshaft auf, da Madrid den Auslieferungsantrag zurückgezogen hatte. Die Schweizer Justiz verfügte, Txapartegi am Freitagmittag freizulassen, was ihre Schweizer Unterstützer mit einem Feuerwerk gefeiert hatten. Das Bundesamt für Justiz (BJ) hatte die nötigen Papiere schon nach Zürich geschickt.

Doch frei kam sie zunächst nicht. Denn die Rechnung hatten die Freunde, Familie und Kollegen der Journalistin ohne die Schweizer Bürokratie gemacht, die nun ein “Verwirrspiel” begann, wie der Tages-Anzeiger feststellt, der sich in der Verteidigung der Rechte der Journalistin hervorgetan hat. Ihr Anwalt erklärte mir auf meine verstörte Nachfrage, der Kanton Zürich habe sie “administrativ festnehmen” lassen und plötzlich Auslieferungshaft beantragt hatte. Peter erklärte, es habe damit zu tun, dass sie “keine Papiere” hat, da sie unter falschem Namen in der Schweiz lebte.

In der Schweiz und im Baskenland lief sofort eine hektische Mobilisierung an, um die baldige Auslieferung zu verhindern. In die Versammlung in ihrem Heimatdorf Asteasu kam dann aber die die Nachricht, dass Txapartegi doch freigelassen wurde, während ihr Bruder Joseba den Bewohnern die “vertrackte Lage” zu erklären versuchte. Ein Jubel brach los und sofort wurde Sekt besorgt und geköpft. “Sie steht neben mir”, schickte der Anwalt ein Bild an Freunde und Familie.

Wie in einem schlechten Hollywood-Streifen gab es schließlich ein Happy End. Man darf vermuten, dass Bern interveniert hat, damit der peinliche Vorgang durch die Auslieferung der traumatisierten Frau auf die Spitze getrieben wird.

Denn auch die NZZ analysiert, dass sich damit die Schweiz aus einer “unangenehmen Lage” befreit hat, schließlich hatte Melzer mit einer Verurteilung durch die UNO gedroht, sollte das Bundesgericht die Ausweisung bestätigen. Damit hätte die Schweiz ein Urteil anerkannt – was sie tatsächlich sogar getan hat -, das auf einem durch Folter erzwungenen Geständnis basiert. Das wäre und ist ein Verstoß gegen das Folterverbot, nur durch die Verjährung umgangen. Und, auch das sollte nicht vergessen werden, worauf der Anwalt hingewiesen hat: Das Folteropfer Txapartegi hat in der Schweiz 17 Monate “willkürlich in Haft” gesessen, die für sie eine Re-Traumatisierung bedeutet hat, wie Experten meinen.

https://www.heise.de/tp/news/Wie-die-Schweiz-sich-als-spanischer-Erfuellungsgehilfe-laecherlich-macht-3834203.html

Aktionswochen: Free Nekane! /// Weeks of Action: Free Nekane!

Vom 15. – 30. September 2017

Nekane Txapartegi ist eine baskische revolutionäre Feministin, Aktivistin und Journalistin. Nach Jahren im Untergrund wurde sie am 6. April 2016 in Zürich verhaftet. Grund dafür war ein spanischer Auslieferungsantrag. Seither ist Nekane in Zürich inhaftiert. Vor ihrer Flucht aus dem Baskenland wurde Nekane 1999 von der spanischen paramilitärischen Polizei Guardia Civil entführt. Fünf Tage lang musste sie die Incomunicado-Haft, ohne Kontakt zu einem Anwalt, einer Ärztin ihres Vertrauens oder ihren Angehörigen, ertragen. Während dieser Zeit wurde sie massiv gefoltert und vergewaltigt. Mit Schlägen, Tritten, einer Scheinhinrichtung und Vergewaltigung wurde von ihr ein falsches Geständnis erpresst. Auf der Grundlage der unter Folter erzwungenen Aussagen wurde Nekane 2007 in einem Massenprozess gegen baskische Linke zu einer mehrjährigen Haftstrafe wegen „Unterstützung einer terroristischen Vereinigung“ verurteilt. Um sich dem Zugriff der spanischen Klassenjustiz zu entziehen, tauchte Nekane ab. Die Schergen des spanischen Staates verfolgten sie bis nach Zürich, wo sie im Frühling des letzten Jahres dann durch die mit Spanien kooperierende Schweizer Polizei verhaftet wurde.

Parallel zum Auslieferungsverfahren läuft auch ein Asylverfahren. Doch die zuständigen Behörden haben sich in erster Instanz trotz belegter Folter für eine Auslieferung und gegen Asyl entschieden. Letzten Monat hat sich nun auch eine weitere Instanz für eine Auslieferung an Spanien ausgesprochen, wobei sich das Gericht auf eine vermeintliche „demokratische Tradition“ Spaniens stützt.

Seit der Verhaftung von Nekane hat sich schweizweit eine breite Solidaritätskampagne formiert. Nach diesem weiteren für Nekane negativen Entscheid ist Solidarität und eine entschlossene Antwort wichtiger denn je! Deshalb wird vom 15. bis 30. September zu Aktionstagen für die Freiheit von Nekane aufgerufen. In dieser Zeit werden in verschiedenen Schweizer Städten Aktionen, Veranstaltungen, etc. durchgeführt. Die Aktionstage enden am 30. September mit einer Demonstration in Zürich.

Beteiligt euch in euren Städten an den Aktionstagen für die Freiheit von Nekane!

Free Nekane and all political prisoners!

www.freenekane.ch

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Weeks of Action: Free Nekane!

From 15 – 30 September 2017

Nekane Txapartegi is a Basque revolutionary feminist, activist and journalist. After year of living in illegality she was arrested in Zürich on 6.4.2016. The reason for her arrest is a Spanish appeal for extradition. She is imprisoned in Zürich since then.

Before she fled the Basque country, she was kidnapped by the Spanish paramilitary police Guardia Civil in 1999. She had to endure the „Incomunicado“ imprisonment for five days without any contact to lawyers, doctors or her relatives. She was heavily tortured and raped during these days. They forced a fake confession out of her with beatings, kicks, a fake execution and rape. Because of this confession which was obtained by torture, Nekane was sentenced to years in prison in a mass trial against the Basque left because of „support of a terrorist association“. She fled into illegality to evade the Spanish class justice. The henchmen of the Spanish state followed her to Zürich where she was arrested in the spring of last year by the Swiss police who cooperated with Spain.

Parallel to the trial regarding her extradition there is also a trial regarding political asylum. But the public authorities of the first instance decided for extradition and against asylum despite proven torture. Last month, another judicial instance decided in favor of an extradition to Spain, citing the „democratic tradition“ of Spain.

Since Nekane‘s arrest, a broad campaign of solidarity formed in Switzerland. Solidarity is more important than ever after this negative judicial decision and a decisive response is necessary! That is why we call for days of action for the freedom of Nekane from the 15. to the 30. September. There will be all kinds of actions, meetings, etc. in Swiss cities. The days of action will end on the 30. September with a demonstration in Zürich.

Participate in the days of action for the freedom of Nekane!

Free Nekane and all political prisoners!

www.freenekane.ch

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Semaines d’action: Liberté pour Nekane!

Du 15 au 30 septembre 2017

Nekane Txapartegi est une féministe, militante et journaliste
révolutionnaire basque. Après une année passée dans la clandestinité,
elle a été arrêtée à Zurich le 6 avril 2016. La raison de son
arrestation est une demande d’extradition venue de L’État Espagnol, elle
est emprisonnée à Zurich depuis.

Avant de fuir le Pays-Basque, elle a été enlevée par la Guardia Civil,
police paramilitaire espagnole, en 1999. Elle a enduré un emprisonnement
“secret” (“Incomunicado”) pendant 5 jours sans aucun contact avec un
avocat, un médecin ou ses proches. Elle a été lourdement torturée et
violée durant cette détention. Ils lui ont arraché une fausse confession
en la battant, en lui donnant des coups de pieds, en organisant une
fausse exécution et en la violant. A cause de cet aveux obtenu sous la
torture, Nekane a été condamnée à plusieurs années de prison lors d’un
procès de masse contre la gauche basque pour “Soutien à une organisation
terroriste”. Elle est passée dans la clandestinité pour fuir la justice
de classe espagnole. Les partisans de l’État Espagnol l’ont suivi
jusqu’à Zurich où elle a été arrêtée au printemps de l’année dernière
par la police suisse collaborant avec l’État Espagnol.

En parallèle au procès concernant son extradition, il y a également un
procès concernant son statut de réfugiée politique. Mais les autorités
publiques de la première instance ont décidé de son extradition et
contre son statut de réfugiée, malgré que la torture ait été prouvée. Le
mois dernier, une autre instance judiciaire a pris une décision en
faveur de son extradition vers l’État Espagnol, citant la “tradition
démocratique” de celui-ci.

Depuis l’arrestation de Nekane, une large campagne de solidarité s’est
formée en Suisse. La solidarité est plus importante que jamais après
cette décision de justice négative. Une réponse décisive est nécessaire
! C’est pourquoi nous appelons pour des journées d’action pour la
libération de Nekane du 15 au 30 septembre. Il y a aura plusieurs types
d’actions, de meetings, etc. dans les villes de Suisse. Les journées
d’action s’achèveront le 30 septembre par une manifestation à Zurich.

Participez aux journées d’action pour la libération de Nekane!

Liberté pour Nekane et pour tous les prisonniers politiques!

www.freenekane.ch

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Nekane Txapartegi es una activista feminista y periodista vasca y revolucionaria. Después de años de vida clandestina fue detenida el 6 de abril 2016 en Zurich. La razón de ello fue una solicitud de extradición del gobierno español. Desde entonces sigue encarcelada en Zurich. Antes de su huida del País Vasco en 1999 Nekane fue secuestrada de la Guardia Civil. Sufrió cinco días incomunicada, sin contacto ni con una abogada ni con un médico de confianza ni nadie de su familia. En estos días fue torturada y violada atrozmente. Con pegos, patadas, una ejecución silmilada y la violación forzaron una supuesta confesión obtenida bajo la fuerza. Basado en esta confesión forzada Nekane fue condenada en un juicio sumario contra la Izquierda Vasca a varios años de carcel por ‚ayuda a un grupo terrorista’.

Para evitar la justicia española de clase, Nekane se fugó a la clandestinidad. Los esbirros del Estado español la persiguieron hasta Zurich, donde la policía suiza que colabora con España la detuvo en la primavera del año pasado.Al mismo tiempo que la solicitud de extradición está pendiente una demanda de asilo. Pero las autoridades responsables consintieron en primera instancia a una extradición y en contra de la demanda de asilo a pesar de la tortura comprobada.El mes pasado la proxima instancia también favoreció la extradición y el tribunal se refirió a la ‚tradición democrática’ de España.

Desde el momento de la dentención de Nekane se ha formado en Suiza, en todo el país una campaña de solidariedad muy amplia. ¡ Después de la recién decisión negativa para Nekane es cada vez de mayor importancia una respuesta decidida y solidaria!Por eso se declaran jornadas de acción del 18 al 30 de septiembre para la libertad de Nekane. Habrá reuniones, actos y más en varias ciudades de Suiza. Las jornadas terminarán con una manifestación el 30 de septiembre en Zurich.

¡ Partipad e involucraos en vuestras ciudades en las jornadas y actos para la libertad de Nekane!

¡ Libertad para Nekane y todos los presos políticos!

www.freenekane.ch

 

 

Zürich: Demo Freiheit für Nekane (30.9.17)

Freiheit für Nekane
Keine Auslieferung an Folterstaaten!

Als Abschluss der Free Nekane-Aktionswochen (18.-30.9.2017) gehen wir am 30. September 2017 in Zürich auf die Strasse. Wir fordern die sofortige Freilassung der baskischen Aktivistin Nekane Txapartegi, die seit April 2016 in Zürich in Auslieferungshaft sitzt. Ihr Fall ist bei weitem nicht der einzige. Er wirft ein Licht auf die spanische Realität von Folter, sexueller Gewalt und erpressten Geständnissen in der Untersuchungshaft.
Die Schweizer Behörden verletzen die Antifolterkonvention immer wieder, indem sie Abschiebungen trotz Foltervorwürfen vornehmen. In der letzten Zeit wurden Menschen, die Opfer von Folter geworden sind, nach Sri Lanka und Nepal abgeschoben. Nach ihrer Rückkehr wurden sie verhaftet, so wie sie es in den jeweiligen Verfahren befürchtet haben.

Wehren wir uns gegen die Auslieferung von Nekane!
Keine Auslieferungen und Abschiebungen an Folterstaaten!

Samstag, 30. September 2017
15.00 Hechtplatz, Zürich

Weitere Infos unter www.freenekane.ch

Gefängnisbrief #2: «Die ethnische Justiz Spaniens»

Nein, ich habe die Begriffe nicht verwechselt, ich meine «ethnisch», nicht «ethisch». Ethik ist im spanischen Staat weder in der Politik noch in der Justiz auszumachen. Gerade wird die Bildungsreform Lomce durchgesetzt, die den Ethikunterricht streichen und die religiöse Erziehung ausbauen will.

Mit dem folgenden Beispiel möchte ich aufzeigen, wie die spanische Justiz je nach ethnischer Identität von verurteilten Personen unterschiedlich agiert. Es geht um zwei Personen, die beide im Baskenland geboren wurden. Auf der einen Seite ist da Iñaki Urdangarin, geboren in Goierri, er hat eine spanische Identität. Auf der anderen Seite bin ich, Nekane Txapartegi Nieve, geboren in Tosaldea, ich identifiziere mich als baskische Frau. Aktuell halten wir uns beide in der Schweiz auf. Ich bin bekanntlich in Zürich in Auslieferungshaft, Iñaki wohnt zusammen mit seiner Frau Cristina, der Tochter des früheren Königs Juan Carlos I. am Genfersee. Wir beide wurden von der spanischen Justiz verurteilt, aber die Auswirkungen davon könnten unterschiedlicher nicht sein.

Ich wehre mich zusammen mit vielen anderen Bask*innen gegen die Kolonisierung des Baskenlandes und die Repression durch den spanischen und französischen Staat. Ich wurde aus diesem Grunde verhaftet und in den spanischen Kerkern gefoltert und vergewaltigt. Iñaki dagegen, der sich entschied, Freund von den franquistischen Erben zu sein, wurde der rote Teppich bis zum Palast der Bourbonischen Monarchie ausgerollt. Er heiratete eine Tochter des Königs, der notabene von Diktator Franco als Nachfolger auserkoren wurde. Mein ganzes Leben wehrte ich mich gegen die Ungerechtigkeit, die ich als weibliche, baskische Arbeiterin in den Folterkellern erlebt habe. Ich kämpfe für die Freiheit meines Landes, während Iñaki seinen üppigen Lebensunterhalt mit der Spekulation darüber verdiente. Über uns beide wurde von der Audiencia Nacional ein Urteil verhängt, aber mit zweierlei Mass.

Ich wurde als Baskin in einem politischen Prozess verurteilt. Einziger Beweis im Prozess: Aussagen, die ich unter Folter während der fünftägigen Incomunicado-Haft in den Händen der Guardia Civil ablegte. Ich wiederrief die erfolterten Aussagen sofort. Während des Gerichtsprozesses erkannte und benannte ich mehrere meiner Folterer und Vergewaltiger, aber das Gericht interessierte sich nicht dafür. Gegen die Folterer wurde nicht ermittelt. Das Ziel war es einzig und allein, meine baskische politische Dissidenz zu bestrafen und ein Exempel zu statuieren. Nachdem ich zu 11 Jahren Haft verurteilt wurde (später wurde das Urteil auf 3 Jahre und 6 Monate reduziert) flüchtete ich. Auf keinen Fall wollte ich in die Hände meiner Peiniger zurückkehren. Nach mehreren Jahren im Exil zusammen mit meiner Tochter wurde ich in Zürich erneut verhaftet. Diese Verhaftung kam nur zustande, weil die spanische Polizei ein Jahr lang illegal auf Schweizer Boden nach mir gefahndet hat. Die Schweizer Behörden interessieren sich jedoch nicht für die Aufklärung dieser illegalen Aktivitäten in ihrem Territorium. Während vielen Monaten muss ich die harten Bedingungen der Schweizer Auslieferungshaft nun schon über mich ergehen lassen. Die Beamte, die mich im Asylverfahren befragt hat, scheint ein grosser Fan des spanischen Staates zu sein. Für sie ist alles legitim, was die Folterer machen und die spanischen Gerichte entscheiden. Die Verfolgung, die ich als Baskin erleide, die gut dokumentierte Folter und die sexualisierte Gewalt, die ich als Frau erlitten habe, das politisch motivierte und unverhältnismässige Urteil gegen mich – all dies scheint ihr keine angemessene Begründung für politisches Asyl zu sein.

Gleichzeitig wurde Iñaki von der Audiencia Nacional wegen Korruption zu einer mehrjährigen Gefängnisstrafe verurteilt. Aber Iñaki hat keine Angst, eingeknastet zu werden, er muss nicht flüchten, da die spanische Justiz seine ethnische Identität nicht verfolgt. So lebt Iñaki aktuell in einer Villa am Genfersee, sein Bankkonto ist voll und er hat keinerlei Angst, ausgeliefert zu werden. Man kann die Zukunft nicht voraussagen, aber ich behaupte jetzt mal, dass der spanische Staat die Auslieferung von Iñaki nicht anfordern wird. Auch nicht, wenn das Oberste Gericht ein endgültiges Urteil gesprochen hat.


Nekanes Gefängnisbriefe:

«Ich nehme euren Vorschlag gerne an und schicke euch gleich ein paar Beiträge mit, denn die Post funktioniert nach Lust und Laune der Schliesser und alles dauert ziemlich lange.» So antwortete uns die inhaftierte Genossin Nekane Txapartegi in einem Brief, nachdem wir sie angefragt hatten, ob sie für das ajour magazin gelegentlich eine Kolumne schreiben würde. Die Möglichkeit einen Text auf Papier zu bringen und insbesondere diesen nach draussen zu versenden, wird Inhaftierten systematisch erschwert. So gewährte man Nekane erst nach einem Jahr Haft endlich Zugang zu einem Computer. Auch das Ausdrucken von Textdateien ist eine aufwendige bürokratische Prozedur; eine «absurde Bürokratie, um uns jegliche Autonomie zu rauben», so Nekane. Umso mehr freut es uns, nun endlich den ersten übersetzten Artikel unserer baskischen Freundin, der revolutionären Feministin, Aktivistin und Journalistin Nekane Txapartegi veröffentlichen zu können. Use mit de Gfangene! (Die Redaktion)

*Quelle: https://www.ajour-mag.ch/die-ethnische-justiz-spaniens/

Schreibt Nekane Txapartegi aus den Ferien!

Du denkst vielleicht, dass es Nekane betrübt, wenn sie hört, was für Ferien ihr so verbringt. Aber das stimmt nicht, sie freut sich wahnsinnig über Post von überall her! Darum wollen wir sie während der Ferienzeit mit massenhaft Postkarten, Ansichtskarten und PostcardCreator-Selfies (http://bit.ly/2r7LmZu) eindecken. Zeigt eure Solidarität und schreibt Nekane ein paar Zeilen aus euren Ferien!

Nekane Txapartegi – Gefängnisbrief #1: «Globalisierung des einzigen Denkens»

Gemäss seinem krankhaften Eifer, die politische Dissidenz zum Verschwinden zu bringen und überall einzig seine eigene Denkart aufzuzwingen, hat Erdogan Hunderte Journalist*innen eingeknastet und gefoltert und zahlreiche Medien geschlossen. Leider ist dieser Sultan nicht der einzige mit einer solchen Praxis. Gleiches unternehmen die faschistischen Erb*innen vom Partido Popular schon seit Jahrzehnten gegen die baskische Bevölkerung. In einem gut orchestrierten Plan haben sie den sogenannten Krieg niederer Intensität ausgerufen und mit Strategien wie dem «Gesetz Corcuera»1, dem «Plan ZEN»2 (dessen Slogan war: «eine gut erzählte Lüge ist mehr wert als tausend Wahrheiten») wollten sie allen ihr einziges Denken und Totalitarismus aufzwingen. Mit diesem Ziel erfolgte später die Schliessung der Zeitungen «Gara» und «Egunkaria». Es war nicht genug, die einzige auf baskisch herausgegebene Zeitung zu schliessen, sondern es wurde auch noch deren Direktor brutal gefoltert. So hat es der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg Jahre später anerkannt.
Schon im Jahr 2000, nach der erlittenen brutalen Folter und nach neun Monaten der Entführung in die Gefängnisse der Vernichtung des spanischen Staates, wurde ich erneut verfolgt. Diesmal wegen meiner journalistischen Tätigkeit in der Investigativzeitschrift «Ardi Beltza»3. Wegen einigen Artikeln, die den hegemonialen Parteien ungemütlich waren, musste ich vor mehreren Gerichten aussagen. Ebenso zielte die Hetzerei verschiedener Polizeikorps darauf ab, unsere journalistische Arbeit zu verhindern. Da wir uns angesichts ihrer Drohungen aber nicht duckten, sondern mit unserer Arbeit der sozialen und politischen Anklage weitermachten, wurde die Zeitschrift auf Befehl des spanischen Ausnahmegerichts «Audiencia Nacional» kriminalisiert und geschlossen. Jahre später sprach dasselbe Gericht unsere Zeitschrift von den angeblichen Verbrechen frei, doch der Schaden war bereits angerichtet.
Mit all diesen Angriffen verfolgten die faschistischen Erb*innen das Ziel, der Bevölkerung weiterhin allein ihr Denken und ihre historische Erinnerung aufzuzwingen. Dafür mussten sie alle Dissident*innen von der Landkarte tilgen. Ad hoc wurden dafür die Ausnahmegesetze geschaffen. Die Audiencia Nacional hat sich in eine politische Waffe dieser Franco-Erb*innen verwandelt.

Nun, wo wir im 21. Jahrhundert angekommen sind und das Gespenst des bewaffneten Kampfes nicht mehr spukt (da die ETA sich am vergangenen 8. April unilateral entwaffnet hat), haben sich die Gesetze dem Namen nach geändert. Doch sind es noch immer Gesetze des Ausnahmezustandes und für die Dissident*innen haben sie dieselben Konsequenzen: Verfolgung, Kriminalisierung, Repression und Einsperrung. Die Meinungsfreiheit existiert nur für jene, die so denken wie sie. Gegen Dissident*innen wird das «Maulkorb-Gesetz» (Ley Mordaza) angewendet, das von Geldstrafen bis zur Einsperrung geht. Jegliche Referenz zum baskischen Konflikt wird sanktioniert, wird als Apologie des Terrorismus qualifiziert und wird mit Gefängnis bestraft. So etwa im absurden Fall der kriminalisierten Puppenspieler*innen von Madrid. Verschiedene Marionettenkünstler*innen wurden im Jahr 2016 eingesperrt, weil sie in einem Kindertheater eine Parodie auf die ETA gemacht haben.
In baskischen oder katalanischen Mündern verwandeln sich Worte in Straftaten. Für sie gibt es die Meinungsfreiheit nicht, nur das Risiko der Kriminalisierung, denn alles ist Apologie des Terrorismus. So zum Beispiel, als ein antikapitalistischer Katalane den Satz sprach: «Um eine Tortilla zu machen, muss man erst die Eier aufbrechen.» Das wurde als Verteidigung des Terrorismus und als Anstiftung zu Gewalt bewertet, sodass diesem Katalanen nun Gefängnis droht. In dieser Situation der irrsinnigen Repression werden auch die Twitterer nicht freigelassen, die mit der Phantomoperation namens «Araña» (dt.: Spinne) verhaftet wurden. Nach Twitterern wird gefahndet, sie werden vor Gerichte gezerrt, bedroht und mit Bussen oder Haft bestraft.

Auch wenn «Amnesty International» jüngst angeprangert hat, dass es im spanischen Staat keine politische Normalisierung gibt und im Namen der Terrorismus-Bekämpfung Grundrechte verletzt werden, verschliesst die politische Klasse weiterhin Augen, Ohren und Mund. «Reporter ohne Grenzen» setzt den spanischen Staat auf die Nummer 29 ihrer schwarzen Liste. Die «Europäische Journalisten-Föderation» hat das Maulkorb-Gesetz des spanischen Staates vor dem Europäischen Rat angeklagt. Anklagen, die Makulatur bleiben werden angesichts des Komplizentums und der Rückendeckung der europäischen Eliten für die spanischen und türkischen Königreiche des Aufzwingens.

Trotz alledem haben sich die «neutralen» Schweizer Regierenden dazu entschieden, mich auszuliefern. Sie haben in einer Informationsmeldung «spanischer Art» versucht, jegliche politische Verfolgung oder erlittene Folter zu verschweigen. Sie haben sich bemüht, den spanischen Staat als demokratisch hinzustellen. Ich aber frage mich, wann ich dieses Kapitel der Demokratisierung verpasst habe, denn ich lebe weiterhin in der Kontinuität des faschistischen Regimes. Das faschistische Gericht hat lediglich den Namen gewechselt – von «Tribunal de Orden Público» (Gericht der öffentlichen Ordnung) hin zu «Audiencia Nacional» (Nationale Anhörung). Inspektoren der franquistischen Polizei wie Ismael Moreno, gingen dazu über, Richter derselben zu sein. Die paramilitärische Polizei «Guardia Civil» ist noch immer die gleiche. Die systematische Folter in den Kerkern der Polizeiposten wird noch immer praktiziert, noch immer gibt es politische Gerichtsverfahren, es wird verurteilt auf der Basis von aufgrund von Folter erhaltenen Geständnissen, die Folterer haben totale Straffreiheit, es wird die Politik der Auslöschung und Verstreuungangewendet, es tobt die Rache und der Hass gegen die todkranken baskischen politischen Gefangenen. Spanische Polizisten haben mich illegal in der Schweiz verfolgt. Wo ist der Unterschied zwischen dieser Lüge, die sich «Demokratie» nennt, und der Diktatur? Dass sie mich nicht erschiessen? Möge jede*r ihre*seine eigenen Schlussfolgerungen ziehen.


Nekanes Gefängnisbriefe:

«Ich nehme euren Vorschlag gerne an und schicke euch gleich ein paar Beiträge mit, denn die Post funktioniert nach der Lust der Schliesser und alles dauert ziemlich lange.» So antwortete uns die inhaftierte Genossin Nekane Txapartegi in einem Brief, nachdem wir sie angefragt hatten, ob sie für das ajour magazingelegentlich eine Kolumne schreiben würde. Die Möglichkeit einen Text auf Papier zu bringen und insbesondere diesen nach draussen zu versenden, wird Inhaftierten systematisch erschwert. So gewährte man Nekane erst nach einem Jahr Haft endlich Zugang zu einem Computer. Auch das Ausdrucken von Textdateien ist eine aufwendige bürokratische Prozedur; eine «absurde Bürokratie, um uns jegliche Autonomie zu rauben», so Nekane. Umso mehr freut es uns, nun endlich den ersten übersetzten Artikel unserer baskischen Freundin, der revolutionären Feministin, Aktivistin und Journalistin Nekane Txapartegi veröffentlichen zu können. Use mit de Gfangene! (Die Redaktion)


  1. Das «Gesetz Corcuera», benannt nach dem damaligen sozialistischen Innenminister José Luis Corcuera, trat 1992 in Kraft. Es sah unter anderem vor, dass die Polizeien Wohnungen auch ohne richterlichen Befehl betreten durften. Auch wenn dieser Paragraph vom Verfassungsgericht als verfassungswidrig eingestuft wurde, war das Gesetz bis 2015 in Kraft und wurde dann durch das sogenannte Maulkorbgesetz ersetzt. 
  2. Mit der Zona Especial Norte (ZEN), der «Speziellen Zone im Norden», ist das Baskenland gemeint. Der Plan ZEN wurde 1983 kurz nach der Regierungsübernahme der PSOE (Sozialist*innen) entwickelt und war eine umfassende Strategie zur Vernichtung der baskischen Befreiungsbewegung. Der Plan beinhaltete Elemente der psychologischen Kriegsführung, der Aufstandsbekämpfung, die Schaffung von Todesschwadronen (Grupos Antiterroristas de Liberación, GAL) und sah neben Desinformationskampagnen auch die Beeinflussung der Medien vor. 
  3. Ardi Beltza (dt.: Schwarzes Schaf) war eine 1999 gegründete Monatszeitschrift. Die Macher*innen gaben zuvor die Zeitung «Egin» heraus, die aber verboten wurde. Bereits 2001 musste Ardi Beltza ökonomisch ruiniert eingestellt werden. Vorausgegangen waren diverse Repressalien; so die Inhaftierung des leitenden Redakteurs wegen angeblicher ETA-Mitgliedschaft. 

    Quelle: https://www.ajour-mag.ch/nekanes-kolumne-die-ethnische-justiz-spaniens/