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REPRESSION AM 8. MÄRZ

Was tun gegen Repression gegen die Frauendemo am 08. März 2017 in Zürich?

1. Brief der Polizei
Die politische Polizei (früher SiDi heute EA-LO-GE) hat den meisten Frauen, die an der Demo zum Frauenkampftag in Zürich eingekesselt wurden, einen Brief geschickt mit der Aufforderung, ihnen per Post Personalien und Aussagen zu schicken. Darin schreiben sie auch, dass sie uns beschuldigen, an einer unbewilligten Demonstration teilgenommen zu haben. Den Brief nennen sie “Verzeigungs­vor­halt”. Wir haben gemeinsam entschieden, dass wir die Aufforderung ignorieren. Das gilt auch für Min­der­jährige oder Frauen mit gültigem Aufenthaltsstatus (alle in einer besonderen Situation sollen sich bald möglichst bei uns melden). Der Brief hat keine Bedeutung für das Verfahren und soll wahrscheinlich die einzelnen Frauen unter Druck setzen. Alle haben das Recht, die Aussage zu verweigern, das ist unser wichtigstes Recht gegenüber der Polizei!

2. Bussen & Einsprache
Es ist zu erwarten, dass alle eine “Bussenverfügung” per Einschreiben erhalten werden in der näch­sten Zukunft. Damit wir gemeinsam dagegen wehren können, läuft eine Einsprache-Frist von 10 Tag­en. Diese Frist läuft ab dem Tag, ab dem der Brief entgegengenommen oder bei der Post abgeholt wurde. Wenn er nicht abgeholt wird, läuft die Frist trotzdem! Der nicht direkt zugestellte Brief liegt wäh­rend sieben Tagen auf der Post, spätestens am letzten Tag solltest Du ihn abholen. Sonst verpasst Du die Frist.

Um gemeinsam zu entscheiden, wie und ob wir gegen diese Bussen vorgehen wollen, müssen wir die Akten sehen. Deshalb macht es Sinn, dass Du sofort nach Erhalt der Busse Einsprache machst. Du kannst die Vorlage auf der Homepage des Frauenbündnisses verwenden. Mit der Einsprache verlangen wir auch Akteneinsicht. Dann kannst Du beim Absender der Busse einen Termin verlangen und dort Kopien der Akten machen. Du kannst auch gemeinsam mit Freund­Innen oder mit anderen Betroffenen hingehen. Lass Dich beim Termin zur Akteneinsicht nicht auf Diskussionen mit den Behörden ein!

Damit wir gemeinsam diskutieren können, wie wir weiter vorgehen wollen, sollten wir uns wieder treffen, sobald die Bussen eintreffen und Einsprache gemacht wurde. Meldet Euch für ein neues Treffen!

Achtet auf Ankündigungen per SMS und im Netz: frauenbuendnis-zueri.ch / rotehilfech.noblogs.org
Meldet Euch unter: rotehilfe@aufbau.org

und hier eine Vorlage um eure Einsprache zu formulieren:  8Maerz-Einsprache-Musterbrief
3. Solidarität!
Die Stadt Zürich verfolgt die Teilnahme an nicht angemeldeten Demos mit Bussen. Es handelt sich um eine so genannte Übertretung, es folgt also kein Eintrag ins Strafregister. Für das Verhängen von Bussen bis zu Fr. 500 ist das Stadtrichteramt zuständig. Es kommen zur Busse noch Gebühren hinzu in einer ähnlichen Höhe. Je nach dem, ob Frauen schon einmal verurteilt worden sind, kann die Busse höher oder tiefer sein. Das gilt auch bei Minderjährigen, allerdings sind da die Bussen tendenziell tiefer.

Unsere Waffe dagegen ist die Solidarität: Überlegt Euch, wie wir das Geld zusammenbringen, um die zu entlasten, die durch die Bussen in Schwierigkeiten kommen, weil sie das Geld nicht haben. Die Frauendemo war kämpferisch und laut, die Stimmung im Kessel war super!

Der Angriff der Bullen mit Gummigeschossen, Pfefferspray, Bodycams, sexistischen und rassistischen Beleidigungen und stundenlanger Einkesselung im strömenden Regen hat uns nicht einknicken lassen. Im Gegenteil, sie führte zu einer vielfältigen und lauten Mobilisierung ausserhalb des Kessels, die uns stärkte. Wir werden nicht vergessen, dass erstmals seit Jahrzehnten eine Frauendemo in diesem Masse angegriffen wurde und dass die Alternative Liste als Polizeiverantwortliche das zu verantworten hat.

Wir haben trotz Kessel eine kämpferische und starke 8. März-Frauendemo gemacht. Organisieren wir uns nun gemeinsam, um das Geld für die Bussen aufzutreiben!

AG Antirep 8. März Frauenbündnis Zürich, 23.04.2017

http://www.frauenbuendnis-zueri.ch/?p=797

Repression am 1. Mai? Meldet euch!

In Zürich beteiligten sich am diesjährigen 1. Mai mehere hundert Personen am Revoltionären Block an der 1. Mai Demo am Morgen und es folgte ein Angriff auf das türkische Konsulat am Nachmittag. Die Polizei kontrollierte und verhaftete den ganzen Tag über immer wieder Personen. Melde dich bei uns, wenn du verhaftet wurdest oder eine Busse/Vorladung erhälst, wir können dich jurisitsch Beraten! Mail: rotehilfe@aufbau.org

Grundsätzlich gilt wie immer: Keine Aussage bei Bullen und Staatsanwaltschaft!

 

Zürich: Repression am 8.März (dt. / tr.)

Hallo Frauen
Wart ihr auch am 8.März, dem internationalen Frauenkampftag, auf der Strasse? Und wurdest du nach dem Polizeikessel von den Bullen kontrolliert? Einige von uns haben bereits Post von der Stadtpolizei Zürich bekommen. Sie fordern darin auf, die Personalien zu ergänzen und Fragen zu beantworten, die dann wohl dem Nachrichtendienst dienlich sein sollen.

Wir schlagen vor, das Schreiben zu ignorieren und uns stattdessen gemeinsam mit Juristinnen zu treffen, um Fragen zu klären und zusammen das weitere Vorgehen zu diskutieren. Wir treffen uns am Samstag 22.04.2017 um 14 Uhr auf dem Kanzleiareal beim Frauenzelt.

Solidarität statt Repression
Weitersagen!

Wer nicht ans Treffen kommen kann, kann Mail an rotehilfe@aufbau.org schreiben und wir nehmen dann mit dir Kontakt auf!
Frauenkämpferische Grüsse


Merhaba Sevgili Kadınlar,
8 Mart kadınların mücadele gününde sizde eylemde yer aldınız mı? Eylem sonrasında polis tarafından arama işlemine maruz kaldınız mı? Zürih şehir polisinden bazı yoldaşlarımıza mektup gönderildi. Polise eylemle ilgili bilgi verilmesi isteniyor. Bizim önerimiz bu mektuba aldırış etmemeniz yönündedir.
Durum karşısında birlikte hareket etmek adına avukatlarımızla görüşmeler yapacağız. 22 Nisan Cumartesi saat 14:00 de Kanzleiareal’da kadın çadırında buluşalım.

Baskılara karşı dayanışmaya!!!Lütfen bu mesajı yayalım.

Toplantılara katılamayacak olanlar rotehilfe@aufbau.org mail adresinden bizlerle yazışabilirler.

Ciao Claude.

In der Nacht auf Sonntag, 12. März 2017, ist Claude Hentz gestorben. Claude Hentz war ein Rechtsanwalt in Zürich, der stets enorm solidarisch verschiedenste GenossInnen tatkräftig unterstützte. Claude war ein Genosse, dessen Politisierung mit der Zürcher Bewegung 1980 begann. Von Anfang an war er in verschiedenen Zusammenhängen aktiv, in denen es jeweils um das Verhältnis zwischen kämpfender Bewegung und der Klassenjustiz ging. Er prägte Strukturen wie das Anwaltskollektiv, baute das Pikett “Strafverteidigung” in Zürich auf und war ein Garant für eine klare politische Position in jeder juristischen Konfrontation. Wir werden ihn vermissen. Ciao Claude.


Gegen die Mühlen des Apparats

Interview: Heinz Nigg

Claude Hentz.
Geboren 1956 in St. Paul, Minnesota.
Arbeitete als Sekretär im Anwaltskollektiv Zürich und in dessen Rechtsauskunftsstelle.
Heute Rechtsanwalt in der Advokatur Gartenhof.

Mein Vater war Österreicher und stammte aus einer Familie von Berufsmilitärs. Er studierte Ingenieur. Im Krieg wurde er verletzt und verlor einen Arm. Dank seiner Sprachkenntnisse wurde er während des Kriegs von den Amis als Dolmetscher beschäftigt. Dann arbeitete er ein Leben lang als Manager für die amerikanische Firma 3M. Meine Mutter kommt aus einer streng katholischen Familie aus dem Wallis und wuchs im Tessin auf. Sie lernte meinen Vater in Zürich kennen, wo sie als kaufmännische Angestellte auf einer Bank arbeitete. Sie heirateten, zogen nach St. Paul, Minnesota, wo sich der Hauptsitz von 3M befindet, und hatten drei Kinder. Mit 27 erkrankte meine Mutter an Krebs, und wir kehrten mit ihr in die Schweiz zurück. Als sie starb, war ich gerade vier Jahre alt. Mein Vater heiratete wieder, und durch ein Entgegenkommen seiner Firma wurde er nach Europa versetzt, zuerst nach Basel, dann nach Lausanne, Wien und zuletzt nach Zürich.

Wie hattest du dich in Zürich eingelebt?
Wir wohnten zuerst in Seebach in einem modernen Wohnblock, umgeben von vielen Genossenschaftshäusern. Das war ein raueres soziales Umfeld als in Wien, wo ich die amerikanische Schule besuchte und ein von Jesuiten geführtes Knabeninternat. Nun musste ich mich wehren, mich prügeln und den Mädchen imponieren. Mit meinem österreichischen Akzent wurde ich als Ausländer angeschaut. Ich machte die fünfte und sechste Primarklasse in Seebach und ging ins Gymnasium Freudenberg. Das war im Jahr 1969 – während einer sehr aufmüpfigen Zeit! Ein Maturand wurde gerade von der Schule geschmissen. Es ging darum, dass sich die Schüler nicht politisch äussern durften – auf Wandzeitungen und in der Schülerzeitung. Auch wenn ich ein scheuer Erstklässler war, spürte ich diesen Nimbus von Frechheit und vom Sich-nicht-Einordnen. Bei den Lehrern hatte es rebellische Geister. Mein Spanischlehrer war zum Beispiel Fritz Zorn, der mit seinem Buch «Mars», einer schonungslosen Abrechnung mit dem Grossbürgertum, berühmt wurde.

Wie war das Klima in deiner Familie?
Die Frau hielt die Familie zusammen, und mein Vater brachte das Geld nach Hause. Meinem Vater waren Leistung und Karriere sehr wichtig. Was er von uns im Hause abverlangte, hat er auch selbst erbracht, obwohl ihm ein Arm fehlte. Er machte alles. Es war aber gegenüber uns Kindern nicht fordernd, sondern eher liebevoll. Während der Pubertät wurde es schwierig. Mein zwei Jahre älterer Bruder hatte überall Lämpen und war von zu Hause ausgerissen. Auch ich zog mit sechzehn von zu Hause aus, weil es immer wieder zu Auseinandersetzungen gekommen war. Meine Eltern fanden für mich ein Zimmer bei einer Schlummermutter mitten in der Stadt. Von dort aus ging ich weiter zur Schule.

Wie war das, so auf dich selbst angewiesen zu sein?
Weil mein Sackgeld nicht reichte, ging ich heimlich auf die Sihlpost als Expressbote arbeiten. Mit dem Velo fuhr ich in der ganzen Stadt herum und verteilte Expressbriefe und Telegramme. Damals bekam man noch einiges Trinkgeld. In die Telegramm-Couverts konntest du hineinblasen und so den Text lesen. Handelte es sich um eine freudige Nachricht, bist du besonders freundlich gewesen. Bei etwas Dramatischem hast du eher eine ernste Miene aufgesetzt. Auf der Sihlpost lernte ich ein lustiges Konglomerat von Leuten kennen. Da hatte es Hippies, Freaks, Studenten und Mittelschüler wie ich. Meine erste grosse Liebe war eine Arbeitskollegin. Sie stand kurz vor der Matur, war also etwas älter als ich. Schon bald lernte ich das Kommuneleben in Zürich kennen. Zusammen mit meiner Freundin und sechs anderen Leuten gründeten wir eine eigene Wohngemeinschaft an der Selnaustrasse. Ich war damals an allem interessiert, was mit neuen Wohnformen zu tun hatte.

Was machtest du nach der Matura?
Ich wollte nicht studieren und fand einen Job als Hauslehrer in der Familie eines Rechtsanwalts. Ich gab den Kindern Nachhilfeunterricht und hütete sie, wenn die Eltern weg waren. Auch machte ich Putzarbeiten. Ich befreundete mich mit dieser Familie, und im Hause dieses Anwalts roch ich zum ersten Mal an der Juristerei. Über gemeinsame Wohn- und Arbeitsprojekte lernte ich später die Leute vom linken Anwaltskollektiv in Zürich kennen und begann dort Anfang 1980 als Sekretär zu arbeiten. Das heisst, ich erledigte anfänglich Schreibarbeiten für die Anwälte. Das Anwaltskollektiv wurde 1975 gegründet und kam mit seiner täglichen Rechtsauskunft einem grossen Bedürfnis entgegen: Für zwanzig Franken konntest du eine Beratung erhalten, häufig haben sie für dich noch einen Brief geschrieben oder ein Telefon gemacht. Das war gegen alle Tarifstrukturen und Konventionen, so dass du möglichst niederschwellig zu deinem Recht kommen konntest.

Wie hast du auf den Ausbruch der Unruhen im Frühjahr 1980 reagiert?
Schon nach der ersten Krawallnacht wurden wir im Anwaltskollektiv damit konfrontiert, dass unzählige Leute verhaftet worden waren. Wir begannen einen Anwaltspool zu organisieren und Anleitungen herauszugeben, wie man sich verhalten soll, wenn man verhaftet wird: Was sind deine Rechte, und wann soll man Aussagen verweigern. Mein Kontakt zur 80er-Bewegung war intensiv. Im Anwaltskollektiv hatten wir noch einen zweiten Stock. Den stellten wir der spontan gebildeten Knastgruppe zur Verfügung. Da war ich von Anfang an dabei. Das war eine spannende und konspirative Tätigkeit. Die Knastgruppe war eine Anlaufstelle für alle, die in die Fänge der Justiz gerieten. Wir bereiteten Strafanzeigen gegen Polizisten vor, die wir bei Übergriffen gegen DemonstrantInnen ertappt hatten.

Welches war die Taktik der Verteidigung, wenn DemonstrantInnen vor dem Richter standen?
Wenn jemand die Aussage verweigerte, hatte die Anklage die Beweislast. Sie musste nachweisen, dass der Angeklagte an einem bestimmten Ort gewesen war. Zeugen mussten aufgeboten werden, um bei einer Gegenüberstellung mit dem Angeklagten und einer Gruppe von ähnlich aussehenden Personen richtig zu tippen. Wenn sie danebentippten, wurde das Verfahren eingestellt. Der Justizapparat investierte allerdings viel, um die Leute verurteilen zu können.

Wurden bei den Veurteilungen auch mildernde Umstände berücksichtigt?
Wesentlicher war, dass Exponenten der Bewegung und solche, die sich den Strafverfahren verweigerten, härter bestraft wurden. Es gab etliche, die keine mildernden Umstände für sich geltend machen liessen oder sich den Prozessen gänzlich verweigerten wie der durch seinen Fernsehauftritt als «Herr Müller» bekannt gewordene Aktivist. An ihm wurde ein Exempel statuiert. Als eine der Symbolfiguren der Bewegung deckten sie ihn mit einer Strafe von vierzehn Monaten unbedingt ein.

Welche psychischen Auswirkungen hatten die Strafverfahren auf die Verurteilten?
Es kam ganz drauf an, wie gut jemand in eine Szene eingebettet war. Wenn einer verhaftet wurde, der zum Beispiel in einer Kommune oder in einer Wohngemeinschaft lebte, kümmerten sich die MitbewohnerInnen natürlich um ihn und holten Rechtshilfe. Wenn dann eine wegen eines Vergehens drei oder vier Wochen Gefängnis erhielt, war dies für jemanden aus einer solchen Szene einigermassen verkraftbar. Ganz anders war das zum Beispiel für einen Lehrling, der bei einer Demonstration mitmachte und verhaftet wurde. Natürlich war er vielleicht auch mit Kollegen dort. Aber den ganzen Konflikt, den er nachher hatte – mit den Eltern, dem Lehrmeister und mit der Frage, wie es für ihn weiterginge -, musste er alleine austragen. Viele, die nicht gut vernetzt waren, sind abgestürzt und aus der Bewegung wieder herausgespült worden. Die haben wirklich einen Schuh voll herausgezogen. Etliche Drogenkarrieren nahmen damals ihren Anfang.
Auch darf man nicht die Wirkung der Untersuchungshaft unterschätzen. Am Anfang der Unruhen, als ich einmal verhaftet wurde, war ich nach zwanzig Stunden wieder draussen. Aber manche sassen viel länger in U-Haft, zwei Wochen und mehr. Das war ein Instrument, um Druck auf die Bewegung zu machen und uns zu verstehen zu geben: Jetzt lassen wir nichts mehr durch.

Wie ging es für dich und das Anwaltskollektiv nach dem Ende der Bewegung weiter?
Gegen tausend Leute wurden allein in Zürich in Strafverfahren verwickelt, kamen also in die Mühlen des Apparats hinein. Viele wurden verurteilt, auch wenn es kleinere Strafen waren. Auch das zeigte seine Wirkung. Charakteristisch für die 80er-Bewegung war ja die Vielfalt der Ausdrucksformen – von militant bis dadaistisch witzig. Jetzt blieben die Fronten verhärtet, und die Militanz durch einzelne Gruppen nahm zu. Es kamen die Winterthurer Prozesse. Da ging es um militante Jugendliche, die durch einen Sprengstoffanschlag auf den Fensterladen von alt Bundesrat Friedrich sowie durch eine Reihe von Brandanschlägen und Sprayereien in der Stadt Winterthur aufgefallen waren. Das ganze Umfeld des harten Kerns wurde eingesackt. Meine Aufgabe war es, Anwälte für diese dreissig Leute aufzubieten und eine Gruppe von betroffenen Eltern zu koordinieren. Mit der Knastgruppe wurde eine Demo organisiert. Das war dringend notwendig, weil in Winterthur die Repression unerbittlich zugeschlagen hatte, ungeachtet des Alters der Verhafteten, ihrer Lebensumstände und ihrer Rolle in dieser Szene. Das Umfeld und die Freundinnen wurden zum Beispiel in Untersuchungshaft gesetzt, um mit Druck Informationen über den harten Kern, die «bösen Buben», zu kriegen In dieser Situation änderten wir im Anwaltskollektiv unsere Taktik. Es war eine Abkehr vom Klandestinen. Mit Witz stellten wir uns öffentlich hinter die Jugendlichen. Während zehn Tagen kochten wir in einer Szenenbeiz von Winterthur. Das machte Spass und zeigte allen, wie wichtig die Solidarität mit den Anliegen der Jugendlichen war, auch wenn man mit ihrer Politik und ihrem Vorgehen nicht immer einverstanden war. Auch später, bei den Häuserbesetzungen am Stauffacher in Zürich, setzte sich die Abkehr vom Klandestinen zum öffentlich-witzigen Agieren durch.

Wie konntet ihr den Andrang in eurer Rechtsberatung bewältigen?
Wir konnten das alles nicht mehr alleine machen. Wir schufen ein neues Gebilde: den Verein Rechtsauskunftsstelle Anwaltskollektiv. Diese Beratungsstelle gliederten wir aus unserem Kollektiv aus. Sie blieb zwar am gleichen Ort, aber die Arbeit wurde auf mehr Anwältinnen und Anwälte verteilt. Heute sind es etwa siebzig AnwältInnen, die die Rechtsauskunft mit einem monatlichen Beitrag unterstützen und im Turnus Beratungen erteilen. Zehn Jahre war ich Generalsekretär dieses Vereins, baute ihn auf und aus. Ich machte das sehr gerne, und nebenbei war ich und die Rechtsauskunftsstelle an mehreren politischen Kampagnen beteiligt: gegen den Neubau von Gefängnissen, gegen das Polizeigesetz oder für die Initiative «Rechtsschutz in Strafsachen». Auch initiierten wir das Pikett «Strafverteidigung». Das ist ein Pikettdienst, der im Falle von Verhaftungen Anwälte organisiert. Nach zehn Jahren machte ich einen Unterbruch von einem halben Jahr, fuhr nach Südamerika und lebte auf einem Segelboot, um mir den Kopf zu verlüften. Dann entschloss ich mich, nach so vielen Erfahrungen mit der Justiz neben meiner Arbeit das Jus-Studium nachzuholen und das Anwaltspatent zu erwerben. Seither praktiziere ich als Anwalt im gleichen Umfeld, wo ich nun seit zwanzig Jahren tätig bin, allerdings mit einer neuen Crew. Unser Büro ist vor allem im Strafbereich engagiert. Wir organisieren jährlich einen Strafverteidigerkongress, um dem gegenwärtigen Rollback im Strafrecht und im Strafvollzugsrecht etwas entgegenzusetzen. Wir sind dagegen, dass gesellschaftliche Probleme primär mit strafrechtlichen Mitteln angegangen werden oder mit dem Mittel der Psychiatrisierung.

Lohnt es sich, gegen Unrecht einzustehen?
Ich komme aus der linken Tradition der siebziger Jahre, angefangen vom Gefängniskritiker Foucault bis hin zur Auseinandersetzung um Baader/Meinhof und RAF. Aus dieser Tradition der radikalen Staatskritik heraus stellt das Strafen im Grunde einen Unsinn dar. Der Repressionsapparat wird immer dann eingesetzt, wenn eigentlich gesellschaftliche Konflikte gelöst werden müssten. Gerade die Achtziger setzten demgegenüber alles auf die Autonomie, das heisst auf das eigene Lösen von Problemen. Der Staat hätte die hohen Kosten der Repression im Drogenbereich durchaus sparen können, wenn dem Experiment der kontrollierten Drogenabgabe im AJZ mehr Beachtung geschenkt worden wäre. Die Idealvorstellungen einer repressionsfreien Gesellschaft liegen heute am Boden. Bis weit in linke und feministische Kreise hat sich das Primat der Strafverfolgung durchgesetzt. Beim Umweltschutz, bei den Sexualstraftätern – überall wird auf Bestrafung gepocht. Mit diesem Selbstverständnis werden wichtige Instrumente der Prävention, des gesellschaftlichen Diskurses und der Selbsthilfe geopfert: in Zürich die Gassenarbeit der ZAGJP, das Frauenhaus, ein Treffpunkt für Kosovo-Albaner usw. Das hat einen grossen Flurschaden verursacht. Die Gesellschaft muss fähig sein, sich zu verändern und neue Ansätze der Konfliktlösung zu finden, ohne auf die repressiven Instrumente zurückzugreifen und im Strafen zu verharren.

http://www.av-produktionen.ch/80/port/hentz.html

Prozesserklärung beim Prozess um die Stadt

Jeder Prozess hat eine politische und eine juristische Komponente. Juristisch, weil die Grundlage des Prozesses das herrschende Recht ist. Politisch, weil das herrschende Recht das Recht des Herrschenden ist.

Wir sehen aktuell in der Türkei und speziell in Bakur, dem kurdischen Teil der Türkei, was das heisst. Die Schliessung von kurdischen und linken Nachrichtenagenturen ist ein Teil der versuchten staatlichen Gleichschaltung, ein anderer die Verhaftung von gewählten BürgermeisterInnen, an deren Stelle Ankara Statthalter installieren will. Das Recht wird auf der einen Seite verwendet, um den Spielraum der Bewegung einzuschränken, auf der anderen Seite erlaubt der Staat sich selbst mittels seinem Recht alles. Was staatlicherseits in Diyarbakir, Cizre, Silopi oder Nusaybin geschah wird von keinem türkischen Gericht je aufgearbeitet werden.

Aber wir können auch in uns näher gelegenen Ländern wie Frankreich dieses Phänomen offen beobachten, wo seit bald einem Jahr mit Bezug auf den Notstand regiert wird und hochpolitische rechtliche Entscheidungen getroffen werden. Man darf die Situationen in diesen Ländern nicht gleichsetzen, es gibt sehr, sehr vieles, was sie unterscheidet. Aber man darf sie vergleichen, weil es trotz der Differenzen viele Parallelen gibt.

Das Recht ist nicht neutral. Es ist ein Ausdruck der politischen Situation eines Staates, des gesellschaftlichen Kräfteverhältnisses, der Auseinandersetzungen zwischen den Klassen im marxistischen Sinne. Was den einen dient, ist erlaubt, was den anderen dient, ist verboten. Das Recht beeinflusst das Kräfteverhältnis zwischen den Klassen. Mit einer Aufteilung in legal oder illegal wird dem einen die Legitimität zugesprochen, der anderen die Legitimität abgesprochen.

Es ist legal, mit Immobilien zu spekulieren, denn das ist Privateigentum. Es ist illegal, eine leerstehende Immobilie zu nutzen, denn sie ist Privateigentum. Ohne Privateigentum kein Kapitalismus. Darum braucht diese Gesellschaftsform zwingend Gesetze zum Schutz des Privateigentums, aber keine Gesetze zum Recht auf Wohn- oder Lebensraum.

Es ist eine Aufteilung in erlaubt – nicht erlaubt oder gut – böse, die berechtigterweise breit kritisiert wird. Denn was ist die illegale Besetzung des leerstehenden Areals einer Heizölfirma gegen den legalen Bau einer Europaallee? Was ist die legale sogenannte Aufwertung eines Quartiers, die immer eine Verdrängung bisheriger EinwohnerInnen bedeutet, gegen die illegale Wiederaneignung des öffentlichen Raums durch unangemeldete Feste oder Demonstrationen?

Wieso fällt es den Stadtaufwertern und Stadtaufwerterinnen hier so schwer, den Schein der Legitimität ihres Tuns durch Verweis auf die Gesetzbücher zu wahren, während dies in anderen Bereichen, wo sich die Interessen einzelner denjenigen vieler gegenüberstehen, leichter fällt? Weil der Prozess der Stadtaufwertung ein Prozess ist, der sich nicht kaschieren lässt, der Dimensionen hat, die massiv sind. Es lässt sich nicht wegdiskutieren, dass sich die Stadt verändert, und es lässt sich nicht wegdiskutieren, zu wessen Gunsten sich die Stadt verändert. Es ist eine unmittelbare Erfahrung. Es braucht keine theoretischen Abstraktionen, um die Zusammenhänge zwischen einzelnen Ereignissen zu sehen. Viele sind davon betroffen, viele sind deswegen wütend.

Es gibt einen weltweiten Wettbewerb zwischen den Grossstädten darüber, wer zur «global city» wird und wer nicht. Immer mehr Menschen und Firmen drängen in die Städte, während die zur Verfügung stehende Fläche proportional viel weniger schnell anwächst. Verknappung soll die Preise heben, sagt man. Es gibt kein Interesse daran, eine Infrastruktur zu schaffen, die allen gleich dienen würde. Auch wenn dies sicher möglich wäre, wenn wir auf die ungeheuren technischen Entwicklungen der vergangenen Jahrzehnte schauen. Es würde sich schlicht nicht rentieren. Darum wird diese Entwicklung zum Nutzen von wenigen und nicht zum Nutzen von vielen eingesetzt.

Das ist ein Teil des Kontexts dieses Prozesses. Es ist ein Kontext, der an anderen Orten weit besser und vollständiger dargelegt wird. Zum Seminar über die Stadtentwicklung eignet sich diese Plattform hier nicht, auch weil ich kein Interesse daran habe, eine Diskussion mit einem Staatsanwalt und einem Richter zu führen, die meine Verurteilung fordern oder meine Verurteilung formulieren.

Der Kontext ist dennoch wichtig, weil sich so die politische Dimension dieses Prozesses aufzeigen lässt. Es ist kein Prozess, wo die Staatsanwaltschaft technisch-bürokratisch ihre Prozeduren durchläuft. Es ist ein Prozess einer politisch motivierten Staatsanwaltschaft, welche eine politisch motivierte Strafe fordert. Die ursprünglich geforderten acht Monate Haft unbedingt sind nur so zu verstehen. Es soll als Signal an die wirken, die die Stadtaufwertung von oben nicht hinnehmen. Es soll ein Signal sein, dass man sich nicht bewegen sollte. Ich finde es ein Signal, dass man sich erst recht bewegen muss.

In den Akten dieses Verfahrens gibt es nichts, wofür man sich entschuldigen müsste. Es gibt nichts, wofür man sich rechtfertigen müsste. Im Gegenteil, das einzige, was sich vorwerfen lässt, ist, dass man nicht energischer versucht, der Stadtentwicklung von oben die Stirn zu bieten. Es braucht in dieser Stadt nicht weniger Räume wie das Koch-Areal, es braucht viel mehr Räume wie das Koch-Areal. Es ist gut, dass solche Räume ein wunder Stachel im Fleisch der Stadtentwickler sind.

Die Binz-Besetzung, die hauptsächlicher Gegenstand dieses Prozesses ist, war ein ähnlicher Raum. Für eine kurze Zeit hat man diesen Raum sich wiederangeeignet und aufgezeigt, dass man auch dann Beeindruckendes schaffen kann, wenn die Motivation dahinter nicht finanzieller Natur ist. Zugleich bot die Besetzung Raum für politische Diskussionen. Es ist nur folgerichtig, dass der an dem Tag amtierende Bullenchef vom Areal weggewiesen wurde. Will man Alternativen entwickeln, dann ohne Beteiligung der politischen Repräsentanten des jetzigen Staats.

Es sind Alternativen, die man dringend entwickeln und vorantreiben muss. Die Barbarei des Kapitalismus und Imperialismus schlägt uns tagtäglich entgegen. Wenn wir heute hier vom Phänomen der Stadtentwicklung reden, dann befinden wir uns in einer sehr privilegierten Position, wenn wir unsere Situation mit derjenigen von denen vergleichen, die in anderen Weltgegenden für eine fortschrittliche Zukunft kämpfen. Das darf uns nicht dazu bringen, die Bedeutung der politischen Arbeit hier im Vergleich zur Arbeit dort geringzuschätzen. Die Position, man müsse hier nicht kämpfen, weil es uns so gut geht, versucht den Fakt zu verschleiern, dass es uns gut geht, weil es anderen schlecht geht. Die strukturellen Ursachen sind hier wie dort ähnlich und vor allem miteinander verbunden. Wenn hier eine rassistische Hetze geschürt wird, führt das zum Massenmord im Mittelmeer. Wenn hier zur Sicherung der Arbeitsplätze die Ausfuhrbestimmungen von Rüstungsgütern weiter gelockert werden, führt das zur Aufrüstung jihadistischer Gruppen via ihren staatlichen Unterstützern der Türkei, Qatar oder Saudi-Arabien. Wenn Gemeinden hier ihre Steuern senken, weil sich unter ihren Neuzuzügern CEO’s von Rohstoffgiganten befinden, die ihre Milliarden-Einkommen hier deklarieren, dann, weil diese Giganten an anderen Orten dieser Welt für unheimliches Leid verantwortlich sind.

Diese Vorgänge haben System, das System heisst Kapitalismus. Dagegen gilt es zu kämpfen. Gestern, heute, morgen.

http://www.aufbau.org/index.php/stadtentwicklung/2290-prozesserklaerung

Antirep-Treffen wegen Vorladungen und Strafbefehlen zum 1. Mai 2016 in Zürich

Nach den Vorladungen zum 1. Mai 2016 in Zürich, bei denen es nach unserem Wissen vorwiegend um “Verstösse gegen das Vermummungsverbot“ geht, sind nun erste Strafbefehle ausgestellt worden.

Deshalb laden wir diesen Sonntag, den 16.10.16, um 13.00 Uhr zu einem Treffen im Provitreff (Sihlquai 240) in Zürich ein. Dort können wir uns austauschen und zusammen das weitere Vorgehen diskutieren.

Wer einen Strafbefehl oder eine Vorladung erhalten hat, aber am Sonntag nicht ans Treffen kommen kann, soll sich unter rotehilfe@aufbau.org melden.

Für alle, die noch eine Vorladung vor sich haben und auch hin gehen, gilt nach wie vor: Konsequent die Aussage verweigern und nichts unterschreiben!

Solidarität ist unsere Waffe!

Keine Aussagen bei Bullen und Staatsanwälten!

Prozess um die Stadt

Am 4. November ist am Bezirksgericht Zürich (BGZ) ein Prozess angesagt. Es geht dabei um Ereignisse, die bei der Wiederaneignung von Räumen in Zürich stattfanden. Eines davon ist das Wegschicken von Filippo Leutenegger vom Binz-Areal, als dieses vor einem Jahr kurzzeitig besetzt wurde. Dafür fordert der Staatsanwalt 8 Monate Haft – unbedingt.

Es ist ein Prozess um die Stadt, im politischen wie im juristischen Sinn. Wer sich der Stadtentwicklung von oben entgegensetzt, soll durch den hohen Strafantrag abgeschreckt werden. Die Höhe des Antrags entlarvt die politische Brisanz des Themas. Es wirkt hysterisch, wie der Staat seine Stadtaufwertung verteidigen will. Eine Aufwertung, die für viele Verdrängung aus ihren Quartieren bedeutet.

Wir finden es wichtig, sich dagegenzustemmen. Wir wollen keine Stadt der Europaalleen. Initiativen, die für eine andere Stadt eintreten, sind notwendig und richtig. Sie können und sollen Räume bieten, wo die vermeintliche Allmacht des Staates durchbrochen wird. Es braucht nicht weniger, sondern mehr solcher Räume. Es braucht Organisierung, um Perspektiven gegen die Stadt von oben und für eine Stadt von unten zu entwickeln. Es gibt auf den Strafantrag des Staates nur eine Antwort: Ihre politischen Ziele enthüllen und umso mehr dafür kämpfen, dass sie sie nicht erreichen.

Solidarische Perspektiven gegen Aufwertung und Verdrängung!

Aktionswoche zum Prozess: 28.10 – 4.11 2016 | Alle zum Prozess: 4.11.2016 8 Uhr BGZ

Vorladungen in Zürich

Aktuell werden in Zürich Vorladungen für Einvernahmen zu Beginn kommender Woche (ab 22. August) verschickt. So weit wir wissen, sind die Vorladungen jeweils bei Peter Leuenberger der Fachgruppe EA-LO-GE. Es kann aber sein, dass Leute auch Vorladungen bei anderen Bullen kriegen.

Inhaltlich scheint es (wiederum: so weit wir aktuell wissen) um Sachen zu gehen, die am 1. Mai 2016 in Zürich stattfanden. Dabei scheint sich die Stadtpolizei insbesondere auf “Verstösse gegen das Vermummungsverbot” zu konzentrieren.

Wir empfehlen allen, die eine derartige Vorladung erhalten und der Vorladung auch  nachkommen, bei der Einvernahme die Aussage zu verweigern. Das heisst: Bei der Einvernahme nur Name, Geburtsdatum, Meldeadresse und Bürgerort angeben, keine Angaben zu Arbeitssituation, schulischer Situation oder anderen Faktoren. Bei Fragen des Polizisten konsequent mit “Ich verweigere die Aussage” oder “Keine Aussage” antworten. Das schriftliche Einvernahmeprotokoll nach Abschluss der Einvernahme muss nicht unterzeichnet werden.

Wir empfehlen dies aus zwei Gründen: Erstens, weil wir die Mitarbeit in einem Verfahren, welches unsere Verurteilung zum Ziel hat, verweigern. Es gibt keine Zusammenarbeit mit den staatlichen Repressionsbehörden. Zweitens, weil es aus juristisch-technischen Gründen keinen Sinn macht bei einer Einvernahme Aussagen zu machen, wenn man noch gar nicht weiss, worauf das Verfahren eigentlich abzielt.

Wer weitere Fragen hat, kann sich sehr gerne bei rotehilfe@aufbau.org melden. Speziell falls das Verfahren weitergeht (d.h. es kommt zu weiteren Vorladungen oder anderem): Meldet euch bei uns, damit wir zu einer gemeinsamen Sitzung einladen können! Dann können wir das weitere Vorgehen zusammen diskutieren.

Also: Bei der Einvernahme nix sagen und wenn wieder Post kommt, Mail an rotehilfe@aufbau.org!

Auslieferungsverfahren von Nekane Txapartegi

Spanien kann die Foltervorwürfe nicht entkräften.

Briefwechsel mit Spanien
Seit April ist die baskische Aktivistin Nekane Txapartegi in Auslieferungshaft, da Spanien ihre Auslieferung zwecks Vollzug einer fast 7-jährigen Gefängnisstrafe verlangt. Aufgrund der Vorwürfe, dass Nekane Txapartegi aufgrund eines Geständnisses verurteilt wurde, das unter Folter erzwungen worden war, forderte das EJPD vom spanischen Justizministerium mehrere Dokumente zur Klärung an. Es sind dies insbesondere die vollständigen Urteile der ersten und zweiten Instanz gegen die Baskin, sowie eine ausführliche Erklärung zu den Untersuchungen der Foltervorwürfe, die damals zu einer Einstellung des Verfahrens geführt hatten.
In der Antwort bestreitet Spanien die Vorwürfe vollständig. Die gesamte Argumentation bleibt jedoch oberflächlich bis fehlerhaft.
Es wird darauf verwiesen, dass die Gefangene während der Incommunicado-Haft (mit absoluter Kontaktsperre) täglich von einem Rechtsmediziner untersucht wurde, der in seinen Berichten keine Hinweise auf Misshandlungen notiert hatte. Tatsächlich sind in diesen Berichten Blutergüsse erwähnt. Auch nach dem Transfer in ein normales Gefängnis hat der dortige Arzt mehrere Hämatome festgestellt. Weiter muss festgehalten werden, Spanien schon in mehreren Fällen vom Europäischen Gericht für Menschenrechte verurteilt wurde. Dabei wurde festgestellt, dass diese medizinischen Berichte den internationalen Standards betreffend Unabhängigkeit der Mediziner nicht genügen.

Weiter verweist das spanische Justizministerium darauf, dass die Baskin sowohl bei den Aussagen bei der Guardia Civil wie auch danach vor dem Untersuchungsrichter von einem Pflichtverteidiger begleitet wurde. Obwohl dies formal korrekt ist, hat dieser keinerlei Aktivitäten zur Verteidigung seiner „Mandantin“ unternommen. Es fand kein Gespräch mit ihr statt, und während der Anhörung vor Gericht sass er hinter seiner „Mandantin“, neben den Polizeibeamten. Es gab keinerlei Intervention von seiner Seite. Nicht einmal gegen die Verlängerung der Haft unter Kontaktsperre wurde rekurriert. Diese Praxis der Pflichtverteidigung wurde von verschiedenen internationalen Instanzen schon mehrfach gerügt, unter anderem vom Europäischen Komitee
zur Verhinderung von Folter (CPT). Es kann somit nicht von einer effektiven Verteidigung gesprochen werden.
Weiter behauptet Spanien, dass Nekane Txapartegi ihre Klage wegen der Folter erst nach der Freilassung eingereicht habe. Diese Behauptung ist faktenwidrig. Die Klage wurde nachweislich noch während der Gefangenschaft von Frau Txapartegi eingereicht. Weiter unterschlägt die Antwort Spaniens, dass Nekane Txapartegi schon beim ersten Erscheinen vor dem Richter erklärte, dass sie gefoltert worden war, und auch die Hämatome an ihrem Körper zeigte.
Korrekt ist die Antwort Spaniens hingegen mit der Bemerkung, dass die Anschuldigungen der Baskin vor Gericht als ohne genaue Begründung als unglaubwürdig bezeichnet wurden.

Keine effektive Untersuchung der Foltervorwürfe
Die Akten zum Untersuchungsverfahren aufgrund der Anzeige wegen Folter sprechen eine deutliche Sprache.
Nach Eingang der Anzeige am 21. Juni 1999 wurde das Verfahren wie eine heisse Kartoffel von einer Instanz an die nächste weiter- und später wieder zurückgereicht. Nachdem das Dossier acht Mal verschoben wurde, anerkennt der Staatsanwalt in Madrid am 18. Mai 2000 seine Zuständigkeit. Bis dann wurden noch keinerlei Untersuchungen vorgenommen. Die Pflicht zur zügigen Abklärung von Vorwürfen dieser Schwere (Folter und Vergewaltigung) wurde hier eindeutig verletzt. Die angeforderten Dokumente, insbesondere die Arztberichte, die während der Incommunicado-Haft geschrieben wurden, werden dem Staatsanwalt erst im Januar 2001 geliefert.
Im Juni 2001 wird entschieden, dass nicht mehr festgestellt werden kann, wann die Hämatome entstanden sind. Das Verfahren wird eingestellt. Dieses Vorgehen ist ein klarer Verstoss gegen die Anforderungen, die sowohl das Antifolter-Komitee wie auch Strassburg an ein solches Verfahren stellt. Die Scharade geht danach weiter. Die Verfahrenseinstellung wird der Klägerin nicht mitgeteilt, angeblich weil ihre Adresse unbekannt sei. Auch ihre Anwälte werden nicht informiert.
Erst 2005 erfahren die Anwälte von der Einstellung und rekurrieren erfolgreich. Im Januar 2006 findet die erste Befragung des Opfers statt, fast 7 Jahre nach der Verhaftung. Im weiteren Verlauf weigert sich der Untersuchungsrichter, die beteiligten Beamten vorzuladen. Stattdessen als einzige Person der Gefängnisarzt einvernommen, der Nekane Txapartegi nach dem Transfer ins normale Gefängnis untersucht hat. Die beteiligten Agenten der Guardia Civil werden nie befragt, ebensowenig wie andere Zeugen. Im Jahr 2008 wird das Verfahren erneut eingestellt, ein Rekurs bleibt erfolglos.
Bei Anzeigen wegen Misshandlung, Folter und Vergewaltigung durch Beamte des Sicherheitsapparates hat der Staat die Pflicht, die Vorwürfe schnell und gründlich abzuklären. Das hier dargelegte Vorgehen verletzt ohne Zweifel die Europäische Menschenrechtskonvention.
Die Antifolter-Konvention ist in diesem Punkt klar: Es ist am Staat, der eine Auslieferung verlangt, zu beweisen, dass die Verurteilung rechtmässig, d.h. nicht unter Verwendung von erfolterten Aussagen zustande kam.
Die Antwort Spaniens kann schwere Zweifel an der Rechtsstaatlichkeit der Verfahren gegen Nekane
Txapartegi offensichtlich nicht ausräumen.
Folgt das Bundesamt für Justiz den internationalen Verpflichtungen, muss die Auslieferung abgelehnt werden.

Communiqué: augenauf Zürich

Schweiz: Hausdurchsuchungen in Zürich und St. Gallen

Ding-Dong – der Staat ist da
Am Sonntag, dem 10. Juli, kam es in Zürich und St. Gallen erneut zu Hausdurchsuchungen. Diesmal drei an der Zahl. Auf dem von der Staatsanwaltschaft Zürich autorisierten Durchsuchungsbefehl sei „Brandstiftung etc.“ als Grund angegeben gewesen, wie uns zugetragen wurde. In einer etwas ausführlicheren Erklärung des Durchsuchungsbefehls sei ersichtlich, dass es sich um einen angeblichen Brandanschlag auf die Funkstation Waidberg, 8037 Zürich handele, der in der Nacht auf denselben Sonntag getätigt worden sei.
Während die Hausdurchsuchungen in Zürich mit teils Uniformierten und teils Zivilen durchgeführt wurden, nutzte das St. Galler Sonderkommando den Moment gleich aus, um eine Trainingseinheit daraus zu machen: mit Rammbock, Sturmmasken und Maschinengewehren stürmten dutzende Möchtegern-Hollywood-Cops das zu durchsuchende Haus, zwangen die Bewohner, sich auf den Boden zu legen und durchwühlten jedes Zimmer von oben bis unten. Neben dem für sie unbefriedigenden Resultat – in allen drei Fällen mussten sie das Feld mit ungebrauchten Handschellen wieder räumen – zeigten sie mit dieser Aktion einmal mehr, wofür die Polizei effektiv steht: den repressiven Arm des Staates, mit allen Mitteln ausgerüstet, um ihn zu verteidigen und potentielle Feinde zu neutralisieren. Und unter diese Kategorie fallen all jene, die es nicht hinnehmen, eine unfehlbare Autorität über sich zu wissen; die es nicht hinnehmen, vom gesellschaftlichen Reichtum abgeschnitten zu sein; die es nicht hinnehmen, durch die Technologie entfremdet, vereinzelt und überwacht zu werden, während tagtäglich die Illusion von Verbundenheit, Glück und unbegrenzter Möglichkeit hochgehalten wird.
Sollte sich die Begründung des Durchsuchungsbefehls als faktisches Ereignis herausstellen, so gilt es, diesen Angriff zu verteidigen, der sich gegen jene Strukturen richtete, die dazu beitragen, unsere Autonomie in von Funksignalen beschallte Sklaverei zu verwandeln. Denn jeder Flächenbrand braucht einen Funken…
[Dissonanz, anarchistische Zeitung Nr. 32; 20. Juli 2016]

Erläuterungen zu den Hausdurchsuchungen in Zürich und St. Gallen
Am Sonntag dem 10. Juli wurden in Zürich und St. Gallen Hausdurchsuchungen durchgeführt (Dissonanz Nr. 32). Anlass dieser Durchsuchungen war die Suche nach möglichen Beweisen und einer spezifischen Person, die „dringend verdächtigt“ wird, einen „Brandanschlag auf die Funkstation Waidberg“ verübt zu haben. Während den Hausdurchsuchungen konnte die beschuldigte Person, ein anarchistischer Gefährte, nicht gefunden werden. Soweit es aktuell bekannt ist, wurde er bis heute nicht verhaftet. Der vorgeworfene Brandanschlag, von dem im Hausdurchsuchungsbefehl die Rede ist, wurde und wird von den Medien stillgeschwiegen.
Wir wünschen dem Gefährten viel Kraft auf seinem Weg ausserhalb der Klauen des Staates.
[Dissonanz, anarchistische Zeitung Nr. 33; 3.8.2016]

http://ch.indymedia.org/de/2016/08/97857.shtml