Category Archives: Repression

URGENT: 2 SPANISH MEMBERS OF INTERNATIONAL BRIGADE ARRESTED

During this morning, the repressive forces of the Spanish State are carrying out the arrest of the comrades who have been fighting the fascist forces of DAESH (Islamic State) in Rojava. Due to the lack of further information, we ask you for support, solidarity and spreading the message.

WE WANT THE SPANISH MEMBERS OF THE INTERNATIONAL BRIGADE  WHO HAVE FOUGHT ISIS TO BE RELEASED WITHOUT CHARGES

DEFENDING THE CIVIL POPULATION FROM  ISIS TERRORIST ATTACKS CAN’T BE PERSECUTED!

FREEDOM FOR THE ANTIFASCIST COMBATANTS!

INTERNATIONALIST SOLIDARITY  IS NOT A CRIME!

Marxist-Leninist Party (Reconstrucción Comunista), 6th July 2015.

Mehr: http://reconstruccioncomunista.blogspot.com.es/ | https://www.facebook.com/InternacionalismoRojava

Pressefreiheit verteidigen: Deutschland verbietet die wöchentlich erscheinende Zeitschrift Yürüyüs

Am 06. Mai 2015 stürmten rund 130 Beamte Wohnungen und Vereinsräumlichkeiten in Nordrhein-Westfalen, Berlin und Baden-Württemberg.

Grund des Großaufgebots war ein zuvor ergangenes Verbot der linken türkischen Zeitung Yürüyüs. Das seit 2005 bestehende wöchentlich erscheinende Magazin setzt sich aus Perspektive der marxistisch-leninistischen Opposition mit den Verhältnissen in der Türkei auseinander und bezieht zu diesen pointiert und eindeutig Stellung.

Das nun verhängte Verbot wurde von Bundesinnenminister Thomas de Maizière damit begründet, dass die Zeitschrift „Propaganda der linksterroristischen Gruppierung DHKP-C“ verbreite und man das nicht hinnehmen könne. Man dulde keine „Propaganda über die gewaltsame Beseitigung der bestehenden Staats- und Gesellschaftsordnung in der Türkei“.

Fraglich bleibt, auf welcher Grundlage die Einschätzung erfolgte, es handle sich bei Yürüyüs um ein Organ der in der Türkei und der Europäischen Union als „terroristische Vereinigung“ verfolgten und in Deutschland schon seit 1998 verbotenen DHKP-C?

Die Zeitschrift Yürüyüs selber widerspricht dem ganzen. In ihrer Ausgabe Nr. 469 nehmen sie ganz klar Stellung zu dem Vorwurf und schreiben, dass dem nicht so sei. Thomas de Maizière bleibt den Beweis schuldig. Somit ist dieser Verbot willkürlich.

Aber auch gar nicht rechtskräftig ohne Gerichtsbeschluß.

Ein juristischer Kampf steht noch aus.

 

Es besteht kein Zweifel daran, dass Deutschland mit diesem Verbot der AKP-Regierung einen Gefallen getan hat. Denn die Zeitschrift wird auf türkisch publiziert, erreicht somit ohnehin ein begrenztes Spektrum.

So gesehen gibt es keinen Grund, warum sich der deutsche Innenminister an dieser Zeitschrift stören könnte.

Ganz anders sieht es dagegen bei Erdogan aus. Yürüyüs ist eines der wenigen Zeitschriften, die sich von den Repressionen nicht beeindrucken lassen und die Regierung, die Regierungspolitik scharf kritisieren. Sicher ist die Yürüyüs nicht neutral, nimmt klar Stellung zur tagesaktuellen Politik.

Und sicher tut sie auch ihre Meinung kund, verkündet z.B. Recep Tayyip Erdogan: „wie alle Diktaturen, wird eines Tages auch eure untergehen.“

Es gibt aber keine Zeitung/Zeitschrift auf der Welt, die keine Position hätten und diese nicht wiedergeben würden, ganz gleich ob Focus oder NYT.

Nach der Geiselnahme eines Staatsanwaltes durch DHKC-Kämpfer, deren Absicht es war, die Namen der Todesschützen von Berkin Elvan ausfindig zu machen, hat Yürüyüs die Exekution der Geiselnehmer scharf kritisiert und das Vorgehen der Kämpfer als legitim bezeichnet.

Dies dürfte wohl den Zorn der faschistischen Regierung in der Türkei auf sich ziehen.

Daran ist nichts verwunderlich.

Aber Deutschland nimmt für sich in Anspruch eine zumindest „bürgerliche Demokratie mit Pressefreiheit“ zu sein.

Da geht ein Presseverbot gar nicht.

Auch die Begründung des Verbotes ist mehr als heuchlerisch.

Was ist mit den ganzen Selbstmordanschlägen der Freien Syrischen Armee in Syrien, welche von der deutschen Regierung unterstützt wird?

Warum werden dann die ganzen AKP-nahen Zeitungen nicht verboten?

Zudem ist der türkische Staat der wahre Terrorist.

Wer einigermaßen aufmerksam die Vorgänge in Anatolien verfolgt, wird auch feststellen, dass es die mit Berlin befreundete Regierung in Ankara ist, die sich zahlloser Terrorakte schuldig gemacht hat.

Das Repertoire reicht von der Vorbereitung eines Angriffskriegs, über illegale Waffenlieferungen an syrische Dschihadisten , massive Korruption und Unterschlagung, Tote durch systematische Polizeigewalt bis hin zur Diskriminierung von Kurden, Aleviten und Armeniern.

Befreundete NATO-Staaten wie Deutschland helfen dem autoritären Regime in Ankara mit geheimdienstlichen und polizeilichen Mitteln aus.

Gemeinsame wirtschaftliche wie militärische Interessen sorgen dafür, dass die deutsche Regierung keinen realistischen Blick auf die Verhältnisse in der Türkei hat. Es ist diese Kumpanei, die die Grundlage dafür abgibt, dass die BRD ohne jede kritische Distanz die Einschätzungen der türkischen Regierung übernimmt und auf deren Druck hin Oppositionsgruppen auch im Exil verfolgt.

Was würde denn nach diesem Verbot folgen?

Solidarität ist eine starke Waffe.

Solche Repressionsschläge betreffen und können uns alle treffen.

Man sollte niemals das abschreckende Beispiel des Pastor Niemöllers vergessen.

Unsere Waffe gegen die Kumpanei der Retuschen Regierung mit der AKP ist die Solidarität.

Jeder kann etwas gegen die Zensur der Presse tun.

Ihr könnt dem deutschen Innenminister schreiben, die Aufhebung des Presseverbotes der Yürüyüs fordern.

Proteste an:

Bundesministerium des Innern

Alt-Moabit 140
10557 Berlin
Telefon:+49-(0)30 18 681-0
Fax: +49-(0)30 18 681-12926
E-Mail: poststelle@bmi.bund.de

Internationale Plattform gegen die Isolation

anadolunewsblog@gmail.com

isolation@post.com

Facebook: Anadolu.Newsblog

Young Struggle Mitglied wird am Neuaufbau von Kobanê gehindert!

Im Rahmen der ICOR-Solidaritätsbrigaden, die zum Aufbau eines medizinischen Zentrums in Kobanê aufrufen, um sich am Neuaufbau des vom IS zu 80% zerstörten Gebietes zu beteiligen, haben sich international dutzende Menschen auf den Weg gemacht, diese Arbeit zu unterstützen. Auch wir als Young Struggle beteiligen uns an diesem Aufruf um unserer Verantwortung als Mensch gerecht zu werden und Kobanê nach dem Sieg gegen die Terror Banden des IS wieder zu einer Quelle des Lebens werden zu lassen.

Weltweit gibt es zahlreiche Aufrufe sich am Neuaufbau von Kobanê zu beteiligen und viele Delegationen sind bereits trotz der Schikanen und Hindernisse des türkischen Staates über die Grenze gelangt. Doch auch in Deutschland wurden wir konfrontiert mit Schikanen des Staates, die die Beteiligung an den Solidaritätsbrigaden vorerst verhindert haben.

 

Zum Vorfall:

Am Flughafen Düsseldorf wurde vergangenen Donnerstag das Young Struggle Mitglied Sofie K. von der Polizei aufgehalten und in einen Raum geführt, wo sie von ca. 10 Polizeibeamten verhört wurde. In diesem Verhör haben die Polizeibeamten auf subtile Weise psychische Folter begangen. Mit beiläufigen Aussagen wie „Gib zu, dass du zum kämpfen gehst, dann lassen wir dich auch gehen“, wurde Druck ausgeübt. Nachdem man Sofie´s Tasche durchsucht hat wurde eine Fahne von Ivana Hoffmann herausgenommen und mit einem herablassendem Lachen wurde angedeutet: „Willst du etwa so enden wie die, freust du dich schon darauf begraben zu werden?“ Sofie legte dutzend Male Widerspruch gegen die allgemeine Maßnahme der Polizei und gegen die Durchsuchung der Tasche ein, wobei sich die Polizeibeamten jedoch weigerten diesen zu dokumentieren, solange das Protokoll nicht unterschrieben werde.

Dieses Verhör wurde stundenlang ohne Anwalt fortgesetzt, man nahm den Personalausweis und Reisepass von Sofie in Beschlag und erteilte ihr ein Ausreiseverbot mit der Begründung der „Gefahrenabwehr“. Im Anschluss wurde sie freigelassen. Schon vor diesem Vorfall wurde Sofie’s Wohnung von der Polizei aufgesucht und ihre Eltern wurden kontaktiert, um von ihnen Informationen über ihre Tochter zu bekommen.

Gleichzeitig zu dem Verhör gab es gezielte Einschüchterungsversuche an Aktivisten im Umfeld von YS in Duisburg, die belästigt wurden und deren Eltern und Lehrer sogar benachrichtigt und befragt wurden. Bereits in der Vergangenheit wurden Aktivisten in Duisburg von Zivi’s abgefangen, in die Ecke gedrängt und ausgefragt.

Diese Einschüchterungsversuche zeigen uns, dass die Verteidigung menschlicher Werte gegen die Interessen des deutschen Staates stößt und der Aufbau einer fast völlig zerstörten Stadt als „Gefahr“ angesehen wird. Durch diese Maßnahmen wird versucht die Solidaritätsarbeiten zu Rojava zu isolieren, Aktivisten an ihrer Arbeit aufzuhalten und zu kriminalisieren.

Während zahlreiche Kämpfer des IS von Europa aus in den Krieg ziehen und es kaum Reaktion darauf gibt, werden Helfer an Aufbauarbeiten und humanitärer Hilfe aufgehalten. Wir haben kein Verständnis für diese ganz klar politische Haltung der BRD. Es ist dieselbe Haltung, die das PKK-Verbot aufrecht hält, die den Freiheitskampf in Rojava außer Acht lässt und weiterhin mit dem türkischen Staat zusammenarbeitet, obwohl dieser die IS Terrorbanden unterstützt.

Der Freiheitskampf in Rojava ist legitim und die Verteidigung der Völker dieser Region haben wir den Selbstverteidigungskräften der YPG und YPJ zu verdanken.

In Kobanê haben wir es ihrer heldenhaften Aufopferung zu verdanken, dass ein geplantes Massaker der von der Türkei unterstützten IS Banden aufgehalten wurde und ein Sieg der Menschlichkeit errungen wurde. Diese Tatsache kann nicht durch die Herabwürdigung des Freiheitskampfes am Flughafen oder der Kriminalisierung der Beteiligung und Unterstützung an der Revolution in Rojava verleugnet werden.

Die Einschüchterungsversuche in Duisburg, der Stadt in der auch Ivana Hoffmann politisch aktiv war, beeindrucken niemanden mehr und werden erst recht niemanden aufhalten.

Auch Besuche und Anrufe bei Aktivisten und deren Familien sind keine neuen Methoden. Wir werden uns auch weiterhin dagegen zu Wehr setzen.

Wir fordern:

  • Sofortige Aufhebung des Ausreiseverbots von Sofie K. und Rückgabe der Dokumente
  • Stopp mit den läppischen Einschüchterungen und Bedrohungen gegen politische Aktivisten
  • Einsatz für einen humanitären Korridor nach Kobanê
  • Unterstützung des Freiheitskampfes in Rojava
  • Aufhebung des PKK Verbots

Nach diesem Vorfall werden wir erst recht die Arbeiten zum Neuaufbau propagieren und rufen umso breiter zur Solidarität auf.

Die Solidaritätsbrigaden der ICOR werden über Monate hinweg den Neuaufbau unterstützen.

Gleichzeitig gibt es zwischen dem 19. und 24. Juli eine Massendelegation aus der Türkei, die sich an den Arbeiten in Kobanê beteiligen wird.

Interessierte können sich unter info@young-struggle.org melden.

Am Donnerstag ist eine Presseerklärung um 18:30 Uhr am Düsseldorfer Flughafen geplant. Weitere Informationen hierzu werden zeitnah bekannt gegeben.

Quelle: https://linksunten.indymedia.org/de/node/146492

Solidarität mit den KämpferInnen von Rojava, die in der Türkei und in Europa in Haft sind!

logorhi

Solidarität mit den KämpferInnen von Rojava, die in der Türkei und in Europa
in Haft sind!
Die Rote Hilfe International hat eine Kampage für die linken Revolutionäre lanciert, die in
Haft sind wegen ihrem Engagement in der Schlacht um Kobane und in der
Befreiungskampage für Rojava. Viele linke revolutionäre Kräfte (MarxistInnen-LeninistInnen
der MLKP, MaoistInnen der TKP/ML, AnarchistInnen der Sosyal Isyan, westliche
kommunistische, antiimperialistische Freiwillige, Lions of Rojava, Internatinalst Free Brigade
usw.) haben die Vereinigten Kräfte für Befreiung (Birleşik Özgürlük Güçleri) gebildet, um
mit der YPGYPJ zu kämpfen. Neun MLKP-Mitglieder sind bereits beim Kampf für die
Befreiung von Rojava gefallen: Serkan Tosun, Sibil Bulut, Oğuz Saruhan, Erkan Altun,
Sinan Sağır, Suphi Nejat Ağırnaslı, Coşkun İnce, Emre Aslan und Ivana Hoffmann.
Türkei: Kämpfer im Knast
In der Türkei sind viele KämpferInnen aus Rojava im Knast. Einige wurden beim
Grenzübergang verhaftet und dabei auch verletzt. Das türkische Militär behindert, ja bekämpft
die kurdische Bewegung und bevorzugt die islamistischen Bewegungen. Andere wurden in
Spitälern verhaftet, wo sie wegen Kriegsverletzungen hätten behandelt werden sollen. Dies ist
zum Beispiel bei den zwei Kämpferinnen der YPG, Savaş Sönmez et Erkin Selanik, der Fall,
die am 17. März von der türkischen Polizei im Spital Şanlıurfa Balikligol wegen “Beteiligung
an einer terroristischen Organisation” verhaftet wurden. Sie sind im Gefängnis von Omaniye
in Haft ohne entsprechender Behandlung ihrer Verletzungen.
Es sind dutzende KämpferInnen aus Kobane in der Türkei inhaftiert, darunter mehrere
verletzte. Einige sind uns unbekannt, weil sie sich unter falschem Namen ausgewiesen haben,
um ihre Familien vor dem türkischen Geheimdienst und vor Islamisten zu schützen. Hier eine
vorläufige Liste der Gefangenen, der unserem Informationsstand heute entspricht: Nariman
Ibrahim (Gefängnis Mardin), Berfin Mahmut (Gefängnis Mardin), Fidan Suleyman
(Gefängnis Mardin), Midya Mustafa Imail (Gefängnis Mardin), Fadile Muhamed (Gefängnis
Mardin), Welat Duman (16 Jahre alt; seine ganze Familie ist in Händen des IS; wurde von
den türkischen Behörden verhaftet, als er nach Kobane kämpfen gehen wollte; in Osmanye in
Haft), Delil Ufak (Gefängnis Osmanye), Özgul Yasa (Gefängnis Adana Karatas), Charin
Khalaf (Gefängnis Mardin), Zazan Ahmet (Gefängnis Mardin), Salahatin Dilek (Gefängnis
Dyarbakir), Cemal Uygur (Gefängnis Osmaniye), Şakir Ali Osman (Gefängnis Osmaniye).
Europa: Angriff geben ATIK
Am 15. April um 17 Uhr haben Sonderkommandos der deutschen Polizei sieben
Verantwortliche der ATIK verhaftet. Zeitglich wurden in der Schweiz, Österreich, Frankreich
und Griechenland mittels dem Artikel 129b (Terroristische Vereinigung im Ausland) in
Auslieferungshaft gesetzt. Die Leute der Konföderation der türkischen Arbeiter in Europa
wurden angeklagt, Kader der TKP/ML zu sein, die marxistisch-leninistische Kommunitische
Partei der Türkei. Der Einsatz war brutal (eingerammte Türen usw.) und vertieft (die
Hausdurchsuchungen dauerten von 17 Uhr bis 1 Uhr morgens).
Diese Aktion war die vorläufige Spitze von aufwendigen Ermittlungen die seit 2013 von der
Generalstaatsanwaltschaft in Karlsruhe in Gang gesetzt wurde.
Die deutsche Polizei wirft den Verantwortlichen der ATIK vor, Geld gesammelt zu haben, die
Aktivitäten der Organisation in der Türkei unterstützt zu haben und in Deutschland
KämpferInnen für Rojava ausgebildet zu haben.
Die TKP/ML ist zwar in der Türkei verboten, aber nicht in Deutschland und sie ist nicht auf
der Terrorliste der EU aufgeführt. Unter den verhafteten Mitgliedern ist auch E. Muslum, der
Verantwortliche für ATIK in Deutschland.
Er ist ein legendäres revolutionäres Mitglied, denn er war in der Türkei 22 Jahre in Haft
wegen Mitgliedschaft in der TKP/ML. Er war in den 1980er Jahren in Dyarbakir in Haft, wo
er gefoltert wurde und wo er beim Hungerstreik mitgemacht hat. Er hat auch beim grossen
Streik im Jahr 2000 mitgemacht und wurde darauffolgend am 15. Dezenber 2000 auf
Bewährung freigelassen.
Solidarität mit den KämpferInnen der revolutionären Linken in der Türkei und
Kurdistan!
Freiheit für die KämpferInnen von Kobane, die in der Türkei und anderswo deswegen
in Haft sind!
Freiheit für die Angeklagten der ATIK!
Ehre Serkan Tosun, Sibil Bulut, Oğuz Saruhan, Erkan Altun, Sinan Sağır, Suphi Nejat
Ağırnaslı, Coşkun İnce, Emre Aslan und Ivana Hoffmann!

Kommission für eine Rote Hilfe International, Brüssel-Zürich, 25. Mai 2015

“Operation Phönix”: Repressionswelle in Tschechien

Seit dem 28.04.15 wird landesweit in der Tschechischen Republik gegen
linke Aktivist*innen vorgegangen.

Wegen einer landesweiten anarchistischen Vernetzung und den direkten
Aktionen gegen den Betreiber des Restaurants “Riskarna” in Prag sind
solidarische anarchistische Netzwerke und
anarchistische Gruppen in Prag und Most seit längerem der staatlichen
Ausspitzelung und Überwachung ausgesetzt (http://www.afed.cz/english).

Eine Einheit der tschechischen Polizei die sich gegen die organisierte
Kriminalität (UZZO) formierte, ging rigide und gewalttätig gegen
Einzelne, Gruppen und Wohnprojekte vor. In diesem Zusammenhang wurden 10
Menschen eingeknastet. Einige wurden nach Verhören wieder freigelassen.
Bekannt ist uns, dass zur Zeit noch drei Menschen im Knast sitzen. Wie
befreundete Aktivist*innen erklärten, versuchen diese gerade mit Hilfe
von Anwält*innen an Informationen zu gelangen. Es wird Geld benötigt,
um diese zu bezahlen, zudem fehlt es an Infrastruktur, da die Cops die
Server beschlagnahmt haben. Gleichzeitig, mit dem Vorgehen gegen
Menschen aus Most, Prag und Brno, wurde der Squat Cibulka von
Polizeieinheiten angegriffen und 12 Menschen von den Cops mitgenommen.

Was benötigt wird ist Geld, um die Anwält*innen zu bezahlen.

Ganz in unserer Nähe werden Aktivist*innen eingeknastet. Welche Anklagen
konkret erhoben werden sollen, ist noch unklar! Nehmt Kontakt mit euren
Freund*innen in Tschechien auf,
solidarisiert euch. Sorgen wir dafür, dass die Angriffe ins Leere laufen
und die Genoss*innen ihre Kämpfe weiterführen können!

Solidarität ist unsere Waffe!
Solidarität mit den von Repression Betroffenen in Tschechien!

RH-OG Dresden

Spenden an:

Inhaberin: Rote Hilfe Dresden
Betreff: Anti-Phönix
IBAN: DE72 3601 0043 0609 7604 34
BIC : PBNKDEFF

Winti: Antirep-Treffen wg Strafbefehle Demo gegen AUNS/UKIP

Diese Woche wurden die ersten Strafbefehle wegen „Teilnahme an einer unbewilligten Demonstration“ im Zusammenhang mit der Demo gegen UKIP/AUNS vom 4. Okt. 2014 verschickt.

Am Montag, 1. Juni, 19 Uhr, findet ein Treffen für alle Betroffenen statt.
(Infoladen Rabia, Bachtelstr 70, Winterthur)
Wenn du schon Gelegenheit zur Akteneinsicht hattest, nimm eine Kopie mit.
Es kann alles Weitere, wie juristische Fragen, Fragen zum Verfahrensablauf, eventuell nötige Anwaltskontakte etc. besprochen werden können. Ebenso kann auch ein gemeinsames juristisches und politisches Vorgehen diskutiert werden.

Es ist sehr wichtig, dass alle, die einen Strafbefehl erhalten, dagegen Einsprache erheben und gleichzeitig Akteneinsicht verlangen. Dies muss zwingend innert 10 Tagen nach Erhalt geschehen. Ohne Einsprache wird der Strafbefehl zum rechtskräftigen Urteil, die Möglichkeit juristisch dagegen vorzugehen, besteht danach nicht mehr.
Du hast nach einer Einsprache immer noch die Möglichkeit, diese wieder zurückzuziehen, ohne dass dir dafür Mehrkosten anfallen.
Wichtig: Ein nicht entgegengenommener resp. nicht abgeholter eingeschriebener Brief gilt trotzdem nach 7 Tagen nach der ersten versuchten Zustellung als rechtskräftig zugestellt. Das heisst, die zehntägige Frist beginnt dann.

Bei allfälligen Fragen melde Dich bei der Antirepressions-Gruppe Winterthur, unter: antirepwinterthur(at)riseup.net
MUSTER EINSPRACHE/AKTENEINSICHT
Franziska Muster
Beispielstrasse 1
1000 Einspruchshausen

EINSCHREIBEN

Adresse Absender des Strafbefehls

(Ort, aktuelles Datum)

Strafverfügung Nr XY/ vom (Datum), Franziska Muster

Sehr geehrte Damen und Herren

Hiermit stelle ich das Begehren um gerichtliche Beurteilung bezüglich der Strafverfügung Nr XY vom (Datum). Gerne nehme ich Informationen zur Möglichkeit der Akteneinsicht und zu weiteren Verfahren entgegen. Für Ihre Kenntnisnahme danke ich Ihnen.

Mit freundlichen Grüssen

(Unterschrift nicht vergessen!)

Franziska Muster

(Kopie behalten und Quittung der Post vom Einschreiben!)

GEGEN KONZERTVERBOTE ORGANISIERT GRUP YORUM EINE FAHRRADTOUR VON ISTANBUL NACH ANKARA

Am 24. Juni starten die Bandmitglieder von “Grup Yorum” mit UnterstützerInnen von Kadiköy/Istanbul nach Ankara – diesmal mit dem Fahrrad.

Dazu den übersetzten Aufruf von Grup Yorum:

– Das Konzert “für eine unabhängige Türkei”, das jährlich unter Beteiligung von Hunderttausenden Menschen stattfindet, wurde dieses Jahr verboten.
– Unsere Anträge an insgesamt 12 Stadien in Istanbul, Ankara, Izmir, Adana und Elazig, in denen wir unser 30-jähriges Jubiläum mit einem Symphonieorchester feiern wollten, wurden alle unter demselben Vorwand ABGELEHNT.
– Firat Kil und Helin Bölek, zwei junge Freunde, die wir für Grup Yorum ausgebildet hatten, wurden aufgrund von Aktivitäten an der Universität, die bereits Jahre zurückliegen, verhaftet.
– Grup Yorum Mitglied Muharrem Cengiz wurde am 1. Mai festgenommen und innerhalb weniger Stunden kurzerhand verhaftet..
– Von der Gewalt und Repression der AKP ist nicht nur Grup Yorum betroffen, sie wird gegenüber allen oppositionellen, fortschrittlichen, demokratischen Personen, Intellektuellen und KünstlerInnen zunehmend fortgesetzt.
– Aufgrund ihrer Anschauungen werden Ermittlungsverfahren gegen sie eröffnet, SchauspielerInnen werden von Serien ausgeschlossen, es werden Verträge aufgelöst und die KünstlerInnen werden zur Zielscheibe erklärt..

GEGEN DIESE REPRESSSIVE HALTUNG DER AKP

– um zu sagen DIE PLÄTZE UND STADIEN GEHÖREN DEM VOLK, SIE KÖNNEN NICHT VERBOTEN WERDEN;
– um zu sagen DIE PLÄTZE UND STADIEN MÜSSEN FÜR GRUP YORUM GEÖFFNET WERDEN;
– um zu sagen DIE INHAFTIERTEN MITGLIEDER DER GRUP YORUM MÜSSEN FREIGELASSEN WERDEN;
– um zu sagen SCHLUSS MIT DEN ANGRIFFEN UND REPRESSALIEN DER AKP GEGENÜBER DER KUNST UND DEN KÜNSTLER/INNEN;

haben wir in der gesamten Türkei eine Unterschriftenkampagne gestartet.

Die von uns gesammelten Hunderttausenden Unterschriften werden wir von Istanbul nach Ankara auf dem Fahrrad zum Innenministerium bringen.

Wir machen uns am 24. Mai 2015 von Istanbul Kadiköy auf den Weg und rechnen damit, am 1. Juni in Ankara anzukommen.

Unser Plan ist zahlreiche Teilnehmerzahl bei der Verabschiedung in Istanbul, sowie beim Empfang in Ankara durch unsere UnterstützerInnen.

Eure Teilnahme an unserer Aktion ‘ICH RADLE (pedallıYORUM) NACH ANKARA GEGEN DIE VERBOTE würde unsere Initiative stärken…

GRUP YORUM

Kontakt: grupyorumiletisim@gmail.com

Auftakt des § 129b-Prozesses gegen Mehmet D. vor dem OLG Hamburg

Am 20. Mai wird das Hauptverfahren gegen den kurdischen Exilpolitiker Mehmet D. vor dem 3. Strafsenat des Hanseatischen Oberlandesgerichts (OLG) eröffnet; vorgesehen sind Verhandlungstage bis Ende Juni.
Der Prozess vor dem OLG beginnt um 9.oo Uhr in Saal 237, Sievekingplatz 3, Hamburg
Die Anklage beschuldigt Mehmet D. der Mitgliedschaft in einer „terroristischen Vereinigung im Ausland” (§ 129b Abs. 1 i.V.m. § 129a Abs. 1 StGB). Er soll sich in der Zeit von Januar 2013 bis Mitte Juli 2014 in verschiedenen Regionen der BRD – u.a. im Sektor Nord – als mutmaßlicher Funktionär der PKK betätigt haben. Aussagen des Generalbundesanwalts zufolge sei Mehmet D. unter dem Decknamen „Kahraman” in den verschiedenen Gebieten für die Koordinierung der politischen Arbeit verantwortlich gewesen sowie für die Beschaffung von Spenden und Beiträgen für die PKK. Außerdem habe er sichergestellt, dass hinreichend Anhänger an Veranstaltungen und Schulungen teilnehmen und nicht zuletzt seien die ihm übergeordneten Kader der Europaebene über seine Arbeitsergebnisse unterrichtet worden.
Mehmet D. wurde am 29. August 2014 festgenommen und befindet sich in Untersuchungshaft.
Seit der Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) vom Oktober 2010, den im Jahre 2002 eingeführten § 129b StGB auch gegen die PKK anzuwenden, wurden bereits fünf kurdische Aktivisten zu mehrjährigen Freiheitsstrafen verurteilt. Weil der BGH deren Revisionen im vergangenen Jahr verworfen hat, sind diese Urteile rechtskräftig geworden.
Im März dieses Jahres endete ein weiteres Verfahren vor dem OLG Düsseldorf. Abdullah S. wurde zu einer Haftstrafe von 6 Jahren verurteilt; gegen dieses Urteil ist Revision eingelegt worden.
In Straf- bzw. Untersuchungshaft befinden sich derzeit fünf Aktivisten.
Im Verfahren gegen Mehmet D. wird die Verteidigung wie in den vorhergehenden Prozessen die historischen und völkerrechtlichen Aspekte des kurdischen Befreiungskampfes thematisieren, ebenso die Ende 2012 eingeleiteten Sondierungsgespräche zwischen Abdullah Öcalan und Vertretern der türkischen Regierung, die dramatischen Entwicklungen im Mittleren Osten und die Rolle der PKK-Guerilla im Kampf gegen die Terrororganisation ISIS bzw. IS im Nordirak und in Nordsyrien (Rojava/Kobanê).
In diesem Zusammenhang wird auch die Frage der Ermächtigungen zur strafrechtlichen Verfolgung von Personen nach § 129b zur Sprache kommen. In juristischen Kreisen wird diese Regelung als rechtsstaatlich äußerst problematisch bewertet, u.a. weil es alleine der Exekutive in Gestalt des Bundesjustizministeriums überlassen bleibt festzulegen, ob eine Vereinigung im Ausland als terroristisch oder als legitime Freiheitsbewegung zu gelten hat. Deshalb werden diese Verfolgungsermächtigungen hauptsächlich aus außenpolitischen Opportunitätserwägungen erteilt, die im übrigen nicht begründet werden müssen und gegen die eine Klage nicht möglich ist.
AZADÎ ist der Auffassung, dass solche politischen Verfahren gegen kurdische Aktivisten vor dem Hintergrund der gravierenden Veränderungen insbesondere im Mittleren Osten und der Tatsache, dass die kurdische Bewegung schon seit Jahren eine auf friedliche Konfliktlösung orientierte Politik betreibt, nicht mehr stattfinden dürfen.
Deshalb muss das PKK-Betätigungsverbot aufgehoben, alle Gefangenen freigelassen und laufende §129b-Verfahren eingestellt werden.
AZADÎ e.V.
Rechtshilfefonds für Kurdinnen und Kurden

Weg mit dem Verbot der Yürüyüs

Am 6. Mai hat der deutsche Imperialismus nach dem Verbot der türkischen Zeitung Yürüyüs eine Reihe von Durchsuchungen von Vereinen in Berlin, Köln, Suttgart und anderen Städten vor, unter dem Vorwand die verbotene Zeitung zu beschlagnahmen, durchgeführt. Bei den Durchsuchungen wurden eine Reihe an elektronischen Geräten, Exemplare der Yürüyüs, Exemplare der Zeitschrift Kurtulus und CD-Archive beschlagnahmt.

Wir verurteilen diesen Angriff und das Verbot der Zeitung Yürüyüs. Das Verbot ist ein weiteres Beispiel davon wie der deutsche Imperialismus seine demokratische Maske fallen lässt, indem er gegen die Presse- und Organisationsfreiheit vorgeht und sie massiv einschränkt und das obwohl die Yürüyüs in der Türkei legal gedruckt und verteilt werden kann. Dieser massive Einschnitt in die demokratischen Rechte, wegen einer Zeitung, zeigt wie stark Imperialismus vor der Freiheit der unterdrückten Völker zittert.

Dieser Angriff auf Yürüyüs reiht sich ein in die Angriffe vom 15. April auf den demokratischen türkischen Verein ATIK, bei dem mehrere Mitglieder festgenommen wurden. Dieser Rundumschlag der deutschen Imperialisten geschieht in direkter Komplizenschaft mit der AKP Regierung in der Türkei und soll den Kampf um demokratische Rechte und Freiheiten, egal ob in Deutschland, der Türkei oder sonst wo, einen Schlag versetzen. In diesen Zeiten der verschärften Repression stehen wir darum alle zusammen. Und es ist klar, dass die beschlagnahmten Gegenstände zurückgegeben werden müssen und alle Verhafteten freigelassen werden müssen. Die Organisierung von türkischen Migranten in Deutschland wird sich auch durch die Verbote und Durchsuchungen nicht verhindern lassen.

SoL * Sozialistische Linke
Mai 2015

Quelle: http://sol-hh.de/?p=652

Prozess wegen Räumung des Labitzke-Areals (18. Mai, ZH)

Labitzke 2.0

Anfang August 2014 wurde das Labitzke-Areal in Zürich auf Vorrat geräumt. Das Areal hatte mehrere Rollen inne: Zum einen war es Ausdruck des Widerstandes gegen die fortschreitende Stadtaufwertung. Andererseits war es auch ein vielseitig genutzter Kulturraum, der jedem offen stand. Nach der Räumung, welche unter AL-Bullenvorsteher Wolff durchgeführt wurde, wurden gegen mehr als 20 Personen Strafbefehle ausgestellt. Diese reichen von Nötigung, Gewalt und Drohung gegen Beamte, Teilnahme an einer unbewilligten Demonstration bis hin zu Hausfriedensbruch.

Zwei Genossen wird nun der Prozess gemacht.  Der erste findet am 18. Mai am Bezirksgericht in Zürich statt, beim zweiten ist das Datum noch nicht bekannt. Dass dies ein weiterer Angriff von oben ist, wird spätestens dann offensichtlich, wenn die Klassenjustiz nicht einmal mehr versucht den politischen Charakter zu verbergen:  Zur Abschreckung fordert sie 6 Monate Knast unbedingt! Begründet wird dies sowohl mit der Kontinuität der politischen Arbeit der Angeklagten, wie auch dem Bruch, welchen diese gegen das herrschende System vollzogen haben – diesbezüglich heisst es wörtlich in der Anklageschrift: „Die mangelnde Bereitschaft, sich in die sozialen Rahmenbedingungen einzufügen.“

Überall dort, wo die Menschen auf der Strasse gegen die herrschenden Verhältnisse kämpfen, reagieren die Herrschenden mit massiven Bullenaufgeboten und Prozessen. Dies lässt sich sowohl bei der Standortfucktor-Bewegung in Winterthur, wo bis heute noch Prozesse laufen, am diesjährigen 1. Mai, an welchem es bereits am Morgen wieder zahlreiche präventive Verhaftungen gab oder eben bei der Labitzke-Räumung beobachten. Dabei zeigt sich klipp und klar auf welcher Seite der angeblich linke Bullenchef Wolff steht. Für uns ist klar, dass wir dies nicht unbeantwortet lassen wollen. Nutzen wir die Bühne, die sie uns bieten! Klagen wir an, was es anzuklagen gibt. Wehren wir uns gegen eine Stadt, in der nur der Standortvorteil und die Kapitalinteressen wichtig sind!

Deshalb: Zeigt euch solidarisch, kommt am 18.Mai um 13:00 Uhr auf Kaffee und Kuchen zum Bezirksgericht an der Badenerstrasse 90 in Zürich. Besucht den Prozess, bringt eure Inhalte mit und lasst uns zeigen, dass dies unsere Stadt ist! Unsere Stadt, weil wir darin arbeiten, darin wohnen, darin leben!

Die Städte denen, die drin Leben! Nicht denen, die sie besitzen!

Für den Kommunismus!