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Auslieferungsverfahren von Nekane Txapartegi

Spanien kann die Foltervorwürfe nicht entkräften.

Briefwechsel mit Spanien
Seit April ist die baskische Aktivistin Nekane Txapartegi in Auslieferungshaft, da Spanien ihre Auslieferung zwecks Vollzug einer fast 7-jährigen Gefängnisstrafe verlangt. Aufgrund der Vorwürfe, dass Nekane Txapartegi aufgrund eines Geständnisses verurteilt wurde, das unter Folter erzwungen worden war, forderte das EJPD vom spanischen Justizministerium mehrere Dokumente zur Klärung an. Es sind dies insbesondere die vollständigen Urteile der ersten und zweiten Instanz gegen die Baskin, sowie eine ausführliche Erklärung zu den Untersuchungen der Foltervorwürfe, die damals zu einer Einstellung des Verfahrens geführt hatten.
In der Antwort bestreitet Spanien die Vorwürfe vollständig. Die gesamte Argumentation bleibt jedoch oberflächlich bis fehlerhaft.
Es wird darauf verwiesen, dass die Gefangene während der Incommunicado-Haft (mit absoluter Kontaktsperre) täglich von einem Rechtsmediziner untersucht wurde, der in seinen Berichten keine Hinweise auf Misshandlungen notiert hatte. Tatsächlich sind in diesen Berichten Blutergüsse erwähnt. Auch nach dem Transfer in ein normales Gefängnis hat der dortige Arzt mehrere Hämatome festgestellt. Weiter muss festgehalten werden, Spanien schon in mehreren Fällen vom Europäischen Gericht für Menschenrechte verurteilt wurde. Dabei wurde festgestellt, dass diese medizinischen Berichte den internationalen Standards betreffend Unabhängigkeit der Mediziner nicht genügen.

Weiter verweist das spanische Justizministerium darauf, dass die Baskin sowohl bei den Aussagen bei der Guardia Civil wie auch danach vor dem Untersuchungsrichter von einem Pflichtverteidiger begleitet wurde. Obwohl dies formal korrekt ist, hat dieser keinerlei Aktivitäten zur Verteidigung seiner „Mandantin“ unternommen. Es fand kein Gespräch mit ihr statt, und während der Anhörung vor Gericht sass er hinter seiner „Mandantin“, neben den Polizeibeamten. Es gab keinerlei Intervention von seiner Seite. Nicht einmal gegen die Verlängerung der Haft unter Kontaktsperre wurde rekurriert. Diese Praxis der Pflichtverteidigung wurde von verschiedenen internationalen Instanzen schon mehrfach gerügt, unter anderem vom Europäischen Komitee
zur Verhinderung von Folter (CPT). Es kann somit nicht von einer effektiven Verteidigung gesprochen werden.
Weiter behauptet Spanien, dass Nekane Txapartegi ihre Klage wegen der Folter erst nach der Freilassung eingereicht habe. Diese Behauptung ist faktenwidrig. Die Klage wurde nachweislich noch während der Gefangenschaft von Frau Txapartegi eingereicht. Weiter unterschlägt die Antwort Spaniens, dass Nekane Txapartegi schon beim ersten Erscheinen vor dem Richter erklärte, dass sie gefoltert worden war, und auch die Hämatome an ihrem Körper zeigte.
Korrekt ist die Antwort Spaniens hingegen mit der Bemerkung, dass die Anschuldigungen der Baskin vor Gericht als ohne genaue Begründung als unglaubwürdig bezeichnet wurden.

Keine effektive Untersuchung der Foltervorwürfe
Die Akten zum Untersuchungsverfahren aufgrund der Anzeige wegen Folter sprechen eine deutliche Sprache.
Nach Eingang der Anzeige am 21. Juni 1999 wurde das Verfahren wie eine heisse Kartoffel von einer Instanz an die nächste weiter- und später wieder zurückgereicht. Nachdem das Dossier acht Mal verschoben wurde, anerkennt der Staatsanwalt in Madrid am 18. Mai 2000 seine Zuständigkeit. Bis dann wurden noch keinerlei Untersuchungen vorgenommen. Die Pflicht zur zügigen Abklärung von Vorwürfen dieser Schwere (Folter und Vergewaltigung) wurde hier eindeutig verletzt. Die angeforderten Dokumente, insbesondere die Arztberichte, die während der Incommunicado-Haft geschrieben wurden, werden dem Staatsanwalt erst im Januar 2001 geliefert.
Im Juni 2001 wird entschieden, dass nicht mehr festgestellt werden kann, wann die Hämatome entstanden sind. Das Verfahren wird eingestellt. Dieses Vorgehen ist ein klarer Verstoss gegen die Anforderungen, die sowohl das Antifolter-Komitee wie auch Strassburg an ein solches Verfahren stellt. Die Scharade geht danach weiter. Die Verfahrenseinstellung wird der Klägerin nicht mitgeteilt, angeblich weil ihre Adresse unbekannt sei. Auch ihre Anwälte werden nicht informiert.
Erst 2005 erfahren die Anwälte von der Einstellung und rekurrieren erfolgreich. Im Januar 2006 findet die erste Befragung des Opfers statt, fast 7 Jahre nach der Verhaftung. Im weiteren Verlauf weigert sich der Untersuchungsrichter, die beteiligten Beamten vorzuladen. Stattdessen als einzige Person der Gefängnisarzt einvernommen, der Nekane Txapartegi nach dem Transfer ins normale Gefängnis untersucht hat. Die beteiligten Agenten der Guardia Civil werden nie befragt, ebensowenig wie andere Zeugen. Im Jahr 2008 wird das Verfahren erneut eingestellt, ein Rekurs bleibt erfolglos.
Bei Anzeigen wegen Misshandlung, Folter und Vergewaltigung durch Beamte des Sicherheitsapparates hat der Staat die Pflicht, die Vorwürfe schnell und gründlich abzuklären. Das hier dargelegte Vorgehen verletzt ohne Zweifel die Europäische Menschenrechtskonvention.
Die Antifolter-Konvention ist in diesem Punkt klar: Es ist am Staat, der eine Auslieferung verlangt, zu beweisen, dass die Verurteilung rechtmässig, d.h. nicht unter Verwendung von erfolterten Aussagen zustande kam.
Die Antwort Spaniens kann schwere Zweifel an der Rechtsstaatlichkeit der Verfahren gegen Nekane
Txapartegi offensichtlich nicht ausräumen.
Folgt das Bundesamt für Justiz den internationalen Verpflichtungen, muss die Auslieferung abgelehnt werden.

Communiqué: augenauf Zürich

Schweiz: Hausdurchsuchungen in Zürich und St. Gallen

Ding-Dong – der Staat ist da
Am Sonntag, dem 10. Juli, kam es in Zürich und St. Gallen erneut zu Hausdurchsuchungen. Diesmal drei an der Zahl. Auf dem von der Staatsanwaltschaft Zürich autorisierten Durchsuchungsbefehl sei „Brandstiftung etc.“ als Grund angegeben gewesen, wie uns zugetragen wurde. In einer etwas ausführlicheren Erklärung des Durchsuchungsbefehls sei ersichtlich, dass es sich um einen angeblichen Brandanschlag auf die Funkstation Waidberg, 8037 Zürich handele, der in der Nacht auf denselben Sonntag getätigt worden sei.
Während die Hausdurchsuchungen in Zürich mit teils Uniformierten und teils Zivilen durchgeführt wurden, nutzte das St. Galler Sonderkommando den Moment gleich aus, um eine Trainingseinheit daraus zu machen: mit Rammbock, Sturmmasken und Maschinengewehren stürmten dutzende Möchtegern-Hollywood-Cops das zu durchsuchende Haus, zwangen die Bewohner, sich auf den Boden zu legen und durchwühlten jedes Zimmer von oben bis unten. Neben dem für sie unbefriedigenden Resultat – in allen drei Fällen mussten sie das Feld mit ungebrauchten Handschellen wieder räumen – zeigten sie mit dieser Aktion einmal mehr, wofür die Polizei effektiv steht: den repressiven Arm des Staates, mit allen Mitteln ausgerüstet, um ihn zu verteidigen und potentielle Feinde zu neutralisieren. Und unter diese Kategorie fallen all jene, die es nicht hinnehmen, eine unfehlbare Autorität über sich zu wissen; die es nicht hinnehmen, vom gesellschaftlichen Reichtum abgeschnitten zu sein; die es nicht hinnehmen, durch die Technologie entfremdet, vereinzelt und überwacht zu werden, während tagtäglich die Illusion von Verbundenheit, Glück und unbegrenzter Möglichkeit hochgehalten wird.
Sollte sich die Begründung des Durchsuchungsbefehls als faktisches Ereignis herausstellen, so gilt es, diesen Angriff zu verteidigen, der sich gegen jene Strukturen richtete, die dazu beitragen, unsere Autonomie in von Funksignalen beschallte Sklaverei zu verwandeln. Denn jeder Flächenbrand braucht einen Funken…
[Dissonanz, anarchistische Zeitung Nr. 32; 20. Juli 2016]

Erläuterungen zu den Hausdurchsuchungen in Zürich und St. Gallen
Am Sonntag dem 10. Juli wurden in Zürich und St. Gallen Hausdurchsuchungen durchgeführt (Dissonanz Nr. 32). Anlass dieser Durchsuchungen war die Suche nach möglichen Beweisen und einer spezifischen Person, die „dringend verdächtigt“ wird, einen „Brandanschlag auf die Funkstation Waidberg“ verübt zu haben. Während den Hausdurchsuchungen konnte die beschuldigte Person, ein anarchistischer Gefährte, nicht gefunden werden. Soweit es aktuell bekannt ist, wurde er bis heute nicht verhaftet. Der vorgeworfene Brandanschlag, von dem im Hausdurchsuchungsbefehl die Rede ist, wurde und wird von den Medien stillgeschwiegen.
Wir wünschen dem Gefährten viel Kraft auf seinem Weg ausserhalb der Klauen des Staates.
[Dissonanz, anarchistische Zeitung Nr. 33; 3.8.2016]

http://ch.indymedia.org/de/2016/08/97857.shtml

 

Freiheit für die Gefangenen vom 29. April

Gestern Abend, am 29. April, wurden neun Personen durch die Stadtpolizei im Kreis Vier von Zürich verhaftet. Nach einer Demonstration fand im Quartier eine Nahbereichsfahndung statt. Wer sich an diesem 1. Mai-Wochenende am Freitag-Abend in der Gegend rund um den Helvetiaplatz bewegte, lief also Gefahr, durch die Polizei kontrolliert zu werden. Entsprechend erwischte es neun Menschen, die unterwegs waren. Sie wurden ins provisorische Polizeigefängnis Zürich gebracht und sitzen aktuell dort ein.

Für uns ist klar, dass derartige Verhaftungen vor dem 1. Mai nicht nach dem courant-normal ablaufen. Verhaftungen um den 1. Mai wurden und werden immer genutzt, um Leute davon abzuhalten, am 1. Mai teilzunehmen. Das war vor drei Jahren so, als Jugendliche zwei Wochen vor dem internationalen Klassenkampftag beim taggen verhaftet wurden und zwei Wochen in Untersuchungshaft mussten, das war vor neun Jahren so, als nach dem 1. Mai wiederum Jugendliche mehrere Wochen in U-Haft verbringen mussten. Von daher erstaunt es uns nicht, dass auch dieser Fall derart aufgebauscht wird.

Unsere Antwort auf diese Situation ist klar. Erstens ist die Solidarität mit den Verhafteten zentral, zweitens bestätigt sie die Notwendigkeit, morgen an den 1. Mai zu gehen und die Solidarität mit diesen und anderen politischen Gefangenen auf die Strasse zu tragen. Sei es am Morgen an der Demonstration oder am Nachmittag im Quartier. Am morgigen 1. Mai gilt es allen klar zu machen, was für uns die Parole „Wir sind nicht alle, es fehlen die Gefangenen“ bedeutet.

Freiheit für die Gefangenen vom 29. April!
Heraus zum 1. Mai!

Update 1. Mai: Alle, die am 29. April verhaftet wurden, sind heute, am Abend des 1. Mai aus dem Knast entlassen worden.

Veranstaltung: Ausgeschafft wegen einer Demo, Pyros, Besetzung? (ZH, 1. Mai 2016)

Was tun?

Per Oktober 2016 tritt die Ausschaffungsinitiative in Kraft. In einer Diskussion mit Betroffenen und einem Anwalt wollen wir der Frage nachgehen, was dies für die Widerständischen im Quartier, in der Kurve oder für die politische Praxis von GenossInnen bedeutet, die keinen Schweizer Pass haben, und wie wir uns dagegen wehren können.

Kanzleiturnhalle, Zürich ab 18.30h

Antirep-Treffen nach Kontikiräumung

Bei der polizeilichen Räumung des Anti-WEF-Politprogramms im Kontiki am Samstag (16. Januar) wurden rund 30 Menschen festgenommen und für eine kurze Zeit auf den Bullenposten gebracht.
Aufgrund dessen, dass wohl mit einem Strafverfahren zu rechnen ist und viele Fragen rund um den Einsatz offen sind, laden wir zu einem Antirep-Treffen ein: Kommenden Freitag, 22. Januar, 18 Uhr, Rosengartenstrasse 1 in Zürich. Anschliessend findet am selben Ort eine Veranstaltung zu politischen Gefangenen in Kolumbien statt.
Falls ihr vor Freitag von Polizei oder Staatsanwaltschaft was hört: Meldet euch bei rotehilfe@aufbau.org
Keine Aussage bei Polizei und Staatsanwaltschaft!

Veranstaltung: Wie umgehen mit den neusten Repressionsentwicklungen? (ZH, 17.1.)

Sonntag 17. Januar 14 Uhr
Für Infos zum Ort sende ein SMS mit „Gruppe Start Winterquartier16“ an 9292

Kurze kollektive Diskussion über den Umgang mit der Repression und ihre neusten Entwicklungen. Wie umgehen mit massiver Repression an SchülerInnen-Demos und gleichzeitiges Einschleimen des Polizeivorstehers. Was droht uns mit der Durchsetzungsinitiative? Wie antworten wir auf Polizeieinsätze wie beim „Marsch fürs Leben“?

Zürich: Gemeint sind wir alle!

Einmal mehr holt die staatliche Repression zum Schlag aus gegen Hausbesetzer*innen, gegen selbstorganisierte Freiräume. Diesmal zielt der Schlag gegen eine Einzelperson, nennen wir ihn T.
In einem Haus, das 2014 über zwei Monate hinweg besetzt war, haben die Bullen Fingerabdrücke auf der Klospüle entdeckt. Fingerabdrücke, die sie schon fichiert hatten und die T. gehören sollen. Der Hausbesitzer hatte damals Anklage eingereicht und deswegen muss sich T. nun am 7. Januar vor dem Bezirksgericht in Zürich verantworten – wegen Bewährungs- und Hausfriedensbruch. Der zuständige Staatsanwalt Edwin Lüscher fordert dafür 100 Tage unbedingt Knast.

Das hoch angesetzte Strafmass soll uns abschrecken, einschüchtern, resignieren lassen. Es ist ein neuartiger Versuch der Justiz, dass nur Fingerabdrücke in einem über mehrere Monate besetzten Gebäude einen Hausfriedensbruch nachweisen sollen. Wenn das zur Regel wird, wenn jeder Fingerabdruck auf einer Spüle vor Gericht einem Hausfriedensbruch gleichkommt, dann sieht es tatsächlich ganz schön düster für uns aus.

Zur Erinnerung: Lüscher war es, der schon beim Prozess gegen einen der angeblichen Labitzke-Besetzer sechs Monate unbedingt Knast forderte. Lüscher war es, der nach „Reclaim the Streets“ am 13. Dezember 2014 Kopfgeld auf die Teilnehmer*innen ausgesetzt hatte. Lüscher ist ein „Hooliganfresser“. Kurz: Lüscher ist nicht nur kein netter Mensch, sondern führt einen regelrechten Kreuzzug gegen Demonstrant*innen, Ultras und Zürichs Squatter-Szene. Am liebsten sähe er uns wohl alle gern hinter Gittern.

Und damit ist Lüscher nicht der Einzige. Denn zu diesem Schlag holt er nicht alleine aus: Hinter der Justiz steht die Politik. Und die Politik, das sind nicht nur die reaktionären rechten Säcke, das ist genauso die parlamentarische Linke. Sie unterhält dieses autoritäre, hierarchische und repressive System genauso. Auch mit ihren reformistischen Verbesserungsvorschlägen legitimiert sie im Endeffekt nur die herrschenden Strukturen. Die Stadt Zürich wird rotgrün regiert, die Sozialdemokraten sind die am stärksten im Stadtrat vertretene Partei, zusammen mit den Grünen und der Alternativen Liste (AL) stellen diese sogenannten Linken die Mehrheit in der Stadtregierung. Sie müssten nicht, wenn sie nicht wollten. Aber sie wollen es eben auch. Sie schliessen sich gerne Lüschers Kreuzzug an, ebnen ihm den Weg. Die Räumung des Labitzke-Areals verantwortet schlussendlich der Sicherheitsvorsteher Richard Wolff (AL). Der Wolff, der jahrelang in der Roten Fabrik aktiv war, lässt heute nicht-institutionalisierte Freiräume mit Polizeigewalt schliessen. Der Wolff, der in den achtziger Jahre noch selbst demonstrierte, lässt uns heute auf der Strasse mit Tränengas und Gummischrott beschiessen.

Der eine lässt verhaften, der andere führt den Prozess, hinter Edwin steht also Richi. Und hinter dieser Politik steht das verdammte Kapital. Das Eigentumsrecht im Zivilgesetzbuch sichert den Status quo – damit die Reichen reich und die Armen arm bleiben. Damit die, die mehr Häuser besitzen, als sie darin leben können, fähig sind andere hinter Gitter zu bringen. Andere, die keine Häuser haben, weil sie keine reichen Eltern hatten und keine 200 Franken die Stunde verdienen. Es ist das Dilemma des herrschenden Systems: Der Kapitalismus zwingt uns unsere Arbeitskraft zu verkaufen, damit wir ein Dach über dem Kopf haben. Aber die Lohnarbeit frisst verdammt viel von unserer Zeit. Wer sich dem verweigert und sein Leben selbst in die Hand nimmt, weil die 08/15-Konformität so unterdrückerisch und langweilig ist, kriegt ziemlich bald die staatlich-autoritäre Gewalt zu spüren.

Beim hoch angesetzten Strafmass geht es uns aber nicht um die Frage der Verhältnismässigkeit. Es gibt keine verhältnismässige Strafe. Es geht nicht um die Frage, was legal ist und was nicht, denn das definiert sowieso stets der Staat. Es geht darum, dass Häuser wie das Labitzke-Areal auf Vorrat abgerissen werden. Darum, dass reiche Investoren mit den leerstehenden Häusern herumspekulieren. Darum, dass Eigentum Diebstahl ist. Darum, dass die Stadtaufwertung immer mehr Leute aus der Stadt vertreibt. Zürich ist ein Sinnbild für Gentrifizierung, es ist mittlerweile die teuerste Stadt Europas und die dritt teuerste weltweit.

Kapitalismus, die daraus resultierende soziale Ungleichheit, die Ausbeutung und die autoritären Strukturen kennen keine Verhältnismässigkeit. Und dagegen zu kämpfen, ist eine Notwendigkeit (und ein leerstehendes Haus zu besetzen, ist immerhin ein kleiner Schritt in Richtung Enteignung). Aber dieses Kämpfen versucht die staatliche Gewalt mit repressiver Bestrafung klein zu kriegen.

Es kann sein, dass den gemütlichen Squatter-Jahren nun weniger gemütliche folgen. T.s Prozess ist nicht das einzige Anzeichen: Die Bullen räumen häufiger gleich mal spontan zu Beginn einer Besetzung – ob mit SiDi (Sicherheitsdienst) wie Ende August an der Dorfstrasse oder ohne wie an der Badenerstrasse. Sie führen öfters präventiv Personenkontrollen durch, wie bei der Besetzung in Altstetten im November. ED-Behandlung (Fingerabdrücke und DNA-Abnahme) wird häufiger angeordnet. Wie es scheint, sollten wir uns also nicht auf das städtische Merkblatt für Räumungsgründe verlassen. Die SVP Zürich plant eine Initiative gegen Hausbesetzer*innen. Der Staatsapparat ist mehr als ready.

Aber lassen wir uns nicht klein kriegen: Bilden wir Banden, passen wir aufeinander auf und kämpfen wir – auch wenn das heisst, von nun an sogar auf dem Klo Handschuhe zu tragen.

Quelle: http://ch.indymedia.org/de/2016/01/96484.shtml

Zürich: Internetpranger wegen revolutionärer 1. Mai-Demo

Wie einem Bullencommunique entnommen werden kann, werden morgen Dienstag, 24. November, Fotos von 5 Personen verpixelt auf der Hompage der Stadtpolizei Zürich veröffentlicht. Grund dafür sind angebliche Straftaten im Zusammenhang mit der diesjährigen revolutionären 1. Mai-Demonstration am Nachmittag im Kreis Vier in Zürich. Weil wir unsere Wut und unseren Widerstand trotz dem enormen Polizeiaufgebot auf die Strasse getragen haben, greifen Wolff und Co jetzt zu dieser erpresserischen Methode. Allen Betroffenen raten wir, nicht auf dieses unverhältnismässige Druckmittel zu reagieren!

Melde dich bei der Roten Hilfe (rotehilfe@aufbau.org), wenn du wegen dem 1. Mai von Repression betroffen bist! Wir beraten und unterstützen dich gerne.

Sei dir bewusst, dass die Justiz mitlesen kann – schreib uns einfach, dass du uns treffen willst wegen dieser Sache.

Bei Vorladungen gilt wie immer:

Kei Ussag bi Bulle und Staat! Angeben musst du nur: Name, Geburtsdatum, Meldeadresse und Bürgerort. Sonst nix!

DÄNKMAL – Binzareal

Wie den Medien entnommen werden kann, stehen in den kommenden Wochen wohl von Seiten der Polizei nächste Schritte in Bezug auf das DÄNKMAL-Wochenende an. Nach wie vor gilt, dass die Rote Hilfe alle, die juristische Fragen rund um dieses Wochenende haben, gerne berät. Meldet euch bei   rotehilfe@aufbau.org oder unter der Antirep.-Nr. 079 626 84 21.Wir würden dann ein zweites Info-Treffen organisieren, wo es wichtig ist, dass alle möglichst alle Unterlagen mitbringen, die sie bis dahin erhalten haben.

Bis dahin gilt weiterhin: Keine Aussage bei Polizei oder Staatsanwaltschaft!
(Nur Name, Meldeadresse, Geburtsdatum, Bürgerort angeben.)

Einladung zum vergangenen Infotreffen vom 7.8.15 hier.