Schweiz: Demonstration und den Verhaftungen vom 24.6.2016 (Basel)

Am Freitag, den 24. Juni 2016 fand in Basel eine kleine, aber wilde Demonstration gegen Rassismus, Repression und Gentrifizierung statt. Bei dieser wurden diverse Gebäude und die Polizei angegriffen. Das Strafgericht, eine private Sicherheitsfirma, ein Büro der rechts-populistischen SVP und ein Versicherungsgebäude waren unter anderem Ziel der Attacken.
14 Personen wurden im Nachgang der Demonstration verhaftet. Ihnen wir vorgeworfen, am Umzug beteiligt gewesen zu sein. Zwei Personen wurden bei der Verhaftung verletzt.
Die bisherigen Vorwürfe reichen von Landfriedensbruch und Sachbeschädigung über Körperverletzung und Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte bis hin zu Angriff.
Noch am gleichen Wochenende gab es in diversen Schweizer Städten Hausdurchsuchungen im Rahmen dieses Verfahrens.
Sieben Personen wurden am Sonntag, den 26. Juni 2016 aus der Haft entlassen, gegen die restlichen sieben wurde Untersuchungshaft zwischen zwei und sechs Wochen verhängt. Einige der Gefangenen hätten mittlerweile bereits entlassen werden sollen, die Untersuchungshaft wurde in diesen Fällen jedoch offenbar verlängert. Den restlichen Verhafteten wird es wohl nicht anders ergehen.

In einem Communiqué* zum Umzug steht: “Ob sie am Umzug teilgenommen haben oder nicht, ob sie Bullen angegriffen haben oder nicht, wir sind solidarisch mit allen Gefangenen und wünschen ihnen viel Kraft und Durchhaltewillen. Auch wenn sie versuchen, euch zu isolieren – ihr seid nicht allein! ”
Und weiter: “Lasst uns zusammen kommen, uns organisieren, gemeinsam den Käfig verwüsten und die Gitterstäbe aus verschiedenen Formen des Zwanges und der Unterdrückung durchbrechen, um uns neue Wege in die Zukunft zu eröffnen.”

Der Staat und seine Bullen, Gerichte und Knastwärter_innen hoffen, dass uns die Repression brechen und unsere Verlangen zerstören wird. Sie begreifen nicht, dass sie uns damit nur umso mehr Gründe für die Revolte liefern.

Unsere Solidarität gilt allen – egal ob drinnen oder draussen -, die sich gegen die bestehende Ordnung auflehnen.

Wir senden Grüße an diejenigen, die sich in den letzten Monaten für die Rigaer94 in Berlin eingesetzt haben. Die vielen Aktionen und eure Solidarität haben unsere Herzen ebenso erwärmt! Auch der Angriff auf einen Polizeiposten am 27. Juli 2016 in Zürich hat ein Lächeln auf unsere Gesichter gezaubert.

*Communiqué: http://ch.indymedia.org/de/2016/06/97708.shtml

http://ch.indymedia.org/de/2016/07/97843.shtml

Schweiz: Hausdurchsuchungen in Zürich und St. Gallen

Ding-Dong – der Staat ist da
Am Sonntag, dem 10. Juli, kam es in Zürich und St. Gallen erneut zu Hausdurchsuchungen. Diesmal drei an der Zahl. Auf dem von der Staatsanwaltschaft Zürich autorisierten Durchsuchungsbefehl sei „Brandstiftung etc.“ als Grund angegeben gewesen, wie uns zugetragen wurde. In einer etwas ausführlicheren Erklärung des Durchsuchungsbefehls sei ersichtlich, dass es sich um einen angeblichen Brandanschlag auf die Funkstation Waidberg, 8037 Zürich handele, der in der Nacht auf denselben Sonntag getätigt worden sei.
Während die Hausdurchsuchungen in Zürich mit teils Uniformierten und teils Zivilen durchgeführt wurden, nutzte das St. Galler Sonderkommando den Moment gleich aus, um eine Trainingseinheit daraus zu machen: mit Rammbock, Sturmmasken und Maschinengewehren stürmten dutzende Möchtegern-Hollywood-Cops das zu durchsuchende Haus, zwangen die Bewohner, sich auf den Boden zu legen und durchwühlten jedes Zimmer von oben bis unten. Neben dem für sie unbefriedigenden Resultat – in allen drei Fällen mussten sie das Feld mit ungebrauchten Handschellen wieder räumen – zeigten sie mit dieser Aktion einmal mehr, wofür die Polizei effektiv steht: den repressiven Arm des Staates, mit allen Mitteln ausgerüstet, um ihn zu verteidigen und potentielle Feinde zu neutralisieren. Und unter diese Kategorie fallen all jene, die es nicht hinnehmen, eine unfehlbare Autorität über sich zu wissen; die es nicht hinnehmen, vom gesellschaftlichen Reichtum abgeschnitten zu sein; die es nicht hinnehmen, durch die Technologie entfremdet, vereinzelt und überwacht zu werden, während tagtäglich die Illusion von Verbundenheit, Glück und unbegrenzter Möglichkeit hochgehalten wird.
Sollte sich die Begründung des Durchsuchungsbefehls als faktisches Ereignis herausstellen, so gilt es, diesen Angriff zu verteidigen, der sich gegen jene Strukturen richtete, die dazu beitragen, unsere Autonomie in von Funksignalen beschallte Sklaverei zu verwandeln. Denn jeder Flächenbrand braucht einen Funken…
[Dissonanz, anarchistische Zeitung Nr. 32; 20. Juli 2016]

Erläuterungen zu den Hausdurchsuchungen in Zürich und St. Gallen
Am Sonntag dem 10. Juli wurden in Zürich und St. Gallen Hausdurchsuchungen durchgeführt (Dissonanz Nr. 32). Anlass dieser Durchsuchungen war die Suche nach möglichen Beweisen und einer spezifischen Person, die „dringend verdächtigt“ wird, einen „Brandanschlag auf die Funkstation Waidberg“ verübt zu haben. Während den Hausdurchsuchungen konnte die beschuldigte Person, ein anarchistischer Gefährte, nicht gefunden werden. Soweit es aktuell bekannt ist, wurde er bis heute nicht verhaftet. Der vorgeworfene Brandanschlag, von dem im Hausdurchsuchungsbefehl die Rede ist, wurde und wird von den Medien stillgeschwiegen.
Wir wünschen dem Gefährten viel Kraft auf seinem Weg ausserhalb der Klauen des Staates.
[Dissonanz, anarchistische Zeitung Nr. 33; 3.8.2016]

http://ch.indymedia.org/de/2016/08/97857.shtml

 

Mehr als 300 ­Palästinenser im Hungerstreik

Ramallah. Mehr als 300 Palästinenser sind am Donnerstag in israelischen Gefängnissen in den Hungerstreik getreten.

Das berichtete die Nachrichtenagentur Maan unter Berufung auf den Palästinensischen Gefangenenverband. 40 Inhaftierte stehen der linken Volksfront zur Befreiung Palästinas (PFLP) nahe. Sie solidarisieren sich mit Bilal Kajed, der am heutigen Freitag seit 52 Tagen keine Nahrung mehr zu sich nimmt. Kajed wurde, nachdem er seine über 14jährige Gefängnisstrafe abgesessen hatte, von den israelischen Behörden in »Administrativhaft« genommen. Auch der prominente inhaftierte Journalist Omar Nasal hat sich dem Protest angeschlossen.

Weitere 285 Streikende stehen der Hamas nahe. Alle fordern ein Ende der repressiven Maßnahmen durch die israelische Gefängnisverwaltung. (jW 5.8.16)

http://political-prisoners.net/item/4506-mehr-als-300-spalaestinenser-im-hungerstreik.html

Bernd Heidbreder vorerst raus

Caracas. Nach über zwei Jahren Haft in Venezuela ist der deutsche Aktivist Bernhard Heidbreder wieder frei. Nach Angaben seiner Rechtsanwältin Silke Studzinsky wurde er am vergangenen Samstag mit der Auflage entlassen, sich zunächst in der Hauptstadt Caracas aufzuhalten, wo die dortige Ausländerbehörde seinen Aufenthaltsstatus prüft. Heidbreder war im Juli 2014 von Zielfahndern des deutschen Bundeskriminalamts in der Andenstadt Mérida in Venezuela aufgespürt und von der nationalen Polizei festgenommen worden. Deutschland ersuchte umgehend um seine Auslieferung. Der venezolanische Oberste Gerichtshof lehnte dies Ende Oktober 2015 mit der Begründung ab, die von den deutschen Behörden vorgeworfenen Delikte seien zum damaligen Zeitpunkt von Venezuela nicht als Terrorismus zu bewerten gewesen und zudem “offensichtlich verjährt”. Das Gericht ordnete jedoch nicht seine Entassung an, sondern die Überstellung an die Immigrationsbehörde, die über seinen Aufenthaltsstatus befinden sollte. Heidbreder hat Asyl in Venezuela beantragt. Die Bundesanwaltschaft (BAW) verdächtigt ihn und zwei weitere Personen, der militanten autonomen Gruppe “Das Komitee” angehört und sich im Oktober 1994 an einem Brandanschlag auf ein Gebäude des Kreiswehrersatzamtes Bad Freienwalde beteiligt zu haben. Im April 1995 sollen sie zudem einen Sprengstoffanschlag auf den damaligen Rohbau des Abschiebegefängnisses in Berlin-Grünau vorbereitet haben, der jedoch nicht durchgeführt wurde. Heidbreder und zwei weitere Personen tauchten unter und werden seitdem mit internationalem Haftbefehl gesucht. Nach Angaben seiner Anwältin besteht der deutsche Haftbefehl gegen Heidbreder fort. Da inzwischen alle übrigen Tatvorwürfe verjährt sind, ermittelt die BAW gegen die drei Männer nur noch wegen “Verabredung zu einem Sprengstoffverbrechen” nach Paragraph 30 Absatz 2 Strafgesetzbuch im Fall Grünau. Dieser Paragraph sieht allerdings eine absolute Verjährungsszeit von 40 Jahren vor. Damit wird die bloße “Verabredung” länger verfolgt und höher bestraft, als die tatsächliche Vorbereitung. Die Anwälte der Beschuldigten haben gegen die Haftbefehle Beschwerde eingelegt und zugleich eine Prüfung der umstrittenen Gesetzesvorschrift durch das Bundesverfassungsgericht beantragt: Sie verstoße gegen das Rechtsstaatsprinzip, das Schuld- und Verhältnismäßigkeitsprinzip sowie gegen das Gleichbehandlungs- und Bestimmtheitsgebot.

Medienmitteilung “StandortFUCKtor” Winterthur

Hier sind zwei Medienmitteilungen einiger Betroffener und Antirep Winterthur zu aktuellen Gerichtsurteilen, die wir Euch nicht vorenthalten möchten.

Die Urteile betreffen zwei Verfahren im Zusammenhang mit der “StandortFUCKtor”-Demo vom 21.09.2013 in Winterthur, die sich gegen Stadtaufwertung und Vertreibung richtete.

An dieser durch ein Grossaufgebot der Polizei verhinderten Demo wurde unter anderem eine Frau im Polizeikessel durch ein Gummigeschoss schwer am Auge verletzt. Sie hat gegen die Stadtpolizei Winterthur und die Kantonspolizei Zürich geklagt. Das Obergericht Zürich hat mit der Abweisung der Beschwerde nun verhindert, dass es zu einem Strafverfahren gegen die Polizei kommen kann.

Das andere Verfahren, welches vom Bundesgericht abgewiesen wurde, drehte sich um die kurz darauf im Oktober 2013 folgenden “Bring your noise”-Demo gegen die Polizeigewalt am 21.09.2013. Diese Demo wurde von der Polizei nicht eingemacht, sondern geduldet, aber dafür heimlich überwacht. 20 Personen erhielten aufgrund der Videoaufnahmen einen Strafbefehl zugeschickt. Gegen diese Praxis haben sich die Betroffenen mit Einsprachen gegen die Strafbefehle und dem Weiterzug des Bezirks- und Obergerichtsurteils in einem Pilotprozess – leider erfolglos – gewehrt.

Auch wenn die Justiz einmal mehr die Polizei schützt, haben uns das Zusammenkommen der Betroffenen, die überwältigende Solidarität und die vielen Spenden sehr bestärtkt darin, dass wir uns gemeinsam gegen ihre Repression wehren können. Herzlichen Dank an Alle!

Antirep Winterthur — Antirep Winterthur c/o Infoladen Rabia Bachtelstr. 70 8400 Winterthur — Spenden-Konto: 90-192016-2 — Verein Soli-Fonds 8400 Winterthur — Zahlungszweck: Standortfucktor/Bring Your Noise

Deutschland: Freiheit für Aaron und Balu

Vor ca. 6-5 Jahren begann der Jubel der Investor*innen, dass es in
Berlin zu anhaltender Wertsteigerung von Immobilien kommt und keine
Preisblase in Sicht ist. Dementsprechend schritt die
Stadtumstrukturierung nach kapitalistischem Maße voran. Mietpreise
schossen bei stagnierenden Realgehältern in die Höhe, sodass auch
teilweise bürgerliche Kleinfamilien sich in Teilen von Friedrichshain
Kreuzberg oder Neukölln die Mieten nicht mehr leisten können. Linke
Wohnprojekte wie die Liebig 14 wurden geräumt, um Platz für
Investor*innen zu schaffen und Kieze, die für Selbige als hartes Terrain
gelten, zu „bereinigen“. So liegt es nah, dass sich Widerstand formt und
permanente Kämpfe gegen Gentrifizierung und für den Erhalt von linken
Freiräumen geführt werden.

Die Antwort der Herrschenden darauf ist Repression in Form von bspw.
(Zwangs-)Räumungen oder dem vom Innensenat ausgerufenen Gefahrengebiet,
welches mit staatlichem Terror einhergeht. Dieser Terror äußert sich in
dauerhaften polizeilichen und verdachtsunabhängigen Kontrollen von
Personalien, sowie der Schikanierung von Anwohner*innen oder auch nur
zufällig vorbeikommender Menschen. Fakt ist: Jeder Mensch, der sich
solidarisch mit dem Friedrichshainer Nordkiez zeigt, wird angegriffen.

Mensch bedenke, dass sich seit ungefähr 8 Monaten der Nordkiez in einer
Dauerbelagerung durch den permanenten Aufenthalt von ca. 2
Einsatzhundertschaften befindet. Dieser Gedanke wird noch abstruser, da
im Allgemeinen Ordnungs- und Sicherheitsgesetz (ASOG) nichts von einer
derartigen zeitlich und örtlich unbeschränkten Ausführung steht. Dazu
kommen verschiedene Höhepunkte von staatlichen illegalen Angriffen auf
die Rigaer94, wie die Hausdurchsuchung im Januar diesen Jahres, die von
550 Polizisten und einer Einheit des SEK, bewaffnet mit
Schnellfeuerwaffen, durchgeführt wurde. Dabei wurden 1,5 Tonnen Kohle
beschlagnahmt, die Wohnungen beschädigt und Bewohner*innen schikaniert.
Die radikale Linke antwortete am 6.2. mit der „rebellische Kiez
verteidigen“-Demonstration, bei der 5000 Demonstrant*innen ein
energisches und kraftvolles Zeichen gegen politische Repression und die
von der Politik befeuerte Gentrifizierung setzten.
Hiermit noch nicht genug! So wurden am 22.6.2016 die Kadterschmiede im
Erdgeschoss und der Dachboden der Rigaer94 geräumt und sollten von einem
Trupp Bauarbeiter renoviert werden. Bis zum Urteil des Berliner
Landesgerichts, welches die Räumung natürlich ohne entsprechenden Titel
am 12.7.2016, als illegal beurteilte, hielten sich ein großes Aufgebot
Polizisten*innen vor und in der Rigaer94 auf um die Bauarbeiten zu
„sichern“. Auch dieses Ereignis löste selbstverständlich Widerstand aus.
Enough is Enough!

Der Senat steckte auf diese Art und Weise eine Niederlage ein, die
besonders Einen traf: den Innensenator Frank Henkel(CDU), den Initiator
der staatlichen Angriffe. Seine Antwort war eine Sonderkommission LinX
ein zurichten, die sich lächerlich machte, in dem sie ihren eigenen
Informanten Marcel Göbel festnahm und das als Triumph feierte. Er
lieferte auch die Vorgabe an die Polizei die Solidaritätsdemonstration
am 9.7. eskalieren zu lassen. Nach dem zweimal von Seiten der Polizei
mit Knüppeln und Pfefferspray die Demonstrant*innen stark angegriffen
wurde, kam es im weiteren Verlauf zu 86 Festnahmen und 123 „verletzten“
Polizist*innen.

Aus diesen 86 wurden 2 Menschen ausgewählt, Aaron und Balu, die für die
Legitimation der Repression gegen Linke und der Law&Order-Politik
Henkels zur Verantwortung gezogen werden sollen und immer noch in
Untersuchungshaft sitzen. Mit anwältlicher Hilfe wurde bisher alles
erdenkliche unternommen, um unsere Gefährten wieder aus der
Untersuchungshaft zu holen. Die Richter*innen der ersten und zweiten
Haftprüfungen entschieden sich gegen Freilassung, da die Staatsanwältin
Sadri-Herzog eine Fluchtgefahr auf Basis vermeintlich ungeklärter
Wohnverhältnisse suggerierte und auf die vermeintliche Schwere der
Vorwürfe einging. Der Beschluss unsere Gefährten in Untersuchungshaft zu
stecken, dient lediglich der Zermürbung und dem Brechen der beiden. Sie
sollen sich vor Gericht als reuige, demütige Angeklagte zeigen.
Interessant ist auch, dass im Fall von Balu der Vorwurf der versuchten
gefährlichen Körperverletzung lediglich auf Aussagen von
Zivilpolizeizeugen basiert und keine geschädigte Person gefunden werden
konnte. Die vermeintliche Fluchtgefahr von Balu beruht darauf, dass er
Einblick in seine Wohnsituation erlaubte. Er gab an bei seiner Mutter
gemeldet zu sein, in einer WG in Münster zu leben und in Frankfurt ab
nächstem Semester studieren zu wollen. Aarons Fluchtgefahr wird mit
vielen Stempeln in seinem Reisepass und österreichischen Herkunft begründet.

Um weiter Druck aufzubauen, erklärte die Staatsanwältin sich dafür
einsetzen zu wollen, dass beide mehrjährige Haftstrafen erhalten. Für
uns ist klar, dass an Aaron und Balu ein Exempel statuiert werden soll,
das widerständige Menschen einschüchtern soll und der Abschreckung
dient, sich gegen eine Stadtumstrukturierung nach kapitalistischen
Maßstäben aufzulehnen, sowohl als die herrschenden Verhältnisse
anzugreifen. Gleichzeitig muss Henkel seinen Wahlkampf, der sich wie
beschrieben an der radikalen Linken abarbeitet, verteidigen. Für Henkel,
der für seine Law&Order-Politk bekannt ist, gilt es zu vermeiden von
konservativen Teilen der Bevölkerung als schwach zu gelten. So fischt er
auch auf Kosten auf unserer Gefährten nach Stimmen, die er der AFD zur
kommenden Berlinwahl im September abringen möchte.

Angesichts der bestehenden Gegebenheiten betrachten wir rebellisches
Verhalten als eine Notwendigkeit, um die bestehenden
Herrschaftsverhältnisse anzugreifen, abzuschaffen und nach
freiheitlichem Maßstäben umzugestalten! Wir zeigen uns bedingungslos
solidarisch mit Aaron und Balu und möchten euch auffordern dasselbe zu
tun! Werdet aktiv und kreativ! Schreibt den Beiden! Spendet, um kommende
Repressionskosten abzudecken und deren Anwalt zu finanzieren!

Unsere Solidarität gegen ihre Repression! Freiheit für Aaron und Balu!

Rote Hilfe OG Berlin

Addressen:
Aaron
Balu
RH-Berlin
Stadtteilladen Lunte (Neukölln)
Weisestraße 53
12049 Berlin

Als Absender könnt ihr unsere Adresse angeben. Bitte schreibt uns eine Mail
mit deinem im Brief verwendeten Namen, damit wir Briefe an euch
weiterleiten können.

Spendenkonten:

Rote Hilfe e.V.
GLS-Bank
IBAN: DE55 4306 0967 4007 2383 17
BIC: GENODEM1GLS
Stichwort: support Aaron und Balu

oder

Schwarz-Rote-Hilfe Münster
Kontonr.: 282052468
BLZ 440 100 46
Postbank Dortmund
Stichwort: support Aaron und Balu

Wenn ihr euch weiter informieren wollt. Homepage des Solikreises für
Aaron und Balu:
https://aaronbalu.blackblogs.org/ oder berlin.rote-hilfe.de

Deutschland: PRESSEERKLÄRUNG DER VERTEIDIGUNG

Presseerklärung der Verteidigung in dem 129b-Verfahren gegen 10 türkische/kurdische KommunistInnen vor dem OLG München.

Aus dem „Putsch nach dem Putsch“ müssen die deutschen Behörden jetzt Konsequenzen ziehen.

Verteidigung fordert die Rücknahme der Verfolgungsermächtigung und die sofortige Einstellung des Strafverfahrens.

Seit dem 17. Juni 2016 wird vor dem OLG München das Verfahren gegen 10 vermeintliche Mitglieder der TKP/ML (Türkische Kommunistische Partei/Marxistisch-Leninistisch) wegen Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung (§ 129b StGB) geführt. Die TKP/ML ist in Deutschland nicht verboten und findet sich auch nicht auf internationalen Terrorlisten. Allein die Türkei deklariert sie als terroristische Organisation.

Der Einleitung dieses Strafverfahrens liegt eine außenpolitische Entscheidung, nämlich die Erteilung der sogenannten Verfolgungsermächtigung durch das Bundesjustizministerium (BMJV) zugrunde: Ob eine Strafverfolgung durchgeführt wird hängt davon ab, ob diese den Interessen der Bundesrepublik Deutschland entspricht. Maßgebend soll dabei nach dem Gesetz u.a. sein, ob sich die Ziele der Vereinigung gegen einen ausländischen Staat richten, der die Würde des Menschen achtet.

Bereits mit Presseerklärung vom 17. Juni 2016 hat die Verteidigung unter Hinweis auf die Menschenrechtsverletzungen und totalitären Tendenzen in der Türkei die Rücknahme der Verfolgungsermächtigung durch das Bundesjustizministerium und die Einstellung des Verfahrens gefordert.

Die “Maßnahmen“ der AKP-Regierung seit dem 15. Juli 2016 zeigen der gesamten Welt, dass sich die Türkei auf dem Weg zu einem offen diktatorisch agierenden Staat befindet, der sämtliche demokratischen und rechtsstaatlichen Prinzipien über Bord wirft. Die Menschenwürde und Menschenrechte werden missachtet. Die Entwicklung in der letzten Woche, der „Putsch nach dem Putsch“, muss auch zu Konsequenzen in der Politik der Bundesregierung führen. Allein der konsequenzlos bleibende Ausdruck einer „Besorgnis“ kann nicht mehr ausreichen. Das gegen unsere Mandanten geführte Verfahren musste schon bisher als Auftragsarbeit für Erdogan und sein Regime verstanden werden. Eine Fortführung dieses Strafverfahrens würde nach den Geschehnissen der letzten Tage eine Legitimierung der antidemokratischen und antirechtsstaatlichen Maßnahmen Erdogans bedeuten. Oder, in der Formulierung des verfolgten Istanbuler Journalisten Can Dündar, einen „Tritthocker unter die Galgen in der Türkei“.

Spätestens nach der Verhängung des Ausnahmezustands ist offensichtlich, dass der türkische Staat keine die Würde des Menschen achtende staatliche Ordnung ist.

Diese veränderten außenpolitischen Umstände können und müssen deshalb zu einer Rücknahme der Verfolgungsermächtigung führen, will sich die Bundesregierung nicht zum Handlanger der Autokratie Erdogans machen.

Wir fordern deshalb das BMJV auf, die Verfolgungsermächtigung in Bezug auf unsere Mandanten zurückzunehmen.

Hintergrund

Der gescheiterte Militärputsch wird von der AKP-Regierung zum Anlass genommen, offensichtlich schon lange vorbereite „Säuberungsaktionen“ durchzuführen. Unter dem Deckmantel der Terrorismusbekämpfung sind allein in den letzten Tagen ca. 65.000 Richter, Staatsanwälte, Beamte und Polizisten, Militärs, Hochschullehrer und Lehrer suspendiert und/oder verhaftet worden. Erdogan-kritische Radio- und Fernsehsender werden abgeschaltet. Am 20. Juli 2016 wurde für die gesamte Türkei der Ausnahmezustand verhängt.

Menschen, die deutliche Spuren der Folter aufweisen, werden öffentlich zur Schau gestellt. Lynchjustiz wird toleriert und die Wiedereinführung der Todesstrafe gefordert. Andersdenkende und Minderheiten werden gezielt eingeschüchtert und angegriffen. Wir erleben eine islamistische Mobilmachung gegen jede Form der Abweichung. Die türkische Regierung erklärt die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) für derzeit nicht anwendbar. Die Gewaltenteilung ist aufgehoben.

München, den 21.07.2016

Information
https://www.tkpml-prozess-129b.de
RA Alexander Hoffmann: info@anwalthoffmann.de
RA Dr. Peer Stolle: stolle@dka-kanzlei.de
Verteidigerinnen und Verteidiger

RA Rainer Ahues
RA Sinan Akay
RAin Antonia von der Behrens
RA Berthold Fresenius
RA Marvin Hegermann
RA Martin Heiming
RA Manfred Hörner
RA Alexander Hoffmann
RA Frank Jasenski
RA Dietmar Kleiner
RA Ulrich v. Klinggräff
RA Stephan Kuhn
RA Roland Meister
RAin Franziska Nedelmann
RA Bernhard Pradel
RA Iñigo Schmitt-Reinholtz
RA Yener Sözen
RA Dr. Peer Stolle
RA Yunus Ziyal

21.07.2016 Presseerklärung der Verteidigung

 

Solidarität mit den Politischen Gefangenen in Frankreich

Begründet durch den ausgerufenen Notstand entwickelt der alte
französische Staat immer mehr Repression gegen den gerechtfertigten
Widerstand des französischen Volkes.
Die Kämpfe der Genossen und Massen in Frankreich, aktuell am
sichtbarsten durch die anhaltenden Proteste und Demonstrationen der
„Nuit Debuit“ sind dabei auch ein Kampf gegen die Notstandsgesetze.
Diese Gesetze selbst werden dabei immer wieder verlängert, so dürfte der
in November 2015 ausgerufene Notstand normalerweise nur 12 Tage gelten,
wird aber am 20. November durch das Parlament auf drei Monate
verlängert. Bevor das Ende dieser drei Monate erreicht ist wird er noch
einmal um drei Monate und im Mai mit der Begründung der Fussball-EM um
zwei weitere Monate verlängert. Nach dem Vorfall in Nizza wird er jetzt
wiederum drei Monate verlängert. Anstatt der vorgesehenen Dauer des
Ausnahmezustands von 12 Tagen ist dieser jetzt für etwas weniger als ein
Jahr verhängt. Wobei nicht davon auszugehen ist, dass er nach Ablauf der
aktuellen Frist tatsächlich beendet wird.

Zusätzlich zu diesem Mittel, das massiv zur Unterdrückung des
rebellierenden französischen Volkes eingesetzt wird, sollen jetzt in
ganz Frankreich auch „Reservisten“ als paramilitärische oder reguläre
Polizei eingesetzt werden, gesprochen wird von über 12.000 Freiwilligen
die dazu zur Verfügung stehen. Dabei sind aktuell schon 100.000 Bullen
„zum Schutz der Bevölkerung“ im Einsatz.
Wie dieser Schutz der Bevölkerung aussieht, zeigt sich in dem Ausmaß der
Repression, die neben dem Niederknüppeln von Demonstrationen auch durch
die Klassenjustiz zum Ausdruck gebracht wird. Bei dem letzten Beispiel
im Februar diesen Jahres wurde ein Genosse festgenommen, weil er eine
„unangemeldete öffentliche Versammlung“ organisiert haben soll.

Auch auch bei dem Fall eines Genossen aus Clermont-Ferrand zeigt sich
diese. Er hat dort an Demonstrationen gegen das „loi travail“ und
anderen Protesten teilgenommen. Nachdem ihm im vorgeworfen wurde, Gewalt
gegen Polizisten eingesetzt zu haben, wurde ihm am 7. Juni verboten sich
auf dem zentralen Platz in Clermont-Ferrand aufzuhalten sowie sechs
Monate auf Bewährung aufgedrückt.
Am 23. Juni kam er von einer Demonstration gegen das „loi travail“
zurück und fuhr zu einer Kundgebung vor dem Hauptkommissariat, wo zwei
Demonstranten von den Bullen festgenommen wurden. Als er seine
Unterstützung für diese ausdrückt wird er selbst von den Bullen
festgenommen und 48 Stunden auf der Wache behalten. Dabei wird ihm
vorgeworfen, mehrere Sachbeschädigungen durch Malungen und Plakatierung
begangen zu haben. Obwohl er gute Alibis hat sagt er den Bullen nichts.
Ihm wird verboten die Innenstadt zu betreten und eine wöchentliche
Meldepflicht bei den Bullen auferlegt, sein Verfahren wird am 13.
Dezember beginnen. Aus Protest, bei Demonstrationen und anderem nicht
teilnehmen zu dürfen, begeht er in der ersten Juliwoche einen 10tägigen
Hungerstreik.

Er selbst sagt:
„Schau, jeder Stein, jedes Objekt ist durch die Hände des Volkes gebaut,
konstruiert, geformt, die Kapitalisten profitieren nur von dem Mehrwert
unserer Objekte. Die Kapitalisten sind die Parasitenklasse. Wir, wir
brauchen sie nicht, wir wissen selbst wie wir unseren eigenen Reichtum
produzieren.“

„Wenn ich ins Gefängnis gehe, macht mir das keine Angst, es ist klar
weil die Gesellschaft die Widerständigen jeder Form knebeln will…und
ich weiß, dass das meine Zukunft bestimmen wird, aber ich ziehe es vor
stehend und nicht auf den Knien zu leben…“

Auf die Frage, ob er sich als Politischen Gefangenen sieht antwortet er:

„Ja, vollkommen, und im Übrigen ist dieser Hungerstreik eine Nachricht
der Solidarität an alle angeklagten sozialen Bewegungen, an alle
politischen Gefangenen, insbesondere Georges Ibrahim Abdallah, an die
korsischen und baskischen Militanten und alle eingesperrten
Revolutionäre im französischen Staat…“
Am 19. Juni wurde in Paris eine Demonstration zur Freiheit von Georges
Ibrahim Abdallah durchgeführt an der sich viele Organisationen und
Parteien beteiligten.
Wir rufen auf zur Solidarität mit allen Politischen Gefangenen und
betroffenen Genossen in Frankreich.

http://www.demvolkedienen.org/index.php/europa/910-solidaritaet-mit-den-politischen-gefangenen-in-frankreich

Venezuela: Bernhard Heidbreder seit zwei Jahren inhaftiert

Am 11. Juli 2016 sind es zwei Jahre, die Bernhard Heidbreder nun in Venezuela inhaftiert ist. Bedauerlicherweise hat sich seit dem letzten hier veröffentlichten Text von Anfang Februar 2016 an der Situation fast nichts geändert. Im folgenden ein paar Sätze zur Situation in Venezuela und zu den jüngsten Entwicklungen in Deutschland.

1. Venezuela: Im Westen nichts Neues

Ende Oktober 2015, also vor acht Monaten, hat der Oberste Gerichtshof Venezuelas entschieden, dass Bernhard Heidbreder nicht an die deutschen Behörden ausgeliefert wird. Das Gericht hätte eigentlich schon spätestens Ende Februar 2015 entscheiden müssen, überzog die Frist aber um rund acht Monate. Trotzdem wurde er nicht aus der Haft entlassen, da das Gericht keine Entlassungsanordnung erließ, sondern den Fall zur Entscheidung über Bernhards Haft und seinen Aufenthaltsstatus in Venezuela an die Immigrationsbehörde SAIME übertrug.

Was SAIME seitdem an Tätigkeiten entfaltet hat, ist weitgehend unklar. Für die andauernde Haft von Bernhard gibt es weder eine Rechtfertigung noch eine offizielle Begründung. Das Strafverfahren gegen ihn wegen der Einreise und Einbürgerung mit gefälschten Ausweispapieren wurde bereits Ende Oktober 2014 von einem Gericht in Mérida endgültig eingestellt.

Bernhard ist nunmehr seit zwei Jahren in Venezuela inhaftiert. Seit Anfang 2015 befindet er sich in einer bürokratischen Grauzone, die aus einem Buch von Kafka stammen könnte: Ein Gericht, das seine eigenen Fristen ignoriert. Eine Behörde, die gerichtliche Anordnungen nicht beachtet und mit anderen Behörden aus Prinzip nicht zusammenarbeitet. Eine andere Behörde, die offenbar noch mit den verordneten zwei Tagen Wochenarbeitszeit überfordert war und ist. Die Einschaltung hochrangiger Behördenvertreter, Politiker und selbst des Menschenrechtsausschusses des venezolanischen Parlaments hat bisher nichts bewirkt. Wir warten gespannt und besorgt darauf, wie das laufende Asylverfahren von Bernhard ablaufen wird. Es besteht nach wie vor die Möglichkeit, dass Bernhard irgendwann aus Venezuela ausgewiesen wird.

Obwohl es in den letzten Wochen immer wieder Signale aus der Bürokratie gegeben hat, wonach in der einen oder anderen Weise an einer positiven Lösung gearbeitet werde und der Fall „bald” gelöst sei, haben wir das Vertrauen in derartige, zu oft gehörte offizielle Bekundungen längst verloren. Alle, die sich mit Bernhard solidarisch zeigen wollen – insbesondere in Venezuela selbst –, rufen wir erneut auf, sich für seine sofortige Freilassung einzusetzen, und auch andere Menschen über Bernhards Situation zu informieren.

2. Was in Deutschland geschieht

Zeugenvorladung

Am 24.02.2016 war, wie hier berichtet, eine Person aus dem ehemaligen sozialen Umfeld eines der Beschuldigten im K.O.M.I.T.E.E.-Verfahren zur zeugenschaftlichen Aussage beim Berliner Landeskriminalamt vorgeladen worden. Da sie die Aussage verweigerte, wurde vom Vertreter der Bundesanwaltschaft ein Ordnungsgeld in Höhe von 250 € verhängt, bei dessen Nichtzahlung eine Woche Ordnungshaft anfalle. Durch die Anwältin wurde dagegen Beschwerde beim Bundesgerichtshof eingelegt und ein Recht auf Aussageverweigerung gemäß § 55 StPO (Gefahr der Selbstbelastung) geltend gemacht. Weiter wurde beantragt, die offensichtliche Verjährung der meisten Tatvorwürfe festzustellen und Akteneinsicht in das gesamte Verfahren zu gewähren. Zudem solle das Verfahren dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt werden zur Feststellung der Verfassungswidrigkeit des einzigen verbleibenden Tatvorwurfs, § 30 StGB, „Verabredung zu einem Verbrechen“ (siehe unten).

In seiner umfassenden Weisheit hat der Bundesgerichtshof am 13.05.2016 sämtliche Ansinnen der Bundesanwaltschaft abgenickt, die Verhängung des Ordnungsgeldes in Höhe von 250 € bestätigt, das Akteneinsichtsgesuch zurückgewiesen und auch verneint, dass die Strafvorschrift über die Verabredung zu einem Verbrechen verfassungswidrig sein könnte.
Bezüglich der Ordnungshaft, die zu verhängen sei, falls die 250 € nicht bezahlt werden, hat der BGH diese Androhung zwar aufgehoben, da nur ein Gericht dies anordnen könne und nicht etwa die Staatsanwaltschaft. Aber nicht zu früh gefreut, auch hier lässt Kafka grüßen. Wir zitieren:

„Die Entscheidung des Generalbundesanwalts vom 24.02.2016 … wird mit der Maßgabe aufrecht erhalten, dass
a) die ersatzweise verhängte Ordnungshaft von einer Woche entfällt
b) für den Fall, dass das Ordnungsgeld nicht beigetrieben werden kann, Ordnungshaft für die Dauer von sieben Tagen festgesetzt wird.“

Was alle JurastudentInnen schon wussten, nun also für alle: Eine Woche ist nicht gleich sieben Tage! Kurz und schlecht, das Ordnungsgeld wurde gezahlt, aber…

…gleich danach ist erneut Post von der Bundesanwaltschaft eingetroffen. Die nächste zeugenschaftliche Vernehmung soll am 09.08.2016 in Karlsruhe am Sitz des Generalbundesanwalts stattfinden. Eine Ordnungshaft von bis zu sechs Monaten könnte unmittelbar im Anschluss daran drohen.

Haftbeschwerde

Unabhängig von diesen Ereignissen ist mittlerweile von den AnwältInnen der als angebliche Mitglieder des K.O.M.I.T.E.E. Gesuchten Beschwerde gegen die Haftbefehle beim Bundesgerichtshof eingelegt worden. Da alle konkreten Tatvorwürfe im Fall K.O.M.I.T.E.E. inzwischen verjährt sind, bleibt der Bundesanwaltschaft nur noch die „Verabredung zu einem Verbrechen“ gem. § 30 StGB für ihre Ermittlungen. Diese Vorschrift verletzt das Schuld- und Rechtsstaatsprinzip und ist deshalb verfassungswidrig. Die Strafandrohung und die daraus folgende 40-jährige absolute Verjährungszeit stehen außer Verhältnis zur Schuld. Es ist absurd, dass die Verabredung zu einer Tat, auch wenn sie dann gar nicht stattfindet, härter bestraft und länger verfolgt werden kann als die darauf folgende konkrete Vorbereitung dieser Tat. Sollte das Bundesverfassungsgericht oder der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte dieser Argumentation folgen, wäre das Ermittlungsverfahren endgültig einstellungsreif.

Doch selbst wenn am Ende eine positive Entscheidung stehen sollte, werden bis dahin wohl noch viele Monate vergehen. Und es wird eine Menge Geld kosten, diesen Weg von Gericht zu Gericht zu gehen. Wir sind also weiterhin auf Spenden und Unterstützung angewiesen!

http://dageblieben.net/