Monthly Archives: May 2015

Greek prisons – Revolutionary Struggle case: Nikos Maziotis and Kostas Gournas transferred to Koridallos prison ahead of second-instance trial

On May 21st 2015, the Solidarity Assembly for political prisoners & imprisoned and prosecuted fighters reported that the anarchist prisoners Nikos Maziotis and Kostas Gournas were transferred from Domokos prison to the dungeon in Koridallos women’s prison ahead of the second-instance trial on the Revolutionary Struggle’s first-period action (2003-2010).

Gournas and Maziotis are currently separated from other prisoners convicted as members of armed revolutionary organisations, who are also being held in the basement of Koridallos women’s prison (i.e. four CCF anarchists, and the convicted 17N member Iraklis Kostaris).

The appeal trial in the Revolutionary Struggle case (first-period action) will begin on Friday, May 22nd 2015, at 9am. The Solidarity Assembly for political prisoners & imprisoned and prosecuted fighters call everyone to express their solidarity with the comrades on trial and attend court proceedings at Koridallos prison.

The comrades who were sentenced in the first-instance court ruling are the prisoners Kostas Gournas and Nikos Maziotis, as well as the fugitive Pola Roupa, who have assumed political responsibility for their participation in the organisation, but also the conditionally released Vaggelis Stathopoulos and Christoforos Kortesis, who have denied their involvement.

A few notes on the Revolutionary Struggle case:

The anarchist urban guerrilla group Revolutionary Struggle (Epanastatikos Agonas) has carried out direct actions in Athens since 2003, targeting structures and organs of the State and the Capital, defending armed and class struggle, and aiming towards social revolution. Their revolutionary action includes a rocket propelled grenade attack, car bomb explosions, bombings and gunshots, among others, against the Finance and Labour ministries, the United States Embassy, the Athens Stock Exchange, anti-riot cops, police stations, court buildings, multinational corporations, banks, as well as a politician implicated in high-profile scandals.

In March 2010, anarchist Lambros Foundas was killed in a shootout with cops. A month later, Pola Roupa, Nikos Maziotis and Kostas Gournas (in pretrial incarceration at the time) claimed political responsibility for their participation in the Revolutionary Struggle and explained that Lambros Foundas was also a member of the same organisation.

In no way does the claim of political responsibility mean that these anarchists accept criminal charges such as ‘terrorist association,’ and so forth. Below are short excerpts from a letter of the three members on their reasons for undertaking responsibility after they were caught by police:

“By claiming political responsibility, we wanted to defend the armed struggle, and to highlight its timelessness and importance within the broader struggle for the overthrow and social revolution. (…) Also, by undertaking political responsibility we wanted to restore the memory and honour of our comrade Lambros Foundas, who was a member of the Revolutionary Struggle and was killed in an armed battle with cops in March 2010 during an attempted expropriation of a car —a preparatory act of a wider action plan of our organisation.”

The first trial on the Revolutionary Struggle’s first-period action (2003-2010) started in October 2011 and reached its end in April 2013. Out of 8 defendants, only three were self-admitted members of the Revolutionary Struggle: Pola Roupa, Nikos Maziotis (both of whom became fugitives in the middle of the proceeding) and Kostas Gournas. The three members received sentences of up to 50 years imprisonment.

Two other accused comrades, Vaggelis Stathopoulos and Christoforos Kortesis, were sentenced to (a little over) 7 years, even though they have denied their participation in the organisation. They were then taken to prison alongside Kostas Gournas. In July 2013, Kortesis and Stathopoulos were granted conditional release and walked out of Koridallos prison under restrictive conditions.

In July 2014, Nikos Maziotis – who had gone underground along with Pola Roupa two years earlier – was seriously injured after a shootout with cops in the area of Monastiraki, central Athens, and taken captive. A few days later, he was transferred to a prison in northern Greece. The comrade was the first prisoner to be moved, on December 30th 2014, to the (then) newly-inaugurated ‘type C’ maximum security prison in Domokos.

Nikos Maziotis faces another trial, accused of the bomb attack against the Supervision Directorate of the Bank of Greece at Amerikis Street in Athens, in April 2014, the shootout in Monastiraki, and bank robberies. As a member of the Revolutionary Struggle, Nikos Maziotis assumed political responsibility for the bombing at the Bank of Greece, which marks the second period in the ongoing action of the organisation.

Already in 2009, the anarchist urban guerrilla group Revolutionary Struggle was designated a ‘foreign terrorist organisation’ by the U.S. Department of State, in the aftermath of a rocket propelled grenade attack against the U.S. Embassy in Athens in January 2007. Recently, in April 2015, the State Department issued ‘terrorist designation’ against anarchist prisoner Nikos Maziotis, member of the Revolutionary Struggle.

Beginning May 22nd 2015, the appeal trial on the Revolutionary Struggle case (first-period action) will be held in the special court of Koridallos women’s prison. In Athens, trial sessions in cases regarding so-called ‘terrorist’ organisations take place at courtrooms inside the prison. Each time that visitors and lawyers enter the specific courtrooms, their identity cards are kept upon entry, with all that this entails.

Solidarity with the urban guerrillas Kostas Gournas and Nikos Maziotis, members of the Revolutionary Struggle, and the comrades Vaggelis Stathopoulos and Christoforos Kortesis, who stand trial in the same case.

Solidarity with the wanted comrade Pola Roupa, member of the Revolutionary Struggle.

Quelle: http://en.contrainfo.espiv.net/2015/05/21/greek-prisons-revolutionary-struggle-case-nikos-maziotis-and-kostas-gournas-transferred-to-koridallos-prison-ahead-of-second-instance-trial/

GEGEN KONZERTVERBOTE ORGANISIERT GRUP YORUM EINE FAHRRADTOUR VON ISTANBUL NACH ANKARA

Am 24. Juni starten die Bandmitglieder von “Grup Yorum” mit UnterstützerInnen von Kadiköy/Istanbul nach Ankara – diesmal mit dem Fahrrad.

Dazu den übersetzten Aufruf von Grup Yorum:

– Das Konzert “für eine unabhängige Türkei”, das jährlich unter Beteiligung von Hunderttausenden Menschen stattfindet, wurde dieses Jahr verboten.
– Unsere Anträge an insgesamt 12 Stadien in Istanbul, Ankara, Izmir, Adana und Elazig, in denen wir unser 30-jähriges Jubiläum mit einem Symphonieorchester feiern wollten, wurden alle unter demselben Vorwand ABGELEHNT.
– Firat Kil und Helin Bölek, zwei junge Freunde, die wir für Grup Yorum ausgebildet hatten, wurden aufgrund von Aktivitäten an der Universität, die bereits Jahre zurückliegen, verhaftet.
– Grup Yorum Mitglied Muharrem Cengiz wurde am 1. Mai festgenommen und innerhalb weniger Stunden kurzerhand verhaftet..
– Von der Gewalt und Repression der AKP ist nicht nur Grup Yorum betroffen, sie wird gegenüber allen oppositionellen, fortschrittlichen, demokratischen Personen, Intellektuellen und KünstlerInnen zunehmend fortgesetzt.
– Aufgrund ihrer Anschauungen werden Ermittlungsverfahren gegen sie eröffnet, SchauspielerInnen werden von Serien ausgeschlossen, es werden Verträge aufgelöst und die KünstlerInnen werden zur Zielscheibe erklärt..

GEGEN DIESE REPRESSSIVE HALTUNG DER AKP

– um zu sagen DIE PLÄTZE UND STADIEN GEHÖREN DEM VOLK, SIE KÖNNEN NICHT VERBOTEN WERDEN;
– um zu sagen DIE PLÄTZE UND STADIEN MÜSSEN FÜR GRUP YORUM GEÖFFNET WERDEN;
– um zu sagen DIE INHAFTIERTEN MITGLIEDER DER GRUP YORUM MÜSSEN FREIGELASSEN WERDEN;
– um zu sagen SCHLUSS MIT DEN ANGRIFFEN UND REPRESSALIEN DER AKP GEGENÜBER DER KUNST UND DEN KÜNSTLER/INNEN;

haben wir in der gesamten Türkei eine Unterschriftenkampagne gestartet.

Die von uns gesammelten Hunderttausenden Unterschriften werden wir von Istanbul nach Ankara auf dem Fahrrad zum Innenministerium bringen.

Wir machen uns am 24. Mai 2015 von Istanbul Kadiköy auf den Weg und rechnen damit, am 1. Juni in Ankara anzukommen.

Unser Plan ist zahlreiche Teilnehmerzahl bei der Verabschiedung in Istanbul, sowie beim Empfang in Ankara durch unsere UnterstützerInnen.

Eure Teilnahme an unserer Aktion ‘ICH RADLE (pedallıYORUM) NACH ANKARA GEGEN DIE VERBOTE würde unsere Initiative stärken…

GRUP YORUM

Kontakt: grupyorumiletisim@gmail.com

Auftakt des § 129b-Prozesses gegen Mehmet D. vor dem OLG Hamburg

Am 20. Mai wird das Hauptverfahren gegen den kurdischen Exilpolitiker Mehmet D. vor dem 3. Strafsenat des Hanseatischen Oberlandesgerichts (OLG) eröffnet; vorgesehen sind Verhandlungstage bis Ende Juni.
Der Prozess vor dem OLG beginnt um 9.oo Uhr in Saal 237, Sievekingplatz 3, Hamburg
Die Anklage beschuldigt Mehmet D. der Mitgliedschaft in einer „terroristischen Vereinigung im Ausland” (§ 129b Abs. 1 i.V.m. § 129a Abs. 1 StGB). Er soll sich in der Zeit von Januar 2013 bis Mitte Juli 2014 in verschiedenen Regionen der BRD – u.a. im Sektor Nord – als mutmaßlicher Funktionär der PKK betätigt haben. Aussagen des Generalbundesanwalts zufolge sei Mehmet D. unter dem Decknamen „Kahraman” in den verschiedenen Gebieten für die Koordinierung der politischen Arbeit verantwortlich gewesen sowie für die Beschaffung von Spenden und Beiträgen für die PKK. Außerdem habe er sichergestellt, dass hinreichend Anhänger an Veranstaltungen und Schulungen teilnehmen und nicht zuletzt seien die ihm übergeordneten Kader der Europaebene über seine Arbeitsergebnisse unterrichtet worden.
Mehmet D. wurde am 29. August 2014 festgenommen und befindet sich in Untersuchungshaft.
Seit der Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) vom Oktober 2010, den im Jahre 2002 eingeführten § 129b StGB auch gegen die PKK anzuwenden, wurden bereits fünf kurdische Aktivisten zu mehrjährigen Freiheitsstrafen verurteilt. Weil der BGH deren Revisionen im vergangenen Jahr verworfen hat, sind diese Urteile rechtskräftig geworden.
Im März dieses Jahres endete ein weiteres Verfahren vor dem OLG Düsseldorf. Abdullah S. wurde zu einer Haftstrafe von 6 Jahren verurteilt; gegen dieses Urteil ist Revision eingelegt worden.
In Straf- bzw. Untersuchungshaft befinden sich derzeit fünf Aktivisten.
Im Verfahren gegen Mehmet D. wird die Verteidigung wie in den vorhergehenden Prozessen die historischen und völkerrechtlichen Aspekte des kurdischen Befreiungskampfes thematisieren, ebenso die Ende 2012 eingeleiteten Sondierungsgespräche zwischen Abdullah Öcalan und Vertretern der türkischen Regierung, die dramatischen Entwicklungen im Mittleren Osten und die Rolle der PKK-Guerilla im Kampf gegen die Terrororganisation ISIS bzw. IS im Nordirak und in Nordsyrien (Rojava/Kobanê).
In diesem Zusammenhang wird auch die Frage der Ermächtigungen zur strafrechtlichen Verfolgung von Personen nach § 129b zur Sprache kommen. In juristischen Kreisen wird diese Regelung als rechtsstaatlich äußerst problematisch bewertet, u.a. weil es alleine der Exekutive in Gestalt des Bundesjustizministeriums überlassen bleibt festzulegen, ob eine Vereinigung im Ausland als terroristisch oder als legitime Freiheitsbewegung zu gelten hat. Deshalb werden diese Verfolgungsermächtigungen hauptsächlich aus außenpolitischen Opportunitätserwägungen erteilt, die im übrigen nicht begründet werden müssen und gegen die eine Klage nicht möglich ist.
AZADÎ ist der Auffassung, dass solche politischen Verfahren gegen kurdische Aktivisten vor dem Hintergrund der gravierenden Veränderungen insbesondere im Mittleren Osten und der Tatsache, dass die kurdische Bewegung schon seit Jahren eine auf friedliche Konfliktlösung orientierte Politik betreibt, nicht mehr stattfinden dürfen.
Deshalb muss das PKK-Betätigungsverbot aufgehoben, alle Gefangenen freigelassen und laufende §129b-Verfahren eingestellt werden.
AZADÎ e.V.
Rechtshilfefonds für Kurdinnen und Kurden

Weg mit dem Verbot der Yürüyüs

Am 6. Mai hat der deutsche Imperialismus nach dem Verbot der türkischen Zeitung Yürüyüs eine Reihe von Durchsuchungen von Vereinen in Berlin, Köln, Suttgart und anderen Städten vor, unter dem Vorwand die verbotene Zeitung zu beschlagnahmen, durchgeführt. Bei den Durchsuchungen wurden eine Reihe an elektronischen Geräten, Exemplare der Yürüyüs, Exemplare der Zeitschrift Kurtulus und CD-Archive beschlagnahmt.

Wir verurteilen diesen Angriff und das Verbot der Zeitung Yürüyüs. Das Verbot ist ein weiteres Beispiel davon wie der deutsche Imperialismus seine demokratische Maske fallen lässt, indem er gegen die Presse- und Organisationsfreiheit vorgeht und sie massiv einschränkt und das obwohl die Yürüyüs in der Türkei legal gedruckt und verteilt werden kann. Dieser massive Einschnitt in die demokratischen Rechte, wegen einer Zeitung, zeigt wie stark Imperialismus vor der Freiheit der unterdrückten Völker zittert.

Dieser Angriff auf Yürüyüs reiht sich ein in die Angriffe vom 15. April auf den demokratischen türkischen Verein ATIK, bei dem mehrere Mitglieder festgenommen wurden. Dieser Rundumschlag der deutschen Imperialisten geschieht in direkter Komplizenschaft mit der AKP Regierung in der Türkei und soll den Kampf um demokratische Rechte und Freiheiten, egal ob in Deutschland, der Türkei oder sonst wo, einen Schlag versetzen. In diesen Zeiten der verschärften Repression stehen wir darum alle zusammen. Und es ist klar, dass die beschlagnahmten Gegenstände zurückgegeben werden müssen und alle Verhafteten freigelassen werden müssen. Die Organisierung von türkischen Migranten in Deutschland wird sich auch durch die Verbote und Durchsuchungen nicht verhindern lassen.

SoL * Sozialistische Linke
Mai 2015

Quelle: http://sol-hh.de/?p=652

Mumia Abu-Jamal: Revolutionäre Tradition

Von Assata Shakur

Als ich das erste Mal die Aufnahme eines von Mumia Abu-Jamal im
Gefängnis geschriebenen und gesprochenen Radiobeitrags hörte, begriff
ich sofort, warum Justiz und Polizei der Vereinigten Staaten von
Amerika von Anfang an so entschlossen waren, ihn hinzurichten. Dabei
bediente sich Mumia, der damals der einzige politische Gefangene mit
afrikanischen Wurzeln im Todestrakt war, noch nicht einmal einer
besonderen aufrührerischen Rhetorik. Was er sagte, war so klar, so
wahrhaftig, dass ich augenblicklich alles aus den Händen legte und mich
voll und ganz auf seine Worte konzentrierte.

Mumia Abu-Jamal – Journalist, Ehemann, Vater, Großvater – ist ein
brillanter Autor und Redner. Er besitzt die Fähigkeit, das zu sagen,
was gesagt werden muss, und zwar auf eine sehr anschauliche und
eindringliche Art. Seine Sprache, seine Stärke und seine Intelligenz
erinnern mich besonders an einen Mann: El-Hajj Malik El-Shabazz, auch
bekannt als Malcolm X. Mumia Abu-Jamal setzt auf eine wahrhaft
überzeugende Weise Malcolms Tradition und die Traditionen so vieler
unserer Freiheitskämpfer fort, die ihr Leben im Befreiungskampf unseres
Volkes riskiert haben.

Wenn ich in den letzten Jahren Malcolms Geburtstag feierte (morgen, am
19. Mai, ist sein 90. Geburtstag; jW), dann musste ich immer
unwillkürlich auch an Mumia denken, den Mann, der so unendlich viele
Jahre im Todestrakt zubringen musste, aber dennoch stark und
wunderschön blieb und entschlossen weiter für unsere Sache kämpfte.
Mumia, politischer Aktivist, Revolutionär und Humanist, folgte
gewissenhaft Malcolms Spuren. Wir spüren deutlich, wie Malcolms
Energien durch Mumia weiterwirken. Und wir spüren Mumias Energien, wenn
er Malcolms Vermächtnis in die Tat umsetzt.

Würde Malcolm X heute noch leben, dann, so bin ich mir sicher, würde er
dafür kämpfen, Mumias Leben zu retten. Würde Malcolm X heute noch
leben, dann würde er auch dafür kämpfen, alle politischen Gefangenen zu
befreien. An euch, Schwestern und Brüder, trage ich deshalb im Namen
von Malcolm X die besondere Bitte heran, mit all euren Kräften für
Mumias Leben zu kämpfen und ihn aus dem eisernen Griff seiner
Unterdrücker zu befreien.

Euch, die ihr unsere Vorfahren ehrt, fordere ich eindringlich dazu auf,
auch die lebenden Heldinnen und Helden unseres Kampfes zu ehren. Wenn
ihr die Namen der Sklavenbefreier Nat Turner und Harriet Tubman und den
von Malcolm X würdigt, dann ermahne ich euch, auch die Namen der
politischen Gefangenen Sundiata Acoli (41 Jahre in Haft), Mutulu Shakur
(28 Jahre in Haft) und Mumia Abu-Jamal (33 Jahre in Haft) und vieler
anderer zu würdigen. Vergesst keinen unserer lebenden Kämpfer und gebt
sie niemals preis. Wenn wir ihrem Kampf gegenüber gleichgültig sind,
sind wir es auch unserem eigenen gegenüber. Wenn wir die lebenden
Protagonisten unserer Geschichte preisgeben, dann geben wir auch uns
selbst preis. Wir haben nicht vermocht, Malcolm X zu retten, aber wir
können Mumia retten. Wir können ihn retten, und wir müssen ihn retten!
Weil wir unseren Bruder Mumia lieben, und weil wir ihn hier draußen an
unserer Seite im Kampf für die Freiheit brauchen. Befreien wir Mumia
Abu-Jamal und alle politischen Gefangenen! Setzen wir unsere Tradition
fort – bis zur endgültigen Freiheit!

Übersetzung: Jürgen Heiser

Assata Shakur, Mitglied der Black Panther Party, 1973 unter
konstruierter Anklage zu lebenslanger Haft verurteilt, entkam 1979 aus
einem US-Gefängnis. Seit 1984 genießt sie politisches Asyl in der
sozialistischen Republik Kuba, wo sie als Repräsentantin der
afroamerikanischen Freiheitsbewegung anerkannt ist.

http://www.jungewelt.de/2015/05-18/014.php

Marco Camenisch: ROS – die Psychiatrie übernimmt die Definitionsmacht im Justizvollzug

Der Bewährungs- und Vollzugsdienst des kantonalen Amt für Justizvollzug sabotiert sämtliche Schritte in Richtung Strafvollzugslockerung oder Haftentlassung bei Marco. Der Dienst Vollzug 3 (SMV3) stützt sich dabei auf eine klare politische Argumentation, als ungebrochener Anarchist soll er den Knast nicht verlassen können, und holt sich mit dem ROS Bericht (Risikoorientierter Sanktionsvollzug), eine Art „Materialprüfungsanstalt“, neue Argumente.

In Zürich wie auch anderswo in den Knästen wird der Strafvollzug seit längerem aggressiv kolonialisiert von der Psychatrie und Psychologie. Der Bericht der forensisch-psychiatrischen Abteilung vom 31.3.2015, stellt mit der „Risikoorientierter Strafvollzug“-Abklärung eine neue qualitative Entwicklung dar, da der Bericht explizit nur psychiatrisch argumentiert und erstmals konkrete „Empfehlungen“ formuliert. Die Urbaniok‘sche Psychiatrie verteilt Kontaktverbote – definiert die politische Distanzierung resp. Abschwörung als Voraussetzung für eine bedingte Entlassung. Das grosse Schlagwort dabei ist und bleibt die deliktfördernde Weltanschauung“!

Wir zitieren aus dem Bericht brisante Stellen:

  • Die Legalprognose sei stark belastet, da er sich weiterhin stark und aktiv mit seiner Ideologie auseinandersetzt und in Kontakt mit entsprechenden Genossen steht“, was „seine Aussagen wie seine Vernetzung in die Szene zeigen“.

  • Es hat sich gezeigt, dass MC’s Einstellungen verfestigt sind und die Freiheitsstrafen kaum einen Veränderungsprozess anstossen konnten.“

  • Man kann sehr wohl von einer Person wie MC verlangen, dass er seine Äusserungen – im Wissen um seine Einflussmöglichkeiten und die möglichen Folgen – reflektiert tätigt und in der Lage ist mehr oder weniger offensichtliche gewaltbefürwortende Inhalte zu erkennen. Um das Risiko zu vermindern, müsste sich MC von seiner Überzeugung distanzieren, wofür wir aktuell keinen Hinweis finden. “ da er „sich auf keine deliktorientierte Arbeit einliess“.

Und unter „Interventionsempfehlungen“ ist zu lesen:

  • Unterstützung beim Aufbau eines delinquenzfernen sozialen Umfeldes im Rahmen der Lockerungsschritten.“

  • Kontrolle auf Hinweise für Kontakte zu gewaltbereiten Gesinnungsgenossen.“

  • Voraussetzung für Lockerungen, dass sich MC dazu bereit erklärt, Kontrollen bezüglich seiner Aktivitäten zuzulassen und sich mit der Justiz auf gemeinsame Ziele bezüglich der Resozialisierung einigen kann (Fokus: neues delinquenzfernes Umfeld aufbauen).“

Und zum wiederholten Mal:

  • MC sich dazu bereit erklären würde, sich ein neues, delinquenzfernes Umfeld aufzubauen.“ und zum Kontrollbedarf „macht nur dann Sinn, wenn sich diese Bereiche tatsächlich gut kontrollierbar erweisen und eine Reaktion erfolgen könnte“ und weiter „MC müsste selbst aktiv an einer Kontrolle mitarbeiten. Weiter müsste er glaubhaft verdeutlichen, dass er von möglichen kriminellen Handlungen sowohl aktiv-führend als auch passiv-planend oder unterstützend ablässt und sich auch nicht in ensprechend gefährdender Gesellschaft aufhält.“

Im Klartext: Marco muss sich von seinem sehr grossen, langjährigen und internationalen GenossInnen, FreundInnen und Bekannten lossagen, ein neues, mit Hilfe und unter Kontrolle der Vollzugsbehörde, „deliktfernes“ aufbauen, damit ein „Vollzugsplan mit realistischer Lockerungperspektive“ in Frage kommt.

Blicken wir zurück: Wie im Dezember 2014 bekannt wurde, hat das Bundesgericht in Lausanne die bedingte Freilassung von Marco verweigert, welche ihm nach dem Absitzen von mehr als zwei Drittel seiner Strafe grundsätzlich zustehen würde. Das Gericht stützte sich dabei auf die übliche Phrasen, welche es von vorhergehenden Gerichtsinstanzen übernahm. Aufgrund der ausbleibenden Distanzierung von seiner politischen Identität sei Marco nicht bedingt zu entlassen, so lautete das Verdikt. Zugleich wies das Bundesgericht darauf hin, dass aufgrund des nahenden Strafendes im Jahr 2018 „(Strafvollzugs)-lockerungen ernsthaft zu prüfen sind.“

Das kantonale Amt für Justizvollzug hat auf den Wink mit dem Zaunpfahl reagiert und Abklärungen in die Wege geleitet. In einem längeren Bericht, der oben genannten ROS-Abklärung, legen sie ausführlich dar, warum erstens Marco weiterhin nicht freizulassen sei und zweitens Vollzugslockerungen nicht angebracht seien. Erarbeitet wurde dieser Bericht vom forensisch-psychiatrischen Dienst des Amtes, welcher von Frank Urbaniok geleitet wird. Wie nicht anders zu erwarten war, hat dieser Dienst ein weiteres Mal primär die politische Identität von Marco im Visier. Wie soll es auch sonst sein, schliesslich verweigert Marco die Zusammenarbeit mit diesem Dienst, welcher unter dem Deckmantel der Psychiatrie letztlich vorantreibender Akteur in Richtung einer Nulltoleranz-Gesellschaft zugunsten der absoluten Sicherheit ist (während zugleich der Kapitalismus die grössten Risiken und Konflikte produziert).

Zudem ist klar, dass Marco’s politische Identität sicherlich nicht Gegenstand psychiatrischer Aufarbeitungen sein kann. Denn was das Amt schreibt, heisst letztlich: Wer sich nach all den Jahren nach wie vor „stark und aktiv mit seiner Ideologie auseinandersetzt“, hat eine psychische Störung. Es ist nur nachvollziehbar, dass sich Marco nicht auf dieses entpolitisierende und diffamierende Niveau herablässt.

Entsprechend ist der Bericht trotz seiner Länge inhaltlich dürr, immer klarer zeichnet sich ab, dass das Amt alles tut, um ihn nicht bedingt zu entlassen und dafür die Definitionsmacht der forensischen Psychiatrie in die Schuhe schiebt. Feige verhindern sie somit jede Form von Vollzugslockerungen.

So lange wie der Dienst sein Mantra von der „delinquenzfördernden Weltanschauung mit ausgeprägter Gewaltbereitschaft“ wiederholt und von Marco eine Pathologisierung seiner Identität sowie eine Distanzierung von seinen GenossInnen und FreundInnen verlangt, so lange werden die Berichte dieses Amtes negativ ausfallen und damit sämtliche Schritte in Richtung Vollzugslockerung sabotieren. Marco schreibt dazu, dass die erstmals aufgestellte Handlungsempfehlung, sich von seinem bisherigen Umfeld loszusagen „das soziale und existentielle Todesurteil durch den praktisch totalen Bruch mit dem gesamten langjährig eigenen Lebens-Umfeld, durch den Bruch vor allem mit allen wichtigen, nächsten und geliebten Menschen“ darstellt.

2018 steht das definitive Strafende für Marco bevor. Ihr politischer Angriff gegen ihn und das, was er repräsentiert, ist konstant und klar. Immer wieder zielen sie auf seine politische Identität, versuchen sie nun mittels forensischer Psychiatrie zu pathologisieren, und stellen Forderungen auf, die eine klare Machtdemonstration des Staates darstellt. Es ist die Macht des Staates, die definiert , bestimmt und mittels seiner Respressionsorgane durchzusetzen versucht, wer überwacht, vertrieben, oder weggesperrt wird. Im Fall von Marco, bleibt es so, bis er sich von seiner politischen Haltung, Identität und in langen Jahren aufgebautem Umfeld lossagt, abschwört, um gebrochen in den Schoss der bürgerlichen Gesellschaftsordnung zu fallen.

Die erpresserischen Machtdemonstrationen des Staates haben viele Facetten, nicht wenige davon kennen wir aus unserem Kampf , z.B. um öffentlichen Raum wie am 1. Mai, gegen die profitorientierte Stadtentwicklung, im Arbeitskampf, gegen Migrationspolitik, usw.

Die staatliche Machtdemonstration gegen Marco ist eine, die uns alle betrifft!

Sein Kampf, im aufrechten Gang endlich den Knast zu verlassen, um ein Leben in selbstbestimmter Würde zu führen, ist auch unser Kampf!

Internationale Solidarität ist darin eine wichtige Waffe – setzen wir sie ein.

Marco libero!

Rote Hilfe Schweiz
15.05.2015

Marco Camenisch zu den neusten Entwicklungen

Erklärung der Roten Hilfe zum Bundesgerichtsurteil von Lausanne

www.rotehilfech.noblogs.org

Marco: Mai 2015: 6. Update Nichtfreilassung

Forensisch-psychologische Einschätzung: „Haftlockerungen“/“Resozialisierung“ jain…
aber nur wenn…

Wie nach Rote-Hilfen-Info hat das Bundesgericht Ende 2014 die ein Jahr zuvor eingereichte Beschwerde gegen die vom Amt für Justizvollzug (AJV) ZH nicht gewährte bedingte Freilassung abgelehnt aber immerhin den Beginn einer „Resozialisierung“ bzw. von „Vollzugslockerungen“ hinsichtlich des bevorstehenden Strafendes im Mai 2018 angemahnt.

Mein Rechtsvertreter forderte den „Fallverantwortlichen“ des AJVs auf, sich zur Folgeleistung (oder nicht) dieser Mahnung (und der gleichlautenden Meinung zweier Gefängnisse) zu äussern. Der Verantwortliche erklärte, man müsse wohl mal in diesem Sinne vorgehen, aber zuerst eine (nicht unbedingt bindende) sogenannte ROS-Abklärung (Risikoorientierter Strafvollzug) der Abteilung für forensisch-psychologische Abklärung der Bewährungs- und Vollzugsdienste des Amtes einholen.

In einer grenzenlos risikofreudig gemachten Katastrophengesellschaft(!) gehört die ROS-Abklärung
zu einem „potenzierten“ Kontroll- und Einschätzungsmodus („Dreiaugenprinzip“) im AJV-ZH zu „Lockerungen“ und Freilassungen für „gefährliche Klienten“, der vom Kanton ZH eingeführt und bis jetzt von weiteren drei Kantonen nachgeäfft wurde.

Ende April 2015 (schon fast olympiaverdächtig…)ist die „Abklärung“ von ganzen 24 Seiten, die hier beiliegen oder jedenfalls öffentlich zugänglich gemacht werden, mit der Ankündigung eingegangen, „Die konkrete weitere Vollzugsplanung werden wir Ihnen ca. Mitte Mai 2015 mitteilen.“. Zu dieser „konkreten Planung“ könnte eine (baldige) „Anhörung“ des betreffenden „Klienten“ gehören.

Also hat das Mäuslein bzw. eine forensisch-psychologische „Sachbearbeiterin“ auf Aktengrundlage einen „wissenschaftlichen“ Berg namens Standardisiertes Risk-Assessement mit Obszönitäten wie 1) PCL-R (Psychopathy Checklist-Revised; Hare, 2003, 2) VRAG (Violence Risk Appraisal Guide; Harris et al., 1993) und 3) Fotres(Urbaniok, 2006)geboren.

Fotres ist ein pseudowissenschaftlicher computerisierter Katalog mit tausenden anzukreuzenden Kästchen zur „Berechnung“, in bester Lomboso- oder Bleuler- Tradition, von Dingen wie etwa „Gefährlichkeit“ oder „Rückfallgefahr“. Der Katalog wurde vom deutschen forensischen Psychiater und Chef des psychiatrisch-psychologischen Dienstes (PPD) des AJV-ZH ausgearbeitet und wird von ihm und seiner AJV-PPD-Bande et al. angewendet und mit natürlich privaten „kollateralen“ Millionengewinnen international verdealt. Urbaniok ist in Deutschland vorbestraft und ein fanatischer forensischer mit der Pharmaindustrie eng verbandelter „Gutachter/Therapeut“, der mit demselben sektiererischen Fanatismus seiner politischen Seilschaft im Kanton und Land eine immer massivere Anwendung von Verwahrungen auf unbestimmte Zeit produziert und heiss befürwortet.

Die „Sachbearbeiterin“ zieht aus diesem Sammelsurium an Punktzahlen, standardisierten „Erhebungen“ und mit Lügen, Verfälschungen, Verdrängungen und Unterstellungen gespickten Akten unter Einverständnis ihres Abteilungsleiters, ein Rechtspsychologe FSP/SGRP und Forensischer Prognostiker IOT (wow!), u.a. die folgenden so realitätsfremden und linientreuen wie äusserst widerwärtigen „Schlüsse“, „Empfehlungen“ und „Voraussetzungen“ für „Vollzugslockerungen“ und eine „Resozialisierung“.

Als hätten sich in etwa AKWs und das ganze technologisch-wissenschaftliche totalitäre Klassensystem inzwischen sowieso als Jungbrunnen z.B. der gerechten Verteilung des „Reichtums“, der Friedens- und Arterhaltung und des Lebens auf dem Planeten erwiesen…
seht, klar doch, wieder einmal meine „deliktfördernde Weltanschauung“ im Vordergrund, was zur weiteren sozialpolitischen Diffamierung und Entpolitisierung mit den in totalitären Systemen üblichen Prisen an „spezifischer Psychopathologie“, „Persönlichkeitsstörung“, „Dissozialität“ und ähnlich pseudowissenschaftlichem Schwachsinn gewürzt wird.

Natürlich wäre eine politische Distanzierung „erwünscht“.
Was im inquisitorischen Klartext eine totale Unterwerfung unter den aktuell herrschenden staatlich-kapitalistischen Totalitarismus und die bedingungslose Konvertierung zu seinem so mächtigen wie illusorischen Einheitsdenken heisst. Oder, konkreter, die Verleugnung der historischen und aktuellen okzidentalen Realität und ihrer allumfassenden Krise, die Verleugnung meiner selbst, meines gesamten Seins und damit auch Aller, die wie ich dem Totalitarismus, seinem Einheitsdenken, seiner katastrophal mörderischen und gewalttätigen Ideologie und Praxis ernsthafte politische Analysen, Widerstände und Strategien zu dessen dringlichster Überwindung entgegenzustellen versuchen. Eine Überwindung, die nichts weniger als eine Überlebensfrage für die Menschheit ist.

Als „zwingende Voraussetzung“ betrachtet man weiter Kontrollen, die Bereitschaft, an Kontrollen mitzuwirken und, unglaublich gescheit und logisch formuliert(!), „eine glaubhafte Verdeutlichung“, dass der „Klient“ „von möglichen kriminellen Handlungen sowohl aktiv-durchführend als auch passiv-planend und unterstützend ablässt“. „Unterstützend“? Gleich Maulkorb.

Inklusive, und hier bricht die dummdreiste und krankhafte Paranoia der verunsicherten Macht in klarster und grausamster Art und Weise ans Licht der Sonne, ein Kontaktverbot mit „entsprechend gefährdender Gesellschaft“.

Diese so lächerlich obskur wie willkürlich „formulierte“ Forderung heisst in der realen Konsequenz (und erst noch in weit fortgeschrittenem Lebensalter) das soziale und existentielle Todesurteil durch den praktisch totalen Bruch mit dem gesamten langjährig eigenen Lebens-Umfeld, durch den Bruch vor allem mit allen wichtigen, nächsten und geliebten Menschen!

Als Spitze der Verhöhnung fordert diese ach so lebenserfahrene, unideologische, soziale und natürlich äusserst mutige Akademikerbande von ihrem steuergeldgemästeten Elfenbeinturm herab abschliessend den „Aufbau eines neuen sozialen Umfeldes“ (echt!).

Sprachlos? Sicher nicht. Denn:solange sie straflos und an der Macht bleiben, werden sie auch wüten. Bis zum Aussterben der Spezies!

marco camenisch, Bostadel, Mai 2015

Neues Deutschland: Kampf für Lohn und Rente

Im Gefängnis ist reine politische Organisierung out, der Beitritt zu
einer Gewerkschaft ist dagegen der Renner

Mehr als drei Jahrzehnte hörte man auf linken Demonstrationen: »Wir
sind nicht alle, es fehlen die Gefangenen.« Heute hört man diese Parole
seltener. Dabei sitzen auch jetzt Aktivisten hinter Gittern.

Von Peter Nowak

»Als politische, kämpfende und widerständige Gefangene grüßen wir aus
den Kerkern der imperialistischen Bundesrepublik Deutschland die Völker
der Erde, mit dem Geist der internationalen Solidarität und der Liebe
zur Freiheit«, begann ein Aufruf, mit dem sich sieben Gefangene aus
verschiedenen Justizvollzugsanstalten anlässlich des 1. Mais zu Wort
meldeten. Der einzige deutsche Unterstützer des Aufrufs, Thomas
Meyer-Falk, bezeichnet sich selbst als anarchistischer Red-Skin. 1996
wurde er nach einen Bankraub verhaftet. Das Geld sollte linken
Projekten zufließen. Von Anfang an verstand sich Meyer-Falk als
politischer Gefangener. Er ist damit eine Ausnahme.

Die anderen Unterzeichner des Aufrufs waren in der Türkei in militanten
linken Organisationen aktiv, haben dort früher schon im Gefängnis
gesessen und sich gegen Folter und Isolationshaft gewehrt. Einige
beteiligten sich an langen Hungerstreiks. In Deutschland wurden sie
wegen Mitgliedschaft oder Unterstützung einer ausländischen
terroristischen Vereinigung nach dem umstrittenen Paragrafen 129b
verurteilt. Seit dem 6. April befindet sich eine von ihnen, Gülaferit
Ünsal, in einem unbefristeten Hungerstreik, weil ihr in der JVA Pankow
linke Literatur und Medien verweigert oder erst mit großer Verzögerung
ausgehändigt wurden.

Die neue Gefangenenplattform erinnert in der Diktion an ähnliche
Projekte der Gefangenen der Rote Armee Fraktion (RAF) und des
antiimperialistischen Widerstands in den 70er und 80e Jahren. Sie
organisierten damals kollektive Hungerstreiks und wurden von Gruppen
draußen unterstützt. Mehr als drei Jahrzehnte hörte man auf linken
Demonstrationen die Parole: »Wir sind nicht alle, es fehlen die
Gefangenen.«

Seit die letzten Gefangenen aus organisierten linken Strukturen
freigelassen wurden, hört man diese Parolen jedoch seltener. Für
Wolfgang Lettow von der Publikation Gefangeneninfo, der seit
Jahrzehnten politische Gefangene besucht, ist diese Entwicklung
Ausdruck einer politischen Defensive. »Die durch den Kapitalismus
hervorgerufene Vereinzelung geht auch an den Weggebunkerten nicht
spurlos vorbei«, erklärt er gegenüber »nd«.

Der Sprecher der im letzten Jahr in der JVA Tegel gegründeten
Gefangenengewerkschaft, Oliver Rast, zieht aus dem Wegbrechen
organisierter linker Strukturen auch im Gefängnis Konsequenzen. »Jetzt
sollte die Frage nach einem Gewerkschaftsengagement hinter Gittern
offensiv ausgeworfen werden. Der Kampf gegen die staatlich
sanktionierte Billiglöhnerei und die arbeits- und sozialrechtliche
Diskriminierung von Gefangenen halten wir für hochpolitisch«, meint
Rast gegenüber »nd«.

Gefängnisleitungen scheinen die Neuformierung ernst zu nehmen. So
wurden in den vergangenen Wochen die Mitgliederzeitung sowie Ausweise
und Materialien der Gefangenengewerkschaft immer wieder beschlagnahmt.
Das Anwachsen der Vernetzung hinter Gittern auf über 500 Mitglieder
konnten sie nicht verhindern. Hier sieht Rast ein großes Potenzial für
eine Politisierung von Gefangenen, die wegen unterschiedlicher Delikte
inhaftiert sind.

https://www.neues-deutschland.de/artikel/970952.kampf-fuer-lohn-und-rente.html

Solidaritätshungerstreik mit der Gefangenen Gülaferit Ünsal, die sich seit 35 Tagen im Hungerstreik befindet

Gülaferit, die wegen §129b zu 6.5 Jahren verurteilt worden ist,  aus der JVA Berlin-Pankow befindet sich seit dem 6.April im Hungerstreik  . Sie kämpft gegen die Medienzensur und Mobbing.
Ihre Hungerstreikerklärung ist zu finden:
http://www.berlin.rote-hilfe.de/hungerstreikerklaerung-von-guelaferit-uensal/

Ahmet Yüksel, der wegen §129b inhaftiert und  auch Mitglied der Gefangenengewerkschaft ist, teilte mit, dass er ab 11.Mai in einen dreitägigen Solidaritätshungerstreik für Gülaferit treten wird. Erfolge kein Eingehen auf ihre Forderungen, werde er in einen unbefristeten Hungerstreik treten.

Die Herausgabe von Ahmets Post wird immer  noch  systematisch um mehreren Wochen verzögert.
Auch gibt es  Besuchsverbote.

Ahmet  versteht  neben Türkisch immer besser Deutsch und freut sich über jede Post:

Justizvollzugsanstalt Düsseldorf
Oberhausener Str. 30
40472 Ratingen
Telefon: 0211 93882-0
Fax: 0211 93882-951
E-Mail:
poststelle@jva-duesseldorf.nrw.de

Quelle: http://political-prisoners.net/item/3532-solidaritaetshungerstreik-mit-der-gefangenen-guelaferit-uensal-die-sich-seit-35-tagen-im-hungerstreik-befindet.html

Prozess wegen Räumung des Labitzke-Areals (18. Mai, ZH)

Labitzke 2.0

Anfang August 2014 wurde das Labitzke-Areal in Zürich auf Vorrat geräumt. Das Areal hatte mehrere Rollen inne: Zum einen war es Ausdruck des Widerstandes gegen die fortschreitende Stadtaufwertung. Andererseits war es auch ein vielseitig genutzter Kulturraum, der jedem offen stand. Nach der Räumung, welche unter AL-Bullenvorsteher Wolff durchgeführt wurde, wurden gegen mehr als 20 Personen Strafbefehle ausgestellt. Diese reichen von Nötigung, Gewalt und Drohung gegen Beamte, Teilnahme an einer unbewilligten Demonstration bis hin zu Hausfriedensbruch.

Zwei Genossen wird nun der Prozess gemacht.  Der erste findet am 18. Mai am Bezirksgericht in Zürich statt, beim zweiten ist das Datum noch nicht bekannt. Dass dies ein weiterer Angriff von oben ist, wird spätestens dann offensichtlich, wenn die Klassenjustiz nicht einmal mehr versucht den politischen Charakter zu verbergen:  Zur Abschreckung fordert sie 6 Monate Knast unbedingt! Begründet wird dies sowohl mit der Kontinuität der politischen Arbeit der Angeklagten, wie auch dem Bruch, welchen diese gegen das herrschende System vollzogen haben – diesbezüglich heisst es wörtlich in der Anklageschrift: „Die mangelnde Bereitschaft, sich in die sozialen Rahmenbedingungen einzufügen.“

Überall dort, wo die Menschen auf der Strasse gegen die herrschenden Verhältnisse kämpfen, reagieren die Herrschenden mit massiven Bullenaufgeboten und Prozessen. Dies lässt sich sowohl bei der Standortfucktor-Bewegung in Winterthur, wo bis heute noch Prozesse laufen, am diesjährigen 1. Mai, an welchem es bereits am Morgen wieder zahlreiche präventive Verhaftungen gab oder eben bei der Labitzke-Räumung beobachten. Dabei zeigt sich klipp und klar auf welcher Seite der angeblich linke Bullenchef Wolff steht. Für uns ist klar, dass wir dies nicht unbeantwortet lassen wollen. Nutzen wir die Bühne, die sie uns bieten! Klagen wir an, was es anzuklagen gibt. Wehren wir uns gegen eine Stadt, in der nur der Standortvorteil und die Kapitalinteressen wichtig sind!

Deshalb: Zeigt euch solidarisch, kommt am 18.Mai um 13:00 Uhr auf Kaffee und Kuchen zum Bezirksgericht an der Badenerstrasse 90 in Zürich. Besucht den Prozess, bringt eure Inhalte mit und lasst uns zeigen, dass dies unsere Stadt ist! Unsere Stadt, weil wir darin arbeiten, darin wohnen, darin leben!

Die Städte denen, die drin Leben! Nicht denen, die sie besitzen!

Für den Kommunismus!