Monthly Archives: August 2016

Schluss mit den Angriffen gegen die SGDF!

Die SGDF ist nicht alleine!

Am 27. August wurden die Wohnungen von SGDF-Mitgliedern in Izmir
durchsucht. Mit dem SGDF-Co-Vorsitzenden Oguz Yüzgeç wurden 8
Jugendliche in Untersuchungshaft genommen.

Die SGDF wird nicht schweigen!

Die SGDF wurde am 20. Juli 2015 im Suruç Amara Kulturzentrum zum Ziel
eines Selbstmordattentäters der IS mit der Unterstützung der
AKP-Regierung. Nach dem Anschlag wurde die SGDF immer wieder zur
Zielscheibe des faschistischen türkischen Staates. Dabei wollten die
Jugendlichen der SGDF den Familien in Rojava und Kobane, die durch die
Angriffe der IS ihre Wohnungen verloren hatten helfen, sie wollten
Spielzeuge für verwaiste Kinder bringen, sie wollten einem Land, welches
durch den IS-Terror verwüstet worden war, mit neuen Setzlingen wieder
aufbauen. Obwohl sie deswegen ein großes Massaker erlebt haben, 33 ihrer
Freunde verloren hatten, unzählige Verletzte zu beklagen hatten, setzten
sie ihren Weg fort.

Solidarität mit der SGDF muss auf der Straße Praxis werden!!

Die sozialistischen Jugendlichen haben eine Brücke zwischen der Friedens
und Solidaritätshand der türkischen Jugendlichen und Arbeiterklasse mit
der kurdischen Revolution aufgebaut. Obwohl sie auch nach dem Massaker
von Suruç Angriffen des faschistischen Staates ausgesetzt waren, haben
sie ihren Kampf stärker denn je fortgesetzt. Am Jahrestag des
Suruç-Massakers forderten sie unter dem Motto: “Gerechtigkeit für Suruç!
Gerechtigkeit für alle!” Rechenschaft vom Staat. Sie riefen die
Jugendlichen auf, gegen den Ausnahmezustand und gegen die faschistische
Diktatur mit ihnen auf die Straße zu gehen. Der faschistische türkische
Staat konnte den entschlossenen Kampf der SGDF nicht aufhalten und
führte seine Angriffe in Form von Untersuchungshaft und Inhaftierungen
fort. Zuletzt wurden am 27.08.2016 neben dem SGDF-Co-Vorsitzenden Oguz
Yüzgec auch Jugendliche wie Okan Danacı, Ozancan Sarı, Gözde
Sivaslıoğlu, Ahmet Sarı, İbrahim Avcı, Ulaş Alankuş und Zafer Aydın in
Untersuchungshaft genommen.

Gemeinsam das Schweigen brechen!

Der kolonialistische türkische Staat hat in Abstimmung mit der IS die
Stadt Cerablus eingenommen und somit den Freiheits- und Friedenswillen
der unterdrückten Völker angegriffen. Sie beantworteten die Forderung
der Völker nach Frieden, Freiheit und Demokratie mit Kriegen und
Massakern. Mit der Besatzung von Cerablus soll von den faschistischen
Repressionen und Terror is Rahmen des Ausnahmezustandes abgelenkt
werden. Die Angriffe gegen die SGDF sind ein Bestandteil der
faschistischen Angriffe gegen demokratische und fortschrittliche Kräfte
nach dem versuchten Militärputsch.

Wir rufen als AvEG-Kon neben den migrantischen Arbeiter und Werktätigen
auch alle fortschrittlichen, revolutionären und sozialistischen
Institutionen und Organisationen auf, gegen die Inhaftierung der
SGDF-Mitglieder auf der Straße zu protestieren. Lasst uns gegen die
Diktatur des Schlosses (von Recep Tayyip Erdogan) den Kampfeswillen von
Kobane, den Widerstandwillen von Rojava und die Idee des Geziaufstandes
gemeinsam aufbauen und die Angriffe gemeinsam aufhalten.

AvEG-Kon

Kroatien: Murat Catulay wurde freigelassen

Der 52-jährige Murat Catulay wurde in Split freigelassen und konnte in die BRD ausreisen.

Der seit 25 in der BRD lebende Kurde, der aufgrund politischem Asyls die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt, konnte nach 28 Tagen Haft nach Hause zu seiner Familie in Köln, nachdem die türkischen Behörden die kroatischen Fristen hatten verstreichen lassen.

Catulay wurde Ende Juli wegen eines Interpol-Haftbefehls der Türkei in der kroatischen Küstenstadt Omnis verhaftet, wo er sich mit seiner Frau und seinen zwei Kindern im Urlaub befand. Sein Ferienhaus wurde durchsucht, jedoch nichts gefunden. Im wurde vorgeworfen von 1989 bis 2001 für die TIKKO aktiv gewesen zu sein.

Dieser Angriff reiht sich ein in einen andauernden Prozess der Kriminalisierung politisch aktiver progressiver Migranten in der BRD, wie dem Angriff auf ATIK oder das Verbot der Zeitung Yürüyüs.

http://www.demvolkedienen.org/index.php/europa/986-murat-catulay-wurde-freigelassen

Murat Catulay in Kroatien verhaftet

Kroatien, als unterdrückte Nation unter der Knechtschaft des deutschen Imperialismus, betätigt sich erneut als Repressionsorgan gegen revolutionäre und demokratische Aktivisten im Auftrag der BRD.
Im folgenden dokumentieren wir eine Erklärung der Konföderation für demokratische Rechte in Europa (ADHK):

Murat Catulay soll sofort frei gelassen werden

Der Angriff auf in Deutschland lebende revolutionäre-demokratische Menschen und auch auf die Verbände oder Vereine nimmt kein Ende Der in Deutschland lebende Murat Catulay, der seinen Urlaub mit seiner Familie in Kroatien verbringen wollte, wurde während seinem Aufenthalt in Kroatien festgenommen. Die Festnahme geschah in einem Haus wo sich Murat Catulay befand, unter dem Vorwand: gesuchter bei Interpol. Kroatischen Medien zufolge wird Murat Catulay derzeit in Split gehalten. Nach Angaben der kroatischen Polizei wird behauptet, die die Information vom Interpol erhalten haben, dass Murat Catulay sich zwischen den Jahren 1989-2001 in der Türkei an Aktionen von TKP/ML TIKKO teilgenommen haben soll. Zudem wird Medienberichten zufolge angenommen, das Murat in Kroatien verurteilt und dann in die Türkei ausgewiesen werden soll. Die nach Europa und vor allem in die Balkanländer geflüchteten politische Flüchtlinge aus der Türkei oder Nordkurdistan werden als politische Flüchtlinge akzeptiert. Zu Beachten ist aber, dass diese Menschen mit dem Grund „vom Interpol gesucht“ immer wieder willkürlich verhaftet. Diese Aktionen werden von den imperialistischen europäischen Ländern durchgeführt, weil diese einen Zusammenarbeit mit dem faschistischen türkischen Staat führen. Diese Zusammenarbeit führt dazu, dass der deutsche Staat gegen die willkürliche Verhaftung von Murat Catulay keine Stimme erhebt und nur zuschaut.
Wir, die Konföderation für demokratische Rechte in Europa rufen alle demokratisch-revolutionäre Institutionen auf, gegen diese Gesetzlosigkeit die gegen Murat Catulay durchgeführt wird, ihre Stimme zu erheben.

-MURAT CATULAY SOLL FREI GELASSEN WERDEN
-FREIHEIT FÜR ALLE POLITISCHENEN GEFANGENEN
-ALLE DURCHSUCHUNGEN VOM INTERPOL SOLL BEENDET WERDEN

21.AUGUST 2016
KONFÖDERATION FÜR DEMOKRATISCHE RECHTE IN EUROPA
(ADHK)

In der jüngeren Vergangenheit führten die Arbeiter- und Bauern-Befreiungsarmee der Türkei, TIKKO, der TKP/MLund die Volksbefreiungsarmee, HKO, der MKP verschiedene Aktionen durch. So wurde Erkan Dogan durch die TIKKO in Geyiksuyu verhaftet und bestraft und die HKO führte eine Operation gegen die Militärbasis von Cevizlidere in der Nähe von Ovacik durch.

http://www.demvolkedienen.org/index.php/europa/978-murat-catulay-in-kroatien-verhaftet

In Isolationshaft

Die US-Militärbehörden wollen Chelsea Manning brechen. Die Whistleblowerin b­enötigt dringend den Schutz der Öffentlichkeit

Von Jürgen Heiser

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Die Behandlung Chelsea Mannings im US-Militärgefängnis Fort Leavenworth (Kansas) ist nach Aussage von Solidaritätsgruppen »schändlichster Machtmissbrauch«

Jürgen Heiser schrieb an dieser Stelle zuletzt am 28.7. über die systematischen Spitzeleien der New Yorker Polizei.

Vor drei Jahren, am 21. August 2013, wurde im ersten großen Militärgerichtsprozess der USA gegen einen Whistleblower das Strafmaß verkündet. Die Anklage richtete sich dabei gegen den Obergefreiten Bradley Manning, der erst zum Ende des Prozesses öffentlich erklärte, künftig sein »wahres Ich als Frau« leben zu wollen. Damit nahm der am 17. Dezember 1987 in Oklahoma City als Bradley Edward Manning Geborene seinen Kampf für die Wandlung seiner Geschlechts­identät auf. Seit ein US-Zivilgericht im April 2014 den Anspruch des politischen Gefangenen auf Anerkennung seiner neuen Identität bestätigte, führt er beziehungsweise nun ganz offiziell sie den Namen Chelsea Elizabeth Manning und konnte inzwischen mit einer Hormonbehandlung beginnen.

Als Oberst Denise Lind, Vorsitzende Richterin am US-Militärgericht in Fort Meade (Maryland), an jenem 21. August das Strafurteil von 35 Jahren Gefängnis gegen den ehemaligen Nachrichtenanalysten der US-Armee wegen »Spionage« und »Diebstahls von Regierungseigentum« verkündete, war die nach Mannings Verhaftung im Mai 2010 immer wieder thematisierte Todesstrafe wegen »Hochverrats« kein Thema mehr. Erzkonservative Militärs, Politiker und Medien hatten dem »Verräter« wegen der auf der Enthüllungsplattform Wikileaks veröffentlichten Dokumente über die Kriegsverbrechen der USA in Afghanistan und Irak sowie die Machenschaften des US-Außenamtes öffentlich den Tod gewünscht. Jedoch hatten die Ankläger des Pentagon die nach dem Gesetz mögliche Höchststrafe nach Einschätzung der Verteidigung wegen der zu erwartenden Proteste nicht beantragt. Außerdem ließ das Gericht den dafür notwendigen schweren Vorwurf der »Unterstützung des Feindes« nach Anträgen der Verteidigung per Beschluss fallen.

Dem Tod entronnen

Dennoch ist Chelsea Manning am 5. Juli 2016 nur knapp dem Tod entronnen. Als die Nachricht bekannt wurde, die weltweit wegen ihres Mutes geschätzte Whistleblowerin habe einen Suizidversuch unternommen, traten Menschenrechts- und Solidaritätsgruppen sofort der offiziellen Darstellung von einem »Selbstmordversuch« entgegen. Wenn Manning sich das Leben habe nehmen wollen, sei dies Folge »jahrelanger Misshandlung im Gefängnis«, hieß es in einer gemeinsamen Erklärung der Gruppen »Fight for the Future«, »Demand Progress«, »RootsAction« und »Care2«. Die Behandlung von Chelsea Manning durch die US-Regierung werde »als einer der schändlichsten Machtmissbräuche in die Geschichte unserer Nation in Erinnerung bleiben«, erklärte Evan Greer, Kampagnenleiter der Bürgerrechtsgruppe »Fight for the Future«. Jeder, der sich für die Menschenrechte einsetze, »sollte sich sofort gegen diese Grausamkeit und Ungerechtigkeit aussprechen«.

Die Solidaritätsbewegung reagierte damit vor allem auf das Verhalten der Behörden, über das sich Mannings Hauptverteidigerin Nancy Hollander in einer Pressemitteilung vom 6. Juli »schockiert und entsetzt« zeigte. Ein Sprecher des Militärgefängnisses Leavenworth (Kansas) habe sich nämlich »mit vertraulichen persönlichen Informationen über Chelsea Manning zuerst an die Presse gewandt«. Von den verantwortlichen Militärs habe es jedoch niemand für notwendig erachtet, »ihrem Verteidigungsteam auch nur ein Fitzelchen Information zukommen zu lassen«, so Hollander. Erst mit Verspätung habe sie erfahren, dass ihre Mandantin »auf die Krankenstation verlegt worden« sei. Ein verabredetes »Telefonat mit Vorrangstatus« sei dann nach Angaben von Militärs nicht zustande gekommen, weil angeblich im Anwaltsbüro niemand abgenommen habe. Die Anwältin bezeichnete das als »glatte Lüge«, da ihr Team »die ganze Zeit neben dem Apparat auf den Anruf gewartet hatte«. Auch am dritten Tag wurde Anwältin Hollander »auf Weisung der Ärzte« immer noch nicht mit ihrer Mandantin verbunden, was faktisch einer Kontaktsperre gleichkam.

Erst am 11. Juli, also sechs Tage nach den für die Verteidigung immer noch völlig ungeklärten Vorfällen in der Haftanstalt, konnten Hollander und ihre Kollegen Chase Strangio und Vincent Ward endlich mit der Mandantin sprechen. So erfuhren sie, dass es Manning lieber gewesen wäre, die »persönlichen Informationen über ihre medizinische Situation nicht an die Öffentlichkeit zu bringen und sich auf ihre Genesung zu konzentrieren«, teilte Hollander in einer Presseerklärung mit. Nachdem ihre Mandantin jedoch Kenntnis vom Bruch der Vertraulichkeit durch die Behörden erhalten hatte, sei Manning klargeworden, dass es erforderlich sei, offen mit der Situation umzugehen. Es sollte nicht länger der Gegenseite überlassen bleiben, mit der willkürlichen Weitergabe bestimmter Informationen die Definitionsmacht über die Situation an sich zu reißen.

Aus diesem Grund autorisierte Manning ihre Anwälte, der Öffentlichkeit mitzuteilen, sie habe sich in der Vorwoche »entschieden, ihr Leben zu beenden«. Der Versuch sei gescheitert. Ihr sei klar, dass viele nun genauer wissen wollten, wie es ihr gehe. Sie könne dazu im Moment jedoch nur sagen, dass sie »unter strenger Beobachtung des Gefängnisses« stehe und erwarte, »dass dieser Zustand in den nächsten Wochen auch so bleiben wird«.

Mittlerweile gaben Verteidigung und das Chelsea-Manning-Solidaritätskomitee vorsichtig einige zusätzliche Informationen über die Ereignisse nach dem 5. Juli bekannt. Demnach war Manning, als sie am Morgen nach ihrem gescheiterten Suizidversuch aufwachte, überrascht, aber auch erleichtert, dass sie noch lebte. Sie sei sehr bewegt gewesen über die vielen Botschaften von Menschen, die besorgt um sie waren und ihr helfen wollten, »seelischen Schmerz und Hoffnungslosigkeit über ihre Situation zu überwinden und neuen Mut zu schöpfen«.

Verweigerte Hilfe

Die Befehlshaber von Fort Leavenworth hatten Manning nach eintägiger Notbehandlung in einer zivilen Klinik auf die Krankenstation des Militärgefängnisses zurückverlegen lassen, isoliert und unter »Dauerbeobachtung wegen psychischer Probleme« gestellt. »Allerdings wurde ihr dort genau die psychologische Hilfe verwehrt, die sie in ihrem mentalen Zustand dringend gebraucht hätte«, betonte das Solidaritätskomitee auf seiner Website. Denn als Manning am 23. Juli endlich jemanden von ihrem Unterstützungsnetzwerk anrufen konnte, hatte sie den für sie schon einige Zeit zuständigen Anstaltspsychologen seit mehr als einer Woche nicht gesehen, und ihr Zustand hatte sich wieder verschlechtert. Im Februar hatte sie gegenüber Amnesty International erklärt: »Ich habe das Gefühl, die ganze Zeit weggeschlossen zu sein, ohne Stimme und ohne meine Liebe und Unterstützung Leuten zeigen zu können, die sie brauchen. Ich könnte soviel tun, der Gesellschaft soviel geben. Ich verbringe jeden Tag damit, Hoffnung zu schöpfen, dass ich das eines Tages tun kann.«

Anfang Juli verließ die Gefangene offensichtlich die Kraft, auf diesen Tag zu hoffen. Just in diesen Tagen war auch der Psychologe, mit dem sie schon eine Weile intensive Gespräche über ihre Gefühlslage geführt hatte, mehrere Tage nicht im Dienst. Manning am Telefon zu der Person aus dem Unterstützungsnetzwerk: »Ich brauche Hilfe, aber ich bekomme sie nicht.«

Statt dessen wurde Manning am 28. Juli früh morgens schroff durch einen Wärter aus dem Schlaf gerissen, der ihr ein amtliches Schreiben übergab. Absender war der »Ermittlungsbeamte der Militärpolizei«. Ohne nähere Begründung informierte er die »Gefangene Nr. 89289 Manning, Chelsea« darüber, gegen sie werde »wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, Besitzes verbotener Habe und Einnahme einer bedrohlichen Gebärde« ermittelt. Die Vorwürfe konnten sich nur auf den Suizidversuch beziehen, aber Manning war bewusstlos aufgefunden worden, wie soll sie Widerstand geleistet haben? Später berichtete sie ihrer Anwältin, sie habe nach Vorwarnungen von Wärtern schon befürchtet, eine neue Anklage zu erhalten. Allerdings nicht so schnell und vor allem nicht zu diesem kritischen Zeitpunkt.

Zusätzlich zu dieser nervenaufreibenden Nachricht wurde Manning mitgeteilt, ihr Psychologe sei »wenigstens eine weitere Woche nicht im Dienst«. So blieb sie allein in ihrer Beobachtungszelle und völlig auf sich zurückgeworfen mit diesen schweren Beschuldigungen zurück, die in der Konsequenz zu fortwährender Isolierung führen könnten. Für Manning gerade in dieser Situation eine Horrorvorstellung, denn was Isolationshaft mit Menschen macht, hatte sie nach ihrer Verhaftung im Mai 2010 neun Monate lang erfahren und durchleben müssen.

Tatbestand der Folter

Die Auseinandersetzung über diese Phase strenger Isolationshaft hatte auch in ihrem Gerichtsverfahren breiten Raum eingenommen. Letztlich hatte sich diese Zeit sogar im Strafurteil niedergeschlagen. Denn nach Verkündung der Gesamtstrafe von 35 Jahren Gefängnis gab Richterin Lind bekannt, die dreieinhalbjährige Untersuchungshaft werde mit insgesamt 1.294 Tagen angerechnet, darin eingeschlossen eine weitere Reduzierung um 112 Tage als »Wiedergutmachung« für die zu Beginn der Haft erlittene neunmonatige Isolierung im Gefängnis der US-Marinebasis Quantico (Virginia). Diese Strafreduzierung sei zu gewähren, so Lind, da Manning in dieser Zeit »tatsächlich zeitweise rechtswidrig vor dem Prozess bestraft wurde«. Die Haftbedingungen seien »rigoroser als notwendig« und »zu exzessiv im Verhältnis zu den legitimen Sicherheitsinteressen des Staates« gewesen.

Die sogenannte Wiedergutmachung war zum einen eine Reaktion auf die Kritik, die von außen an Mannings Isolierung geübt wurde. So hatte Juan Méndez, der UN-Sonderberichterstatter für Folter, dem das Pentagon ein vertrauliches Gespräch mit Manning immer wieder verweigert hatte, im März 2012 in Genf das Ergebnis seiner vierzehnmonatigen Untersuchungen in seinem turnusmäßigen Bericht an die Vollversammlung der Vereinten Nationen erwähnt. Er war zu dem Schluss gekommen, dass »die Verhängung von verschärften Strafhaftbedingungen gegen jemanden, der keines Verbrechens schuldig gesprochen wurde, einen Verstoß gegen sein Recht auf körperliche und geistige Unversehrtheit und gegen den Grundsatz der Unschuldsvermutung« darstelle. Gegenüber dem britischen Guardian nannte Méndez die gegen Manning verfügte Isolationshaft damals »eine zumindest grausame, unmenschliche und erniedrigende Behandlung und damit einen Verstoß gegen Artikel 16 der Antifolterkonvention«.

Auch Amnesty International und US-Kongressabgeordneten wie Denis Kucinich von der Demokratischen Partei hatte die Obama-Regierung seit 2011 vertrauliche Gespräche mit Manning verwehrt. Selbst dann noch, als Manning infolge des Drucks internationaler Proteste im April 2011 von der Marinebasis Quantico in das Militärgefängnis Fort Leavenworth in Kansas verlegt wurde, wo die Haftbedingungen etwas gelockert wurden.

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Die Isolation Mannings sei »schlimmer als im Todestrakt«, sagte ein Psychiater der US-Marine mit Blick auf die Inhaftierung im Gefängnis der Marinebasis Quantico (Häftlingszelle in Fort Leavenworth)

Hinter der Verweigerung unüberwachter Gespräche sah das Manning-Solidaritätsnetzwerk die Befürchtung offizieller Stellen, Mannings Behandlung könnte als Verstoß gegen UN-Konventionen und damit auch gegen die US-Verfassung und das Militärgesetz gewertet werden. Seine Isolierung in der Untersuchungshaft und seine mediale Vorverurteilung als »Hochverräter« stellten nach Meinung von Rechtsexperten eine Bestrafung ohne Prozess und damit einen klaren Rechtsverstoß der USA dar. Mannings Prozessanwalt David Coombs begründete damit mehrere Anträge, das Verfahren gegen Manning »wegen eines dauernden Prozesshindernisses sofort einzustellen«.

Den Gefangenen brechen

Natürlich kam es nicht zu einer solchen Wende. Die harte Linie gegenüber Manning sei darauf ausgelegt, so Coombs, seinen Mandanten unter Druck zu setzen und zu Aussagen zu bewegen, die sich gegen den Gründer der Enthüllungsplattform Wikileaks, Julian Assange, verwenden ließen. Das Pentagon versuchte im Prozess damals den Eindruck zu vermitteln, Manning sei ein »Werkzeug« von Assange. Der wies diese Vorwürfe zwar immer wieder als politisch motiviert zurück, dennoch forderten rechtskonservative Medien und Politiker in den USA unentwegt, der Australier müsse an die USA ausgeliefert und dort vor Gericht gestellt werden. Mit einem in der Isolationshaft gebrochenen Manning als »Kronzeugen« und einem an die USA von Britannien oder Schweden ausgelieferten Assange wäre das den US-Behörden wesentlich leichter gefallen. Zu beidem kam es nicht, weil Assange im Juni 2012 in der Botschaft Ecuadors um politisches Asyl ersuchte. Und Manning ließ sich auch in der Isolationshaft weder brechen noch zum Werkzeug des Pentagon machen.

Dass dies ein harter Kampf für Manning war, bestätigte im Prozess auch die in langen Zeugenaussagen vorgetragene interne Kritik von Ärzten des Militärgefängnisses Quantico, die durchaus mit den Bewertungen des UN-Sonderermittlers Méndez korrespondierte. So hatte unter anderem Hauptmann Kevin Moore im Zeugenstand zu den Haftbedingungen ausgesagt, Mannings Isolierung sei »schlimmer gewesen als im Todestrakt«. Er könne das beurteilen, sagte Moore in seiner Eigenschaft als Psychiater der US-Marine, denn er habe zu Beginn seiner Berufslaufbahn »lange genug im Todestrakt gearbeitet«.

Moore und sein Kollege, Hauptmann William Hoctor, sagten übereinstimmend aus, die Leitung des Militärgefängnisses von Quantico habe ihre Empfehlungen ignoriert, die über Manning neun Monate lang verhängte Sonderbehandlung auszusetzen. Hoctor erläuterte im Zeugenstand, er habe beispielsweise gewarnt, dass die strenge Isolierung und der nächtliche Entzug der Kleidung den Häftling unter permanenten Stress gesetzt hätten. Manning sei »in keiner Weise depressiv oder eine Gefahr für sich« gewesen. Deshalb habe Hoctor gegenüber den für die Haft zuständigen Offizieren dringend dazu geraten, die Sonderbehandlung zu beenden und Manning den Umgang mit anderen Gefangenen und körperliche Bewegung außerhalb der Zelle zu genehmigen.

Hoctor hatte das in seinen wöchentlichen Berichten über Mannings Gesundheitszustand immer wieder vorgebracht, jedoch habe die militärische Führung darauf monatelang nicht reagiert. Oberst Robert Oltman, damals für die Sicherheit zuständiger Bataillonskommandeur in Quantico, habe ihm gesagt: »Wir machen, was wir für richtig halten«, und ihm befohlen, weiter seine Berichte zu schreiben. Er sei »seit langem nicht mehr derart verärgert gewesen«, so Hoctor, weil ein Bataillonskommandeur seinen fachlichen Rat so offen ausschlug und erklärte, die Isolierung »auf unbestimmte Zeit« beibehalten zu wollen. Ob das Risiko, Mannings Gesundheit zu gefährden, von den Verantwortlichen bewusst in Kauf genommen worden sei, hatte Anwalt Coombs den Zeugen weiter gefragt. Hoctor hatte das bejaht und erklärt, die Haftbedingungen hätten zu »unbeabsichtigten Konsequenzen« führen können, da »jeder seine Grenzen hat«, auch wenn Manning »stabil« gewesen sei.

Der Kommandeur des Marinestützpunkts, Oberst Daniel Choike, hatte zuvor im Prozess ausgesagt, man habe unabhängige Analysen der Haftbedingungen Mannings »ausschließen oder hinauszögern« wollen. Das sollte verhindern, dass die Verteidigung solche Berichte in der Presse »ausschlachtet«. Überraschend offen hatte Choike sich auch über die Rolle des Generalleutnants George Flynn ausgelassen, der vom Pentagon aus die Haftbedingungen Mannings festlegte. Flynn sei es primär darum gegangen, schon vor der Presse über alle Veränderungen an Mannings Haftsituation informiert zu werden und die Berichterstattung zu kontrollieren, so Choike.

Die militärische Laufbahn des seit 2013 im Ruhestand befindlichen George Flynn belegt, dass er nicht zufällig zum Herrn über die Haftbedingungen Mannings ernannt worden sein kann. Flynn gehörte zur obersten Führung des US-Marinekorps, unter US-Präsident George W. Bushs war er Stabschef des U. S. Special Operations Command (US-Socom), des Kommandos über alle US-Spezial­einheiten der Teilstreitkräfte. Unter Bushs Nachfolger Barack Obama wurde Flynn 2008 Vizegeneral des multinationalen Korps in Irak und leitete ab 2011 die Abteilung des Vereinigten Generalstabs, die Operationen mit den Geheimdiensten koordinierte. Das alles ließ sich anhand der Dokumente nachvollziehen, die Manning 2010 an Wikileaks weitergereicht hatte. Generalleutnant Flynn gehörte also nicht nur zu den höchsten Vorgesetzten Mannings im Generalstab des Pentagon, sondern war selbst direkt betroffen vom Handeln des Whistleblowers, den die Militärführung als »Verräter« und »Feind« ansieht, zumindest aber als »Unterstützer des Feindes«.

Nachahmer abschrecken

Vor dem Hintergrund der Funktion Flynns im US-Militärapparat hatte der Anwalt und Bürgerrechtler Kevin Zeese vom Solidaritätsnetzwerk im September 2012 erklärt, die Tatsache, dass ausgerechnet der Offizier, der so eng mit Geheimdiensten kooperierte, die Befehle für Mannings Haftbedingungen erteile, werfe »drängende Fragen über den Zweck dieser Misshandlungen in der Haft auf«.

Auch Zeese äußerte damals auf der Website des Unterstützungsnetzwerks die Vermutung, Manning sei »gefoltert worden, um ihn zu brechen, damit er sich schuldig bekennt und als Kronzeuge gegen Julian Assange einsetzbar wäre«. Mit den Ermittlungsergebnissen von Mannings Verteidiger David Coombs, dass nicht etwa der Kommandeur des Militärgefängnisses, sondern »ein ›Dreisternegeneral‹ des Pentagon die Entscheidungen über die Haftbedingungen traf«, hätten diese Einschätzungen »größere Glaubwürdigkeit erhalten«. Coombs hatte die Hinweise auf Flynn dem E-Mail-Verkehr in Quantico entnommen, den die Staatsanwälte des Pentagon der Verteidigung zunächst vorenthalten hatten, der nach Insistieren von Coombs aber als Beweismittel zu den Akten gegeben werden musste.

Durch die beharrliche Arbeit der Verteidigung und den öffentlichen Druck, den die internationale Solidaritätsbewegung erzeugte, war es weder Generalleutnant Flynn noch seinen Handlangern gelungen, Manning in der Isolationshaft zu brechen oder umzudrehen. Die Ankläger hatten sich auch nicht mit den von ihnen beantragten 60 Jahren Gefängnis durchsetzen können, die einer lebenslangen Haft gleichgekommen wären. Dennoch wurde an dem damals 25jährigen Whistleblower mit der Verurteilung zu 35 Jahren Haft ein Exempel statuiert, das ihn sein Leben kosten könnte, wie sich jetzt gezeigt hat. Wer es wagt, Kriegsverbrechen der USA öffentlich zu machen, »die per definitionem niemals bestraft werden«, der wird »durch die Hölle gehen«, wie es der Blogger Pepe Escobar im Internet ausdrückte. Escobar sprach schon 2013 davon, mit der jahrzehntelangen Haft werde Manning »gelyncht«.

Denen, die Manning in ihrer jetzigen Situation notwendige Hilfe versagen, geht es offensichtlich darum, den »gebrochenen« Menschen vorzuführen, wie der perfide Umgang des US-Militärs mit den Informationen über den Suizidversuch deutlich gemacht hat. »Seht her, so enden Whistleblower«: isoliert in einer Psycho-Beobachtungszelle wie Manning, jahrelang seiner Freizügigkeit beraubt wie Assange in der Botschaft Ecuadors in London oder ebenso zu politischem Asyl gezwungen wie der NSA-Enthüller Edward Snowden. Es gibt nur ein Ziel: weitere Militärs, Geheimdienstler oder sonstige Staatsbedienstete davon abzuschrecken, dem mutigen Beispiel dieser Whistleblower zu folgen. Vor diesem Hintergrund und der Tatsache, dass unter der Regierung Obama Whistleblower so zahlreich und gnadenlos verfolgt wurden wie nie zuvor, kann es nur als klug und konsequent bezeichnet werden, wenn sich Assange, Snowden und noch unbekannte Whistleblower davor hüten, sich den US-Behörden auszuliefern.

Aufruf zur Solidarität

Gleichzeitig darf die Solidarität mit den Angegriffenen nicht nachlassen. Die internationale Solidarität mit Chelsea Manning war sehr stark, solange der Prozess Aufmerksamkeit erzeugte, flaute aber danach wieder ab. Das haben jetzt auch die begriffen, die sich erneut aktiv und schützend um Manning scharen und am 10. August dem US-Verteidigungsministerium eine Petition mit mehr als 115.000 Unterschriften übergaben. Darin wird gefordert, Manning nicht wegen ihres Suizidversuchs zu bestrafen, sie schon gar nicht weiter zu isolieren (siehe www.fightforthefuture.org).

Daniel Ellsberg, der frühere Whistleblower, der 1971 die Pentagon Papers über den Vietnamkrieg enthüllte, sagte laut dem britischen Guardian, die neuen Anklagepunkte gegen Manning seien wohl »darauf ausgelegt, sie als Menschen zu brechen«. Die Vorwürfe seien »sadistisch und abscheulich«, und ihre ganze Behandlung in der Militärhaft empöre ihn. Ellsberg und andere Unterstützer sprachen anlässlich der Übergabe der Petition mit Reportern darüber, dass sie für Manning auch eine »angemessene Behandlung nach ihrem Suizidversuch und bei ihrer Geschlechtsumwandlung« fordern. Anwalt Chase Strangio von der American Civil Liberties Union erklärte, seine Mandantin erwarte zunächst eine disziplinarische Anhörung, bei der sie jedoch nicht anwaltlich vertreten werden dürfe. Die Vorstellung, dass der Staat sie dafür bestrafen könnte, einen Suizidversuch überlebt zu haben, nannte Strangio »völlig unerträglich und ungeheuerlich«. Der Staat scheine alles in seiner Macht Stehende zu tun, Mannings »physischen und mentalen Zustand zu verschlimmern«. Ellsberg brachte seine persönliche Bewunderung für Manning zum Ausdruck. Es gebe sicher Unterschiede, was die damalige und die heutige Situation betreffe, »aber es gibt keinen wesentlichen Unterschied zwischen dem, wie sie und ich gehandelt haben«. Er würde gern »mehr Chelsea Mannings« sehen, fügte Ellsberg hinzu, »aber offensichtlich will die Regierung genau das Gegenteil«.

Quelle: https://www.jungewelt.de/2016/08-23/052.php

Folter und Rechtsverletzungen nach Putschversuch in türkischen Gefängnissen und Stadtteilen

Gefängnisbeobachtungskommission der CHD (Vereinigung Progressiver JuristInnen) veröffentlichte einen Bericht, in dem die Maßnahmen in den Gefängnissen nach dem Putschversuch vom 15. Juli erörtert werden. Demzufolge wurden den Gefangenen nach Ausrufen des Ausnahmezustands fast alle Rechte entzogen. Die Kommission spricht von “Folter in allen Gefängnissen”.

Details zu den Rechtsverletzungen in den Gefängnissen gaben die Anwälte Günay Dag, Güclü Sevimli und Bülent Simsek bei einer Pressekonferenz im Vereinsgebäude des JuristInnenverbandes wieder.

Ra. Günay Dag teilte mit, dass dieser Bericht infolge von Gefängnisbesuchen in der Region Marmaris fertig gestellt wurde. In der Periode des Ausnahmezustands hätten ihren Beobachtungen zufolge Repression und Gewalt in den Gefängnissen massiv zugenommen. Die größte Rechtsverletzung sei demnach im Zusammenhang mit dem Recht auf Verteidigung zu sehen.

Dag berichtete, dass Gespräche zwischen den Gefangenen und ihren AnwältInnen aufgezeichnet werden, bzw. dass ein Beamter bei den Gesprächen anwesend sei. Behauptungen bezüglich Folter und Misshandlungen seien in allen Gefängnissen ernsthaft angestiegen. Dag sagte “Die Gefängnisse wurden in Folterzentren verwandelt” und fügte hinzu, dass die Gefängnisse nahezu Konzentrationslagern gleichen.

Dag merkte auch an, dass ein Bericht von Amnesty International, indem von Folter an Festgenommenen aufgrund des Putschversuchs die Rede ist, vom Justizminister dementiert wurde. “Auch unsere Beobachtungen gehen dahin, dass in den Gefängnissen massive Folter gegenüber diesen Personen angewandt wird. Die Worte des Justizministers reflektieren nicht die Tatsachen”.

Auch Rechtsanwalt Güclü Sevimli brachte zum Ausdruck, dass mit dem Ausnahmezustand Rechtsverletzungen und Folter in kritischem Ausmaß zugenommen haben.

Sevimli betonte, dass die für die FETÖ angedrohten Verbote gegen alle Gefangenen eingesetzt werde. Die politischen Machthaber nützen den Putschversuch dazu, um ihre gewünschten Maßnahmen in den Gefängnissen umzusetzen, sagte Sevimli.

Er zählte folgende Fakten auf:

* Gefangene im Bakırköy Gefängnis, die gegen ein Besuchsverbot protestierten wurden in das Silivri Gefängnis verlegt.

* 32 wegen DHKP-C Mitgliedschaft inhaftierte Frauen, die von Bakirköy nach Silivri zwangsverlegte wurden, sahen sich Folter und Belästigungen ausgesetzt. Ihre AnwältInnen wurden während des Besuchs ihrer Mandantinnen angegriffen.

* In den F-Typ Gefängnissen Nr. 1 und 2 in Tekirdag dringen die Wärter in die Zellen ein und prügeln auf die Gefangenen ein.

* Am 2. August wurden vom Sincan Gefängnis zahlreiche Zwangsverlegungen ins Tekirdag Gefängnis vorgenommen.

* Aufgrund der Versetzung des zweiten Direktors Haydar Ali Ak ins Edirne F-Typ Gefängnis hat die Folter in dem Gefängnis zugenommen.

* Die Situation der kranken Gefangenen sind nach wie vor ein massives Problem. Mahmut Boz wird etwa im Edirne F-Typ Gefängnis die Behandlung verweigert.

* Das Recht der Gefangenen auf Besuch, Unterhaltung und Kommunikation wurde eingeschränkt.

* Den Gefangenen werden Nacktdurchsuchungen aufgezwungen. Jene, die sich wehren, sind Folter ausgesetzt.

* Zeitungen wie Özgür Gündem, Evrensel, Birgün und Cumhuriyet werden den Gefangenen nicht ausgehändigt.

Zuletzt sprach Ra. Bülent Simsek und stellte ebenfalls fest, dass die politischen Machthaber den Ausnahmezustand dafür benutzen, um längst geplante Rechtsverletzungen in den Gefängnissen mittels gesetzlicher Beschlüsse umzusetzen.

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Im Izmir Sakran Frauengefängnis werden 9 DHKP-C Gefangene in verbrannten Zellen gefangengehalten. Sie wurden jeglicher Rechte beraubt. Der Widerstand der revolutionären Gefangenen dauert in vielen Städten an…und sind von Folter und Angriffen überschattet….. Solidarität mit den Gefangenen in der Türkei – gegen den Faschismus vor und nach dem Putschversuch!!

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Dilek Kaya und Rojda Yalinkilic, die aus Protest gegen den Ausnahmezustand ihre Zellen im Sincan Frauengefängnis in Brand steckten wurden nach Gebze verlegt….

Nachdem in der Türkei ein Gerichtsbeschluss zur Schließung der kurdischen Oppositionszeitung Özgür Gündem ergangen war, zögerte der Polizeiapparat der AKP nicht lange, um am Dienstag, 16.08.2016, das Büro der Zeitung in Istanbul zu stürmen.

Anstatt angebliche Beweise zu suchen, wurde ein Großteil des Inventars verwüstet, Computer und sämtliche Gegenstände beschlagnahmt.

Auch der oppositionelle TV Sender IMC Tv, der die Razzia filmen wollte, wurde an der Medienarbeit gehindert und beschimpft.

24 JournalistInnen wurden mit Handschellen am Rücken unter Einsatz von Gewalt festgenommen, schreibt das Idil Kulturzentrum, die offizielle Kultureinrichtung der Band Grup Yorum, die sich in einer Stellungnahme mit der Özgür Gündem und den Festgenommenen solidarisierte.

Die Festgenommenen wurden in verschiedene Polizeizentren gebracht. Die Polizei will sie bis Freitag im Gewahrsam behalten.

Folgende Personen werden in den Polizeizentren von Karaköy, Kasımpaşa und Taksim festgehalten:

Karaköy Polizeiwache:

Doğan Güzel, Ersin Çaksu, Kemal Bozkurt, Zeki Erdem, Sinan Balık, Yılmaz Bozkurt, Davut Uçar, Mesut Kaynar, Fırat Yeşilçinar und Hüseyin Gündüz

Taksim Polizeiwache:

Elif Aydoğmuş, Gülfem Karataş, Sevdiye Ergürbüz, Reyhan Hacıoğlu, Amine Demirkıran, Güney Aksoy und Burcu Özkara,

Kasımpaşa Polizeiwache:

Önder Elaldı, Ender Öndeş, Sinan Balık, İnan Kızılkaya, Bilir Kaya, Bayram Balcı, sowie der Kameramann des TV-Senders IMC Gökhan Çetin.

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Angriff in Sarigazi – Folterspuren und zahlreiche Festnahmen

Mit gepanzerten Wägen haben Spezialeinheiten der Polizei und Gendarmerie in Istanbul Sarigazi angegriffen und bei einer Razzia 8 Personen festgenommen.

Mit einer Stellungnahme protestierte gestern (17.08.2016) die Volksfront im Viertel Esenyurt gegen den Angriff auf Revolutionäre in Sarigazi:

“Der Ausnahmezustand (türk. Bezeichnung: OHAL), der als angebliche Maßnahme gegen die FETÖ (Fetullah Gülenbewegung) ausgerufen wurde, hat sich ohne Verzögerung gegen die Revolutionäre gerichtet. Erst gestern (16. August 2016) versuchten sie die Özgür Gündem durch eine Razzia zum Schweigen zu bringen, heute attackierten sie ein Haus im Inönü Wohnviertel in Sarigazi und nahmen 9 Revolutionäre fest. In dem von der Polizei gestürmten Haus wurden Aufnahmen gemacht, auf denen Blutspuren am Boden zu erkennen sind. Diese Aufnahmen und Zeugenaussagen machen deutlich, dass bei der Festnahme der Revolutionäre Folter angewandt wurde. Die AKP übt verstärkt ihren Faschismus gegenüber der Bevölkerung und den Revolutionären aus. Am 17.August wurde gegen 12:00 Uhr ein Haus in Sarigazi angegriffen. Die Polizei brach alle Türen auseinander. 9 Festnahmen wurden bestätigt, ZeugInnen sprechen von 15 unter Folter Festgenommenen….”

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Aus dem revolutionären Istanbuler Wohnviertel Cayan im Stadtteil Okmeydani wurde gemeldet, dass vor einem geplanten “Gerechtigkeitsmarsch” am 14. August die Polizei Gasbomben auf die Protestmenge abwarf. 4 Personen wurden demzufolge auf brutale Weise festgenommen, 2 von ihnen ohne Beweislage und ersichtlichen Grund verhaftet.

Die AKP bedient sich seit dem Putschversuch am 15. Juli eines Ausnahmegesetzes, das alle 3 Monate verlängert werden kann und sämtliche Grundrechte, wie auch das Versammlungsrecht aufhebt.

Dagegen gibt es vielerorts verstärkten Protest, um sich dieser Maßnahme zu verweigern. Die Namen der beiden verhafteten Mitglieder der Volksfront (Halk Cephesi) lauten Kamil Sarikaya und Yasin Celep.

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Vorladungen in Zürich

Aktuell werden in Zürich Vorladungen für Einvernahmen zu Beginn kommender Woche (ab 22. August) verschickt. So weit wir wissen, sind die Vorladungen jeweils bei Peter Leuenberger der Fachgruppe EA-LO-GE. Es kann aber sein, dass Leute auch Vorladungen bei anderen Bullen kriegen.

Inhaltlich scheint es (wiederum: so weit wir aktuell wissen) um Sachen zu gehen, die am 1. Mai 2016 in Zürich stattfanden. Dabei scheint sich die Stadtpolizei insbesondere auf “Verstösse gegen das Vermummungsverbot” zu konzentrieren.

Wir empfehlen allen, die eine derartige Vorladung erhalten und der Vorladung auch  nachkommen, bei der Einvernahme die Aussage zu verweigern. Das heisst: Bei der Einvernahme nur Name, Geburtsdatum, Meldeadresse und Bürgerort angeben, keine Angaben zu Arbeitssituation, schulischer Situation oder anderen Faktoren. Bei Fragen des Polizisten konsequent mit “Ich verweigere die Aussage” oder “Keine Aussage” antworten. Das schriftliche Einvernahmeprotokoll nach Abschluss der Einvernahme muss nicht unterzeichnet werden.

Wir empfehlen dies aus zwei Gründen: Erstens, weil wir die Mitarbeit in einem Verfahren, welches unsere Verurteilung zum Ziel hat, verweigern. Es gibt keine Zusammenarbeit mit den staatlichen Repressionsbehörden. Zweitens, weil es aus juristisch-technischen Gründen keinen Sinn macht bei einer Einvernahme Aussagen zu machen, wenn man noch gar nicht weiss, worauf das Verfahren eigentlich abzielt.

Wer weitere Fragen hat, kann sich sehr gerne bei rotehilfe@aufbau.org melden. Speziell falls das Verfahren weitergeht (d.h. es kommt zu weiteren Vorladungen oder anderem): Meldet euch bei uns, damit wir zu einer gemeinsamen Sitzung einladen können! Dann können wir das weitere Vorgehen zusammen diskutieren.

Also: Bei der Einvernahme nix sagen und wenn wieder Post kommt, Mail an rotehilfe@aufbau.org!

UNSERE SOLIDARITÄT GEGEN IHRE REPRESSION! FREIHEIT FÜR DIE BASEL 8

Demonstration, 26. August, 20 Uhr, Barfüsserplatz, Basel

Am 24. Juni fand in Basel ein Umzug gegen Rassismus, Repression und Vertreibung statt, während dem verschiedene staatliche und kapitalistische Strukturen angegriffen wurden. Im Zuge dieser Demonstration wurden 14 Personen verhaftet. Bei 7 kam es zur Anordnung mehrwöchiger Untersuchungshaft, welche anfangs August nochmals verlängert wurde. Eine weitere Person wurde am 10. August von der Staatsanwaltschaft vorgeladen und anschliessend in U-Haft überführt.

Die Gefangenen vom 24. Juni sitzen nicht nur aufgrund der angeblich begangenen Gesetzesverstösse in Untersuchungshaft; Sie sitzen dort wegen einer politischen Haltung, die ein Umzug, wie er an diesem Tag stattfand, zum Ausdruck bringt: Die Ablehnung und Verachtung dieses Staates, seinen Gesetzen und all seinen repressiven Instrumenten. Sie sitzen aber auch, weil die Demonstration die Bereitschaft gezeigt hat, dieser Ablehnung in einer Praxis Ausdruck zu verleihen, welche den vom Staat vordefinierten legalistischen Rahmen verlässt und diesen somit in seinem Fundament in Frage stellt.
Die lange Untersuchungshaft ist faktisch eine Beugehaft, die dazu dienen soll, Menschen psychisch zu brechen und sie zu einer Zusammenarbeit mit den Behörden zu bewegen.

Wir wollen die sofortige Freilassung der 8 Leute! Jeder Tag Knast ist einer zuviel! Unsere Kritik an diesen repressiven Massnahmen zielt jedoch nicht auf die falsche Anwendung einzelner Gesetzesparagraphen oder die Verhältnismässigkeit. Wir lehnen den Repressionsapparat als Ganzes ab. Die Polizei, die Staatsanwälte und Gerichte erfüllen genau die Funktion, für die sie geschaffen wurden: Nämlich die der Aufrechterhaltung und Produktion gesellschaftlicher Machtverhältnisse.
In einer Gesellschaft, die auf Konkurrenz und der Kategorisierung einzelner Menschen beruht, in der Privateigentum als das höchste Gut gilt, in der wir „Nach-oben-buckeln-nach-unten-treten“ schon in der Schule lernen, in der Grenzen und Ausweispapiere über all unsere Leben bestimmen, sind die Repressionsbehörden dazu da, diejenigen zu bestrafen, welche die bestehenden Verhältnisse grundsätzlich hinterfragen. Gefängnis und Bestrafung ist für viele Menschen eine alltägliche Realität und trifft zum Beispiel jene, die sich über die Einschränkung ihrer Bewegungsfreiheit hinwegsetzen, die – ob selbstgewählt oder nicht – die „Gesetze missachten“ oder sich einfach dagegen wehren, so zu leben, wie es einem auferlegt wird.
Repressive Massnahmen sind aber auch Teil eines gesellschaftlichen Klimas der Kontrolle und Disziplin. Es geht nicht nur darum, „straffällige“ Personen zu bestrafen, sondern es sollen, durch die Angst vor einer allfälligen Bestrafung, alle Menschen zum Gehorsam erzogen werden.

Es ist uns egal, ob jemand „schuldig“ ist, da es die Gesetze der Mächtigen und Privilegierten sind, die verteidigt werden, wenn Menschen von Bullen kontrolliert und verhaftet, von Richtern verurteilt und Migrationsämtern ausgeschafft werden. In einer Welt, in der Menschen hinter Mauern und Stacheldraht gefangen, in Knästen und Lagern eingesperrt sind, in der nicht integrierbare Formen von Widerstand kriminalisiert und verfolgt werden, macht für uns die Forderung, dies „massvoller“ und humaner zu tun, keinen Sinn. Für uns gibt es nur die Möglichkeit der Auflehnung gegen eine solche Welt und die Solidarität mit denjenigen, die darin von Repression und Unterdrückung betroffen sind.

Die Repression zielt darauf ab, uns zu isolieren und einzuschüchtern. Sie soll unsere Energie binden, Handlungsspielräume einschränken und uns davon abhalten, den herrschenden Verhältnissen mit der notwendigen Respektlosigkeit gegenüber zu treten.

Dem stellen wir unsere Solidarität entgegen. Darum treffen wir uns am 26. August um 20 Uhr auf dem Barfüsserplatz in Basel, um die Isolation zu durchbrechen und unsere Ideen auf die Strasse zu tragen.

Haltet durch! Ihr seid nicht alleine! Solidarität mit den Gefangenen! Freiheit für alle! Gegen jede Form von Repression!

 

 

Gefunden auf: http://switzerland.indymedia.org/de/2016/08/97903.shtml

Amasya E Type prison: Organized state torture against political prisoners

Obviously, after the coup attempt in Turkey, the ruling power uses any opportunity to
increase its attacks against the democratic opposition andrevolutionary elements,
particularly in the special type prisons.

The latest report came from People’s Law Office regarding attacks on its clients in Amasya E-Type prison.
When lawyers of this lawyer’s bureau went to visit their clients Rıza Şahin, Akil Nergüz,
Murat Çeçen, Cem Aslan, Turgay Ayyıldız and Hasan Basri Yıldız, they found out, that the
prisoners were subjected to organized torture by the prison authorities.

*Peoples Law Office:*

As in many prisons, also at Amasya E-Type prison, our clients to not accept and resist against the fact, that ill prisoners are being killed, books are restricted and that the right of conversations between prisoners correspondent to an official circular is ignored.
In the course of this general resistance, the prisoners shout slogans and beat the doors for their right to live, their rights to communicate with each other and receive books.

Our clients, who started on 10th July with the action to beat against the cell door by their hands, continued with this resistance after 15th July. The prisoners, who resist for their fundamental rights by beating the doors, were threatened by the prison director and the head guard.

The director Aydin Celiker warned the prisoners ‘Everyone is harried by you beating the doors, should the other (social) prisoners intervene’. ‘You can’t beat the doors here, if you do so, you will bear the full consequences’.

After all those threats, first of all the director Aydin Celiker, the second director Oktay Besagil, Bekir Cil, head guard Fatih Kurt as well as another head guard named Mehmet, raided the cell of our clients with around 40 guardians, on 21th July 2016, at 10:05 a.m.

Our clients reported following about this attack:

‘The prison administration gave order to torture us by the use of swearing and menace. Prison director Aydin Celiker squeezed the throat of Akil Nergüz and shouted ‘You are terrorists, you have no rights here, you won’t beat the cells, you bastards!’Head guard Fatih Kurt, who is the head of the special guard team called A team, kicked and punched us. The other guards also constantly ordered ‘attack those terrorists, beat them’.

The guards, who came inside the cell with truncheons and shields, kicked and stamped on us They kicked us, beat with truncheons on our feet. During the attack, Murat Cecen’s nose was bleeding. A guardian bit him to his ear. Hasan Basri Yildiz, who is blind for 90%, was beaten against the wall with his head. They held the ears of Turgay Ayyildiz, who is around 50 years old, and hit his head against the wall.

This attack was directly organized and led by the 1st director Aydin Celiker, by the 2nd directors and head guards, who participated in this attack. They constantly gave the guardians the order to attack. Like unleashed furious dogs they tortured us for around 30 minutes. When we didn’t give in during the attack and shouted slogans, some of them became even more aggressive and increased their attack. The prison director especially told the guards to beat on the back of Riza Sahin. Following they beat several times on the back of Riza Sahin, who had an operation on his back, and they threw him to the ground from a height of 2 meters at the prison courtyard. Riza, who felt on this back and was beaten several times, couldn’t stand up for many days and meet his basic needs with great difficulties.

The administration along with 40 guards, attacked us again twice the next day, on 22th July 2016, and applied the same torture, for we continued to beat the cells. During a conversation the head guard Mehmet hit our friend Akil Nergüz with his fist. At this date our cell was attacked twice between 10:00 a.m. and 3:00 p.m.

After all these attacks we demanded that our friends, whom were beaten several times, as well as Riza, who got disabled his back, and the other injured persons are brought to the sickroom for treatment. But the administration only brought us to the sickroom after 12 days, at 2nd August 2016, in order to hide the traces of torture.

When our relatives asked the prison authorities why they didn’t bring us to the sickroom, they said, that there were not doctors available at these days. They told lies, there were doctors at the sickroom that day. Again, our applications for official complaint regarding torture to the prosecutor’s office were kept back by the prison administration.

Though we gave 3 applications on 22th, 25th and 29th July, we didn’t receive any number referring to our appeals. When we were questioned by the prosecutor, we found out that the applications didn’t reach the prosecutor’s office.’

We have filed complaint against the guards, who organized the attack and who participated and carried responsibility for this attack. This is not because we expect result from these complaints today or later, but to make a mark to history and to register these attacks.

Also the fate of 2nd Director of Metris prison, Fuat Karaosmanoglu is obvious. He was
responsible for the murder of Engin Ceber.Though he didn’t hit a single time, we charged
him and made campaigns against him for approving the torture and finally he got life
sentence.

Same as in this examples, we will tag after the prison directors and guardians, who
torture our clients and tyrannize them. We will follow the torturers until they give
legally and politically account for their torture!

We warn the prison director and the torturing guardians at Amasya prison: The emergency rule period is temporarily. What we can understand from this period is,
that no public servant, no cader is irrevocable for the state. Each administrator and
officer, who make himself an instrument of the state in this period, who suit to unlawful
orders, commit massacres and torture, will bear the full consequences for these crimes in
another period. Further, our people have a strong memory and will never forget and forgive
crimes committed against it. Stop ideological hostility! …

*HALKIN HUKUK BÜROSU*

Auslieferungsverfahren von Nekane Txapartegi

Spanien kann die Foltervorwürfe nicht entkräften.

Briefwechsel mit Spanien
Seit April ist die baskische Aktivistin Nekane Txapartegi in Auslieferungshaft, da Spanien ihre Auslieferung zwecks Vollzug einer fast 7-jährigen Gefängnisstrafe verlangt. Aufgrund der Vorwürfe, dass Nekane Txapartegi aufgrund eines Geständnisses verurteilt wurde, das unter Folter erzwungen worden war, forderte das EJPD vom spanischen Justizministerium mehrere Dokumente zur Klärung an. Es sind dies insbesondere die vollständigen Urteile der ersten und zweiten Instanz gegen die Baskin, sowie eine ausführliche Erklärung zu den Untersuchungen der Foltervorwürfe, die damals zu einer Einstellung des Verfahrens geführt hatten.
In der Antwort bestreitet Spanien die Vorwürfe vollständig. Die gesamte Argumentation bleibt jedoch oberflächlich bis fehlerhaft.
Es wird darauf verwiesen, dass die Gefangene während der Incommunicado-Haft (mit absoluter Kontaktsperre) täglich von einem Rechtsmediziner untersucht wurde, der in seinen Berichten keine Hinweise auf Misshandlungen notiert hatte. Tatsächlich sind in diesen Berichten Blutergüsse erwähnt. Auch nach dem Transfer in ein normales Gefängnis hat der dortige Arzt mehrere Hämatome festgestellt. Weiter muss festgehalten werden, Spanien schon in mehreren Fällen vom Europäischen Gericht für Menschenrechte verurteilt wurde. Dabei wurde festgestellt, dass diese medizinischen Berichte den internationalen Standards betreffend Unabhängigkeit der Mediziner nicht genügen.

Weiter verweist das spanische Justizministerium darauf, dass die Baskin sowohl bei den Aussagen bei der Guardia Civil wie auch danach vor dem Untersuchungsrichter von einem Pflichtverteidiger begleitet wurde. Obwohl dies formal korrekt ist, hat dieser keinerlei Aktivitäten zur Verteidigung seiner „Mandantin“ unternommen. Es fand kein Gespräch mit ihr statt, und während der Anhörung vor Gericht sass er hinter seiner „Mandantin“, neben den Polizeibeamten. Es gab keinerlei Intervention von seiner Seite. Nicht einmal gegen die Verlängerung der Haft unter Kontaktsperre wurde rekurriert. Diese Praxis der Pflichtverteidigung wurde von verschiedenen internationalen Instanzen schon mehrfach gerügt, unter anderem vom Europäischen Komitee
zur Verhinderung von Folter (CPT). Es kann somit nicht von einer effektiven Verteidigung gesprochen werden.
Weiter behauptet Spanien, dass Nekane Txapartegi ihre Klage wegen der Folter erst nach der Freilassung eingereicht habe. Diese Behauptung ist faktenwidrig. Die Klage wurde nachweislich noch während der Gefangenschaft von Frau Txapartegi eingereicht. Weiter unterschlägt die Antwort Spaniens, dass Nekane Txapartegi schon beim ersten Erscheinen vor dem Richter erklärte, dass sie gefoltert worden war, und auch die Hämatome an ihrem Körper zeigte.
Korrekt ist die Antwort Spaniens hingegen mit der Bemerkung, dass die Anschuldigungen der Baskin vor Gericht als ohne genaue Begründung als unglaubwürdig bezeichnet wurden.

Keine effektive Untersuchung der Foltervorwürfe
Die Akten zum Untersuchungsverfahren aufgrund der Anzeige wegen Folter sprechen eine deutliche Sprache.
Nach Eingang der Anzeige am 21. Juni 1999 wurde das Verfahren wie eine heisse Kartoffel von einer Instanz an die nächste weiter- und später wieder zurückgereicht. Nachdem das Dossier acht Mal verschoben wurde, anerkennt der Staatsanwalt in Madrid am 18. Mai 2000 seine Zuständigkeit. Bis dann wurden noch keinerlei Untersuchungen vorgenommen. Die Pflicht zur zügigen Abklärung von Vorwürfen dieser Schwere (Folter und Vergewaltigung) wurde hier eindeutig verletzt. Die angeforderten Dokumente, insbesondere die Arztberichte, die während der Incommunicado-Haft geschrieben wurden, werden dem Staatsanwalt erst im Januar 2001 geliefert.
Im Juni 2001 wird entschieden, dass nicht mehr festgestellt werden kann, wann die Hämatome entstanden sind. Das Verfahren wird eingestellt. Dieses Vorgehen ist ein klarer Verstoss gegen die Anforderungen, die sowohl das Antifolter-Komitee wie auch Strassburg an ein solches Verfahren stellt. Die Scharade geht danach weiter. Die Verfahrenseinstellung wird der Klägerin nicht mitgeteilt, angeblich weil ihre Adresse unbekannt sei. Auch ihre Anwälte werden nicht informiert.
Erst 2005 erfahren die Anwälte von der Einstellung und rekurrieren erfolgreich. Im Januar 2006 findet die erste Befragung des Opfers statt, fast 7 Jahre nach der Verhaftung. Im weiteren Verlauf weigert sich der Untersuchungsrichter, die beteiligten Beamten vorzuladen. Stattdessen als einzige Person der Gefängnisarzt einvernommen, der Nekane Txapartegi nach dem Transfer ins normale Gefängnis untersucht hat. Die beteiligten Agenten der Guardia Civil werden nie befragt, ebensowenig wie andere Zeugen. Im Jahr 2008 wird das Verfahren erneut eingestellt, ein Rekurs bleibt erfolglos.
Bei Anzeigen wegen Misshandlung, Folter und Vergewaltigung durch Beamte des Sicherheitsapparates hat der Staat die Pflicht, die Vorwürfe schnell und gründlich abzuklären. Das hier dargelegte Vorgehen verletzt ohne Zweifel die Europäische Menschenrechtskonvention.
Die Antifolter-Konvention ist in diesem Punkt klar: Es ist am Staat, der eine Auslieferung verlangt, zu beweisen, dass die Verurteilung rechtmässig, d.h. nicht unter Verwendung von erfolterten Aussagen zustande kam.
Die Antwort Spaniens kann schwere Zweifel an der Rechtsstaatlichkeit der Verfahren gegen Nekane
Txapartegi offensichtlich nicht ausräumen.
Folgt das Bundesamt für Justiz den internationalen Verpflichtungen, muss die Auslieferung abgelehnt werden.

Communiqué: augenauf Zürich

Folter in Spanien

Am 27. Juni erschien ein Untersuchungsbericht über die Praxis der Folter im spanischen Baskenland im Zeitraum von 1960 bis 2013.  (http://www.eitb.eus/multimedia/documentos/2016/06/27/1987310/Memoria%20Proyecto%20tortura%202016.pdf)
Es wurden Daten über 4‘000 Fälle von Folter gesammelt und ausgewertet. Stichprobenweise wurden 202 Opfer nach den Richtlinien des Istanbul-Protokolls untersucht. Dieses Protokoll dient als Standard der UNO zur Untersuchung und Dokumentation von Folter, auch in Abwesenheit physisch sichtbarer Schäden.
Von den untersuchten Fällen wurden 11% als absolut zuverlässig, 46% als sehr zuverlässig, 41% als zuverlässig und nur 2% als zweifelhaft beurteilt. Es muss davon ausgegangen werden, dass ein sehr grosser Teil der untersuchten Fälle somit tatsächlich als Folter im eigentlichen Sinn betrachtet werden müssen.
Es fällt auf, dass die grosse Anzahl Fälle nach dem Tod Francos, also in die Zeit der Demokratie, fällt. Diese auf den ersten Blick irritierende Tatsache hat mehrere Gründe. Ganz allgemein muss festgehalten werden, dass mit dem Abhalten von Wahlen nicht automatisch ein funktionierender Rechtsstaat entsteht, der die Menschenrechte achtet. Die dafür notwendigen Institutionen ändern sich meist wesentlich langsamer als das politische System. Auch im Fall von Spanien lässt sich in etlichen relevanten Institutionen nach dem Übergang eher eine Kontinuität feststellen:
– Die Guardia Civil, das Repressionsinstrument des Diktators Franco, bleibt bestehen
– Der Staatsgerichtshof für schwere Straftaten und Terrorismus, die Audiencia Nacional, wurde als
Ersatz für den Tribunal del Orden Público aus der Franco-Zeit neu gegründet, das Personal blieb
jedoch zunächst grösstenteils identisch
– Die Gesetze bleiben zu einem grösseren Teil bestehen, oder werden erst langsam ersetzt. Dies ist
keine Spezialität Spaniens: Auch Deutschland hat noch Gesetze aus der Nazi-Zeit.

Es sollte deshalb nicht überraschen, dass auch die Praxis der Folter eine Kontinuität erfährt, die auch durch die fortwährende Aktivität der ETA mit Anschlägen intern legitimiert wird. Diese Tatsache wurde seit Jahren in den Berichten von Menschenrechtsorganisationen sowie Urteilen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte sowie dem Antifolter-Komitee der UNO bestätigt.
In einer Phase dieser Auseinandersetzung waren von 1983 bis 1987 auch Todesschwadronen aktiv, die Grupos Antiterroristas de Liberación (GAL). In den Aufbau und die Finanzierung dieser Gruppen war der spanische Staat direkt verwickelt.
In letzter Zeit wurde diese Tatsache auch von einzelnen Personen des Sicherheitsapparates bestätigt: Baltasar Garzon, ehemaliger Untersuchungsrichter der Audiencia Nacional, hat 2015 selbst bestätigt, dass es bei den Verhören „Exzesse“ von Folter gegeben hat.
Laut der Baskischen Organisation gegen Folter, Torturaren Aurkako Taldea (TAT) war im Jahr 2015 das erste Mal keine Meldung wegen Folter eingegangen.

Communiqué: augenauf Zürich, August 2016