Category Archives: Repression

Medienmitteilung “StandortFUCKtor” Winterthur

Hier sind zwei Medienmitteilungen einiger Betroffener und Antirep Winterthur zu aktuellen Gerichtsurteilen, die wir Euch nicht vorenthalten möchten.

Die Urteile betreffen zwei Verfahren im Zusammenhang mit der “StandortFUCKtor”-Demo vom 21.09.2013 in Winterthur, die sich gegen Stadtaufwertung und Vertreibung richtete.

An dieser durch ein Grossaufgebot der Polizei verhinderten Demo wurde unter anderem eine Frau im Polizeikessel durch ein Gummigeschoss schwer am Auge verletzt. Sie hat gegen die Stadtpolizei Winterthur und die Kantonspolizei Zürich geklagt. Das Obergericht Zürich hat mit der Abweisung der Beschwerde nun verhindert, dass es zu einem Strafverfahren gegen die Polizei kommen kann.

Das andere Verfahren, welches vom Bundesgericht abgewiesen wurde, drehte sich um die kurz darauf im Oktober 2013 folgenden “Bring your noise”-Demo gegen die Polizeigewalt am 21.09.2013. Diese Demo wurde von der Polizei nicht eingemacht, sondern geduldet, aber dafür heimlich überwacht. 20 Personen erhielten aufgrund der Videoaufnahmen einen Strafbefehl zugeschickt. Gegen diese Praxis haben sich die Betroffenen mit Einsprachen gegen die Strafbefehle und dem Weiterzug des Bezirks- und Obergerichtsurteils in einem Pilotprozess – leider erfolglos – gewehrt.

Auch wenn die Justiz einmal mehr die Polizei schützt, haben uns das Zusammenkommen der Betroffenen, die überwältigende Solidarität und die vielen Spenden sehr bestärtkt darin, dass wir uns gemeinsam gegen ihre Repression wehren können. Herzlichen Dank an Alle!

Antirep Winterthur — Antirep Winterthur c/o Infoladen Rabia Bachtelstr. 70 8400 Winterthur — Spenden-Konto: 90-192016-2 — Verein Soli-Fonds 8400 Winterthur — Zahlungszweck: Standortfucktor/Bring Your Noise

Deutschland: Freiheit für Aaron und Balu

Vor ca. 6-5 Jahren begann der Jubel der Investor*innen, dass es in
Berlin zu anhaltender Wertsteigerung von Immobilien kommt und keine
Preisblase in Sicht ist. Dementsprechend schritt die
Stadtumstrukturierung nach kapitalistischem Maße voran. Mietpreise
schossen bei stagnierenden Realgehältern in die Höhe, sodass auch
teilweise bürgerliche Kleinfamilien sich in Teilen von Friedrichshain
Kreuzberg oder Neukölln die Mieten nicht mehr leisten können. Linke
Wohnprojekte wie die Liebig 14 wurden geräumt, um Platz für
Investor*innen zu schaffen und Kieze, die für Selbige als hartes Terrain
gelten, zu „bereinigen“. So liegt es nah, dass sich Widerstand formt und
permanente Kämpfe gegen Gentrifizierung und für den Erhalt von linken
Freiräumen geführt werden.

Die Antwort der Herrschenden darauf ist Repression in Form von bspw.
(Zwangs-)Räumungen oder dem vom Innensenat ausgerufenen Gefahrengebiet,
welches mit staatlichem Terror einhergeht. Dieser Terror äußert sich in
dauerhaften polizeilichen und verdachtsunabhängigen Kontrollen von
Personalien, sowie der Schikanierung von Anwohner*innen oder auch nur
zufällig vorbeikommender Menschen. Fakt ist: Jeder Mensch, der sich
solidarisch mit dem Friedrichshainer Nordkiez zeigt, wird angegriffen.

Mensch bedenke, dass sich seit ungefähr 8 Monaten der Nordkiez in einer
Dauerbelagerung durch den permanenten Aufenthalt von ca. 2
Einsatzhundertschaften befindet. Dieser Gedanke wird noch abstruser, da
im Allgemeinen Ordnungs- und Sicherheitsgesetz (ASOG) nichts von einer
derartigen zeitlich und örtlich unbeschränkten Ausführung steht. Dazu
kommen verschiedene Höhepunkte von staatlichen illegalen Angriffen auf
die Rigaer94, wie die Hausdurchsuchung im Januar diesen Jahres, die von
550 Polizisten und einer Einheit des SEK, bewaffnet mit
Schnellfeuerwaffen, durchgeführt wurde. Dabei wurden 1,5 Tonnen Kohle
beschlagnahmt, die Wohnungen beschädigt und Bewohner*innen schikaniert.
Die radikale Linke antwortete am 6.2. mit der „rebellische Kiez
verteidigen“-Demonstration, bei der 5000 Demonstrant*innen ein
energisches und kraftvolles Zeichen gegen politische Repression und die
von der Politik befeuerte Gentrifizierung setzten.
Hiermit noch nicht genug! So wurden am 22.6.2016 die Kadterschmiede im
Erdgeschoss und der Dachboden der Rigaer94 geräumt und sollten von einem
Trupp Bauarbeiter renoviert werden. Bis zum Urteil des Berliner
Landesgerichts, welches die Räumung natürlich ohne entsprechenden Titel
am 12.7.2016, als illegal beurteilte, hielten sich ein großes Aufgebot
Polizisten*innen vor und in der Rigaer94 auf um die Bauarbeiten zu
„sichern“. Auch dieses Ereignis löste selbstverständlich Widerstand aus.
Enough is Enough!

Der Senat steckte auf diese Art und Weise eine Niederlage ein, die
besonders Einen traf: den Innensenator Frank Henkel(CDU), den Initiator
der staatlichen Angriffe. Seine Antwort war eine Sonderkommission LinX
ein zurichten, die sich lächerlich machte, in dem sie ihren eigenen
Informanten Marcel Göbel festnahm und das als Triumph feierte. Er
lieferte auch die Vorgabe an die Polizei die Solidaritätsdemonstration
am 9.7. eskalieren zu lassen. Nach dem zweimal von Seiten der Polizei
mit Knüppeln und Pfefferspray die Demonstrant*innen stark angegriffen
wurde, kam es im weiteren Verlauf zu 86 Festnahmen und 123 „verletzten“
Polizist*innen.

Aus diesen 86 wurden 2 Menschen ausgewählt, Aaron und Balu, die für die
Legitimation der Repression gegen Linke und der Law&Order-Politik
Henkels zur Verantwortung gezogen werden sollen und immer noch in
Untersuchungshaft sitzen. Mit anwältlicher Hilfe wurde bisher alles
erdenkliche unternommen, um unsere Gefährten wieder aus der
Untersuchungshaft zu holen. Die Richter*innen der ersten und zweiten
Haftprüfungen entschieden sich gegen Freilassung, da die Staatsanwältin
Sadri-Herzog eine Fluchtgefahr auf Basis vermeintlich ungeklärter
Wohnverhältnisse suggerierte und auf die vermeintliche Schwere der
Vorwürfe einging. Der Beschluss unsere Gefährten in Untersuchungshaft zu
stecken, dient lediglich der Zermürbung und dem Brechen der beiden. Sie
sollen sich vor Gericht als reuige, demütige Angeklagte zeigen.
Interessant ist auch, dass im Fall von Balu der Vorwurf der versuchten
gefährlichen Körperverletzung lediglich auf Aussagen von
Zivilpolizeizeugen basiert und keine geschädigte Person gefunden werden
konnte. Die vermeintliche Fluchtgefahr von Balu beruht darauf, dass er
Einblick in seine Wohnsituation erlaubte. Er gab an bei seiner Mutter
gemeldet zu sein, in einer WG in Münster zu leben und in Frankfurt ab
nächstem Semester studieren zu wollen. Aarons Fluchtgefahr wird mit
vielen Stempeln in seinem Reisepass und österreichischen Herkunft begründet.

Um weiter Druck aufzubauen, erklärte die Staatsanwältin sich dafür
einsetzen zu wollen, dass beide mehrjährige Haftstrafen erhalten. Für
uns ist klar, dass an Aaron und Balu ein Exempel statuiert werden soll,
das widerständige Menschen einschüchtern soll und der Abschreckung
dient, sich gegen eine Stadtumstrukturierung nach kapitalistischen
Maßstäben aufzulehnen, sowohl als die herrschenden Verhältnisse
anzugreifen. Gleichzeitig muss Henkel seinen Wahlkampf, der sich wie
beschrieben an der radikalen Linken abarbeitet, verteidigen. Für Henkel,
der für seine Law&Order-Politk bekannt ist, gilt es zu vermeiden von
konservativen Teilen der Bevölkerung als schwach zu gelten. So fischt er
auch auf Kosten auf unserer Gefährten nach Stimmen, die er der AFD zur
kommenden Berlinwahl im September abringen möchte.

Angesichts der bestehenden Gegebenheiten betrachten wir rebellisches
Verhalten als eine Notwendigkeit, um die bestehenden
Herrschaftsverhältnisse anzugreifen, abzuschaffen und nach
freiheitlichem Maßstäben umzugestalten! Wir zeigen uns bedingungslos
solidarisch mit Aaron und Balu und möchten euch auffordern dasselbe zu
tun! Werdet aktiv und kreativ! Schreibt den Beiden! Spendet, um kommende
Repressionskosten abzudecken und deren Anwalt zu finanzieren!

Unsere Solidarität gegen ihre Repression! Freiheit für Aaron und Balu!

Rote Hilfe OG Berlin

Addressen:
Aaron
Balu
RH-Berlin
Stadtteilladen Lunte (Neukölln)
Weisestraße 53
12049 Berlin

Als Absender könnt ihr unsere Adresse angeben. Bitte schreibt uns eine Mail
mit deinem im Brief verwendeten Namen, damit wir Briefe an euch
weiterleiten können.

Spendenkonten:

Rote Hilfe e.V.
GLS-Bank
IBAN: DE55 4306 0967 4007 2383 17
BIC: GENODEM1GLS
Stichwort: support Aaron und Balu

oder

Schwarz-Rote-Hilfe Münster
Kontonr.: 282052468
BLZ 440 100 46
Postbank Dortmund
Stichwort: support Aaron und Balu

Wenn ihr euch weiter informieren wollt. Homepage des Solikreises für
Aaron und Balu:
https://aaronbalu.blackblogs.org/ oder berlin.rote-hilfe.de

Solidarität mit den Politischen Gefangenen in Frankreich

Begründet durch den ausgerufenen Notstand entwickelt der alte
französische Staat immer mehr Repression gegen den gerechtfertigten
Widerstand des französischen Volkes.
Die Kämpfe der Genossen und Massen in Frankreich, aktuell am
sichtbarsten durch die anhaltenden Proteste und Demonstrationen der
„Nuit Debuit“ sind dabei auch ein Kampf gegen die Notstandsgesetze.
Diese Gesetze selbst werden dabei immer wieder verlängert, so dürfte der
in November 2015 ausgerufene Notstand normalerweise nur 12 Tage gelten,
wird aber am 20. November durch das Parlament auf drei Monate
verlängert. Bevor das Ende dieser drei Monate erreicht ist wird er noch
einmal um drei Monate und im Mai mit der Begründung der Fussball-EM um
zwei weitere Monate verlängert. Nach dem Vorfall in Nizza wird er jetzt
wiederum drei Monate verlängert. Anstatt der vorgesehenen Dauer des
Ausnahmezustands von 12 Tagen ist dieser jetzt für etwas weniger als ein
Jahr verhängt. Wobei nicht davon auszugehen ist, dass er nach Ablauf der
aktuellen Frist tatsächlich beendet wird.

Zusätzlich zu diesem Mittel, das massiv zur Unterdrückung des
rebellierenden französischen Volkes eingesetzt wird, sollen jetzt in
ganz Frankreich auch „Reservisten“ als paramilitärische oder reguläre
Polizei eingesetzt werden, gesprochen wird von über 12.000 Freiwilligen
die dazu zur Verfügung stehen. Dabei sind aktuell schon 100.000 Bullen
„zum Schutz der Bevölkerung“ im Einsatz.
Wie dieser Schutz der Bevölkerung aussieht, zeigt sich in dem Ausmaß der
Repression, die neben dem Niederknüppeln von Demonstrationen auch durch
die Klassenjustiz zum Ausdruck gebracht wird. Bei dem letzten Beispiel
im Februar diesen Jahres wurde ein Genosse festgenommen, weil er eine
„unangemeldete öffentliche Versammlung“ organisiert haben soll.

Auch auch bei dem Fall eines Genossen aus Clermont-Ferrand zeigt sich
diese. Er hat dort an Demonstrationen gegen das „loi travail“ und
anderen Protesten teilgenommen. Nachdem ihm im vorgeworfen wurde, Gewalt
gegen Polizisten eingesetzt zu haben, wurde ihm am 7. Juni verboten sich
auf dem zentralen Platz in Clermont-Ferrand aufzuhalten sowie sechs
Monate auf Bewährung aufgedrückt.
Am 23. Juni kam er von einer Demonstration gegen das „loi travail“
zurück und fuhr zu einer Kundgebung vor dem Hauptkommissariat, wo zwei
Demonstranten von den Bullen festgenommen wurden. Als er seine
Unterstützung für diese ausdrückt wird er selbst von den Bullen
festgenommen und 48 Stunden auf der Wache behalten. Dabei wird ihm
vorgeworfen, mehrere Sachbeschädigungen durch Malungen und Plakatierung
begangen zu haben. Obwohl er gute Alibis hat sagt er den Bullen nichts.
Ihm wird verboten die Innenstadt zu betreten und eine wöchentliche
Meldepflicht bei den Bullen auferlegt, sein Verfahren wird am 13.
Dezember beginnen. Aus Protest, bei Demonstrationen und anderem nicht
teilnehmen zu dürfen, begeht er in der ersten Juliwoche einen 10tägigen
Hungerstreik.

Er selbst sagt:
„Schau, jeder Stein, jedes Objekt ist durch die Hände des Volkes gebaut,
konstruiert, geformt, die Kapitalisten profitieren nur von dem Mehrwert
unserer Objekte. Die Kapitalisten sind die Parasitenklasse. Wir, wir
brauchen sie nicht, wir wissen selbst wie wir unseren eigenen Reichtum
produzieren.“

„Wenn ich ins Gefängnis gehe, macht mir das keine Angst, es ist klar
weil die Gesellschaft die Widerständigen jeder Form knebeln will…und
ich weiß, dass das meine Zukunft bestimmen wird, aber ich ziehe es vor
stehend und nicht auf den Knien zu leben…“

Auf die Frage, ob er sich als Politischen Gefangenen sieht antwortet er:

„Ja, vollkommen, und im Übrigen ist dieser Hungerstreik eine Nachricht
der Solidarität an alle angeklagten sozialen Bewegungen, an alle
politischen Gefangenen, insbesondere Georges Ibrahim Abdallah, an die
korsischen und baskischen Militanten und alle eingesperrten
Revolutionäre im französischen Staat…“
Am 19. Juni wurde in Paris eine Demonstration zur Freiheit von Georges
Ibrahim Abdallah durchgeführt an der sich viele Organisationen und
Parteien beteiligten.
Wir rufen auf zur Solidarität mit allen Politischen Gefangenen und
betroffenen Genossen in Frankreich.

http://www.demvolkedienen.org/index.php/europa/910-solidaritaet-mit-den-politischen-gefangenen-in-frankreich

Venezuela: Bernhard Heidbreder seit zwei Jahren inhaftiert

Am 11. Juli 2016 sind es zwei Jahre, die Bernhard Heidbreder nun in Venezuela inhaftiert ist. Bedauerlicherweise hat sich seit dem letzten hier veröffentlichten Text von Anfang Februar 2016 an der Situation fast nichts geändert. Im folgenden ein paar Sätze zur Situation in Venezuela und zu den jüngsten Entwicklungen in Deutschland.

1. Venezuela: Im Westen nichts Neues

Ende Oktober 2015, also vor acht Monaten, hat der Oberste Gerichtshof Venezuelas entschieden, dass Bernhard Heidbreder nicht an die deutschen Behörden ausgeliefert wird. Das Gericht hätte eigentlich schon spätestens Ende Februar 2015 entscheiden müssen, überzog die Frist aber um rund acht Monate. Trotzdem wurde er nicht aus der Haft entlassen, da das Gericht keine Entlassungsanordnung erließ, sondern den Fall zur Entscheidung über Bernhards Haft und seinen Aufenthaltsstatus in Venezuela an die Immigrationsbehörde SAIME übertrug.

Was SAIME seitdem an Tätigkeiten entfaltet hat, ist weitgehend unklar. Für die andauernde Haft von Bernhard gibt es weder eine Rechtfertigung noch eine offizielle Begründung. Das Strafverfahren gegen ihn wegen der Einreise und Einbürgerung mit gefälschten Ausweispapieren wurde bereits Ende Oktober 2014 von einem Gericht in Mérida endgültig eingestellt.

Bernhard ist nunmehr seit zwei Jahren in Venezuela inhaftiert. Seit Anfang 2015 befindet er sich in einer bürokratischen Grauzone, die aus einem Buch von Kafka stammen könnte: Ein Gericht, das seine eigenen Fristen ignoriert. Eine Behörde, die gerichtliche Anordnungen nicht beachtet und mit anderen Behörden aus Prinzip nicht zusammenarbeitet. Eine andere Behörde, die offenbar noch mit den verordneten zwei Tagen Wochenarbeitszeit überfordert war und ist. Die Einschaltung hochrangiger Behördenvertreter, Politiker und selbst des Menschenrechtsausschusses des venezolanischen Parlaments hat bisher nichts bewirkt. Wir warten gespannt und besorgt darauf, wie das laufende Asylverfahren von Bernhard ablaufen wird. Es besteht nach wie vor die Möglichkeit, dass Bernhard irgendwann aus Venezuela ausgewiesen wird.

Obwohl es in den letzten Wochen immer wieder Signale aus der Bürokratie gegeben hat, wonach in der einen oder anderen Weise an einer positiven Lösung gearbeitet werde und der Fall „bald” gelöst sei, haben wir das Vertrauen in derartige, zu oft gehörte offizielle Bekundungen längst verloren. Alle, die sich mit Bernhard solidarisch zeigen wollen – insbesondere in Venezuela selbst –, rufen wir erneut auf, sich für seine sofortige Freilassung einzusetzen, und auch andere Menschen über Bernhards Situation zu informieren.

2. Was in Deutschland geschieht

Zeugenvorladung

Am 24.02.2016 war, wie hier berichtet, eine Person aus dem ehemaligen sozialen Umfeld eines der Beschuldigten im K.O.M.I.T.E.E.-Verfahren zur zeugenschaftlichen Aussage beim Berliner Landeskriminalamt vorgeladen worden. Da sie die Aussage verweigerte, wurde vom Vertreter der Bundesanwaltschaft ein Ordnungsgeld in Höhe von 250 € verhängt, bei dessen Nichtzahlung eine Woche Ordnungshaft anfalle. Durch die Anwältin wurde dagegen Beschwerde beim Bundesgerichtshof eingelegt und ein Recht auf Aussageverweigerung gemäß § 55 StPO (Gefahr der Selbstbelastung) geltend gemacht. Weiter wurde beantragt, die offensichtliche Verjährung der meisten Tatvorwürfe festzustellen und Akteneinsicht in das gesamte Verfahren zu gewähren. Zudem solle das Verfahren dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt werden zur Feststellung der Verfassungswidrigkeit des einzigen verbleibenden Tatvorwurfs, § 30 StGB, „Verabredung zu einem Verbrechen“ (siehe unten).

In seiner umfassenden Weisheit hat der Bundesgerichtshof am 13.05.2016 sämtliche Ansinnen der Bundesanwaltschaft abgenickt, die Verhängung des Ordnungsgeldes in Höhe von 250 € bestätigt, das Akteneinsichtsgesuch zurückgewiesen und auch verneint, dass die Strafvorschrift über die Verabredung zu einem Verbrechen verfassungswidrig sein könnte.
Bezüglich der Ordnungshaft, die zu verhängen sei, falls die 250 € nicht bezahlt werden, hat der BGH diese Androhung zwar aufgehoben, da nur ein Gericht dies anordnen könne und nicht etwa die Staatsanwaltschaft. Aber nicht zu früh gefreut, auch hier lässt Kafka grüßen. Wir zitieren:

„Die Entscheidung des Generalbundesanwalts vom 24.02.2016 … wird mit der Maßgabe aufrecht erhalten, dass
a) die ersatzweise verhängte Ordnungshaft von einer Woche entfällt
b) für den Fall, dass das Ordnungsgeld nicht beigetrieben werden kann, Ordnungshaft für die Dauer von sieben Tagen festgesetzt wird.“

Was alle JurastudentInnen schon wussten, nun also für alle: Eine Woche ist nicht gleich sieben Tage! Kurz und schlecht, das Ordnungsgeld wurde gezahlt, aber…

…gleich danach ist erneut Post von der Bundesanwaltschaft eingetroffen. Die nächste zeugenschaftliche Vernehmung soll am 09.08.2016 in Karlsruhe am Sitz des Generalbundesanwalts stattfinden. Eine Ordnungshaft von bis zu sechs Monaten könnte unmittelbar im Anschluss daran drohen.

Haftbeschwerde

Unabhängig von diesen Ereignissen ist mittlerweile von den AnwältInnen der als angebliche Mitglieder des K.O.M.I.T.E.E. Gesuchten Beschwerde gegen die Haftbefehle beim Bundesgerichtshof eingelegt worden. Da alle konkreten Tatvorwürfe im Fall K.O.M.I.T.E.E. inzwischen verjährt sind, bleibt der Bundesanwaltschaft nur noch die „Verabredung zu einem Verbrechen“ gem. § 30 StGB für ihre Ermittlungen. Diese Vorschrift verletzt das Schuld- und Rechtsstaatsprinzip und ist deshalb verfassungswidrig. Die Strafandrohung und die daraus folgende 40-jährige absolute Verjährungszeit stehen außer Verhältnis zur Schuld. Es ist absurd, dass die Verabredung zu einer Tat, auch wenn sie dann gar nicht stattfindet, härter bestraft und länger verfolgt werden kann als die darauf folgende konkrete Vorbereitung dieser Tat. Sollte das Bundesverfassungsgericht oder der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte dieser Argumentation folgen, wäre das Ermittlungsverfahren endgültig einstellungsreif.

Doch selbst wenn am Ende eine positive Entscheidung stehen sollte, werden bis dahin wohl noch viele Monate vergehen. Und es wird eine Menge Geld kosten, diesen Weg von Gericht zu Gericht zu gehen. Wir sind also weiterhin auf Spenden und Unterstützung angewiesen!

http://dageblieben.net/

Communiqué zum Bundesgerichtsentscheid zu “Bring Your Noise”

Communiqué zum Bundesgerichtsentscheid vom 22. April 2016 zum Pilotfall im Zusammenhang mit der Bring Your Noise-Kundgebung in Winterthur 2013

Am 19. Oktober 2013 wurde in der Winterthurer Altstadt die Protestkundgebung Bring Your Noise gegen den brutalen Polizeieinsatz an der Tanzdemonstration StandortFUCKtor vom 21. September 2013 abgehalten. Gleichzeitig wurde dabei auch nochmals die Kritik an der Stadtaufwertung thematisiert.

Rund 300 Personen versammelten sich am Oberen Graben: Transparente wurden angebracht, Flyers verteilt und Musik gespielt. Später kam es zu einer spontanen Demonstration durch die Innenstadt.

An diesem Tag war kein/e einzige/r PolizistIn –zumindest nicht in Uniform- vor Ort. Weder wurden Personenkontrollen durchgeführt noch die Auflösung der Kundgebung gefordert. Doch zwei Monate nach dem Anlass wurden mehr als 20 Personen wegen Teilnahme an einer unbewilligten Demonstration polizeilich vorgeladen und verhört. Im Frühling 2014 folgten dann Strafbefehle durch das Stadtrichteramt: 630.- Franken Busse pro Person.

Alle will die Polizei aufgrund verdeckt aufgenommenem Foto- und Filmmaterial identifiziert haben. Die vordergründige Duldung des Anlasses erwies sich lediglich als eine andere Repressionstaktik als das gewalttätige Polizeispektakel am StandortFUCKtor. Nach dem massiven Polizeiaufgebot und der brutalen Verhinderung der Tanzdemonstration hat die Polizei ihre Strategie geändert: Die sichtbare Gewalt, die Wasserwerfer und das Gummischrot, sind der „unsichtbaren“ Verfolgung durch Überwachung und nachträgliche Vorladungen gewichen. So versuchen die Behörden, zu verhindern, dass sich die TeilnehmerInnen zusätzlich empören und stärker mobilisiert werden. Gleichzeitig zielt diese Strategie auch auf eine Vereinzelung ab, da die Repression zu einem Moment eintrifft, von dem die Behörden hoffen, dass die Betroffenen ihm alleine ausgeliefert sind.

Wir als von den Strafbefehlen zur Bring Your Noise –Kundgebung betroffene Personen schlossen uns zusammen, um uns gemeinsam zu wehren. Wir gingen juristisch und politisch gegen die Bussen und Gerichtsurteile vor, trugen die Kritik an der Stadtaufwertung weiter und kümmerten uns nicht zuletzt gemeinsam um die finanziellen Konsequenzen. Zunächst erhoben wir Einsprache gegen die Strafbefehle. Die Staatsanwaltschaft führte im August 2014 einen ersten Prozess als Pilotprozess durch. Die weiteren hängigen Verfahren galten bis zu dessen Abschluss als sistiert.

Wir riefen dazu auf, unter der Parole Demos-Fotos-Strafbefehle: Den öffentlichen Raum als Ort der politischen Auseinandersetzung verteidigen, sich solidarisch mit dem Angeklagten und den weiteren Betroffenen zu zeigen. Das Urteil bestätigte den Strafbefehl.

Wir beschlossen, das Urteil weiter an das Obergericht des Kantons Zürich weiterzuziehen, welches den Strafbefehl ebenfalls bestätigte.

Anfangs Februar 2016 informierten wir an einer Pressekonferenz im öffentlichen Raum zusammen mit dem Rechtsanwalt V. Györffy über die weitreichendeBedeutung und den politischen Charakter des Urteils. Ebenso kommunizierten wir den Weiterzug des Pilotfalles ans Bundesgericht.

Der Inhalt des Urteils des Bundesgerichtes vom 22. April 2016 lässt sich kurz zusammenfassen. Das Gericht bestätigt die Urteile des Bezirksgerichtes und des Obergerichtes, ohne sich allzu viel Mühe beim Argumentieren zu geben.

Es findet, die gesetzliche Grundlage in Winterthurer Verordnungen genüge, um Menschen wegen der Teilnahme an unbewilligter Demonstration zu verfolgen. Es genüge, dass das neue Polizeigesetz des Kantons Zürich der Polizei die Überwachung durch geheime Film- und Tonaufnahme bei Grossveranstaltungen erlaube. Dies unter der Voraussetzung, dass diese Überwachung notwendig sei, um die Polizei zu unterstützen oder wenn konkrete Anhaltspunkte bestehen würden, dass es zu strafbaren Handlungen kommen könnte. Dann wiederholt es das Mantra der Winterthurer Justiz, dass es bei der StandortFUCKtor-Demonstration zu „massiven Ausschreitungen“ gekommen sei und deshalb jegliche Massnahme der Polizei in diesem Zusammenhang gerechtfertigt sei.

Ein zentrales Argument des Betroffenen war, dass die geheime Videoaufnahmen gar keinem anderen Zweck gedient haben können, als möglichst viele TeilnehmerInnen der Kundgebung nachträglich zu identifizieren und zu verurteilen, weil ja eben kein Polizeiaufgebot weder erkennbar noch im Hintergrund vor Ort war, um eine angeblich drohende Eskalation zu verhindern. Darauf erwidert das Bundesgericht nicht mit Argumenten, sondern wischt den Einwand schlicht vom Tisch: Davon könne keine Rede sein.

Das Urteil besagt, dass das Interesse an der Verfolgung von eventuellen (auch nicht stattfindenden) Straftaten höher zu gewichten sei, als die Interessen des Betroffenen, nicht im Geheimen verfolgt und kriminalisiert zu werden. Dieses Urteil hat über den Einzelfall hinausgehend eine weitreichende Bedeutung für jede Form von Bewegung oder Aufenthalt im öffentlichen Raum. Es stellt die richterliche Legitimierung von heimlicher Überwachung und nachträglicher Identifikation von willkürlich ausgesuchten, missliebigen Personengruppen dar. Dies bedeutet die potentielle, jederzeit mögliche und unsichtbare Kriminalisierung von Menschen im öffentliche Raum.

Das Bundesgericht (unter Vorsitz eines Grünen) belässt es nicht dabei, Machtworte zu sprechen, sondern bestrafte den Betroffenen zudem dadurch, dass die Gerichtskosten im Vergleich zu ähnlichen Fällen verdoppelt wurde: Die dürftige 10-seitige Null-Argumentation kostete rund 4000.- Franken.

Wie bisher in all den verschiedenen Verfahren werden wir auch diese Kosten durch solidarische Spenden und kollektiv organisierte Anlässe zu tragen versuchen.

Aufgrund der besonderen Dimension dieses Urteiles überlegen wir uns, es an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg weiterzuziehen.

Betroffene der Strafbefehle der Bring Your Noise Kundgebung

Kontoangaben: Verein Soli-Fonds, 8400 Winterthur

PC 90-192016-2, CH62 0900 0000 9019 2016 2

Gefängnisrevolte in Belgien, der Staat entsendet die Armee

Aufstand im Gefängnis von Merksplas, Antwerpen
Eine kleine Chronologie der Aufstände, die sich innerhalb belgischer Gefängnisse ausbreiten. Dort befinden sich die GefängniswärterInnen jetzt seit mehr als zwei Wochen im Streik.…(Stand: 10. Mai)

Am 25. April gingen die GefängniswärterInnen aller Gefängnisse im französischsprachigen Teil Belgiens in den Streik. Insgesamt waren 21 Gefängnisse betroffen. Die Häftlinge sind in ihren Zellen eingesperrt. Alle Aktivitäten, wie der Hofgang, das Duschen, Besuche oder die Rechtsberatung wurden aufgehoben. Um die Sicherheit aufrecht zu erhalten, hat die Polizei die Kontrolle übernommen.

Rasch verschlechterten sich nach einer Woche Streik der WärterInnen die Bedingungen in den Gefängnissen Als Folge kam es in vielen Gefängnissen zu Aufständen. In einigen Gefängnissen lässt sich die Situation als katastrophal beschreiben. Die Gefangenen erhalten nur einmal am Tag Essen, sind seit mehr als zehn Tagen nicht aus ihrer Zelle gekommen, die hygienischen Zustände sind schrecklich. Infektionen und Krankheiten breiten sich aus.

3. Mai Im Gefängnis von Tournai steigt die Anspannung. Die Gefangenen beginnen damit, ihre Zellen zu zerstören.

3. Mai In der Nacht verbrennen die Insassen von Huy Matratzen und zerstörten einige Zellen. Bundespolizei interveniert, um die Ordnung wieder herzustellen.

4. Mai Die Insasassen von Huy zünden im ganzen Gefängnis Feuer, brechen die Türen ihrer Zellen auf, zerstören Teile der Gefängnissinfrastruktur und fluten einen ganzen Trakt des Gefängnisses. In der Nacht dringt erneut die Bundespolizei ein.

4. Mai Die Häftlinge von Nivelles zerstören Zellen und werfen brennende Sachen aus ihren Zellen. Mehr als 40 Gefangene gehen in einen kollektiven Hungerstreik.

4. Mai Während der Nacht entzünden die Gefangenen von Arle mehrere Feuer. Die Feuerwehr muss in der Nacht, geschützt durch die Bundespolizei, zweimal eingreifen.

5. Mai Gefangene in Jamioulx beginnen einen Aufruhr. Sie reißen Zellen nieder, greifen das restlich verbliebene Sicherheitspersonal an, das immer noch im Gefängnis arbeitet und zünden Feuer an. Außerhalb des Gefängnisses versammeln sich zehn Leute aus Solidarität mit den Gefangnenen.

7. Mai Im Gefängnis von Merksplas (im flämischsprachigen Teil von Belgien, wo die WärterInnen nicht streiken) findet eine riesige Revolte statt. Nach dem Hofgang verweigern es 200 Gefangene zurück in ihre Zellen zu gehen und leisten Widerstand. Sie zerstören alles, was sie können. Einige WärterInnen werden von den kämpfenden Gefangenen eingesperrt. Mauern, Zäune und Infrastruktur werden zerstört. Im Anschluss sind insgesamt 150 Zellen total verwüstet. Bedeutende Feuer brennen an verschiedenen Stellen des Gefängnisses. Ein Häftling gelingt es im Chaos zu entkommen. Er wird aber wenig später in der Umgebung wieder verhaftet. Die Polizei greift mit starken Kräften ein. Die Gefangenen erwehren sich in der Nacht stundenlang, so dass es erst am frühen Morgen der Polizei gelingt den Aufstand zu beenden. Mehr als 100 Häftlinge werden in andere Gefängnisse überführt. Zeugen sprechen vom längsten Aufstand in belgischen Gefängnissen.

8. Mai Gefängnis Antwerpen. Während der Nacht beginnen Gefangene, die aus dem teilweise zerstörten Gefängnis von Merksplas nach Antwerpen transferiert wurden, Ärger zu machen. .

8. Mai Im Gefängnis von Lantin, brechen die Gefangenen ihre Zellen auf und beginnen mehrere Flügel zu zerstören. Feuer werden entzündet. Auch am darauffolgenden Tag setzt sich der Widerstand fort.

8. Mai Im Gefängnis von Andenne breitet sich Chaos aus, als die Gefangenen aus ihren Zellen ausbrechen, alles zerstören, was sie können, Brände entzünden und dabei rufen „Freiheit, Freiheit!“ Das ganze setzt ich am nächsten Tag und der darauf folgenden Nacht fort. Ein kurzes Video wurde Online gestellt.

8. Mai Im Gefängnis von Itrre erhalten die Gefangenen Sonderausgang, verweigern es aber in ihre Zellen zurückzukehren und kämpfen mit einigen WächterInnen. Innerhalb der Gefängnisblöcke wurde Gefängnisinfrastruktur durch randalierende Gefangene zerstört.

9. Mai Im neu erbauten Gefängnis von Leuze, verweigern es Gefangene nach einem Sonderhofgang wieder in ihre Zelle zu gehen und bleiben die ganze Nacht draußen. Am Morgen greift dann die Polizei ein, um sie in ihre Zellen zurückzudrängen.

9. Mai Die Regierung entscheidet die Armee in den Gefängnissen einzusetzen. Mit Pfefferspray und Schlagstöcken bewaffnete Soldaten werden in den Gefängnissen von Brüssel (Forest und Saint-Gilles) und im Gefängis von Lantin stationiert. Die Gefängniswärter entscheiden sich, ihren Streik fortzusetzen. Nachrichten von „Innerhalb der Mauern“ werden immer weniger, weil der Staat jegliche Kommunikation nach draußen verhindert.

http://political-prisoners.net/item/4315-gefaengnisrevolte-in-belgien-der-staat-entsendet-die-armee.html

Anti-WEF-Demo in Zug

Die Zuger Behörden haben einigen Leuten, welche an der Antiwef-Demo verhaftet wurden, Strafbefehle geschickt.

Daher treffen wir uns am Mittwoch (11.5) um 19.30 im Vertrieb an der Kanonengasse 35 (Eisentreppe im Hinterhof) in Zürich um das gemeinsame Vorgehen zu besprechen!

Meldet euch per Mail falls ihr nicht an die Sitzung kommen könnt: rotehilfe@aufbau.org

Solidarität ist unsere Waffe!

Rote Hilfe Schweiz

Freiheit für die Gefangenen vom 29. April

Gestern Abend, am 29. April, wurden neun Personen durch die Stadtpolizei im Kreis Vier von Zürich verhaftet. Nach einer Demonstration fand im Quartier eine Nahbereichsfahndung statt. Wer sich an diesem 1. Mai-Wochenende am Freitag-Abend in der Gegend rund um den Helvetiaplatz bewegte, lief also Gefahr, durch die Polizei kontrolliert zu werden. Entsprechend erwischte es neun Menschen, die unterwegs waren. Sie wurden ins provisorische Polizeigefängnis Zürich gebracht und sitzen aktuell dort ein.

Für uns ist klar, dass derartige Verhaftungen vor dem 1. Mai nicht nach dem courant-normal ablaufen. Verhaftungen um den 1. Mai wurden und werden immer genutzt, um Leute davon abzuhalten, am 1. Mai teilzunehmen. Das war vor drei Jahren so, als Jugendliche zwei Wochen vor dem internationalen Klassenkampftag beim taggen verhaftet wurden und zwei Wochen in Untersuchungshaft mussten, das war vor neun Jahren so, als nach dem 1. Mai wiederum Jugendliche mehrere Wochen in U-Haft verbringen mussten. Von daher erstaunt es uns nicht, dass auch dieser Fall derart aufgebauscht wird.

Unsere Antwort auf diese Situation ist klar. Erstens ist die Solidarität mit den Verhafteten zentral, zweitens bestätigt sie die Notwendigkeit, morgen an den 1. Mai zu gehen und die Solidarität mit diesen und anderen politischen Gefangenen auf die Strasse zu tragen. Sei es am Morgen an der Demonstration oder am Nachmittag im Quartier. Am morgigen 1. Mai gilt es allen klar zu machen, was für uns die Parole „Wir sind nicht alle, es fehlen die Gefangenen“ bedeutet.

Freiheit für die Gefangenen vom 29. April!
Heraus zum 1. Mai!

Update 1. Mai: Alle, die am 29. April verhaftet wurden, sind heute, am Abend des 1. Mai aus dem Knast entlassen worden.

Veranstaltung: Ausgeschafft wegen einer Demo, Pyros, Besetzung? (ZH, 1. Mai 2016)

Was tun?

Per Oktober 2016 tritt die Ausschaffungsinitiative in Kraft. In einer Diskussion mit Betroffenen und einem Anwalt wollen wir der Frage nachgehen, was dies für die Widerständischen im Quartier, in der Kurve oder für die politische Praxis von GenossInnen bedeutet, die keinen Schweizer Pass haben, und wie wir uns dagegen wehren können.

Kanzleiturnhalle, Zürich ab 18.30h

Palästina – Nur der Widerstand wird die Besatzung beenden! (Veranstaltung)

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Eine Veranstaltung mit aktuellen Informationen über den Kampf des palästinensischen Volkes.

Zurzeit werden täglich junge PalästinenserInnen von der israelischen Armee an Checkpoints erschossen. Die Begründung für diese Morde lautet immer gleich: Die PalästinenserInnen hätten Soldaten mit einem Messer angegriffen. In Tat und Wahrheit will Israel den Widerstand der Bevölkerung brechen.

Dieser Widerstand gegen die israelische Besatzung und Apartheid hat ganz verschiedene Gesichter: PalästinenserInnen weigern sich, ihre Häuser zu verlassen, ketten sich an die Bäume, oder gehen auf ihre Felder, trotz Checkpoints und Mauern. Und der Widerstand hat in den vergangenen Monaten zugenommen, getragen von einer jungen Bewegung, die sich mit der Besatzung nicht arrangieren will.

Was steckt hinter den aktuellen Auseinandersetzungen in Palästina?

Wie können wir den Widerstand unterstützen?

Sonntag 17. April 19 Uhr, Volkshaus, Zürich

Danach rund um die Kampagne zum revolutionären 1. Mai.

BDS Zürich, Revolutionärer Aufbau Schweiz / Rote Hilfe Schweiz, Tayad Komitee Schweiz, Red Latinoamericana