Jungle World: Fünfzig Tage hungern

Peter Nowak, Jungle World Nr. 22, 28. Mai 2015

Mehrmals wöchentlich finden zurzeit Kundgebungen in unmittelbarer Nähe der Justizvollzugsanstalt (JVA) für Frauen in Berlin-Pankow statt. Organisiert werden sie von der Berliner Ortsgruppe der Roten Hilfe und dem Netzwerk »Freiheit für alle politischen Gefangenen«. In deutscher und türkischer Sprache werden Solidaritätserklärungen verlesen. Zwischendurch wird Musik in beiden Sprachen gespielt. Die Teilnehmer der Kundgebungen halten Plakate mit dem Konterfei von Gülaferit Ünsal hoch, die sich seit dem 6.?April in der JVA im Hungerstreik befindet.

Sie wehrt sich so nach eigenen Angaben gegen Schikanen durch Mitgefangene und die Postzensur, denn linke Zeitungen in deutscher und türkischer Sprache erhält sie nicht oder nur mit großer Verzögerung. Ünsal wurde im Mai 2013 vom Berliner Kammergericht zu einer Haftstrafe von sechseinhalb Jahren wegen »Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung« verurteilt.

Es handelt sich dabei um die »Revolutionäre Volksbefreiungspartei-Front« (DHKP-C), eine militante marxistisch-leninistische Organisation in der Türkei. Als geistig klar, aber körperlich sehr geschwächt beschreibt ein Mann, der Ünsal im Gefängnis besucht hat, ihren Zustand nach über fünfzig Tagen Hungerstreik.

Ein körperlicher Zusammenbruch ist jederzeit möglich. Der Kreis der Unterstützer bleibt weiterhin überschaubar. Die Zahl der Kundgebungsteilnehmer schwankt zwischen 20 und 80. Mittlerweile haben weitere Gefangene, die nach Paragraph 129b verurteilt wurden, aus Solidarität einen Hungerstreik begonnen. Unterstützung kommt auch von der Gefangenengewerkschaft.

Auffällig ist die Ignoranz staatlicher Stellen und der im Berliner Abgeordnetenhaus vertretenen Parteien gegenüber dem lebensgefährlichen Protest. An Informationsmangel kann es nicht liegen. Ünsal hatte vor Beginn ihres Hungerstreiks in Briefen an die Öffentlichkeit und Parteien auf ihre Lage in der JVA Pankow aufmerksam gemacht.

Quelle: http://jungle-world.com/artikel/2015/22/52031.html

Marco Camenisch: Psychiatry as a weapon of repression against a radical prisoner – en/gr/de

Marco Camenisch: ROS – psychiatry assumes the power to define the execution of probation and correctional law

The office for probation and corrections services of the cantonal Office for the Execution of Penal Sentences and Justice sabotages all efforts aiming at easing the situation of imprisonment of Marco or to grant parole for him. The office for enforcement 3 (SMV3) uses a clearly political argumentation: As an unbroken anarchist he can not be released from prison, and by drawing up an ROS report (risk-oriented sanctions enforcement), a kind of “Materials Testing Institution”, they acquire new arguments.

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Μάρκο Κάμενις: η ψυχιατρική πτέρυγα των ΡΟΣ λαμβάνει την αρμοδιότητα να
καθορίσει την εκτέλεση της αναστολής και του διορθωτικού νόμου.

Το γραφείο αναστολών και διορθωτικών υπηρεσιών των καντόνιων Γραφείων
Εκτέλεσης Ποινών και Δικαιοσύνης σαμποτάρει όλες τις προσπάθειές που
αποσκοπούν στην ελάφρυνση της κατάστασης κράτησης του Μάρκο η της
χορήγησης αναστολής. Το γραφείο εφαρμογής 3 (smv3) χρησιμοποιεί
ξεκάθαρα πολιτικά επιχειρήματα: Ως αμετανόητος αναρχικός δεν μπορεί να
αφεθεί ελεύθερος και χρησιμοποιεί μια αναφορά των ΡΟΣ (περί εφαρμογής
κυρώσεων λόγο ριψοκίνδυνου προσανατολισμού) που είναι ενα είδος “Θεσμού
υλικού τεσταρίσματος” προσθέτοντας νέες ενστάσεις.

Full text: http://325.nostate.net/?p=16185 and http://en.contrainfo.espiv.net/2015/05/23/swiss-prisons-marco-camenisch-denied-conditional-release-update/

 

Erklärung zu den Strafbefehlen wegen der Anti-AUNS/UKIP-Demo

Die Winterthurer Stadtpolizei kann es einfach nicht lassen: Bereits zum zweiten Mal hat sie rund ein Dutzend TeilnehmerInnen einer unbewilligten, aber von der Polizei auf der Strasse geduldeten Demo im Nachhinein deswegen gebüsst. Die OrdnungshüterInnen stützen sich dabei auf heimlich erstellte Foto- und Videoaufnahmen – und warten damit nicht einmal ein zweitinstanzliches Gerichtsurteil zu deren Legalität ab.

Nichts deutete am 4. Oktober 2014 darauf hin, dass die „Demonstration gegen rechte Hetze“ von der Polizei kriminalisiert werden könnte. Die Demo in und um die Winterthurer Altstadt richtete sich gegen die ausserordentliche Generalversammlung der rechtsnationalistischen Aktion für eine unabhängige und neutrale Schweiz (AUNS) in Winterthur-Hegi und ihren ebenso reaktionären wie rassistischen Redner Nigel Farage von der englischen Unabhängigkeitspartei UKIP. PolizistInnen in Demouniform waren rund um die Demo ebensowenig zu sehen wie Kastenwagen oder Wasserwerfer, stattdessen regelten einige PolizistInnen den Verkehr entlang der Demoroute. Auch eine Videoüberwachung des öffentlichen Grundes, wie sie mittlerweile fast inflationär bei Demos, Fussballspielen oder grösseren Festanlässen in der Stadt angewendet wird, war zuvor nicht angekündigt worden.

Trotz dieser scheinbaren Duldung der „Demo gegen Rassismus und reaktionäre Hetze“ mit rund 300 TeilnehmerInnen erhielten einige Mitte Februar 2015 eine Vorladung und wurden aufgrund der Auswertung von heimlich von der Polizei erstelltem Foto- und Videomaterial mit dem Vorwurf der „Teilnahme an einer unbewilligten Demonstration“ konfrontiert. Mitte Mai 2015 folgte dafür dann eine Busse des Stadtrichteramts von total 450.- Franken (200 Franken Busse plus 250 Franken Verfahrensgebühr).

Die Winterthurer Stadtpolizei hatte bereits zuvor dieses juristische und politische Neuland des Büssens aufgrund von heimlichen Foto- und Videoaufnahmen betreten: Schon im März 2014 erhielten einige TeilnehmerInnen der Kundgebung „Bring Your Noise“ vom Oktober 2013 Strafbefehle, obwohl auch diese Kundgebung von der Polizei geduldet worden war. Eine Einsprache in einem Pilotprozess dagegen wurde erstinstanzlich vom Bezirksgericht Winterthur abgewiesen und die Legalität der Auswertung der Aufnahmen bestätigt. Der Fall liegt nun allerdings zur zweitinstanzlichen Beurteilung beim Zürcher Obergericht, das nach eigenen Angaben erst „im zweiten Quartal 2015“ darüber entscheiden wird. Sollte auch das Obergericht am Strafbefehl festhalten, wird sich wohl auch noch das Bundesgericht damit zu beschäftigen haben.

Dass die städtischen Repressionsorgane nicht einmal die zweitinstanzliche Beurteilung des Pilotprozesses zu „Bring Your Noise“ abwarten, sondern übereifrig schon wieder diese Art polizeilicher Repression anwenden zeigt, welche Bedeutung sie dem öffentlichen Raum als Ort politischer Auseinandersetzung tatsächlich beimessen. Zudem wird man den Verdacht nicht los, dass die Stadt mit ihrer Repressionsstrategie einen Angriff auf die Grundrechte zementieren will. Während FDP-Stadträtin und Polizeivorsteherin Barbara Günthard-Maier als Mitglied der evangelikalen Sekte „Gemeinde von Christen“ (GvC) den Reaktionären Raum für ihre Hetze zur Verfügung stellt (die GV der AUNS fand in der „Parkarena“ der GvC statt), sollen alle, die sich gegen die Rechtsentwicklung zur Wehr setzen mit hohen Bussen und Verfahren davor abgeschreckt werden, auch weiterhin Widerstand zu leisten und auf die Strasse zu gehen.

Die Einschüchterungs-, Vereinzelungs- und Spaltungsversuche der Herrschenden lassen wir aber ins Leere laufen: Wie schon nach „StandortFUCKtor“ und „Bring Your Noise“ organisieren sich die Betroffenen der Repression gemeinsam und werden sich kollektiv gegen die Bussen zur Wehr setzen: auf juristischem Weg, aber natürlich auch weiterhin auf der Strasse, mit Aktionen und Demos.
Antirassismus braucht keine Bewilligung!

Soli-Gruppe gegen rechte Hetze und Repression

Thomas Meyer-Falk: Rezension zur Biographie von Marco Camenisch

Nicht oft ereignet sich, dass über einen noch lebenden Gefangenen eine Biografie publiziert wird. Im April 2015 erschien im Schweizer Echtzeit Verlag (http://www.echtzeit.ch) ein rund 200 Seiten starkes Buch über Leben, Kampf, Widerstand und Liebe des nicht nur in der Schweiz bekannten Anarchisten Marco Camenisch.

Geboren Anfang 1952 im Unterengadin führte der Lebensweg von Camenisch schon früh in den Widerstand; wie bei nicht wenigen ProtagonistInnen der damaligen Zeit politisierte ihn u.a. der Protest gegen den Bau von Atomkraftwerken. Jedoch verstand er alsbald, dass bloße Demonstrationen und das Verteilen von Flugblättern die Atomwirtschaft weder beeindrucken, geschweige denn aufhalten würde, sondern direkte Aktionen, in seinem Fall, Angriffe auf Strommasten, erforderlich sein würden.

Der Schweizer Journalist und Lehrbeauftragte an der Züricher Hochschule für Angewandte Wissenschaften, Kurt Brandenberger, beschreibt ebenso spannend wie authentisch, gestützt auf intime Aktenkenntnis, vertieft durch Gespräche mit FreundInnen, WegbegleiterInnen und Familienangehörigen Camenischs den Weg des jungen Marco, der in einem kleinen Dorf aufwuchs, als Sohn eines Grenzwächters, hinein in den aktiven politischen Widerstand.

Nach einem Sprengstoffattentat auf ein Kraftwerk an Weihnachten 1979, erfolgter Festnahme und Untersuchungshaft erging 1981 das drakonische Urteil: 10 Jahre Zuchthaus für Marco und siebeneinhalb Jahre für seine Genossen.

Ein klassisch politischer Strafprozess war es gewesen, viel Solidarität von außen, politische Erklärungen der Angeklagten. Die Rede die Marco vor Gericht hielt, ‘Friede den Hütten – Krieg den Palästen’ analysierte die politischen Hintergründe für den Anschlag und zeigte auf, weshalb es notwendig geworden war zu handeln!

Wenige Monate nach der Verurteilung, gelingen Marco und anderen Gefangenen die Flucht; rund zehn Jahre wird er in Freiheit, in Italien leben, bevor er 1991 erneut verhaftet wird.

Auf den 200 Seiten erzählt Brandenberger das Leben eines widerständigen Menschen, der ohne Rücksicht auf sich selbst, für eine politische Idee und deren Umsetzung brennt. Dabei ist die Biografie nie der Versuchung erlegen eine Gefälligkeitswerk zu werden. Kritische Aspekte bekommen ihren Raum- da ist beispielsweise die Rolle als Vater. Durch Haft und Flucht war er nie wirklich präsent im Leben seiner Tochter, wie sie selbst in Gesprächen mit Brandenberger erklärt.

Erst am 08.Mai 2018 wird Camenisch auch den letzten Hafttag verbüßt haben, und erst dann will die Schweizer Justiz ihn frei lassen. Kürzlich bekräftigte dies das Kantonale Amt für Justizvollzug, verlangte ultimativ als Voraussetzung für die Gewährung von Hafturlauben und ähnliche Lockerungen des Vollzugsregimes, dass er sich ein „delinquenzfernes soziales Umfeld“ aufbaue, er sich folglich von seinem langjährigen Kreis an FreundInnen und GenossInnen trennen müsse, bevor man irgendwelche Maßnahmen erwägen könne. Eine ebenso indiskutable wie abstruse Forderung der Schweizer Justizbehörden.

Brandenbergs Buch gewährt einen mitunter sehr intimen Einblick in das Leben eines politischen Aktivisten, vermittelt ein Bild der Kämpfe der 70er/80er Jahre und gibt lebendig Zeugnis davon, wie ein Mensch auch nach Jahrzehnten der Haft aufrecht geblieben ist, dessen Herz unverändert für den Widerstand schlägt.

Bibliografische Angaben:

Kurt Brandenberger
‘ Marco Camenisch – Lebenslänglich im Widerstand’
Echtzeit-Verlag (Schweiz)
ISBN: 978-3-905800-92-0
Preis: 29 Franken

Thomas Meyer-Falk, c/o JVA (SV)
Hermann-Herder-Str.8, D-79104 Freiburg

http://freedomforthomas.wordpress.com

Winti: Antirep-Treffen wg Strafbefehle Demo gegen AUNS/UKIP

Diese Woche wurden die ersten Strafbefehle wegen „Teilnahme an einer unbewilligten Demonstration“ im Zusammenhang mit der Demo gegen UKIP/AUNS vom 4. Okt. 2014 verschickt.

Am Montag, 1. Juni, 19 Uhr, findet ein Treffen für alle Betroffenen statt.
(Infoladen Rabia, Bachtelstr 70, Winterthur)
Wenn du schon Gelegenheit zur Akteneinsicht hattest, nimm eine Kopie mit.
Es kann alles Weitere, wie juristische Fragen, Fragen zum Verfahrensablauf, eventuell nötige Anwaltskontakte etc. besprochen werden können. Ebenso kann auch ein gemeinsames juristisches und politisches Vorgehen diskutiert werden.

Es ist sehr wichtig, dass alle, die einen Strafbefehl erhalten, dagegen Einsprache erheben und gleichzeitig Akteneinsicht verlangen. Dies muss zwingend innert 10 Tagen nach Erhalt geschehen. Ohne Einsprache wird der Strafbefehl zum rechtskräftigen Urteil, die Möglichkeit juristisch dagegen vorzugehen, besteht danach nicht mehr.
Du hast nach einer Einsprache immer noch die Möglichkeit, diese wieder zurückzuziehen, ohne dass dir dafür Mehrkosten anfallen.
Wichtig: Ein nicht entgegengenommener resp. nicht abgeholter eingeschriebener Brief gilt trotzdem nach 7 Tagen nach der ersten versuchten Zustellung als rechtskräftig zugestellt. Das heisst, die zehntägige Frist beginnt dann.

Bei allfälligen Fragen melde Dich bei der Antirepressions-Gruppe Winterthur, unter: antirepwinterthur(at)riseup.net
MUSTER EINSPRACHE/AKTENEINSICHT
Franziska Muster
Beispielstrasse 1
1000 Einspruchshausen

EINSCHREIBEN

Adresse Absender des Strafbefehls

(Ort, aktuelles Datum)

Strafverfügung Nr XY/ vom (Datum), Franziska Muster

Sehr geehrte Damen und Herren

Hiermit stelle ich das Begehren um gerichtliche Beurteilung bezüglich der Strafverfügung Nr XY vom (Datum). Gerne nehme ich Informationen zur Möglichkeit der Akteneinsicht und zu weiteren Verfahren entgegen. Für Ihre Kenntnisnahme danke ich Ihnen.

Mit freundlichen Grüssen

(Unterschrift nicht vergessen!)

Franziska Muster

(Kopie behalten und Quittung der Post vom Einschreiben!)

Update zum “Revolutionärer Kampf” Prozess (22.5.)

Der Berufungsprozess in Ahten vom Fall des “Revolutionären Kampf” begann heute, 22.5., wurde aber sofort bis zum 10. Juni verschoben, damit Nikos Maziotis mit seinem Anwalt kommunizieren kann. Nikos und Kostas Gournas wurden erst gestern (21.5.) von Domokos nach Korydallos in Athen verlegt.

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The court of appeal of the trial in Athen of Revolutionary Struggle began today, 22.5.15, but was immediately stopped until the 10th of June, so that Nikos Maziotis can communicate with his lawyer.. Nikos and Kostas Gournas were transferred from Domokos to Korydallos prison in Athens just yesterday (21.5.).

Greek prisons – Revolutionary Struggle case: Nikos Maziotis and Kostas Gournas transferred to Koridallos prison ahead of second-instance trial

On May 21st 2015, the Solidarity Assembly for political prisoners & imprisoned and prosecuted fighters reported that the anarchist prisoners Nikos Maziotis and Kostas Gournas were transferred from Domokos prison to the dungeon in Koridallos women’s prison ahead of the second-instance trial on the Revolutionary Struggle’s first-period action (2003-2010).

Gournas and Maziotis are currently separated from other prisoners convicted as members of armed revolutionary organisations, who are also being held in the basement of Koridallos women’s prison (i.e. four CCF anarchists, and the convicted 17N member Iraklis Kostaris).

The appeal trial in the Revolutionary Struggle case (first-period action) will begin on Friday, May 22nd 2015, at 9am. The Solidarity Assembly for political prisoners & imprisoned and prosecuted fighters call everyone to express their solidarity with the comrades on trial and attend court proceedings at Koridallos prison.

The comrades who were sentenced in the first-instance court ruling are the prisoners Kostas Gournas and Nikos Maziotis, as well as the fugitive Pola Roupa, who have assumed political responsibility for their participation in the organisation, but also the conditionally released Vaggelis Stathopoulos and Christoforos Kortesis, who have denied their involvement.

A few notes on the Revolutionary Struggle case:

The anarchist urban guerrilla group Revolutionary Struggle (Epanastatikos Agonas) has carried out direct actions in Athens since 2003, targeting structures and organs of the State and the Capital, defending armed and class struggle, and aiming towards social revolution. Their revolutionary action includes a rocket propelled grenade attack, car bomb explosions, bombings and gunshots, among others, against the Finance and Labour ministries, the United States Embassy, the Athens Stock Exchange, anti-riot cops, police stations, court buildings, multinational corporations, banks, as well as a politician implicated in high-profile scandals.

In March 2010, anarchist Lambros Foundas was killed in a shootout with cops. A month later, Pola Roupa, Nikos Maziotis and Kostas Gournas (in pretrial incarceration at the time) claimed political responsibility for their participation in the Revolutionary Struggle and explained that Lambros Foundas was also a member of the same organisation.

In no way does the claim of political responsibility mean that these anarchists accept criminal charges such as ‘terrorist association,’ and so forth. Below are short excerpts from a letter of the three members on their reasons for undertaking responsibility after they were caught by police:

“By claiming political responsibility, we wanted to defend the armed struggle, and to highlight its timelessness and importance within the broader struggle for the overthrow and social revolution. (…) Also, by undertaking political responsibility we wanted to restore the memory and honour of our comrade Lambros Foundas, who was a member of the Revolutionary Struggle and was killed in an armed battle with cops in March 2010 during an attempted expropriation of a car —a preparatory act of a wider action plan of our organisation.”

The first trial on the Revolutionary Struggle’s first-period action (2003-2010) started in October 2011 and reached its end in April 2013. Out of 8 defendants, only three were self-admitted members of the Revolutionary Struggle: Pola Roupa, Nikos Maziotis (both of whom became fugitives in the middle of the proceeding) and Kostas Gournas. The three members received sentences of up to 50 years imprisonment.

Two other accused comrades, Vaggelis Stathopoulos and Christoforos Kortesis, were sentenced to (a little over) 7 years, even though they have denied their participation in the organisation. They were then taken to prison alongside Kostas Gournas. In July 2013, Kortesis and Stathopoulos were granted conditional release and walked out of Koridallos prison under restrictive conditions.

In July 2014, Nikos Maziotis – who had gone underground along with Pola Roupa two years earlier – was seriously injured after a shootout with cops in the area of Monastiraki, central Athens, and taken captive. A few days later, he was transferred to a prison in northern Greece. The comrade was the first prisoner to be moved, on December 30th 2014, to the (then) newly-inaugurated ‘type C’ maximum security prison in Domokos.

Nikos Maziotis faces another trial, accused of the bomb attack against the Supervision Directorate of the Bank of Greece at Amerikis Street in Athens, in April 2014, the shootout in Monastiraki, and bank robberies. As a member of the Revolutionary Struggle, Nikos Maziotis assumed political responsibility for the bombing at the Bank of Greece, which marks the second period in the ongoing action of the organisation.

Already in 2009, the anarchist urban guerrilla group Revolutionary Struggle was designated a ‘foreign terrorist organisation’ by the U.S. Department of State, in the aftermath of a rocket propelled grenade attack against the U.S. Embassy in Athens in January 2007. Recently, in April 2015, the State Department issued ‘terrorist designation’ against anarchist prisoner Nikos Maziotis, member of the Revolutionary Struggle.

Beginning May 22nd 2015, the appeal trial on the Revolutionary Struggle case (first-period action) will be held in the special court of Koridallos women’s prison. In Athens, trial sessions in cases regarding so-called ‘terrorist’ organisations take place at courtrooms inside the prison. Each time that visitors and lawyers enter the specific courtrooms, their identity cards are kept upon entry, with all that this entails.

Solidarity with the urban guerrillas Kostas Gournas and Nikos Maziotis, members of the Revolutionary Struggle, and the comrades Vaggelis Stathopoulos and Christoforos Kortesis, who stand trial in the same case.

Solidarity with the wanted comrade Pola Roupa, member of the Revolutionary Struggle.

Quelle: http://en.contrainfo.espiv.net/2015/05/21/greek-prisons-revolutionary-struggle-case-nikos-maziotis-and-kostas-gournas-transferred-to-koridallos-prison-ahead-of-second-instance-trial/

GEGEN KONZERTVERBOTE ORGANISIERT GRUP YORUM EINE FAHRRADTOUR VON ISTANBUL NACH ANKARA

Am 24. Juni starten die Bandmitglieder von “Grup Yorum” mit UnterstützerInnen von Kadiköy/Istanbul nach Ankara – diesmal mit dem Fahrrad.

Dazu den übersetzten Aufruf von Grup Yorum:

– Das Konzert “für eine unabhängige Türkei”, das jährlich unter Beteiligung von Hunderttausenden Menschen stattfindet, wurde dieses Jahr verboten.
– Unsere Anträge an insgesamt 12 Stadien in Istanbul, Ankara, Izmir, Adana und Elazig, in denen wir unser 30-jähriges Jubiläum mit einem Symphonieorchester feiern wollten, wurden alle unter demselben Vorwand ABGELEHNT.
– Firat Kil und Helin Bölek, zwei junge Freunde, die wir für Grup Yorum ausgebildet hatten, wurden aufgrund von Aktivitäten an der Universität, die bereits Jahre zurückliegen, verhaftet.
– Grup Yorum Mitglied Muharrem Cengiz wurde am 1. Mai festgenommen und innerhalb weniger Stunden kurzerhand verhaftet..
– Von der Gewalt und Repression der AKP ist nicht nur Grup Yorum betroffen, sie wird gegenüber allen oppositionellen, fortschrittlichen, demokratischen Personen, Intellektuellen und KünstlerInnen zunehmend fortgesetzt.
– Aufgrund ihrer Anschauungen werden Ermittlungsverfahren gegen sie eröffnet, SchauspielerInnen werden von Serien ausgeschlossen, es werden Verträge aufgelöst und die KünstlerInnen werden zur Zielscheibe erklärt..

GEGEN DIESE REPRESSSIVE HALTUNG DER AKP

– um zu sagen DIE PLÄTZE UND STADIEN GEHÖREN DEM VOLK, SIE KÖNNEN NICHT VERBOTEN WERDEN;
– um zu sagen DIE PLÄTZE UND STADIEN MÜSSEN FÜR GRUP YORUM GEÖFFNET WERDEN;
– um zu sagen DIE INHAFTIERTEN MITGLIEDER DER GRUP YORUM MÜSSEN FREIGELASSEN WERDEN;
– um zu sagen SCHLUSS MIT DEN ANGRIFFEN UND REPRESSALIEN DER AKP GEGENÜBER DER KUNST UND DEN KÜNSTLER/INNEN;

haben wir in der gesamten Türkei eine Unterschriftenkampagne gestartet.

Die von uns gesammelten Hunderttausenden Unterschriften werden wir von Istanbul nach Ankara auf dem Fahrrad zum Innenministerium bringen.

Wir machen uns am 24. Mai 2015 von Istanbul Kadiköy auf den Weg und rechnen damit, am 1. Juni in Ankara anzukommen.

Unser Plan ist zahlreiche Teilnehmerzahl bei der Verabschiedung in Istanbul, sowie beim Empfang in Ankara durch unsere UnterstützerInnen.

Eure Teilnahme an unserer Aktion ‘ICH RADLE (pedallıYORUM) NACH ANKARA GEGEN DIE VERBOTE würde unsere Initiative stärken…

GRUP YORUM

Kontakt: grupyorumiletisim@gmail.com

Auftakt des § 129b-Prozesses gegen Mehmet D. vor dem OLG Hamburg

Am 20. Mai wird das Hauptverfahren gegen den kurdischen Exilpolitiker Mehmet D. vor dem 3. Strafsenat des Hanseatischen Oberlandesgerichts (OLG) eröffnet; vorgesehen sind Verhandlungstage bis Ende Juni.
Der Prozess vor dem OLG beginnt um 9.oo Uhr in Saal 237, Sievekingplatz 3, Hamburg
Die Anklage beschuldigt Mehmet D. der Mitgliedschaft in einer „terroristischen Vereinigung im Ausland” (§ 129b Abs. 1 i.V.m. § 129a Abs. 1 StGB). Er soll sich in der Zeit von Januar 2013 bis Mitte Juli 2014 in verschiedenen Regionen der BRD – u.a. im Sektor Nord – als mutmaßlicher Funktionär der PKK betätigt haben. Aussagen des Generalbundesanwalts zufolge sei Mehmet D. unter dem Decknamen „Kahraman” in den verschiedenen Gebieten für die Koordinierung der politischen Arbeit verantwortlich gewesen sowie für die Beschaffung von Spenden und Beiträgen für die PKK. Außerdem habe er sichergestellt, dass hinreichend Anhänger an Veranstaltungen und Schulungen teilnehmen und nicht zuletzt seien die ihm übergeordneten Kader der Europaebene über seine Arbeitsergebnisse unterrichtet worden.
Mehmet D. wurde am 29. August 2014 festgenommen und befindet sich in Untersuchungshaft.
Seit der Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) vom Oktober 2010, den im Jahre 2002 eingeführten § 129b StGB auch gegen die PKK anzuwenden, wurden bereits fünf kurdische Aktivisten zu mehrjährigen Freiheitsstrafen verurteilt. Weil der BGH deren Revisionen im vergangenen Jahr verworfen hat, sind diese Urteile rechtskräftig geworden.
Im März dieses Jahres endete ein weiteres Verfahren vor dem OLG Düsseldorf. Abdullah S. wurde zu einer Haftstrafe von 6 Jahren verurteilt; gegen dieses Urteil ist Revision eingelegt worden.
In Straf- bzw. Untersuchungshaft befinden sich derzeit fünf Aktivisten.
Im Verfahren gegen Mehmet D. wird die Verteidigung wie in den vorhergehenden Prozessen die historischen und völkerrechtlichen Aspekte des kurdischen Befreiungskampfes thematisieren, ebenso die Ende 2012 eingeleiteten Sondierungsgespräche zwischen Abdullah Öcalan und Vertretern der türkischen Regierung, die dramatischen Entwicklungen im Mittleren Osten und die Rolle der PKK-Guerilla im Kampf gegen die Terrororganisation ISIS bzw. IS im Nordirak und in Nordsyrien (Rojava/Kobanê).
In diesem Zusammenhang wird auch die Frage der Ermächtigungen zur strafrechtlichen Verfolgung von Personen nach § 129b zur Sprache kommen. In juristischen Kreisen wird diese Regelung als rechtsstaatlich äußerst problematisch bewertet, u.a. weil es alleine der Exekutive in Gestalt des Bundesjustizministeriums überlassen bleibt festzulegen, ob eine Vereinigung im Ausland als terroristisch oder als legitime Freiheitsbewegung zu gelten hat. Deshalb werden diese Verfolgungsermächtigungen hauptsächlich aus außenpolitischen Opportunitätserwägungen erteilt, die im übrigen nicht begründet werden müssen und gegen die eine Klage nicht möglich ist.
AZADÎ ist der Auffassung, dass solche politischen Verfahren gegen kurdische Aktivisten vor dem Hintergrund der gravierenden Veränderungen insbesondere im Mittleren Osten und der Tatsache, dass die kurdische Bewegung schon seit Jahren eine auf friedliche Konfliktlösung orientierte Politik betreibt, nicht mehr stattfinden dürfen.
Deshalb muss das PKK-Betätigungsverbot aufgehoben, alle Gefangenen freigelassen und laufende §129b-Verfahren eingestellt werden.
AZADÎ e.V.
Rechtshilfefonds für Kurdinnen und Kurden

Weg mit dem Verbot der Yürüyüs

Am 6. Mai hat der deutsche Imperialismus nach dem Verbot der türkischen Zeitung Yürüyüs eine Reihe von Durchsuchungen von Vereinen in Berlin, Köln, Suttgart und anderen Städten vor, unter dem Vorwand die verbotene Zeitung zu beschlagnahmen, durchgeführt. Bei den Durchsuchungen wurden eine Reihe an elektronischen Geräten, Exemplare der Yürüyüs, Exemplare der Zeitschrift Kurtulus und CD-Archive beschlagnahmt.

Wir verurteilen diesen Angriff und das Verbot der Zeitung Yürüyüs. Das Verbot ist ein weiteres Beispiel davon wie der deutsche Imperialismus seine demokratische Maske fallen lässt, indem er gegen die Presse- und Organisationsfreiheit vorgeht und sie massiv einschränkt und das obwohl die Yürüyüs in der Türkei legal gedruckt und verteilt werden kann. Dieser massive Einschnitt in die demokratischen Rechte, wegen einer Zeitung, zeigt wie stark Imperialismus vor der Freiheit der unterdrückten Völker zittert.

Dieser Angriff auf Yürüyüs reiht sich ein in die Angriffe vom 15. April auf den demokratischen türkischen Verein ATIK, bei dem mehrere Mitglieder festgenommen wurden. Dieser Rundumschlag der deutschen Imperialisten geschieht in direkter Komplizenschaft mit der AKP Regierung in der Türkei und soll den Kampf um demokratische Rechte und Freiheiten, egal ob in Deutschland, der Türkei oder sonst wo, einen Schlag versetzen. In diesen Zeiten der verschärften Repression stehen wir darum alle zusammen. Und es ist klar, dass die beschlagnahmten Gegenstände zurückgegeben werden müssen und alle Verhafteten freigelassen werden müssen. Die Organisierung von türkischen Migranten in Deutschland wird sich auch durch die Verbote und Durchsuchungen nicht verhindern lassen.

SoL * Sozialistische Linke
Mai 2015

Quelle: http://sol-hh.de/?p=652